Wehrpflicht, Dienstpflicht, Bundeswehr: Der GI nennt eine Zahl
Die aktuelle Debatte über eine Wiedereinführung der Wehrpflicht und/oder ein Dienstpflicht für staatliche Dienste wird oft genug auf Basis von (politischen) Vorlieben geführt. Deshalb ein Faktenhinweis: Bundeswehr-Generalinspekteur Eberhard Zorn hat, wenn ich das richtig sehe erstmals, eine konkrete Zahl genannt, wie sich ein verpflichtendes Dienstjahr für alle jungen Menschen für die Bundeswehr auswirken würde – und es sind vermutlich weniger Soldat*innen als meist erwartet.
Zorn äußerte sich dazu in einem Interview der Welt (Link aus bekannten Gründen nicht; ohnehin hinter Paywall) am (heutigen) Donnerstag. Dabei verwies er darauf, dass für die Bundeswehr Massenstreitkräfte mit einer Wehrpflicht für einen ganzen Jahrgang sowohl aus strukturellen als auch aus finanziellen Gründen nicht (mehr) machbar seien. Aus militärischer Sicht wäre ein Jahr Dienstzeit sowohl für Männer als auch für Frauen sinnvoll – aber:
Wenn also politisch entschieden würde – was ich derzeit nicht sehe – , dass es wieder einen Pflichtdienst geben soll, dann sollte dieser nicht nur für die Bundeswehr gelten, sondern für alle sozialen Dienste in der Zivilgesellschaft. Ich könnte dabei jährlich 10.000 junge Menschen
gewinnbringend in unser System integrieren.
Nun bleibt die genannte Zahl von 10.000 weit hinter dem zurück, was die Streitkräfte an personellem Zuwachs erhoffen. Die bis zum Ende des Jahrzehnts geplante – und schon für die bisherigen Zusagen an die NATO nötige – Zahl von 203.000 Soldatinnen und Soldaten einschließlich der Reservisten wird seit Jahren und auch aktuell bei weitem unterboten.
Und natürlich stellt sich die Frage, ob der ganze für Wehrpflichtige erforderliche – und ja abgeschaffte – Verwaltungsapparat dafür wieder aufgebaut werden sollte. Das rückt die Debatte ein wenig in die nötige Perspektive.
Übrigens hat auch der neue Verteidigungsminister Boris Pistorius keineswegs, wie es am (heutigen) Donnerstag in manchen Meldungen heißt, eine Initiative für eine allgemeine Dienstpflicht gestartet. Zwar hatte er recht kurz nach seinem Amtsantritt im Januar in einem Interview die Aussetzung der Wehrpflicht vor gut einem Jahrzehnt als Fehler bezeichnet. Aber dass sie schlicht wieder eingeführt werden könnte oder sollte, sieht auch Pistorius nicht – und vor einer neuen Verpflichtung für junge Menschen sei die politische Debatte nötig.
Zur Erinnerung seine Aussage dazu am Rande des NATO-Verteidigungsministertreffens am (gestrigen) Mittwoch in Brüssel:
Die andere Position, wenig überraschend, kommt vom Präsidenten des Reservistenverbandes. Patrick Sensburg verfocht in einem Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung* eine Wehrpflicht für einen deutlich massiveren Aufwuchs:
Realistisch betrachtet, benötige man, um die Bundesrepublik zu verteidigen, eine aktive Truppe von 350 000 Soldaten und etwa 1,2 Millionen Reservisten. Derzeit habe Deutschland aber nicht einmal 200.000 Soldaten und 30.000 Reservisten, die regelmäßig übten. Der Präsident des Reservistenverbands sagte: „Es wird ohne Wehrpflicht meiner Meinung nach also nicht gehen. Deshalb brauchen wir die Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland.“
(Ein Hinweis bzw. eine Bitte: Mir ist schon klar, wie stark dieses Thema auch emotional belegt ist – und deshalb würde ich bei Kommentierung möglichst um Sachlichkeit bitten.)
*Deutsche Verlagswebseiten werden hier i.d.R. nicht verlinkt; in diesem Fall handelt es sich um die Pressemitteilung des Blattes
(Archivbild: Janine Schmitz/photothek.de)
@ Dominik: Ihre Einschätzung zu den zwei Fraktionen kann ich aus eigener Erfahrung nicht teilen. Ich war 1983/84 W 15:
1. Fraktion: Die meisten Verweigerer haben dies seinerzeit aus rein politischen Motiven gemacht („lieber rot als tot“) und Gewissensgründe angeführt. Die von Ihnen aufgeführten Helfer von Freiw. Feuerwehr haben meistens ihren Wehrdienst abgeleistet, da es bei weitem nicht ausreichend 10J Verpflichtungsplätze gab.
2. Fraktion: Die Wehrpflichtigen die sich haben einziehen lassen, haben Wert darauf gelegt, daß vor dem Studium oder anderer Ausbildung zu machen, um danach ungestört den weiteren Berufsweg zu verfolgen. Es gab im übrigen damals eine Diskussion auf W18 zu erhöhen. Da wollte man halt den Wehrdienst noch zu den W15 Bedingungen ableisten.
Trennung
Ich habe bei der hier umfangreich geführten Debatte Dienstpflicht / Wehrpflicht bisher einen Aspekt vermißt:
Am Beispiel Ukraine-Krieg wird sehr deutlich, wie ein starker, ausgeprägter Verteidigungs- und Freiheitswille ein wichtiger Faktor bei der Abwehr des russischen Aggressors ist.
Wie ist es denn um den Verteidigungswillen der bei uns möglicherweise einzuziehenden Wehr-/ Dienstpflichtigen bestellt ?
Meiner Ansicht nach besteht bei diesen ausser einem diffusen allgemeinen Unsicherheitsgefühl kein Bedrohungsempfinden gegenüber einem militärischen Gegner und damit auch ein nicht vorhandener oder nur sehr schwach ausgeprägter Verteidigungswille. Das war zu Zeiten des Kalten Krieges erheblich anders. Da gab es eine klare Bedrohungslage und man konnte das an der Innerdeutschen Grenze oder wo an der Berliner Mauer „auf Menschen wie auf Hasen geschossen wird“ (1976 Lothar Löwe) erleben.
Vielmehr hat sich eine Haltung etabliert: Bundeswehr / Verteidigung, dass machen halt die anderen und das interessiert mich nur sehr peripher. Ein klassischer Auslandseinsatz kommt ohnehin nicht in Frage, so what.
Fazit: Das Modell allgemeine Dienstpflicht / Wiederaufnahme Wehrpflicht würde alleine mangels mentalen Einsatzwillens nicht funktionieren. Dafür den ganzen organisatorischen / rechtlichen und Kosten- aufwand zu betreiben halte ich für sinnlos.
Stattdessen sollte man sich bei den aktuell zur Verfügung stehenden 183.000 Soldat/inn/en, insbesondere beim Heer darauf konzentrieren, die verkrusteten und stabslastigen Strukturen hin zu mehr verfügbaren
Kampf- und Unterstützungstruppen umzugestalten (nicht mal drei volle Divisionen, aber an bis zu 5 Korps-Stäben beteiligt !)
Auch sollte man sich bemühen mehr von den ausscheidenden FWDL/Zeitsoldaten als Reservisten zu binden,
um der Zielgrößenordnung 90.000 ausgebildete Reservisten näher zu kommen.
@Autolyse sagt:
21.02.2023 um 16:15 Uhr
…So lange es keine Gewissensentscheidung ist, ist das konventionswidrig….
-Klar ist es immer eine Gewissensentscheidung. Man tanzt halt nicht vor einer Kommission vor oder schreibt tolle Aufsätze in feinster Prosa. Sondern tut einfach seinen Willen kund (Kreutz setzen und unterschrieben) und dieser Wille wird dann akzeptiert.
…Dazu kommt, was verkannt wird, das derjenige, der sagt wir brauchen das, auch sagen muss, wie man das ganze ungelernte Personal gerade im Ersatzdienst sinnvoll einsetzen soll….
-Dann wird der RTW mit drei Mann besetzt, ein Kraftfahrer, ein Sanitätshelfer und der Hauptamtliche Notfallsanitäter. KF fährt und putzt das Auto, der Sandhelfer schleppt die Ausrüstung und wuchtet die Trage mit ins Auto und der Hauptamtliche Notfallsanitäter wird weitmöglichst entlastet.
Dann bekommt die Dorffeuerwehr halt fünf Zivilschutzdienstpflichtige die die Freiwilligen von ganzviel Technischen Dienst oder Standart Aufgaben entlastet. die machen ihre 40 Wochen Stunden und die Wache ist Tip top in Schuss, und es schadet bestimmt nicht wenn man ein paar Truppmänner bereits in der Wache hat die zur Not noch mit aufsitzen.
Das THW hat seit knapp zwei Jahren bereits das Konzept BuFDis in den Ortsverbänden direkt ein zusetzen, das kann man bestimmt noch hoch skalieren.
Der Zivi im Kranenhaus oder im Pflegeheim war ja nie für Medizinische Pflege vorgesehen sondern für das drum herum. Essen austeilen, Krankentransport zu anderen Abteilungen (Herr Meyer ich fahr sie jetzt zum Röntgen) oder kann Altenheim Bewohner als Tragehilfe zum Einkaufen begleiten, all die kleinen Dinge für die man nix können muss die aber viel Zeit in Anspruch nehmen und deswegen heute zu kurz kommen.
@Küstengang
So ein Verfahren ist verfassungsrechtlich unzulässig, weil Artikel 4 III GG keine Wahlmöglichkeit vermitteln soll (BVerfGE 69, 1, 36): „Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, daß diese Bereitschaft allein nicht mit der verfassungsrechtlich gebotenen Regelmäßigkeit auszuschließen vermag, die Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe sei nicht aus Gewissensgründen, sondern aus anderen – von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nicht geschützten – Erwägungen, z. B. in Verfolg politischer Ziele, getroffen worden. Der Zivildienst in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung kann die Funktion einer im strengen Sinn „lästigen“ Alternative – nämlich Beweisersatz für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung zu sein und damit auch zu verhindern, daß die Wehrpflichtigen das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG als ein Recht zur freien Wahl zwischen Wehr- und Zivildienst mißverstehen – nur bedingt erfüllen.“
Faktisch ist die Regelbesatzung des RTW durch die Notfallsanitäterausbildung ohnehin zu Dritt. Für Bagatellen brauche ich niemanden, der zusätzlich im Weg rumsteht und wenn es doch einmal drauf ankommt, dann braucht es ein mitarbeitendes und mitdenkendes Teammitglied zusätzlich.
Der innerklinische Krankentransport setzt eine hinreichende Qualifikation voraus um überhaupt sinnvoll disponiert werden zu können. In der Konzeption im Altenheim würde es den Alltagsbegleiter ersetzen und damit Arbeitsplätze verdrängen, das ist unzulässig. Zum THW wurde hier bereits von anderer Seite was gesagt. Ich möchte überdies bezweifeln, dass die meisten Feuerwehrgerätehäuser die Anforderungen der Dauerarbeitsplätze erfüllen, davon abgesehen wird da kaum ausreichend Arbeit anfallen um die Masse an Personal zu beschäftigen. Damit wird das nur ein sinnloser Gammeldienst und der vernichtet bestenfalls Motivation bei den Engagierten.
@Autolyse sagt: 21.02.2023 um 20:52 Uhr
Ihre Argumentation in alle Ehren. Ich habe allerdings da so meine Zweifel, ob Sie auch immer verstehen, was Sie da so aus dem Kommentar zum GG kopieren.
Früher waren die Gummistiefel zwar aus Holz, aber Ersatzdienst bei freiwilliger Feuerwehr und THW gab es schon immer als Alternative. Man musste sich verpflichten, 10 Jahre an den Diensten
teilzunehmen und das wurde entsprechend dokumentiert und nachgehalten.
So wurde die Wehrpflicht in diese Freiwilligenstrukturen eingepasst. Hat übrigens gut funktioniert, würde es heute auch wieder. Und da sind wir wieder bei dem Problem mit dem Willen….
Und nicht das wir uns missverstehen, ich halte diese Wehrpflicht-Diskussion für absolut überflüssig. Weil wir sie nicht brauchen. Es würde völlig ausreichen, mit dem vorhandenen Personalkörper vernünftig zu arbeiten und die Strategie der Reserve endlich mal vernünftig umzusetzen.
Bezüglich dem Beharren auf dem status quo des GG und EMRK kann ich nur milde lächeln. Das sind Gesetze und Konventionen die von Menschen für Menschen gemacht sind. Vorgesehen war das hier: sie sind bei Bedarf anzupassen. Und es besteht Bedarf.
(Die Flexibilität unseres GG in bestimmten Bereichen ist eine der großen Stärken, btw. – vor allem im Vergleich zu anderen Verfassungen wie z.B. der amerikanischen.)
[Ich rate dringend dazu, nicht mit dieser Nonchalance zu erklären, internationale Konventionen kann man doch mal eben ändern – oder ignorieren? – , wenn man Bock drauf hat. Dann ist man sehr schnell beim Stil eines Wladimir Putin. Menschenrechtskonvention, UN-Charta, Genfer Konvention – wenn Bedarf, halt ändern…? Bitte nicht, dann ist man sehr schnell Mitglied im Freundeskreis der Kriegsverbrecher. T.W.]
Meine Examensnote sagt mir, dass ich das durchaus verstehe, aber danke für den wenig zielführenden Hinweis. Im Übrigen ist die amtliche Entscheidungssammlung kein Kommentar.
Die Zahlen für den anderen Dienst waren stets von marginaler Bedeutung, mit unter 3% des Geburtsjahrgangs, und die Anzahl der Stellen muss(te) sich einfachgesetzlich am Personalbedarf der Bundeswehr orientieren. Insofern ist die Argumentation mit dem absolut nachrangigen Dienst auf ziemlich tönernen Füßen. Es gibt, wie auch für die Wehrpflicht, weder Bedarf noch Strukturen.
Dem Ergebnis stimme ich voll und ganz zu. Der vermeintlich fehlende Wille wäre hier deutlich besser aufgehoben und die begrenzten Mittel würden auch am effizientesten eingesetzt werden.
@ Küstengang01 sagt:
21.02.2023 um 19:13 Uhr
„-Klar ist es immer eine Gewissensentscheidung. Man tanzt halt nicht vor einer Kommission vor oder schreibt tolle Aufsätze in feinster Prosa. Sondern tut einfach seinen Willen kund (Kreutz setzen und unterschrieben) und dieser Wille wird dann akzeptiert.“
Ginge so – mit entspr. Anpassung des Grundgesetzes. FIN und CHF machen das ja zB. meines Wissens so. Ohne GG-Änderung gehts nicht, dann tritt das ein was @Autolyse beschreibt. Aber das GG darf und könnte da ja geändert werden.
@Resi:
Da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Die wenigsten (aber doch eine Handvoll) haben den 10 Jahres Ersatzdienst gemacht.
Die beim roten Kreuz usw engagiert waren hatten sich eben die Plätze bei dem Krankenfahrdienst des roten Kreuz etc besorgt.
Im übrigen war in meinem Zug der älteste 27 Jahre alt. Der hatte 9 Jahre beim THW und sich dann mit irgendeinem Einflussreichen dort gestritten….Statt es dann gut sein zu lassen wurde der knallhart eingezogen…
@Autolyse: danke für Ihren Beitrag. (und danke für Ihre Arbeit, ich könnte das nie) Leider habe ich den Eindruck, dass wird die Fraktion der „Junge Leute zum Zwangsdienst“ Befürworter nicht überzeugen.
Vielleicht noch ein Hinweis: Pflegehelfer bekommen im Osten weitestgehend Mindestlohn. Entweder die würden verdrängt oder dürften sehr dankbar sein, wenn der unmotivierte Zivi ohne Ausbildung neben Ihnen auch Mindestlohn bekommen.
Aber irgendwas soziales kann ja jeder^^so macht man den letzten Rest Wertschätzung kaputt.
@T.W.
Für ein Ignorieren von GG und Konventionen habe ich nicht plädiert. Ich wollte lediglich verdeutlichen, dass Änderungen und Anpassungen explizit vorgesehen sind, um handlungsfähig zu bleiben und um gesellschaftlichen/ technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Beim GG gab es seit 1949 immerhin 54 Änderungen. Fun fact: um die Bundeswehr und die Wehrpflicht überhaupt zu ermöglichen, wurde 1956 eine GG-Änderung notwendig.
[Sie haben es ausdrücklich auch auf die EMRK bezogen, und ich warne schlicht davor zu glauben, Deutschland könne mal eben eigenständig internationale Konventionen ändern oder ignorieren. T.W.]
@T.W.
Das ist sicher richtig, jedoch gibt es mittlerweile auch 16 Zusatzprotokolle zum EMRK, davon sind zugegebenermaßen nur eine Handvoll inhaltlicher Natur. Das ist jedoch nicht wesentlich, da das EMRK unterhalb dem GG rangiert und damit „nur“ auf Ebene eines Bundesgesetzes liegt. Wäre interessant zu sehen, wie so etwas ausgefochten wird.
@Eskadron sagt:
22.02.2023 um 12:20
„…da das EMRK unterhalb dem GG rangiert und damit „nur“ auf Ebene eines Bundesgesetzes liegt.“
Das stimmt so pauschal nur formell, aber nicht rechtstatsächlich, hier wurde eine starke Verschränkung der Ebenen geschaffen. Siehe die einschlägige Literatur zur Rechtsnatur der EMRK.
@Resi1984. Ich muss ihnen zustimmen , der Verteidigungswillen während des kalten Krieges war auf jeden Fall stärker , die Bedrohung war ja auch real vorhanden. Hier wird eine Pflicht gefordert und eine Diskussion geführt von Leuten die diese nicht erbringen müssen. Würde es um ein System gehen ähnlich der Schweiz bei welchem alle bis zum 60 Lebensjahr sich regelmäßig einbringen müssen würden die Zahlen ganz anders aussehen. Aus welchem Grund wird diese Diskussion überhaupt geführt , Deutschland befand sich seit Ende des kalten Krieges in keiner bedrohungslage mehr und ich sehe auch nicht das uns einer unserer Nachbarn vor hat in Deutschland einzufallen.
@ LLfm
Auch wenn es wohl nie dazu kommen wird, tönte doch Herr Kadyrow erst vor kurzem noch über seine Besuchsabsichten in Ostdeutschland.
@LLFm
„Aus welchem Grund wird diese Diskussion überhaupt geführt , …“
Weil man den Speer nicht erfindet wen der Löwe die eigenen Kühe frisst, sondern wen man den Löwe beim verspeisen einer Gazelle beobachtet und versteht das die auch mit den eigen Kühen passieren kann.
Und nur mal zur Info mit fast allen Nachbarn (Schweiz ist ja neutral) seht Deutschland in Bündnissen die besagen: „Wen du haue bekommst, komm ich vorbei und wir geben es Ihm zusammen mit dem Stühlchen in die Schnauze“
Nur weil die Bundeswehr nicht als erstes auf Deutschem Boden kämpfen wird, obliegt uns dennoch der Schutz von (83mio/447mio=0,1857) 18,57% der Bevölkerung der Europäischen Union.
Wen schnorren das neue „Deutsche Wesen“ ist an dem „die Welt genesen soll“ dann sollten wir auch konsequent bei Umweltschutz und Klimawandel schnorren, unerträglich diese heuchlerische Doppelmoral!
@LLFm:
Und wenn einer bei unseren Nachbarn einfällt? Wir haben Bündnisse. Und sich auch nötigenfalls selbst verteidigen zu können, bedeutet, auch Bündnispartner verteidigen zu können.
Im Übrigen ist der wohl hauptsächliche Grund, weshalb der kalte Krieg mit einem (vorübergehenden) Ende der Bedrohung geendet hat, die Tatsache gewesen, dass die BRD und NATO sowohl ausreichend wehrhaft, als auch wirtschaftlich erfolgreicher waren, und somit die Gewährleistung der Wehrhaftigkeit den Westen nicht wie in die UdSSR und den Warschauer Pakt in den Bankrott geführt hat.