Jetzt offiziell: Kein Antrag auf Ausreisegenehmigung der Bundeswehr nötig
Nachdem die seit Jahresanfang geltende gesetzliche Regelung für eine Bundeswehr-Genehmigung längerer Auslandsaufenthalte von Männern mit deutscher Staatsbürgerschaft erhebliche Debatten – und auch Unmut – ausgelöst hatte, ist die Bestimmung ab dem (morgigen) Freitag bis auf Weiteres außer Kraft. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte im Bundesanzeiger (BAnz AT 16.04.2026 B3) eine so genannte Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums, nach der eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist.
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