Bundeswehr droht Fragebogen-Verweigerern bis zu 250 Euro Bußgeld an

Wer als junger Mann den Fragebogen der Bundeswehr zu Wehrfassung und Neuem Wehrdienst nicht beantwortet, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen. Das kündigte das Verteidigungsministerium an. Bei den Personen, die nicht zur Antwort verpflichtet sind, beträgt die Antwortquote bislang drei Prozent.

Mit Inkrafttreten des so genannten Wehrdienstmodernisierungsgesetzes zu Beginn dieses Jahres wurde zwar die Wehrpflicht vorerst nicht wieder eingeführt. Allerdings erhalten seitdem alle jungen Deutschen ab 18 Jahren mit deutschem Wohnsitz einen Fragebogen – Männer müssen ihn beantworten, Frauen können das freiwillig tun. Ebenso gilt für Männer eine Pflicht zur Musterung.

Im Gesetz war von vornherein ein Bußgeld für die Männer vorgesehen, die die Antwort auf den Fragebogen verweigern. Bisher hatte das Ministerium aber offengelassen, in welcher Höhe ein solches Bußgeld erhoben werden sollte – im Unterschied zum Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es für andere Ordnungswidrigkeiten keine festgelegten Sätze. Nach Angaben des Wehrressorts vom (heutigen) Freitag ist nunmehr eine Obergrenze von 250 Euro beabsichtigt: Das verwaltungsinterne Verfahren wird derzeit ausgearbeitet.

Laut Ministerium wurden bis zum 29. April mehr als 206.000 Anschreiben an Personen aller Geschlechter versandt. Rund 86 Prozent der angeschriebenen Männer hätten innerhalb der vorgeschriebenen vier Wochen geantwortet, nach einer Erinnerung an die übrigen sei die Antwortquote der Männer insgesamt auf 90 Prozent gestiegen. Das Ressort widersprach damit einem Bericht vom (gestrigen) Donnerstag, dass mehr als ein Viertel der angeschriebenen Männer nicht auf das Schreiben der Wehrverwaltung reagiert hätten.

Allerdings gilt die hohe Antwortquote nur für die, die dazu verpflichtet sind: Die Rücklaufquote bei Personen anderen Geschlechts, die den Fragebogen im Gegensatz zu Männern nicht ausfüllen müssen, liegt bei rund drei Prozent, teilte das Ministerium mit.

Die zur Wehrerfassung vorgesehenen Schritte wie der Datenabruf bei den Meldebehörden, die Datenverarbeitung, der Versand der Anschreiben und die digitale Bearbeitung des Fragebogens funktionieren den Angaben zufolge reibungslos. Dabei erwähnte das Ministerium allerdings nicht, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes eine darin vorgesehene Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer, ebenfalls Teil der zur Wehrerfassung vorgesehenen Schritte, per Allgemeinverfügung vorerst aufgehoben werden musste.

(Archivbild: Symbolfoto zum Thema Wehrpflicht, gestellte Aufnahme: Die Website der Bundeswehr mit Informationen zur Wehrerfassung wird auf einem Smartphone angezeigt  – Thomas Trutschel/photothek.de)