Sammler: Zivil- und Bevölkerungsschutz
Aus Zeitgründen (ich bitte um Verständnis, ich will nämlich gleich in Urlaub gehen) zum Pakt für Bevölkerungsschutz, den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am (gestrigen) Mittwoch zusammen mit Verteidigungsminister Boris Pistorius in Berlin vorstellte, nur ein Materialsammler:
Die Mitteilung des Bundesinnenministeriums dazu
Militärische und Zivile Verteidigung werden stärker miteinander verzahnt
(hier für alle Fälle die Archiv-Version)
Der Pakt für den Bevölkerungsschutz hier und als Sicherungskopie
20260520_BMI-pakt-bevoelkerungsschutz
Die Reden von Dobrindt und Pistorius dazu
… und die Frage-und-Antwort-Runde mit den beiden Ministern
Ergänzend dazu habe ich sowohl die Luftwaffe als auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gefragt, wie die Warnung der Bevölkerung bei einem Luftangriff aussieht und ob die Bundeswehr bzw. die Luftwaffe Zugriff auf das Modulare Warnsystem des Bundes hat. Hintergrund waren die Vorfälle in Estland und Lettland, bei denen ukrainische Drohnen vermutlich von russischer elektronischer Kampfführung so umgeleitet wurden, dass sie in den baltischen Staaten einschlugen. Die estnischen Streitkräfte hatten deshalb die Bevölkerung via Cell Broadcast gewarnt, auf Estnisch und Englisch:
Die Antwort des BBK:
Die Bundeswehr sowie ihre Teilstreitkräfte sind nicht an das Modulare Warnsystem angebunden. Die Aufgaben der Warnung der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalls werden für den Bund durch das BBK wahrgenommen und bundesweit koordiniert. Die Zuständigkeiten der Warnung der Bevölkerung sind im § 6 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) festgehalten.
Zur Warnung im Zivilschutzfall betreibt das BBK als operative Einrichtungen die Nationale Warnzentrale sowie mehrere Zivilschutz-Verbindungsstellen. Diese arbeiten eng mit dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ), den Dienststellen der NATO, der Bundeswehr, den betroffenen Bundesressorts sowie den Lagezentren der Länder zusammen und sind mit diesen über verschiedene Kommunikationssysteme verbunden.
Zu den Aufgaben der Zivilschutzverbindungsstellen zählt unter anderem der ständige Informationsaustausch mit militärischen Dienststellen der Bundeswehr und der NATO, die laufende Lagebeobachtung und -beurteilung sowie die Warnung bei Angriffen auf dem Luftweg und aus dem Weltraum.
Die Zivilschutzverbindungsstellen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind Teil des Bundeswarndienstes. Sie sind bei verschiedenen Dienststellen der Bundeswehr bereits seit Gründung des BBK eingerichtet. Sie stehen damit in der Nachfolge der Warndienstverbindungsstellen und der Warnämter, die während des Kalten Krieges eine Warnung der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren sichergestellt hätten. Durch die Zivilschutzverbindungsstellen werden im Bedarfsfall zeitnah Warnungen für die Bevölkerung ausgelöst.
Das klingt alles sehr technisch, praktisch sieht das so aus, dass eine Verbindungsperson des BBK zum Beispiel im Nationalen Lagezentrum Luftraum in Uedem sitzt.
(Foto: Dobrindt, Bildmitte links, und Pistorius bei der Vorstellung des Pakts für den Bevölkerungsschutz – Yona Elsner/photothek.de)

Interessant finde ich die Idee der Einrichtung eines „Kommando zivile Verteidigung“ (bzw. ein Steuerungsstab dazu), wohl als Counterpart zum OpFüKdoBw. Welche Befugnisse dieses Kommando wohl haben wird ? Immerhin gibt es nunmehr im BMI eine Abteilung Zivile Verteidigung, Katastrophenhilfe und Waffenrecht (ZV), die kann als Nukleus bzw. Überbau dienen. Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) könnte man anflanschen.
Das Wording „Kommando“ allerdings läßt aufhorchen 😎 Die Verzahnung des OPLAN, der nur die militärischen Anteile enthält, mit einem zivilen OPLAN, der noch erarbeitet werden muß, steht ja noch aus.
`mal sehen wie die Länder mitmachen und dann die unteren Verwaltungsbehörden mit einbinden. Wie immer hängt es auf allen Ebenen natürlich am Geld (Ausstattung, Planstellen, ggf. Infra).