Sicherheitshalber der Podcast #108: Ist Artikel 42,7 der neue 5? | Drohnen und Kriegsbild der Zukunft: Genug ist nie genug
Sicherheitshalber ist der Podcast zur sicherheitspolitischen Lage in Deutschland, Europa und der Welt. In Folge 108 diskutieren Ulrike Franke, Frank Sauer, Carlo Masala und ich mit Nicole Koenig über die Beistandsklauseln der NATO und der EU. Wie stehen die beiden zueinander? Kann die EU die Lücke füllen, die sich durch Trump in der NATO auftut? Müssen wir in Europa vielleicht nochmal ans Reißbrett und etwas ganz Neues entwerfen?
Im zweiten Teil fragen wir uns, ob wir wirklich schon alle notwendigen Lehren aus der Ukraine verinnerlicht haben. Ist das mit der viel besungenen Drohnenkriegsführung und all ihren Implikationen wirklich eingesickert – inklusive Beschaffung, Streitkräftestruktur, Training und so weiter?
Abschließend wie immer der Sicherheitshinweis, der kurze Fingerzeig auf aktuelle, sicherheitspolitisch einschlägige Themen und Entwicklungen – diesmal mit den größten konventionellen Streitkräften in Europa, also denen Polens; Munition für die Ukraine; einer überraschend pragmatischen Lösung für das Funkproblem der Bundeswehr und ausnahmsweise einem Buchtipp – und dann noch einem “fachlichen” Buchtipp.
EU-Beistandsklausel: 00:01:47
Drohnen und Kriegsbild: 00:43:45
Fazit: 01:16:14
Sicherheitshinweise: 01:19:10
Anlässlich der 100. regulären Folge Sicherheitspod gibt es im Shop jetzt das irre originell benannte “Sicherheitshalber 100 Folgen Shirt”:
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Thema 1: 42-7+5=?
Unser Gast: Nicole Koenig, “Head of Policy” der MSC
Vertrag über die Europäische Union Art. 42, Rechtsinformationssystem Österreich
EU-Beistandsklausel: „Noch nicht in geopolitischer Realität angekommen“, ARD, 01.04.2026
EU testet eigene Beistandsklausel für Fall eines Angriffs, dpa/Spiegel, 05.05.2026
Deutscher Bundestag, Aktueller Begriff Europa: Kollektiver Beistand in der EU gemäß Art. 42 Abs. 7 EUV und die Mitwirkungsrechte des Bundestages , 20.11.2015
EU-Parlament, EU-Bündnisfall: Rechtliche Grundlagen und praktische Auswirkungen, 20.01.2026
Lisa Vogljäger, Die Bedeutung der Beistandsklausel des Art 42 (7) EUV mit besonderem Hinblick auf die Konfliktsituation mit Russland, Magisterarbeit Universität Graz, August 2023
Thema 2: Drohnen und Kriegsbild
Drones in Ukraine – From the air to the ground, Collimateur Podcast, 10.04.2026
Fürstenberg/Schularick/Lange/Obermann/Enders, Sparta 2.0 Papier, Kiel Institut, 07.05.2026
Ulrike Franke, Drones in Ukraine: Four lessons for the West, ECFR, 10.01.2025
Ulrike Franke, Europe Must Get Its Act Together on Drone Defense | WPR, 13.05.2026
Ulrike Franke, Western Militaries Must Relearn the Value of Cheap and Easy Solutions, WPR, 1.04.2026
Ulrike Franke, The Past, Present and Future of Drones | WPR, 15.04.2026
Sicherheitshinweise
Rike: Polen will grösste und stärkste Armee Europas
Carlo: Slovakei liefert Munition an die Ukraine
Thomas: Digitalfunk für die Bundeswehr kommt voran
Frank: Ausnahmsweise ein Buchtipp: “Service Model” von Adrian Tchaikovsky.
Plus: der “fachliche” Buchtipp: “Krieg zu Hause: Über Stadtkampf und Alltag im Ausnahmezustand” von Julian Werner (alle Einnahmen gehen als Spende an “TraumaAid Germany”)
BlueSky:
Sicherheitspod: @sicherheitspod.de
Rike: @rikefranke.bsky.social
Frank: @drfranksauer.bsky.social
Carlo: @carlomasala1.bsky.social
Thomas: @wiegold.de
Zuerst ein Lob für den Sicherheitshinweis des Hausherrn T.W. zum Thema Digitalfunk.
Kurz das Wesentliche dargestellt. Die Bundeswehr kann Digital, wenn zu Anfang auch nur mit Handfunkgerät-Integration in Fahrzeugen die anderweitig schwierig umrüstbar wären.
Nennt sich Mischbetrieb.
Zum Thema Beistandsklausel:
Früher ( zu Zeiten des kalten Krieges ) musste man da nicht viel diskutieren. Es gab zwei ideologisch unversönliche Machtblöcke und eine Einheit in diesen die selbst ( im Falle der NATO ) auch nicht von der Gegenpartei ( z.B. der Friedensbewegung ) in Frage gestellt wurde.
Über das Kleingedruckte in bspw. Artikel 5 wurde nicht wirklich gesprochen. Schien irgendwie nicht nötig zu sein.
Heute ( nach Trump 1 und 2 ) kann sich keiner mehr auf irgendetwas sicher verlassen. Nicht Artikel 5, nicht militärische Unterstützung bei „Zwischenfällen“, noch nicht einmal zugesagte Waffenlieferungen. Und im Falle der EU ist der Artikel 42,7 ja auch nicht glasklar wie in der Sicherheitshalber-Diskussion deutlich wurde.
Und jetzt das PROBLEM:
Bei echten Kriegshandlungen die ausbrechen ist die Auslegung der entspr. Beitstands-Paragraphen heute der Knackpunkt. Denn es geht um Krieg oder Frieden auch im eigenen Land. Das ist etwas völlig anderes als Artikel 5 bspw. bei der Terrorismusbekömpfung 2001.
Man kann sicher sein das es bei den vielen EU-Staaten bei echten Kriegsentscheidungen keine einheitliche Meinung geben wird. Das gleiche gilt sinngemäß für die NATO.
Und ich erspare mir in diesem Zusammenhang weitere Kommentare zur „europäischen Bombe“, einem nuklearen Schutzschirm durch wen auch immer ( wenn man es nicht selbst ist ) oder die nukleare Teilhabe…
@Apollo: es ging und geht um soft power. ist mir das Wohlergehen des anderen eigene Unannehmlichkeiten wert?
angenommen, die grossen drei/fünf (GB, F, D, IT, ES) sind sich einig, dann müssen sich die anderen(CZ, CR, RO…) fragen, was ihnen das Wohlwollen derjenigen Wert ist.
a) zum Thema 1 würde ich diese Analyse von Bruno Tertrais mit in die Literaturliste stellen.
https://www.atlanticcouncil.org/wp-content/uploads/2022/06/Entangling_Alliances__Europe_the_United_States_Asia_and_the_Risk_of_1914_.pdf
Vielfältige überlappende Bündnisverträge können eben auch gefährlich sein, wie 1914 gezeigt hat.
b) Ich hätte gerne etwas gehört zu folgendem Unterschied: Das NATO-Gebiet ist beschränkt, Art. 42 Abs. 7 aber gilt global. Es gibt eben die EU-Gebiete im pazifischen und karibischen Raum.
Trotz aller Unkenrufe à la „Glas immer noch halb leer“, es tut sich was.
PzGrenBrig 37 wird ab 2027 D-LBO Fähigkeit erhalten und soll dann voll digitalisiert einsatzbereit sein, übergangsweise mit Mischbetrieb (siehe Thread: „Erste BwBrig soll ab 2027 digital funken…“) und PzBrig 45/Litauen wird strukturiert mit dem Aufklärungs- und Wirkverbund (AWV) in KI gestützte Drohnenkriegführung einsteigen.
hartpunkt.de/aufklaerungs-und-wirkverbund-einstieg-der-bundeswehr-in-die-moderne-drohnenkriegsfuehrung/
Ab 2027 besteht künftig also die Befähigung der Panzerbrigade 45 zum Einsatz KI-gestützter Drohnenverbünde in komplexen Szenarien, sukzessive und batterieweise in den ArtBtl der Brigaden des Feldheeres. Ähnlich auf taktischen Ebenen unterhalb / oberhalb der Brigaden.
Zwei der sechs mechBrig, die schweren und mittleren Kräfte der Kampftrupopen, vollziehen damit einen beachtlichen Sprung nach vorn.
Erfreulich.
Bevor ich’s vergesse, eine wieder einmal ganz ausgezeichnete Ausgabe von „Sicherheitshalber“. Zum „Schicksal“ der Neutralen in EUV 42/7 kann auf „x“ @Bernd_Schulyok AUT #Bundesheer empfohlen werden.
@Klaus-Peter Kaikowsky (KPK) sagt:
16.05.2026 um 14:59 Uhr
„2027 … PzBrig 45/Litauen wird strukturiert mit dem Aufklärungs- und Wirkverbund (AWV) in KI gestützte Drohnenkriegführung einsteigen.“
Erstmal muss der Minister das Personalproblem der Brigade lösen.
Da ist noch deutlich Luft nach oben
damit die Brigade, wie vertraglich zugesichert, mit 4800 Mann/Frau Ende 2027 „combat ready“ (!!!) in (!!) LTU ist…
Schritt 5… vor 1 und 2 macht das ganze Projekt nur noch komplizierter… 😉
@Felix2
Worauf sich jeder verlassen kann, das Haar in der Suppe, Deutschsein mit Lust, Wonne und Inbrunst. Da ist es wieder, das halb leere Glas. Es muss die Binse des noch fehlenden Personals nicht mal bemüht werden, sie liegt offen zutage. Aber draufschlagen, mit Freude.
Sich freuen über endlich erkennbaren Fortschritt, iwo, wo kämen wir da auch hin?
Der Felix, wie es seinem Nick zukommt, er werde glücklich und erfolgreich.
@Felix2
Ich finde nicht, dass wir darauf warten können, bis das Personalproblem gelöst ist, bevor wir z.B. neue Fähigkeiten ausrollen und erproben. Insbesondere will ich, dass neues Personal direkt mit den neuen Mitteln und der neuen Ausstattung trainiert und eingelernt wird. Aber klar, nur weil wir neue Fähigkeiten oä haben, löst das einige der grundlegenden Probleme nicht…