Finanz-Warnbrief ans Verteidigungsministerium: „Realistische Planung“ bei langfristigen Ausgaben, Soldaten-Altersgrenze steht zur Disposition
Der Angstgegner jeder Verteidigungsministerin, jedes Verteidigungsministers in der eigenen Regierung ist nicht, wie oft geunkt wird, der Bundesfinanzminister. Ein weit härterer Kontrahent, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, ist der für die Aufstellung des Haushalts zuständige Staatssekretär im Finanzressort. Werner Gatzer, bereits unter Finanzminister Olaf Scholz in diesem Amt, hat nun für den nächsten Haushalt harte Forderungen ans Verteidigungsministerium gestellt – und dabei geht’s noch nicht mal in erster Linie um die Höhe des Wehretats insgesamt.
Der Brief, den Gatzer in der vergangenen Woche an seine Kollegin Margaretha Sudhof im Wehrressort schrieb, folgt zwar in der Grundlinie den Briefen, die aus dem Finanzministerium in diesen Tagen zum Entwurf der Fortschreibung des Bundeshaushalts 2022 sowie der Eckwerte zum Bundeshaushalt 2023 und zum Finanzplan bis 2026 an alle Bundesministerien rausgehen:
Der Koalitionsvertrag gibt die klare Leitlinie für die Haushaltsaufstellung vor. … Leider muss ich feststellen, dass die Anmeldungen der Ressorts mit zusätzlichen Ausgaben von 70 Mrd. Euro im Jahr 2022 und weiteren Ausgabewünschen im mittleren dreistelligen Milliardenbereich in den Folgejahren in keiner Weise den finanzpolitischen Vereinbarungen entsprechen, die zur Einhaltung des Koalitionsvertrages und der grundgesetzlichen Vorgaben erforderlich sind.
Aber natürlich geht der Finanz-Staatssekretär auch auf die Besonderheiten des Verteidigungshaushalts ein (Für den Einzelplan 14 bitte ich folgende Hinweise zu beachten). Dabei steckt der Sprengstoff nicht mal in den Planungen für die Gesamthöhe des Wehretats in den kommenden Jahren – zumal die, wie auch die damit verbundene so genannte NATO-Quote, dem Anteil dieses Haushalts am Bruttoinlandsprodukt, am Ende eine politische Entscheidung auf Ebene von Bundeskanzler und Kabinett ist.
Wesentlicher dürften die technisch klingenden Anmerkungen Gatzers sein, die unterhalb dieser Schwelle liegen, aber große Auswirkungen auf die Beschaffungsplanung der Streitkräfte haben:
Weiterhin weise ich darauf hin, dass die im Einzelplan 14 enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen (VE) – auch im Hinblick auf die in der Vergangenheit gestiegenen Inanspruchnahmequoten bei den einzelnen VE – plafondneutral auszufinanzieren sind und bitte darum, dies bei der Anmeldung für den Bundeshaushalt 2023 und Finanzplan bis 2026 zu berücksichtigen. Neue VE sollen nur im Einklang mit den vorhandenen Ansätzen im Finanzplan unter Berücksichtigung der Haushaltsreife und realistischer Planung veranschlagt werden. Die Vielzahl der in der Vergangenheit entstandenen Deckungsmöglichkeiten im Einzelplan soll von nun an im Hinblick auf eine gesicherte Planbarkeit des Mitteleinsatzes schrittweise zurückgeführt werden.
Mit den so genannten Verpflichtungsermächtigungen kann das Verteidigungsministerium Verträge für Rüstungsgüter abschließen, deren Kosten erst in den nächsten Jahren fällig werden. Der Wehretat weist die mit Abstand höchsten Verpflichtungsermächtigungen auf, weit mehr als zum Beispiel der Verkehrshaushalt, in dem ebenfalls langfristige Vorhaben über solche Ermächtigungen abgedeckt werden: Im vergangenen Jahr wurden dafür nach einer Übersicht des Finanzministeriums 24,8 Milliarden Euro eingeplant, von denen bis 2025 pro Jahr bis zu vier Milliarden und nach 2025 dann 13,4 Milliarden Euro benötigt werden.
Die entsprechenden Verträge allerdings kann das Verteidigungsministerium schließen, sobald das Parlament zugestimmt hat – und diese Verträge haben dann auch Einfluss auf den Spielraum, den es im Verteidigungshaushalt der kommenden Jahre gibt. Was der Finanz-Staatssekretär hier fordert, wird sich auf neue Beschaffungen der Bundeswehr auswirken: Die Forderung nach realistischer Planung enthält den dezenten Hinweis, dass das Wehrressort in den vergangenen Jahren, laienhaft gesprochen, ungedeckte Schecks auf die Zukunft erhalten hat.
Ob und welche langfristigen Projekte damit möglicherweise gefährdet sind, ist noch offen. Vor einem Jahr wurde, noch unter der damaligen Koalition von Union und SPD, im Entwurf für den Haushalt 2022 eine Brandmauer eingezogen: Vor allem multinationale Projekte wie das deutsch-französisch-spanische Future Combat Air System (FCAS) und die gemeinsam mit Norwegen geplanten neuen U-Boote sollten gesichert werden, ebenso die Beschaffung eines Nachfolgemodells für das veraltete Kampfflugzeug Tornado. Allerdings: Das damals ebenfalls genannte Taktische Luftverteidigungssystem (TLVS) wurde noch unter der schwarz-roten Koalition auf unbestimmte Zeit vertagt.
Ebenso hart wie absehbare Einschränkungen bei der Beschaffung dürften das Verteidigungsministerium die Vorgaben zum Personal treffen. Denn mit den Gehaltsrunden für die Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Dienst steigt in der Regel dann auch die Besoldung von Soldat*innen (wie Beamt*innen). Und diese absehbaren Solderhöhungen, warnt Gatzer, wird das Wehrressort aus dem eigenen Haushalt bezahlen müssen. Einen Finanzierung über die Allgemeine Finanzverwaltung, den Einzelplan 60, wie mehrfach in den vergangenen Jahren werde es nicht geben:
Innerhalb des Ve1ieidigungsetats ist sowohl für das Jahr 2022 als auch die Folgejahre sicherzustellen, dass die Personal- und Versorgungsausgaben bedarfsgerecht veranschlagt sind. Der Vollständigkeit halber weise ich daraufhin, dass für die Auswirkungen der nächsten Tarif- und Besoldungsrunde 2023 keine zentrale Vorsorge vorgesehen wird.
Damit ist noch längst nicht alles zum Thema Personal – und auch Personalstärke – der Bundeswehr gesagt. Aus Gatzers Schreiben:
Nach dem Koalitionsvertrag müssen die Strukturen der Bundeswehr effektiver und effizienter gestaltet werden mit dem Ziel, die Einsatzbereitschaft zu erhöhen. In dem Zusammenhang sieht der Koalitionsvertrag eine kritische Bestandsaufnahme zu Personal, Material und Finanzen der Bundeswehr vor. Vor diesem Hintergrund und angesichts absehbarer Herausforderungen für den Sachhaushalt des Verteidigungsetats für die Folgejahre stelle ich das im 1. Regierungsentwurf 2022 noch enthaltene Zugeständnis der neuen Planstellen für Soldatinnen und Soldaten im Kap. 1403 in Frage. Im Rahmen der anstehenden Bestandsaufnahme sollte auch die längerfristige militärische Personalplanung kritisch überprüft werden.
Wie das Zugeständnis aussieht, hatte das Verteidigungsministerium im vergangenen Jahr so umrissen:
Sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich sind eine Vielzahl an Verbesserungen im Personalhaushalt vorgesehen. Die neue Veranschlagungsstärke der Bundeswehr liegt bei 176.500 Soldatinnen und Soldaten. Die Zahl der freiwillig Wehrdienstleistenden bleibt bei 12.500, die der Reservistendienstleistenden bei 4.500.
Der Hinweis Gatzers ist damit zugleich eine Vorgabe für die Bestandsaufnahme, die sich das Verteidigungsministerium selbst bis Ende Mai verordnet hat – deutlich nach den Haushaltsberatungen und den für Anfang März vorgesehenen Festlegungen des Bundeskabinetts zum Haushalt. Mit anderen Worten: Die Personalstärke der Truppe steht nach Ansicht des Finanzministeriums auf dem Prüfstand.
Während das alles die Truppe selbst langfristig und überwiegend indirekt betrifft, zielt ein anderer Vorstoß Gatzers auf die Situation vieler Soldatinnen und Soldaten: Die Altersgrenze, bis zu der sie arbeiten müssen, steht aus Sicht des Finanz-Staatssekretärs zur Disposition.
Um gleichzeitig die Personalplanung im militärischen Bereich langfristig auf eine verlässliche Grundlage zu stellen, die auch der demografischen Entwicklung in Deutschland Rechnung trägt, schlage ich vor, dass das BMVg und das BMF zeitnah in Gespräche darüber eintreten, in welchem Umfang eine Anhebung der allgemeinen und besonderen Altersgrenzen für Berufssoldatinnen und -soldaten sachlich vertretbar und notwendig ist. Ich beabsichtige, diese Thematik in die Haushaltsgespräche einzubeziehen.
Betroffen davon wären die – Stand Dezember 2021 – gut 55.000 Berufssoldat*innen. Welche Altersgrenzen für sie gelten, insbesondere die niedrigere besondere Altersgrenze, ist in Paragraph 45 des Soldatengesetzes geregelt.
Nun ist das nicht der erste Vorstoß dieser Art. Bereits 2016 hatte das Verteidigungsministerium unter der damaligen Ressortchefin Ursula von der Leyen selbst vorgeschlagen, dass Soldatinnen und Soldaten im gleichen Alter wie andere Staatsdiener in den Ruhestand gehen und nicht mehr wie bisher je nach Dienstgrad früher pensioniert werden sollten. 2018 hatte das Finanzministerium darauf gedrungen, die allgemeine Altersgrenze für Soldatinnen und Soldaten anzuheben, war aber auf Widerstand auch in der eigenen Koalition gestoßen.
Viel Zeit zum Gespräch über die erwarteten Änderungen in den Haushaltsplanungen des Verteidigungsministeriums gibt Gatzer seiner Kollegin Sudhof nicht. Um den Zeitplan für die Beratung im Bundeskabinett einhalten zu können, schrieb der Staatssekretär, müssten die entsprechenden Gespräche bis spätestens 25. Februar 2022 abgeschlossen sein.
(Archivbild Mai 2021: Verkehrsposten bei der Übung White Sparrow in Munster – Marco Dorow/Bundeswehr)
Der Brief ist das, was er ist. Nüchtern zwingt er zur Disziplin. Glaubt doch keiner, dass im Koaltionsvertrag „etwas anderes“ vereinbart wurde.
Glaubt doch niemand, dass Frau Lambrecht nicht wusste, was sie erwartet.
Einsatzbereitschaft stärken, das geht eben nicht immer nur mit mehr Geld. Ich vermute, manche machen es sich zu einfach. Mehr Geld gleich Kriegstüchtigkeit. Ist aus Sicht BMF und des Kanzlers aber auch der Verteidigungsexperten FDP und Grüne zu kurz gesprungen! Kann notwendig sein, da wo unabweisbar, muss aber häufig gar nicht)
Mehrere Kommatatoren haben beeist angesprochen, dass es auch und gerade im BMVg eine Einstellung zum Geld der Steuerzahler geben muss. Zu dieser gehört, Geld richtig und verantwortungsbewusst ausgeben. Dazu gehört auch Sparsamkeit, bei Beschaffung und auch im täglichen Dienst. Wir wissen, was z.B. bei Übung und Ausbildung auch mal über den Durst genehmigt wurde. Ich erinnere mich an Medienmitteilungen zum KSK, offenbar folgenlos geblieben. Man muß es aushalten, die Gorch Fock ist das schwimmende Denkmal.
Auch das Mrd Grab PUMA wurde genannt. Hubschrauber des Heeres und Marine stellen kein gutes Zeugnis aus. Tornado Nachfolge ist leider auch oft geprägt von ‚auch haben wollen‘.
Enden sollte Verantwortung unbedingt mit der PersEB (Vorbild und Gutes Führen). Glauben sie mir, was so über meinen Tisch ging, es ist oft hart an der Grenze des Vorstellbaren und auch Ertragbaren (gegenüber Unterstellten ‚verkündete‘ Einstellung zum Beruf des Offz vs pers Realität). Es gehört im Detail nicht hierher. Von guter Diensteinstellung (Vorbild und gutes Führen) ist manches ganz weit weg. Häufig sind es die, welche über „die da oben“ gern herziehen und selbst sehr gekonnt Nischen für den eigenen Vorteil suchen und finden. (Häufig sogar bekannt und geduldet, weil man sich nicht traut, ’sich anzulegen‘)
Bestandsaufnahme, dieser Brief uvm. für mich notwendig und richtig.
warum kann man nicht das System der Franzosen hinzuziehen? Altersgrenze 62 Jahre. Für jeden Einsatztag in Kriesen- und Kriegsgebieten gibt es je nach Gefährdungsgrad 1 bis 3 Tage gutgeschrieben. Diese Anzahl von Tagen bis Jahren werden von den 62 Jahren abgezogen. Damit habe ich immer genügend freiwillige ( auch aus den Stäben ) die in den Einsatz gehen und im Endefekt dafür früher nach Hause gehen dürfen.
@T.W.
Muss ich meinen AG-Namen im Falle eines Falles ändern?;-)
Ich bin seit über 25 Jahren Schlamm Zone.
Ich habe so ca 2000 Einsatztage.
Wenn ich mit 55 in Pension gehe, habe ich genauso viele Arbeitstage wie mein theoretischer Zwillingsbruder in der Kreisverwaltung mit 65.
Ich hab die Tage halt samstags/sonntags im Einsatz, im ATB mit 70-90 Wochenstunden und auf der Autobahn gebracht, wo ich Freitag Abend kam und Sonntag Mittag wieder los musste. Aber ich habe sie gebracht.
Ich bin fast jedes Jahr 4-8 Monate im Einsatz gewesen.
Es hat doch nicht nur gesundheitliche Gründe warum wir früher gehen.
Wobei ich eh bezweifle, dass ich mit 60 in Mali noch was reißen kann.
Warum denken alle immer an A15-B3?
Ich möchte auch mal meine Familie sehen. Zeit mit der Frau verbringen, die all die Jahre den ganzen Mist mitgemacht hat.
Wenn wir bis 67 dienen sollen. Dann ist halt bei 41 Stunden die Woche Schluss. Bzw eigentlich bei 39….
Vielleicht sollten wir mal ein paar Milliardengräber einstampfen und
Fähigkeiten aufgeben, die Verbündete für uns genauso gut bereitstellen könnten.
Und Stäbe und Kommandos wirklich reduzieren und nicht nach der Zusammenlegung mehr Dienstposten als vorher haben (plus höher dotiert)
Trennung
@TW mMn wirkt sich das auf die Umsetzung des Mindestlohns bei der BW aus.
Unteren Mannschaftsdienstgrade bekommen 10,07€? Mindestlohn ist ab 01.07. schon 10,45€ und steigt auf 12€.
Wenn ich das Schreiben richtig verstehe, muss das Geld im EP14 gefunden werden und kann nicht in EP60 oder andere EPe geschoben werden?
Vielleicht eine Frage für die nächste Pressekonferenz wenn ich nicht nen Denkfehler habe.
@Petra (med02)
„Wir wissen, was z.B. bei Übung und Ausbildung auch mal über den Durst genehmigt wurde.“
Das wissen wir also? Ich hab jetzt auch schon bald 25Jahre drauf und mir ist keine einzige Übung bekannt, in der man mehr gemacht hätte, als man brauchte oder bei der mehr Mittel genehmigt worden sind als tatsächlich man verbraucht hat. Wo immer sie das herhaben, dürfte wohl aus dem Legendenland sein.
Wir können gerne bei Beschaffung und unnötigen Beraterverträgen oder irgendwelchen schnick-schnack der mal für irgendein Event verbraten worden ist über Kostentreiber reden aber wer denkt das der Tages-und Übungsbetrieb zu viel Kosten verursacht, obwohl er die letzten Jahre immer mehr runtergefahren worden ist oder auf wenige Vorhaben zusammengekürzt wurde hat keine Ahnung vom tatsächlichen Dienst an der Basis.
@Hohenstaufen sagt: 04.02.2022 um 14:54 Uhr
Es kürzt doch keiner, wie Sie behaupten, das ist doch Quatsch. Es wird an Haushaltsdisziplin erinnert und die allgemeine Altersgrenze ist mal wieder in der Diskussion.
Und mal ehrlich unter uns, in der derzeitigen Konstellation und diesem Beschaffungswesen mit seinen Gesetzten, Verordnungen und Vorschriften würde die Bundeswehr auch mit 50 Milliarden mehr nichts Vernünftiges hinbekommen.
@Felix2 sagt: 04.02.2022 um 15:53 Uhr
Sie haben Recht, die Bw könnte, zumindest mit Blick auf UmP, die Lage ziemlich einfach gestalten.
Aber der Brief des BMF zeigt hier ja deutlich, dass es halt nicht ganz so einfach ist…
@LogBuch: Ich würde es Ihnen und allen anderen gönnen, Sie haben uns und Ihrem Land gedient
Aber eben Öffentlich Rechtlich, ohne 43000 Prüfungen, 17000 Änderungen und 56000 Gesetze wird das nix
Zum einen sei an Art 87 (a) GG (…zahlenmäßige Stärke und Grundzüge der Organisation ergeben sich aus dem HH…) erinnert. Soweit erst mal alles i.O.
Dieser Vorstoß beinhaltet aber Zündstoff.
Sarkasmus an:
Die Einsatzbereitschaft erhöhen durch Verlängerung der Dienstzeit. Sehr guter Ansatz. Und ab dem 60. Lebensjahr gibt es keine Gehaltserhöhungen mehr, sondern „Bonusscheine“ für Rollatoren (natürlich fleckgetarnt, damit man damit auch in Einsätze gehen kann).
Sarkasmus aus.
Das wäre dann der dritte Wortbruch des Dienstherren gegenüber älteren BS.
1) Erhöhung der Altersgrenze vor einigen Jahren.
2) Reduzierung der Pension auf 71,75%
3) Der o. beschriebene Vorstoß.
Gegenüber der zivilen Wirtschaft immer noch „Jammern auf hohem Niveau“, aber der Soldatenberuf ist eben KEIN Job, wie jeder andere.
Verläßlichkeit und Vertrauen (ja, weiche Faktoren, die zunehmend aus der Mode kommen) sind hier ganz wichtig.
Bin gespannt, wie sich das auf die Motivation des „BS-Bestandspersonals“ und die Bewerberquoten auswirkt.
@ Forodir:04.02.2022 um 17:02 Uhr/ @Petra (med02) „Wo immer sie das herhaben, dürfte wohl aus dem Legendenland sein.“ „Wir können gerne bei Beschaffung und unnötigen Beraterverträgen oder irgendwelchen schnick-schnack der mal für irgendein Event verbraten worden ist über Kostentreiber reden“
Das sog. Legendenland ist entlang meiner Verwendungen ZSan, SKB, Heer (DSK). Damit meine ich nicht SIRA/GÜZ etc. Häufig haben exklusive Spezialisten wirklich besondere Übungen. Dies duchschaut man bei Billigung nicht so. Ein genauer kritischer Blick ist auch da sicher nützlich. Was ist zwingend notwendig, was kann man sich heutzutage aber nicht mehr leisten.
Damit es nicht zum OT ausufert nehme ich gern das obige zweite Zitat. Sie haben sicher Recht, da sollte, ausgerichtet am Faden, der Schwerpunkt liegen.
@Belader sagt: 04.02.2022 um 16:39 Uhr
Sie müssen dabei berücksichtigen, daß 62 Jahre in FRA die allgemeine Regelaltersgrenze ist, auch zivil.
Aber ein Bonussystem für Einsatztage ist keine schlechte Idee.
@Pio-Fritz:
Das ist mehr als die Erinnerung an die Haushaltsdisziplin. Im Ergebnis sinkt der Spielraum für Investitionen erheblich ab, da
1. Der gesamte Einzelplan absinkt
2. Die Personal- Versorgungs- und Betriebsausgaben weiter steigen
3. Im Bereich der Investitionen sehr viele Mittel bereits vertraglich gebunden sind, aber ist in den nächsten Jahren kassenwirksam werden.
Das bedeutet im Ergebnis, dass auch – wie schon von einigen hier erwähnt – kein Geld mehr da ist um neue Großprojekte zu beginnen (Nachfolge Tornado, STH, Luftverteidigung, Nachfolge Minenjagd, Digitalisierung Land, Nachfolge Marder, Aufbau Divisionstruppen, etc). Selbst wenn man ein paar wenige Projekte reindrückt, dann wird man sehr, sehr viele Kleinvorhaben stoppen müssen.
Im Ergebnis wird Deutschland sehr viele Zusagen an die NATO abmelden müssen.
Das sollte man halt nur wissen, wenn über den Haushalt weiter beraten wird.
Und in Sachen nicht ausgeben können noch ein Hinweis aus der Realität.
Letztes Jahr wurde der Haushalt komplett verausgabt (46 Mrd.):
https://www.bmvg.de/de/presse/volle-ausgabe-des-verteidigungshaushalts-2021-5335828
Der Sprung auf die 50 Mrd. ist da nicht wirklich weit weg.
Unnötige Ausgaben auf Übungen sind immer relativ: Bei einer Übung, die 4,5Mio kostet fällt es nicht sonderlich ins Gewicht, wenn ein 4* Hotel herhalten muss, weil die Prinzessinnen der Lüfte ein 3* Hotel nicht akzeptieren (Gab hierzu leider bereits Beschwerden, während Soldaten des Heeres bei eFP in Zelten geschlafen haben). Andererseits muss man dazu sagen, dass dies 28Euro/ Nacht u. PAX gekostet hat (das 3* lag bei 27Euro…)…
Eher hinterfrage ich da die Ktgt-Stärken, sobald die Übung in Übersee stattfindet (ja, ich weiss, dass da Reach-back schwieriger ist…). Sind trotzdem 4 Betreuungssoldaten schichtfähig (also in Summe 8) auszuplanen und 9 Mann Pesse (aus 3 Dienststellen) mitzunehmen oder kann die Fotos nicht einer alleine machen?
Einsparpotential sehe ich aber eher auch beim Wasserkopf. Braucht eine Luftwaffe 2 Führungsebenen? Spätestens, wenn man LoNos bekommt, die 14 mal weitergeleitet sind und jeweils nur 1-2 Zeilen Kommentar ohne Mehrwert dabei stehen, fragt man sich das regelmäßig.
Warum ist ein Luftwaffentruppenkommando (LwTrKdo) für den Grundbetrieb und Übungen zuständig, das Zentrum Luftoperationen für Einsätze der Luftwaffe? Da stellen sich mir gleich mehrere Fragen: Train as you fight, fight as you train… Warum trennen wir das Ganze dann?` Welche Einsätze hat die Luftwaffe denn? Die Dauereinsatzaufgaben ( hier speziell Alarmrotte/ QRA) werden ja primär durch die NATO geführt. Vollwertige Einsätze, z.B: der Lufttransportstützpunkt für MINUSMA und EUTM werden (richtigerweise) durch das Einsatzführungskommando geführt. Die Missionen wie VAPB und eAPS oder auch NRF und VJTF könnten dann auch leicht durch das LwTrKdo begleitet werden. Die Arbeit dafür macht in Masse sowieso schon die Truppe.
Auch an anderer Stelle ist die Zuordnung fragwürdig: Warum ist die IT-Koordinierungsstelle der Luftwaffe in der 2. Führungsebene? Somit könnte man die 2.FÜhrungseben auch gleich abschaffen und die Aufträge auf KdoLw und die Verbände verteilen. Die meisten Verbände haben quasi schon Alleinstellungsmerkmale, die unterm Strich deshalb vorgeben, wer sich darum zu Kümmern hat.
Ich bezweifel auch, dass mit Einführung Systemhaus Luft die Truppe gestärkt wird(aufs EPP bezogen), auch wenn das LwTrKdo dann in 4 Fähigkeitskommandos aufgehen soll. Der Befehl, dass diese dann zur Truppe zählen, bringt in den Verbänden keinen zusätzlichen DIenstposten, eher im Gegenteil.
Somit bleibt wieder die Grundsatzfrage: Welche Fähigkeiten will ich mir mit meinem verfügbaren Geld leisten? Vielleicht geht der erste Schritt Richtung Europa-Armee ja wirklich nur über den Haushalt.
Um bei der Luftwaffe zu bleiben: Welche eigenen Lufttransportkapazitäten brauche ich selber und welche bündele ich mit Partnernationen (siehe C130)? Gibt es Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der NT? Brauche ich eine eigene FlaRak im Zentrum Europas (als eine von ganz wenigen PAK3 Nationen sollten wir hier andere Nationen „mitnehmen“ und so entlasten, auch wenn wir da nur noch ein Geschwaderäquivalent vorweisen können)? tbd…
Unterm Strich bleibt nur, weiter Personal und Fähigkeiten einzusparen und gemeinsam mit EU und NATO als bereits bestehenden Bündnissen gesamtheitlich Kosten durch eine Erhöhung der Effizienz und Effektivität durch Bündelung der Fähigkeiten voranzutreiben.
Was die Altersgrenze anbetrifft, so kommt halt auch das BMVg nicht an der Demographie vorbei. Natürlich muss man nicht in jeder Verwendung fit wie ein junger Gott sein. Aber mit 60 Jahren noch x Kilo Ausrüstung durch eine Wüste schleppen ist halt einfach nicht mehr drin.
Deshalb finde ich den Vorschlag von Belader interessant. Ich bin aber zu lange raus, um die Anwendbarkeit auf die Bundeswehr beurteilen zu können.
Was die Mannschaftsstärke der Truppe anbetrifft, so kann man eben nur einsetzen was man auch kriegen kann und das was man kriegen kann wird immer weniger. Wenn man nicht zurück zur Wehrpflicht will, oder kann, dann wird man das auch nicht ändern.
Ansonsten mahnt der Brief nur an, was eigentlich jedem klar sein sollte. Die Bundeswehr kann es sich nicht leisten, veraltetes Material weiter zu verwenden, wenn dies nur mit enormen Kosten bei Wartung und Reparaturen möglich ist.
Und sie kann es sich nicht leisten, neues Material zu kaufen, das dann nicht auch sofort einsatzfähig ist. Diese Bananenpolitik (Produkt reift beim Kunden) deutscher Hersteller, wie wir es in den letzten 30 Jahren bei praktisch allen Großgeräten erlebt haben, kann sich die Bundeswehr nicht mehr leisten.
Das man sich diesen Unfug mit den 2% vom BIP für Rüstungsausgaben auch nicht mehr leisten kann, sollte ebenfalls klar sein. Das mag zur Zeit des kalten Krieges einen Sinn gehabt haben, heute hat es den nicht mehr.
Die neue Regierung hat sich einer Bestandsaufnahme der Situation der Bundeswehr verschrieben. Bin gespannt ob die auch genauso schonungslos ausfällt, wie sie sein müsste, oder ob man das Schönreden weitergeht. Ich fürchte, es wird wieder auf letzteres rauslaufen.
Giordano Bruno sagt:
04.02.2022 um 16:54 Uhr
„mMn wirkt sich das auf die Umsetzung des Mindestlohns bei der BW aus.
Unteren Mannschaftsdienstgrade bekommen 10,07€? Mindestlohn ist ab 01.07. schon 10,45€ und steigt auf 12€.“
Mannschaften SaZ
Einstieg mit A3 , ES 1 , ledig
Brutto ab 01.04.2022 = 2.370,74 €
bei einer 41h-Woche
= 14,45 € / h
FWDL , HptGefr
Brutto 1900 €
= 11,58 € / h
+ freie Unterkunft / Fahrkosten
– Trennung –
Koffer sagt:
04.02.2022 um 17:54 Uhr
@Felix2 sagt: 04.02.2022 um 15:53 Uhr
„Sie haben Recht, die Bw könnte, zumindest mit Blick auf UmP, die Lage ziemlich einfach gestalten.
Aber der Brief des BMF zeigt hier ja deutlich, dass es halt nicht ganz so einfach ist…“
Es wäre so einfach…
Weil es zur Abkehr von der Freiwilligkeit, egal ob Uffz oder Offz,
keiner Zustimmung oder Abstimmung
mit BMF, BMI, etc. bedarf… da geltendes Recht.
Zumal hier ja schon richtigerweise
genannt wurde, dass die Forderung
des länger Dienens- aus dem Hause
BMF – nicht neu ist… Diese wurde schon vor Jahren in Arbeitspapieren
erhoben.
Was die Frage betrifft, ob die Soldaten
ggf. bis zur allgAG im Dienst verbleiben, ist aktuell nur eine Person
gefragt eine Entscheidung zu treffen:
Die Verteidigungsministerin
§ 45 SG Altersgrenzen
(1) Für Berufssoldaten werden folgende allgemeine Altersgrenzen festgesetzt:
1.
die Vollendung des 65. Lebensjahres für Generale und Oberste sowie für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,
2.
die Vollendung des 62. Lebensjahres für alle anderen Berufssoldaten.
Und rein rechtlich betrachtet könnte
die VM’in sofort anweisen, dass ab
sofort alle BS nur noch mit dieser
allgAG pensioniert werden.
Was dies für den Truppenalltag,
Beförderungen, etc. bedeuten würde,
steht auf einem anderen Blatt.
Im BundesHaushaltsplan für 2020 waren 211 Planstellen für Generäle ausgewiesen .
Also kommen auf ca. 930 Soldaten ein General .
Bevor man sich Gedanken macht über 60 jährige Hauptfeldwebel sollte man diesen stinkenden Kopf vielleicht erst mal stutzen
@Felix2 sagt: 04.02.2022 um 22:08 Uhr
Sie skizzieren korrekt die Gesetzeslage.
Aber politische Umsetzung ist nicht gleich Gesetzeslage und da ist die BM nun mal nicht in ihrer Rolle als IBuK, sondern als normale Ressortleitung gefragt. Deswegen ist es halt eben nicht so einfach…
@Schlammstampfer:
„Das man sich diesen Unfug mit den 2% vom BIP für Rüstungsausgaben auch nicht mehr leisten kann, sollte ebenfalls klar sein.“
Man kann es wohl nicht oft genug sagen:
Es geht um Verteidigungsausgaben, nicht allein um Rüstungsausgaben. Diese Unterscheidung sollte dann schon noch möglich sein.
Die 2% hat Deutschland ja schon längst nicht mehr verfolgt. Zuletzt würden 1,5% des BIP zugesagt. Die wird man bei Umsetzung der Pläne des BMF auch nicht mehr einhalten. Aber viel wichtiger ist die Nichterfüllbarkeit der Zusagen an die NATO mit Blick auf Fähigkeiten – in allen Dimensionen und Domänen.
Einfach mal in die Struktur des EPl. 14 schauen:
https://www.bmvg.de/de/themen/verteidigungshaushalt/verteidigungshaushalt-2021
Über 70% des Haushaltes sind Betriebs- und Versorgungsausgaben. Die Investitionen sind bereits jetzt sehr stark durch Verträge gebunden. Mit dem Absinken des Haushaltes gibt es dann gar keinen Spielraum mehr für die Finanzierung zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele.
Es fehlen schlichtweg ca. + 5 Mrd. im Jahr.
Die kann man sich leisten, wenn man es will.
Das ist der bündnis- und koalitionspolitische Sprengstoff in dem Brief des BMF.
Lebensarbeitszeit hat natürlich eine höhere persönliche Betroffenheit und ist daher hier ein prominenteres Thema.
Wie konnte es dazu kommen, dass es für Soldaten überhaupt „besondere Altersgrenzen“ gibt, die von denen der Beamten abweichen?
Man darf annehmen, dass hier mit militärischen Besonderheiten argumentiert wurde. Ebenjene bestehen fort.
Der Unterschied ist offenkundig, dass diese Besonderheiten früher jedermann nachvollziehbar waren, heute jedoch nicht mehr – was für sich spricht.
Was der signifikante Unterschied ist: Früher bestand die Bw über Jahrzehnte stabil aus 495.000 Soldaten und hatte noch eine gesunde Struktur. Viel Truppe, wenig Ämter – viel SaZ, wenig BS.
Wenn man zu „viel SaZ und wenig BS“ zurückkehren möchte, dann muss man jetzt einen Schnitt machen. Radikal. Die „Alten“ raus, Goldener Handschlag. Das wird kosten. Mehr Truppe, mehr Material, mehr, was fährt, fliegt, knallt und stinkt. Das wird kosten.
Und weil das kostet, wird es nicht gemacht. Also zäumt man das Pferd von hinten auf, um Geld zu sparen.
Und hier bleibe ich dabei: ehe man DAS macht, sollte man so konsequent und ehrlich sein und die Bw auflösen. Denn dann bekommen wir noch weniger „bang“ – den ja eh kaum jemand mehr möchte – für „the buck“.
Die jungen, drahtigen verstärken die Polizei, die Alten, dickbäuchigen Justiz und Verwaltung, fertig. Keiner verliert etwas, überall Gewinner.
Und was die Verteidigung angeht: da bezahlen wir den Franzosen einen Obolus und die übernehmen das dann für uns mit. Alle sind zufrieden und klimaneutral ist das dannzumindest zwischen Rhein und Oder dann auch – denn Klimaschutz dürfte ja einen höheren Verfassungsrang haben als die Landesvertretung. Einen Tod muss man halt sterben – man kann ja nicht alles haben.
Tja was soll man sagen?
Ein desillusioniertes, schlimmer geht immer.
Allerdings gibt es auch für ältere Kameraden auf freiwilliger Basis jede Menge sinnvolle Verwendungszwecke.
Ausbildung, im technischen Bereich und bei Komplexen Systemen die in der Bedienung anspruchsvoll sind ist Erfahrung auch nicht von Nachteil.
@Felix2
Zugegebenermaßen habe ich keine juristische Ausbildung, aber auf welcher Grundlage kann die Verteidigungsministerin einfach die Änderung des Eintrittsalters ändern? Es handelt sich doch um ein Gesetz und sollte dem Gesetzgebungsverfahren folgen oder gibt es hier irgendwelche „Sonderverfahren“?
Stringent wäre dann ja auch, wenn die Verteidigungsministerin die allgemeine Altersgrenze einfach ändern könnte?
@LLFm sagt: 04.02.2022 um 23:44 Uhr
„Im BundesHaushaltsplan für 2020 waren 211 Planstellen für Generäle ausgewiesen .
Also kommen auf ca. 930 Soldaten ein General .
Bevor man sich Gedanken macht über 60 jährige Hauptfeldwebel sollte man diesen stinkenden Kopf vielleicht erst mal stutzen“
das ist jetzt etwas drastisch ausgedrückt, trifft aber das Problem, das hier als Dauerthema diskutiert wird – der überbordende Wasserkopf. Denn jeder General zieht seinen Wasserkopf nach sich. Im Übrigen, bis 1990 waren 223 Planstellen für Generale. Aber das wird ja mit dem Vorhalten von internationalen Stäben und Strukturen auch für die NATO-Partner begründet.
Wer soll diesen Zopf abschneiden, Im Prinzip müssten das die Damen/Herren selber tun. Nur wer hat die Größe dazu? Ich habe da so meine Zweifel.
@LLFm sagt: 04.02.2022 um 23:44 Uhr
„Im BundesHaushaltsplan für 2020 waren 211 Planstellen für Generäle ausgewiesen .
Also kommen auf ca. 930 Soldaten ein General .
Bevor man sich Gedanken macht über 60 jährige Hauptfeldwebel sollte man diesen stinkenden Kopf vielleicht erst mal stutzen“
Es ist eine weithin bekannte Tatsache, dass wir die Zahl der Generale in den letzten Dekaden weitgehend stabil gehalten haben.
Nun benötigen wir sowohl für internationale Organisationen als auch aufgrund besonderer Truppenstrukturen überproportional Generale (Beispiel: Egal ob wir eine „starke“ mechanisierte Brigade der Heeresstruktur IV haben oder eine „schwache“ Luftlandebrigade, beide benötigen einen General, zweites Beispiel: egal ob wir in Europa mehrere Heeresgruppen der NATO haben oder nur noch den kümmerlichen Rest einer wie im Moment, für beides benötigen wir zwei DEU Viersterner, 1x strategisch Mons und 1x operativ in der Führung (sei es jetzt JFC oder etwas anderes).
Gleichzeitig haben wir aber auch in dieser Zeit massiv die relative Zahl der UmP erhöht (was früher ein Uffz/StUffz Saz 4 machte, macht heute ein SaZ 12/BS) und zudem die Dotierung hochgeschraubt (40% OStFw).
Also bitte nicht behaupten, es sei nur ein Problem der Generale, dass wir kopflastig wären. Zahlenmäßig sind das größte Problem die Oberstlt A14 und die StFw/OStFw.
PS Das heisst natürlich nicht, dass wir nicht auch 30-40 Generale kürzen könnten. Ich wüsste da schon einige DP (u.a. die vollkommen überflüssigen UAL im BMVg)
@ Erwin sagt: 05.02.2022 um 10:11 Uhr
„Zugegebenermaßen habe ich keine juristische Ausbildung, aber auf welcher Grundlage kann die Verteidigungsministerin einfach die Änderung des Eintrittsalters ändern?“
Sie meinen das Pensionseintrittsalter?
Das ist ganz einfach. Das Gesetz lässt sozusagen eine Spannbreite zu, zwischen besonderer Altersgrenze (drunter geht es nicht ohne weiteres) und allgemeiner Altersgrenze (drüber geht es nicht ohne weiteres).
Dazwischen entscheidet der Dienstherr ob er jemanden noch braucht.
Und das wiederum kann dann der BM als Ressortleitung im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens ausüben.
Zum Thema Großprojekte:
Teilweise selbst gemachtes Leiden.
Unsere Regierung entscheidet immer wieder falsch, wenn es um Beschaffungen oder Entwicklungen für die Bundeswehr geht. Und diese Fehlentscheidungen kosten Geld.
Es wird Gerät viel zu lange über mehrere Jahrzehnte eingesetzt und solange modernisiert, bis es nicht mehr geht und man ganz plötzlich einen Nachfolger braucht. (den andere Länder schon 10 Jahre früher eingeführt haben…) Hier beispielsweise der CH-53 Nachfolger oder der Tornado-Ersatz.
Man denkt auch immer wieder, dass man bestimmtes Gerät für sämtliche Aufgaben einsetzen können muss, um Geld zu sparen. Und das genau ist falsch. Die anderen Staaten machen das nicht, sondern spezialisieren sich bei der Beschaffung und brauchen dann auch viel kleinere Stückzahlen, die nach und nach bestellt werden.
Beispiel hier der NH90 für die Marine, der alles können soll. Merkwürdigerweise aber sogar in Frankreich einen etwas kleineren Helikopter zur Seite gestellt bekommt, der manche Aufgaben besser kann.
Oder der A400M, der eben nicht für alle Rollen passt, sondern nun durch KC-130J und C-130J-30 ergänzt wird.
Die größte Geldverschwendung aber wird FCAS, solange es zwei identische Projekte in Europa gibt.
Ansonsten werfen wir das Geld gerne bei der Marine zum Fenster raus, in dem wir eine Fregattenklasse nach der anderen alleine beschaffen und bezahlen mit Stückzahlen im kleinen einstelligen Bereich.
Die Politik muss natürlich über das Pensionierungsalter nachdenken, aber auch bei Entwicklung und Beschaffung, um dort massiv Kosten zu senken.
Erwin sagt:
05.02.2022 um 10:11 Uhr
@Felix2
„Zugegebenermaßen habe ich keine juristische Ausbildung, aber auf welcher Grundlage kann die Verteidigungsministerin einfach die Änderung des Eintrittsalters ändern?“
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, auch
in der Truppe, dass die Pensionierung
mit der besonderen Altersgrenze der
Zeitpunkt ist, zu dem der Soldat durch
den Dienstherrn pensioniert werden
MUSS.
Dies ist aber nicht der Fall.
Der Dienstherr KANN den Soldaten
zu diesem Zeitpunkt pensionieren.
Anders bei der allgemeinen Altersgrenze. Zu diesem Zeitpunkt
IST der Soldat zu pensionieren und
hat darauf einen gesetzlichen Anspruch.
Wie der Dienstherr die Pensionierung
zwischen besAG und allgAG gestaltet,
liegt ausschließlich in seinem Ermessen.
Der Soldat hat hier, nach der aktuellen
Gesetzeslage, KEIN Mitbestimmungs-/
wirkungsrecht.
An dieser bestehenden Gesetzeslage
ändert auch nichts die seit Jahrzehnten
gelebte Praxis, dass die Soldaten zu 99 % mit erreichen der besAG pensioniert
wurden. Daraus erwächst keine rechtliche Bindungswirkung für den Dienstherrn so weiterhin zu verfahren.
Deshalb ist eine Diskussion über eine
gesetzliche Anhebung der Altersgrenzen solange vollkommen
überflüssig… solange die Bw nicht
die bestehenden – 62 bzw 65 -vollumfänglich ausnutzt.
Und für diese Umsetzung ist
ausschließlich die VM’in verantwortlich.
Erst wenn es gewollt wäre, dass alle
BS bis 67 arbeiten sollen… wäre eine
Gesetzesänderung erforderlich.
Aber erst DANN.
Wer es aus dem Munde eines
Richters erklärt haben möchte…
Dem empfehle ich z.B. das Lesen
dieser Urteilsbegründung.
Beachtenswert:
Dieses Urteil wurde vor (!) der
Trendwende Personal gefällt.
VG Köln Urteil vom 29.07.2015
23 K 4714/14
Auszug:
„Es ist nach § 44 Abs. 1 S. 1 SG nicht erforderlich, dass ein Berufssoldat besondere oder gar einzigartige Fähigkeiten aufweist, um erst mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze in den Ruhestand zu treten.“
„Sachgerechte, auf den Personalbedarf gestützte Ermessenserwägungen, die die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sichern sollen, sind zwar grundsätzlich möglich, vorliegend aber nicht erkennbar.“
Auch der DBwV hat es erläutert:
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/zurruhesetzung-zusicherungserlass-bietet-chance-auf-mehr-mitbestimmung
TW … ist der Link erlaubt?
@Hans Dampf sagt: 05.02.2022 um 9:54 Uhr
„Wenn man zu „viel SaZ und wenig BS“ zurückkehren möchte, dann muss man jetzt einen Schnitt machen. Radikal. Die „Alten“ raus, Goldener Handschlag. Das wird kosten. Mehr Truppe, mehr Material, mehr, was fährt, fliegt, knallt und stinkt. Das wird kosten.“
Hat mal jemand ausgerechnet, wie hoch das Einsparpotential ist? Ich bezweifel nämlich, daß man mit weniger BS wirklich so viel einsparen kann (Bauchgefühl).
Koffer sagt:
05.02.2022 um 1:40 Uhr
„@Felix2 sagt: 04.02.2022 um 22:08 Uhr
Sie skizzieren korrekt die Gesetzeslage.
Aber politische Umsetzung ist nicht gleich Gesetzeslage und da ist die BM nun mal nicht in ihrer Rolle als IBuK, sondern als normale Ressortleitung gefragt. Deswegen ist es halt eben nicht so einfach…“
Davon spreche ich doch:
1.
Die Gesetzeslage ist eindeutig
2.
Der BMF hat schon vor Jahren (!!)
ein längeres dienen der BS gefordert
3.
Vom BMI war und ist dazu kein
Widerspruch erfolgt
4.
Deshalb wird sich auch in der restlichen Regierung kein Widerspruch
regen…
Deshalb würde es von dort kein
Veto geben, wenn die VM’in die
allgemeinen Altersgrenze (62/65)
zur Regel macht und die Freiwilligkeit
sofort abschafft. Denn dies ist eine
rein hausinterne Festlegung.
Btw. … dafür wurde ein nachvollziehbares, transparentes
„Zurruhesetzungskonzept“ der Truppe
angekündigt… und dann still und leise
„beerdigt“…
LLFm:04.02.2022 um 23:44 Uhr
Dankbar nehme ich das Stichwort General vs 60 Jahre alter Hauptfeldwebel auf.
Früher hat man sich über die Ostblock Armeen lustig gemacht, soooo viele Generale. Bei der Übernahme/Auflösung der NVA ganz besonders. Da sind wir noch nicht. Aber warum die Generale/Admirale und B 6 Beamten nict abnehmen verwundert. Die Begründungen grenzen an „???“. kurz OT: sarc on: Früher hat man sich auf über Politbüromanieren der DDR und der UdSSR, VR China lustig gemacht, in denen nur unreflektiert Beifall geklatscht wurde. Solche Gefälligkeiten gibt es ja hierzulande nicht, schon gar nicht im BMVg oder in der Bundeswehr. sarc off!
B6 Zuwachs:
Beispiel Heer:
KSK: Könnte auch ein B3/RgtKdr sein, da gab es Vorschläge – man hat abwehrend immer behauptet wegen der SK gemeinsamen Aufgaben und Weiterentwicklung und, und…braucht man einen B 6. Nun hat man einen weiteren B6 (SpezKr Direktor) im EinsFüKdo. Also 2 B6.
Chief Digital Officer des Deutschen Heeres für landbasierte Operationen, im Kommando Heer in Strausberg, ein zusätzlicher B6. Da gabe es ja so wenig. Das Thema erfordert halt einen B6. Ach? Glatt im BMVG durchgelaufen! Das die anderen milOrgBer da noch nicht drauf kamen?
Doch da geht niemand ran, im Gegenteil, man muss zahlreiche „Auslands- und Einsatzrückkehrer“ unterbringen. z.B. AFG ‚produzierte‘ 3* bis 1* ohne Ende, da arbeitet man jetzt noch ab.
Das wäre mal was für die ehrliche Bestandsaufnahme. Doch wer soll da Bestand aufnehmen, BMVg? Inspekteure? Na, ja.
@ Memoria
Danke für den Link. Sie haben natürlich Recht mit ihrem Einwand, dass Verteidigungsausgaben mehr als nur Rüstungsausgaben sind.
„Mit dem Absinken des Haushaltes gibt es dann gar keinen Spielraum mehr für die Finanzierung zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele.“
Auch da stimme ich Ihnen zu. Die Grundproblematik, genügend funktionierendes Material der Truppe zur Verfügung zu stellen, bleibt aber bestehen. Dieses Problem lässt sich mit Geld allein nicht lösen. Welche Fähigkeiten die Truppe hat, steht und fällt mit der Quantität und Qualität des Materials.
Ob man noch eine Truppe hat, bzw. wie groß diese Truppe sein kann, dass kann man mit Geld auch nur teilweise beeinflussen. Die Folgen von 50 Jahren verfehlter Familienpolitik sind ja nicht nur bei uns spürbar.
Ich glaube nicht, dass sich in diesem Brief viel „koalitionspolitischer Sprengstoff“ befindet. Die Problematik sollte allen Partnern bekannt sein. Was den bündnispolitischen Sprengstoff anbetrifft, so ist die Überalterung der Bevölkerung kein Alleinstellungsmerkmal der Bundesrepublik. Alle industrialisierten Staaten inklusive China und Russland haben dasselbe Problem.
@Hans Dampf
Eine Frage mit der sich keiner beschäftigen will — müsste man sich doch mit der realen Welt eines einfachen Soldaten auseinandersetzen.
In den letzten Jahren hat man ja intensiv daran gearbeitet die Bundeswehr (mil) als „normalen“ Arbeitgeber mit „Abenteuerpotenzial“ darzustellen.
Allein der Begriff Soldaten[b]arbeitszeit[/b]verordnung erzeugt bei mir „Gefühle“. Nicht falsch verstehen, eine Regelung der maximalen Dienstzeit Tag/Woche/Jahr war überfällig! Dennoch sind 60+ Stunden immer noch Realität. 48 Stunden pro Woche im Jahresmittel sind mit Einsätzen/Seefahrt kaum realisierbar. Giordano Bruno hat es in seinem Post gut beschrieben.
[Technischer Hinweis: HTML-Befehle wie fett markiert bitte in spitzen Klammern, die eckigen Klammern bringen da nix. T.W.]
Vielleicht sollte man erst mal einen Schritt zurück machen, um das Ausmaß der Katastrophe zu verstehen…
Der Einzelplan 14 enthielt im Jahr 2021 gemäß Aufstellung auf bundeshaushalt.de im Kapitel 1405 für militärische Beschaffungen „formal“ 8.328.024.000 Mrd. EUR. Davon ab gehen aber nach meinem Verständnis mindestens 19 % Umsatz-/Erwerbs-/Einfuhrumsatzsteuer, d.h. „real“ wurden nur rund 6,75 Mrd. EUR für neues Material der Truppe ausgegeben – das gleiche trifft auf den Titel Materialerhaltung zu – auf dem Papier 4.103.000.000 Mrd. EUR, real 3,3 Mrd. EUR.
Einfache Maßnahme um den Gestaltungsspielraum im Einzelplan 14 zu erhöhen: BMF verzichtet bei Beschaffungen des BMVg auf die „Luftbuchung“ Umsatz-/Erwerb-/Einfuhrumsatzsteuer.
Dann wäre allein rechnerisch im Jahr 2021 2,35 Mrd. EUR mehr für Materialbeschaffung und Materialerhaltung der Bundeswehr übrig geblieben…
Gehen wir weiter über „Mieten und Pachten“ – ein Bereich der mir absolut schleierhaft ist, aber nach Abzug der Maßnahmen, die wohl die BIMA für das BMVg erbringt, bleibt allein dort ein Posten von über 2,1 Mrd. EUR stehen, der aus dem Einzelplan 14 abfließt.
Der Bereich Personal, auf dem Papier über 13 Mrd. EUR schwer, jedoch „künstlich“ (NATO-Quote, anyone) aufgebläht um mehr als 5,0 Mrd. EUR für die Versorgungsbezüge NICHT mehr aktiver Soldaten, d.h. der aktive Anteil der Soldaten belastet den gesamten Titel EPl 14 gerade mal mit etwas über 15 %? Die Quote ist mit jeder zivilen Firma vergleichbar, erst mit Einrechnung der Versorgungsbezüge kommt man auf 30 % Personalkostenanteil…
Ich stelle fest (und bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege): Das Problem ist nicht die HÖHE des Einzelplan 14, sondern die aus meiner Sicht sachfremden Leistungen in Höhe von über 10 Mrd. EUR, denen keinerlei Nutzen für die Truppe gegenüber steht. Mit rechnerisch unter 36 Mrd. EUR verfügbaren Budget und dem Sanierungsstau der letzten 30 Jahre ist doch kein Blumentopf zu gewinnen… nicht bei 185.000 Mann geplanter Kopfstärke…
[Natürlich kann man sich künstlich reich rechnen… aber wo die so genannten Versorgungslasten liegen, ist eine politische und sehr grundsätzliche Entscheidung. Wenn die in einen gesonderten Einzelplan ausgelagert werden, wird davon allerdings der Gesamthaushalt auch nicht höher, d.h. dadurch hat man nicht mehr Geld. Die Nicht-Staatsdiener hier kennen das: natürlich kann ich so tun, als wären meine Beiträge zur Rentenversicherung nicht Teil meiner monatlichen Ausgaben. Mehr Geld habe ich dadurch nicht. T.W.]
Ende letzten Nowember meldete die Welt, dass sich das deutsch-französische MGCS Projekt (aka neuer Superkampfpanzer), das eigentlich im Jahr 2035 fertig sein soll, vermutlich um gut zehn Jahre verzögert. Solange wir mit niemandem Krieg anfangen, werden die Leo 2 A7V natürlich reichen. Sofern man sich bei der Beschaffung eine hinreichend lange Verfügbargkeit von Ersatzteilen gesichtert hat, natürlich.
Solche Nachrichten stimmen aber nicht wirklich optimistisch.
Sicher, beim A7V hat man bestimmt gute Arbeit geleistet, was die Kampfwertsteigerung anbetrifft. Aber so ein bisschen was von einem Dinosaurier haben die Leo’s schon. Ein bisschen peinlich ist dabei natürlich auch wie weit wir anderen Staaten (vor allem den Russen) hinterherhinken. Größere Kaliber mit Ladeautomaten und 3-Mann Crew haben russische Panzer schon seit gut 50 Jahren. Dazu kommt der vom Crewbereich getrennte ferngeteuerte Turm beim Armata. Das alles führt zu kleineren, leichteren und damt preiswerteren Fahrzeugen. MGCS wird davon ja einiges enthalten. Aber vermutlich erst am Sankt-Nimmerleins-Tag.
Warum das hierher gehört? Die Personalprobleme der Bundeswehr werden zunehmen. Wie viele Panzer die Bundeswehr in einen Einsatz schicken kann, dass wird in Zukunft weniger von der Zahl verfügbarer Fahrzeuge als viel mehr von der Zahl verfügbarer Crews abhängen. Es wird einen Unterschied machen, ob man mit 12 Soldaten 3 oder 4 Panzer in den Einsatz schicken kann.
Grundsätzlich gilt das natürlich auch für Kriegsschiffe. Egal ob sie über oder unter Wasser eingesetzt werden.
Und wenn man schon mal dabei ist. Wie sieht das eigentlich mit automatisierten Wartungs, Reparatur und Betankungssystemen aus. Die Zeiten wo man die Leo’s mit 20 L Kanistern betankt hat, scheinen ja vorbei zu sein. Personal wird immer knapper und teurer. Das gilt nicht nur für Kampfeinheiten sondern auch für den Tross (aka ‚Logistik‘). Aber ist Wartungsfreundlichkeit überhaupt ein Thema bei den Konstrukteuren?
[Äh, Moment, hatte ich nicht schon im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme darauf hingewiesen, dass es wenig bringt, jetzt im Detail jedes einzelne Waffensystem in diesem Zusammenhang durchzugehen? Wäre nett, wenn wir uns darauf verständigen könnten. T.W.]
@schlammstampfer:
„Dieses Problem lässt sich mit Geld allein nicht lösen. Welche Fähigkeiten die Truppe hat, steht und fällt mit der Quantität und Qualität des Materials.“
Quantität und Qualität des Materials haben eben doch sehr, sehr viel mit Geld zu tun.
Wir können noch lange darüber reden das Geld nicht alles ist, aber ohne Geld ist alles nichts.
Da auf die prominenten Problemfälle im Rüstungsbereich zu verweisen hilft im Kern auch nicht weiter.
Es gibt nämlich auch sehr gut laufende Projekte, nur über die wird natürlich nicht geredet.
Zur Demographie: Im Bündnis erwartet man, dass wir unsere Zusagen einhalten.
Diese sind auch demographisch leistbar.
Das ein 82 Mio-Volk in Europa auch im demographischen Wandel keine Armee mit rundum 203.000 Soldaten generieren kann wird uns niemand glauben. Dies auch zu Recht.
Wir können uns aber auch bei Geld und Personal und vorallem Fähigkeiten noch weiter lächerlich machen im Bündnis.
Gleiches gilt für die EU.
Wie schon bei anderen Themen geschrieben: wir brauchen ein flexibleres, alle Bereiche des öffentlichen Dienstes beachtendes Personalkonzept Streitkräfte, das sich aus BS, SAZ, RES, RES+ (ResWDV) und Teilzeit zusammensetzt und die jeweilige Dienstpostenbesetzung vom Auftrag her denkt: Ausbildung, Verfügbarkeit, körperliche Leistungsfähigkeit, Vorverwendungen, etc.. Wenn sich dann z.B. bei BS wegen fehlender körperlicher Leistungsfähigkeit keine militärische Verwendung mehr findet, dann Umschulung auf zivile Dienstposten in der Bundesverwaltung oder Übergang an ein Bundesland. Andere Staaten sind wesentlich flexibler als Deutschland… Weitere Option: wenn man eine wirklich LEISTUNGS- und DURCHHALTEFÄHIGE Territoriale Grund- und Verbindungsorganisation haben wollte, dann fände sich dort, bei Aufgabenbündelung über ZMZ-I hinaus, eine Menge Arbeit für lebensältere A14 und A9Z. Im Landesdienst vorhandene Altersteilzeitmodelle ließen sich übertragen, zum Beispiel in einem Gleichverteilungsmodell. Das jetzige Personalmodell ist ohne die Masse an Wehrpflichtigen, auf denen es einst aufbaute, schlichtweg obsolet.
@ T.W:
Danke für den Hinweis, meiner Kenntnis nach waren bis 2007 (?) die Versorgungslasten von Beamten und Soldaten zwar im jeweiligen Einzelplan verbucht, wurden aber aus dem EPl 33 bezahlt.
Mir ging es auch weniger um die „grundsätzliche Debatte“, sondern um eine realistische Einordung, was von der „gefühlt hohen Summe von 47 Mrd. EUR“ eigentlich wirklich „verfügbar“ ist.
Apropos Einsparpotential: Die Big Band der Bw in Euskirchen scheint zur „kritischen Infrastruktur“ zu gehören. Während der Militärmusikdienst rigoros zusammengestrichen wurde, ist es offenbar überlebensnotwendig, eine Jazz- und Tanzmusikband vorzuhalten, die keinerlei Verwendung im Truppenzeremoniell finden kann, aber mit ihren weißen Uniformen so wunderbar „unmilitärisch“ und zivil daherkommt. Kann aus meiner Sicht aufgelöst werden. Es ist nicht Aufgabe der Bundeswehr, eine Jazzband vorzuhalten, während in der Truppe in allen Teilstreitkräften das Notwendigste fehlt.
@Felix2 ich sprach von Mehrarbeit, also Überstunden. Das Grundgehalt spielt da keine Rolle, jedenfalls nicht unterhalb B3
Ist aber eh nur ein Nebenkriegsschauplatz. Nur interessant weil es eine Kernforderung der Regierung ist und nicht mal die kostenneutral gestellt wird. Für den Beitrag hier erstmal nicht wirklich relevant.
Wir merken uns das für den entsprechenden Beitrag von TW in ein paar Wochen/Monaten
Viel interessanter finde ich, pre Corona war die Wartezeit für Vorsorgeuntersuchungen wie Hautkrebs so 9 Monate.
6 Monate für nicht kritische Operationen an Knie, Schulter etc.
Unser SanZentrum ist gut, aber selbst für neukranke gibt’s nicht genug Termine.
Ich könnte weiter sinnlos Beispiele aufzählen, aber die Kernaussage war schon im Beitrag – Ende 2016 glaub ich –
Wir haben nicht einmal die san Versorgung für dienen bis 67.
@Derfflinger
…mal so nebenbei: alle Musikfeldwebel sind auch ausgebildete Sanitätssoldaten!
https://www.bundeswehrkarriere.de/orchestermusiker/137788?mtm_campaign=bmvg_sea_jahreskampagne&mtm_kwd=land&mtm_source=google&mtm_medium=search&mtm_content=feldwebel-im-militärmusikdienst&mtm_placement=searchad
@Derfflinger sagt: 05.02.2022 um 18:32 Uhr
„Apropos Einsparpotential: Die Big Band der Bw in Euskirchen…“
Damit würden wir zwar nur wenige Mio einsparen, aber ich stimme Ihnen zu. Die Band ist ein Synonym für politisch gewollte Geldverschwendung in den SK.
Als sie, politisch befohlen, in den 70er aufgebaut wurde war sie ja vielleicht noch ein Zeichen für Modernität, aber heute gehören Big Bands sicherlich nicht mehr zu den „modernen“ Klangkörpern :(
@Derfflinger
Die Auflösung der Big Band der Bundeswehr als Rettungsanker, muss man drauf kommen.
@T.W.
Ich hatte meinen Vergleich als Beispiel gebracht. Die Fragen, die sich daraus für mich ableiten lauten: „Welche Ansätze verfolgt die Bundeswehr, um zum Beispiel bei Schiffen mit kleineren Crews auszukommen? Wie kann sie mit weniger Personal bei Materialnachschub, Wartung und Instandsetzung ihre Fähigkeiten in allen Teilstreitkräften behalten? Kampfroboter auf dem Schlachtfeld sind ein Ansatz, aber kann man Drohnen nicht auch dazu verwenden, um Truppen im Einsatz zu versorgen? Oder für Medevac? Und was ist mit Robotern in der Wartung und Instandsetzung? Private Logistikunternehmen arbeiten mit automatisierter Lagerhaltung, was kann die Bundeswehr davon lernen? Oder hat sie das schon. Hier gibt es vielleicht weitere Spielräume für Kostensenkungen.
@Schlammstapfer:
Das ist ja alles ganz nett mit Blick auf das Personal, aber das kostet erstmal Geld (F&T, Invest). Genau daran fehlt es schon jetzt, gerade auch bei Zukunftsthemen wie Robotik. Da der F&T-Haushalt ein beliebter Streichkandidat ist.
Die Bundeswehr wird von seinen Betriebskosten aufgefressen.
Um dies materiell und personell zu ändern, muss man investieren. Aber man hat das Problem des Ungleichgewichtes zwischen Betrieb und Invest ja gerade, weil nicht genug investiert wird.
Die immer gleiche Leier seit 30 Jahren.
Die Folge ist jeweils eine neue Struktur, die in großen Teilen ineffektiv, nicht einsatzbereit und hohl ist.
So wird es auch wieder werden.
Da der Apparat und seine politische Führung nicht in der Lage sind den Realitäten ins Gesicht zu schauen.
Aktuell stehen wir vor den Trümmern der Reformen von zu Guttenberg und von der Leyen. Nun kommt halt die nächste Runde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach über 30 Dienstjahren möchte ich hier folgendes mal mitteilen ,
Wie bereits einer meiner Vorredner kommuniziert hat , ist m.E ein Vergleich nicht möglich.
Der Mitarbeiter des BAAIN mit seiner Micky Mouse Krawatte fährt jeden Tag um 15:30 nach Hause , in der Regel wohnen die mit über 40 noch bei Mama , nicht lachen, ich kann das beweisen.
Wie die Kameraden der Luftwaffe , aber noch viel mehr vom Heer haben wir so viel Tage nicht zu Hause verbracht.
Ich war über 6 Monate mit über 3 Wochen unter der Wasseroberfläche, ohne WhatsApp…..aber wie gesagt , ich zolle Den Damen und Buben die in Afghanistan werden absoluten Respekt.
Denkt daran, wenn Ihr Eure nächste Micky Mouse Krawatte bindet
Neulich hat meine Tochter zu mir gesagt, dass grundsätzlich ihre Kindheit gut war , aber Du warst ja NIE da.
Recht hat die junge Dame , wir waren und sind halt unterwegs und nun wird sowas belohnt mit , macht mal länger .
Das kann sich nur jemand ausdenken, der jeden Tag zu Mama fährt und pünktlich Feierabend macht .
Weiter so
@ KPK:
1. Irgendwo muß man ja anfangen. 2. Kleinvieh macht auch Mist. 3. Sumpf – Frösche.
@ Schlaumeier:
Das ist mir bekannt. Die Musiker können, sofern sie ein in den Musikkorps gebräuchliches Instrument (Holz- und Blechblasinstrumente, Schlagwerk) spielen, dorthin versetzt werden. Im übrigen kann die von der Big Band aufgeführte Art von Musik ebensogut von jedem anderen Musikkorps gespielt werden, sind ja schließlich alles Berufsmusiker mit abgeschlossenem Musikstudium in den Musikkorps. Da gibt es keinerlei Grund, eine gesonderte Big Band neben den Musikkorps auch noch zu finanzieren.
Und falls jemand der Meinung sein sollte, eine steuerzahlerfinanzierte Big Band unter dem Dach der Bundesverwaltung sei unverzichtbar, so soll diese bitteschön der Kulturstaatsministerin unterstellt und aus dem Haushaltsplan des Bundeskanzleramtes oder meinetwegen des BMI (der ist ja auch für Sport zuständig, kann also gleich die Sportfördergruppen mitübernehmen) finanziert werden.
Ich wiederhole mich: Es ist keineswegs Aufgabe der Bundeswehr, eine gesonderte Big Band vorzuhalten, zumal, wie bereits erwähnt, die vierzehn Musikkorps (einschließlich Ausbildungsmusikkorps) diese Musik genauso spielen, wenn sonst überall die finanzielle Decke zu kurz ist.
[Könnten wir den Exkurs in die Musikwelt damit bitte beenden? T.W.]
Das ist ja alles gut und schön, wenn ein StS mal einen raushaut.
Die Politik muss im /mit dem Bündnis definieren,
was die BW leisten soll, für D und für das Bündnis.
Daraus ergibt sich ein Katalog von geforderten Fähigkeiten und Umfängen, materiell und personell. Nach Abgleich mit den vorhandenen F. ergibt sich naturgemäß ein Delta.
Das ist aufzulösen.
Wenn dazu keine ausreichenden finanziellen Mittel oder der Wille vorhanden ist, gehe zurück zu Schritt 1 und lebe mit den Folgen, politisch, sicherheitstechnisch.
Eigentlich ganz einfach.
Wenn man sich mal überlegt, dass TLVS als HAWK-Nachfolge projektiert war und gemeinsam(!) mit Patriot eingesetzt werden sollte , und HAWK seit 17 (!) Jahren nicht mehr in der Truppe aktiv ist (Polygone zählt nicht), muss man sich doch an den Kopf fassen, sofern man einen hat.
Und ja, die Bundeswehr ist kein Sportverein, keine Bigband, kein THW , keine Interessenvertretungsgruppe , keine Terroristenjäger und keine Fluggesellschaft. „ Streitkräfte zur Verteidigung“ lauten die Worte im Grundgesetz…..
Man sollte mal wieder zurück zur Basis, um nach vorne zu kommen.
Die hier geführte Debatte zu den besonderen Altersgrenzen für Soldaten verfolge ich als 68 jähriger, Reserveoffizier einigermaßen amüsiert. Bis zur (zivilen) Altersgrenze (derzeit 65 Jahre und einige „Bonus“-Monate) war ich in einem bundeseigenen Unternehmen voll berufstätig.. Auch komme ich aus einer Familie, in der es teilweise üblich ist, bis ins hohe Alter weiter zu arbeiten.
Da der Diensteid, den auch ich geleistet habe, kein „Verfallsdatum“ hat, bin ich der Frage nachgegangen, wie man Soldaten und Beamte überhaupt pensionieren kann. In einem juristischen Fachbeitrag bin ich dann auf eine rechtliche Konstruktion gestoßen, nach der zunehmendes Alter die Fiktion einer generellen Dienstunfähigkeit begründet, die Zurruhesetzung wird so als Akt der Fürsorge begründbar.
Ich arbeite derzeit als Reservist im „Graubereich“ weiter als Volunteer für den Cyber- und Informationsraum, teilweise als Projektleiter, teilweise als Experte in internationalen Teams. Die Leute, für die ich arbeite, haben häufig einen niedrigen oder gleichen Dienstgrad wie ich, sind aber immer häufiger aus der Generation meiner Tochter. Und das tut überhaupt nicht weh, weil wir uns gegenseitig respektieren, einfach gerne Themen vorantreiben und voneinander lernen. Auch so etwas gibt es (schon wieder). Man muss diesen Rollenwechsel nur annehmen.
Wer nicht mehr die Kraft und die Motivation hat sich auch geistig weiter zu entwickeln, der sollte ab einem bestimmten Alter gerne in den Ruhestand gehen; er richtet sonst – besonders wenn er in einer Führungsposition ist – nur Schaden an.
Bei Licht betrachtet verbringen Soldaten die meiste Zeit ihres Lebens in Stabs-, Entwicklungs- und Lehrfunktionen, für die man mit 65 nicht automatisch untauglich wird. Und selbst in modernen Kampfverbänden ist ein Großteil der Soldaten rückwärts der „Lines of Contact“ eingesetzt, wie ich erst dieser Tage wieder aus einer Analyse der russischen BTGs gelernt habe.
Ansonsten wird es auch in „schlanken“ Streitkräften für geistig Junggebliebene viele Möglichkeiten geben, ihre Fähigkeiten als „Steigbügelhalter“ für die nächsten Generationen einzusetzen. Und auch viele Aufgaben in den Ämtern könnten von Engagierten mit Vorerfahrungen in der Truppe sicher nur profitieren, wenn deren Führungen mehr „frischen Wind“ zulassen.
Sicher sind die Zeiten an Bord meines MARDERs lange vorbei, aber als 65+-Soldat würden mir z.B.. in der Projektbegleitung bei der Entwicklung und Einführung des PUMA Fehlleistungen wie inkompatible digitale Benutzeroberflächen genauso wenig passieren, wie die Ausrüstungsüberfrachtung von deren Besetzungen und unterdimensionierte Stauräume. Ich traue einigen von uns Älteren auch zu unser Geld einfach dadurch zu verdienen, dass wir Mehrfach- und sonstige Fehlentwicklungen in der Bundeswehr aufspüren und als Zuarbeiter der politisch Verantwortlichen zumindest reduzieren (so es denn der Ministerin und dem Verteidigungsausschuss mit einem Umsteuern ernst sein sollte). Als solche „qualitätsverbessernde Maßnahme“ haben übrigens bereits die römischen Kaiser die „Evocati“ eingeführt.
In diesem Sinne bringen die Forderungen aus dem Finanzministerium zumindest uns engagierte Lebensältere der Aufhebung der Altersgrenze im SG näher, die bereits in der letzten Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht wurde. In Zeiten alternder Gesellschaften werden wir unseren Kollegen / Kameraden im THW und den Altersabteilungen der Feuerwehren damit hoffentlich endlich gleichgestellt.
@Volker Haug
+1 Nagel auf den Kopf getroffen
Das rigorose Durchsetzen der allgemeinen Altersgrenze ist ein Schlag ins Gesicht aller die für den Dienst ihr Privatleben hinten an gestellt haben, die soldatische Tugenden, Einsatzbereitschaft usw. usw. gezeigt haben.
Wegen mir soll die IBuK sich ehrlich machen und sagen das die besondere altersgrenze der Vergangenheit angehört, als Ausgleich könnten ja Abwesenheiten mal „belohnt“ werden, quasi jeder Tag im Einsatz einen früher in Pension.
Soll sich mal niemand wundern wenn zukünftig viele ab 56 Homeoffice machen oder sich bei vorhandener Versicherung in die Dienstunfähigkeit flüchten.
Das Schreiben hat Brisanz. Insbesondere vor dem Hintergrund der angekündigten Überarbeitung der Besoldung. Diese muss nach mehreren Urteilen angepasst werden. Hier wird im allgemeinen von Mehrkosten ausgegangen, welche die durch die tarifbedingten Erhöhungen bedingten Mehrkosten deutlich übersteigen.
@Volker Haug:
Was sagt die Krawatte und die Wahl der Wohnung über die Kompetenz aus? Die Bundeswehr braucht jeden der fähig und gewillt ist zu dienen. Wir sind dabei schon längst viel vielfältiger als man mit unglücklichen Kampagnen darzustellen versucht.
Grüße von jemandem aus dem BAAINBw, der genügend Negativbeispiele in Uniform kennt, sich über Plg und TSK zu oft ärgert und gerne mal am Wochenende auf Dienstreise geht.