Finanzministerium will höheres Pensionsalter für Soldaten – aber Beibehaltung der besonderen Altersgrenze (Nachträge – u.a. konkrete Zahl)
Das Bundesfinanzministerium dringt auf ein höheres Pensionsalter für Berufssoldaten, das den Regelungen für Beamte und Arbeitnehmer anglichen werden soll. Allerdings will auch das Finanzressort am Prinzip der so genannten besonderen Altersgrenze für Soldaten festhalten. Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf ein Schreiben aus dem Finanz- an das Verteidigungsministerium. Damit ist das Haus von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) in Teilen zurückhaltender als bisherige Überlegungen aus dem Ressort von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU).
Der Vorstoß des Bundesfinanzministers ist keine Überraschung, entsprechende Pläne wurden und werden in der Truppe und im Verteidigungsministerium schon länger erwartet. Das Wehrressort selbst hatte schon vor zwei Jahren Überlegungen zur Aufhebung der besonderen Altersgrenze, mit der bislang besondere Anforderungen und Erschwernisse des Soldatenberufs ausgeglichen werden sollen, in sein Strategieprogramm 2025 zur Umsetzung der Personalstrategie der Bundeswehr geschrieben. Der Kernsatz damals:
Bis 2023 sollen die Soldatinnen und Soldaten schrittweise bis zur Allgemeinen Altersgrenze geführt werden. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden geschaffen.
Allerdings hatte das Verteidigungsministerium dabei eine generelle Altersgrenze von 62 Jahren im Auge. Der Vorschlag des Finanzressorts ist differenzierter, wie aus der Meldung des Spiegels hervorgeht:
„Zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr fordert das Bundesfinanzministerium (BMF) die Erhöhung der allgemeinen und der besonderen Altersgrenzen der Berufssoldatinnen und -soldaten“ heißt es in einem Brief seines Ministeriums an das Verteidigungsministerium vom 24. Oktober.
Als Grund führt sein Haus die steigende Lebenserwartung, die allgemeine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und die „erheblichen Stellenbesetzungsprobleme in der Bundeswehr an“. Folglich sei eine Verlängerung der Dienstzeit für die rund 170.000 Bundeswehrsoldaten „geboten“, so das Schreiben, das dem SPIEGEL vorliegt.
In dem Brief wird das Scholz-Ministerium konkret: So sollen Generäle und Oberste bis 67 dienen, alle anderen Berufssoldaten bis 65 Jahre. Sollte dies nicht umgesetzt werden, heißt es drohend, könne ein vorgelegtes Gesetzespaket zur nachhaltigen Steigerung der personellen Einsatzbereitschaft „vom Bundesministerium der Finanzen nicht mitgetragen werden“. (…)
So können Unteroffiziere derzeit in der Regel schon mit 55 in den Ruhestand gehen, Offiziere je nach Dienstgrad ab 56 Jahren. Besonders früh können Kampfjetpiloten in Rente gehen. Bei ihnen liegt die besondere Altersgrenze für den Ruhestand bei nur 41 Jahren. Bei allen Gruppen will das Finanzressort erreichen, dass die Grenze um jeweils drei Jahre nach oben gesetzt wird.
Zusammengefasst: Für Generale und Oberste sollen zwei Jahre höhere Altersgrenzen als bisher gelten, nämlich 67 statt bislang 65 Jahre. Die übrigen Berufssoldaten sollen durchgängig drei Jahre länger bis 65 dienen – es sei denn, dass für sie die besondere Altersgrenze gilt: Dann dauert ihre Dienstzeit ebenfalls drei Jahre länger als bisher, mit dem Pensionsalter von 58 Jahren für Unteroffiziere bis zu 65 Jahren für Generale und Oberste liegt die Altersgrenze aber weiterhin unter der allgemeinen Altersgrenze.
Für die so genannten BO41, die Jetpiloten, soll nach dem Schreiben des Finanzministeriums geprüft werden, ob eine Erhöhung der besonderen Altersgrenze von derzeit 41 auf 43 Jahre möglich ist (also nicht um drei Jahre). Hintergrund ist, dass diese Möglichkeit des vorzeitigen Ausscheidens geschaffen worden war, um Jetpiloten andere Berufsmöglichkeiten zu eröffnen, auch wenn sie aus schlicht physischen Gründen keinen Kampfjet mehr fliegen können. Allerdings wurden in jüngster Zeit auch mehr dieser Piloten auch nach dem Abschied vom Cockpit als Berufssoldaten in der Bundeswehr behalten – nicht immer zu deren Freude (und dann auch mit einem entsprechenden Ausstieg aus der Truppe).
Die Forderung aus dem Finanzressort ist, so berichtet der Spiegel, mit dem dezenten Hinweis verknüpft, dass die Planungen des Verteidigungsministeriums zur Erhöhung von Einsatzbereitschaft und Attraktivität anderenfalls keine Unterstüzung bekämen. Mit anderen Worten: Kommt das so nicht, könnte sich das auf Gesetzesvorhaben auswirken, mit denen die Bundeswehr ihrem Personalmangel entgegenwirken will.
Nachtrag: Ein bisschen irritierend ist es schon: Per Twitter erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dass diese Fraktion ausdrücklich keine Änderung der gesetzlichen Regelung für die Altersgrenze der Soldaten fordert. Vielleicht muss man doch noch mal gucken, auf welcher Ebene im Finanzministerium dieser Brief verfasst wurde und welche Bedeutung er hat…
Die #AAG und die #BAG für die #Bundeswehr sind durch Gesetz geregelt. Für eine Gesetzesänderung gibt es im #Koalitionsvertrag keine Grundlage. Die @spdbt fordert sie auch ausdrücklich NICHT. Also: eine überflüssige Debatte. https://t.co/VHkoq2Atjd
— Fritz Felgentreu (@fritzfelgentreu) November 17, 2018
Nachtrag 2: Eine Zahl in der Spiegel-Geschichte stimmt natürlich nicht, und das ist offensichtlich: Wenn die Bundeswehr, wie in den aktuellen Zahlen zur Personalstärke ablesbar, rund 172.000 Zeit- und Berufssoldaten hat, kann eine Änderung für die Berufssoldaten alleine kaum eine Verlängerung der Dienstzeit für die rund 170.000 Bundeswehrsoldaten bedeuten.
Deshalb habe ich mal nachgefragt: Mit Stand 30. September hatte die Bundeswehr nach Angaben des Ministeriums 119.545 Zeitsoldaten – und 52.841 Berufssoldaten. Und nur auf letztere würde sich eine solche Änderung der Altersgrenze beziehen.
(Foto: Eurofighter im Baltic Air Policing über Estland im November 2018)
Es ist – laut Spiegel – eine massive Einmischung des Finanzministeriums ins Verteidigungsministerium. Daraus folgt, daß der Vorstoß nicht mit dem Verteidigungsministeriums abgesprochen ist.
Und mir ist kein Fall erinnerlich, wo das Finanzministerium so massiv und mit Drohkulisse sich in ein anders Ministerium eingemischt hätte. Und dazu noch in ein Ministerium des Koalitionspartners und nicht in ein Ministerium, was von der eigenen Partei geführt wird.
Die Personalstärke lässt sich so schön auf dem Papier erhöhen, aber die BW könnte damit überaltern, ein Beförderungsstau auftreten und viele Soldaten könnten sich getäuscht fühlen und vorzeitig aus der BW ausscheiden.
Im Umkehrschluss würde dies ja bedeuten, dass der Finanzminister eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre fordert. Denn als das Renteneintrittsalter auf 67 erhöht wurde, kam mit dem Dientsrechtneurodnungsgesetz auch eine schrittweise Erhöhung der besonderen und der allgemeinen Altersgrenze.
Vielleicht sollte man dies auch mal so erwähnen und so argumentieren.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass man mit dem Vorschlag aus dem BMF dann auch denjenigen Sodatinen und Soldaten einen zusätzlichen Aufschlag „schenkt“, die sich für den Dienst als BS enschieden haben, als die gängige Zurruhesetzungspraxis bei den UNteroffizieren 53 Jahre vorsah. Und dieses Alter stand auch jahrelang als DZE auf allen möglichen Dokumenten….
In meinen Augen verliert damit fur viele der BS an Attraktivität – Folge wäre eher eine Verschlechterung der Personallage! Und zwar nicht mehr nur am unteren Ende (Mannschafter, Nachwuchs) sondern zusätzlich auch bei den erfahrenen Kameraden am oberen Ende der Dienstgradgruppen.
Aus heutiger sicher habe ich persönlich kein Problem damit bis 67 zu dienen – aber ob das für jeden attraktiv ist und ich das in 30 oder 40 Jahren noch so sehe steht auf einem anderen Blatt.
@Closius
Für mich klingt es eher danach, dass das BMVg die eigene Agenda über Bande mit dem BMF gegen die eigene Klientel durchdrückt und öffentlich auf beleidigt macht.
pi
Einziger Effekt wird sein, dass die Pensionierungen aus Dienstunfähigkeit in der Anzahl steigen werden.
Es ist eine Tatsache, dass Erkrankungen im Alter von 55 – 65 Jahren bei Männern verstärkt auftreten, zumal nach einen körperlich und psychisch herausfordernden Berufsleben (Auslandseinsätze in Krisengebieten, häufiger Umzüge oder Dauerpendeln mit entsprechend hohen Auswirkungen auf das Familienleben).
Das VtgMin wollte das durchschnittliche Zuruhesetzungsalter um 2 Jahre anheben und ab 2022 die allgemeine Altersgrenze von 62 Jahren einführen.
Besser wäre es gewesen, den Effekt auf freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu setzen und dafür den Sozialzuschlag in der Pension zu kürzen.
Wenn man den maximalen Pensionsatz der Pension erst nach 40 Jahren statt nach 33 Dienstjahren erreichen kann (analog zu den anderen Beamten des öffentlichen Dienstes), dann hätte der frustierte Berufssoldat mit einer etwas geringeren Pension mit dem bisherigen Lebensalter in Pension gehen können, die noch fitten und aktiven Berufssoldaten entsprechend freiwillig länger dienen könen und dafür mehr Pension erhalten können, also den bisherigen Pensionsatz.
Die Personalpolitik unserer „Firmenleitung“ ist konfus. Vor drei Jahren wurden noch Soldaten auf Antrag mit 50(!) Jahren in Pension geschickt. Nun müssen die neuen „alten“ die Personalstärke retten. Die Gerüchteküche sagt, wer sich 2023 noch als BS im Dienst befindet wird als Uffz m.P. bis zum 62. Lebensjahr dienen müssen. Ich frage mich jedoch was man mit uns „alten“ Uffz m.P. eigentlich machen will. Werden neue Stäbe und Kommandobehörden aufgemacht, um den 60 jährigen Stabsfeldwebel aus der Schlammzone zu holen? Natürlich mit Versetzung und Umzug, selbstverständlich. Das stand ja so im Vertrag. Auf der anderen Seite werden qualifizierte und Motivierte Zeitsoldaten nicht als Berufssoldaten akzeptiert. Keine Mangelverwendung, nur durchschnittlich beurteilt, keine Haushaltskarte, kein Bedarf. Das ist alles schon sehr, sehr seltsam.
Ich warte darauf, das flecktarnfarbene Rollatoren in die Versorgung eingesteuert werden.
Im Ernst, was soll das bringen, außer einem weiteren Beförderungsstau, der den Nachwuchs demotiviert? Gab es den gleichen Vorstoß in das Innenministerium für die Angehörigen der Bundespolizei? Ich habe bisher dazu nichts gelesen.
Da ist er also. Der seit längerem erwartete große Versuch… Die Zahlen zu schönen und Geld zu sparen. Aber eben zu Lasten der Kampfkraft der Bundeswehr.
Hatte ich ehrlich gesagt nicht aus Richtung des BMF erwartet, aber von dort ist er umso gefährlicher :(
Leider ist dieser Vorschlag nicht überraschend. Die Auswirkungen dürften offensichtlich sein. Der Wasserkopf in Stäben und einsatzfernen Verwendungen wird noch größer werden. Eine Verschlankung der Struktur wird weiter erschwert. Das Durchschnittsalter wird weiter steigen. Die Verfügungsbereitschaft wird weiter sinken und somit die Einsatzlast auf noch junge, wenige verteilt werden.
Natürlich geht man, wie schon bei der Trendwende Personal, den offensichtlichen und einfachen und doch so sinnlosen weg, Bestandspersonal zu verlängern, um die Statistiken zu schönen.
Keiner geht eine umfassende Umstrukturierung der Dienstverhältnisse an. Der Berufssoldat in seiner jetzigen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Die Quantität der Berufssoldaten schon gar nicht. “Einfach” mal über den Teich schauen. Dass das u.a. aufgrund des Beamtenstatus nicht wirklich einfach ist, ist offensichtlich. Aber der jetzige Vorstoss ist nicht nachhaltig, operationell unsinnig, und nicht vereinbar mit der Agenda Attraktivität.
Meh das sieht man mal, dass das BMF keine Ahnung vom inneren Gefüge des BMVg hat.
1. BO41
… … … ich mein… schonmal nachgefragt wie die Bw damit umgeht? Ich empfehle mal Gespräche mit jungen OLt / H die ihre Schwingen gerade bekommen haben, was für ein Schreiben da gleich mitkommt und welche Gespräche umgehend geführt werden. Schatten Kampf…
2. A16+ bleiben bis 67.
Oh mein Gott bitte nicht… Unten Dienstgradinflation und oben längere Stehzeiten. Ich nehm mal den Insp Lw als Beispiel: Bleibt dieser bis 67 war er länger als A16+ im Dienst als seine restliche Offizierzeit, deutlich länger.
Wir haben mittlerweile die ersten Generäle mit Mitte/Ende 40. Bleiben die 20 Jahre im Flaggoffiziersystem wird’s unten ungemütlich. Stau und fehlende Förderungsmöglichkeiten sind vorprogrammiert. Zumindest so lange wie sich die Bundeswehr nicht traut auch mal aus nem BG oder O der nich performs wieder nen OTL zu machen…
Wer unten aufs Gaspedal drückt und oben auf die Bremse erzeugt in der Mitte Unfälle…
Die Bundeswehr würde auf dem Papier rascher aufwachsen – die Einsatzbereitschaft in den Verbänden aber nicht steigen. Die Gebrechlichkeiten nehmen bekanntermaßen mit dem Alter zu und die Schwierigkeiten, die Einsatzdienstposten (z.B. OF-5, Oberst) zu besetzen, sind bekannt und wesentlich auf die altersbedingten, gesundheitlichen Einschränkungen zurückzuführen.
Zudem sind in den vergangenen Jahren attraktivitätssteigernde Maßnahmen mit dem Hinweis auf die niedrigen, besonderen Altersgrenzen, die man nicht gefährden wollte, unterblieben. Holen wir die dann nach?
Bei der Polizei / Feuerwehr wird auf Landes- und Bundesebene eine Pensionierung zeitlich vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter akzeptiert – das muss für Soldaten genauso gelten.
Die Folgen für Laufbahnen und Förderungen bedürfen hier wohl keiner Erwähnung.
Insgesamt ist eine moderate Anpassung natürlich sachgerecht – so wie aktuell auch bereits begonnen.
Diese Woche hörte ich einen General sagen, dass uns Politik in die strukturierte „Nicht-Einsatzfähigkeit“ führt. Nun weiß ich, was er meint. Wer sieht sich eigentlich einmal die Einsatzbereitschaftslage der Polizei an? Auch diese hat ein enormes Problem mit den Altersbändern jenseits der 50 Jahre – die Verwaltung wächst von Jahr zu Jahr und auf der Straße fehlt es an jüngeren sowie körperlich voll belastbaren Polizisten.
Sollte das ggf. ein SPD-Vorstoß sein, wird diese Partei nun auch den Teil Ihrer Wählerschaft verlieren, die der Bundeswehr zuzurechnen ist. Das gehört wohl zur programmatischen Erneuerung der Partei. Wahnsinn!
Wer soll den unsere Auslandseinsätze durchführen ?
Die meisten werden dann ausnahmen haben und können nicht in den Einsatz.
Politiker möchte ich mal sehen die mit 60 Jahren dann ein Marsch mit 15kg Gepäck durchführen können.
Zudem werden die sogenanten alt Kunden immer mit Füßen getretten und die neu Kunden bekommen alle Zulagen und Zugaben.
Warum sollen sich dann die alt Kunden noch ins Zeug werfen ????
Dreißig Jahre pendeln und Monate (eigentlich Jahre) Abwesenheit von Zuhause ohne zu klagen, da am Ende die besondere Altersgrenze stand, Überstunden wurden nicht bezahle und Ausgleich in Freizeit gab es kaum. Jetzt bezahlen die Alten welche vor kurzem noch zu jung waren, vor der Wende zum Bund sind und jetzt für die verkorkste Neuausrichtung gerade stehen müssen. Vertrauen und Fürsorge geht anders, was glaubt eine Regierung was Sie von dieser Altersgruppe die nächsten 15 Jahre erwarten darf? Der allseits beliebt Senioren Dreikampf -PolBil, LkU, Weiterbildung-. Loyalität benötigt die Beidseitigkeit von Treue und Vertrauen. Aber 2021 gibt es ja die Möglichkeit zur Wahl und dazwischen wählen noch einige Länder, viel Vergnügen im Amt Herr Scholz.
Wie ist eigentlich die Pensionierungspraxis der Armeen in der EU und die freie Berufswahl?
Ich glaube Dänemark wäre eine Alternative, zumindest für die Kameraden aus S-H und NL für die Niedersachsen und NRW ;-)
@Pio-Fritz | 17. November 2018 – 12:52
„Im Ernst, was soll das bringen, außer einem weiteren Beförderungsstau, der den Nachwuchs demotiviert?“
In der Tat. Es hätte massive Auswirkungen sowohl auf die physische Einsatzbereitschaft (noch größerer Wasserkopf, noch höheres Durchschnittsalter, noch geringere Anzahl an einsatztauglichen Soldaten), als auch auf die Motivation („Beförderungsstau“).
„Gab es den gleichen Vorstoß in das Innenministerium für die Angehörigen der Bundespolizei? Ich habe bisher dazu nichts gelesen.“
Naja, da ist das nicht notwendig, denn die haben schon seit längerem eine einheitliche Altersgrenze für alle im Vollzugsdienst befindlichen Beamten mit 62 und für alle im (höheren) Verwaltungsdienst befindlichen mit 67.
Aber das ist glaube ich kein guter Vergleich, denn die BPol hat ja eine ganz andere Dienstgradstruktur und ganz andere Aufgabenbereiche…
@Jas | 17. November 2018 – 13:19
„Wir haben mittlerweile die ersten Generäle mit Mitte/Ende 40.“
Das gab es immer schon mal. Das wäre nicht neues. Sehr wohl aber das die dann auch alle bis 65/67 im Dienst bleiben würden.
Oder (und darauf läuft es ja jetzt bereits mehrfach hinaus), dass man verstärkt das Mittel des einstweiligen Ruhestandes zweckentfremdet :(
„Zumindest so lange wie sich die Bundeswehr nicht traut auch mal aus nem BG oder O der nich performs wieder nen OTL zu machen…“
Naja, das wäre dann ja auch verfassungswidrig!
@all
Siehe Nachtrag oben: Nach Angaben von Fritz Felgentreu, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, ist eine Änderung der gesetzlichen Regelung für die Altersgrenze der Soldaten ausdrücklich keine Forderung der Fraktion.
Das führt natürlich zu der Frage, auf welcher Ebene im Bundesfinanzministerium dieses Schreiben verfasst wurde, welche Bedeutung es hat – und ob da jemand tricksen wollte…
@ BS | 17. November 2018 – 13:07
„Keiner geht eine umfassende Umstrukturierung der Dienstverhältnisse an.“
Ich habe auf einem Lehrgang an der USH bei einer „Informationsveranstaltung des BAPers“ auch schon einmal die Frage gestellt, ob es denn ein Konzept gibt was man mit den ganzen Berufsunteroffizieren 50+ machen möchte: Schulterzucken war die Antwort.
Auf meinen Hinweis, dass man ja die BU unter 50 oder wahlweise auch 45 aus den Stäben und Kdo zurück in die Truppe schicken könnte, erntete ich nur erschrockene, aufgerissene Augen. Auch auf den Hinweis hin, dass man ja junge Soldaten nur auf Kp- oder Btl-Ebene oder vglb einstellen könnte, die sich im Laufe ihres Dienstes nach und nach, mit zunehmender Erfahrung „hochdienen“, wurde mit Blick auf Attraktivität abgewinkt.
Vielleicht gibt es ja zum Vorstoß des BMF auch eine Stellungnahme des BMVg?
Andererseits könnte ich mir das Szenario von „politisch inkorrekt | 17. November 2018 – 12:40“ auch sehr gut vorstellen.
@Koffer
Verfassungswidrig?
Bitte belegen.
Derzeit in eigenen Verordnungen nicht vorgesehen? Ja.
Das Grundgesetz lässt diese Praxis ohne weiteres zu, wird ja seid Jahren mit den temporären DG so praktiziert. Und die Idee mit der temporären Verleihung eines DG bis zur Bewährung ist nicht neu. Muss man nur wollen
Dann bitte auch den SaZ abschaffen! Gleichberechtigung zu anderen Bundesoberbehörden! Wer ähnlich / gleich lang dienen soll, der muß auch gleich behandelt werden! Notfalls werde ich das Bundesverwaltungsgericht bemühen. Ich bin allerdings schon fast 30 Jahre als BS in der Truppe!
@Elahan
In den NLD gibt es zahlreiche Regelungen, hier nur ein sehr kurzer Auszug für das Militär, mit zusätzlich vielen Sonderfällen.
Das allgemeine Rentenalter in den NLD steigt bis 2022 auf grundsätzlich 67 Jahre. Soldaten ab Oberst aufwärts gehen – nach individueller Prüfung – bis zu fünf Jahre früher in den Ruhestand, also zwischen 62 und 67 Jahren. Die individuelle Prüfung umfasst u.a. Bedarf, Gesundheit, Wunsch des Betroffenen und Einsatzverwendungsfähigkeit (!).
Für OTL etc. kann mit Zustimmung des Betroffenen ebenfalls individuell verfahren werden, sofern ein akademischer Abschluss vorliegt und der StOffz IN (!) seinem Studienfach zum Zeitpunkt der Anfrage verwendet wird.
Für Personal unterhalb OTL, bzw. ohne akademischen Grad, gibt es im Grundsatz seit 2016 die Regelung 60 Jahre, mit verschiedenen Anpassungen bei Spezialkräften sowie der Marine, die, ohne ins Detail zu gehen, auf kürzere Dienstzeiten hinauslaufen. Ebenfalls sind Ausnahmeregelungen in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang festgeschrieben, die andere Zurruhesetzungen bei gleichem Dienstgrad zur Folge haben können.
Eine Besoldungsgruppen-Unterscheidung A14/15, A16/B3 besteht nicht.
Interessant aber, ein Stellvertreter, der den Dienstposten seines Chefs/Kdr zeitlich begrenzt ausfüllt, wird auf den Tag genau in entsprechender Höhe besoldet.
Und, um mich zu wiederholen: dies ist nur ein Ausschnitt, mit erheblichen Zusatzregelungen.
Und, btw, in NLD darf dienen wer die Nationalität hat oder einen Sonderstatus als Bürger der niederländischen Antillen besitzt.
@all
Es soll angeblich ein Dementi aus dem Finanzministerium geben, so nach dem Motto „war nicht mit dem Minister abgestimmt“. Keine Ahnung, ob das stimmt, weil das Ministerium das wohl nur dpa erzählt hat und ansonsten nicht erreichbar ist. Kann also bis auf weiteres nicht sagen, ob das nun ein Plan des Finanzministeriums bleibt oder nicht.
Berufssoldat | 17. November 2018 – 12:47
Vor drei Jahren wurden noch Soldaten auf Antrag mit 50(!) Jahren in Pension geschickt.
Sorry, aber es ist noch nicht mal 1 Jahr her. Noch zum 31.12.17 wurden 50-jährige in Pension geschickt.
Konfus? Sehe ich genauso. An Hilflosigkeit nicht mehr zu überbietende Personalpolitik.
Es wird weiter so gehen. Ständig, im Hinblick auf die Attraktivität, konträre politische Äußerungen u.ä.
Auch der Minister widerspricht seinem Ministerium….
[Da nehmen wir dann doch lieber den Link von n-tv:
Scholz gegen längeren Dienst für Soldaten
(Wie bekannt, gibt es hier i.d.R. keine Links zu deutschen Verlagswebseiten, Ausnahmen nur in begründeten Fällen. Also Link geändert. T.W.)]
Eine Kodierung der Dienstposten nach körperlichen Anforderungen wäre bei einer Erhöhung der Altersgrenzen sicherlich sinnvoller als das stupide Festhalten der Kodierung nach Uniformträgerbereich.
@Jas | 17. November 2018 – 14:37
„Verfassungswidrig?
Bitte belegen.
Derzeit in eigenen Verordnungen nicht vorgesehen? Ja.“
Das hat nichts mit Verordnungen zu tun. Wenn schon, dann wären wir auf gesetzlicher Basis angelangt, denn das SG und das BBesG sind ja keine Verordnungen, sondern Gesetze im engeren Sinne.
Aber auch das reicht nicht aus.
Das Grundgesetz sagt in Art. 33 (5), dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln ist.
In der ständigen Rechtsprechung des BVerwG und des BVerfG sind daher die Regeln die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ auch für Soldaten anzuwenden, wo sich dies aus der Gleichartigkeit des Dienstes ergibt.
Anders formuliert: Soldaten sind zwar keine Beamte, aber dort wo sie Beamten gleichen, sind sie auch gleich zu behandeln.
Dies trifft nun zum Beispiel auch explizit auf die Besoldung zu. Hier gewährt das BVergG den (Berufs)-Soldaten hinsichtlich ihrer Besoldungs- und Versorgungsansprüche. Ich zitiere hier mal das BVerfG in einer Entscheidung aus dem Jahr 1977:
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur den beamtenrechtlichen Besoldungs- und Versorgungsanspruch durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso wie durch Art. 14 GG gesichert angesehen, sondern auch die nähere Ausgestaltung des verfassungsrechtlich wie Eigentum geschützten Besoldungs- und Versorgungsanspruchs der Berufssoldaten nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG an den Grundsätzen ausgerichtet, „die aus den Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses entsprechend den für die Berufsbeamten geltenden und durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Grundsätzen entwickelt werden müssen“.
Nun könnte man ja sagen o.K. die Besoldungsstufe ist vielleicht gesichert, aber warum nehmen wir ihm nicht einfach seinen Dienstgrad (und bezahlen ihm dann nur zu viel).
Antwort: gleiches Prinzip. Aufgrund des Prinzips der „funktionsgerechten Besoldung“ ist die Besoldung an den Dienstgrad gebunden. Hier sehe ich persönlich zwar für Soldaten durchaus mittelfristig Spielraum, aber da müssten man gesetzlich DICKE Bretter für bohren. Nicht unmöglich, aber SEHR langwierig. Und per se (selbst wenn sich im BT eine Mehrheit finden würde) auch noch lange nicht sicher vor einem negativen Votum des BVerfG.
„Das Grundgesetz lässt diese Praxis ohne weiteres zu, wird ja seid Jahren mit den temporären DG so praktiziert. Und die Idee mit der temporären Verleihung eines DG bis zur Bewährung ist nicht neu. Muss man nur wollen“
Und damit zur letzten Möglichkeit…
Auch das ist bereits (bei den Beamten) versucht worden. Und hat auch hier seine Grenzen im BVerfG gefunden. Das sog. „Lebenszeitprinzip“ verhindert es, dass (regelmäßig und über längere Zeit) Ämter nur temporär übertragen werden.
Das sieht man auch daran, dass die „temporary ranks“ in der Bw immer (streng) einzelfallbegründet sind.
Gegen die Möglichkeit einer Bewährungszeit hingegen spricht nichts. Aber das hat ja nichts mit dieser Diskussion zu tun.
@ Zapfenstreich:
Danke, habe ich jetzt auch gelesen. Vermutlich erfolgte die Stellungnahme ohne Abstimmung mit der Leitung des BMF. Gut, dass dies schnell klargestellt wurde.
@Don Quijote | 17. November 2018 – 15:51
@Berufssoldat | 17. November 2018 – 12:47
Sorry, aber da muss ich Ihnen widersprechen. Nach meinem Kenntnisstand erfolgte die vorgezogene Pensionierung in den letzten Jahren immer auf der Basis des jeweiligen Bedarfs an diesem Soldaten.
D.h. nur weil die Bw als GANZES Bedarf an weiteren (und nach Meinung des BMF sogar auch an älteren Soldaten hat – was ich persönlich in dieser Absolutheit stark bezweifle), heisst das noch lange nicht, dass sie jeden 50, 55 oder 60jährigen benötigt.
Ganz im Gegenteil! Das ist ja der aktuelle Stand des Kompromisses des BMVg mit den Beteiligungsgremien und den Gewerkschaften. Es erfolgen EINZELFALL-Betrachtungen und verlängert wird (derzeit noch, solange es ausreicht) nur im Einverständnis UND bei Bedarf.
@Blutze | 17. November 2018 – 16:02
„Eine Kodierung der Dienstposten nach körperlichen Anforderungen wäre bei einer Erhöhung der Altersgrenzen sicherlich sinnvoller als das stupide Festhalten der Kodierung nach Uniformträgerbereich.“
Wo wird denn bitte stupide am Uniformträgerbereich orientiert pensioniert?!?!
Ich kennen keinen Fall in dem das so einfach gemacht wird.
@ Koffer | 17. November 2018 – 16:13
Das Reformbegleitgesetz ist zum31.12.2017 ausgelaufen. Das heißt, es sind bis zu diesem Tag noch 50-jährige Kameraden auf Wunsch pensioniert worden.
https://augengeradeaus.net/2012/02/altersband-3-fur-offiziere-vorgezogener-ruhestand-mit-52/
@ Koffer: danke, bin absolut bei Ihnen
@ all: Der DBwV hat insgesamt wieder sehr gut reagiert und den bekannten Sachstand auf der Homepage: https://bit.ly/2PAHv83
@Focus
Wenn der DBwV „insgesamt wieder sehr gut reagiert“ hat, frage ich mich natürlich, warum die ursprüngliche Spiegel-Geschichte mit einer Stellungnahme des Vorsitzenden noch ein bisschen mehr Drive bekommen hat…
@Fuddel | 17. November 2018 – 16:40
„Das Reformbegleitgesetz ist zum31.12.2017 ausgelaufen. Das heißt, es sind bis zu diesem Tag noch 50-jährige Kameraden auf Wunsch pensioniert worden.“
Habe dem nicht widersprochen.
So, nachdem klar scheint, dass wir hier alle hinter die Fichte geführt wurden (welcher Verteidigungsminister hatte diesen Spruch noch mal ständig drauf?), können wir diese Debatte beenden. Ich hab noch mal zusammengestellt, wie das heute nachmittag ablief
https://augengeradeaus.net/2018/11/kurzzeitiger-pseude-streit-um-soldaten-altersgrenze-showtime-oder-versuchsballon/
und schließe hier jetzt die Kommentare.