Altersband 3: Für Offiziere vorgezogener Ruhestand mit 52

(Ich unterbreche meinen Umzugsurlaub mal kurz für eine wichtige Wasserstandsmeldung:)

Jetzt scheint es in trockenen Tüchern, das Reformbegleitgesetz für die Bundeswehr, um das Verteidigungs- und Finanzministerium so engagiert gestritten hatten. Am (morgigen) Mittwoch soll das Bundeskabinett die zwischen den Ressorts jetzt endgültig ausgehandelte Fassung billigen.

Die Endfassung des Gesetzentwurfs ist mir zugeflogen; alle Details habe ich noch nicht vergleichen können. Zwei Dinge sind mir bislang aufgefallen:

In einem Punkt hat sich die Beharrlichkeit fürs Verteidigungsministerium ausgezahlt: Der Kreis der politischen Beamten wird erweitert – dazu gehören, wie geplant, dann künftig auch die Präsidenten der Bundesämter für Personalmanagement der Bundeswehr; für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.

Dafür wird’s dann bei den vorgesehenen Ruhestandsregelungen für die Berufssoldaten ab 50, im Altersband 3, ein bisschen enger. Die vereinbarte Regelung sieht jetzt so aus:

Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

(1) Bis zum 31. Dezember 2017 können bis zu 2170 Berufsoldatinnen und Berufssoldaten nach einer Dienstzeit von mindestens 20 Jahren mit ihrer Zustimmung in den Ruhestand versetzt werden

1. Berufsunteroffiziere nach Vollendung des 50. Lebensjahres oder Berufsoffiziere nach Vollendung des 52. Lebensjahres, wenn dies zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten oder zur Verjüngung des Personalkörpers erforderlich ist, oder

2. nach Vollendung des 40. Lebensjahres, wenn dies zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten erforderlich ist,

und sie weder bei einer Bundesbehörde noch bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn in zumutbarer Weise weiterverwendet werden können und sonstige dienstliche Gründe nicht entgegen stehen.

Ich vermute, jetzt kommen ein paar Zukunftspläne ins Wanken, mit der Erhöung auf 52 Jahre. Auch mit der – wenn ich das richtig sehe – Begrenzung der Erhöhung der Zuverdienstgrenze auf 20 Prozent. Aber da muss ich noch mal ins Kleingedruckte gucken.

(Mehr Details, wenn ich ein bisschen Zeit finde – spätestens morgen ist ja der Entwurf ohnehin öffentlich.)