Weiter geht’s: Entwurf fürs Reformbegleitgesetz nachgebessert

Wenn sich am (morgigen) Dienstag im Raum A03-302 des Berliner Bendlerblocks die zuständigen Abteiligungsleiter aus Verteidigungs-, Finanz- und Innenministerium treffen, wird es um einen in vielen Details nachgebesserten Entwurf des Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr gehen. Nach der Klatsche vom Finanzministerium für den ersten Entwurf hatte Generalleutnant Wolfgang Born, Abteilungsleiter Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (PSZ) im Verteidigungsministerium, am Donnerstag vergangener Woche seinen Kollegen die Neufassung geschickt.

Mal sehen, ob sich mit dem neuen Entwurf die zahlreichen und grundsätzlichen Bedenken der Finanzer ausräumen lassen. In seinem Anschreiben hatte Born schon mitgeteilt, dass wesentliche Forderungen und Anregungen eingearbeitet worden seien – unter anderem:

• Gesetzliche Verankerung des Vorrangs einer anderweitigen Verwendung von Berufsoldatinnen und Berufssoldaten sowie von Beamtinnen und Beamten vor einer Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen

•Entwicklung weiterer Möglichkeiten zur Förderung einer Weiterverwendung

• Verringerung der Versorgung bei der Ausgestaltung der Vorruhestandsregelung für Beamte

• Begrenzung der Zahl der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie der Beamtinnen und Beamten, die über eine Vorruhestandsregelung ausgeglieder werden können („Deckelung“ auf maximal 4.340 Soldatinnen und Soldaten sowie 2.100 Beamtinnen und Beamte, das entspricht jeweils 70 Prozent des zu erwartenden Überhangpersonals)

• Zeitliche Befristung der Anwednung der vorgesehenen dienstrechtlichen Maßnahmen (bis 31. Dezember 2017)

• Verzicht auf die Steuerfreiheit der vorgesehenen Einmalzahlungen (in der Begründung). Im Gegenzug sind die Einmalzahlungen von bisher 5.000 Euro auf 7.500 Euro angehoben worden

Allerdings gibt es auch Punkte, bei denen das BMVg auf seiner Position beharrt – oder, mit den Worten von Born, Zu folgenden Punkten konnte bisher im Rahmen der Gespräche mit den Bundesministerien des Innern und der Finanze kein Einvernehmen erzielt werden; wiederum unter anderem:

• Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze um 20 Prozent bei einer Weiterbeschäftigung im Öffentlichen Dienst und 30 Prozent außerhalb des Öffentlichen Dienstes

• Die Benennung als politische Beamte für die Präsidenten der neuen Bundesämter für Personalmanagement der Bundeswehr; für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Die Details müssen wieder Kenner der Materie – also vor allem des Soldatengesetzes und des Beamtenrechts – bewerten. Ob damit der Wunsch des Finanzministeriums ausreichend erfüllt wird, vor einem Vorruhestand alle Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst auszuschöpfen? Da bin ich auch gespannt. Andererseits werden sich damit vermutlich die bestätigt fühlen, die die finanziellen Regelungen für ausscheidende Berufssoldaten bereits jetzt für zu wenig attraktiv halten.

Sollte es am (morgigen) Dienstag keine Einigung der drei Ministeriums-Vertreter geben, so kündigte Born schon an, werde es kurzfristig – vermutlich noch in dieser Woche – eine Runde der Staatssekretäre aus den Ressorts geben müssen. Am Termin für die Beratung des Gesetzespaket im Kabinett wird übrigens festgehalten: am 15. Februar.