Finanz-Warnbrief ans Verteidigungsministerium: „Realistische Planung“ bei langfristigen Ausgaben, Soldaten-Altersgrenze steht zur Disposition
Der Angstgegner jeder Verteidigungsministerin, jedes Verteidigungsministers in der eigenen Regierung ist nicht, wie oft geunkt wird, der Bundesfinanzminister. Ein weit härterer Kontrahent, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, ist der für die Aufstellung des Haushalts zuständige Staatssekretär im Finanzressort. Werner Gatzer, bereits unter Finanzminister Olaf Scholz in diesem Amt, hat nun für den nächsten Haushalt harte Forderungen ans Verteidigungsministerium gestellt – und dabei geht’s noch nicht mal in erster Linie um die Höhe des Wehretats insgesamt.
Der Brief, den Gatzer in der vergangenen Woche an seine Kollegin Margaretha Sudhof im Wehrressort schrieb, folgt zwar in der Grundlinie den Briefen, die aus dem Finanzministerium in diesen Tagen zum Entwurf der Fortschreibung des Bundeshaushalts 2022 sowie der Eckwerte zum Bundeshaushalt 2023 und zum Finanzplan bis 2026 an alle Bundesministerien rausgehen:
Der Koalitionsvertrag gibt die klare Leitlinie für die Haushaltsaufstellung vor. … Leider muss ich feststellen, dass die Anmeldungen der Ressorts mit zusätzlichen Ausgaben von 70 Mrd. Euro im Jahr 2022 und weiteren Ausgabewünschen im mittleren dreistelligen Milliardenbereich in den Folgejahren in keiner Weise den finanzpolitischen Vereinbarungen entsprechen, die zur Einhaltung des Koalitionsvertrages und der grundgesetzlichen Vorgaben erforderlich sind.
Aber natürlich geht der Finanz-Staatssekretär auch auf die Besonderheiten des Verteidigungshaushalts ein (Für den Einzelplan 14 bitte ich folgende Hinweise zu beachten). Dabei steckt der Sprengstoff nicht mal in den Planungen für die Gesamthöhe des Wehretats in den kommenden Jahren – zumal die, wie auch die damit verbundene so genannte NATO-Quote, dem Anteil dieses Haushalts am Bruttoinlandsprodukt, am Ende eine politische Entscheidung auf Ebene von Bundeskanzler und Kabinett ist.
Wesentlicher dürften die technisch klingenden Anmerkungen Gatzers sein, die unterhalb dieser Schwelle liegen, aber große Auswirkungen auf die Beschaffungsplanung der Streitkräfte haben:
Weiterhin weise ich darauf hin, dass die im Einzelplan 14 enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen (VE) – auch im Hinblick auf die in der Vergangenheit gestiegenen Inanspruchnahmequoten bei den einzelnen VE – plafondneutral auszufinanzieren sind und bitte darum, dies bei der Anmeldung für den Bundeshaushalt 2023 und Finanzplan bis 2026 zu berücksichtigen. Neue VE sollen nur im Einklang mit den vorhandenen Ansätzen im Finanzplan unter Berücksichtigung der Haushaltsreife und realistischer Planung veranschlagt werden. Die Vielzahl der in der Vergangenheit entstandenen Deckungsmöglichkeiten im Einzelplan soll von nun an im Hinblick auf eine gesicherte Planbarkeit des Mitteleinsatzes schrittweise zurückgeführt werden.
Mit den so genannten Verpflichtungsermächtigungen kann das Verteidigungsministerium Verträge für Rüstungsgüter abschließen, deren Kosten erst in den nächsten Jahren fällig werden. Der Wehretat weist die mit Abstand höchsten Verpflichtungsermächtigungen auf, weit mehr als zum Beispiel der Verkehrshaushalt, in dem ebenfalls langfristige Vorhaben über solche Ermächtigungen abgedeckt werden: Im vergangenen Jahr wurden dafür nach einer Übersicht des Finanzministeriums 24,8 Milliarden Euro eingeplant, von denen bis 2025 pro Jahr bis zu vier Milliarden und nach 2025 dann 13,4 Milliarden Euro benötigt werden.
Die entsprechenden Verträge allerdings kann das Verteidigungsministerium schließen, sobald das Parlament zugestimmt hat – und diese Verträge haben dann auch Einfluss auf den Spielraum, den es im Verteidigungshaushalt der kommenden Jahre gibt. Was der Finanz-Staatssekretär hier fordert, wird sich auf neue Beschaffungen der Bundeswehr auswirken: Die Forderung nach realistischer Planung enthält den dezenten Hinweis, dass das Wehrressort in den vergangenen Jahren, laienhaft gesprochen, ungedeckte Schecks auf die Zukunft erhalten hat.
Ob und welche langfristigen Projekte damit möglicherweise gefährdet sind, ist noch offen. Vor einem Jahr wurde, noch unter der damaligen Koalition von Union und SPD, im Entwurf für den Haushalt 2022 eine Brandmauer eingezogen: Vor allem multinationale Projekte wie das deutsch-französisch-spanische Future Combat Air System (FCAS) und die gemeinsam mit Norwegen geplanten neuen U-Boote sollten gesichert werden, ebenso die Beschaffung eines Nachfolgemodells für das veraltete Kampfflugzeug Tornado. Allerdings: Das damals ebenfalls genannte Taktische Luftverteidigungssystem (TLVS) wurde noch unter der schwarz-roten Koalition auf unbestimmte Zeit vertagt.
Ebenso hart wie absehbare Einschränkungen bei der Beschaffung dürften das Verteidigungsministerium die Vorgaben zum Personal treffen. Denn mit den Gehaltsrunden für die Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Dienst steigt in der Regel dann auch die Besoldung von Soldat*innen (wie Beamt*innen). Und diese absehbaren Solderhöhungen, warnt Gatzer, wird das Wehrressort aus dem eigenen Haushalt bezahlen müssen. Einen Finanzierung über die Allgemeine Finanzverwaltung, den Einzelplan 60, wie mehrfach in den vergangenen Jahren werde es nicht geben:
Innerhalb des Ve1ieidigungsetats ist sowohl für das Jahr 2022 als auch die Folgejahre sicherzustellen, dass die Personal- und Versorgungsausgaben bedarfsgerecht veranschlagt sind. Der Vollständigkeit halber weise ich daraufhin, dass für die Auswirkungen der nächsten Tarif- und Besoldungsrunde 2023 keine zentrale Vorsorge vorgesehen wird.
Damit ist noch längst nicht alles zum Thema Personal – und auch Personalstärke – der Bundeswehr gesagt. Aus Gatzers Schreiben:
Nach dem Koalitionsvertrag müssen die Strukturen der Bundeswehr effektiver und effizienter gestaltet werden mit dem Ziel, die Einsatzbereitschaft zu erhöhen. In dem Zusammenhang sieht der Koalitionsvertrag eine kritische Bestandsaufnahme zu Personal, Material und Finanzen der Bundeswehr vor. Vor diesem Hintergrund und angesichts absehbarer Herausforderungen für den Sachhaushalt des Verteidigungsetats für die Folgejahre stelle ich das im 1. Regierungsentwurf 2022 noch enthaltene Zugeständnis der neuen Planstellen für Soldatinnen und Soldaten im Kap. 1403 in Frage. Im Rahmen der anstehenden Bestandsaufnahme sollte auch die längerfristige militärische Personalplanung kritisch überprüft werden.
Wie das Zugeständnis aussieht, hatte das Verteidigungsministerium im vergangenen Jahr so umrissen:
Sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich sind eine Vielzahl an Verbesserungen im Personalhaushalt vorgesehen. Die neue Veranschlagungsstärke der Bundeswehr liegt bei 176.500 Soldatinnen und Soldaten. Die Zahl der freiwillig Wehrdienstleistenden bleibt bei 12.500, die der Reservistendienstleistenden bei 4.500.
Der Hinweis Gatzers ist damit zugleich eine Vorgabe für die Bestandsaufnahme, die sich das Verteidigungsministerium selbst bis Ende Mai verordnet hat – deutlich nach den Haushaltsberatungen und den für Anfang März vorgesehenen Festlegungen des Bundeskabinetts zum Haushalt. Mit anderen Worten: Die Personalstärke der Truppe steht nach Ansicht des Finanzministeriums auf dem Prüfstand.
Während das alles die Truppe selbst langfristig und überwiegend indirekt betrifft, zielt ein anderer Vorstoß Gatzers auf die Situation vieler Soldatinnen und Soldaten: Die Altersgrenze, bis zu der sie arbeiten müssen, steht aus Sicht des Finanz-Staatssekretärs zur Disposition.
Um gleichzeitig die Personalplanung im militärischen Bereich langfristig auf eine verlässliche Grundlage zu stellen, die auch der demografischen Entwicklung in Deutschland Rechnung trägt, schlage ich vor, dass das BMVg und das BMF zeitnah in Gespräche darüber eintreten, in welchem Umfang eine Anhebung der allgemeinen und besonderen Altersgrenzen für Berufssoldatinnen und -soldaten sachlich vertretbar und notwendig ist. Ich beabsichtige, diese Thematik in die Haushaltsgespräche einzubeziehen.
Betroffen davon wären die – Stand Dezember 2021 – gut 55.000 Berufssoldat*innen. Welche Altersgrenzen für sie gelten, insbesondere die niedrigere besondere Altersgrenze, ist in Paragraph 45 des Soldatengesetzes geregelt.
Nun ist das nicht der erste Vorstoß dieser Art. Bereits 2016 hatte das Verteidigungsministerium unter der damaligen Ressortchefin Ursula von der Leyen selbst vorgeschlagen, dass Soldatinnen und Soldaten im gleichen Alter wie andere Staatsdiener in den Ruhestand gehen und nicht mehr wie bisher je nach Dienstgrad früher pensioniert werden sollten. 2018 hatte das Finanzministerium darauf gedrungen, die allgemeine Altersgrenze für Soldatinnen und Soldaten anzuheben, war aber auf Widerstand auch in der eigenen Koalition gestoßen.
Viel Zeit zum Gespräch über die erwarteten Änderungen in den Haushaltsplanungen des Verteidigungsministeriums gibt Gatzer seiner Kollegin Sudhof nicht. Um den Zeitplan für die Beratung im Bundeskabinett einhalten zu können, schrieb der Staatssekretär, müssten die entsprechenden Gespräche bis spätestens 25. Februar 2022 abgeschlossen sein.
(Archivbild Mai 2021: Verkehrsposten bei der Übung White Sparrow in Munster – Marco Dorow/Bundeswehr)
@ Jas 13.02.2022 um 19:57 Uhr
Interessante Festestellung „bequatschen“. 1+
Wer sind Ihre Berater?
Aus der Mil Fhrg:
Der GenInsp kann es ja wohl nicht sein, er müsste sich ja selbst grundlegend widersprechen. Kann man sich so verbiegen? Seine Abteilungsleiter gleich wohl mit.
GenInsp hat ja die Verantwortung über die ministeriellen Abteilungen „Planung“, „Führung Streitkräfte“ und „Strategie und Einsatz“
Die Herren müssten eigentlich alle zurücktreten, AL „Strategie und Einsatz“ ist zwar neu, dann halt sein Vorgänger.
Ausdrücklich warnte der Generalinspekteur vor einem Zerreden und Verzögern der Pläne: „Was ich nicht möchte, ist, dass wir jetzt wieder sieben Jahre wie beim letzten Mal alles von links nach rechts und wieder zurückdrehen“..
Welcher der Inspekteure? Man weiß es nicht.
Aus der PolLtg:
Sts Zimmer? Das wäre ja wohl der Hohn, der dies Chaos Rü/Beschaffung alles maßgeblich konstrierte.
Die die Führungs- und Organisationsstrukturen sind also unverändert einseitig an Einsatz-Szenarien wie Mali /Mittelmeer ausgerichtet,(na eigentlich war es ja meist auf AFG optimiert) eigentlich sollten sie nun auch den Erfordernissen der Landes- und Bündnisverteidigung gerecht werden. Dieses Vorhaben kam zwar spät, aber immerhin: Es kam!
Nun also nicht(s)! Sanierungsfall Bundeswehr bleibt. Die schlechten Nachrichten aus dem BMVg reißen dan weiter nicht ab! Man macht dann dort halt irgendwas. Beliebigkeit geht ausgezeichnet. Reformen wollte ja eigentlich keiner, „ist Recht Frau Ministerin“
Nun – wie haben ha gerade tiefsten Frieden, nirgends Kriegsgefahr, da kann man sich schon mal eine nicht einsatzbereite Bundeswehr leisten, im BMVg sitzt man „warm und trocken“ und gut besoldet!
Da fällt einem ein:
„Des Kaisers neue Kleider“ – Märchentext von Hans Christian Andersen
Nun, wer dieses Märchen gelesen hat, wird die große Frage erkennen: „Wie kann man etwas sehen, das gar nicht da ist?“
Der Kaiser symbolisiert eine Schar selbstverliebter Politiker, die es lieben, sich in der Öffentlichkeit loben bzw. selbst am bestern gefallen und sich nur am Rande um die eigentlichen Probleme des Volkes kümmern. Die beiden Betrüger symbolisieren ihre fachlichen Berater, z.B. bestimmte Wissenschaftler, die eine besondere Gunst erlangt haben und nun ein unsichtbares Angstprodukt verkaufen, das aus Gedankenketten gewoben wird.
@Jas:
Habe auch den Eindruck, dass es sich eher um eine Angst vor Reformen handelt. Aufgrund von Feedback aus der Truppe.
Bin mir aber nicht sicher, ob sie die genannten Zusammenhänge bereits über- und durchblickt.
Hatte TdM nicht auch erst gesagt es gebe keine große Reform?
Das EPP hat sicherlich sehr viele gute Ideen.
Nun muss sich die Koalition jedoch erstmal auf einen Kostenrahmen einigen, denn sonst plant man ja wieder ins nichts.
Wenn sie weniger Geld hat, dann muss sie ne große Reform machen.
War auch bei Struck so.
Oder man fährt weiter auf Sicht.
Was hält angenehm ist, aber nichts bringt.
Mich beunruhigt die Ankündigung, im Grunde schon seit des Besuches der Minsiterin beim BAAIN bekannt, es wird mit ihr keine Reform der Streitkräfte geben. Angeblich hört sie Signale aus der Truppe. Gab es da wohl nur solche Signale? Was hat wohl der InspH gesagt? Keine Reformen?!?
Zum Zustand der BW ist hier schon viel geschrieben. Ich teile die Ansicht, dass offenbar das Heer, noch in völlig unpassenden Strukturen (HEER2011) verharrend, in einer besorgniserregnden Lage ist. ZSan und SKB fahren ja gegenwärtig eine beispiellose Werbekampagne, an der aufgeblähten Substanz ändert sich nichts.
Besonders traurig finde ich die Verzwergung des milltärischen Ratschlages, welche auch an Symbolen sichtbar wird.
Lambrecht hat sich „eingebunkert“. Mal ein Truppenbesuch, dann schnell wieder zurück! Neuen Berater einführen, mit entsprechendem Unterbau!
Der GI verkümmert offenbar zu einem Reise- und Grußonkel. Das, wofür er stand – bis an die Grenze des für ihn Zumutbaren zerschlagen. Seine Therapie ist offenbar Reisen und bei der Truppe sein. Früher sein Erfolgsrezept . nun sein Rückzugsort,
Eine Fregatte schippert durch den Pazifik. Mit überwiegend diplomatischen Auftrag, gibt es da gar eine Einsatzmedaille, denn man war ja an der Frontlinie zu China?
Wir ergötzen uns an Zeromonien und Appellen zu 5 Jahre efP, eine selbtverständliche Solidaritätsleistung – für die das Heer und unterstützende milOrgBer schon nahe der Überforderung stehen.
Der Bundeswehrverband in Schockstarre.
Corona: Die Bundeswehr soll’s richten: Ein General steht an der Spitze des Corona-Krisenstabs der Bundesregierung. Aber beachtliche Ausbildungslücken, die aufgrund fehlender Kräfte wegen der wiederkehrenden Pandemie-Einsätze in den Streitkräften mittlerweile entstanden sind.
Die Auftragserfüllung in den Auslandseinsätzen – BW in Mali für Putschisten?
AFG noch immer nicht evaluiert.
Viele Vorhaben der Bundeswehr sind unverändert gefährdet. Geplante Anschaffungen der Bundeswehr stehen erneut auf der Kippe.
Man könnte es fortsetzen, es liegt so viel im Argen!
Der Auftrag der Bundeswehr: Keine Sicherheitspolitik ohne Verteidigung. Jetzt offenbar: Inmitten schwerer Spannungen im Ukraine-Konflikt – Der Auftrag der Bundeswehr EINE Sicherheitspolitik OHNE Verteidigung. Polemik? Sicher. doch der Zustand der BW – ist er nicht erschreckend?
Der Weg, die Bundeswehr wieder zu einem funktionierenden (!!) Mittel im außen- und sicherheitspolitischen Instrumentenkasten Deutschlands werden zu lassen, nun offiziell mit Stillstand belegt. Das wird einfach so hingenommen?
Schämt sich keiner der Verantwortlichen? Was nimmt man so alles hin? Besteht militärischer Ratschlag nun im „Weiter so“ zu verharren?
BMVg könnte hier ja mal eine Antwort einstellen. Auf Twitter BMVg oder BW gibt es ja nur Bildchen, Erfolgsmeldungen Corona oder „wir helfen“ oder, oder, oder….
Das EPP war in der Tat in weiten Teilen sehr mutig, weil gegen interne Widerstände durchgesetzt -fast wie beim Militär: Phase der Beratung, Entscheidung, Hände an die Hosennaht, fertig.
Gleichwohl muss man sagen, dass es an der entscheidenen Stelle recht unspezifisch geblieben ist:
Wie genau soll man „oben“ abbauen, um „unten“ draufzupacken? Und das Ganze so zukunftsfest, dass nicht in zehn Jahren dasselbe Problem wieder auftritt. Genau diese Antwort blieb das EPP schuldig – so viel Zeit muss sein.
dieandereMeinung :
14.02.2022 um 8:10 Uhr
Grundgesetz bedeutet Verantwortung.
Die Bundeswehr wird nach dem Grundgesetz zu Verteidigungszwecken und im Rahmen von Bündnissen eingesetzt. Mit Sicherheit und Verteidigung ist die NATO beauftragt. Dies ist unbestritten ihre kollektive Verteidigungsfunktion. (Sehen wir aktuell!)
Vor diesem Hintergrund hat die Bundeswehr ’schlicht‘ folgende Aufgabe wahrzunehmen:
Landesverteidigung als Bündnisverteidigung im Rahmen der Nordatlantischen Allianz. War so und bleibt so. Manche haben das offenbar wegen Afghnaistan, Mali, Kosovo vergessen!
Die Verteidigungsministerin spricht also vollmundig von KEINER Strukturreform. Dabei kalkuliert sie ein, dass die Bundeswehr weiter nicht einsatzfähig ist und damit negiert sie nicht zuletzt auch das Grundgesetz.
Deutschland ist nicht abwehrbereit. Die Bundeswehr kann den Auftrag des Grundgesetzes zur Verteidigung unseres Landes nicht erfüllen, und sie wird auch den Ansprüchen unserer westlichen Bündnispartner nicht mehr gerecht.
Landesverteidigung als Bündnisverteidigung können wir in der gegenwärtigen Struktur nur sehr unzureichend erfüllen. Dazu war diese Struktir auch nie wirklich vorgesehen. (Ein mediales Großereignis ist es ja schon, wenn die BW 300 Soldaten und ein paar der noch verbleibenen PzHaubitzen als Verstärkungskräfte entsendet.)
Wehrhafte Demokratie? Staatliche Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie? Mindestmaßes von Verteidigungsbereitschaft? In jeder Schaufensterrede betont!
Vom tatsächlichen Defizit der Verteidigungsbereitschaft spricht jedoch keiner, doch es wird viele Jahre dauern dies abzubauen! Der Preis könnte hoch sein!
Die Politik ist gescheitert. Soldaten können nur die Bedingungen dafür schaffen, dass politische Maßnahmen wirken können. Doch das sollten die dann bitte auch tun. Aber auch Soldaten sind gescheitert. Die Trümmerwüste der gegenwärtigen Struktur ist nicht nur durch Fehler der Politik entstanden. Soldaten habe die geplant und implementiert. Das Rückwärtsschreiten in eine neue Art des kalten Krieges wollten auch Generale/Admirale und Spitzenbeamte nicht zur Kenntnis nehmen. (ehrlicherweise muss man sagen, dass die wenigen aufrechten Kritiker systematisch aussortiert wurden, die ‚Ja Sager allerdings gefördert wurden). DiesALLES müsste sorgfältig zu allen politischen und militärischen Aspekten aufgearbeitet werden, um Lehren für die Zukunft zu ziehen. Bestandsaufnahme hieß das doch(?), doch das Ergebnis wurde wohl vorweg genommen
Ich stelle fest, Verantwortung wurde wird durch die jeweilige politische Leitung und militärische Führung unzureichend wahrgenommen. Doch dem stellt sich niemand. Sicherheitspolitischer Offenbarungseid wird hingenommen, damit kann man in Deutschland keinen Wahlkampf gewinnen. Na, dann….
Falsches Sicherheitsgefühl! Wie lange noch?
Ich empfehle auch Generalen/Admiralen und Spitzenbeamten die Rede von Theodor Blank anläßlich der Ernennung der ersten freiwilligen Soldaten zur Bundeswehr (12. November 1955). Wie wäre es danach mit dem Blick in den Spiegel?
Ich halte die Diskussion über die besondere Altersgrenze bei Soldat*innen längst für überfällig.
Es ist doch keinem (richig) arbeitenden Menschen zuzumuten, mit 67 noch als z.B. Dachdecker, Straßenbauarbeiter oder Kumpel unter Tage arbeiten zu gehen und im körperlich wirklich anstrengenden Job seine Gesundheit zu ruinieren um dann mit einer schmalen Rente das Restleben zu fristen, während Soldat*innen (insbesondere diejenigen, die teilweise seit zig Jahren in Ämtern und Kommandobehörden dienen) mit einer -je nach Besoldungsgruppe- doch recht üppigen Pension bereits mit (ab) 56 Jahren meist kerngesund in Ruhestand gehen. Übrigens: die Pensionen müssen dann die o.g. Berufsgruppen aufbringen. Und: kaum sind die Soldat*innen dann im Ruhestand, werden Reservedienstleistungen erbracht, die wiederum fürstlich honoriert werden.
Da stimmt doch was nicht!
@ Kämpfer für Gerechtigkeit sagt am
14.02.2022 um 16:20 Uhr
……“….. doch recht üppigen Pension bereits mit (ab) 56 Jahren meist kerngesund in Ruhestand gehen. Übrigens: die Pensionen müssen dann die o.g. Berufsgruppen aufbringen. Und: kaum sind die Soldat*innen dann im Ruhestand, werden Reservedienstleistungen erbracht, die wiederum fürstlich honoriert werden.Da stimmt doch was nicht!“…
Wie wahr, darf doch offiziell nicht ausgesprochen werden.
Unterhalten sie sich mal mit diesen Soldat*innen, wenn es dann mal ein Schnäpsle in gemütlicher Runde gibt, dann erfahren sie alle Tricks.
…..
Dann sitzt man rum in einem „Sanbereich“ des StO yyyy…zig Ärzte und + zwei Reservedienstleistende, gut bekannt mit Generalarzt xxxx. Truppe im Baltikum oder Mali. Man hat eigentlich nichts zu tun, plant daher Exkursionen ins Umfeld, geht zum Sport, …etc,
In den Spezialkräften (in beiden KSK) weit verbreitet: Oberstabsfeldwebel / Oberstabsbootsmann geht in Pension und kommt nach Mindestfrist alle Monate für zig Monate wieder, weil ‚angeblich‘ so wichtig. Dann fliegt man zum Freifallspringen in die USA oder, oder….oder zur maritimen Verbringunsgausbildung in ferne Länder xxxx oder im KSK nach xxxx zum Bergsteigen. Auch Oberste bereiten als Projektoffizier im KSK monatelang Jubiläum KSK vor (und was sie dann da so machen …?)
Die Reservedienstleistende der SKB führen Telefonate und entlasten Pflegeheime, in denen gut bezahlte Pflegekräfte sich nicht impfen lassen wollen. Im SKA sitzen Oberstleutnante zur Koordination, parallel zu bestehenden Strukturen.
In Komandobehörden und Bundesoberbehörden werden extra „Projekte“ für Reservedienstleistende geschaffen, „die man ja gut kennt und die früher etwas für einen getan haben“..
Man geht dann auch als Reservedienstleistender gern zum Arzt. Insider wissen warum.
Gibt es nicht? Verletzt die wertvolle Arbeit der anständigen Reservedienstleistenden? Nicht beabsichtigt!!!! Doch „gibt es nicht“ – geht halt nicht!
In keinem Fall! Es wird eben auch durch Reservedienstleistende prima in die eigene Tasche gewirtschaftet. Das System lässt es zu, teilweise wissentlich!
Ich empfehle Faktencheck. Hallo, BMVg? Bestand aufnehmen?
Ich bin mir noch nicht wirklich sicher, ob die Verteidigungsministerin wusste, was sie sagte. Zu gering ist ihr Einblick in die Organisation sowie die Einsatzbereitschaftslage der Bundeswehr. Warten wir ab, was die Bestandsaufnahme bringt.
Weshalb ihr Sprecher, Herr Thiels, allerdings im Zuge des Interviews nicht warnend den Finger hob, bleibt ebenso mehr als fraglich. Vermutlich ein Scheinriese mehr. Die Generalität? Folgt dem Primat der Politik. Ich spüre Unsicherheit und Fassungslosigkeit.
O.K., das EPP war nicht bis ins Letzte stringent zu Ende gedacht. Die Untersuchungsphase im Sommer hatte dazu Klarheit geschaffen. Dennoch ist allen in der Bundeswehr klar, dass es so nicht weitergehen kann. Das ist auch in der Truppe Mehrheitsauffassung. Wenn selbst der DBWV seit Jahren Veränderungsbedarf beschreibt, sollte das Politik aufhorchen lassen. Erst zuletzt war dazu wieder ein eindeutiges Interview von Wüstner in der WELT zu lesen. Aber was hilft‘s, wenn es Politik mehrheitlich nicht interessiert und auch die Medien keinen Skandal mehr darin sehen, dass eine teure Bundeswehr nicht bzw. nur bedingt einsatzbereit ist.
Zur Wahrheit gehört leider auch, dass sich unser Parlament nicht wirklich um die Bundeswehr kümmert oder sich für diese verantwortlich sieht. Der Begriff Parlamentsarmee ist daher lediglich eine Worthülse. Politik scheint zunehmend unfähig, mit Problemstellungen oder Herausforderungen umzugehen.
Ich frage mich wirklich, ob unsere Verteidigungspolitiker noch in den Spiegel sehen können. Insbesondere diejenigen, die mehr als vier Jahre im Ausschuss sitzen. Beschämend. Das nur kurz aus der S-Bahn…
@ Kämpfer für Gerechtigkeit und zahlender Bürger
Nichts für ungut, aber die Bundeswehr hat einen verfassungsmäßigen Auftrag.
Sinn und Zweck, wieso der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt, ist es nicht, Strukturen zu schaffen und zu unterhalten, um Soldaten bis zum 67. Lebensjahr (sinnlos) zu beschäftigen, nur weil bestimmte Leute meinen, man müsse krampfhaft eine Vergleichbarkeit mit Arbeitern und Arbeitnehmern herstellen.
Wenn, dann sollte man gleiches mit gleichem vergleichen. Wie halten es andere Streitkräfte? Dienen dort Soldaten bis 67? Mir wären keine geläufig, was aber nichts heisst.
Ansonsten wird in Bezug auf den Soldatenberuf immer viel von „Attraktivität“ gesprochen. Die vergleichsweise frühe Zurruhesetzung, verbunden mit einem anständigen Ruhegehalt, ist eine der „Bonuspunkte“. Der Dienstherr nimmt, der Dienstherr gibt. Aber man kann die Gleichung natürlich einseitig einkürzen – dann muss man sich aber auch nicht wundern, wenn sich noch dann weniger für diesen Beruf interessieren.
Was den Irrsinn der Reservedienstleistungen angeht: Zustimmung. Da überwiegen bisweilen eindeutig die „Mitnahmeeffekte“, wobei es in die Zuständigkeit der jeweiligen Vorgesetzten fällt, einen engen Maßstab anzulegen, Pflicht zum treuen Dienen, Gebot der Sparsamkeit u.ä.
Wenngleich man der Vollständigkeit halber erwähnen muss, es es nicht nur „Ruhegehaltsempfänger“ sind, die solche Reservedienstleistungen absolvieren.