Finanz-Warnbrief ans Verteidigungsministerium: „Realistische Planung“ bei langfristigen Ausgaben, Soldaten-Altersgrenze steht zur Disposition
Der Angstgegner jeder Verteidigungsministerin, jedes Verteidigungsministers in der eigenen Regierung ist nicht, wie oft geunkt wird, der Bundesfinanzminister. Ein weit härterer Kontrahent, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, ist der für die Aufstellung des Haushalts zuständige Staatssekretär im Finanzressort. Werner Gatzer, bereits unter Finanzminister Olaf Scholz in diesem Amt, hat nun für den nächsten Haushalt harte Forderungen ans Verteidigungsministerium gestellt – und dabei geht’s noch nicht mal in erster Linie um die Höhe des Wehretats insgesamt.
Der Brief, den Gatzer in der vergangenen Woche an seine Kollegin Margaretha Sudhof im Wehrressort schrieb, folgt zwar in der Grundlinie den Briefen, die aus dem Finanzministerium in diesen Tagen zum Entwurf der Fortschreibung des Bundeshaushalts 2022 sowie der Eckwerte zum Bundeshaushalt 2023 und zum Finanzplan bis 2026 an alle Bundesministerien rausgehen:
Der Koalitionsvertrag gibt die klare Leitlinie für die Haushaltsaufstellung vor. … Leider muss ich feststellen, dass die Anmeldungen der Ressorts mit zusätzlichen Ausgaben von 70 Mrd. Euro im Jahr 2022 und weiteren Ausgabewünschen im mittleren dreistelligen Milliardenbereich in den Folgejahren in keiner Weise den finanzpolitischen Vereinbarungen entsprechen, die zur Einhaltung des Koalitionsvertrages und der grundgesetzlichen Vorgaben erforderlich sind.
Aber natürlich geht der Finanz-Staatssekretär auch auf die Besonderheiten des Verteidigungshaushalts ein (Für den Einzelplan 14 bitte ich folgende Hinweise zu beachten). Dabei steckt der Sprengstoff nicht mal in den Planungen für die Gesamthöhe des Wehretats in den kommenden Jahren – zumal die, wie auch die damit verbundene so genannte NATO-Quote, dem Anteil dieses Haushalts am Bruttoinlandsprodukt, am Ende eine politische Entscheidung auf Ebene von Bundeskanzler und Kabinett ist.
Wesentlicher dürften die technisch klingenden Anmerkungen Gatzers sein, die unterhalb dieser Schwelle liegen, aber große Auswirkungen auf die Beschaffungsplanung der Streitkräfte haben:
Weiterhin weise ich darauf hin, dass die im Einzelplan 14 enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen (VE) – auch im Hinblick auf die in der Vergangenheit gestiegenen Inanspruchnahmequoten bei den einzelnen VE – plafondneutral auszufinanzieren sind und bitte darum, dies bei der Anmeldung für den Bundeshaushalt 2023 und Finanzplan bis 2026 zu berücksichtigen. Neue VE sollen nur im Einklang mit den vorhandenen Ansätzen im Finanzplan unter Berücksichtigung der Haushaltsreife und realistischer Planung veranschlagt werden. Die Vielzahl der in der Vergangenheit entstandenen Deckungsmöglichkeiten im Einzelplan soll von nun an im Hinblick auf eine gesicherte Planbarkeit des Mitteleinsatzes schrittweise zurückgeführt werden.
Mit den so genannten Verpflichtungsermächtigungen kann das Verteidigungsministerium Verträge für Rüstungsgüter abschließen, deren Kosten erst in den nächsten Jahren fällig werden. Der Wehretat weist die mit Abstand höchsten Verpflichtungsermächtigungen auf, weit mehr als zum Beispiel der Verkehrshaushalt, in dem ebenfalls langfristige Vorhaben über solche Ermächtigungen abgedeckt werden: Im vergangenen Jahr wurden dafür nach einer Übersicht des Finanzministeriums 24,8 Milliarden Euro eingeplant, von denen bis 2025 pro Jahr bis zu vier Milliarden und nach 2025 dann 13,4 Milliarden Euro benötigt werden.
Die entsprechenden Verträge allerdings kann das Verteidigungsministerium schließen, sobald das Parlament zugestimmt hat – und diese Verträge haben dann auch Einfluss auf den Spielraum, den es im Verteidigungshaushalt der kommenden Jahre gibt. Was der Finanz-Staatssekretär hier fordert, wird sich auf neue Beschaffungen der Bundeswehr auswirken: Die Forderung nach realistischer Planung enthält den dezenten Hinweis, dass das Wehrressort in den vergangenen Jahren, laienhaft gesprochen, ungedeckte Schecks auf die Zukunft erhalten hat.
Ob und welche langfristigen Projekte damit möglicherweise gefährdet sind, ist noch offen. Vor einem Jahr wurde, noch unter der damaligen Koalition von Union und SPD, im Entwurf für den Haushalt 2022 eine Brandmauer eingezogen: Vor allem multinationale Projekte wie das deutsch-französisch-spanische Future Combat Air System (FCAS) und die gemeinsam mit Norwegen geplanten neuen U-Boote sollten gesichert werden, ebenso die Beschaffung eines Nachfolgemodells für das veraltete Kampfflugzeug Tornado. Allerdings: Das damals ebenfalls genannte Taktische Luftverteidigungssystem (TLVS) wurde noch unter der schwarz-roten Koalition auf unbestimmte Zeit vertagt.
Ebenso hart wie absehbare Einschränkungen bei der Beschaffung dürften das Verteidigungsministerium die Vorgaben zum Personal treffen. Denn mit den Gehaltsrunden für die Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Dienst steigt in der Regel dann auch die Besoldung von Soldat*innen (wie Beamt*innen). Und diese absehbaren Solderhöhungen, warnt Gatzer, wird das Wehrressort aus dem eigenen Haushalt bezahlen müssen. Einen Finanzierung über die Allgemeine Finanzverwaltung, den Einzelplan 60, wie mehrfach in den vergangenen Jahren werde es nicht geben:
Innerhalb des Ve1ieidigungsetats ist sowohl für das Jahr 2022 als auch die Folgejahre sicherzustellen, dass die Personal- und Versorgungsausgaben bedarfsgerecht veranschlagt sind. Der Vollständigkeit halber weise ich daraufhin, dass für die Auswirkungen der nächsten Tarif- und Besoldungsrunde 2023 keine zentrale Vorsorge vorgesehen wird.
Damit ist noch längst nicht alles zum Thema Personal – und auch Personalstärke – der Bundeswehr gesagt. Aus Gatzers Schreiben:
Nach dem Koalitionsvertrag müssen die Strukturen der Bundeswehr effektiver und effizienter gestaltet werden mit dem Ziel, die Einsatzbereitschaft zu erhöhen. In dem Zusammenhang sieht der Koalitionsvertrag eine kritische Bestandsaufnahme zu Personal, Material und Finanzen der Bundeswehr vor. Vor diesem Hintergrund und angesichts absehbarer Herausforderungen für den Sachhaushalt des Verteidigungsetats für die Folgejahre stelle ich das im 1. Regierungsentwurf 2022 noch enthaltene Zugeständnis der neuen Planstellen für Soldatinnen und Soldaten im Kap. 1403 in Frage. Im Rahmen der anstehenden Bestandsaufnahme sollte auch die längerfristige militärische Personalplanung kritisch überprüft werden.
Wie das Zugeständnis aussieht, hatte das Verteidigungsministerium im vergangenen Jahr so umrissen:
Sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich sind eine Vielzahl an Verbesserungen im Personalhaushalt vorgesehen. Die neue Veranschlagungsstärke der Bundeswehr liegt bei 176.500 Soldatinnen und Soldaten. Die Zahl der freiwillig Wehrdienstleistenden bleibt bei 12.500, die der Reservistendienstleistenden bei 4.500.
Der Hinweis Gatzers ist damit zugleich eine Vorgabe für die Bestandsaufnahme, die sich das Verteidigungsministerium selbst bis Ende Mai verordnet hat – deutlich nach den Haushaltsberatungen und den für Anfang März vorgesehenen Festlegungen des Bundeskabinetts zum Haushalt. Mit anderen Worten: Die Personalstärke der Truppe steht nach Ansicht des Finanzministeriums auf dem Prüfstand.
Während das alles die Truppe selbst langfristig und überwiegend indirekt betrifft, zielt ein anderer Vorstoß Gatzers auf die Situation vieler Soldatinnen und Soldaten: Die Altersgrenze, bis zu der sie arbeiten müssen, steht aus Sicht des Finanz-Staatssekretärs zur Disposition.
Um gleichzeitig die Personalplanung im militärischen Bereich langfristig auf eine verlässliche Grundlage zu stellen, die auch der demografischen Entwicklung in Deutschland Rechnung trägt, schlage ich vor, dass das BMVg und das BMF zeitnah in Gespräche darüber eintreten, in welchem Umfang eine Anhebung der allgemeinen und besonderen Altersgrenzen für Berufssoldatinnen und -soldaten sachlich vertretbar und notwendig ist. Ich beabsichtige, diese Thematik in die Haushaltsgespräche einzubeziehen.
Betroffen davon wären die – Stand Dezember 2021 – gut 55.000 Berufssoldat*innen. Welche Altersgrenzen für sie gelten, insbesondere die niedrigere besondere Altersgrenze, ist in Paragraph 45 des Soldatengesetzes geregelt.
Nun ist das nicht der erste Vorstoß dieser Art. Bereits 2016 hatte das Verteidigungsministerium unter der damaligen Ressortchefin Ursula von der Leyen selbst vorgeschlagen, dass Soldatinnen und Soldaten im gleichen Alter wie andere Staatsdiener in den Ruhestand gehen und nicht mehr wie bisher je nach Dienstgrad früher pensioniert werden sollten. 2018 hatte das Finanzministerium darauf gedrungen, die allgemeine Altersgrenze für Soldatinnen und Soldaten anzuheben, war aber auf Widerstand auch in der eigenen Koalition gestoßen.
Viel Zeit zum Gespräch über die erwarteten Änderungen in den Haushaltsplanungen des Verteidigungsministeriums gibt Gatzer seiner Kollegin Sudhof nicht. Um den Zeitplan für die Beratung im Bundeskabinett einhalten zu können, schrieb der Staatssekretär, müssten die entsprechenden Gespräche bis spätestens 25. Februar 2022 abgeschlossen sein.
(Archivbild Mai 2021: Verkehrsposten bei der Übung White Sparrow in Munster – Marco Dorow/Bundeswehr)
Dann wird die Bestandsaufnahme also ein neues „Design by cost?“
Man wird in den nächsten Wochen also wissen wer den wirklichen Rückhalt des Kanzlers und der Spitzen der Koalition hat:
Lindner/Gatzer oder Lambrecht.
Dann werden wir wohl noch mehr alte, kaum mehr einsatzfähige Soldaten in Stäben haben, die bis 65 Zumindest Vorlagen etc. schreiben können und zugleich, weil ja schon viele Jahre dabei, auch noch gut verdienen.
Anstatt mehr jüngere Menschen eintreten zu lassen, die weniger Gehalt kriegen aber dafür wenigstens noch kämpfen können.
Lasst doch die Alten nach 30/35 Jahren Dienst und einigen Einsätzen gehen; die haben für ihr Land doch genug getan.
Jetzt geht`s los mit dem „Gezerre um die Kohle“.
Das es gerade an allen Ecken der Welt knirscht, scheint nicht so sehr im Fokus zu stehen.
Vielleicht sollte das BMVg die Kosten für die Amtshilfen den zuständigen Ministerien in Rechnung stellen, dann hollt die Stauffenbergstraße wieder was rein!
Altersgrenze anheben…super Idee…zukünftige Absitzstärke Puma: „ein Major, 5 Stabsfeldwebel, davon 3 mit 5-Kilo-Schein“…ach nee…wir haben ja gerade die Mannschaftsdienstgrade 7 und 8 eingeführt…da geht sicher noch was Oberstabskorporal und Hauptstabskorporal…die bekommen aber nicht mehr Geld sondern einen neuen Helm!
So genug Sarkasmus für einen Freitagmorgen!
Schönes Wochenende!
Ob die Einsatzbereitschaft mit Anhebung der allgemeinen und besonderen Altersgrenze steigt, wage ich mal zu bezweifeln.
Zum (grundgesetzlichen und politischen) Auftrag gehören Kräfte und Mittel. Welche Mittel realistisch sind, ist immer diskutabel – aber der Geschäftsbereich BMVg hält sich dafür eine ganze Planungsorganisation. Wenn mittelfristig nicht nur die Mittel (also die Ausrüstung) veralten, sondern auch die Kräfte, muss m. E. der Auftrag angepasst werden. (sarc on: und die Einsatzstäbe im Ausland Rollator-gerecht ausgestattet werden /sarc off)
Ansonsten vernehme ich die üblichen Buzzwords: „kritische Bestandsaufnahme“, „kritisch überprüfen“ etc.
Paralyse durch Analyse?
Dass die Fähigkeiten der Bundeswehr sich seit Jahren eher am Haushalt, denn an den Erfordernissen ausrichten, steht wohl nicht zur Debatte. O.g. Schreiben legt nahe, dass die Bw auch in den nächsten Jahren mit Ansage weiterhin kaputtgespart werden soll.
Der Vorstoß die Altersgrenzen anzuheben ist nicht neu, mir erschliesst sich nur der Sinn im Rahmen des EP14 nicht. Hierdurch würde die Bw weiter altern, der Pool der einsatzfähigen Soldaten weiter schrumpfen (und im Gegenzug einen DP in einem der Dinosauriergräber erfordern, die man ja abbauen will). Gleichzeitig ist ein „alter“ Soldat teurer, als ein junger: Erfahrungsstufe 3-4 bei Ernennung zum BS steht ES 8 bei Zurruhesetzung entgegen. Ob die Erfahrung die durchschnittliche (es gibt immer Ausreisser nach oben oder unten) gesundheitsbedingte Abwesenheiten in dem Maße auffängt, wage ich zu bezweifeln.
Lösungsvorschlag: Festlegung der allgemeinen Altersgrenze auf 62 für A-Besoldung und 65 bei B-Besoldung. Auf Antrag vorzeitige Zurruhesetzung (was dann die besondere Altersgrenze würde) mit vollem Ruhegehalt entsprechend der geleisteten Einsatztage in Abhängigkeit der AVZ-Stufe (z.B. pro Tag AVZ Stufe 2: 0,5 Tage Bonus, Stufe 6: 1,5 Tage Bonus); frühestens mit 57 (hierfür wären nach vorgenanntem Beispiel aber schon über 1.200 Tage in AFG oder MLI notwendig!). Die Umrechnung der Einsatztage in Bonustage sollte ja durch SASPF innerhalb weniger Klicks machbar sein…
Unabhängig davon frisst der Anteil der Personalkosten bis 2026 bereits jetzt planbar den Investanteil auf. Wenn die Gehaltsrunden (die ja eigentlich auch nur Inflationsausgleich sind) innerhalb des EP14 zu decken sind, geht das Ganze wohl noch schneller. Unterm Strich lässt sich das demnach nur mit einer massiven Personalreduzierung umsetzen. Welche Fähigkeiten wäre Deutschland denn bereit aufzugeben? Ansonsten gäbe es bei Beibehaltung aller Fähigkeiten manche dieser nur noch in Zug- oder Kompaniestärke… Fraglich, ob dann da noch eine Truppenschule sinnvoll wäre…
Vielleicht sollten wir gleich bei den Schweizern anfragen, wie sie es vor gut 200 Jahren geschafft haben „neutral“ zu werden und wie man ein Milizheer aufstellt und betreibt.
Vielen Dank für die tolle Recherche, das ist bisher niemandem aufgefallen!
Die Richtung ist jetzt klar:
Die Personalstärke soll gesenkt werden.
Aber: Die teuren und älteren wird man nicht von der Gehaltsliste bekommen.
Es sei denn, es erfolgt der goldene Handschlag.
Bis der Übergang zur Effizienz geschafft ist, vergehen beim Super Tanker Bundeswehr Generationen.
Ist bei Öffentlich Rechtlichen Einrichtungen immer der Fall.
Die kalte Dusche aus dem Finanzministerium ist ja vorhersagbar gewesen, trotz Rekordeinnahmen übersteigen die Wünsche der einzelnen Ressorts deutlich die finanziellen Möglichkeiten. Soweit nichts Neues, denkt man. Nach den vollmundigen Versprechungen und Ankündigungen bei der Sicherheitspolitik ist es aber mal wieder sehr ernüchternd, die tatsächliche Bereitschaft zur Risikovorsorge und den realen Beítrag Deutschlands zur Sicherheitslage in Europa und Bündnisverteidigung zu sehen. Der Zechinenscheich im Finanzministerium bestimmt sehr wesentlich mit, was die Bundeswehr leisten kann und was nicht. Diese einfache Tatsache ist der Prüfstein für jede Äußerung verschiedener Ministerinnen, die sich ja kaum Zurückhaltung auflegen, wenn es zum Beispiel um „Lehren aus Afghanistan“, „Konsequenzen aus der Annektion der Krim“ oder auch den „Vorrang für Landes- und Bündnisverteidigung“ geht. Die Rückführung der Verpflichtungsermächtigungen ist sicherlich ein Traum für alle Haushaltspolitiker, nur muss jetzt glasklar gesagt werden, welche Projekte denn dann noch finanzierbar sind. Mit dem unglaublich geringen investiven Anteil, der eine Regeneration von Bewaffnung und Ausrüstung nahezu unmöglich macht, mit den unverändert geltenden Fesseln des Beschaffungsrechts, der ausufernden Regelungen und Bürokratie selbst bei kleinsten Projekten, sind Rüstung und Beschaffung ein einziges Desaster. Dieses Desaster ist hausgemacht, weil die Spielregeln von den Haushaltspolitikern aufgestellt werden, deren „Kollegen“ im Verteidigungsausschuß sich regelmäßig über die „überbordende Bürokratie“ beschweren. „Die Personalstärke der Truppe steht nach Ansicht des Finanzministeriums auf dem Prüfstand.“ das kann die Ansicht des Finanzministers sein. Leider ist aber von militärischen Fachleuten unter Führung des Generalinspekteurs genau das ausgerechnet worden, was man an Truppe zur Erfüllung der an die NATO gemeldeten deutschen Beiträge braucht. Das ist genau der geforderte Personalkörper! Wenn man jetzt also „einsparen“ will, muss man gleichzeitig die Verpflichtungen gegenüber der NATO reduzieren und politisch begründen! Darauf bin ich mal unter den derzeitigen Umständen sehr gespannt. „Unsicherer Kantonist“ ist da noch eine sehr freundlich gewählte Formulierung, die unsere Verbündeten, die ihre Kräfte im Osten gerade verstärken, vermutlich eher drastischer ausdrücken werden. Aber ist der Ruf erst ruiniert….Zum Schluß nochmals das Aufgreifen der Altersgrenze, es erscheint wahrscheinlich nur mir unlogisch, Personal abbauen zu müssen wenn gleichzeitig geprüft wird “ in welchem Umfang eine Anhebung der allgemeinen und besonderen Altersgrenzen für Berufssoldatinnen und -soldaten sachlich vertretbar und notwendig ist“. Zur Erinnerung. “ Leutnante 70″ bezog sich auf das Jahr 1970, nicht auf das damalige Alter der Offiziere…
Da bin ich ja mal gespannt wie sich ein 60 jähriger Infanterie Zugführer so mit seinem Zug im GÜZ bei der Einsatzvorbereitung schlägt.
Das anheben der besonderen Altersgrenze schafft ja keine neuen Stellen, also müssen alle länger auf ihren Dienstposten bleiben.
Das wird spannend. Zum Glück habe ich mir rechtzeitig einen Dienstposten im Stab abgegriffen, da kann ich gerne bis 60 sitzen und mich auf meinem Stuhl 5 Jahre mehr im Kreis drehen.
Jetzt wird die Katze aus dem Sack gelassen. Nicht nur keine Neue Ausrüstung. Die Leidtragenden sind wider die Bestandskunden der Bundeswehr. Mit der Nachwuchs Werbung wird das ja auch dann überschaubar. Wer will dann noch BS werden wenn das Pansions Alter mit dem Rentenalter gleich gestellt wird. Der PzGrenFw oder FschJg GrpFhr mit 55 wird sicher die neue Wunderwaffe für LV BV. Eine schönes Wochenende allen noch.
„Um gleichzeitig die Personalplanung im militärischen Bereich langfristig auf eine verlässliche Grundlage zu stellen, die auch der demografischen Entwicklung in Deutschland Rechnung trägt, schlage ich vor, dass das BMVg und das BMF zeitnah in Gespräche darüber eintreten, in welchem Umfang eine Anhebung der allgemeinen und besonderen Altersgrenzen für Berufssoldatinnen und -soldaten sachlich vertretbar und notwendig ist. Ich beabsichtige, diese Thematik in die Haushaltsgespräche einzubeziehen.“
Insbesondere die Anhebung der Altersgrenze von Berufsunteroffizieren und Fachoffizieren (60?) wird sich positiv auf die Einsatzbereitschaft und Schlagkraft der Kämpfenden Truppe auswirken — nicht —
Ist mir unerklärlich wie energisch die Überalterung der Truppe ignoriert wird. Aber nach über 31 Jahren in der Truppe (PuO) fehlt mir offensichtlich der Durchblick…
[Bitte Zitate auch entsprechend kennzeichnen – habe das mal für Sie nachgeholt… T.W.]
Es wird wohl nicht bei kleinen Anpassungen bleiben können. Es müssen in der Beschaffung liebgewordene Projekte gestoppt werden, auch wenn das schmerzhaft ist. Die Personalzahlen müssen runter. Die ganzen Stabsoffiziere im BMVg, in den unzähligen Ämtern und Behörden sind zu teuer und bringen den Apparat mit dem überbordenen Papierkram zum knirschenden Halt. Und wenn man es richtig machen will, muss man an die Kopplung Beamte-Soldaten ran. Das Anheben der Altersgrenze für Soldaten ist ein klares Indiz dafür: Was will eine Armee mit fast siebzigjährigen Soldaten? Sollen die mit Rentnerwindeln im Panzer, Schiff, Flugzeug oder Büro sitzen? Beamte und Soldaten haben unterschiedliche Berufsbilder (auch wenn das in den angesprochenen unzähligen Kommandobehörden, Ämtern und Stäben nicht mehr zu erkennen ist …)
Warum sollte man eben nicht bis 62 als Soldat im Dienst sein dürfen. In der freien Wirtschaft ist man ja auch bini 67 am arbeiten. auch dort ist ein alter Arbeitnehmer teurer als ein junger AN. Die Debatte ob und in wie weit ein 62 j. ggü. einem 20 J beim Schleppen von Material / Ausrüstung über- oder unterlegen ist,sei dahin gestzellt. bei den heute 20 Jährigen,die Sport nur von der Playstation her kennen,sollte klar sein,wer gewinnt.
Jedoch gibt es Dienstposten,die es ja durchaus möglich machen ,weit über 62 J zu arbeiten. Also,.wo ist das Problem? Soldaten mit 55 oder 57 nach Hause schicken,.dann Fragen ob sie für 20000 € noch 4 Jahre dran hängen oder vill. 10 Monate als Reservist noch weiter machen ? Komisch alles……
Im Kontext der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und aller Diskussionen dazu möchte ich in Erinnerung rufen:
Art 87a
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
Es geht dabei nicht um einsatzbereite Streitkräfte.
Herr Staatssekretär im Finanzministerium hat folgerichtig gehandelt.
BMVg muss nun Vorschläge machen und entsprechende Konsequenzen darlegen
@ Nurso: also ich als Ü 50 und A 15 würde der neuen Ausrichtung nicht im Wege stehen wollen – sogar ohne goldenen Handschlag… Mit der bis jetzt erdienten Pension + Zuschlag für die Einsatzzeiten wäre ich morgen weg.
Zur Altersgrenze. Die Bundeswehr ist überaltert und stabslastig. Insbesondere das Offizierkorps der Bundeswehr ist völlig überaltert. Häufiger Alltag: Tatenlosigkeit, Motivationsverlust, Ideenmangel – im besten Fall Dienst nach Vorschrift. Man hangelt sich so durch, bis zur Pension.
Die „Trendwende Personal“ wurde von Verteidigungsministerin von der Leyen 2016 verkündet und sollte den Schrumpfkurs der Bundeswehr seit dem Ende des Kalten Krieges beenden. Bis 2024 sollten ursprünglich 2.000 zusätzliche Männer und Frauen zur Truppe hinzustoßen. Doch bisher stagniert die Zahl der Soldaten nahezu. Aber die Bundeswehr altert!
Da die Alterskohorte des alterenden Offizierskorps noch eine wichtige Stütze für BW darstellt, gilt es deren Leistungs- und Einsatzfähigkeit auch aus Sicht derReformer unbedingt zu erhalten. So weit die Theorie.
Im alternden Offizierkorps sind allerdings wenige richtig gesund und fit. Häufig ist Fitness eher ein persönliches Hobby. Manche machen halt gern Sport, die wären sowieso fit, mit und ohne Bundeswehr. Die Masse kränkelt vor sich hin. Atteste sind reichlich vorhanden. Kurangebote werden zahlreich genutzt. Dienstausfall ist häufig. Lücken im System werden clever genutzt. Eine Vielzahl der Offiziere entsprechen nicht im Ansatz Anforderungen an die körperliche Fitness, Einsatzbereitschaft für Einsätze ist die Ausnahme. Häufig ist der Mangel an körperlicher Fitness (optisch) sichtbar, der Unterschied zwischen einigen deutschen Generalen und z.B. Generalen der US Armee fällt auf.
Der Fitnesszustand der älteren Offiziere spricht dafür, dass die derzeitig verfügbaren Präventionsinstrumente für eine effektive und effiziente Gesundheits- und Fitnessförderung nicht ausreichen. Das liegt häufig daran, dass man, wenn man will durchmogeln kann. Im besten Fall geht man zum Kochkurs für gesunde Ernährung :-), natürlich während der Dienstzeit.
Aber man hält ‚taper‘ daran fest. Altersgrenze erhöhen.
@ P.K.
Zitat:
„Der Vorstoß die Altersgrenzen anzuheben ist nicht neu, mir erschliesst sich nur der Sinn im Rahmen des EP14 nicht. Hierdurch würde die Bw weiter altern, der Pool der einsatzfähigen Soldaten weiter schrumpfen (und im Gegenzug einen DP in einem der Dinosauriergräber erfordern, die man ja abbauen will). Gleichzeitig ist ein „alter“ Soldat teurer, als ein junger: Erfahrungsstufe 3-4 bei Ernennung zum BS steht ES 8 bei Zurruhesetzung entgegen. Ob die Erfahrung die durchschnittliche (es gibt immer Ausreisser nach oben oder unten) gesundheitsbedingte Abwesenheiten in dem Maße auffängt, wage ich zu bezweifeln.“
Sie gehen bei ihrer Überlegung von der Einsatzfähigkeit eines Soldaten. Dies ist aber nicht die Denkrichtung des BMF, hier zählen nur die Kosten, und die Denkrichtung des BMI ist, hier stört nur die Sonderbehandlung der Soldaten mit der besonderen Altersgrenze gegenüber allen anderen Beamten des öffentlichen Dienstes.
Also für den BMF-Minister zählt der aktive Soldat mit 100 % -Bezügen zu den pensionierten Soldaten mit 71,75 % der Bezüge. Der aktive Soldat ist nur ca. 29 % teuerer als der Pensionär und besetzt eine volle Planstelle. Bei dem vor Jahren eingeschlagenen deutschen Weg den Soldaten zum Verteidigungsbeamten zu machen stört auch das Alter nicht, denn wie oben gesagt, das Ziel ist nicht die Einsatzfähigkeit der Soldaten sondern die zu bezahlende Kopfzahl aus aktiven und pensionierten Soldaten.
Dem BMI störte die besondere Altersgrenze für Soldaten schon seit langer Zeit. Es gab ja in den vergangenen Jahren die Losung, dass die besondere Altersgrenze für Soldaten ab 2023 wegfallen könnte. Dafür machte das BMVg für Berufssoldaten die freiwillig länger dienen wollten, ja das besondere Angebot in Form von 2 zusätzlichen freiwilligen Dienstjahren und dafür ein garantiertes Pensionsdatum.
Ihr vorgeschlagenes Modell mit auf Antrag vorzeitiger Zurruhesetzung mit vollen Pensionsanspruch bei entsprechend vielen Einsatztagen hätte natürlich seinen Charme. Ich befürchte jedoch dies kann man auch mit einer strengeren Auslegung der Regelung der Dienstunfähigkeit auslegen. Also den Weg in die zwangsweise Pensionierung mit Versorgungsabschlägen wegen nicht gegebener voller Dienstfähigkeit.
Die Dienstunfähigkeit ist eine Definitionsfrage ! Auf diese Art und Weise hat man vor 20 Jahren auch die Flucht von beamteten Lehreren in die Dienstunfähigkeit mit Mitte 50 bzw. 60 Jahre gestoppt !
Personal sparen:
– ZAW Organisation abschaffen und zivile Kooperationen eingehen
– BFD Organisation eindampfend und ggf auf die vorhandenen zivilen Stellen umlegen
– Bundeswehrbildungssystem eindampfen. Fachschulen, Unis Bildungszentren – gibts alles zivil und überall.
– WachBtl in Rechnung stellen oder konsequent auf das absolute Minimum (nur Dienst für die Regierung – nicht mehr für die Truppe) eindampfen
– Flugbereitschaft abschaffen – kann das AA machen.
– Alle festen militärischen Anlagen, die aber im Frieden der inneren Sicherheit dienen auch vom BMI oder tlw den Ländern finanzieren lassen. Inkl Personal. Sicherheit heißt nicht automatisch Bundeswehr.
– Alles weg, was andere Ressorts eben bereits gerade auch schon tun. Doppelstrukturen abschaffen. Nicht mehr mein Förmchen – dein Förmchen.
– Spitzensportförderung abgeben. Ist eh im GB BMVg 10 mal teurer als woanders.
Geld sparen:
– Regionale Verwendungskonzepte! Viele wissen garnicht wie viel Geld das dem Dienstherren spart.
– Überarbeitung von Trennungsgeld und sonstigen Zusatzkostentreibern für Soldaten. Hier kann man durch Schaffung von Sonderregelungen für Soldaten massiv Geld sparen.
– Zulagenwesen anpassen. Zulagen nur noch für “macht die Person wirklich und aktiv” und nicht “ist auf dem Papier dafür vorgesehen und hält sich irgendwie bereit dafür”.
– Beschaffungswesen wieder vereinfachen. Weniger “speziell für den Einzelnen” mehr “brauchbar für alle”. Heute darf jede Nischenfähigkeit ihren Individualwunsch zum Rüstungsprojekt umwandeln. Oftmals sind die Prozesskosten höher als der Verkehrswert der Güter und die Steigerung des Einsatzwertes nicht messbar… Logistisch ist das alles eh schon ein Horror und funktioniert nicht. Ich sage nur 14 MPO für im Endeffekt das gleiche Ding… Dieser Unfug beschäftigt ganze Ämter…
– Gehaltsstrukturen anpassen. Entkopplung vom Dienstgrad und die Möglichkeit der Herunterstufung. Wer A15 Btl Kdr war kann und muss die Möglichkeit haben wieder auf ne einfache Sachbearbeitertätigkeit A12/A13 zu wechseln. Jede zivile Behörde reibt sich die Augen aufgrund der Schwemme an A14/15/16/B3 der Bw. Dieses Argumentation “Die Besoldung ergibt sich nicht aus der eigentlichen Tätigkeit, sondern aus den geforderten Vorverwendungen” ist sowieso fragwürdig….
Da geht einiges im GB BMVg. Und da muss noch kein Soldat einen Tag später nach Hause. Und selbst da könnte man sich erträgliche Altersteilzeitmodelle vorstellen.
Ginge es tatsächlich um sachliche (= militärische) Erwägungen, würde die Frage gar nicht gestellt, ob es sinnfällig ist, die besondere Altersgrenze der Soldaten anzuheben, dänn hätte sie lauten müssen, wieso bei den Offizieren nicht schon längst der „BO 41“ flächendeckend eingeführt wurde. Offenbar stellt man sich eine Art verbeamtete „Landwehr“ vor, bei der nur die reinen Kopfzahlen stimmen müssen – nur so ergibt diese Suggestivfrage überhaupt Sinn.
Wer einsatzfähige und kriegstüchtige Streitkräfte haben möchte, der muss Geld in die Hand nehmen. Oder es lassen. In Justiz, Verwaltung und anderen Behörden wird die „Pensionswelle“ in den kommenden Jahren voll durchschlagen, insofern sollte man die Bundeswehr dann besser auflösen und das Personal dorthin verschieben. Das wäre auch um einiges günstiger als der Zustand, genannt Bundeswehr, der derzeit und auch dann mit einer höheren Altersgrenze erreicht sein wird, wobei dann zumindest die Idee der Ökonimisierung von Staatsaufgaben und der Wahn vom „schlanken Staates“ nach rund 20 Jahren vollends verwirklicht wären.
@Grashüpfer
Lol – diese Legende schon wieder.
Der Gedanke ist hier nicht “design by cost” sondern keine Schattenarmee zu schaffen und als Militär transparent zu bleiben. Diese Mär von “nur so stark wie X sagt, das Geld da ist” hat sich irgendwann eingeschlichen und entspricht nicht der Intention der Verfasser
@nurmal so
Auf meiner Baustellen arbeiten gerade 2 Maurer Ü60. Die sind natürlich erheblich langsamer als die jungen Kollegen. Aber im Zweifel dauert es 4 Wochen länger bis das Haus steht. Ist mein persönliches Pech.
Von einem langsamen alten Soldaten, der nicht mehr performed, ist aber erheblich mehr abhängig. Und mangelnde körperliche Leistungsfähigkeit kann der Maurer durch Erfahrung ausgleichen. Der Soldat im Gefecht nur bedingt.
Aber klar, wenn man noch mehr ältere Soldaten in noch größeren Stäben will, dann ist das der richtige Weg.
@Grashüpfer: Das BVerfG sagt, dass Ziel und Ausgestaltung zusammenpassen müssen. Gerade aktuell bei dem sog. Klima-Urteil. Warum sollte der Grundsatz nicht auf für die Bundeswehr gelten?
Auf die Gefahr hin dass ich jetzt Ärger bekomme: Wehrpflichtige wären billig. Duck und weg (und ja, die dazugehörige Ausrüstung, Kasernen und volkswirtschaftlichen Kosten sind es nicht, weiß ich auch).
Ich weiß ja nicht.
Hü, hott, Rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Irgendwie tun mir alle leid, die (noch) dabei sind.
Das Schreiben aus dem Finanzministerium enthält schon einige süffisante Spitzen, schön verpackt in Ministerialsprache. Ohne Deckung von oben schreibt ein Staatssekretär – beamtet oder parlamentarisch – sowas nicht. Es tun sich die zu erwartenden Trennlinien in der politischen Führung auf. Patentlösungen gibt es dafür nicht, da wird jetzt sicher hart gerungen.
Warum zum Geier lässt man Berufsoldaten nicht einfach früher gehen und die erdiente Pension anteilig mitnehmen (ohne Abschlag)? Ich weiß, ich weiß, Sind ja Beamte. Aber so langsam muss man sich da nun wirklich mal rantrauen. Immer nur an den Symptomen doktern ist auch keine Lösung. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Für die BO41 geht es doch auch. Und die stehen nachher nicht arbeitslos auf der Straße. Damit hat man das Problem der Überalterung und Elefantenfriedhöfe in Angriff genommen, schafft Zug im Kamin der Aufstiegsmöglichkeiten (Attraktivität) und kann damit vielleicht auch wieder auf dem Arbeitsmarkt punkten. Himmel, ich habe schon viel beim Bund gelernt. Und ich kann es wahrlich immernoch brauchen. Warum soll das nicht anderen auch so gehen wenn sie vor Erreichen einer Altersgrenze freiwillig oder regulär aus dem BS-Dienstverhältnis ausscheiden und noch einen anderen, zivilen Job anfangen? Oh, und vielleicht könnte man bei der Gelegenheit auch endlich das gleiche mal bei Beamten machen? Durchlässigkeit von der/in die Wirtschaft funktioniert ja eigentlich problemlos auf Ebene Staatssektretäre. Warum nicht auch für andere?
Unter den jetzigen Bedingungen gehen eigentlich immer nur die Guten, die ohne Probleme auch die Abschläge bei der Versorgung durch einen lukrativen Folgejob kompensieren können. Die Nullen im Dienstgrad A14..A15 mit Perspektive A16 (oder auch nicht) bleiben. Da ist ja sonst keine andere Wahl. Sorry, persönliche Erfahrung. Das ist nicht gut für die Bundeswehr.
@road2hell
„Die Masse kränkelt vor sich hin.“
Das soll keine Entschuldigung sein, aber es gibt eben auch „Altersgebrechen“ wie Bluthochdruck, Schwerhörigkeit, Arthrose und Muskelab- und Fettaufbau. Letzteres kann man natürlich durch viel Disziplin vermeiden, aber wenn das nicht abgefordert wird reicht die intrinsische Motivation vielleicht nicht immer dafür aus.
danke für den Artikel
das hört sich so an dass erstmal realistische Planung eingefordert wird…
vermutlich bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung (die aktuell keines der Projekte finanzieren kann)
und dazu auch die VEs und die Gehaltsentwicklungen berücksichtigt werden müssen.
Allein die eingegangenen VEs und die absehbaren Gehaltssteigerungen werden ein Großteil der bisher eingeplanten Mittel auffressen…
da fehlt es absehbar an allen Ecken und Enden für:
– neue Projekte
– Instandhaltung
– Personalaufwuchs
die Frage ist jetzt wie geht es weiter…
wird man diese benötigten Mittel die jetzt absehbar sind wenigstens in die mittelfristige Finanzplanung mit aufnehmen?
neue Projekte wird man vermutlich nur wenige eingehen können die dann priorisiert werden müssen (priorisiert nach was ist die Frage?)
man wird schauen wo man weiter sparen und optimieren kann?
evtl die Anzahl der Soldaten zumindest beibehalten -> KEIN Wachstum beim Personal… und bestenfalls intern umstrukturieren… also mehr einfach Soldaten (die auch weniger Gehalt bekommen)
ältere Soldaten müssen länger dienen… wäre es hier vllt sinnvoll diese für die Reserve einzuplanen und ggf die Reserve stark auszubauen…. dass man zumindest im KFall aufwuchsfähig bleibt? Zu Friedenszeiten wird dann der Personalumfang dafür auf 160.000 Mann gekürzt?
Fragen über Fragen….
Ich denke, die Anhebung der Altersgrenze wäre durchaus realisierbar.
Dazu müsste man aber eine „Truppenfremde“ Verwendung (Bereich AIN,IUD, etc) ans Alter koppeln, zB erst ab 50.
Wenn ich mir so anschaue, wie viele Junge MarinesoldatInnen allein in unserer Dienststelle sitzen, damit bekommt man locker schon eine halbe Fregattenbesatzung zusammen.
Das hätte meiner Meinung nach 2 erhebliche Vorteile: Die Verwaltung bekommt Unterstützung durch SoldatInnen mit Erfahrung, die Truppe bekommt „boots on the ground“.
Selbstverständlich sollte die Altersgrenze für Soldaten angehoben werden, wenn von zivilen Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie erst mit 67 Jahren in Rente gehen.
Ob dann noch als Soldaten, oder in anderen staatlichen Bereichen, muss die Politik entscheiden.
Aufgaben gibt es genug…
1. Haben andere Ministerien einen vergleichbaren Brief bekommen (insbesondere in Hinsicht als die Gehaltssteigerung im ÖD)?
2. Es wäre wirklich langsam an der Zeit, daß sich die verantwortlichen Sicherheitspolitiker mal parteiübergreifend hinsetzen – ich meine wirklich alle – und die sicherheitspolitischen Ziele und die Bereitschaft international Verantwortung zu übernehmen, mit der Kassenlage in Einklang bringen.
Ich meine das nicht wirklich ironisch, aber es hilft auch niemandem hehre Ziele und Absichten zu verkünden, die ohnehin niemals eingelöst werden können.
Am Ende des Tages ist einfach nur der Krankenstand der Ü60er deutlich höher.
Interessiert dann ja auch keinen weil wir eh nicht so viel Verwendung für Personal in dem Alter haben.
Und damit stimmt dann die Zahl der Soldat, der Berufssoldat ist trotzdem beginnen mit 55 bis 60 zuhause nur halt mit KzH aber bekommt dann keine Pension sondern 100% Gehalt.
@nurmal so
„In der freien Wirtschaft ist man ja auch bis 67 am arbeiten.“
Ja, aber in der freien Wirtschaft gibt es ja niemenden, der mal aus der „Schlammzone“ (im wahrsten Sinne) nachrücken MUSS.
Mal stark vereinfacht erklärt:
Sagen wir mal, dass das System jetzt darauf ausgelegt ist, dass der Zugführer Infanterie mit 40 auf einen Dienstposten im Stab wechselt, dann mit 55 in Pension geht und der nächste Zugführer Infanterie auf diesen Dienstposten wechseln kann. Wenn der erstgenannte Soldat nun aber erst mit 65 pensioniert wird, dann kann der nächste Zugführer Inf erst mit 50 auf diesen Dienstposten nachrücken.
Stark vereinfacht…aber ich behaupte mal, im Kern nicht falsch.
„,.dann Fragen ob sie für 20000 € noch 4 Jahre dran hängen“
Seit wann gibt es denn solche angeblichen Prämien für Berufssoldaten? Meiner Kenntnis nach gibt es das nur für Zeitsoldaten….also völlig andere Geschichte. Aber lasse mich gern korrigieren.
@ road2hell :
“ Eine Vielzahl der Offiziere entsprechen nicht im Ansatz Anforderungen an die körperliche Fitness, Einsatzbereitschaft für Einsätze ist die Ausnahme. Häufig ist der Mangel an körperlicher Fitness (optisch) sichtbar, der Unterschied zwischen einigen deutschen Generalen und z.B. Generalen der US Armee fällt auf.“
Das ist eher eine Frage der Geisteshaltung, was m.E. ein deutliches Bild vom inneren Zustand der BW malt. Wie sagt man so schön: Vorbild in haltung und Pflichterfüllung & Der Fisch stinkt …
man will auf der politischen Ebene eben keine kriegstaugliche Armee sondern eine potemkinsche Truppe die Bündnisfähigkeit usw. nach außen simuliert während man selbst seine Antiphathie gegen alles Soldatische pflegt.
Statt einer konsequenten Verschlankung zugunsten des „Tooth“ Teils der Streitkräfte kommt jetzt eben eine, weitere, konsequente Verschlankung zugunsten des „Tails“ (Selbstverwaltung/Stäbe/Ämter/Beauftragte,etc).
Das ist der traurige status quo der jetzt eben fortgeschrieben wird.
Für alle, die jetzt wegen Material und Personal mit den Zähnen knirschen nochmal zur Erinnerung:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 87a
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
Damit ist alles Wesentliche gesagt. Und bei den Finanzen heißt „plafondsneutral“ eben, das die Verpflichtungsermächtigungen, deren Aufträge zur Zahlung fällig sind, eben in dem betreffenden Haushaltsjahr mit in den Etat passen müssen. Es gibt kein Extra-Geld, auch nicht für Solderhöhungen. Das ist aber in allen Ministerien so.
Ich möchte auch daran erinnern, das die allgemeine Altersgrenze für Bundesbeamte für die Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren liegt, nicht irgendwoanders, wie hier einige schrieben. Das wird die Bundespolizei noch viel stärker treffen als die Bw.
Für mich ist das auch eine Chance, wenn man diese denn nutzt. Die Konsequenz daraus muss sein, viel weniger BS zu ernennen und wesentlich mehr längerdienende SaZ bis zu 25 Jahren, das kann man ja attraktiv gestalten. Dann wäre die Altersgrenze kein größeres Problem. Die vorhandenen Wasserköpfe werden durch ein Personalstärkegesetz abgebaut und dann wären wir da, wo die Bw hin muß.
Wünschenswert für mich wäre ein Extra-Topf für Auslandseinsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen, der nach Bedarf zusätzlich bedient wird. Dann sind die Damen und Herren Politiker nämlich gezwungen, sich auch über die Finanzierung dieser Einsätze Gedanken zu machen, bevor man in wildem Aktionismus Soldaten irgendwo hinschickt, nur um irgendetwas zu tun.
Hier werden gerne die Extrembeispiele genannt – 60 Jahre alter im Schlamm robbender Panzergrenadier.
Der Großteil der alten Soldaten sitzt dann aber im Büro/Kaserne oder zumindest kann man das so mit den Versetzungen beplanen.
Zu den Kosten:
Selbstverständlich ist ein alter Soldat BILLIGER als ein junger Soldat.
Der pensionierte Soldat kostet ja Pension + den Sold des jungen Soldaten. Zusätzlich kommen noch die Ausbildungskosten dazu, aber auf die vielen Jahre gerechnet ist das dann Kleingeld.
Mit jedem Jahr, das ein Soldat später in Pension geht, bekommt er auch weniger Pension (Gesamtsumme).
Das bitte bedenken. Der lebt ja nicht 2 Jahre länger, wenn er 2 Jahre länger dient.
@O.Punkt sagt: 04.02.2022 um 10:33 Uhr
„Auf meiner Baustellen arbeiten gerade 2 Maurer Ü60. Die sind natürlich erheblich langsamer als die jungen Kollegen. Aber im Zweifel dauert es 4 Wochen länger bis das Haus steht. Ist mein persönliches Pech.
Von einem langsamen alten Soldaten, der nicht mehr performed, ist aber erheblich mehr abhängig. Und mangelnde körperliche Leistungsfähigkeit kann der Maurer durch Erfahrung ausgleichen. Der Soldat im Gefecht nur bedingt.
Aber klar, wenn man noch mehr ältere Soldaten in noch größeren Stäben will, dann ist das der richtige Weg.“
Treffer, Zielmitte!
Und nebenbei (wie ja auch schon von anderen Kommentatoren angemerkt), ein 62jähriger StFw oder Oberstlt kostet signifikant mehr als ein 31jähriger HptFw/Major!
@road2hell
„Eine Vielzahl der Offiziere entsprechen nicht im Ansatz Anforderungen an die körperliche Fitness, Einsatzbereitschaft für Einsätze ist die Ausnahme. Häufig ist der Mangel an körperlicher Fitness (optisch) sichtbar, der Unterschied zwischen einigen deutschen Generalen und z.B. Generalen der US Armee fällt auf“.
Sie haben leider absolut Recht.
Gleiches betrifft meiner Beobachtung zufolge aber auch auf nicht wenige lebensältere Mannsch, Uo/mP zu. Der Durchsetzungwille zu körperlicher Leistungsfähigkeit bei oft selbst den Anforderungen kaum genügenden Vorgesetzten ist ursächlich.
Ohne Namensnennung, wenn **/*** Träger gemeinsam mit Alliierten pressewirksam auftreten und schon der Bauchweite folgend identifizierbar sind, erübrigen sich Kommentare.
Und dann gibt’s immer noch den Typus Vorgesetzter (Bewegungsunwillig): „Sie erfüllen Ihren Auftrag am Schreibtisch, nicht auf der Laufstrecke …,“ – isso.
Bis dass Beförderungen und Laufbahnlehrgänge nicht an kontinuierliche Erfüllung körperlicher Mindestanforderungen gekoppelt sind, ändert sich nichts.
@Grashüpfer sagt: 04.02.2022 um 9:37 Uhr
„Art 87a
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
Es geht dabei nicht um einsatzbereite Streitkräfte.
Herr Staatssekretär im Finanzministerium hat folgerichtig gehandelt.“
Ich gehe davon aus, dass das Ironie war, oder?
Denn natürlich ist der Verfassungsauftrag nach einheitlicher Auslegung der Literatur und stehender Rechtssprechung des BVerfG ausdrücklich auf „einsatzbereite“ (!) SK ausgerichtet.
Bei einer Gleichstellung von Beamten und Soldaten hinsichtlich der Zuruhesetzung bin ich schon jetzt gespannt wie viele Kameraden dann den Helm an den Nagel hängen und ihr Heil in einer zivilen Behörde suchen werden.
Dem Binnenarbeitsmarkt sei es gedankt. Keine Auslandseinsätze, Übungen oder IGF mehr. Vorteile bietet der Soldatenberuf dann eben keine mehr. Warum weiter die Knochen kaputt machen?!
@ Pio-Fritz
Zitat:
„Für mich ist das auch eine Chance, wenn man diese denn nutzt. Die Konsequenz daraus muss sein, viel weniger BS zu ernennen und wesentlich mehr längerdienende SaZ bis zu 25 Jahren, das kann man ja attraktiv gestalten. Dann wäre die Altersgrenze kein größeres Problem. “
Nach meiner Erinnerung haben Sie ja einen unternehmernahen Zivilberuf. Nun stellen Sie sich mal vor sie wollen qualifizierte Spezialisten, also Schiffstechniker, Sanitäter, IT-Fachleute, Pioniere, Lfz-Techniker usw. als langdienende Soldaten haben.
Da steht dann der jüngere Mann (oder Frau) mit knapp 30 Jahren vor der Frage von SaZ12 auf SaZ20 auflegen oder mit Anfang 30 in die Zivilwirtschaft zu gehen, sich weiterzubilden und einen krisensicheren Beruf ohne ständige familäre Abwesenheit zu haben. Und alle 3 Jahre umziehen oder 20 Jahre Wochenendpendler machen, weil sich seine Familie sich mit Mitte 30 an einen Standort „festkrallt“, wo die Kinder gut in die Schule gehen können usw., muss er auch nicht !
Richtig, in der Konsequenz bleiben bei den SaZ 20/25 Diejenigen über, die eine zivile Existenzangst haben, weil sie im Vergleich zu ihren Kameraden eher unterqualifziert sind.
Also „Happy Bundeswehr“, geh auf Nachwuchsgewinnung, „Krücke vor Lücke“ !
@ Trevor Faith – 04.02.2022 um 12:12 Uhr
….“@ road2hell : “ Eine Vielzahl der Offiziere entsprechen nicht im Ansatz Anforderungen an die körperliche Fitness, Einsatzbereitschaft für Einsätze ist die Ausnahme. Häufig ist der Mangel an körperlicher Fitness (optisch) sichtbar, der Unterschied zwischen einigen deutschen Generalen und z.B. Generalen der US Armee fällt auf.“
Das ist eher eine Frage der Geisteshaltung, was m.E. ein deutliches Bild vom inneren Zustand der BW malt. Wie sagt man so schön: Vorbild in haltung und Pflichterfüllung & Der Fisch stinkt“…..
Dieser Brief aus dem BMF sticht genau hinein – mitten ins Herz oder anders formuliert, streut Salz in die Wunde.
Passend zur geplanten Bestandsaufnahme nun diese ministeriell nett verpackten Wahrheiten und/oder Watschen.
GEISTESHALTUNG betrifft in der Tat Vorbild in Haltung und Pflichterfüllung. Beginnt bei der Pflicht zur Gesunderhaltung und dem persönlichen, messbaren und überprüfbaren Anspruch zur Einsatzbereitschaft. Da haben wir ja nun alles in unserer Bundeswehr, vor allem bei vielen Älteren- von vorbildlich (wenig bis abnehmend), von wirklich krank aber auch einfach unfit bis einfach zu „faul“ für IGF, Dienstsport bis zu Hobbyathleten, welche zwar ihr persönliches Sporthobby in der Dienstzeit zum Exzezz treiben aber beimG efechtsdienst u.ä gern mal fehlen. Bei Übungen mit „Schein“ nict dabei aber im privaten Bereich bei Sportwettkämpfen,
Haltung und Pflichterfüllung betrifft aber auch den Dienst am Schreibtisch. Verantwortung tragen, Vorbild sein, Verschwendung begegnen. Da ist man dann ganz schnell bei Rüstung und Beschaffung, bis hin zum Haushalt.
Offenbar braucht das BMVg und die Spitzen der Bundeswehr zum Aufdecken von Problemfeldern und Misständen solche Briefe des BMF, BRH-Berichte oder eine kritische Begleitung durch die Presse, der Medien. Da gibt es auch Fehler und Fehlwahrnehmungen, unbestritten, doch der Gehalt ist dann doch vorhanden. Von ‚innen‘, aus dem BMVg selbst, kommen für mich zu öft geschönte oder tendentielle Feststellungen.
Daher wirken solche Briefe auch immer wie ein Paukenschlag, verschreckt schaut man im BMVg um sich und formuliert Kritik an den Kritikern. An die eigene Nase fassen, Fehlanzeige. Daher bleiben manche Bestandsaufnahmen der ‚Altvorderen‘, BMVg /BW Spitze, sagen wir mal, unvollständig oder etwas gefärbt.
GEISTESHALTUNG ist halt IMMER Ausrichtung am Verfassungsauftrag, für sich persönlich und für sein Aufgabengebiet.
Ich zitiere Trevor Faith: „. Wie sagt man so schön: Vorbild in haltung und Pflichterfüllung & Der Fisch stinkt“….:
@WB „Unter den jetzigen Bedingungen gehen eigentlich immer nur die Guten, die ohne Probleme auch die Abschläge bei der Versorgung durch einen lukrativen Folgejob kompensieren können. Die Nullen im Dienstgrad A14..A15 mit Perspektive A16 (oder auch nicht) bleiben. Da ist ja sonst keine andere Wahl. Sorry, persönliche Erfahrung. Das ist nicht gut für die Bundeswehr.“
Die A 14er, A15er bleiben nicht nur bis zur Pension. Nein, die kommen teilweise als Reservedienstleistende wieder zurück. So geschehen im Landeskommando BW. Hier lobe ich mir das Verfahren der US Streitkräfte. Nur wer die Einstellungskriterien erfüllt, wird eingestellt.
Ein BMF Staatssekretärs wie Herr Gatzer ist natürlich immer „watch-dog / Terrier“ um Ausgaben- und Planungs-
disziplin durchzusetzen. Meine Frage vom 30.01. bezüglich der neuerlichen Bedarfsanalyse durch die IBUK „wieviel Geld man zukünftig für Verteidigung noch ausgeben will“ erhält durch Herrn Gatzers Anmerkungen höchste Brisanz.
Die erforderlichen Finanzmittel zur Modernisierung der Bundeswehr in materieller Hinsicht und Personal-aufwuchs stehen noch stärker als bisher in direkter Konkurrenz zu Mittelanforderungen für andere Bereiche – Stichwort Klimaneutralität. Ich sehe niemand in der Ampelkoalition der für das Thema Verteidigung als „Weißer Ritter“ in die Bresche springen wird, zumal die Hauptanliegen der Koalitionäre gerade aus dem Ruder laufen.
Folglich werden neben den nicht bereits genehmigten Rüstungs-Investitionen alle Großprojekte komplett in Frage gestellt werden:
– STH
– FCAS
– MGCS
– TLVS
Bei der versprochenen Lösung der NT-Frage wird man wahrscheinlich auf eine Pooling-Lösung mit europäischen
Partnern zusteuern (z.B: 32 F-35 gemeinsam mit NL betreiben). Bei allen anderen Rüstungsinvestitionen wird darauf geachtet werden, daß 60-70 % Auftragsvolumen in DE verbleiben (stake-holder zufriedenstellen: Industrie und Gewerkschaften).
Der eigentliche Knackpunkt ist das Personal. Entweder es kommt zu einer noch deutlicheren Reduktion unterhalb von 185 Tsd. oder es gelingt, daß eklatante Mißverhältnis zwischen miltärisch notwendigem und
verwaltendem Personal strukturell zu beseitigen (sehr schön herausgearbeitet von @ JAS am 31.01.: 120 k militärisch notwendig + 60 k verwaltung etc + 70 k zivile). Das heißt in der Tat „mehr Truppe wagen“.
Es ziehen also sehr dunkle Wolken am Horizont auf. Wie es ausgeht wird man sehen, wenn vielleicht einmal
Pionier-Gerät in RAL 5010 umlackiert wird. Das ist dann die Farbe vom THW. Oder ABC-Equipment in RAL 3000,
das ist dann Feuerwehr.
Ich kann in den Vorgaben des BMF keine Widersprüche zum Koalitionsvertrag finden. Und da wir diese Regierung demokratisch gewählt haben, kann man das zwar kritisieren (kritisieren darf man immer), sollte sich aber als aufrechter Demokrat an das selbst mit produzierte Wahlergebnis halten und die Folgen ertragen.
Die klare Aussage der Koalition ist, dass der Bw alle zur Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Geräte und Systeme bestmöglich zur Verfügung gestellt werden. Es sollte aber allen an der Diskussion Beteiligten inzwischen aufgefallen sein, das zu diesen Aufträgen nichts gehört was schießt oder gar noch Schlimmeres erzeugt (wie z.B. Raketen oder CUAV). Und für die ausreichende Beschaffung von Fax-Geräten, Drehstühlen und höhenverstellbaren Tischen können ja wohl nicht unbegrenzt VE’s erforderlich werden.
Auch bei der Altersgrenze gilt die Ableitung analog. Es ist nicht ersichtlich, warum ein Soldat, der bei Flutkatastrophen ein Landratsamt unterstützt oder bei einer Pandemie im Gesundheitsamt aushilft früher in Ruhestand gehen soll wie der Beamte/Angestellte in den dortigen Ämtern. Und andere Einsätze sind ja eher nicht so gewünscht. Passen nicht zum Gutmenschentum und kommen bei unseren Medien auch nicht besonders gut an.
Und ob man für die politisch gewünschten Einsätze unbedingt die aktuelle Personalstärke braucht, kann man auch getrost kritisch hinterfragen.
Und komme mir keiner mit dem Ansehen Deutschlands bei anderen Nationen. Wo nichts ist kann auch nichts verloren gehen.
Die Bundeswehr ist als Lebensversicherung eines demokratischen Deutschlands und Europas notwendiger denn je.
Der Verteidigungsetat beträgt ca. 46 Milliarden Euro. Der Steuerzuschuss zur Rentversicherung beträgt ca. 100 Milliarden Euro.
Ein Beispiel: Die Rente mit 63 ist nett und teuer – aber nicht überlebensnotwendig für ein Deutschland und Europa, dass sich stärker militärisch schützen muss.
Wer jetzt bei der Bundeswehr kürzt, gefährdet letztlich ein demokratisches, solidarisches Europa.
@SB63 sagt: 04.02.2022 um 14:32 Uhr
„sollte sich aber als aufrechter Demokrat an das selbst mit produzierte Wahlergebnis halten und die Folgen ertragen.“
Die Logik erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.
Wir wählen doch in DEU nicht für vier Jahre eine Regierung, die dann einen Freibrief bekommt (soweit sie sich nur an denen eigenen Koalitions-„Vertrag“ hält).
Politische und gesellschaftliche Meinungsbildung erfolgt durchgängig, auch und gerade zwischen Wahlen.
Wenn ich als Verteidigungsministerin wäre und in der jetzigen Situation einen solchen Brief erhalten würde, dann würde ich im Angesicht der Bedeutung des Verfassungsauftrags Landes-/Bündnisverteidigung alle Auslandseinsätze abmelden, um Kosten zu sparen. Oder Auslandseinsätze werden in Zukunft vom Außenministerium finanziert.
Soviel Unvernunft, Unwissen und Scheuklappendenke im angesicht der außenpolitischen Lage, wie aus diesem Brief spricht, ist wirklich erschreckend. Ja, der Mann tut auch nur seinen Job und man kann nur hoffen, dass es eine höhere, vernünftige Instanzin der Bundesregierung gibt.
Ich habe das mehr oder weniger so erwartet. Den Passus mit den Altersgrenzen schreibt das BMF seit Jahren an das BMVg. Bisher konnte die Notwendigkeit zum Festhalten an den Altersgrenzen immer erläutert werden. Spannender ist die Frage nach der Haushaltsentwicklung. Damit wird entschieden, ob es für die Bundeswehr in ein „design to cost“ und damit Abbau wie zu Zeiten des Freiherrn KTG geht. Das werden harte Verhandlungen.
@Georg sagt: 04.02.2022 um 13:59 Uhr
„Richtig, in der Konsequenz bleiben bei den SaZ 20/25 Diejenigen über, die eine zivile Existenzangst haben, weil sie im Vergleich zu ihren Kameraden eher unterqualifziert sind.“
Die gibt es natürlich auch, quer durch alle Dienstgradgruppen, das wird man auch nicht komplett vermeiden können. Deswegen habe ich ja von attraktiver Gestaltung für die Zeitsoldaten gesprochen, das schließt natürlich die Zeit nach der aktiven Dienstzeit ein. Wie das gehen könnte, das haben wir bei den monatlichen Personalzahlen schon mehr als einmal in epischer Länge diskutiert.
Mir wären natürlich 150k SaZ 4-13 am liebsten, das erfordert allerdings einen entsprechend hohen Personaldurchlauf, der schwierig zu erreichen sein wird.
Wir müssen dringend weg von unseren hohen BS-Zahlen, die in der Folge den hier so oft beklagten Wasserkopf automatisch verursachen. Weg von dieser Attitüde, alles zum BS zu machen, was nicht bis drei den Flur verlassen hat. Es muss wieder eine Bestenauswahl werden.
Nur mal als Hinweis:
Wenn man will, dass z.B. die Uffz m.P.,
im Status Berufssoldat, länger dienen
sollen… bedarf es keiner Vorhaben des
BMF… oder irgendwelcher externen
Beratungen!
Denn… wann ein BS zwischen der
besAG und der allgAG pensioniert
wird, liegt ausschließlich im Ermessen
des BMVg.
Der BS KANN mit einer besAG pensioniert werden. Er muss
aber nicht und hat auch keinen Anspruch darauf!
Mit Verkündung der Trendwende Personal wurde deshalb ja auch
verkündet, dass die allgAG die Regel ist und die besAG die Ausnahme.
Nur … im Hause BMVg wollte man
den Bestands-BS nicht „auf die Füße“
treten und fuhr die Kommunikations-
Strategie:
Keine Dienstzeitverlängerung über
die besAG hinaus gegen den Willen
des Soldaten (außer wenige Ausnahmen).
Weitere Lösung… die Zusicherung
der Pensionierung zu einem bestimmten Termin, wenn der Soldat
freiwillig 2 Jahre später geht.
Wenn man also im Hause BMVg wollte,
dass die BS erst deutlich später in Pension gehen…
… muss die amtierende VM’in nur erklären, dass es das Freiwilligkeits-
prinzip ab z.B. 01.04.2022 nicht mehr gibt!
Alle BS werden ab diesem Zeitpunkt
ausschließlich auf Entscheidung des
BAPersBw pensioniert.
Ausgerichtet am Bedarf in der jeweiligen Verwendung.
Folge…
In Verwendungen mit genügend BS-Nachwuchs gehen die Uffz mit 55 …
… in absoluten Mangel-Verwendungen
mit 62 …
Das ist die bereits seit Jahren geltende
Rechtslage …
… sie muss vom BMVg nur angewendet werden … wenn man wollte …