Breaking News: Kein Dienstvergehen von Oberst Klein
Das ganz schnell zur Info vom Presse- und Informationszentrum des Heeres: Kein Dienstvergehen von Oberst i.G. Georg Klein festgestellt Die Bundesanwaltschaft hat am 16. April 2010 das Ermittlungsverfahren gegen Oberst i.G. Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz eingestellt, weil sein Handeln nach den maßgeblichen Kriterien des humanitären Konfliktvölkerrechts rechtmäßig war. Eine Strafbarkeit war daher sowohl nach den Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches als auch des allgemeinen Strafrechts nicht gegeben. Hierauf hat der Inspekteur des Heeres
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