Lieber mal alles mitnehmen.
Was machen diese Herren, die mit einem erkennbaren Haufen Gepäck vor einem olivgrünen Flugzeug warten, irgendwo auf einem Flughafen auf Kreta?
(Foto: Bundeswehr via flickr unter CC-Lizenz)
Nun, sie bereiten sich auf einen Ausflug nach Libyen vor, in der klaren Erwartung, dass sie durch libyische Kräfte nicht bedroht sind, ihre Waffen nicht werden einsetzen müssen und mithin nicht in eine bewaffnete Unternehmung einbezogen werden.
Dass die Fallschirmjäger und Feldjäger am 26. Februar dieses Jahres an Bord waren, als zwei Bundeswehr-Transall deutsche und andere europäische Zivilisten aus Nafura in der lybischen Wüste abholten, war eine Vorsichtsmanahme und geschah in der klaren Erwartung, dass die Soldaten die mitgeführten Waffen nicht würden einsetzen müssen. Für diese Vorsichtsmaßnahme hatten sie dabei: zwei Maschinengewehre MG3 mit jeweils 480 Schuss, zwei Gewehre G3 mit Zielfernrohren und jeweils 100 Schuss, 14 Gewehre G36 mit jeweils 150 Schuss und 23 Pistolen P8 mit insgesamt 750 Schuss. Die Schutzausstattung der beiden Transall C160 ESS bestand aus 1680 Scheinzielen zur Flugkörperabwehr (Chaffs und Flares).
Ganz klar: Nach Ansicht der Bundesregierung lag kein Einsatz bewaffneter Streitkräfte gemäß §2 Abs.1 Parlamentsbeteiligungsgesetz vor. Diese grundlegende Auffassung und die ganzen Details über die Bewaffnung – am Startflughafen auf Kreta lagerte noch ein bisschen mehr, unter anderem knapp 4.000 Schuss MG-Munition – teilte die Bundesregierung den Grünen in der Antwort auf deren Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/6196) mit. Denn zwischen Regierung und Opposition ist massiv umstritten, ob die Evakuierungsoperation Pegasus nun ein militärischer Einsatz war.
Fragen wir mal einen Beteiligten. Das hat bundeswehr.de schon getan:
Für die Absicherung der Transall während der Aufnahme der zu Evakuierenden in Nafurah ist als Führer der Sicherungskräfte Oberfeldwebel Henner G. verantwortlich. Sein Fallschirmjäger-Team besteht aus kampferprobten Soldaten, die sich bereits im Afghanistaneinsatz bewährt haben.
„Für solche Aufgaben muss man sich gut kennen“, sagt G.,
„blindes Vertrauen spielt eine sehr große Rolle.“Der Oberfeldwebel wurde von einem erfahrenen Feldjäger begleitet. Oberstabsfeldwebel Hubertus T. hat acht Auslandseinsätze hinter sich und weiß, worum es geht:„Es ist wichtig, dass man vor einem Evakuierungseinsatz mögliche Szenarien durchspielt und sie bespricht. So kann man kaum überrascht werden.“Vor Ort müsse man dann einen kühlen Kopf bewahren.„Jeder Einsatz ist anders, Routine darf sich hier nicht einschleichen“, so der Oberstabsfeldwebel,„trotz aller Freundlichkeiten sollte man sich ein gesundes Maß an Misstrauen bewahren.
Nun könnte man auch den Sprecher des Auswärtigen Amtes fragen:
Dafür muss man sich das Parlamentsbeteiligungsgesetz genau ansehen; das würde ich Ihnen empfehlen. Es gibt nach den §§ 3 und 5 sozusagen die Pflicht, im Vorhinein zu unterrichten, wenn sich ein bewaffneter Einsatz abzeichnen könnte. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es tatsächlich ein bewaffneter Einsatz war, muss die nachträgliche Zustimmung des Deutschen Bundestages eingeholt werden. In diesem Falle war es so, dass ein bewaffneter Einsatz bevorgestanden haben könnte. Nachträglich war es ein gesicherter Evakuierungseinsatz mit humanitärer Zielsetzung, also kein bewaffneter Einsatz. Demzufolge muss auch nachträglich keine Zustimmung des Bundestages eingeholt werden.
Nun gehen wir mal über die Petitesse hinweg, dass der AA-Sprecher damals noch meinte: In diesem Falle war es so, dass ein bewaffneter Einsatz bevorgestanden haben könnte, während die Bundesregierung doch jetzt in ihrer Antwort auf die Grünen-Anfrage die klare Erwartung, dass die Soldaten die mitgeführten Waffen nicht würden einsetzen müssen betont.
Die Grundfrage, die bleibt und die von Regierung und Parlamentariern offensichtlich unterschiedlich beantwortet wird: Was ist ein bewaffneter Einsatz? Oder, zugespitzt: Wenn schon schwer bewaffnete Soldaten auf Evakuierungsoperation kein Einsatz bewaffneter Streitkräfte sind – wo fängt denn dann ein solcher Einsatz an? Und ab wann muss die Regierung – und sei es aus nachvollziehbaren Gründen der Geheimhaltung und Sicherheit nachträglich – die Zustimmung des Parlaments einholen?
Das dürfte denn eine Frage für das Bundesverfassungsgericht werden. Denn bei den Grünen wird konkret eine Klage erwogen – und die jetzigen Aussagen der Regierung dürften die Bereitschaft dazu nicht gerade dämpfen.
(Übrigens ist auch die Truppe, die die Operation Pegasus durchgezogen hat, von der Haltung der Regierung nicht so begeistert. Nach der offiziellen Lesart waren sie nämlich gerade mal auf Dienstreise, halt nach Libyen. Dafür war’s ein bisschen viel Aufwand. Ganz zu schweigen von der Munition.)
Ha, ha, das deutsche Haushaltsrecht wird es dann offenbaren, denn entscheidend wird sein, was die Soldaten auf ihr Dienstausgleichformular schreiben werden, bzw. geschrieben haben.
Nach diesen Aussagen der Bundesregierung haben sie da wohl nicht viel Spielraum?
Unverschämt. Da reden irgendwelche dahergelaufenen Hippies im Bundestag davon, dass man zu allen Menschen lieb sein solle, überall peace und so –
Aber wenn dann mal eine Evakuierung stattfindet -und ich finde, da sollte uns egal sein wie viele der Zivilisten nun deutsch oder anderer Nationalität waren! Mensch ist Mensch, oder für manchen wieder nicht….. – dann ist das natürlich auch wieder nicht Recht. Es könnten ja 50 Schuss zuviel eingepackt worden sein, das würde dann ein paar Euro machen.
@JSG
Hm, vielleicht habe ich einfach missverständlich formuliert… oder Ihre Ironiemarkierung übersehen?
Diese Posse illustriert sehr anschaulich, weswegen der Parlamentsvorbehalt aufzuheben ist…
Im Gegenteil.
Ich bin mir nicht sicher das JSG das wirklich so alles verstanden hat.
Denn die Hippis sitzen eher in der Opposition und die stellt nicht fest, ob dies ein bewaffneter Einsatz war, für den man die Zustimmung im Bundestag braucht. Im übrigen macht es wenig Sinn den Flieger voll mit Munition zu packen:
1. braucht man ggf. das Zuladungsgewicht, um die Flüchtlinge mitzunehmen. Man könnte dann die überzählige Munition da lassen. Aber wer will das in dieser Bundesbürokratierwehr den verantworten.
2. Mit jeder Patrone mehr erhöht sich die Gesamtsprengpunktanzahl, so dass dann bei Überschreitung der Höchstmenge ein Warnschild außen an den Tragflächen und am Bug angebracht werden muss. Dies erhöht den Luftwiderstand und den Treibstoffverbrauch, so dass der lokale Zahlmeister einen 500€ Geldschein zum Ankauf von Munition mitgegeben hat. Aber erst nachdem der eigene Vorrat aufgebraucht ist.
3. So jetzt mal ehrlich. Falls eine Krisensituation mehr Munition benötigt, dann ist die Ganze sache eh gelaufen. Dann fliegt die Kiste aufgrund großer Löcher vmtl. eh nicht mehr und der Rest ist tot oder gefangen. Ich war nicht dabei und kenne auch keinen, aber wenn ich mich recht entsinne, dann sind die durchaus in friedlicher Gegend gelandet und haben bei zwar minimalen Serviceaufwand die Zivilisten eingeladen und sind wieder weg.
@ Zyme
Es gibt durchaus legale Wege, den Parlamentsvorbehalt abzukürzen, und zwar so kurz, dass die Kanzerlin bei dem Stabsgefreiten Alexej Schulze anruft und „Feuer frei“ befiehlt. Sie muss es dann eben hinterher anmelden (im Parlament)
@ T. W.
Anderseits hat es in den letzten Jahren ja durchaus oft Geheimnisverrat in solchen Ausschüssen gegeben, tlw. sogar live zu laufenden Sitzungen. Ob dass der Gesetzgeber bei heutigem Wissensstand mit dem Parlamentsvorbehalt nochmal so eingeführt hätte, das wage ich durchaus anzuzweifeln.
Hab ich mal gelernt: Klare Sprache, genaue Begrifflichkeiten und exakte Bestimmungen vereinfachen jedwede Führung ganz enorm.
Ähnlich wie bei dem Dauerthema „Einsatz im Innern“ würde ich mir hier genauere (und dafür meinetwegen auch restriktivere) Regeln wünschen. Sonderfälle kann man dann immer noch einbauen.
@Roman
Geheimnisverrat war in dem Fall nicht die Besorgnis (und übrigens: wenn es um die Rettung von Menschen aus Gefahr geht, ist dieser Punkt kein wirkliches Problem). Der Außenminister hat ja alle Fraktionschefs vorher informiert. Die entscheidende Frage ist doch: wann ist es ein Einsatz, der der parlamentarischen Kontrolle und Billigung unterliegt, notfalls hinterher?
Und das betrifft auch nicht zuletzt die Rechtssicherheit für die handelnden Kameraden – und wenn sich die im Bundestag vertretenen Parteien nicht auf eine Definition festlegen können (was ich vermute), dann muss das Bundesverfassungsgericht dies klären.
@ T.W.
Richtig. Die Angst vor Geheimnisverrat spielte hier keine Rolle. Schließlich landeten seite Stunden Maschinen vieler Streitkräfte und seit Tage die von privaten Firmen und holten die Leute raus.
Hier geht es jedoch um eine andere Frage: Die Regierung zögerte tagelang mit ihrem Eingreifen und tat dies dann letztendlich ohne vorherige Zustimmung des Bundestages. Ob die Fraktionschefs vorher darüber informiert worden sind oder nicht, ist erstmal egal. Die Regierung hätte sich den Einsatz im nachhinein genehmigen lassen müssen. Der Zeitdruck war ja eigentlich nicht gegeben, es klang erstmal reichlich konstruiert, aber im Nachhinein hätte das Parlement sicher die notwendige Zustimmung gegeben. Besser wäre es natürlich gewesen, erstmal einen pauschalen Antrag für die Krise einzureichen und sich genehmigen zu lassen. Es steht nirgendwo geschrieben, dass die Regierung von vornherein ihr beantragtes Mandat detailliert erklären muss. Dies hätte zur deutlichen Stärkung der Parlamentskultur beigtragen und ohne dabei an Handlungsfähigkeit zur verlieren.
Stattdessen wird das Ganze als lustiger Trip in die Wüste verkauft, bei dem nur einige falschgekleidete Fallis dabei waren und nicht auf ihr Spielzeug verzichten konnten.
Mit der begründeten Angst vor Geheimnisverrat möchte ich mich aber dennoch gegen den Parlamentsvorbehalt wenden (den ich aber dennoch sehr gut finde, er sollte jedoch endlich praktisch angewendet werden). Wenn das Parlament bzw. seine Mitglieder seine Informations- und Mitbestimmungsrechte mißbraucht, um damit aus was für Gründen auch immer (meist Parteipolitik und/oder Nebenverdienste) die Sache an sich gefährdet (und sei es, das im Nachhinein jeder weiß, dass der diensthabende Feldwebel Klaus Kinski hieß), dann sollte man darüber nachdenken, ob das Verfahren wirklich so gut ist und zur Stabilität unserer Demokratie beiträgt.
Momentan scheint es ja so, als hätte die derzeitge Regierung damit ein riesen Problem, warum auch immer.
@ Alexander
Die Rechtssicherheit ist für die handelnden Soldaten durchaus gegeben. Zumindest aus binnenrechtlichen Gründen. Was anderes ist es, wenn diese Soldaten durch Gaddafis Jungs festgesetzt worden sind und er fragt sie dann: „Hey, was macht ihr hier. Hab keine Kriegserklärung bekommen, meine Freunde, dann seid ihr ja Spione.“ :-(
Diese ganze Diskussion ist ein weiteres Kapitel im sicherheitspolit. Blindflug der Regierung. Anstatt die Evakuierung nachträglich vom BT absegnen zu lassen, hängt man sich eine weitere völlig nutzlose Diskussion ans Bein, bei der man nichts zu gewinnen hat. Warum das Ganze? Weil Westerwelle einen auf Friedensfreund machen will??
Die Erklärungen des AA sind ja wiedermal besonders dümmlich. Oder ist das Ganze vom BMVg getrieben?
Im Ergebnis Ärger mit der Opposition, vmtl auch mit dem BVerfG und mit der Truppe.
Wir haben wohl sonst keine Probleme.
Einen Vorteil hat der Parlamentsvorbehalt natürlich:
So bekommen die einschlägigen Selbstdarsteller unter den Abgeordneten endlich einmal wieder die Gelegenheit, (neben einem guten Anlass für tatsächliche Anwesenheit) für Ihre Vergütung etwas zu abliefern, was man aus der Ferne betrachtet mit einer echten Gegenleistung verwechseln könnte ;-)
Wie hoch mag wohl das Tagegeld in Libyen sein? Die Dienstreiseerklärung möchte ich zu gerne sehen…
… ‚mal ganz ehrlich: wenn ich in einem fremden Staat, ohne dessen Einwilligung , mit bewaffneten regulären Kräften operiere und zumindest inkaufnehme, daß ich Waffengewalt anwenden muß – wenn das nicht ein Einsatz ist, was dann?
Auf einem Gruppenbild in der aktuellen „marineforum“ (S.55) sind aber noch zwei Fallschirmjäger mit einem MG4 zu sehen. Außerdem trägt einer der Soldaten (ganz rechts) eine Maschinenpistole, vermutlich die MP5…
Gut das die Grünen da etwas Druck machen. Die Linie was „Einsatz bewaffneter Streitkräfte“ ist und was nicht muss eindeutig sein. Für mich ist offensichtlich das hier „bewaffnete Streitkräfte“ im „Einsatz“ waren.
Ansonsten haben wir hier bald Verhältnisse wie in den USA wo Obama meint er brauche keinen Parlamentsbeschluss um Libyen, Yemen, Somalia etc. zu bombardieren weil das ja irgendwie kein Krieg sei wenn die nicht direkt zurückschiessen.
Also, wenn ich mir die Verhältnisse Munition/Waffen so angucke, dann würde ich die Soldaten nicht als „bewaffnet“ bezeichnen. … Zynismus aus.
Insgesamt stimme ich „b“ zu, die Linie, was ein „bewaffneter Einsatz“ ist, ist restriktiv auszulegen.
Zum Parlamentsvorbehalt:
Den aus dem deutschen Recht herauszubekommen, wird höchst schwierig (2/3 Mehrheit im BT und BR). Ich glaube nicht, dass das in absehbarer Zeit realistisch ist.
Die Frage der Parlamentsbeteiligung steht völlig ausser Frage, die ist gesetzlich auch einwandfrei geregelt. Die Frage, wann es ein Einsatz ist und wann nicht, war nach bisheriger Auslegung des Gesetzes auch unstrittig: bei dem bewaffneten Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland. Ergo ist der Vorstoß der Opposition auch korrekt, hier eine nachträgliche Legitimierung einzufordern (wobei ich davon ausgehe, dass ausser der Linken alle zustimmern werden). Interessant in der ganzen Diskussion ist allerdings: wie soll man Soldaten, die eigens für militärische Evakuierungsoperationen vorgehalten werden, weiterhin motivieren solche Einsätze durchzuführen, wenn diese dann anschließend als Dienstreise qualifiziert werden? Am Ende blieb doch bisher: die Trennungsgeldberechtigten hatten während des „Einsatzes“ keinen Anspruch mehr und: wenn dann doch was passiert, greift dann das „Einsatz“-Versorgungsgesetz? Ich ermunter die Opposition ausdrücklich, hier notfalls auch über das Bundesverfassungsgericht Klarheit herbeizuführen!
@ b
Braucht er auch sowie so nicht. Er hat nur die Pflicht den Senat zu informieren. Diese können dann mit einer 2/3 Mehrheit den Präsidenten zwingen, den Krieg zu beenden. Wird aber eher nicht passieren. Was er aber durchaus regelmäßig beantragt ist die Kostenübernahme solcher Angriffe, schließlich hat der Senat alleiniges Budgetrecht. Ansonsten müsste Obama und sein Militär das Geld irgendwo anders innerhalb der Adminstration zusammenklauben.
Früher war das weniger ein Problem, heutzutage kostest ja schon eine Bombe soviel wie ein Haus, da wird das Ganze schwieriger.
Ansonsten hast du Recht, allerdings gehen mir da die Zyme angesprochenen Selbstdarsteller mächtig auf den Senkel. Insbesondere der alte Typ auf dem Fahrrad.
@ Polybos
Nein, das kann nicht sein. Dann hätte ja die Regierung gelogen. Vielleicht haben sie ja die Waffen dagelassen, natürlich mit nem Aufpasser, da der „Mann“ aus dem AA entschieden hat: Das ist zuviel an Knallstöcken.
@ Jensen
Ich auch.
@ Memoria
Wie ich schon sagte, das Parlament hätte sicherlich diesem Einsatz zugestimmt. Aber Angie wollte vmtl. wohl die Diskussion vermeiden, warum sie sich die Erlaubnis nicht im vornherein geholt hat.
@ Simon
Warum nicht, wenn die Regierung überzeugend argumentieren kann, das es derzeit nicht praktikabel ist, dann kann sie es doch versuchen. Sie muss allerdings eine sinnvolle Alternative anbieten. Andererseits, wo ist diese Regierung in dieser Legislaturperiode schon überzeugend gewesen?
Es dürfte eine größere Anzahl von Lokationen weltweit geben, welche für deutsche Diplomaten, besuchende Politiker, Wirtschafts-Honchos usw. grundsätzlich ein gefährliches Pflaster darstellen.
Mir kann doch keiner erzählen, dass die Leibwächter von Dirk Niebel nur mit Pfefferspray ausgerüstet sind, wenn dieser ein vom deutschen Steuerzahler finanziertes Projekt im Gaza-Streifen oder im Kongo besucht.
Wie sind denn wohl die Bundespolizisten bewaffnet, die für die Sicherheit der deutschen Botschaften im LIbanon, in Nigeria oder in Pakistan abgestellt sind?
@ chickenhawk
Nein, das nicht. Allerdings beantragt dann die lokale Botschaft beim Besucherstaat die Einführung der Waffen. Macht man auch bei uns, selbst die Airforce One wird da mit Inhalt fein aufgelistet.
Ich denke, dass es zum Parlamentsvorbehalt in einer Demokratie keine Alternative geben kann. Allerdings scheint es bei den Formalien und Definitionen noch deutlichen Raum zur Verbesserung zu geben.
Zur Bewaffnung: Man muss heute schon froh sein, dass die Fallis angemessen bewaffnet sein durften. Leider ist es auch immer wieder so, dass aus Rücksicht auf weiß-der-Geier-wen Soldaten in Länder und Operationen geschickt werden sollen, ohne dass den entsprechende Bewaffnung, die entsprechenden Möglichkeiten zur Rückholung vorhanden sind. Hier muss man ansetzen, vor allem zum Schutze der Kameraden und ggfs der Hinterbliebenen. Denn wie sähe denn die Versorgung von Soldaten aus, die bei dem nicht-Einsatz in Libyen (Gott sei Dank) nicht ums Leben kamen?
Zum Geheimnisverrat: Auch mir wird oft übel, wenn ich daran denke, dass zB Vertreter der SED-Nachfolgepartei über geheime Missionen der Bundeswehr informiert werden müssen. Oft genug ist es schließlich schon zu Indiskretionen gekommen.
Abschließend noch folgendes: Die Libyer (Gaddafi-seitig) waren wohl informiert über die Evac-Operation der Deutschen, die ja zeitgleich mit 2 oder 3 britischen Hercules-Flugzeugen stattfand. Somit musste tatsächlich nicht mit einer Bedrohung gerechnet werden.
Trotzdem gehört es sich, dass Soldaten in einer nicht 100% geklärten Lage zum eigenen Schutz bewaffnet sind.
Hier mal ein persönlicher Bericht von einem der Piloten der RAF, die wie gesagt zeitgleich mit den Transall unterwegs waren:
http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/africaandindianocean/libya/8363641/Libya-personal-account-of-RAF-pilot-who-took-part-in-SAS-rescue-mission.html
@TomTom:
Warum muss Gaddafi etwas von der Evakuierung gewusst haben, nur weil gleichzeitig auch britische Flugzeuge unterwegs waren?
@thias: Weil Gaddafi doch hoffentlich von seinem Außenminister informiert wurde. Der Flug wurde bei den Libyern angemeldet und durch diese freigegeben.
http://tinyurl.com/5rdoznr
Um Sichtidentifikation durchzuführen oder die Lufthoheit (zum Beispiel durch Abfangen oder Abdrängen) mit bewaffnetn Kampfflugzeugen durchzusetzen werden
aufgrund der im Baltikum fehlenden fliegenden Waffensysteme im Rahmen des NATO Air Policing deutsche Soldaten eingesetzt.
Die Luftwaffe wird mit einem Einsatzbefehl entsendet und es wird im Anschluß als Übung abgerechnet!
@Ron
Der Flug wurde bei den Libyern angemeldet, von einer Freigabe kann so nicht die Rede sein…
Aus der Antwort (ich hab‘ sie hier nur in Teilen widergegeben; in den nächsten Tagen müsste sie eigentlich auch beim Bundestag verfügbar sein):
Im Vorfeld der Evakuierung wurde auf diplomatischem Wege die Genehmigung zur Nutzung des libyschen Luftraums beantragt. Der Antrag wurde – der jüngsten Praxis bei Evakuierungsflügen in Libyen entsprechend – nicht bearbeitet; aus diplomatischen Kontakten mit der libyschen Seite konnte aber auf die Duldung von Einflügen zu Evakuierungszwecken geschlossen werden. Nach erfolgtem Antrag konnte die Bundesregierung daher von der konkludenten Zustimmung Libyens zur Evakuierung von in einer humanitären Notlage befndlichen Staatsbürgern ausgehen.
Hierzu noch eine Ergänzung meinerseits: die ganze Sache sorgt für Wut und Unverständnis unter den beteiligten Soldaten. Durch das konsequente Verhindern der Klassifzierung als einen militärischen Einsatz wird den involvierten Soldaten die Zuerkennung des AVZ vorenthalten. Trotz der entsprechenden Gefährdung ist die Bundesregierung also nicht bereit, den dafür angemessenen Gehaltszuschlag zu bezahlen.
Ich halte den Verzicht auf die nachträgliche Mandatierung für grundfalsch.
Ich frage mich allerdings, warum die Opposition nur so lamentiert, statt Klage zu erheben?
Wenn die Rechtslage eindeutig ist, dann gehört der Regierung hier unverzüglich eine juristische Niederlage beigebracht.
….wie bitte ????
Ohne Rechtsgrundlage, ohne Diploclearance und ohne AVZ bewaffnet und aufmunitioniert nach Lybien fliegen und vielleicht auch ohne konkreten Einsatzbefehl mit medienbruch- und barrierefreier Taschenkarte ???
Geht ja gar nicht!!!…..oder doch?
‚Nix gescheppert, nix gekracht, gut gemacht !‘ ;-))
@ Ron, T. Wiegold
Alles klar, jetzt verstehe ich :)
@Roman @ b
Braucht er auch sowie so nicht. Er hat nur die Pflicht den Senat zu informieren. Diese können dann mit einer 2/3 Mehrheit den Präsidenten zwingen, den Krieg zu beenden. Wird aber eher nicht passieren. Was er aber durchaus regelmäßig beantragt ist die Kostenübernahme solcher Angriffe, schließlich hat der Senat alleiniges Budgetrecht. Ansonsten müsste Obama und sein Militär das Geld irgendwo anders innerhalb der Adminstration zusammenklauben.
Falsch. Nach spätestens 60 Tagen muss der Präsident eine einfache mehrheitliche gemeinsame Resolution beider Häuser haben um weitermachen zu können. Das ist geltendes Recht (50 U.S.C. 1541-1548). Das dieses von Obama umgangen wird indem er behauptet es sei kein Krieg und der Senat und das Haus das derzeit duldet heisst noch lange nicht das es rechtmäßig ist.
@b
Ihre Aussage „Falsch. […]Das ist geltendes Recht.“ ist mir persönlich etwas zu kurz gegriffen, wenn es um die War Powers Resolution in ihrer Gesamtheit geht.
Diese Duldungen und Beugungen durch die jeweiligen Protagonisten (Kongress und Präsidenten) sind seit Bestehen der Resolution eine Geschichte für sich.
Im übrigen hat sich fast jeder Präsident vor seiner Amtszeit anders zu dieser Resolution geäußert und gegenüber dem Präsidenten Stellung bezogen, als er es dann in Amt und Würden selber getan hat. So viel zum Thema Ambilvalenz US.
Diese Systemfragen gehören für mich bei einer solchen Bewertung „Das ist geltendes Recht“ mit dazu.
Leicht OT – die Franzosen fordern jetzt die Rebellen auf mit Gaddhafi zu verhandeln … hat ja gedauert …
Lesenswert: C.J.Chivers, ehemaliger Marineoffizier, mit einem Bericht über das Verhalten der Rebellen nach der Eroberung eines Dorfes: Reading the Rebels in Western Libya, Pt. I
Und denen haben die Franzosen Waffen geliefert …
Was würden Sie denn tun, b, wenn Sie in der Situation gewesen wären? Überspitzt gesagt: Lieber ehrenvoll verhungert?
@Nico – es gibt keine Anzeichen das die Rebellen am verhungern waren. Die scheinen ziemlich gut versorgt.
Wie kommen sie darauf das das nicht der Fall ist und warum versuchen sie die Plünderungen zu rechtfertigen?
Lesen sie Chivers Bericht. Das war eine reine Plünderung einer zivilen Siedlung ohne jede Not. Wie sieht das wohl aus in dem Land wenn solche Leute an die Regierung kommen?
@TomTom
„Ich denke, dass es zum Parlamentsvorbehalt in einer Demokratie keine Alternative geben kann.“
Natürlich gibt es die. Zahlreiche Demokratien kenne gar keinen Parlamentsvorbehalt (GBR und FRA z.B.) und zahlreiche kennen nur einen sehr eingeschränkten (USA z.B.).
Die wenigsten Demokratien haben einen Parlamentsvorbehalt nach Vorgabe des dt. BVerfG.
Und das ausführende Gesetz geht sogar noch weit über die Vorgaben aus Karlsruhe hinaus. Es gibt ernstzunehmende Stimmen, die das Parlamentsbeteiligungsgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig halten.
Ich persönlich kann übrigens weder mit dem aktuellen Gesetz noch mit den Vorgaben aus Karlsruhe sehr viel anfangen. Ich halte beide für einen eklatanten Verstoße gegen die Gewaltenteilung.
Einsatz der Streitkräfte zur Evakuierung deutscher Staatsbürger im Ausland? Was kann es bitte geben was NOCH MEHR in den Verantwortungsbereich der Exekutive fällt?
Wenn so etwas dem Bundestag nicht gefällt, kann er ja über sein Budgetrecht (das in DEU übrigens auch ausgeprägter ist als in den meisten anderen Demokratien) ja einfach die Gelder für die EvakOp Verbände und Ausrüstungen streichen…
@all
Die Bewaffnung mag zwar für Zivilisten, für die Opposition, die Presse und erst recht für die Linken UNGLAUBLICH umfangreich gewesen sein, aber wer genau hinsieht und liest wird erkenn, daß die Kameraden gerade einmal die sog. „Kampfbeladung“ dabei hatten. Keine Kampfmittel, keine schweren Waffen. Mit sowenig Ausrüstung wäre nur eine reine Selbstverteidigung gegen einen kurzen Überfall von Milizionären o.ä. möglich gewesen. Für echte Kampfhandlungen hätte DAS wohl kaum ausgereicht.
Und deswegen halte ich es für absolut richtig, daß die Regierung diese Operation nicht mandatieren läßt. Denn wenn schon so etwas ein Einsatz ist, dann brauchen wir bald gar keine Gewaltenteilung mehr.
Und was das AVG betrifft. Ärgerlich mag es ja schon für die Kameraden sein, aber das die Zeit auf Kreta sowieso nicht unter AVZ gefallen wäre, geht es ja eh nur um einen einzigen Tagessatz von max. 110,-. Um die mag man ja trauern, aber es gibt glaube ich wirklich wichtigere Baustellen als DAS!
Eine ideelle Anerkennung wäre aus meiner Sicht allerdings durchaus geboten…
Bei der Operation Libelle 1997 in Albanien war es doch auch kein Problem, das Parlament nachträglich um Zustimmung zu bitten.
Warum dann hier? Hm. An der mangelnden Zustimmungsbereitschaft des Parlamentes dürfte es kaum liegen…
Köstlich:
„Die zur Überwachung verbliebenen Soldaten trugen der Lage angemessen ihre Handwaffen untergehängt in deeskalierender Waffenhaltung.“
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/065/1706564.pdf