Nach ‚Operation Pegasus‘: Neue Maßstäbe für Bundeswehreinsätze?
Das Bundesverfassungsgericht hat sich am (heutigen) Mittwoch erstmals mit der Operation Pegasus befasst, der Evakuierung von Deutschen und anderen EU-Bürgern vom Ölfeld Nafura in der Wüste Libyens im Februar 2011 (Foto oben). Die Bundesregierung hatte die Ansicht vertreten, bei dieser Operation habe es sich nicht um einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte gehandelt, deshalb müsse sie auch nicht im Nachhinein vom Parlament gebilligt werden. Dagegen hatten die Grünen-Abgeordneten geklagt. Den Hintergrund der Mission und der Klage (und der Frage, wie es denn
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