Nach ‚Operation Pegasus‘: Neue Maßstäbe für Bundeswehreinsätze?

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Das Bundesverfassungsgericht hat sich am (heutigen) Mittwoch erstmals mit der Operation Pegasus befasst, der Evakuierung von Deutschen und anderen EU-Bürgern vom Ölfeld Nafura in der Wüste Libyens im Februar 2011 (Foto oben). Die Bundesregierung hatte die Ansicht vertreten, bei dieser Operation habe es sich nicht um einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte gehandelt, deshalb müsse sie auch nicht im Nachhinein vom Parlament gebilligt werden. Dagegen hatten die Grünen-Abgeordneten geklagt.

Den Hintergrund der Mission und der Klage (und der Frage, wie es denn mit den rechtlichen Grundlagen überhaupt aussieht) habe ich etwas detaillierter bei den Krautreportern aufgeschrieben. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe heute gab es natürlich noch kein Ergebnis, das wird erst in einigen Monaten erwartet. Aber das Verfassungsgericht hat schon mal angedeutet, dass es wohl um (neue) Maßstäbe für Auslandseinsätze der Bundeswehr gehen wird, wie Reuters berichtet:

„Wir wollen Maßstäbe entwickeln, mit denen man auch in Zukunft vernünftig arbeiten kann“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.
Es gehe darum, wann die Schwelle von einem – nicht zustimmungsbedürftigen – humanitären Einsatz zu einem „Einsatz bewaffneter Streitkräfte“ überschritten ist. Er verwies in diesem Zusammenhang auf „zunehmend kleine, punktuelle Einsätze“, etwa gegen die Piraterie.

Das wird interessant. Die Bundesregierung, vor allem der frühere Verteidigungs- und heutige Innenminister Thomas de Maizière, dringt ja auf einen möglichst großen Spielraum der Exekutive.

(Archivbild: Im Rahmen der „Operation Pegasus“ evakuieren zwei Transall der Bundeswehr am 26. Februar 2011 insgesamt 132 Personen aus Libyen, darunter 22 Deutsche – Bundeswehr/Andreas J.)