Deutschland muss keinen Schadenersatz für Luftangriff bei Kunduz 2009 leisten
Mehr als elf Jahre nach dem Luftangriff bei Kunduz in Afghanistan im September 2009, den ein Bundeswehr-Oberst angeordnet hatte, hat das Bundesverfassungsgericht als letzte deutsche Instanz den Schadenersatzanspruch von Angehörigen der Opfer des Angriffs gegen die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt. Allerdings ließ das Karlsruher Gericht offen, ob es grundsätzlich in solchen Fällen einen Anspruch geben kann. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist allerdings noch ein weiteres Verfahren dazu anhängig.
Weiterlesen
Letzte Kommentare