Verteidigungshaushalt soll bereits 2016 um 1,2 Milliarden Euro steigen
Das Bundeskabinett will am (morgigen) Mittwoch über die grundlegenden Daten des Haushalts 2016 und die Finanzmittel für die kommenden Jahre beraten, aber bereits jetzt sickern wichtige Zahlen durch. Der Verteidigungsetat werde bereits im kommenden Jahr um 1,2 Milliarden Euro steigen, insgesamt stünden bis 2019 acht Milliarden mehr Euro zur Verfügung als bislang geplant, berichtet Reuters:
Der Wehretat solle bis 2019 von 33 Milliarden Euro auf 35 Milliarden Euro anwachsen, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen. Zusammengenommen sind dies acht Milliarden Euro oder 6,2 Prozent mehr als in der ursprünglichen Mittelfrist-Finanzplanung veranschlagt, nach der das Budget weitgehend stagnieren sollte. 2016 soll der Wehretat nun dagegen bereits um 1,2 Milliarden Euro auf 34,2 Milliarden Euro zulegen und bis 2019 auf gut 35 Milliarden Euro.
Ausschlaggebend sei dafür nach Angaben aus Regierungskreisen die derzeitige sicherheitspolitische Lage gewesen. Deshalb wurde die zunehmende Zahl von Übungen im NATO-Rahmen in die Steigerung ebenso eingerechnet wie Rüstungsausgaben und die Steigerungen bei der Besoldung.
Aus der Opposition gab es an der geplanten Steigerung Kritik: Schon vor Bekanntwerden hatte sich der Grünen-Haushälter Tobias Lindner gegen diese schnelle Erhöhung gewehrt:
Die Bundesregierung schüttet damit ungeheure Summen über einem Etat aus, in dem allein in den letzten zwei Jahren zwei Milliarden Euro nicht wie vorgesehen ausgegeben wurden. Der Verteidigungsetat ist wegen der erheblichen Probleme bei der Beschaffung ein finanzielles schwarzes Loch. Hier hinein Milliarden Euro zu schütten, ohne dass die Probleme bisher nachweislich gelöst wären, ist schlichtweg unverantwortlich. (…) Die Erhöhung des Wehretats ist auch keine Lösung auf die Krise in der Ukraine oder die Spannungen mit Russland. Diese Herausforderungen sind nicht militärisch zu lösen.
Bei allem Verständnis für die Haltung der Opposition: Die Steigerung vor allem im kommenden Jahr dürfte sich eher auf die Übungstätigkeit und den Betrieb auswirken, weniger auf die Rüstungsinvestitionen. Dass da Probleme gelöst werden müssen, ist offensichtlich – aber eine zusätzliche und nicht die gleiche Baustelle. Die acht Milliarden Euro bis 2019 liegen übrigens, wenn ich mich recht erinnere, unter den Forderungen aus den bayerischen Koalitionsreihen. Der Koalitionspartner CSU hatte übrigens eine Erhöhung um zehn Milliarden Euro gefordert, allerdings bis 2021.
Nachtrag: Jetzt ist mir mal das Eckwerte-Papier zugespielt worden – ein bisschen mehr Details sind jetzt erkennbar. Unter anderem, dass Personalkosten – ohnehin der größte Anteil am Etat – auch bei den Erhöhungen einiges ausmachen dürften (und ich bin kein Haushaltsexperte, deshalb frage mich jetzt bitte keiner, warum nach den Meldungen der Haushalt kommendes Jahr um 1,2 Milliarden Euro steigen soll, laut Tabelle aber um fast 1,8 Milliarden….)
Aus den Erläuterungen dazu:
Die Eckwerte für den Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung liegen deutlich über dem geltenden Finanzplan.Maßgeblich hierfür sind vor allem die Auswirkungen der Tarif- und Besoldungsrunde 2014, der Wegfall des Beitrags zur Gegenfinanzierung der Ausgaben für das Betreuungsgeld sowie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für ein höheres NATO-Engagement und zur Stärkung des verteidigungsinvestiven Bereichs. Darüber hinaus werden die zur Unterstützung des Abbaus von Zivilpersonal im Rahmen der Umsetzung der Strukturreform der Bundeswehr bisher im Einzelplan 60 veranschlagten Ausgaben in den Verteidigungshaushalt umgesetzt.
H135 in Sack und Tüten? Oha, wurde da etwa PZL gar nicht gefragt?
@Focusliner
Zwischen BIMA und BwDLZ gibt es eine Dienstvereinbarung das der Bauunterhalt die Bewirtschaftung und Kleinreparaturen bis 15.000€ im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ liegen.
Dies betrifft auch die Wartung und wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Sicherheitseinrichtungen.
Die Bima ist für Instandsetzungen und Modernisierungen über 15.000€ zuständig.
Dazu muss sie sich auf Grund einer Resortvereinbarung des BMF des jeweiligen staatlichen Hochbauamtes des jeweiligen Bundeslandes bedienen.
Das Problem wie es sich mir jeden Tag wieder darstellt ist dass das BwDLZ Personell und Kompetenzmäßig nicht die ihm zugedachten Aufgaben stemmten kann (oder will). Zu viele alte Zöpfe und Seilschaften mit alten Liegenschaftsmitarbeitern und Firmen die das ja „schon immer so gemacht haben“ gestalten die Arbeit besonders schwierig.
Wichtige Instandsetzungen bleiben so lange liegen bis der Schaden so groß ist das eine große Maßnahme erforderlich ist (und damit das eigene Budget nicht belastet wird).
Allerdings wird die Schuld dann bei der BIMA abgeladen. Die ist ja der Vermieter und soll sich kümmern.
Das es auch anders geht sieht man sehr schön am Beispiel der Bundespolizei.
Dort wurde die gesamte Verantwortung der BIMA übertragen inkl. Bauunterhalt, Bewirtschaftung, Instandhaltung etz. Nach dem auch dort die Standortfragen geklärt sind ist einiges in Angriff genommen worden. Neue Trainingsanlage, Schießstand, Hubschrauberlandeplatz und Sanizentrum. Die Unterkunftsgebäude werden nach und nach energetisch saniert und modernisiert.
Die Mieter sind zufrieden und wenn es doch mal hakt wissen sie wen sie ansprechen müssen um Probleme zu beheben.
Auf Grund der Doppelstrukturen und dem Kompetenzgerangel zwischen BwDLZ und BIMA ist die Situation für alle Beteiligten unbefriedigend.
Das ganze gehört in eine Hand. So wie es jetzt läuft wird das mit der versprochenen Sanierung der Unterkünfte nichts.
@Memoria
Das Investvolumen schrumpft aber auch nicht und das war das bisherige Problem, da damit die Abwärtsspirale beginnt (weniger Geld, weniger VE, usw.) (btw ich vermute, dass Sie sich damit sehr gut auskennen, ich schreibe die Erklärungen nur, damit auch andere eine Chance haben, es zu verstehen). Das Investvolumen ist erstmal global definiert, auch wenn es in Infra gehen soll, bezweifel ich, dass das in dem Bereich umsetzbar ist. Gleichzeitig ist die in späteren Jahren vorgenommene Verstärkung Invest keine wirkliche Erhöhung sondern großteils der Ausgleich für die Preisgleitung (Anpassung der Vertragspreise nach volkswirtschaftlichen Kennziffern), die bisher auch das ausplanbare Volumen reduziert hat.
Nun haben Sie sicherlich recht, dass wir hier nicht von einer wirklichen Erhöhung sprechen können, aber der Druck wird zumindest reduziert und das hilft in der jetzigen Situation weiter. Augenwischerei hat in den Eckwerten schon immer dazugehört, sie BIMA oder Versorgungsausgaben.
Um es kurz zu machen: Ja, eine wirkliche Steigerung ist es nicht, aber vielleicht das Stoppen der Abwärtsspirale.
@ Focusliner
Die BIMA ist nur die umbenannte Behörde „Bundesvermögensamt“. Irgendjemand muss ja als Eigentümer der bundeseigenenen Liegenschaften auftreten. Die BIMA versucht Bundesimmobilien zu verkaufen. So hat sie eine Reihe von bundeseigenen Wohnungen für Soldaten (Bw-Siedlungen) an große Immobiliengesellschaften verkauft.
Bei den Kasernen ist irgendjemand mal auf die Idee gekommen, Kasernengelände müssten Miete kosten, damit die Truppe sich auf die tatsächlich notwendigen Flächen beschränkt. Am Anfang ist dafür nur „Spielgeld“ als Miete bezahlt worden, jetzt ist es echtes Geld und damit ist es ein buchhalterischer Trick um die den Verteidigungshaushalt angeblich zu erhöhen.
@ Closius
Zitat: „Daß wir 600 Millionen für zuviel Zivilpersonal noch immer rausschmeißen kann ich nicht nachvollziehen. Angesichts der guten Beschäftigungslage im Moment hätte man das Zivilpersonal schneller abbauen sollen. Wobei ich nicht ausschließen kann, daß das abzubauende Personal möglicherweise für die Privatwirtschaft nicht zu gebrauchen ist(zu lange im öffentlichen Dienst)?
Denn dass das Geld in anderen Etats gesteckt hat , spricht dafür, daß man vermutlich versucht, einen Teil dieser Zivilbeschäftigten in anderen Bundesbehörden unterzubringen und dieser für die Personalübernahmen subventioniert worden sind oder werde“. Ja, denn Personal der Wehrbereichgebührnisämter und der Beihilfestellen wurden in andere Bundesbehörden verlagert.
Ich denke der Bund hat mittlerweile das Problem „Demografie“ auch beim sogenannten Überhangpersonal im Zivilbereich erkannt. So haben z.B. längst nicht alle Kraftfahrer der BW-Fuhrpark GmbH einen Busfahrerführerschein. Eigentlich nur diejenigen, die von der Bw beigestellt und bis jetzt noch nicht in Altersteilzeit gegangen sind. Auf dem freien Markt sind meines Wissens keine Busfahrer für die Fuhrpark GmbH eingestellt worden. Ähnliches gilt für das IT-Fachpersonal bei der BWI-Gesellschaft. Da es auf dem freien Markt auch fast keine IT-Spezialisten gibt, die bei der Bw in der Fläche arbeiten wollen, ist die BWI dringend auf die beigestellten Bw-Zivilbeschäftigen angewiesen. Also dieser Punkt in der Tabelle „Mehrbedarf für ziviles Überhangpersonal von 120 – 165 Mio. Euro pro Jahr“, ist eigentlich das Eingeständnis, dass es ohne dieses Personal nicht funktioniert !
Wenn man sich die ursprünglichen Konzepte aus der Scharping-Ära, umgesetzt von der GEBB, der hauseigenen Beratungsgesellschaft mit direkten Zugang zum Ministerium anschaut, dann muss man feststellen, dass die Privatisierung von Bw-Leistungen weitgehend gescheitert ist. Die zivilen Partner bei den Privatisierung haben sich zurückgezogen, wie Deutsche Bahn bei der Fuhrpark GmbH, Siemens IT bei der BWI, LHBw ist pleite und die HIL ist ohne soldatische Spezialisten in der Instandsetzung von Heereswaffensystemen nicht lebensfähig.
Also hat die GEBB, die Gesellschaft für Beratung und Betrieb in den letzten 15 Jahren ihren Spitznamen „Gesellschaft zur Entsorgung von Bundeswehr Beschäftigten“ alle Ehre gemacht, jedoch mit finanziell katastrophalen Folgen für die Bw und langfristiger Schwächung der Verteidigungskraft durch Auslagerung von Dienstleistungen.
@Ölfuß:
Vielen Dank für die Erläuterungen.
Wenn man es mit der bisherigen Planung und zusätzlich den Ausgaben für Attraktivität vergleicht, ist es natürlich eine Entlastung und lässt wieder etwas mehr Luft.
Wenn man sich jedoch die Diskussionen um die Einsatzbereitschaft und die dazugehörigen Ankündigungen anschaut, dann scheint diesbezüglich die Abwärtsspirale weiter zu gehen.
Waren aus Sicht des PlgA nicht für 2016ff jährlich 200 Mio. EUR mehr für MatErh notwendig?
Das wird wohl nix…
@Georg
Vielen Dank auch an Ihnen. Soweit haben Sie sich für mich sehr verständlich ausgedrückt.
Jedoch beschränken Sie sich auf die montitäre Abwicklung bei einen Verkauf bundeseigener Liegenschaften der BIMA.
Bei uns wurde zum Jahreswechsel eine kleine Baumaßnahmen übergeben. Auf Seite des BwDLZ / BAIUDBw nahmen ca. 15 Personen Teil. Die BIMA war mit 6 Personen
vertreten. Auf meine Rückfrage wieso denn der Personenkreis so groß sein müsste könnte mir leider der Anwesenden Personen eine plausible Erklärung geben. Hartnäckig fragte ich nochmal nach und irgendwie versuchte mir einer zu erklären, das der OM des BwDLZ und die Bearbeiter der BIMA das gleiche tuen.
Nachdem nach zwei Monaten einige Mängel noch immer nicht behoben wurde ging das Katz- und Maus- Spiel los. BwDLZ verwies auf die BIMA und umgekehrt.
Nach meiner Kenntnis sollte die Änderung mit dem EPL 60 nicht unterschätzt werden. Dieses Geld wurde nämlich nur dann zweckgebunden für Personalüberhang „ausgezahlt“, wenn der EPL 14 voll verausgabt wurde. D.h., wenn wie 2013 fast eine Mrd. aufgrund der unglaublich schlechten EF-Verträge investiv nicht abfließen konnte, dann mussten die intern umgebucht werden und zuerst die (planerisch ungedeckten) Kosten für den Personalüberhang decken. Da danach keine Kosten für Personalüberhang mehr übrig waren, konnten die 1 Mrd. aus EPL 60 nicht abgerufen werden und waren weg. Wenn jetzt diese Mrd in den EPL 14 integriert wird, wird damit der Personalüberhang auf jeden Fall bezahlt und man kann Geld, das im Investiven Bereich nicht abfließen kann, an anderer Stelle des EPL 14 verwenden und muss es nicht zwangsläufig zurückgeben. Was die Opposition immer behauptet, die Bundeswehr habe Geld zurückgegeben, stimmt nämlich nur oberflächlich. Durch diese Konstruktion konnte die Bundeswehr bereitgestelltes Geld nicht abrufen (EPL 60), hat aber den EPL 14 im Grunde vollständig verausgabt. Unabhängig davon sind die Fehler im Beschaffungssystem.
Gerade hat bei einer Presse Konferenz ein Franzose gefragt wie das neue Geld auf Rüstung auswirken würde
Darauf sagt Herr S . das Geld würde in Infrastruktur der Kasernen und Atrativtät ausgegeben
also nicht für NATO Verpflichtung
weiter hin wird der Bessenstill eine Harte Waffe der Bw bleiben
@Marauder
Volle Zustimmung, die Doppelstrukturen und das ewige Kompentenzgerangel treibt einen zum Wahnsinn.Wer sich sowas ausgedacht hat ? Mit der Lösung ist keiner zufrieden.
@ Focusliner
@ Marauder
Baumaßnahmen bei der Bw waren schon immer ein schwieriges Thema.
Bei der Sanierung unseres KFz-Werkstättenbereiches vor über 10 Jahren war das Problem genauso wie heute. Eine „kleine Baußmaßnahme“ ( < 1 Mio Euro) wird abgewickelt über den Bedarfsträger (Truppe), das BwDLZ, das staatliche Finanzbauamt (Landesbehörde, da der Bund nicht eigenverantwortlich bauen darf).
Dass es bei diesen 3 Parteien schwierig ist, auf einen Nenner zu kommen ist klar. Die Truppe (Kfz-Werkstattmeister sieht jedoch Tag vor Ort was alles nicht funktioniert (Einbau von Hebebühnen, Entwässerungsrinnen usw.) darf aber zu den Handwerkern nichts sagen, denn dies geht über BwDLZ, Finanzbauverwaltung, planender Archtitekt zu den beauftragten Handwerkern. Nachdem der Umbau gründlich schief gelaufen war, sagte der beauftragte Architekt, dies war seine erste Kfz-Werkstätte, das nächste Mal wird er es besser machen.
Das Problem ist, keine Stelle will Kompetenzen abgeben und damit Personal verlieren, jedoch die tatsächliche Aufgabe soll jemand anders machen. Das dies nicht funktionieren kann ist offensichtlich. Auf der anderen Seite soll man wegen jeden defekten Wasserhahn und einem neuen Büroanstrich die BIMA kontakten ?
Solange es in jeder BwDLZ einen "Objektmanager" gibt, der für bestimmte Gebäude zuständig ist, muss der auch kleinere Handwerkeraufträge frei vergeben können, sonst macht diese Struktur keinen Sinn.
Man sieht übrigens im Interview von Tobias Lindner, dem „Verteidigungsexperten“ der Grünen auf nt-v.de, wie schnell solche Zahlen instrumentalisiert und gegen die Bundeswehr verwandt werden… auch dort die Behauptung, die Bundeswehr bekomme 1.2 Mrd Euro mehr… ohne zu erwähnen, dass davon 3/4 aus gesetzlichen Verpflichtungen bestehen (Besoldungsrunde 2014 u.ä.). Das passt in seine Argumentation, wonach die Bundeswehr am fehlenden Mittelabfluss Schuld sei, dabei macht das Parlament die entsprechenden Gesetze, die keine überjährigen Projekte zulassen.
Hier das Lindner-Interview im Volltext:
http://www.n-tv.de/politik/Die-Bundeswehr-ist-zu-teuer-article14724791.html
@Alpha:
Überjährige Projekte sind möglich – man braucht halt „nur“ Verpflichtungsermächtigungen. Genau dafür wurden diese vom Gesetzgeber (!) geschaffen.
@ memoria
ganz en passant hat Lindner in ihrem Artikel auch eine quasi alllgemeingültige Definition davon abgegeben wie Politik militärische notwendigkeiten definiert
was nicht gekannt wird ist automatisch überflüssig?
diese attitüde und der tenor des artikele demzufolge die Bundeswehr offenbar ganz viel geld für baumaßnahmen aber keines für eigentlich militärische rüstung benötigt durchzieht ja auch das „investitionsprogramm“ der BReg.
„schlagkräftige truppe“ ist als Ambition wohl passe‘
Aus dem Interview von Tobias Lindner:
„Bislang ist gar nicht geklärt, wofür das Geld eingesetzt werden soll. So wird Frau von der Leyen die Probleme der Bundeswehr nicht lösen können.“
Dies ist natürlich unfair, wenn man die obige Tabelle betrachtet. In dem Interview ging es nur um Stimmungsmache gegen die Bw.
Georg | 18. März 2015 – 18:04
Ausbau der Flüchtlingsheime
Mehr Taschengelder
und sehr teure Sprachschulen die 200% mehr Kosten als wenn man selber Schulen würde
da könnte man echt Einsparen und verbessern
legalistische selbstparalyse nummer XYZ
„Bundeswehr darf wegen „Umweltbelastungen“ auf dem eigenen Truppenübungsplatz keine Standorstschießanlage bauen“
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/schiessanlage-zeitzer-forst-nicht-genehmigt100_zc-a2551f81_zs-ae30b3e4.html
Wie soll Landesverteidigung eingentlich funktionieren wenn nicht mal auf dem bundeswehreigenen, explizit diesem zwecke gewidmeten, truppenübungsplätzen die belange der landesverteidigung vorrang vor immer strangulatorischeren zivilnormen haben?
wenn die realität die denkbare satire überholt hilft auch mehr geld nicht.
die vollkommene handlungsunfähigkeit judiziert man sich einfach herbei
@ Tiberius | 18. März 2015 – 10:30
Zitat
„..D.h., wenn wie 2013 fast eine Mrd. aufgrund der unglaublich schlechten EF-Verträge investiv nicht abfließen konnte, dann mussten die intern umgebucht werden und….“
Gibt es eine genaue Aufstellung darüber welche Summe wir bei der Beschaffung des Eurofighter bereits abgetragen haben ?
Was sagt eigentlich die Vertragslage über der Reduzierung von 180 auf 143 Flugzeuge aus ?
Laut Bundeshaushaltsplan 2013 Einzelplan 14 hatten wir noch eine Verpflichtung von
3, 220 016 Mrd. € für 180 Eurofighter
Laut dem KPMG Exzerpt Bestandsaufnahme kostet ein Eurofighter 182 Mio. €
Danach haben die reduzierten 37 Eurofighter einen wert von 6,734 Mrd. €
Laut Bundeshaushaltsplan 2015 Einzelplan 14 haben wir noch eine Verpflichtung von
2, 735 894 Mrd. € für eine Unbekannte Anzahl von Eurofighter.
In 2015 Einzelplan 14 wurden tatsächlich rückwirkend für 2013 nur 47.245 Mio. € für die Beschaffung des Eurofighter ausgewiesen.
Eigentlich müsste es doch eine Gutschrift von 4 Mrd. € geben und keinerlei Verpflichtungen mehr ! oder ?
@Memoria
Da helfen auch die VE nicht. Wir bräuchten für diese Langläufer ähnliche Ansätze wie im Straßenbau. Die Summe wird dem Projekt unabhängig vom Jahr des geplanten Abflusses zugewiesen. Und wenn der AN soweit ist, wird er bezahlt. Das vermeidet den Druck auf die Beschaffer, aus Haushaltsgründen ggf. doch zu bezahlen (um den Überkipper zu vermeiden), obwohl die Leistung noch nicht vertragsgerecht erbracht ist . Die Verdrängungseffekte der HHM-Rückgabe der letzten Jahre sind ja bei der ganzen Euphorie über die angebliche Anhebung des EP 14 noch garnicht berücksichtigt. Denn diese Beträge sind vertraglich geschuldet und müssen folglich auch noch bezahlt werden. Und verdrängen dann andere Projekte in erheblichem Umfang.
Es beendet diese unselige Argumentation einiger Parlamentarier, denen es um Profilierung auf Kosten der Bundeswehr geht. Auch diese Damen und Herren müssen wohl daran erinnert werden, dass sie als Teil der Legislative auch Teil des Dienstherrn Bundesrepublik Deutschland sind und damit auch für sie die „gegenseitige Dienst- und Treuepflicht“ zumindest ansatzweise gilt.
aus dem ntv-interview: „Die Stärken der Bundeswehr liegen im Lufttransport“ … ahso
Deswegen schließen wir schnellstmöglich 2 von 3 Transportverbänden, um den Lufttransport dem Niveau vom Rest anzugleichen. Nicht dass sich noch jemand diskriminiert vorkommt…
Nicht zu vergessen das uns andere Nationen um unsere Fähigkeiten im Lufttransport beneiden!
Moin @all: Und im SAR-Dienst-See sowie -Land samt „Joined Combined MedEvac-Cluster álà Arnold-Wieker“ sind wir Dank NH90 und SEA LION zukünftig Europäische Spitze!
@Milliway: Airbus fordert von Deutschland für die Stückzahlreduzierungen Konventionalstrafen. Darüber wird wohl noch verhandelt zwischen BW und Hersteller. Wir hatten es auch in AG schon davon. Und soweit ich mich erinnere, will Airbus mindestens 500 Millionen Konventionalstrafe für die Nichtabnahme der weiteren EF haben und im Ministerium ist man wohl bisher der Meinung, daß man wegen der Vertragsgestaltung an Airbus wird zahlen müssen.
Erfahrungsgemäß lässt sich die BW nie auf einen Prozeß mit der Industrie ein, vermutlich auch, weil die Verträge zu Gut im Sinne der Industrie und zu schlecht im Sinne der BW abgefasst sind.
Wobei ich nicht ausschließe, daß im Falle EF es Absicht war, daß die Verträge Konventionalstrafen bei Stückuzahlreduzierungen enthalten, weil die Luftwafffe möglicherweise immer gegenüber dem Bundestag argumentieren wollte, wenn ihr nicht alle EF abnehmt(die wir brauchen und haben wollen) dann muss viel Strafe bezahlt werden) um alle EF zu bekommen! Schließlich wollte die Luftwaffe ursprünglich 250 und nicht nur 180 EF/Jäger 90 haben.
Denn als der EF bestellt wurde, war ja nicht absehbar, daß die BW immer weiter reduziert werden würde.
@Milliway
Ich bin jetzt kein Spezialist für den Eurofighter und wir kommen hier in einen Bereich, wo die nach gefragten Informationen definitiv eingestuft sind und ich hier nicht darauf eingehen kann und will.
Aber zur Information hilft vielleicht eine offene Quelle des BRH (einfach mal suchen nach:
Bundesrechnungshof pruefungsergebnisse-nr-09-kostentransparenz-beim-eurofighter-herstellen).
Man darf beim EF nicht vergessen, dass viele Beschaffungsmaßnahmen noch Drumherum stattfinden, die natürlich zum EF gezählt werden, aber nicht mit dem „Bau“ bzw. der Lieferung der Flugzeug an sich verbunden sind. So ein Flugzeug braucht auch Waffen u.v.m., welche nicht zur „Serienausstattung“ gehören. Aber wie gesagt, ich bin kein Spezialist für den EF.
@ Closius | 19. März 2015 – 8:01
@ Tiberius | 19. März 2015 – 8:12
Zitat @ Tiberius
„Man darf beim EF nicht vergessen, dass viele Beschaffungsmaßnahmen noch Drumherum stattfinden…“
Richtig
Um nicht vollends die Übersicht zu verlieren hatte ich die Angaben auf die sogenannten Fly-away-Kosten beschränkt ! Die Fly-away-Kosten stellen den Preis für das funktionsfähige Endgerät, ohne Anteile für Serienvorbereitung, Logistik etc. dar.
Somit fallen noch Kosten für
– Wehrforschung / Technologie & Erprobung 0, 1 Mrd. € in Jahr / 2 Mrd. € in 20 Jahre
– Entwicklung ca. 0,2- 0,3 Mrd. € in Jahr / 5 Mrd. € in 20 Jahre
– NETMA ca.0.12 Mrd. € in Jahr / ca. 2 Mrd. € in 20 Jahre
unter anderen an.
Das Eingangs Zitat des Bundesrechnungshofes sagt eigentlich alles !
Kostentransparenz beim EUROFIGHTER herstellen !
Das BMVg hat keinen Überblick über die aufgelaufenen und noch anfallenden Ausgaben beim EUROFIGHTER. Damit ist nicht erkennbar, welcher Gestaltungsspielraum für andere Rüstungsvorhaben bleibt.
Da verwundert es nicht das der Bundesrechnungshofes die Lebenswegkosten für 140 Eurofighter auch völlig Falsch mit nur ca. 30 Mrd. Euro Bezifferte !
Schon aus der MMRCA Ausschreibung der indische Luftwaffe aus dem Jahr 2011 geht hervor das die
L-1 Lebenszykluskosten für 126 Eurofighter = 60 352 320 000 Euro betragen.
Aus Heutiger Sicht betragen die L-1 Lebenszykluskosten für 140 Eurofighter rund 74 Mrd. € ( 73 992 240 000 € )
Die Kosten für Definition, Entwicklung und Beschaffung sind in den L-1 Lebenszykluskosten natürlich nicht enthalten !
Solange die Mittel nur unnötig und nicht nachvollziehbar Verbrannt werden, bin ich wie Dr. Tobias Lindner MdB gegen eine Erhöhung des Verteidigungshaushaltes.
Erst wenn Ursula von der Leyen die Managementprobleme in ihren Haus löst, und einen Überblick über ihre Rüstungsvorhaben darstellt, gibt es weitere Mittel !
Ein Transparente Darstellung des Einzelplan 14 könnte so widergespiegelt werden !
http://www.dote.osd.mil/annual-report/index.html
Schäuble hat gestern gesagt
Das Geld ist für Kasernen und Atracktive bestimmt
den Bw braucht Soldaten
Hier noch ein aktuelles Interview mit vdL:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/03/2015-03-21-von-der-leyen-moz.html
Und hier noch ein Interview mit dem Abg. Lindner:
http://www.ndr.de/info/Die-Ausruestungsdefizite-der-Bundeswehr,audio236824.html
Er legt schön den Finger in die Wunde beim MatErh.