Klage gegen die bewaffnete Dienstreise
Wie erwartet: Die Bundestagsfraktion der Grünen hat jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Umgang der Bundesregierung mit der Operation Pegasus, der Evakuierung von Deutschen und anderen Europäern aus Libyen, erhoben. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung ging die Klage am (gestrigen) Freitag in Karlsruhe ein.
Den Hintergrund hatte ich hier schon mal geschildert – im Kern geht es um die Frage, ob und wann die Entsendung bewaffneter deutscher Soldaten ein Einsatz ist, den das Parlament – und sei es nachträglich – billigen muss. Die Regierung stellt sich auf den Standpunkt: Es ist ja nichts passiert, es wurde kein Schuss abgefeuert, also war es auch kein Einsatz. So ganz habe ich das nie verstehen können: für diese Evakuierungsaktion hätten sich die beteiligten Ministerien ja einer sehr breiten Zustimmung des Parlaments sicher sein können. Und ob ein Marschbefehl für ein bewaffnetes Kontingent für eine Evakuierungsoperation ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte ist, kann doch nicht davon abhängen, ob es gut geht oder nicht?
Rückkehr von einer Dienstreise: Die Soldaten der Operation Pegasus am 5. März auf dem Fliegerhorst Wunstorf (Foto Aranka Szabo)
@Memoria: Ihr Argument ist nun mehrfach genannt worden, und ist als eine (unterlassene) Möglichkeit des Handelns der BReg dargestellt worden.
Andererseits ist zur Rechtfertigung der BReg vorgebracht worden, wie problematisch es für die um internationale Handlungsfähigkeit bemühte Exekutive sein kann, dem Parlament (der Legislative) ihm nicht zustehende und sicher auch überfordernde Befugnisse vorauseilend einzubilligen. Kein Einsatz erfordert kein Mandat, alles andere wäre ein Präzedenzfall.
Ist natürlich Meinungs- und Auslegungssache, ohne dass ich mir durch das BVerfG hier mit Blick auf die zurückliegenden Bw-Urteile ernsthaft mehr Klarheit verspreche. Dies wäre nur durch politische Mehrheiten im Parlament zu schaffen – und gehört hier auch hin. Das weiss auch jeder Richter im BVerfG. Und jetzt habe ich mein Argument auch wiederholt, obwohl ja schon alles gesagt war.
;-)
@Koffer: „Die alles entscheidende Frage hier ist also: sind eine Handvoll Fallschirmjäger mit leichter Bewaffnung ohne Kampfauftrag (die u.U. sogar mit Erlaubnis der lybischen Regierung eingeflogen sind) automatisch ein EINSATZ im Sinne des Gesetzes?!“
Auch wenn ich Ihnen beipflichte, daß dem Wortlaut des ParlBG §2 (2) nach wohl kein Einsatz stattfand, möchte ich doch Ihrer salopper formulierten Frage ein paar Punkte entgegenstellen, die für mich trotz der relativ schwachen eingesetzten Kräfte auf den Charakter eines Einsatzes hinweisen:
– Planung und Ausführung durch EinsFüKdoBw („plant und führt den EINSATZ deutscher Streitkräfte“) und stellv. Chef DSO,
– umfangreicher Einsatz von Aufklärungs- und nachrichtendienstlichen Mitteln,
– strenge Geheimhaltung,
– Information der Fraktionsvorsitzenden durch BMVg,
– überhaupt Bewertung und Freigabe durch Regierung/IBUK.
Einzeln jeweils sicherlich nicht ausschlaggebend, aber in der Summe ergibt sich doch ein gewisses Bild. M. E. sollte das ParlBG an dieser Stelle geändert werden, um in Zukunft Rechtssicherheit herzustellen. Die Zustimmung der Parlamente zu solchen Einsätzen halte ich für nicht notwendig, solange Hauptziel die Evakuierung und der Schutz deutscher Staatsbürger ist.
@Koffer
Was war das denn? Der Ruf nach dem Großen Bruder?
Man muss meine Aussage nur weil sie ich nicht nochmal schon geschriebenes in epischer Breite ausführt oder ihnen nicht gefällt nicht als unqualifiziert diskreditieren. Der Ruf gleich zur Zensur zur schreiten würde dem Ruf diese Forums nicht gerecht (mein Vertrauen liegt da ganz bei T.W. und nicht bei ihnen). Ich habe in Bezug auf Memoria geschrieben und m.E. die richtige Schlußfolgerung wiedergegeben. Wer Soldaten mit einem Einsatzbefehl auf eine bewaffnete Dienstreise sendet und diese dann als Übung (siehe Luftwaffe im Baltikum) deklariert um Geld zu sparen, kommt seiner Fürsorge nicht nach! Was ist da Stammtisch?
Gerne bin ich bereit ihren Ausführungen zum Thema AVZ, Dienstrecht, Haftung, Völkerrecht bezüglich des Einsatzes (oder wie auch immer sie es nennen) in Libyen zu folgen!
Bis jetzt gibt es ohne Mandatierung u.a. auch keinen AVZ!?
ähem…..dürfte ich die Diskutanten einmal darauf hinweisen, wie lange dieser „Auslands-Einsatz‘ oder ‚Auslandsdienstreise‘ gedauert hat (Abflug bis Landung) ??? Vielleicht streiten sie hier über den Unterschied zwischen 5 Euro und 5 Euro und 50 cents ???? Weder AVZ noch DR werden nach Stunden abgerechnet….das ganze Fürsorge- und etc Gezeter ist also ziemlich übertrieben nach meiner ganz persönlichen (nicht ganz unkundigen) Auffassung.
Und deswegen ist auch eine nachträgliche parlamantarische Billigung einfach zu aufwendig, denn was man dann in der Vorlage alles begründet definieren (z.B.: Einsatzdauer und -gebiet etc.) ist doch alles schon overtaken by events.
Wie ich schon mal früher gepostet habe: Streitwert 5 cents. Regierung und Bundestag kosten mich als Steuerzahler auch Geld…die sollen sich mal lieber um die Dinge kümmern, die wirklich schwierig und wichtig sind….und sich nicht in rituellen Übungen der Dakota-Indianer-Regeln für das Reiten von toten Pferden verlieren….auf meine Steuerzahlerkosten.
@energist
„Einzeln jeweils sicherlich nicht ausschlaggebend, aber in der Summe ergibt sich doch ein gewisses Bild. M. E. sollte das ParlBG an dieser Stelle geändert werden, um in Zukunft Rechtssicherheit herzustellen.“
Ich verstehe nicht, warum es in DEU immer nur um die sog. „Rechtssicherheit“ geht…
Streitkräfte sind dafür geschaffen Interessen von Staaten zu schützen und durchzusetzen.
Staatsbürger sind zweifelsohne von Interesse für ihren jeweiligen Staat.
Die Bw ist Teil (originärer, ja quasi sogar existenzstiftender Teil) der Exekutive.
Warum sollte es also überhaupt einen Zweifel daran geben, dass die Regierung einen Evakuierung deutscher Staatsbürger (von einem bloßen „begleitenden Flug“ ganz zu schweigen) durch eigene Befugnisse anordnen können soll?
@ Elhanan
1. Was hat der AVZ für einen einzigen Tag mit Fürsorge zu tun?
2. Warum reden wir in DEU immer nur über Geld?
3. Warum bricht der IBuK seine Pflicht zur Fürsorge, wenn die Bundesregierung kein Mandat beantragt?
Und was hat das alles mit dem „großen Bruder“ zu tun (denn für den Terminus „großer Bruder“ gibt es ja ein, zwei Parallelen in Literatur und Weltgeschichte und die passen alle nicht auf den vorliegenden Fall)???
Das einzige was mir an Ihrer Argumentation zusagt ist die in der Tat kritische Frage warum wir in DEU einen so sinnlosen Begriff wie den der „bewaffneten Dienstreise“ überhaupt benötigen…
@klabautermann
DANKE!
@Koffer
“großen Bruder” ist ein synonym für die Zensur und das durch sie indirekt geforderte Einschreiten durch T.W.
Meine Äußerung sollten sie auch nicht losgelöst von den vorhergehenden betrachten (Memoria, Georg).
1. Was hat der AVZ für einen einzigen Tag mit Fürsorge zu tun?
Die Alimentation ist ein Bestandteil der Fürsorge, dafür erwartet der Dienstherr treues Dienen.
2. Warum reden wir in DEU immer nur über Geld?
Dies stimmt nich! Da die nicht monitäre Entlohnung in der BRD abgenommen hat, verschiebt sie sich immer mehr zum Gelde. Aber auch die Versorgung spielt eine große Rolle besonders für die Hinterbliebenen, auch im Bereich der Bürokratie/Papierarbeit. Ich nannte nicht nur den AVZ sondern eben auch das Dienstrecht, Haftung, Völkerrecht.
3. Warum bricht der IBuK seine Pflicht zur Fürsorge, wenn die Bundesregierung kein Mandat beantragt?
Der IBUK ist Bestandteil der Regierung und er steht zu diesem Vorgehen. Das Grundgesetz bestimmt, dass der Bundesminister der Verteidigung im Frieden Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) ist (Art. 65a GG) und diese im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler (Art. 115b GG) übergeht. Der Vorgesetzte ist zur Fürsorge verpflichtet. Fürsorge ist die Sorge auf die Soldaten Anspruch haben, und bedeutet eben auch die Sorge um die Sozialen Sicherheit der Soldaten und deren Familien/Hinterbliebenen.
Ich mach TDM keinen persönlichen Vorwurf , es geht nicht um die Person es geht um das Amt und da ist er der Verantwortliche in der Regierung und seinen Soldaten gegenüber und somit der Dienstherr und m.E. hat er die Verpflichtung nur dann Einsätze zu befehlen, wenn sie rechtmäßig, zweckmäßig und angemessen sind. Da kann man doch eine andere Meinung vertreten! Meine persönliche Einschätzung ist, dass auf dem Rücken der Soldaten gespart wird und das eben nicht nur beim Geld, aber eben auch! Das beste Bsp ist der Einsatz der Lw im Baltikum und diesen hatte ich auch erwähnt und dafür ist er verantwortlich, wenn auch letztlich diese Vorgänge durch Beamte entschieden und umgesetzt wurden!
@Elhanan
1. Die von Ihnen behauptete Aufforderung meinerseits zu Zensur beruht auf einem Missverständnis Ihrerseits! Ich hatte den Post versehentlich doppelt gepostet und Herr Wiegold hatte einen gestrichen und dies im verbliebenen mit diesem Kommentar gekennzeichnet.
2. Den möglichen Verlust von max. 75,- AVZ für die Teilnehmer (denn die weitere Differenz zur Höchstgrenze dürfte durch den zu zahlenden TG und AVG etc. beglichen werden) polemisch als „mangelnde Fürsorge“ des IBuK zu bezeichnen empfinde ich als eine unangemessene Fokussierung auf ein paar billige Kröten, die die beteiligten FschJg (und ich weiß wovon ich rede) vermutlich an einem einzigen Tag (äääh Abend) auf den Kopf gehauen hätten…
Man kann ja gerne darüber reden, ob dies aus verfassungsrechtlicher oder einfachgesetzlicher Sicht als „Einsatz“ deklariert werden muss. Meinetwegen!
Aber es mit einem einzigen Tag „verlorenem“ AVZ zu begründen empfinde ich als mehr als nur unsoldatisch. Man wird nicht FschJg (und damit bevorzugtes Personal für MilEvakOp) um mehr AVZ zu bekommen. Und wer es tut, sollte meiner Meinung nach dringend einen Versetzungsantrag stellen…
Wenn Sie die zu geringe ALLGEMEINE Besoldung (insbesondere im Zulagenwesen) beklagen, bin ich bei Ihnen, aber im konkreten Fall ist das nicht nur kleinlich, sondern hat mit der verfassungsrechtlichen Bewertung des Vorgangs gar nichts zu tun.
……und an dieser Stelle möchte ich anführen, dass die um die Fürsorglichkeit des IBUK sooooo besorgten Politiker und Medien der Fürsorge-Verbesserung für die Soldaten gerade im Einsatz einen größeren Gefallen erwiesen, wenn bestimmte ‚Kreise‘ nicht einen IBUK nach dem anderen plus Sts politisch absägten, sondern einen IBUK mal endlich seinen Job machen ließen……
@Elhanan
1. Stimmt,Missverständnis!
2. Ich reduziere Fürsorge eben nicht auf das AVZ. Ich werfe dem IBUK auch keine „mangelnde Fürsorge” vor, sondern dass er ihr in diesem Fall nicht nach käme. Ich stimme ihnen zu, dass wenn es nur um diesen Fall ginge es eine unangemessene Fokussierung auf ein paar billige Kröten wäre und man auch dies nicht auf das AVZ bei diesem Auftrag verkürzen darf (tat ich nicht). Es verhält sich im Falle Baltikum ähnlich, Fürsorge geht eben weiter.
„Aber es mit einem einzigen Tag “verlorenem” AVZ zu begründen empfinde ich als mehr als nur unsoldatisch….“
-hatte ich nicht-
„…Man wird nicht FschJg (und damit bevorzugtes Personal für MilEvakOp) um mehr AVZ zu bekommen. Und wer es tut, sollte meiner Meinung nach dringend einen Versetzungsantrag stellen…“
-Zustimmung-
„Wenn Sie die zu geringe ALLGEMEINE Besoldung (insbesondere im Zulagenwesen) beklagen,…“
-liegt mir fern-
„…bin ich bei Ihnen, aber im konkreten Fall ist das nicht nur kleinlich, sondern hat mit der verfassungsrechtlichen Bewertung des Vorgangs gar nichts zu tun…“
-siehe oben, deshalb Zustimmung-
Danke für die Einlassung/Antworten und nun weiter mit konstruktivem Dialog zu einem neuen Thema.