Klage gegen die bewaffnete Dienstreise

Wie erwartet: Die Bundestagsfraktion der Grünen hat jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Umgang der Bundesregierung mit der Operation Pegasus, der Evakuierung von Deutschen und anderen Europäern aus Libyen, erhoben. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung ging die Klage am (gestrigen) Freitag in Karlsruhe ein.

Den Hintergrund hatte ich hier schon mal geschildert – im Kern geht es um die Frage, ob und wann die Entsendung bewaffneter deutscher Soldaten ein Einsatz ist, den das Parlament – und sei es nachträglich – billigen muss. Die Regierung stellt sich auf den Standpunkt: Es ist ja nichts passiert, es wurde kein Schuss abgefeuert, also war es auch kein Einsatz. So ganz habe ich das nie verstehen können: für diese Evakuierungsaktion hätten sich die beteiligten Ministerien ja einer sehr breiten Zustimmung des Parlaments sicher sein können. Und ob ein Marschbefehl für ein bewaffnetes Kontingent für eine Evakuierungsoperation ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte ist, kann doch nicht davon abhängen, ob es gut geht oder nicht?

Rückkehr von einer Dienstreise: Die Soldaten der Operation Pegasus am 5. März auf dem Fliegerhorst Wunstorf (Foto Aranka Szabo)