Klage gegen die bewaffnete Dienstreise
Wie erwartet: Die Bundestagsfraktion der Grünen hat jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Umgang der Bundesregierung mit der Operation Pegasus, der Evakuierung von Deutschen und anderen Europäern aus Libyen, erhoben. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung ging die Klage am (gestrigen) Freitag in Karlsruhe ein.
Den Hintergrund hatte ich hier schon mal geschildert – im Kern geht es um die Frage, ob und wann die Entsendung bewaffneter deutscher Soldaten ein Einsatz ist, den das Parlament – und sei es nachträglich – billigen muss. Die Regierung stellt sich auf den Standpunkt: Es ist ja nichts passiert, es wurde kein Schuss abgefeuert, also war es auch kein Einsatz. So ganz habe ich das nie verstehen können: für diese Evakuierungsaktion hätten sich die beteiligten Ministerien ja einer sehr breiten Zustimmung des Parlaments sicher sein können. Und ob ein Marschbefehl für ein bewaffnetes Kontingent für eine Evakuierungsoperation ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte ist, kann doch nicht davon abhängen, ob es gut geht oder nicht?
Rückkehr von einer Dienstreise: Die Soldaten der Operation Pegasus am 5. März auf dem Fliegerhorst Wunstorf (Foto Aranka Szabo)
Die Klage finde ich gerechtfertigt, mal schauen was raus kommt.
Die Klage ist Schwachsinn und ist typisch deutsch: das darf man nicht, und solange nicht ICH davon profitiere klage ich dagegen.
Die Klagenden haben zwar möglicherweise „Recht“, immerhin haben wir nicht wenige unsinnige rechtliche Regelungen, aber damit es GErecht zugeht sollte man die Telefonnummern der Betroffenen in den Notrufzentralen sperren, nicht dass sie mal die Polizei zu einer unrechten Rettungsmaßnahme rufen. Und wenn Frau Roth im Ausland entführt wird, dann bitte nur beim gemeinsamen Palaver über die Auslieferung nachdenken und bloß nicht diplomatischen Druck ausüben! Schon gar nicht noch mehr! Denn schon das leichteste „freilassen, sonst gibt es Sanktionen“ ist ein illegitimer Eingriff in die staatliche Souveränität… ;-)
Mal im Ernst: Die Bundeswehr hat das deutsche und europäische Staatsbürger aus dem Ausland gerettet. Es gab zwei Optionen: offiziell anmelden und diskutieren, dann hätte es noch vor Ende der Sitzung wieder der Spiegel et al erfahren (vgl. missglückte Schiffsbefreiung vor Somalia), der Einsatz wäre unmöglich oder nur unter Verlust zahlreicher Leben möglich geworden.
Oder man macht das richtige, auch wenn ein starres „Rechtssystem“ es anders vorschreibt. Das hat auch z.B. Helmut Schmidt bei der Sturmflut in Hamburg getan, als er die Bundeswehr zur Hilfe im Inland rief. Und abertausende haben diesem Rechtsbruch ihr wertvollstes zu verdanken: ihr Leben.
@JSG
Ihre Argumentation berücksichtigt nicht, dass nach den gesetzlichen Regelungen die parlamentarische Billigung auch nachträglich erfolgen kann. Natürlich hätte in dem Fall niemand erwartet, dass der Einsatz vorher groß im Bundestag debattiert wird. Aber nachdem die Operation abgeschlossen war und alle Soldaten zurück – was sprach da gegen eine parlamentarische Befassung? Zu verraten war nach der Pressekonferenz in Wunstorf nix mehr.
Was für ein Theater. Es muss keine Freude sein, für eine so inkompetente, zu Tode bürokratisierte und zur Anpassung unfähig gewordene Institution tätig zu sein. Und das ganze sklerotische Geschwätz hüllt sich auch noch in edle Floskeln wie „Rechtsstaat“ und „Demokratie“.
Zum Vergleich: Private Dienstleister waren weniger Stunden nach der Alarmierung vor Ort und evakuierten eine große Zahl deutscher Kunden problem- und geräuschlos (und wesentlich kostengünstiger).
@Orontes
Deswegen gehen ja auch diejenigen, die nicht nur verwalten, sondern reale Dinge gestalten wollen. Es gibt Bereiche, in denen aktenkundig belehrt werden muss, dass man sich als BS bewerben kann, weil es keine Bewerber mehr gibt.
Die Frage, die noch keiner beantwortet hat:
Warum eigentlich?
Damals bei der Albanien-Aktion vor Urzeiten hat doch auch der BT im Nachhinein zugestimmt.
Warum hat die Regierung diesmal darauf verzichtet?
Planlosigkeit oder ein Versuch, den Parlamentsvorbehalt auszuhebeln.
Wobei ich letzderes nicht so schlimm fände, die Entscheidung des BVerfG bezog sich seiner Zeit auf UN-Blauhelmeinsätze geringer Intensität, nicht auf Einsätze wie in Afghanistan.
Vielleicht hat die Regierung bewußt ein neues Urteil angestrebt?
Andererseits, so schlau sind die nicht.
„So ganz habe ich das nie verstehen können“
Präzedenzfälle schafft man halt nicht anhand offensichtlich offensichtlich unrechtmäßiger und unmoralischer Vorgehensweisen. In dem Sinne fügt sich das ganz gut in die CDU-Salamitaktik. Natürlich, um unser aller „Sicherheit“ zu gewähren. Vorratsdatenspeicherung ist ja auch nur für die bösen Kinderf***er.
Hmmmm,
ich frage mich ob den Leuten hier klar ist (dem Blogger höchstwahrscheinlich er deutet es ja auch an)
das eine Dienstreise bewaffnet oder nicht einen ganz anderen versicherungsrechtlichen Anspruch hat.
Wenn einem der Herren (oder Damen falls eine im Cockpit war) nämlich ein Unfall passiert wäre, würden Sie im Regen stehen…
Die Herren und Damen Politiker interessiert das dann ja nicht, SIE wären fein raus und schieben jede Schuld von sich.
Und was wäre wenn Sie einen Scharfschützen erschossen hätten, was in so einer Situation durchaus möglich wäre??
Man sollte nie vergessen rechtlich gesehen steht die BRD erst hinter den Soldaten wenn ein Bundestag’s genehmigter Einsatz vorliegt.
Ich glaube nicht wirklich nicht das man eine OFFENE Meinung eines Soldaten kriegt wenn man jermals nach der Bundesregierung fragt,den Ich persönlich schätze das sie zwischen 2-20 Jahren Schwedische Gardinen für jedes Mitglied der Bundesregierung fordern.
Gruß von jemanden der seine Dienstzeit lange hinter sich gebracht hat, damals noch im Anfangsstadium der Bundeswehrexpansion (Pnom Pen usw.)
Ich hab das auch nicht ganz verstanden, da wie Herr Wiegold ja sagt man sich ziemlich breiter Zustimmung hätte sicher sein können allerdings würde ich annehmen das man keinen Präzedenzfall (schreibt man das so?) schaffen will. Ich könnte mir vorstellen das man etwaigen Einsätzen in der Zukunft eine nachträgliche Genehmigung vermeiden will um nicht Informationen preisgeben zu müssen die zur Einsatzentscheidung geführt haben. Ich meine Lybien war die Situation ziemlich klar aber in einem zukünftigen anderen Kontext muss man vielleicht (geheime) Information schützen? Was meinen Leute die mehr wissen als ich, könnte das ein Grund sein?
Ich finde schon allein die debatte darüber sinnlos! Armes Deutschland wir machen alles viel zu kompliziert mit unserer Bürokratie! Soll doch die regierende partei und der zuständige Minister das entscheiden! Dafür sind diese doch im Amt! aber Nein jeder leck….arsch will seinen senf dazu geben! Stopt doch endlich diesen hin und her wahnsinn!
Das sichert die Belustigung verbündeter Streitkräfte.
Da können die einmal tief durchatmen und guten Gewissens froh sein, dass ihre Politiklandschaft zuhause soo schlimm nun doch nicht ist :-)
@ JCR
Das Regieren am Parlament vorbei hat unter Merkel schlicht System. Anschaulichstes Beispiel ist da derzeit wohl das Atom-Moratorium.
Die Operation Pegasus nicht im Parlament zu behandeln war wohl der gleichen Grundeinstellung geschuldet. Und das hinterher nachzuholen könnte ja als Zeichen von Schwäche oder Eingeständnis eines Fehlers wahrgenommen werden, oder so…
@ J.R.
Aufgrund ihrer Argumentationslinie ist es auch richtig, das die Grünen dies jetzt gerichtlich überprüfen lassen.
Man erinnere sich an die Sarajevo-Luftbrücke. Die Einsätze wurden einfach angeordnet ohne rechtliche Grundlage. Dies führte sogar dazu, dass für einen verletzten Transall-Lademeister, die Bw-Verwaltung die Behandlungskosten im amerikanischen Hospital nicht bezahlen wollte. Dann 1994 der Beschluss des BVerfG, dass der Bundestag den Einsatz der Bw außerhalb der Verteidgung und Amtshilfe bestimmen muss. Dann haben sich alle Bundesregierungen, trotz zweier Kampfeinsätze der Bw 1999 und ab 2001 über 10 Jahre Zeit gelassen um 2005 das Bw-Entsendegesetz zu verabschieden.
Und jezt versucht das System Merkel genau dieses Bw-Entsendegesetz zu umgehen und die Bw von einer Parlamentsarmee in eine Regierungs-Armee umzuwandeln.
Folgedessen ist die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung nur folgerichtig.
Bei der geballten Verwaltungmacht im Regierungs- und Verteidigungsbereich hat sich entweder wieder einmal Jeder auf Jeden verlassen oder keiner hat gewußt, dass eine BT-Zustimmung erforderlich ist. Würde zu den ganzen Info-Peinlichkeiten passen.
@J.R. et @ll
nun, jetzt ‚oute‘ ich mich mal.
Nach mehr als 40 Jahren Dienstzeit und davon 17 auf OF5/B3-Ebene (FGG 2,3,5,6,7) kann ich mich mit der Aussage von J.R. gut anfreunden: das Kanzleramt und sein ‚Berliner Sauna-Gemeinschafts-Netzwerk‘ versucht eine föderale, parlamentarische Demokratie im ‚Äusseren‘ exekutiv wie eine Präsidialdemokratie zu fahren, obwohl keine ‚Gefahr für die Existenz der Bundesrepublik Deutschland im Verzuge ist‘ (existential clear and present danger)….Ich nenne das für mich ganz persönlich die ‚Amerikanisierung Deutschlands‘. Die Arschkarte dabei haben wir Soldaten und die Polizisten, die im Ausland ‚hoheitlich tätig‘ werden…..denn die handeln letztendlich ohne Netz und Doppelten Boden. Warum?? Ganz einfach: das sehr positivistische deutsche Rechtssystem ist eben in Sachen ‚hoheitliche Tätigkeit im Ausland‘ nie auf die Grundlagen und die Entwicklungen des Völkerrechts angepasst worden. Völkerrecht ist Gewohnheitsrecht und Vertragsrecht, ohne Durchsetzungsanspruch, ergo das genaue Gegenteil von ‚positiv legal control‘. In einem über-regulierten, aristotelischen Rechtssystem haben hoheitliche Akteure in einem darwinschen Universum automatisch die Arschkarte ;-)))
Die gute Nachricht ist, dass Offiziere wie Oberst Klein das durchaus bergreifen und trotzdem ihrer Pflicht zum treuen und tapferen Dienen nachkommen.
Semper Fidelis
@klabautermann – das Kanzleramt und sein ‘Berliner Sauna-Gemeinschafts-Netzwerk’ versucht eine föderale, parlamentarische Demokratie im ‘Äusseren’ exekutiv wie eine Präsidialdemokratie zu fahren, obwohl keine ‘Gefahr für die Existenz der Bundesrepublik Deutschland im Verzuge ist’ (existential clear and present danger)….Ich nenne das für mich ganz persönlich die ‘Amerikanisierung Deutschlands’.
Soweit verstehe ich das und stimme zu.
Warum aber folgt das ein positivistisches Rechstsystem nicht mit der Entwicklung des Völkerrechts umgehen kann?
Das kann n.m.E. ganz gut. Wahrscheinlich sogar besser als eine Präsidialdemokratie a la USA. Dort werden anpassende entgültige Entscheidung oft erst nach Jahren oder Jahrzehnten der Unsicherheit und des Unrechts vom Verfassunggericht getroffen.
—
Im Zusammenhang mit dem Vorgang von Bürokratisierung zu sprechen verstehe ich auch nicht. In diesem Fall ist die Vorlage doch in einer Stunde geschrieben und der Bundestag nickt die in fünf Minuten ab.
Wer hier den Vorgang bürokratisiert ist die Bundesregierung die versucht geltendes Recht zu brechen und damit erst die Eskalation betreibt. Sie wird wohl zum Glück damit den Kürzeren ziehen.
@b
Theoretisch haben Sie vielleicht Recht. However, man müßte dazu den hoheitlichen Akteuren einen viel größeren Ermessensspielraum (in jeder Hinsicht) im Einsatzgebiet zugestehen…….das verträgt sich nicht mit dem Prinzip der ‚parlamentarischen Kontrolle‘ (all the way)…it’s a catch 22 oder eine systemisch bedingte Normenfalle.
An dieser Stelle muß ich einfügen, dass ich das BuKa oder den EiFüStb keineswegs kritisiere ob dieser Vorgehensweise….sie haben keine andere Wahl. Ich verstehe auch, dass eine parlamentarische Mehrheit zur Korrektur dieses Systemfehlers gegenwärtig und auf absehbare Zeit nicht in Sicht ist.
Das ist eben Teil des Berufsbildes ‚Soldat‘ bzw. Vorgesetzter…..
P.S.
ein 5 Sterner der USA hat mal (sinngemäß) gesagt, dass er zwar weiß wie er eine Brücke vernichten kann, aber eben nicht nur die ‚korrekte‘ Hälfte der Brücke (Korea-Krieg).
Man kann einen Krieg politisch und völkerrechtlich korrekt führen solange derselbige in irgendeiner Weise symmetrisch ist (Symmetrie-Arten s. WP). Eine politisch und rechtlich korrekte Gefechtsführung in einem asymmetrischen Konflikt ist eine Illusion.
@Klabautermann:
Der aktuelle Fall zeigt doch aber, dass das Parlament nicht das Problem gewesen wäre.
Man hätte es nur – nachträglich – fragen müssen.
Hier muss man schon Kanzleramt, AA und BMVg fragen, warum sie ohne Not dieses Faß aufmachen.
Sie hatten eine andere Wahl, die rechtlich, politisch und sachlich ohne Probleme möglich wäre: Nachträgliche Zustimmung gem. § 5 ParlBetG.
Auch sonst wird die Handlungsfreiheit im Einsatz sehr häufig nicht durch das BT-Mandat eingeschränkt, sondern durch die Bw-eigene Bürokratie und Führungs(un)kultur.
Was nicht heißt, dass Parlametarier sich zu oft mit Details beschäftigen. Das tun sie aber teilweise auch, weil Teile der Exekutive ihren Job nicht richtig machen (insbes. bei Ausbildungs- und Ausrüstungsmängel)
Immer wieder interessant wie man auf ihrer Ebene die Rollenverteilung zwischen Exekutive und Legislative interpretiert und dabei allzuoft das Problem beim Bundestag sieht.
Während der eigene Bereich ja „keine andere Wahl“ hat.
@Memoria
kann mich mit Ihrem Kommentar gut anfreunden….jetzt wollen wir aber mal das ‚Bürokratie‘-Thema anpacken….ist diese Klage nicht auch eine Form von bürokratisch-parlamentarischer Prinzipienreiterei ? Wenn man als Kommandeur oder als IBUK sich noch ein Minimum an action fexibility erhalten will, dann muß man ab und zu eben das Verfahren bei Seite schieben. Wenn’s gut geht: Streitwert 5 cent. Wenn’s in die Hose geht: Streitwert 5 Euro. Das Parlament hat keinen Anspruch auf Beteiligung an der operativen Entscheidungsfindung. Punkt.
@Klaubautermann:
Der aktuelle Fall zeigt doch aber dass die Entscheidungen des IBuK nicht durch das Parlament behindert werden. Die angebliche Bremse Bundestag ist aus meiner Sicht oft eine Phantomdebatte – gerade bei EvakOp (s.o.).
An welchen operativen Entscheidungen wird denn der Bundestag derzeit beteiligt?
Aus meiner Sicht wird das Parlament eher vor vollendete Tatsachen gestellt – selbst bei strategischen Fragen (siehe BT-Mandate).
Ein Kdr hat Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag genehmigt ja auch keine Operationspläne.
Die unsägliche ROE-Debatte (Abgeordnete für Ausweitung der ROE, BMVg dagegen) vor einigen Jahren zeigte aus meiner Sicht auch wo die Bremser oftmals sitzen: Im Bendlerblock – mit und ohne Uniform.
@Klabautermann – Das Parlament hat keinen Anspruch auf Beteiligung an der operativen Entscheidungsfindung.
Wo hat das Parlament denn das versucht ?
Der Mandatasantrag kommt so weit ich weiss von der Regierung und das Parlament kann dem nur zustimmen oder ihn ablehnen. Was im Mandatsantrag steht muss das BmVg mit der Regierung auskaspern, nicht mit dem Parlament. Im Mandat selbst sind eher zu wenig Details als zu viele und meisetns auch noch ziemlicher Interpretationsspielraum.
Wenn ein Benatragtes Mandat dann vom Parlament abgelehnt wird dann ist das eben so. Auftrag beendet. Ist aber bisher so weit ich weiss noch nicht vorgekommen.
Wer, wie den die Bundesregierung jetzt, versucht das Prinzip der Parlamentsarmee auszuhebeln der führt die BRD auf ganz gefährliches Pflaster. Da werden dann irgendwann plötzlich Kriege ohne jegliche demokratische Legitimation aus einer Laune heraus und ohne Planung vom Zaun gebrochen (siehe Frankreich/UK -> Libyen).
@M und b
ich versuchs mal anders: die Regierung hat beschlossen in Sachen Lybien keine Bomber zu schicken (das war ne strategische Entscheidung)…..hat da eine BT-Fraktion geklagt ? ….oder eine Aussprache, Debatte inklusive Antrag auf aktive Teilnahme der BW an der NATO-Operation im Bundestag gestellt? Nicht, dass ich wüßte…….Was soll also diese post ipso facto-populistische Beteiligungs-Ritualistik?? …..
Für meine Begriffe war dies weit mehr als eine operative Entscheidung. Bewaffnete Deutsche Soldaten betreten ein souveränes Land zur Durchführung einer Evakuierung. Stellt sich die Frage, ob die libysche Regierung hierzu ein Zustimmung gegeben hat? Man stelle sich nur einmal vor, die libysche Luftwaffe würde derartige Aktionen in Großbritanien oder anderen westlichen Staaten durchführen, um ihre Bürger vor Ausschreitungen, Verletzung und Tod zu schützen.
Ich glaube nicht, dass hierzu der Bundestag seine Zustimmung gegeben hätte. Die Russen und Chinesen haben, in Abstimmung mit den libyschen Behörden, mit rein zivilen Mitteln, weit mehr Menschen evakuiert.
@klabautermann die Regierung hat beschlossen in Sachen Lybien keine Bomber zu schicken (das war ne strategische Entscheidung)…..hat da eine BT-Fraktion geklagt ?
Blöde Frage. Die Regierung beschliesst keinen illegalen Angriffskrieg zu führen und dagegen soll jemand klagen?
Es ist schlicht so das der Einsatz von bewaffneten Kräften laut Recht und Gesetz vom Parlament abgesegnet werden muss. Ich persönlich finde das auch richtig. Wer eine andere Meinung dazu hat kann ja gerne seine demokratischen Rechte nutzen udn versuchen die Gesetzeslage zu ändern.
Hier geht es darum das sich die Regierung an geltendes Recht zu halten hat aber versucht das zu umgehen. Darum wird geklagt.
@klabautermann:
Dann probiere ich es auch nochmal anders:
Das Parlament wird gemäß ParlBetG beteilgt, wenn die Regierung sich entscheidet bewaffnete Streitkräfte im Ausland außerhalb des V-Falls einzusetzen.
D.h. das Parlament kann nur einen von der Regierung formulierten (!) Antrag zustimmen oder ablehnen. Änderungen sind nicht möglich. Somit hat das Parlament auch kein Initiativrecht einen Einsatz zu fordern.
Ein Einsatz ohne Parlamentsbeteiligung wiederspricht dem ParlBetG.
Zudem wundere ich mich, dass sie als Soldaten hiergegen sind, denn ohne Mandatierung gibt es u.a. auch keinen AVZ. Die Klage der Grünen ist also nicht gegen die Soldaten gerichtet – ganz im Gegenteil.
Mir ist weiterhin unklar, wo nun die erhebliche operative Einschränkung durch den Bundestag besteht. Daher wäre ich für ein konkretes Beispiel dankbar.
@Stefan
MilEvakOp ist im Völkerrecht von der Zustimmung einer Regierung ausgenommen, so dieser die Sicherheit seiner und/oder fremder Bürger nicht gewährleisten kann.
@Klabautermann
Es würde mich doch stark wundern, wenn jemals jemand um Teilnahme an einem Krieg gegen eine Koalition klagt. Darüber hinaus sind schlicht handwerkliche Fehler durch die politischen Entscheidungsträger zahlreicher Ministerien gemacht worden, als der so genannte „golden Moment“ durch Hinauszögern einer Entscheidung verpennt wurde, während unsere Einsatzkräfte tagelang bereits vor Ort waren und mit der EvakOp beginnen konnten.
„Beteiligungs-Ritualistik“ ist nun mal der prozedurale Kern einer jeden Demokratie, die ihren Namen auch verdient hat. Gebremst wurde hier eindeutig in der Exekutive, als man sich durch Evakuierung eines wesentlich größeren Teils der Ausländer in LBY hätte profilieren können.
Das ein Parlament eine Befassung fordert gehört zu den Spielregeln hierzulande.
Verstößt man gegen Letztere, bricht man das Gesetz und muss dann eben die Konsequenzen tragen. Unabhängig davon, ob das persönliche Moralempfinden die Tat als gerechtfertigt bewertet oder nicht.
@ChairForce | 13. August 2011 – 16:46
Zitat: „MilEvakOp ist im Völkerrecht von der Zustimmung einer Regierung ausgenommen, so dieser die Sicherheit seiner und/oder fremder Bürger nicht gewährleisten kann.“
Wieso haben dann die Russen die Libysche Regierung um Genehmigung für eine zivile Evakuierung gebeten und erhalten? Haben die Russen keine Ahnung vom Völkerrecht? Die müßte dann doch erst recht genehmigungsfrei sein. Und wer schätzt ein, ob ein Staat die Sicherheit ausländischer Bürger gewährleisten kann?
Demnach könnten also die Libyer oder andere arabische / muslimische Staaten unter Einsatz von bewaffneten Militär ihre Landsleute aus London und anderen britischen Städten evakuieren. Zumindest bis die vom Iran der UNO angebotenen Friedenstruppen, zum Schutz der dortigen Zivilbevölkerung, noch nicht stationiert sind. ;-) ;-) ;-)
@b, klabautermann, Memoria:
danke fuer die gute Diskussion.
@b
ein antrag der bundesregierung sollte wie jeder andere antrag auch durch einen änderungsantrag geändert werden können. das parlament könnte also rein theoretisch einfluss auf den mandatsantrag nehmen, den die regierung einbringt. de facto findet dies jedoch nicht statt, da die koalition natürlich mit ihrer regierung stimmt und es somit für änderungen keine mehrheiten gibt. ich würde aber davon ausgehen, dass das mandat vor einbringung auch mit den koalitionsspitzen abgestimmt wird.
was den parlamentsvorbehalt betrifft, wundert es mich doch immer wieder, wie skeptisch manche freunde und angehörige der bundeswehr diesem aus irgendeinem grund gegenüber stehen. gerade diejenigen, die ihr leben schlussendlich riskieren, müssten doch froh darüber sein, wenn es hohe hürden für den einsatz von streitkräften gibt. dass die grünen nun klagen, um einer aufweichung dieses vorbehalts entschieden entgegenzutreten finde ich absolut richtig. die regierung muss sich dessen bewusst sein und bleiben, dass sie den einsatz von streitkräften in jedem fall gegenüber dem parlament und der öffentlichkeit zu vertreten hat.
auch wenn es die aufgabe des parlamentes ist zu kontrollieren und sich einzumischen, ist eine gewisse skepsis ihm gegenüber, den aussagen, dem sachverstand und den forderungen parlamentarier aller couleur angebracht. in diesem falle ist die klage aber nur allzu berechtigt.
@c:
Im Gegensatz zum Gesetzgebungsverfahren hat der Bundestag bei „Bundestagsmandaten“, die von der Regierung als Antrag zum Einsatz bewaffneter Streitkkräfte eingebracht werden, auch theoretisch kein Änderungsrecht. Hintergrund dieser konstitutiven Beteiligung ist die Vermeidung von Mikromanagement durch das Parlament. Entweder Zustimung oder Ablehnung.
Informell werden die Koalitionsspitzen sicher vorab beteiligt, aber auch hier ist der Einfluß wohl eher gering. Wie man derzeit ja auch in anderen Politikfeldern sieht (Kernkraft, Euro-Krise) werden auch die Fraktionspitzen lediglich informiert.
Die Grundsatzentscheidungen über ein Mandat treffen wohl eher Bundeskanzler(in), Außenminister und Verteidigungsminister.
Die Ablehnung eines Antrages duch dn Bundestag käme einem Mißtrauensvotum gleich und somit dem Ende der Koalition.
Problem dieser Konstruktion in der Bundeswehr und in der Truppe ist die Meinung verbreitet, dass mehr oder weniger kompetente Abgeordnete ein Mandat schreiben und dann müsse die Bundeswehr dieses „ausbaden“. Sogar Referatsleiter im BMVg waren schon der Ansicht, dass die ROE eine von Abgeordneten geschriebene Anlage zum Mandat sind.
Aus meiner Sicht ein dunkler Fleck in der politischen Bildung der Bundeswehr.
Abgeordnete befördern unfreiwillig diesen Eindruck, weil sie laufend von der Parlamentsarmee reden. Am Ende sind Abgeordnete die „Schuldigen“ für eine Mandatsobergrenze, die jedoch von der Exekutive dem Parlament als „friß-oder-stirb“ vorgelegt wurde.
Aktuell hatte der GI eine Reduzierung von 500 Mann bei ISAF als machbar dargestellt.
Am Ende wird man aber den schwarzen Peter wieder dem Bundestag zuschieben.
So soll es auch schon der ein oder andere Verteidigungsminister bei NATO-Tagungen gemacht haben als der Nicht-Einsatz in Südafghanistan zur sprache kam („ich führe ja nur aus, was das deutsche Parlament will“).
Hier noch ein Aufsatz aus dem Reader SiPo zur Parlamentsbeteiligung, gibt einen recht guten Überblick:
http://www.readersipo.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmQ2NjM3MzkzMzc2NjkyMDIwMjAyMDIw/IV_2_Der-Parlamentsvorbehalt_Gareis.pdf
@sd:
Bitte schön.
@Stefan
Grundsätzlich gilt natürlich das Gewaltverbot der VN-Charta. Demnach muss ein Militäreinsatz durch die „host nation“ (in dem Fall LBY) genehmigt werden. Besteht jedoch Gefahr im Verzug oder ist besagte „host nation“ nicht willens/fähig diese Bürger zu schützen (Scharfschützen, die auf Zivilbevölkerung schießen sind ein guter Indikator hierfür), wird eine MilEvakOp gewohnheitsrechtlich akzeptiert.
Neben kodifiziertem Recht besteht das VR auch aus dem Gewohnheitsrecht, welches sich aus tradierten, wiederholten Handlungen und der weitgehenden Akzeptanz dieser herleitet.
Warum die RUS Regierung den „Bruder Führer“ nun um Erlaubnis fragte, kann ich nicht beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass die Motivation ähnlich war, wie im Falle Frankreichs, das Ben Ali drei Tage vor dessen Rücktritt „Crowd and Riot Control“ (CRC) Ausrüstung anbot. Zudem kann ich mich konzilianter zeigen, wenn meine eigenen Bürger populärer und damit weniger gefährdet sind. So führte DEU im letzten Libanon Krieg eine zivile EvakOp durch, während die USA ihre Bürger durch ihre Streitkräfte evakuierten.
Die Ausschreitungen in London unterscheiden sich in Qualität, Gewaltform, Anzahl der Toten, Motivation der Akteure und vor allem der Funktionsfähigkeit britischer Sicherheitskräfte gegenüber ihrem nordafrikanischen Pendant. Dieser etwas unglückliche Vergleich aus dem Hause Ahmadinejad zeigt aber auch, dass es letztlich keine zentrale Instanz im VR gibt, so dass jeder mehr oder minder interessengeleitet mitdiskutieren/-gestalten kann.
Allerdings sollte man derartiger Propaganda auch mit der nötigen Distanz begegnen. Letzlich ist das Ausmaß der Zerstörung und das Leid der Lybier nicht mit London vergleichbar.
@memoria
Stark! Vielen Dank für den Literaturhinweis.
Ich habe den Eindruck, dass man in Deutschland mit vorliebe nach Gründen dafür sucht, nicht handeln zu müssen. Anstatt eine Diskussion darüber zu führen, welche Hindernisse ggf. aus dem Wege zu schaffen sind damit erforderliche Maßnahmen durchgeführt werden können, tut man so, als habe man es mit in Stein gemeißelten Völkerrechtstexten zu tun, deren Infragestellung Ausdruck von Unmoral sei.
@Memoria
auch meinen Dank für den Bezug:…………“Demgegenüber stellen Maßnahmen zur Vorbereitung und Planung ebenso wie humanitäre Hilfsdienste und Hilfsleistungen, in denen Waffen nur zur Selbstverteidigung getragen werden und in denen keine Einbeziehung in Kampfhandlungen zu erwarten ist, keine Einsätze dar und bedürfen folglich auch nicht der parlamentarischen Zustimmung………“
Diese Passage (§ 2 Abs. 2 ParlBG) hat sich die Regierung wohl für Pegasus zu Eigen gemacht…aber da nun ja Parlamentarier gegen diese Auslegung klagen, wird wohl die nächste Pegasus-Operation nur mit Platzpatronen ablaufen ;-)))
Wenn man die Hintergründe des Parlamentsbeteiligungsgesetzes verstehen will, dann muss man sich vor Augen halten vor welchen gesellschaftspolitischen/ verfassungspolitischen Umständen das grundlagensetzende BVerfG Urteil erfolgt ist (Mitte der 90er aktive Bw-Einsätze wie Kosovo etc. waren noch lange in der Zukunft). Nach meiner Bewertung hat das BVerfG damals versucht einen gesellschaftlich tragfähigen Kompromiss zu finden, der gleichzeitig Deutschland zumindest eine grundlegende außenpolitische Handlungsfähigkeit zugestehen würde.
Ergebnis war die Erfindung der sog. „Parlamentsarmee“. Wer die verfassungsrechtliche Fachliteratur VOR dem Urteil zu rate zieht wird erkennen, dass das eine vollkommen neue und nicht rechtshistorisch oder durch direkte Verfassungsnorm fundierte Erfindung war.
Das nach langem politischen Streit verabschiedete Parlamentsbeteiligungsgesetz ging dann sogar noch erheblich über vorgegebenen Rahmenbedingungen des (der) Urteils/Urteile hinaus (Hintergrund war hier wiederum der Willen dieses Gesetz auf eine möglichst breite parlamentarische Basis zu stellen).
Was will ich damit sagen: die zwanghafte Regelungswut deutscher Politit-Bürokraten hat aus unterschiedlichen Gründen dazu geführt das eines der wichtigsten Rechte der Regierung unangemessen eingeschränkt wurden: der Einsatz der Streitkräfte als Kern exekutiver Macht im Rahmen der äußeren Sicherheit.
Wer ernsthaft auf die Idee kommt, dass eine simple Evakuierungsoperation ohne zu erwartenden wesentlichen militärischen Widerstand einer Genehmigung (auch im Nachhinein) des Parlamentes bedarf, der sollte vielleicht nochmals die Grundlagenvorlesung über die Gewaltenteilung besuchen.
Wer darüber hinaus ernsthaft glaubt, das durch die ständigen innenpolitischen Streitereien in Deutschland über den Einsatz, den Sinn und alles mögliche andere im Zusammenhang mit den deutschen Streitkräften unser Ansehen und unser internationaler Einfluß nicht nachhaltig beschädigt wird, sollte sich mal mit unseren Verbündeten unterhalten. Er würde wahrscheinlich sehr erschüttert sein.
Meiner persönlichen Meinung nach sollte auch ein echter MilEvakOp Einsatz (also mit ca. 1000+ Sdt) und vor dem Hintergrund zu erwartenden bewaffneten Widerstandes nicht genehmigungspflichtig durch die LEGISLATIVE sein.
Wenn aber einfacher Transportflug mit wenigen Soldaten zur unmittelbaren Flugzeugsicherung und sehr schwacher Bewaffnung schon ein genehmigungspflichtiger Einsatz sein soll, dann sollten wir doch am besten die Bundeswehr direkt durch den Verteidigungsausschuss befehligen lassen und die Regierung einfach von dieser Aufgabe befreien…
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie verquer Politik“ zu funktionieren“ scheint…
Letzten Endes geht es nicht um „die Sache“-sondern nur darum, dort „nein“ zu sagen, wo die gegnerische Partei „ja“ gesagt hat…
Es gibt nur wenige Punkte, wo sich wieder ALLE einig sind:
Diätenerhöhung….
Interessant finde ich, mit wie viel Zustimmung sich diese Regierung erdreistet, gegen den Willen des eigenen Volkes z.B. die GEZ-Einrichtung zu einer Anstalt öffentlichen Rechts zu erheben……
In diesem Land wird schon lange nicht mehr „im Namen des Volkes“ regiert…..
@ Koffer
Nach unserem GG gibt es genau 3 Möglichkeiten unsere Streitkräfte einzusetzen.
1. Nach § 87 a zur Verteidigung. Den Verteidigungsfall stellt das Parlament fest.
2. Nach § 35 Rechts-, Amtshilfe und Katastrophenhilfe auf Unterstützungsersuchen eines Bundeslandes
3. Nach § 24(2) im Rahmen eines übernationalen Bündnisses, nach dessen Beitritt die Bundesrepublik Deutschland freiwillig auf eine Beschränkung seiner Hoheitsrechte einwilligt.
Wo finden Sie hier die Rechtsgrundlage zum Einsatz einer militärischen Evakuierungsoperation von deutschen Staatsbürgern in fremden Ländern ?
Mit und ohne Einwilligung des betreffenden Staates ?
Dies war kein einfacher Transportflug. Dann hätte ihn auch die Lufthansa oder Air Berlin ausführen können. Dies war eine militärische Evakuierungsoperation mit entsprechender Bewaffnung, also ggf Einsatz von militärischer Gewalt (oder benutzt die Bundespoliziei Maschinengewehre und Granatpistolen ? ) zum Schutz von den beteiligten Soldaten und den zu rettenden Menschen.
Ich stimme Ihnen zu, dass das BVerfG- Urteil zum „out of area“-Einsatz der Bw von 1994 ein Kompromiss war. Es war aber ein Kompromiss, dass die gesetzgebende Gewalt und nicht die Exekutive die Bw zu einem Einsatz ausserhalb des grundgesetzlichen Rahmens schicken muss.
Insofern hätte das GG geändert gehört aufgrund der neuen weltpolitischen Lage nach der deutschen Wiedervereinigung – wenn es denn gewollt gewesen wäre.
@Georg
„Nach unserem GG gibt es genau 3 Möglichkeiten unsere Streitkräfte einzusetzen. […]“
Sie haben vollkommen recht es gibt 3 Möglichkeiten zum EINSATZ der Streitkräfte.
1. Wäre hier zu nächst einmal zu klären ob es sich überhaupt um einen EINSATZ handelt. Denn sog. „bloße Verwendungen“ unterfallen nicht unter die Vorbehaltsklausel des Art. 87a.
2. Ist Verteidigung gem. 87a NICHT identisch mit dem Verteidigungsfall. Das ist eine schwerwiegende Verwechslung!!! Ist gibt zahllose möglich Szenare in denen die Bw zwar zur Verteidigung, aber nicht im Rahmen des Verteidigungsfalles eingesetzt wird.
Zum konkreten Fall:
Ja, auch die Bundespolizei hat (bzw. hatte) Maschinengewehre und Granatpistolen im Bestand. Sogar einige Landespolizeien haben (bzw. hatten) Maschinengewehre und Handgranaten (hinsichtlich der Granatpistolen bin ich mir da bei den Landespolizeien nicht ganz sicher).
MilEvakOp ist nach weltweit weit überwiegender eindeutig (und selbst in der in diesem Fall eher zurückhaltenden deutschen Rechts-Literatur zumindest mehrheitlich) Verteidigung im völkerrechtlichen/verfassungsrechtlichen Sinne.
D.h. eine MilEvakOp wäre durch Art 87a auf jeden Fall gedeckt. Wenn das anders wäre, dann würde übrigens auch eine Genehmigung des Bundestag an der Verfassungswidrigkeit eines Einsatzes NICHTS ändern.
Nach meiner persönlichen Meinung (die übrigens von der derzeit in Deutschland herrschenden Fachmeinung abweicht) benötigt die Bundesregierung aufgrund der Gewaltenteilung für solche Einsätze (so sie denn als Vtdg im Sinne des Art. 87a gelten) KEINE Genehmigung des Bundestages.
Daher wäre also für mich die Frage ob es ein EINSATZ war so oder so unerheblich.
Aber selbst wenn man der derzeitigen herrschenden Lehrmeinung folgt (nämlich der des angeblichen Verfassungsgebotes des Parlamentsvorbehaltes für solche Einsätze), dann ist dies nach meiner Meinung (und da stimme ich der Bundesregierung zu) für den konkreten Fall total unerhebliche, da der bloße Mitflug von einer Handvoll Soldaten mit geringer Bewaffnung zur EIGENSICHERUNG des Flugzeuges (denn mehr war das nicht) noch keinen genehmigungs-„pflichtigen“ Einsatz auslöst.
Wichtiger Hinweis: Nach meinem Kenntnisstand (gem. den entsprechenden Berichten in Presse und Wikipedia) lag die Genehmigung durch das lybische Außenministerium vor. Wenn das tat sächlich so war, dann entfällt aus meiner Sicht wirklich das einzig noch mögliche Argument, warum es überhaupt ein Einsatz gem. ParlBG gewesen hätte sein können.
@ Koffer
Wie kann man die beiden Fälle „Verwendung“ der Bw nach § 87a GG und Einsatz der Bw nach § 87a GG unterscheiden ? Nach welchen Kriterien stellt man die Verwendung oder im Gegensatz dazu den Einsatz der Bw fest ?
Und eine 3. Frage habe ich noch :
Nach den früheren Gegebenheit gab es ein „Einsatzgebiet für die Bw“, nämlich genau das Nato-Verteidigungsgebiet. Alles andere wurde ab 1992 als „out of area“-Einsatz bezeichnet, dass durch die geltende Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland nicht abgedeckt war.
Nach meinem Verständnis wurde deshalb das BVerfG-Urteil von 1994 benötigt, um den Einsatz der Bw außerhalb des Bündnisgebietes zu legitimieren. Davon unabhängig durften auch damals schon humanitäre Hilfe außerhalb des Bündnisgebietes geleistet werden, z.B. im damaligen Ost-Pakistan, heutigen Bangla Desh.
Warum war dann der humanitäre Einsatz der Bw im Rahmen der Sarajevo-Luftbrücke in den Jahren 1993/94 verfassungsmäßig nicht abgedeckt, so dass das Verfassungsgericht ein Urteil sprechen musste ?
1. Die Unterscheidung zwischen einem Einsatz (Vorbehalt des Art. 87a) und einer „bloßen“ Verwendung (die nicht den engen Grenzen des Art 87a unterfällt) ist überaus schwierig. Seit Jahrzehnten (!) wird über diese Frage gestritten!
Hierzu gibt es zahlreiche mögliche Kriterien (z.B. „bereits das Tragen von Waffen“, „nur die beabsichtigte Nutzung von Waffen“, „nur die beabsichtigte und/oder durchgeführte Nutzung von besonderer über normale Maßstäbe hinausgehender „militärischer“ Gewalt“, unter Nutzung „hoheitlicher Befugnisse“, „mit dem Ziel der Ausübung hoheitlicher Befugnisse“ etc. etc.).
Einige dieser Kriterien widersprechen sich gegenseitig, einige sind sehr vage formuliert.
Schlussendlich gibt es bis heute noch keine abschließende Definition auf die sich die Lehrmeinung geeinigt hat ODER das BVerfG sich festgelegt hat ODER im Bundestag eine fraktionsübergreifende, stabile Mehrheit bestünde.
Mehrheitlich wird heutzutage meines Wissens nach das Konstrukt von der Ausübung hoheitlicher Gewalt im weiteren Sinne gebraucht.
Unabhängig davon gilt allerdings darüber hinaus die hier auch interessante und relevante Frage ob die Beschränkung des Art. 87a nicht nur auf deutschem Hoheitsgebiet gilt. Nicht ganz abwegig ist nämlich auch eine (heutzutage allerdings aus politischen Gründen ungern gehörte) These, nach der der Vorbehalt des Art. 87a lediglich die Teilung zwischen äußerer und innerer Sicherheit gewährleisten sollte (also die Unterbindung des zügellosen Bw-Einsatzes im Inneren). Nach dieser These wäre der Einsatz der Bw außerhalb Deutschlands an diese Auflage nicht gebunden.
2. Das AWACS I Urteil hat NICHTS mit der Luftbrücke nach Bosnien zu tun!!! Das war ein ganz normaler humanitärer Einsatz und bedurfte (noch nicht einmal nach den engen Regeln des ParlBG und des dies Begründungen BVerfG Urteils) einer Genehmigung.
AWACS I bezog sich auf den Einsatz von AWACS Flugzeugen (und ich glaube dt. Marineeinheiten) zur Überwachung eines Embargos (?!) in der Adria!
@Georg
Jetzt ist mir gerade aufgefallen, dass ich die eigentliche Frage nicht beantwortet habe ;)
Warum ist es meiner Meinung nach keine Einsatz, sondern nur eine (nicht-„genehmigungspflichtige“) sonstige Tätigkeit/Verwendung?
Nur weil jemand Waffen dabei hat oder in ein Krisengebiet fliegt ist es noch lange kein militärischer Einsatz…
Häufig fliegt die Lw nach Afrika und das eine oder andere mal auch in Gebiete, die man als „kritisch“ betrachten kann. Und ich glaube mehr als einmal waren dabei „Waffen“ an Bord. Und ich glaube nicht jeder Lw-Flug nach Afrika muß durch den Bundestag (noch nicht einmal nach den verqueren aktuellen Regeln…).
Die entscheidende Frage ist für mich: erwartete die Bundesregierung Kampfhandlungen im Zuge der Operation? Wenn dies geplant gewesen wäre (z.B. die gewaltsame Einnahme der Start/Landebahn), dann wäre es auch meiner Sicht ein Einsatz im Sinne der ParlBG (wiewohl ich das Gesetz immer noch für verfassungswidrig halte), aber solange nur einfach eine Handvoll Bw-Soldaten in einer Bw-Maschine mit „normaler“ Bewaffnung nach Lybien geflogen sind (erst recht, wenn eine Einfluggenehmigung der lybischen Regierung vorlag), dann war das kein Einsatz!
@T.Wiegold
Und hier noch eine kurze Antwort zur einleitenden Frage von Herrn Wiegold: Ja, in der Tat kann ein Einsatz nicht davon abhängig sein ob im Ergebnis Waffengewalt eingesetzt werden mußte oder nicht (die Planung hierzu ist dazu meiner Meinung nach viel wichtiger).
Aber warum holt die Regierung nicht im Nachhinein die (im Ergebnis ja wohl gesicherte) Zustimmung des BT ein?
Weil die ständige Einmischung des BT in exekutive Kernbefugnisse (sofern es die Bw betrifft) nicht auch noch durch einen über das Gesetz hinausgehenden „vorauseilenden“ Gehorsam gleichsam schleichend ausgeweitet werden sollte…
Die Gewaltenteilung ist ein gutes Prinzip und jede der drei Gewalten sollte streng darauf bedacht sein, dass ihre Befugnisse nicht zu lasten eine der beiden anderen beschnitten wird (siehe hierzu übrigens auch den Streit in dem der BT gerade über die Legislativ-Befugnise in Bezug auf die Rettungsgelder für Griechenland mit der Regierung liegt: hier hat der BT meiner Meinung nach vollkommen recht: das sich die Regierung hier anmaßt über den Kopf des Parlamentes hinweg Budgetpolitik zu machen ist ein Skandal! Aber ein genau solcher ist es, dass sich der BT in Exekutiv-Befugnisse im Bereich der Bw einmischt!).
@ Koffer
Danke für die Beantwortung meiner Fragen. Etwas klarer ist die Lage nun schon.
Meine 3. Frage bezüglich der Sarajevo-Luftbrücke war eigentlich etwas anderes gefragt, als der AWACS-Einsatz.
Die Lw ist mit der Transall, in Verbindung mit jeweils 2 Hercules-Transportern der US-Air Force zu einer nächtlichen Luftbrücke zur Versorgung der belagerten Stadt Sarajevo geflogen. Die Hilfsgüter wurden am Fallschirm abgeworfen. Die Maschinen sind in Formation ohne Positionslichter über Sarajevo geflogen. Also einen humanitären Einsatz gegen den Willen einer Kriegspartei, nämlich den bosnischen Serben, die die Stadt belagert haben.
Dieser Einsatz war offensichtlich nicht durch die bis dahin geltende deutsche Gesetzgebung abgesichert. Dabei gab es auch Verwundete deren rechtliche Versorgung zunächst nicht gesichert war.
Als eine Reaktion auf diesen Einsatz, aber auch auf den Einsatz in Somalia hat dann das BVerfG 1994 seinen Beschluss zum Einsatz der Bw „out of area“ gefällt.
Nachdem die konstitutive Zustimmung des Bundestages für jeden Bw-Einsatz außerhalb der möglichen Fälle gemäß GG gefordert wurde, klingt dies für mich so, als wenn die Legislative für jeden dieser Einsätze „ein eigenes Gesetz“, eben die konstitutive Zustimmung mit der Mehrheit der Abgeordneten erteilen muss.
Interpretiere ich dies falsch, wenn ja, was sollte denn sonst mit diesem Beschluss des BVerfG von 1994 erreicht werden ?
@ Koffer
Zitat: „Unabhängig davon gilt allerdings darüber hinaus die hier auch interessante und relevante Frage ob die Beschränkung des Art. 87a nicht nur auf deutschem Hoheitsgebiet gilt. Nicht ganz abwegig ist nämlich auch eine (heutzutage allerdings aus politischen Gründen ungern gehörte) These, nach der der Vorbehalt des Art. 87a lediglich die Teilung zwischen äußerer und innerer Sicherheit gewährleisten sollte (also die Unterbindung des zügellosen Bw-Einsatzes im Inneren). Nach dieser These wäre der Einsatz der Bw außerhalb Deutschlands an diese Auflage nicht gebunden“
Dann verstehe ich aber den Streit zwischen Bundespolizei und Bw zur Befreiung von gekaperten Schiffen am Horn von Afrika nicht. Hier widerspricht sich doch die von Ihnen skizzierte Logik, oder ?
@Koffer: volle Zustimmung und danke für die ausgewogene Erörterung.
Die entscheidende Lehre aus der Einsatz-in-Lybien (der ja wie dargestellt wohl gem. des geltenden ParlBG keiner war: wieder einmal wird aus parteipolitischem Geplänkel heraus etwas auf die dritte Gewalt abgeladen (die Judikative), welches doch auch über die Legislative selbst gelöst werden könnte.
Ich meine hier wie oben beschrieben schwammige Definition von Einsätzen und deren Rahmenbedingungen, welche unser Land handlungsfähig machen UND unseren Soldaten Rechtssicherheit geben. Kann doch nicht so schwer sein, hierfür eine Gesetzesvorlage einzubringen. Oder ist der Ruf nach Karlsruhe am Ende doch die einfachere Art, kurzfristigen Effekt zu haschen, ohne sich um mühselige politische Mehrheiten zu bemühen? Wenn Soldaten erst mal losgeschickt werden, mag es zu spät sein für solche Grundsatzerwägungen.
Ok, ich mag zu sehr träumen vom staatsmännischen Denken in allen Parteien…
@Georg: hat er doch geschrieben, dass diese These eben von der allgemeinen Deutungswelt eher abweicht. Juristisch wird hier doch nur gedeutet, was offensichtlich selbst in der Verfassung schwammig steht. Der ganze Themenkomplex innere vs. äussere Sicherheit gehört sicher dazu.
Finde ich aber wirklich gut, dass hier im Blog mal auf die reale Situation von Entscheidern der Exekutive hingewiesen wird. So klar, wie mancher auch hier im Blog die Rechtlage darstellt, ist es nämlich meist gar nicht. Besonders nicht, wenn’s mal schiefgeht, also Menschen zu Schaden kommen. Emotional-politisch-medialer Meinungsbrei schafft im übrigen keine Rechtssicherheit, sondern nur handwerklich gute Arbeit bei der Gesetzeserstellung. Oder einer Verfassunsänderung.
1. Das BVerfG hat sich nach meinem Kenntnisstand bisher 2-4 mal mit der Frage des Einsatzes der Bw beschäftigt. Keiner dieser Vorgänge hatte (nach meinem Wissen) direkt etwas mit der humanitären Hilfe in Sarajevo zu tun.
Insbesondere das Urteil des BVerfG von 1994 hat fast ausschließlich mit der AWACS Frage zu tun (und den parallel eingesetzten dt. Marinekräften). Die humanitäre Hilfe für Sarajevo wird in dem ganzen Urteil nur in einem einzigen Satz erwähnt…
http://jur-abc.de/cms/index.php?id=606
Unabhängig davon beschreiben Sie die Folgen des AWACS I Urteils relativ genau in dem Sie als Voraussetzung eines Bw-EINSATZ seit dem jeweils einen genehmigenden BT-Beschluß als notwendig erachten.
Unabhängig davon, dass ich das BVerfG Urteil für eine Katastrophe halte (und wenn dies möglich wäre, würde ich es als politisch motivierte, verfassungswidrige Entscheidung bezeichnen – leider ist das BVerfG aber hier ja die Hüterin der Verfassung und als solche inhaltlich nicht angreifbar – zumindest solange der BT nicht mit 2/3 eine sinnvollere Regelung trifft) und unabhängig davon, dass das „ausführende“ Gesetz, das ParlBG, sogar noch über die vom BVerfG vorgegebenen Regelungen HINAUS geht, gibt es im vorliegenden Fall einen wichtigen und entscheidenden Punkt:
Seit AWACS I sind in Deutschland in der Tat alle EINSÄTZE der Bw im Ausland durch den BT genehmigungspflichtig.
Aber eben nur EINSÄTZE. Wenn es also kein Einsatz, sondern nur eine Verwendung oder eine sonstige Tätigkeit o.ä. war, dann bedarf es (selbst nach den Regelungen des ParlBG) KEINER Genehmigung des BT.
Die alles entscheidende Frage hier ist also: sind eine Handvoll Fallschirmjäger mit leichter Bewaffnung ohne Kampfauftrag (die u.U. sogar mit Erlaubnis der lybischen Regierung eingeflogen sind) automatisch ein EINSATZ im Sinne des Gesetzes?!
Nebenbei möchte ich mal alle hier Mitlesenden bitten über folgendes nachzudenken:
Durch die Vorgaben des BVerfG und die darüber hinaus gehenden Regelungen des ParlBG kann die Bundesregierung die Bw sogar leichter im INNLAND gegen Aufständische einsetzen als im AUSLAND, denn hier kann die Bundesregierung sofort handeln und muß lediglich nach einem „Veto“ des BT oder BR den Einsatz der Streitkräfte einstellen (vgl. Art. 87a (4) ). Für einen Einsatz im Äußeren hingegen benötigt die Regierung die ausdrückliche (und inhaltlich sehr detaillierte) Erlaubnis des BT.
D.h. also, dass die Bundesregierung die Streitkräfte im Innland LEICHTER einsetzen kann als im AUSLAND.
Ist das logisch und entspricht dies dem Geist der Verfassung???
2. Zur gescheiterten Geiselbefreiung vor dem Horn von Afrika: Ich habe die Diskussion damals ehrlich gesagt nicht nachvollziehen können. Ich persönlich halte die verfassungsrechtliche Ermächtigung zum Einsatz der GSG 9 im Ausland für wesentlich dünner und wesentlich weniger tragfähig als den Einsatz der Bw.
Aber hier scheitert meine Argumentation nicht am GG oder am Völkerrecht, sondern lediglich an der Tatsache, dass der Einsatz der GSG9 in DEU politisch gemeinhin akzeptiert wird, der Einsatz der Bw aber BÖÖSEE ist :(
@ Seestratege
„Die entscheidende Lehre aus der Einsatz-in-Lybien (der ja wie dargestellt wohl gem. des geltenden ParlBG keiner war: wieder einmal wird aus parteipolitischem Geplänkel heraus etwas auf die dritte Gewalt abgeladen (die Judikative), welches doch auch über die Legislative selbst gelöst werden könnte.“
1. Ich stimme Ihnen zu, dass hier wieder einmal aus parteipolitischen Gründen die Flucht nach Karlsruhe angetreten wird.
2. Ich muß allerdings zugeben, dass ich mir zwar der Stichhaltigkeit meiner Argumentation sicher bin, nicht aber, dass das BVerfG die Lage auch so sehen wird. Denn Karlsruhe hat in den letzten 17 Jahren alles was die Streitkräfte betrifft SEEHR restriktiv beantwortet. Es kann also durchaus sein, dass auch Pegasus sich (im Nachhinein) als „Einsatz“ herausstellt.
Und von diesem Moment an könnte die Bundesregierung sich dann endgültig von ihren Exekutiv-Rechten in Bezug auf die Bw verabschieden…
@Koffer, Seestratege, klabautermann, u.a.:
Die Bundesregierung behält ihre Exekutiv-Rechte, sie muss nur Führungswillen besitzen und eine Entscheidung nachträglich vom Bundestag absegnen lassen. Das ist, wie beschrieben, kein Problem.
All diese angebliche Probleme würde es nicht geben, wenn man nach Pegasus einfach eine Genehmigung eingeholt hätte. Eine EvakOp ist – bei negativer Lageentwicklung – eben kein Vorauskommando mit Selbstschutzbefugnissen.
Das Problem ist nicht die Klage der Grünen, sondern die seltsame Linie der Bundesregierung.
Politisch, rechtlich und militärisch hätte eine nachträgliche Genehmigung nur Vorteile.
Der Aufwand wäre in einer Sitzungswoche abgewickelt gewesen.
Aber es ist halt immer schön, wenn jemand Anderes verantwortlich ist…
Und wieder kommt der IBUK seiner Fürsorge für die ihm anvertrauten Soldaten nicht nach!
@Elhanan
Unqualifizierte, unbegründete Stammtischparolen sind etwas schönes, oder?!
[Einmal reicht doch, oder? T.W.]