DroneWatch: Franzosen starten mit bewaffneten Drohnen im Sahel, deutsche Debatte stockt
Ein Zwischenstand zur Nutzung bewaffneter Drohnen in europäischen Streitkräften: Frankreich hat, zwei Jahre nach der ersten Ankündigung, die ersten bewaffneten unbemannten fliegenden Systeme in der Sahel-Region stationiert. Der Bundestag hat die kürzlich von der Verteidigungsministerin erneut angeschobene Debatte über bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr diskutiert – allerdings ohne wirkliche Entscheidung.
Bereits am (gestrigen) Donnerstagabend meldete Frankreichs Verteidigungsministerin Florence Parly Vollzug: in Niamey, der Hauptstadt des Niger, testeten französische Soldaten im scharfen Schuss ihre von den USA beschafften Drohnen vom Typ MQ-9 Reaper. Die Ministerin dazu:
Die französischen Streitkräfte haben im Rahmen der Operation Barkhane vom Luftwaffenstützpunkt Niamey im Niger erfolgreich experimentelle Abschüsse bewaffneter Drohnen durchgeführt.
Ich möchte alle Mitarbeiter des Ministeriums der Streitkräfte begrüßen und beglückwünschen, die zwei Jahre nach der von mir angekündigten Entscheidung, unsere Überwachungsdrohnen im Rahmen der vom Präsidenten der Republik festgelegten Leitlinien zu bewaffnen, voll in die Einrichtung dieser neuen Fähigkeit eingebunden waren.
Die bewaffneten UAVs werden die Sicherheit unserer Soldaten am Boden erheblich verbessern und unsere Fähigkeiten angesichts eines zunehmend schwer fassbaren Feindes stärken. Die bewaffneten UAVs sind nun einsatzbereit und werden in der Operation Barkhane eingesetzt.
Ihre Hauptaufgaben bleiben Überwachung und Aufklärung, der Hauptzweck der Drohnen, aber sie können auch auf Schläge unter Einhaltung der Einsatzregeln ausgeweitet werden, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt: Der Druck auf bewaffnete terroristische Gruppen wird nur noch größer sein.
Zusätzlich zu dem permanenten Druck, der auf den Feind ausgeübt wird, haben bewaffnete UAVs mehrere Vorteile, darunter ihre Diskretion, ihre Ausdauer und die Fähigkeit, die unseren Streitkräften angeboten wird, schneller und effektiver zu reagieren und zu entscheiden.
Dies ist eine neue Fähigkeit, keine Änderung der Lehre. Die Einsatzregeln für bewaffnete UAVs sind genau die gleichen wie die für Kampfflugzeuge, mit denen sie sich ergänzen.
Diese UAVs werden weiterhin vom jeweiligen Einsatzgebiet aus und unter strikter Einhaltung des Rechts auf bewaffnete Konflikte betrieben.
Die Ankunft von bewaffneten UAVs im Barkhane Theater spiegelt unser anhaltendes Engagement für den Aufbau moderner und effektiver Armeen wider.
(Übersetzt mit www.DeepL.com)
Informationen über die eingesetzten Unmanned Aerial Systems (UAV) haben die französischen Streitkräfte hier zusammengestellt. Die Drohnen werden zunächst mit Bomben des Typs GBU-12, später mit GBU-49 und Hellfire-Raketen bewaffnet. Und wie die Bundeswehr steuert auch die französische Luftwaffe ihre Drohnen aus einer Bodenstation im Einsatzland – im Unterschied zu USA und Grobritannien, die das von ihrer Heimatbasis aus tun.
In ihrer Erklärung (oben) hat die französische Ministerin einige Punkte aufgegriffen, die auch in der deutschen Debatte über bewaffnete Drohnen eine Rolle spielen: Dies ist eine neue Fähigkeit, keine Änderung der Lehre. Die Einsatzregeln für bewaffnete UAVs sind genau die gleichen wie die für Kampfflugzeuge, mit denen sie sich ergänzen, betonte Parly. Das ist für die Auseinandersetzung in der Bundesrepublik einer der zentralen Punkte – denn die Drohneneinsätze der USA, die für gezielte Tötungen genutzt werden, haben in weiten Teilen des politischen Spektrums zu einer grundsätzlichen Ablehnung dieser Technik beigetragen.
Über genau diese Punkte stritt auch der Bundestag am (heutigen) Freitag – und kam im Endergebnis nicht weiter. Anträge der FDP und der AfD, die sich für die Bewaffnung der bereits beschafften neuen israelischen Drohnen des Typs Heron TP aussprachen, wurden abgelehnt – ebenso auch der Antrag der Linken, bewaffnete Drohnen grundsätzlich zu ächten.
Ob und wie die geforderte politische und gesellschaftliche Debatte vor einer Entscheidung über eine mögliche Bewaffnung der Bundeswehr-Drohnen passiert, ist auch nach der heutigen Debatte ziemlich offen. Neu schien mir die Forderung der SPD-Verteidigungspolitikerin Siemtje Möller, eine Entscheidung des Parlaments sei erst dann möglich, wenn das Verteidigungsministerium eine umfassende Ausarbeitung der so genannten Rules of Engagement (ROE) für die bewaffneten Drohnen vorgelegt habe.
Das ist ein weiterer Schritt, der zwar angesichts der Haltung des Koalitionspartners SPD verständlich ist – so aber in den bisherigen Vorlagen und Beschlüssen nicht auftauchte. Wir werden sehen, ob in dieser Koalition da überhaupt eine Entscheidung möglich sein wird.
Die Reden der Bundestagsdebatte gibt’s als Videos hier (evtl. trage ich später auch die Abschrift nach).
(Fotos: oben: Mise en place des GBU 12 par les mécanicien armements; unten: Le Dimanche 15 Décembre 2019, un drone Reaper de l’escadron 1/33 Belfort à effectué le premier tir de GBU 12 en décollant de la base aérienne projetée de Niamey – Französisches Verteidigungsministerium/Etat major des armées)
Warum hat der IBUK oder GI nicht mal den Mut, öffentlich zu sagen, dass es keine weiteren Einsätze geben wird, wenn nicht bewaffnete Drohnen beschafft werden?
Bewaffnete Drohnen sind doch keine Massenvernichtungsmittel. Sie sind ausdauernde Waffen zum Schutz deutscher Soldaten.
Wir könnten ja unsere neuen MG 4 und 5 auch wieder gegen Vorderlader eintauschen. Die sind auch nicht so letal.
Alarmierend, die deutsche Diskussion.
Italien will seine UAV auch bewaffnen oder hat dies bereits getan, die Anfrage an die USA wurde jedenfalls positiv beschieden. Großbritannien nutzt bewaffnete UAV.
Aus dem ersten Satz im Originaltext (s. Link) lese ich:
„Die französischen Armee führte im Rahmen der Operation Barkhane die Erprobung von bewaffneten Drohnen auf dem Luftwaffenstützpunkt Niamey in Niger erfolgreich durch“. Dies enthält eine andere Aussage als „experimentelle Abschüsse bewaffneter Drohnen“ gem http://www.DeepL.com-Übersetzung.
Zunächst wird der Abschuss eigener UAV natürlich nicht experimentell durchgeführt werden.
Logischerweise handelt es sich um den Startvorgang der GBU-12 von Waffenstationen der MQ-9 Reaper aus.
Die Aussage „Erprobung von bewaffneten Drohnen“ muss allerdings umfassender gelesen werden. Keinesfalls ist hieraus der rein technische Versuch eines Raketenstarts interpretierbar, dazu muss niemand nach Niger. Wesentliche Leistung stellt die operative Entscheidungsfindung im zuständigen HQ von BARKHANE dar mit anschließender Übergabe der Reaper an die BKS ( Bodenkontrollstation im Einsatzland) von der aus der Einsatz taktisch geführt wird. Ferner werden die ROE unter Bedingungen des „Einsatzraumes Sahel“ auf Wirksamkeit und Praktikabiltät bewertet werden. Zwar gelten gleiche Einsatzregeln wie bei den französischen Kampfflugzeugen, jedoch darf kritisch hinterfragt werden, ob ein heeresseitig dominiertes HQ die Fähigkeiten eines AOC abbildet. Wenn Luftwaffen-Offiziere Kampfjets führen, dass seit Jahren, ist dies nicht vergleichbar mit dem erstmaligen offensiven Ansatz von UAV. Hier muss viel gelernt werden, darauf kommt es in Niger an.
In obiger Übersetzung fällt auf:
„… sie können auch auf Schläge unter Einhaltung der Einsatzregeln ausgeweitet werden, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt: Der Druck auf bewaffnete terroristische Gruppen wird nur noch größer sein“.
Unter Zugrundelegung von „Hauptaufgaben bleiben Überwachung und Aufklärung“ ist das Augenmerk auf den Zweck der Aufklärung zu lenken: abgebildet in den Fragen „Wo ist der Feind, was macht er, wo sind Gefechtsstände, …“. Sind diese beantwortet greift das „wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt“! Mit anderen Worten, der Erkundungs- und Aufklärungseinsatz geht unmittelbar in den angriffsweisen Kampfeinsatz über. Das bedeutet nichts anderes als die Verwendung der Reaper im U.S.-Stil.
Gut so.
@F. Schulz sagt: 20.12.2019 um 19:32 Uhr
„Warum hat der IBUK oder GI nicht mal den Mut, öffentlich zu sagen, dass es keine weiteren Einsätze geben wird, wenn nicht bewaffnete Drohnen beschafft werden?“
Dann gibt es eben keine Einsätze mehr. Meinen Sie wirklich, bei unserer politischen Landschaft und der gesellschaftspolitischen Stimmung wäre so eine Drohung ein Druckmittel? Wohl eher nicht. Schauen Sie sich nur die Ergebnisse der Umfrage des andere Threads an:
https://augengeradeaus.net/2019/12/umfrage-gute-noten-fuer-die-bundeswehr-aber-bitte-keine-anwendung-von-gewalt/
Da wäre Ihr Vorschlag wohl eher die Einladung, alle Einsätze sofort zu beenden.
@Herr Wiegold:
Ihre Aussage, dass die USA und Großbritannien ihre Drohnen aus ihrer „Heimatbasis“ steuern ist nicht ganz korrekt.
RAF 39 Squadron ist mit den britischen Reapern in Nevada, USA stationiert und operiert von da aus (also nicht ganz Heimat).
Gründe sind die fehlende Verkehrszulassung der MQ9 in UK und (inoffiziell) die Forderung des Finanzministeriums, die Beschaffung der Dronen zu versteuern, wenn diese dauerhaft in UK stationiert werden sollten.
[Sorry, in der Tat eine Unschärfe – entscheidend ist an dieser Stelle ja: nicht aus dem Einsatzgebiet. T.W.]
@Pio-Fritz
Ich kann Ihnen versichern, daß die Bevölkerung den Bedarfen der Bw grundsätzlich positiv eingestellt ist. Man muß diese Bedarfe nur begründen. Was nicht akzeptiert wird sind Groschengräber wie der Eurohawk oder die Sanierung der GF oder nicht funktionsfähiges Material (so läuft das im Privaten ja auch nicht).
Allerdings sind die geforderten UAS / Fähigkeiten eben nur für Auslandseinsätze wirklich geeignet, und diese werden eben nicht goutiert bzw. deren Sinn und Nachhaltigkeit wird in Frage gestellt.
„Neu schien mir die Forderung der SPD-Verteidigungspolitikerin Siemtje Möller, eine Entscheidung des Parlaments sei erst dann möglich, wenn das Verteidigungsministerium eine umfassende Ausarbeitung der so genannten Rules of Engagement (ROE) für die bewaffneten Drohnen vorgelegt habe.“
Da wunderte ich mich auch.
Wie sollen solche RoE formuliert sein und was hilft das?
Die Debatte wird immer noch sinnbefreiter.
Hauptsache keine Entscheidung.
Die SPD scheint die Einführungszeiten von HERON TP und EURODROHNE verwechselt zu haben.
„Die geplante Eurodrohne soll diese Fähigkeitslücken langfristig schließen. Sie ist nach gegenwärtiger Planung aber frühestens ab 2025 vorgesehen. Bis dahin soll die bewaffnungsfähige Drohne Heron TP diese Fähigkeitslücke schließen.“
https://www.bmvg.de/de/themen/entscheidung-heron-tp-wird-beschafft-25610
„Die Ausbildung der ersten Piloten beginnt bereits 2018, und der Flugbetrieb soll 2020 beginnen. Eine erste Verlegung in ein Einsatzgebiet kann dann voraussichtlich ebenfalls im Jahr 2020 erfolgen.“
https://augengeradeaus.net/2018/06/dronewatch-bundestag-billigt-neue-bundeswehr-drohnen-und-setzt-neue-huerden-fuer-bewaffnung/
Zeugt natürlich von enormen Sachverstand bei unserer ehemaligen Volkspartei. Die deutsche Presse ist da auch nicht besser und hat diese Behauptungen ohne Gegenprüfung so in ihre Artikel über die Debatte im Bundestag übernommen.
[„Die deutsche Presse“ nicht, ich habe ja diese Jahreszahl bewusst nicht übernommen. Habe inzwischen auch mit der Abgeordneten gesprochen, die einen Irrtum eingeräumt hat. Ansonsten habe ich mal den Link zum Handelsblatt durch einen Link zu der entsprechenden Meldung hier auf Augen geradeaus! ersetzt, weil Links zu deutschen Verlagswebseiten wie bekannt hier i.d.R. nicht stattfinden. T.W.]
„Gut Ding will Weile haben“ passt doch hier wie A… auf Eimer.
Man kann doch solche Vorstösse und ihre Behandlung im Parlament bereits als Teil der großen politischen und gesellschaftlichen Debatte betrachten. Mehr Medienresonanz noch. Zum Beispiel: „Anne Will“ morgen Abend über bewaffnete Drohnen sprechen. Läuft!
Afghanistan ist eh schon verloren, Afrika hat noch nicht so richtig begonnen.
Was mir bei der Bundestagsdebatte auffiel, war dass die Positionierung der Bunderegierung zu Targeted Killing nicht wirklich eine Rolle spielte.
Was mir gefiel, war die diplomatische Behandlung des Themas „Selbstbeschränkung“ durch Katja Keul (B 90/Grüne).
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Wenn es dann einmal zum Einsatz käme, welche Bewaffnung würde die Bundeswehr denn favorisieren? Oder ist da gar schon etwas gesetzt?
@ Klaus-Peter Kaikowsky
Jetzt bin ich selbst mal unsicher. Ihr „Gut so.“ ist doch sicher ironisch gemeint?
Korrigiere mich hier selber: Die Süddeutsche z.B. hat bereits eine Korrektur ihres Artikels herausgebracht, in der sie die Jahreszahlen korrigiert hat.
Das Frau Siemtje Möller hier aus Verwirrung einem Fehler aufgesessen ist, ist durchaus denkbar. Ultimativ wird jedoch in der Öffentlichkeit hängen bleiben, dass Heron TP erst 2025 eingeführt wird und daher keine Notwendigkeit besteht die Bewaffnung von Drohnen zeitnah zur thematisieren.
Korrekturen von ihr oder den entsprechenden Pressemedien die Tage nach der Debatte/Veröffentlichung publiziert werden erreichen dann kaum noch jemanden. Für viele Menschen werden dieses Falschaussagen und die damit transportierte Botschaft ultimativ zu Fakten, egal wie falsch sie sind.
Ultimativ spielt dies der SPD in die Karten, da es den Druck aus der Debatte nimmt.
„Heron TP kommt doch erst 2025. Warum die Eile. Wieso müssen die Politiker da denn JETZT über dieses Thema diskutieren? Ist doch total unnötig und verfrüht. “
Irrtum oder Absicht? Ein Schelm, wer da Böses denkt…
Es bleibt auch nach der Debatte unklar, warum dieses Thema nicht voran kommt. Das BMVg soll nun in der zweiten „Halbzeit“ der Legislaturperiode weitere Vorschläge erarbeiten, da das Thema offensichtlich unter der bisherigen Ministerin nicht bearbeitet wurde und auch die Unionsfraktion zwar die Notwendigkeit sieht aber ebenso passiv war.
Besonders bezeichnet ist dann noch die Anmerkung der Präsidentin sie lasse „aus gegebenem Anlass“ keine Kurzintervention zu, damit Abgeordnete ihre Züge bekommen können. Also das Gegenteil zur stets angemahnten Debatte.
Es sagt auch einiges, dass die Ministerin und die Abgeordneten offenbar erst in Kunduz über Details zum Raketenbeschuss im Sommer informiert werden. Nach den Informationen in der Debatte wurde die Raketenstellung bereits vorab aufgeklärt.
Ein Szenario, dass es auch bei ISAF öfters gab und auch bei den damaligen ROE-Debatten eine große Rolle spielte.
Daran ließe sich auch sehr gut zeigen, dass neue ROE für Drohnen, wie von der SPD, der FDP und ansatzweise auch von der AfD gefordert wurden, der komplette rechtliche, politische und militärische Irrweg sind.
Die Ministerin muss nunmehr nächstes Jahr auch in diesem Punkt liefern oder die SPD und die „Ängste“ (Abg. Möller) sind weiterhin stärker als Sachargumente.
Mit Blick auf Mali wird das Thema sicherlich auch erneut auf die Tagesordnung kommen.
Überfällige Entscheidungen sind notwendig und nicht ewige inhaltsarme Pseudo-Debatten kurz vor Weihnachten bei denen die ungestörte Heimfahrt wichtiger ist als eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Realitäten.
Man kann nur hoffen, dass das BMVg nicht, wie von der SPD gefordert, gesonderte RoE für bewaffnete Drohnen erarbeitet.
Es gibt standardisierte ROE der NATO (MC 362/1 Annex F, daran angelehnt ähnliche der EU).
Die darin definierten Kategorisierung (hostile intent, hostile act, attack, etc) ist die Grundlage für die internationale Zusammenarbeit. Gerade die SPD befürwortet ja stets eine europäische Armee.
In der Drohnen-Debatte spielt ja die Selbstverteidigung eine große Rolle, diese ist
– nach NATO-Definition – gar kein Bestandteil von RoE. Daneben spielen offensive RoE (Attack) eine zentrale Rolle (429a und 429b).
Das Allied Command Transformation hat im Rahmen einer Ausschreibung für eine Simulation die sonst hoch eingestuften RoE aus MC 362/1 auszugsweise veröffentlicht (mit einer Art Sperrvermerk):
„iii. Attack
In the context of NATO ROE Series 42, the term “attack” is generally used to mean the use of
force by NATO/NATO-led forces against DESIG persons, forces, or targets. Note, however,
that in references to “actual attack” or “imminent attack”, “attack” means the use of force
against NATO/NATO-led forces (or DESIG forces or personnel).
a. Attack in response to hostile intent (not constituting an imminent attack)
“Hostile intent (not constituting an imminent attack)” is defined as a “likely and identifiable
threat recognisable on the basis of both the following conditions:
a) capability and preparedness of individuals, groups of personnel or units which pose a
threat to inflict damage and,
b) evidence, including intelligence, which indicates an intention to attack or otherwise
inflict damage”
In case of imminent attack, use of force is permitted in self-defence and therefore not
regulated by NATO ROE (see part 4 below). “Imminent” means a condition that is manifest,
instant and overwhelming, and usually refers to a threat to which defensive action is
required.34
MC 362/1 provides a non-exhaustive list of tactical and non-tactical events that may lead
military personnel to respond against designated forces or individuals who demonstrate hostile intent:
a) Manoeuvring into weapons launch positions (whether within effective range or
not).
b) The deployment of remote targeting methods.
c) The use of shadowers or tattletales to provide picture compilation.
d) Increased indications of mobilisation or warlike gestures revealed to public or
gained from intelligence.
e) Increased movements of ammunition and the requisition of transportation.
Note that isolated acts of harassment without intelligence or other information indicating an
intention to attack or otherwise inflict damage, will not normally be considered hostile intent.“
(www.act.nato.int/images/stories/budfin/rfp016046.pdf, S. 336).
Das Dokument ist sicherlich für die weitere Debatte hilfreich – wenn sie ehrlich sein soll. Entscheidend sind bei RoE stets die Interpretationen der Begriffe (insbes. Unmittelbarkeit).
Aber das ist wohl alles schon zu viel an Details für die deutsche Debatte.
Memoria sagt 22.12.2019 um 2:35 Uhr:
„ Es gibt standardisierte ROE der NATO (MC 362/1 Annex F, daran angelehnt ähnliche der EU).“
So viel Kenntnis geht in ideologisch geführten Debatten, auch dem ein oder anderen Fachpolitiker (sarc off) verloren.
Vielleicht sollten sich die entsprechenden Politiker erst einmal klar darüber werden, wann und ob sich in den entsprechenden SOPs die deutschen zivilrechtlichen Regelungen für Notwehr/Nothilfe spiegeln müssen (oder nicht).
Zwischendurch kann ja auch die SOP 345 für indirektes Feuer, als Beispiel wie die ROE für den jeweiligen Einsatz national umgesetzt werden, als Studienzweck herangezogen werden.
Die deutsche Debatte über ROE für Angriffe mit Drohnen ist m.M.n eine Scheindebatte. Nicht nur das die gleichen Argumente seit 2012 immer wiederholt werden und keine der Seiten ihre Positionen ändert. Das wäre ja noch verständlich. Aber es ist schlicht kein Wille zum Kompromiss da. Obwohl die Bw sagt, für bewaffnete Drohnen würden die gleichen Einsatzregeln gelten wie für bemannte Kampfflugzeuge, wollen die Verhinderer nicht nachgeben. Und es gibt viele gesellschaftliche Verhinderer, als erstes wären da die beiden großen Kirchen in Deutschland zu nennen, dann die Linken, die gegen jegliche Auslandseinsätze der Bw sind und dann eben große Teile der SPD-Wählerschaft und der Grünen.
Die Debatte über die bewaffneten Drohnen kommt mir vor wie eine Stellvertreterdebatte. Man sagt Drohnen und meint bewaffnete Auslandseinsätze der Bw in der Diskussion. Nun konnte sich die jeweils herrschende Regierungspartei nicht der bündnispolitischen Notwendigkeit wie z.B. dem AFG-Einsatz entziehen, aber bereits damals, im Jahre 2007 war es für alle anderen beteiligten Nationen unverständlich, dass die deutschen Aufklärungstornados nicht bewaffnet sein durften und wenn es nach einigen SPD-Abgeordneten gegangen wäre, dann hätte die Bordkanone der Tornados sogar noch versiegelt werden müssen.
So kann man keine Auslandseinsätze führen und begründen. Entweder die Politiker machen sich gegenüber der Bevölkerung ehrlich, dann geht es mit der Bw als Ganzes wieder aufwärts oder es geht weiter so bisher und wird daher eher schlechter.
Was wollen die deutschen Teilstreitkräfte dann nächstes Jahr als Weihnachtsbotschaft an die interessierte Öffentlichkeit senden ? Die Marine heuer mit Bilder von Schiffen im Hafen, der InspLw als Fußgänger ganz ohne Großgerät. Nächstes Jahr dann der Besuch bei einem Oberstleutnant, der im Home Office und in Teilzeit seine Truppenteile führt und nachmittags mit seinem Hund spazieren geht ?
Im Streit um Öl in zyprischen Gewässern, GRI beschafft bewaffnete UAS: https://www.thetimes.co.uk/article/greece-buys-armed-drones-to-challenge-turkey-in-eastern-mediterranean-wj0qg0d5w
@Georg u. MA:
„Man sagt Drohnen und meint bewaffnete Auslandseinsätze der Bw in der Diskussion.“
Zustimmung. Genauer gesagt geht es in der Diskussion um Einsatz von Gewalt bei Auslandseinsätzen. Hier ducken sich auch in der letzten Debatte auch die Drohnenbefürworter weg indem fortlaufend Szenarios zum Selbstschutz herangezogen werden. Der Union fehlt mittlerweile jeder Antrieb angeblich wichtige Dinge auch durchzusetzen.
Die gesamte Diskussion verkennt weiterhin wesentliche völkerrechtliche, konflikttheoretische, militärfachliche, technologische und ethische Grundlagen.
Stattdessen wird vorallem emotional argumentiert.
Streitkräfte sind ein Mittel zur Gewaltandrohung und -anwendung.
Gerade auch im Rahmen von Einsätzen nach Kapitel VII der UN-Charta.
Gewaltanwendung unterscheidet sich rechtlich (und auch teilweise ethisch) zwischen Gewaltanwendung zur Auftragserfüllung von Streitkräften und der Notwehr/Nothilfe.
Für Ersteres gibt es standardisierte ROE und in der weiteren Detaillierung SOP, etc.
In diesem Rahmen wiederum gibt es verschiedene Mittel. Unter anderem luftgestützte Mittel, die bemannt oder unbemannt sein können. Deren Verfahren sind jedoch vergleichbar mit landbasierten Mitteln des indirekten Feuers oder dem Einsatz von Scharfschützen.
Diese Diskussion wurde bereits vor 10 Jahren im Rahmen von ISAF intensiv geführt. Einige der Beteiligten der obigen Debatte waren schon damals dabei und sind weiterhin bedingt in der Lage die Debatte substanziell voran zu bringen.
Die Debatte fängt immer wieder beim Mittel an ohne Betrachtung des Kontextes.
Zu SOP 345 erinnere ich an eine vorherige Diskussion:
https://augengeradeaus.net/2012/08/nicht-nur-fur-freunde-der-artillerie-erfahrungsberichte-aus-afghanistan/
SOP ersetzen keine ROE und zudem war die SOP 345 nicht gerade ideal.
Ausgangspunkt sollte die 42er-Reihe der ROE aus MC 362/1 sein. Das ist eigentlich schon exekutive Detailarbeit.
Hostile intent, hostile act und Selbstverteidigung sind die richtigen Kategorien um über Drohnen zu debattieren.
Allein das würde aber schon so manchen Aufreger erzeugen.
Einfach mal als Beispiel anhand des von Herrn Otte erläuterten „Szenario 2“ (aufgeklärte Vorbereitung eines Raketenangriffes auf das Camp Pamir in Kunduz).
Es wird also eine Angriffsvorbereitung (Raketen werden in Richtung des Camps aufgestellt) mit einer HERON aufgeklärt.
Dies ist bereits eine unmittelbare Bedrohung (Imminent attack). Entsprechend kann zur Selbstverteidigung gehandelt werden.
Personen die hieran beteiligt sind können vor oder nach der Beteiligung bekämpft werden (hostile act bzw. hostile intent).
Die Planer des Angriffes können unter hostile intent bekämpft werden.
Diese Ansicht hat auch das IKRK (direct participation) – seit mehr als 10 Jahren.
Es ist lediglich fraglich welcher zeitlicher Zusammenhang bestehen muss.
Genau diese Diskussion wurde vor fast 15 Jahren – hinter den Kulissen – auch anhand eines praktischen Beispiels (Raketenangriff auf Kunduz) intensiv diskutiert. Auch damals stand sich das BMVg selbst im Weg und erst als Abgeordnete nach Besuchen im Einsatzland massiv Druck ausübten änderte sich ganz langsam etwas (uneingeschränkte Akzeptanz der ROE 421ff).
Das Thema wird immer wieder durch die Einsatzrealität politisch relevant. Nur leider fängt man jeweils in der Diskussion wieder von vorne an. Wie dieser Faden zeigt wird das Thema auch in Mali bald wieder an Bedeutung gewinnen.
Die Koalition redet weiterhin von einer Debatte und sagt noch nichtmal, ob man bis zur Wahl noch eine Beschaffungsentscheidung treffen will (die SPD will das Thema ja schlichtweg nur verschleppen, um eine Positionierung zu vermeiden).
Aber man will mehr Verantwortung übernehmen (Union), eine Europäische Armee (SPD) und der Schutz der Soldaten hat ja höchste Priorität (Union und SPD).
Dann sollte man sich eben mal mit den Grundlagen einer solchen Debatte beschäftigen. Der Apparat in Exekutive und Legislative ist groß genug.
Man sollte endlich (!) mal ansatzweise versuchen zu verstehen in welchem rechtlichen, politischen, militärischen und technologischen Umfeld man sich bewegt, wenn man über bewaffnete Drohnen spricht.
Die Drohnendebatte ist nicht nur ein Lehrstück über das Verhältnis der Politik zu militärischen Mitteln, sondern auch über den mittlerweile üblichen Politikstil.
Ich gehe davon aus, dass es in der GroKo zu keiner Einigung mehr kommt und danach wird es sicherlich nicht einfacher.
Da bleibt nur der Trost mit Heinrich Heine:
„Franzosen und Russen gehört das Land,
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.“
(Deutschland. Ein Wintermärchen, Kapitel 8)
… und auch das gehört zur Debatte: Vergleichsweise (gegenüber Kampfjets) billige Drohnen bestimmen die zunehmenden Auseinandersetzungen in Libyen:
In Libya, cheap, powerful drones kill civilians and increasingly fuel the war
@ Memoria sagt: 22.12.2019 um 19:07 Uhr:
„SOP ersetzen keine ROE und zudem war die SOP 345 nicht gerade ideal.“
Beides richtig. Ich hoffe dass ich hier nicht falsch verstanden wurde.
Es würde den unbedarften Fachpolitikern im Bundestag eventuell helfen, wenn ein „gedienter“ MdB, den Unterschied ROE zu SOP erklärt und wie man mit einer SOP (345 oder 311) die Anwendung bestehender ROE für ein oder mehrerer Waffensysteme regeln kann.
@ Memoria
Volle Breitseite, zum Abschreiben für die Bundestagsabgeordneten !
@ T.W.
Sehr interessant der Bericht der Washington Post über den Drohneneinsatz in Libyen. Ich wusste gar nicht, das so viele Länder einen Stellvertreterkrieg in Libyen betreiben.
Also ca. 800 Drohnenangriffe der einen Seite gegen 240 Drohnenangriffe der Regierungstruppen, die noch dazu eine schlechtere Reichweite und eine geringer Ladung, Durchschlagskraft haben.
Eigentlich konnte man den breiten Einsatz von Drohnen als Fernwirkmittel abwarten, denn die Technologie ist billig und kann von einer sicheren Entfernung von ausländischen Experten betrieben werden. Also genau so wie von ehemals sowjetischen jetzt russischen und chinesischen Militärberatern, der Hisbollah im Libanon, und den CIA-Kräften oder heutzutage den zivilen Kontraktoren aus den USA es in verschiedenen Konfliktgebieten praktiziert wird.
Mal abgesehen, von dem Krieg in Libyen, glaubt jemand das man einen gezielten Drohnenangriff gegen ein deutsches Camp mit billigen aber wirkungsvollen chinesischen Drohnen abwehren könnte ?
Ich nicht, ich sehe keine Möglichkeit, so einen Angriff mit Bundeswehrmitteln im Ausland abzuwehren. Was fehlt ist ein radargesteuertes Luftabwehrgeschütz, damit man auch bei einem nächtlichen Angriff sich wehren kann (so etwas hatten wir früher). Für infrarotgesteuerte Raketen ist der Abgasstrahl dieser relativ kleinen Drohnen zu gering und die funktechnische Beeinflussung mit Störung der Datenübertragung wird bei einer halbwegs durchdachten Funkübertragung gegen Null tendieren (zu großer Abstand Störsender zum Empfänger in der Drohne, ausserdem „Fail-safe“ Modus beim Ausfall der Funkverbindung wird ein vorprogrammiertes stationäres Ziel mittels GPS-Koordinaten angegriffen, der GPS-Empfänger der Drohne kann auf einem Abstand von mehren Kilometern zum Ziel auch nicht durch einen Störsender gestört werden).
Quintessenz: Deutschland verschläft wiedermal den technologischen Fortschritt und stellt plötzlich, spätestens in ein paar Jahren fest, es ist mit vergleichsweise einfachen Mitteln angreifbar und verwundbar. (Man stelle sich diese Drohnen als Kommandounternehmen verladen auf zwei LKWs, einmal Drohnen und Startausrüstung, einmal Steuergerät auf LKW vor, was man damit auf die Infrastruktur eines Camps, einer Stadt oder eines sonstigen wichtigen Punktes ausüben kann).
Warten wir mal den nächsten James-Bond Film ab, was denen dazu einfällt.
[Ehe es in James-Bond-Spekulationen abgleitet:
https://augengeradeaus.net/2019/12/bundeswehr-beschafft-drohnenabwehrsystem-von-kongsberg/
Und damit beenden wir den OT. T.W.]
@MA:
Es braucht aus meiner Sicht keine gedienten Abgeordneten (da gibt es ja auch sehr viele die diese Themen, insbesondere auf höheren Ebene, nicht kennen), sondern eine entsprechende Beratung durch Mitarbeiter.
Es ist zudem der falsche Weg aus SOP die ROE aufzuleiten – zumal es entsprechende ROE gibt. Wenn man eine SOP zur Veranschaulichung (!) verwenden will dann SOP 302. Aber bei der zeigt sich ja besonders plakativ das unzureichende Verständnis der Bw in diesen Dingen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/CD07400/Dokumente/Dokument%2520061.pdf
Die (aktuellen) Abgeordneten reden von Einsatzregeln ohne echtes Verständnis welches Abstraktionsniveau diese haben.
Zudem sollten auf der strategischen Ebene strategische Fragen behandelt werden und nicht taktische. Viel drängender wäre mal wirklich über Zweck und Ziel von Einsätzen zu debattieren und dann zu schauen, ob die ROE dazu passen. Eigene ROE durch den Bundestag für ein Waffensystem sind da der doppelte völlig falsche Weg. Der Bundestag schreibt keine ROE, sondern muss grundsätzlich erwarten, dass aus seinem Mandat zweckmäßige ROE durch das BMVg erstellt werden. Das war bisher oft nicht der Fall.
Wie vor 10 Jahren als man auch schon keine Stringenz erreicht hatte (Attacke mit Fußnoten, FAZ.net). Damals war so mancher Abgeordneter in diesen Dingen kenntnisreicher als mancher dafür zuständiger General. Aber es wurde weiterhin gern so getan als wäre der Bundestag das Problem.
Fazit:
Nicht irgendwelche SOP sind das eigentliche Thema, sondern ebenengerechte Führung – mit Realitätssinn und Mut.
Die Debatte geht aber leider in die völlig andere Richtung, insbesondere von der SPD.
@ Memoria 22.12.2019 um 19:07 Uhr
Big up! Ich kann Ihre Einschätzung absolut nachvollziehen. Jetzt vestehe ich sogar den „Druck“ Ihreseits bei diesem Thema besser. Wenn man eine Sache mit Verve verfolgt, möchte man natürlich noch zu Lebzeiten wenigstens einen Teilerfolg vergegenwärtigen können.
Ihre Prognose für die Zukunft teile ich genauso.
Da ich mich aber sehr über Ihr Heine Zitat gefreut habe, möchte ich auch etwas von ihm zitieren:
„Gottlob! durch meine Fenster bricht
Französisch heitres Tageslicht;
Es kommt mein Weib, schön wie der Morgen,
Und lächelt fort die deutschen Sorgen.“
(Nachgedanken)
In der Debatte werd ja auch stets die völkerrechtlichen Fragen beim Einsatz von Kampfdrohnen betont.
Auch dazu gibt es schon eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages – aus dem Jahr 2012:
http://www.bundestag.de/resource/blob/406736/WD-2-118-12-pdf-data.pdf
Ich finde es zudem bezeichnend, dass stets eine Debatte eingefordert wird, aber diese fortlaufend vermieden wird. Ich kann nicht erkennen, dass eine der Regierungsfraktionen (oder deren Parteiorganisation oder parteinahe Stiftung) zu diesem Thema seit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages (mit der erneuten Forderung nach einer Debatte) durch Reden, Aufsätze, Gutachten, Diskussionen, Symposien, etc die Debatte vorangebracht hat.
Die Debatte tritt seit mindestens 5 Jahren auf der Stelle. Mal sehen, ob die Ministerin wirklich etwas bewegen wird (wie in Kunduz angekündigt) , andernfalls wäre ihre Glaubwürdigkeit in der Truppe wohl erheblich beschädigt.
Die Berichterstattung über bewaffnete Drohnen wird, wie auch hier im blog schon thematisiert, medial oft mit hochemotionalen , sachlich falschen Parolen begleitet.
Ein aktuelles Beispiel von heute, Schlagzeile der Berliner Morgenpost online:
“ Angst vor Killerkommandos. AKK will bewaffnete Drohnen“
@Bundesbürger:
Mir geht es um eine sachliche und fundierte Diskussion.
Wie oberflächlich die Debatte in Politik, Wissenschaft und weiten Teilen der Medien immernoch ist zeigte sich auch diese Woche wieder:
„Gezielte Tötungen will auch die FDP nicht – die seien ganz klar gegen das Grundgesetz. Marcel Dickow von der Stiftung Wissenschaft und Politik sieht allerdings eine ganz andere Gefahr. Bewaffnete Drohnen könnten Kriege entgrenzen. „Diese Systeme verführen dazu, fliehende Angreifer – beispielsweise in einem Bürgerkrieg – zu verfolgen, obwohl sie keine Kombattanten mehr sind.“ Eine völkerrechtliche Grauzone, meint Dickow.“
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/kampfdrohnen-debatte-pro-und-contra-100.html
Besonders Herr Dickow von der SWP blendet weiterhin wesentliche Elemente der Einsatzrealität der letzten 10 Jahre aus.
Auch der fliehende Kombattant bleibt zunächst einmal ein Kombattant.
Bei einer möglichen erneuten Anhörung im Bundestag wird er diese Thesen sicherlich wieder vorbringen. Ich befürchte die Thesen bleiben wieder unwidersprochen.
Hier ein Blick auf die letze Anhörung:
https://augengeradeaus.net/2014/06/dronewatch-sammlung-fuer-bundestagsanhoerung-30-juni/
https://augengeradeaus.net/2014/07/dronewatch-wortprotokoll-der-bundestags-anhoerung/
Solange man in diesem Land so umfassend die Augen von den Fakten verschließt kann eine ernsthafte Debatte gar nicht beginnen.
Dann soll man aber bitte auch konsequent sein und sich aus allen internationalen Einsätzen abmelden. Denn so kann es nicht funktionieren – die negativen Konsequenzen tragen so lange die eingesetzten Soldaten.
Im Kunduz ist heute morgen übrigens ein amerikanischer Soldat in Chardareh, Provinz Kunduz gefallen:
https://www.cbsnews.com/news/afghanistan-american-service-member-killed-us-military-says-today-2019-12-23/
Die deutsche Politik wird in der Sahelzone in den nächsten Jahren mit den gleichen Problemen wie in den letzten 15 Jahren in Afghanistan konfrontiert werden.
Nur leider wurde aus den letzten 15 Jahren nicht wirklich daraus gelernt. Sieht man besonders gut an der erneuten Drohnendebatte.
Wenn man dann wieder merkt, dass die Ausrichtung völlig unzweckmässig ist, wird es erneut zu spät sein.
Krieg und seine Konsequenzen lassen sich eben nicht so leicht wegdiskutieren wie ein Handy der Ministerin.
Die immer mehr erkennbare Unfähigkeit Einsätze strategisch abgeleitet und konsequent zu führen, hat längst auch Auswirkungen auf die Motivation der Truppe.
Alldas scheint aber in den politischen Scheindebatten gar keine Rolle mehr zu spielen. Die Parteien glauben eher mit dem Thema innenpolitisch an Profil gewinnen zu können. Dafür genügen eben auch ziemlich weltfremde Argumente.
@ Memoria sagt: 22.12.2019 um 21:16 Uhr
„Zudem sollten auf der strategischen Ebene strategische Fragen behandelt werden und nicht taktische. …“
+1
Gebt der Legislative, was der Legislative ist und gebt der Exekutive, was der Exekutive ist…
Wenn der Bundestag die Ebene ROE debattiert, stimmt etwas grundsätzlich nicht – Micromanagement at its best.
Servicelink zum FAZ-Artikel (sollte erlaubt sein, da älter als ein Jahr): https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/afghanistan-attacke-mit-fussnoten-1893515.html
Und der aktuelle Debattenbeitrag vom ZDF:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/kampfdrohnen-debatte-pro-und-contra-100.html
@ Memoria sagt: 22.12.2019 um 21:16 Uhr
„Es ist zudem der falsche Weg aus SOP die ROE aufzuleiten – zumal es entsprechende ROE gibt.“
Habe ich auch nicht gesagt. Scheinbar drücke ich mich nicht deutlich genug aus.
@MA:
Ich hatte sie bezüglich ROE und SOP mißverstanden. Mein Fehler.
Die jüngsten Äußerungen der SPD-Fraktion (Mützenich, Hellmich) legen nahe, dass nun das BMVg Einsatzkonzepte und -szenare beschreiben soll. Das BMVg hat das Thema – entgegen der Aussagen im Koalitionsvertrag – unter von der Leyen liegen lassen.
AKK hat die Debatte wieder eröffnet.
Nun kann das BMVg die Thematik im Rahmen der geforderten konzeptionellen Grundlagen ja mal sortieren. Mal sehen, ob nun der große Wurf gelingt. Dann auch gern mit Veranschaulichung der gesamten Kette zwischen UNSR über das Mandat, die ROE und SOP und nationale Einschränkungen und die Umsetzung bei bewaffneten Drohnen.
Dann kann die SPD mal debattieren und vielleicht irgendwann man entscheiden.
Aber bis dahin sind wohl die Grünen entscheidender, die sehen das Thema aber noch skeptischer.
@K.B.:
Danke.
Den FAZ-Artikel hatte ich weiter oben auch erwähnt. Das scheint alles weitgehend vergessen zu sein oder wird nicht ausreichend mit der Drohnendebatte verbunden.
@ Memoria
Bei Ihrem Link um 7.03 Uhr: leider eine 404.
Grundsätzlich: „Das ist ja grad‘ das geile an der Demokratie!“ (Fettes Brot, irgendwo)
Auch die Union hat abgelehnt. Trotz der Forderung AKKs und Ottes. Wejens die Debatte.
Vielleicht heißt es ab 2021 ja auch „schwarz-braun ist die Haselnuss“?
Und: Kann man Herrn Dickow nicht gegen Frau Franke austauschen?
Zum Randthema „Drohnen in der Türkei“ ein Artikel auf Heise:
https://www.heise.de/tp/features/Drohnenmacht-Tuerkei-4621726.html?wt_mc=nl.tp-aktuell.taeglich
Interessant ist der bewaffnete Quadrokopter. Ich bin immer wieder verblüfft, wie weit die Türkei hier Deutschland voraus ist, wenn auch vielleicht die Produkte nicht die allerletzten technischen Finessen aufweisen.
Die Franzosen waren schnell mit dem Ausprobieren:
„Sieben Terroristen bei französischem Drohnenangriff getötet – Bei seinem Militäreinsatz in Mali hat Frankreich erstmals eine bewaffnete Drohne eingesetzt. Dadurch starben sieben Terroristen.“
ZEIT Online
Ich verstehe das so, daß die Drohnen einen Einsatz am Boden begleitet haben.
[Hier das Original:
Œuvrant dans un environnement difficile, dans une région densément boisée, cette action a été rendue possible par l’action des troupes au sol appuyés par la composante aérienne. Ainsi, les tirs ont été délivrés par un drone Reaper et une patrouille de Mirage 2000. Cette frappe est la première réalisée en opération par un drone armé.
(In einem schwierigen Umfeld in dicht bewaldeten Gebiet wurde diese Aktion durch den Einsatz von Bodentruppen ermöglicht, die durch die Luftkomponente unterstützt wurden. Die Feuerunterstützung kam von einem Reaper UAV und einer Patrouille mit Mirage 2000. Es war der erste Einsatz einer bewaffneten Drohne in einer Operation.)
https://www.defense.gouv.fr/operations/actualites2/barkhane-poursuite-de-l-action-dans-la-region-de-mopti
T.W.]
@ Thomas Melber sagt:
23.12.2019 um 18:41 Uhr
Die TUR Kargu Drohne wurde schon hier thematisiert:
https://augengeradeaus.net/2019/11/dronewatch-auf-der-rutschbahn-zu-autonomen-waffensystemen/comment-page-1/
@Bundesbürger:
Die Sachverständigen werden ja von den Fraktionen benannt. Also könnte durchaus auch Frau Franke dort etwas sagen, wenn sie benannt wird.
Sie wäre da sicherlich eine Bereicherung der Perspektiven – bezeichnenderweise gehört sie auch nicht zur „Berliner Blase“.
Denn wenn sogar die FDP in ihrem Antrag behauptet gezielte Tötungen seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, dann zeigt sich damit vorallem wie weit entfernt auch eine vorgebliche Rechtsstaatspartei sich von der wissenschaftlichen Fachdiskussion rundum das humanitäre Völkerrecht und dessen Auswirkungen auf die Schrankenbereiche der EMRK und des Grundgesetzes entfernt hat.
Die Debatte hierzu gab es auch schon vor knapp 10 Jahren auf deutlich höherem Niveau – unter Beteiligung von Abgeordneten und Wissenschaftlern.
Diese Themen sind halt unangenehm und in der Debatte ist es einfacher ein gefühltes Völker- und Verfassungsrecht zu propagieren.
Hier nur ein Beispiel:
http://www.vo2s.de/mi_dvparl2010.pdf
Die logische Reihenfolge ist der bewaffnete Konflikt, der Kombattantenstatus, der Einsatz nach Kapitel VII der UN-Charta, das Mandat, die ROE, SOP, ggf. SPINS und dann eine Plattform.
Es ist schon bemerkenswert wie lange Soldaten in bewaffneten Konflikten eingesetzt werden – ohne das Entscheidungsträger den Handlungsrahmen kennen. Selbst wenn man bei der Definition und Begründung der Schrankenbereiche Verbesserungen für notwendig hält, wäre es ja sinnvoll diese Bedenken in die vorgebliche Debatte um die völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen für Drohneneinsätze einzubringen.
Stattdessen wird eine extreme Minderheitenmeinung in den Rechtswissenschaften zur offiziellen Position erhoben.
Bleibt die Debatte auf diesem Niveau, dann wird daraus sicherlich noch lange nichts.
Anstatt die GroKo mit sachlichen Argumenten vor sich her zu treiben sind alle Oppositionsparteien in ihren jeweiligen Denkschablonen gefangen – dies zeigen alle Anträge und Debattenbeiträge.
Mal abwarten was das BMVg nun aus alldem macht, es wäre eine Chance die unangenehmen Fragen rundum die Einsatz mal schonungslos zu debattieren.
Das BMVg müsste nur etwas Mut aufbringen – das Wissen ist im Haus vorhanden. Die Leitung darf es in dem Bericht an den Verteidigungsauschuss nur nicht wieder weichspülen und die wesentlichen Punkte nur ansatzweise beschreiben (wie es gern durch die Mitzeichnungsgänge geschieht) oder gar auf die unsinnigen Vorschläge zu gesonderten Regeln für Drohnen eingehen, nur um einen politischen Kompromiss zu finden, der nicht praxistauglich ist.
Man wird sich an Weihnachten ja auch mal was wünschen dürfen.
In diesem Sinne: Ein frohes Fest!
… durch den regulierten Luftraum Europas … mit italienischer Lizenz. Beruhigend, dass dies nicht in Berlin geschlossen werden muss.
h/t@Intel_Sky
COLOGNE, Germany — NATO members are relying on Italy’s safety certifications for the alliance’s new Alliance Ground Surveillance drone fleet, as questions remain about the aircraft’s ability to fly through Europe’s regulated airspace.
https://t.co/KXoiN1r39I?amp=1
So, nach gut 80 Seiten Protokoll der Anhörung von 2014, der Anträge von Afd und FDP sowie des Plenarprotokolls vom 20.12.2019 ein paar Gedanken zum Thema:
Als erstes fällt auf, wie ausbaufähig das Niveau der politischen Auseinandersetzung zum Thema ist:
Die AfD hat der FDP zu Recht vorgeworfen, dass in deren Antrag die Einführung von UAV in der Bundeswehr auf das Jahr 2010 datiert worden ist – alles ignorierend, was vorher schon jahrzehntelang unterwegs war. Der AfD-Antrag ist ebenfalls fehlerbehaftet, wird doch gleich zweimal geschrieben, dass die Heron TP von Israel geleast werden, wo doch richtigerweise Airbus der Vertragspartner ist.
Am kritischsten sehe ich die Argumentation der SPD (vertreten durch Siemtje Möller):
„Die Bewaffnung von Drohnen ist sicherlich ein Thema, das unglaublich emotionalisiert diskutiert und unglaublich unterschiedlich bewertet wird. Bewaffnung von Drohnen macht vielen Menschen Angst. […] Die andere Seite – ich empfinde die als ebenso schwerwiegend – ist die Sorge und auch die Angst vor einer Entgrenzung durch Technik, die Angst vor dem Kontrollverlust und möglicherweise, in die Zukunft gerichtet, auch die Angst vor einem Kampf der Maschinen, der manche Menschen, die sich nicht so sehr damit beschäftigen wollen, umtreibt.“
Es werden diffuse Ängste und Sorgen von bewusst Desinteressierten und -informierten als Argument gegen begründete Forderungen von Wehrbeauftragtem, Bundeswehrverband, Bundeswehrführung und Parlamentsmehrheit ins Feld geführt? Das kann doch eigentlich nicht ernst gemeint sein.
Falls doch: Wo fanden denn die ganzen Diskussionen statt, die die SPD(-Fraktion) oder die Friedrich-Ebert-Stiftung in den letzten zwei Jahren zum Thema organisiert haben?
Zusätzlich wird der Bedarf an der Fähigkeit Wirkung von Seiten der SPD negiert, um die Forderungen nach Bewaffnung von UAV kleinzureden.
Ein Beispiel aus der Parlamentsdebatte vom 20.12.:
„[Marcus Faber (FDP):] Die Panzerhaubitze haben wir 2010 nach Afghanistan gebracht. Das war eine richtige Entscheidung, ohne jahrelange Debatte im Vorfeld.
(Wolfgang Hellmich [SPD]: Ohne einen Schuss abzugeben!)“
Würde sich Herr Hellmich an die öffentliche Anhörung zu bewaffneten UAV vom 30.06.2014 erinnern (bei der er anwesend war), wüsste er, dass am 10.07.2010 die Panzerhaubitzen erstmalig scharf geschossen haben (S. 18 im Protokoll).
Natürlich darf Herr Hellmich auf diese Art und Weise im Parlament argumentieren. Aber es ist entweder unlauter oder uninformiert – beides einer Regierungsfraktion nicht würdig.
Auch die Befürworter von bewaffneten UAV überzeugen argumentativ nicht wirklich. So wird als Monstranz der „Schutz der eigenen Soldaten“ vor sich hergetragen und ja alles vermieden, was nach Töten von Feinden klingt.
Oder in den Worten von GenLt Fritz (2014 Befehlshaber Einsatzführungskommando): „Schutz ist die Schonung eigener Soldaten auch im Angriff“ (S. 59)
Kommen wir nun aber zu den inhaltlichen Punkten der Diskussion, insbesondere zu den Kontra-Argumenten:
1. Der Behauptung von Marcel Dickow, dass fliehende Angreifer keine Kombattanten mehr seien, wurde aber schon widersprochen. Wolff Heintschel von Heinegg hatte 2014 klargestellt, dass gegnerische Kombattanten oder Mitglieder organisierter bewaffneter Gruppen jederzeit zulässige militärische Ziele sind, „selbst wenn sie schlafen“. Vielleicht sollte jemand dem ZDF Bescheid geben…
2. 2014 war eines der zentralen Kontra-Argumente noch, dass Deutschland durch Verzicht auf bewaffnete UAV eine Vorreiterrolle mit dem Ziel eines internationalen Rüstungskontrollregimes übernehmen könnte. Ende 2019 muss diese Hoffnung als gescheitert angesehen werden. Deutschland wäre allenfalls Nachzügler bei der Einführung bewaffneter, unbemannter Systeme.
3. Ein weiterhin gültiges Argument (was auch ADLAS-Doe in einem Kommentar von 2018 genannt hat) ist die Gefahr der „schiefen Ebene“, dass mit der Entwicklung unbemannter Systeme untrennbar eine Steigerung der Grade an Automatisierung und Autonomie verbunden ist. Nur ist diese Entwicklung prinzipiell unabhängig von der Frage der Bewaffnung. Im Kern betrifft diese Entwicklung primär die Fähigkeit Aufklärung. Sensordaten müssen einzeln ausgewertet, fusioniert und interpretiert werden – unabhängig von der Frage, ob im Anschluss vom gleichen Luftfahrzeug aus ein Waffeneinsatz erfolgt oder nicht.
Interessanterweise fand diese Diskussion in der Öffentlichkeit kaum statt bei unbewaffneten MALE-UAV oder beim Eurohawk, wo sie viel bedeutender (gewesen) wäre.
Und ehrlicherweise hat sich diese Diskussion erübrigt, wenn man sich die Entwicklungen in den USA und in China anschaut. (Wobei dieser letzte Satz eher Meinung als gesichertes Argument darstellt.)
4. Als zentrale Kontra-Argumente werden die negativen sicherheitspolitischen Implikationen genannt: Ein Konterkarieren der politischen Ziele der Einsätze, weil sich die lokale Bevölkerung vor einer latenten Gefahr durch bewaffnete UAV fürchtet oder weil Soldaten durch die neuen Möglichkeiten trigger-happy werden und Zivilisten töten. Oder gar eine Neigung militärische Lösungen für Konflikte zu wählen, die man ohne die Fähigkeiten bewaffneter UAV zivil lösen würde.
Diesen Argumenten kann man nicht mit ROE-Semantik begegnen. Diesen Argumenten sollte man endlich einmal mit Sicherheitspolitik begegnen, die diesen Namen auch verdient. Bei einem ganzheitlichen Ansatz – abgestimmt auf die jeweiligen Einsatzgebiete, entwickelt von AA, BMZ und BMVg, getragen von Personal aus allen drei Bereichen – würden negative Effekte des Einsatzes von bewaffneten UAV sofort zurückgemeldet und korrigiert werden.
OK, das wäre wohl zu viel Wünsch-dir-was…
Aber vielleicht wäre eine wissenschaftliche Auswertung der Erfahrung anderer, europäischer Länder sowie eine entsprechende Begleitung der Einführung von Waffen für eigene MALE-UAV ein erster Schritt, der der SPD eine Brücke zur Zustimmung bauen könnte. Wir wollen ja niemandem zumuten, über Sicherheitspolitik grundlegend nachdenken zu müssen…
Link zum Kommentar von ADLAS-Doe 2018: https://augengeradeaus.net/2018/06/dronewatch-bundestag-billigt-neue-bundeswehr-drohnen-und-setzt-neue-huerden-fuer-bewaffnung/#comment-296193
Link zum Plenarprotokoll: dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19138.pdf#P.17287
Link zur Übersichtsseite auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7409767#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDA5NzY3JnZpZGVvaWQ9NzQwOTc2NyZ2aWRlb2lkPTc0MDk3NjcmdmlkZW9pZD03NDA5NzY3&mod=mediathek
PS: Gibt es das Protokoll der Anhörung von 2014 auch in einer elektronischen, durchsuchbaren Version? Nicht die eingescannte, augenfeindliche Variante?
@K. B.:
„Aber vielleicht wäre eine wissenschaftliche Auswertung der Erfahrung anderer, europäischer Länder sowie eine entsprechende Begleitung der Einführung von Waffen für eigene MALE-UAV ein erster Schritt, der der SPD eine Brücke zur Zustimmung bauen könnte.“
Da bin sehr skeptisch, da die SPD keine Einigung sucht, sondern möglichst eine Entscheidung in der Bundesregierung vermeiden will. Bereits im Bundestagswahlkampf 2013 hatte sich die SPD klar gegen bewaffnete Drohnen ausgesprochen. Daher will man in dem emotionalisierten Thema nicht auch noch eine weitere Kehrtwende vollziehen.
Man müsste dann ja auch mal über Gewaltanwendung zur Erreichung der Ziele eines Einsatzes diskutieren. Das große Tabu der deutschen Sicherheitspolitik.
Im kommenden Jahr wird dieses übergeordnete Thema mit Blick auf die Sahel-Zone wieder auf die Tagesordnung kommen.
Die GroKo wird da mit Bezug auf Barkhane wieder alle möglichen, und teilweise fragwürdigen, Argumente (Grundgesetz, Einsatzbereitschaft, etc) nutzen, um sich möglichst nicht kinetisch (insbesondere bei Barkhane) teilzunehmen.
@ Klaus-Peter Kaikowsky sagt: 25.12.2019 um 13:17 Uhr
Naja, weiterhin offenen Fragen sind unter anderem die Nutzung innerhalb der Luftraumstruktur, d.h. ausserhalb besonders gesperrter/reservierter Lufträume.
Das wird u.a. „Berlin“ vermutlich noch eine Weile beschäftigen. Vielleicht wissen ja hier die Kommentatoren, die sich hauptsächlich mit dem Thema beschäftigen, mehr zu berichten und die Lösung liegt schon fertig zur Unterschrift bereit.
https://www.defensenews.com/smr/nato-2020-defined/2019/12/22/new-nato-surveillance-drones-bet-on-italian-safety-ruling/
Der Wehrbeauftragte spricht sich im Tagesspiegel für einen verstärkten Einsatz in der Sahelzone mit Frankreich, im Rahmen der EU und der VN aus („Wehrbeauftragter fordert Veränderungen für 2020 Bundeswehr soll verstärkt in der Sahel-Region eingesetzt werden“, online verfügbar).
Wenn es dabei weiterhin um Mentoring und Partnering geht, dann wird das Thema bewaffnete Drohnen erneut ein Teilthema werden.
Die Erfahrungen der amerikanischen Spezialkräfte in Niger sollten ein mahnendes Beispiel sein:
https://www.airforcetimes.com/flashpoints/2018/05/13/following-niger-ambush-pentagon-promises-more-air-support-in-africa/
Herr Bartels hatte sich 2013/ 2014 mehrfach skeptisch bezüglich der Notwendigkeit bewaffneter Drohnen geäußert:
https://augengeradeaus.net/2014/06/dronewatch-auf-in-die-woche-des-streits/
Aktuell kenne ich keine Äußerungen von ihm dazu. Mal sehen wie sich die Debatte im nächsten Jahr weiterentwickelt.
Nun ist es offiziell, Deutschland hat Anfragen zu einer Teilnahme an einem Spezialkräfteeinsatz in Mali („Tacouba“) zweifach abgelehnt:
https://www.spiegel.de/politik/ausland/mali-deutschland-will-frankreich-nicht-bei-spezialkraefteeinsatz-helfen-a-1302834.html
Leider wird die Ablehnung nicht weiter begründet. Aber die Bundesregierung zeigt sich sehr besorgt über die Sicherheitslage in der Sahelzone. Ja dann…
Passt (erneut) nicht wirklich zu Reden der Ministerin und der Kanzlerin.
Dänemark, Schweden, Tschechien, Estland und Spanien sind offenbar bereit hieran teilzunehmen.
Was ist der deutsche Lösungsvorschlag?
Vernetzte Sicherheit und so…?
[Habe mir inzwischen die Antwort besorgt und dazu einen neuen Thread aufgemacht – bitte das hier nicht weiter. T.W.]