DroneWatch: Wortprotokoll der Bundestags-Anhörung
Fürs Archiv: Das Wortlaut-Protokoll der Anhörung des Verteidigungsausschusses zu Kampfdrohnen am 30. Juni hat der Bundestag dankenswerterweise jetzt zum Nachlesen online gestellt.
(Ist ja bislang nicht selbstverständlich und sollte deshalb auch mal gewürdigt werden. Allerdings: leider in einer grafischen Version, aus der man ohne weitergehende Bearbeitung nicht direkt etwas herauskopieren kann. Schade.)
Nachtrag Dezember 2019: Link zum Protokoll gefixt; und vorsichtshalber auch hier:
20140630_BT-Anhoerung_unbemannte_Systeme
(Archivbild 2007: MQ-9 Reaper, Unmanned hunter/killer weapon system – U.S. Air Force photo/Staff Sgt. Brian Ferguson)
Zeigt sich so die Professionalität unserer Bundesregierung? Kann man da nicht eine ordentliche PDF-Datei erstellen? Da hat man ein elektronisches Protokoll am Computer vorliegen, druckt es aber auf Papier aus, um es darauf wieder zu scannen, um das dann wieder als PDF zu speichern – umständlicher geht es fast nichtmehr.
Aber vielleicht möchte man ja auch nur der NSA das Leben erschweren, aus dieser Pixelansammelung ließt kein Rechner Schlüsselwörter heraus.
Es gäbe da einen Weg
http://de.wikipedia.org/wiki/Texterkennung
@eresbe: Und genau das beweißt den unsäglichen Dilletantismus! Zig OCR-Softwares lassen grüßen! (z.B.: ABBY FINE READER mit extrem niedrigen Fehlerquoten und für die, die es weiter interresiert)
Der aktuelle Adobe Acrobat hat doch eine hervorragende Texterkennung?
@Vtg-Amtmann
Eine Frage: vertraten Sie nicht immer die Auffassung das Prof. Giemulla auf die fehlende allg. Verkehrszulassung als Mangel hinweisen würde? Wenn ich das richtig interpretiere vertritt er doch in der Anhörung das Argument, die wäre nicht notwendig.
Hat er jetzt seine Meinung gewechselt oder übersehe ich da was?
@Brabantiner: Man muß ganz klar zwischen segrated und non-segrated airspace (Sperrgebieten und Allgemeinem Luftraum), ebenso zwischen zulassungspflichtig und zulassungsfähig unterscheiden. Im Allgemeinen Luftraum geht ohne (Verkehrs-) Zulassung schon mal gar nichts und b.a.w. (2020++) sind die derzeitigen UAV auch mangels entsprechender Konstruktion (FAA-FAR Part 23 bzw. 25 / EASA CS 23 bzw. 25 sowie mangels Sense & Avoid) überhaupt nicht zulassungsfähig!
Genau das hat Prof. Dr. E. Giemula eindeutig klargelegt und genau das war auch immer der von mir vertretene Standpunkt. Nochmals „total gesperrter Luftraum = Einsatz möglich (z.B. TrpÜbPl AFG oder auch Grafenwöhr oder Putlos oder Todendorf) oder ), allgemeiner Luftraum = Einsatz absolut nicht möglich (z.B. Male-UAV von D nach Somalia ohne Sperr-Korridore und ohne Ein-, Aus- und Überfluggenehmigungen der überflogenen fremden Hoheitsgebiete)
Ergo, Luft- See-oder auch Landtransport wenn es um die halbe Welt gehen soll bis in das _v_o_l_l_g_s_p_e_r_r_t_e_ Einsatzgebiet. Bei HALE- und U(C)AS bieten sich damit Mischlösungen wie G550 RQ37 (http://www.flightglobal.com/news/articles/gulfstream-unveils-g550-uav-169199/ ) förmlich an, ebenso bei größeren MALE-U(C)AS wie z.B. Piaggio’s P.1HH Hammerhead ( http://p1hh.piaggioaero.com/) oder im mittleren U(C)AS eben L.I.S.A. (Light Infranrie Support Aircraft). Und genau diese Flieger haben schon einmal vorneweg die Zulassungshürden gemäß FAA-FAR Part 23 bzw. 25 / EASA CS 23 bzw. 25 genommen und müssen nur noch mit Marktverfügbarkeit von SENSE & AVOID nachgerüstet werden!
Aber auch das scheinen bei BMVg und Politik bislang nur wenige Einzelne kapiert zu haben. .
Interessante Lektüre.
Nicht nur für Drohnen interessant, da man sehr deutlich erkennt wie an der Schnittstelle zwischen militärischer Führung und Politik gearbeitet wird.
Besonders bezeichnend die Aussagen von GenLt Fritz zur Mandatierung von Drohneneinsätzen (S. 39/40).
Aus seiner Sicht ist ein Einsatz von bewaffneten Drohnen nicht vom angedachten Mandat für RSM abgedeckt.
Das ist offensichtlicher Unsinn, da es immer eine Fähigkeit Schutz gibt.
Wenn man eine Schutzkompanie einsetzen kann, dann auch eine bewaffnete Drohne.
Wenn es notwendig wird soll das Parlament sogar das Mandat ändern.
Kompletter Quatsch. Zudem nichts aus der späten Verlegung von schweren Waffen bei ISAF gelernt.
Aber das stellt auch kein Parlamentarier klar.
Dass UK Reaper mit Bewaffnung im Land belassen will („force protection“) erwähnt man auch nicht, hat es wahrscheinlich nicht mal mitbekommen. Ist ja nicht RC-N.
Auf die – völlig überraschende Frage – wieviel Waffeneinsätze es mit Drohnen im RC_N gab kommt nur ein lapidares: Das muß ich prüfen.
Spätestens da hätte man den Sachverständigen heimschicken sollen.
Das ist die wirkliche Qualität des militärischen Ratschlages in diesem Land.
Aber Hauptsache in der Henning-von-Tresckow-Kaserne residieren und am 20. Juli große Reden halten.
Danke für nichts.
@Vtg-Amtmann
Danke fuer die Erklärungen, klick.
-> Protokoll:
Erschreckend, wie wenig die berufenen „Experten“ selbst die geänderten Vorzeichen von langandauernden, asymmetrischen Einsätzen mit sehr kurzen Aussschlägen nach oben unter intensiver Gewaltanwendung und Nutzung von state-of-the-Art High-Tech verstanden haben.
Hr. Schörnig offenbar hat bei CAS in einem modernen Konflikt offenbar immer noch die Bilder aus „Apocalypse now“ im Kopf, wo mal eben einige Tonnen Kampfmittel großflächig über dem Ziel abgeworfen werden.
Aber argumentativ werden so fuer die unbedarfteren Zuhörer aus einem 10kg Sprengkopf mal so eben 3to Napalm.
Wer wollte da noch widersprechen, dass die Feder mächtiger wie das Schwert wäre?
@memoria, @brabantiner: Die „Expertise“ eines GenLt Fritz ist schon erschreckend! Wenn da an der Schnittstelle mil. Führung Bw ./. BMVg schon mal nichts Gescheites rüberkommt, wie soll dann dann bei der Führung des BMVg und alsdann beim Verteidigungsausschuß sowie im Parlament etwas Vernünftiges ankommen?
Das Ganze gleicht einem waagrechten Wurf der Bw-Führung und in dessen Flugbahn befindet sich das BMVg statt auf dem Azimut, bereits auf dem absteigenden Ast. Dann folgt der Verteidigungsausschuss, dann die Masse der sogen. Sachverständigen, dann das restliche Parlament und zu guter letzt eben das Volk.
Der jeweilige Grad der negativen Steigung der Wurfparabel steht für den jeweiligen Grad des Nicht-Verstehens und der Nicht-Expertise der Beteiligten. Wenn man also diese ganze Sachverständigen-Anhörung vor dem „Bild dieser Wurfparabel“ sieht, war diese m.M.n ereits im ersten Ansatz absoluter Nonsens und eine von Hilflosigkeit sowie schlichtem Unwissen des BMVg gekennzeichnete Alibi-Aktion und eher Volksverdummung (das Statement von Prof. Dr. E. Giemula zur Zulassungsfrage ausgenommen; diese Frage war aber auch nicht das originäre Thema der Anhörung).
Wenn die Militärs der BW und des BMVg noch nicht einmal klare Vorstellungen von den Einsatzgrundsätzen für bisherige und zukünftige U(C)AV haben, wie soll denn dann im Parlament über „völker, verfassungsrechtliche sowie sicherheitspolitische und ethische Fragen“ überhaupt auf gesicherter Basis debattiert werden? Das mußte apriori und wie schon zu Zeiten von TdM und dessen „ethischer Waffen“ auf ein überfraktionelles Gelabere mit höchst erschreckenden Defiziten an Nutzen und Sinnhaltigkeit hinauslaufen bzw. voll in Hosen gehen!
Das Thema U(C)AV und dessen Problematik sind seit Jahren bekannt, nur die Führung der Bw „pennt“ offenbar unbehelligt weiter und überläßt fraktionsübergreifend den noch Ahnungsloseren von „Schwarz/Schwarz bis Dunkelrot“ sowie den entsprechenden Medien, weiterhin Diskussions-, Interpretations- und Spekulatationsspielräume in einem Thema von dem die Führung der Bundeswehr und des BMVg ganz offensichtlich selber nichts verstehen.
Dies, weil man schlichtweg mit dem „Primat einer Beschaffungspolitik nach Gutsherrenart“ und einer „Förderpolitik für H & H Lieferanten“ die Arbeitsebene unterdeckelt und deren Expertise ignoriert!
Auch die Herausstellung dieses Fakts wäre eine Aufgabe für das Beratungskonsortium um KPMG, bevor dieser in der Sommerpause untergeht. U(C)AV kosten nämlich auch Geld und diese gehören zum Prüfungsauftrag.
Und das gelinde gesagt Geschmarre, daß „AFG rum sei, wozu braucht dann noch die Bundeswehr U(C)AV?“ können vernünftig Denkende auch nicht mehr hören. Der Sandkasten und TrpÜbPl AFG ist zwar rum, hat dennoch zuviele Gefallene gekostet und die Zukunft wird nicht einfacher. Mir kommen da einzelne Herrschaften von „Links bis Dunkelrot“ etwa auf dem Niveau und der Logik festgenagelt „wozu Schwimmenkönnen, momentan besteht keine Gefahr des Ertrinkens und wenn, kann man immer noch in die Schwimmschule gehen“. Naja, diese Damen und Herren müssen ja auch nicht ihre Rübe und ihren A…. hinhalten, dafür haben wir ja eine „Parlaments-Armee“!
Noch besser ist:
„Wenn nicht damit zu rechnen war, dass man Close Air Support braucht, kann es entsprechend lange dauern…….Daraus abgeleitet ein System zu haben…..“
Gen Fritz
Genau darin liegt der Denkfehler. Wenn nicht mit CAS zu rechnen war, dann ist ein ISR UAV nicht bewaffnet. Man benötigt dann schnell CAS …… und dies kann gerade ein UAV nicht!
Wenn mit CAS zu rechnen ist, dann wäre es ein Verbrechen, wenn man nicht genügend Mun, schnell und exakt vorhält …..und genau dies kann ein UAV nicht.
Selbst wenn man dann UAV einsetzt, benötigt man immer zwei, denn der ISR RPA muss ein anderes Flugprofil fliegen als der bewaffnete RPA.
Wird man überrascht und ist außerhalb einer direkten Sichtverbindung zur Bodenstation ist Echtzeitkommunikation nicht möglich und somit ein Waffeneinsatz ohne Gefährdung der eigenen Soldaten nicht gegeben.
@Elahan: Und wieso wissen das nicht Herr GenLt Fritz?
GenLt Fritz ist doch ein HUT und kein LUT ^^
Davon ab kann man auch eine bewaffnete Drohne zur Konvoi- / Patrouillensicherung einsetzen (Überwachung und ggf. CAS).
@Thomas Melber, Stuttgart: Ja meinen Sie die vom „Beate Uhse – Design“ bei U(C)AV präjudizierten „LUT“ wissen das etwa? (Teufelchen)
Und das mit der Konvoi- / Patrouillensicherung und CAS funktioniert auch nicht ganz so einfach!
Frage: „Herr General, wieviele CAS-Einsätze gab es denn in AFG mittels U(C)AV unserer Verbündeten?“ Vermutliche Antwort: „Das muß ich auch erst einmal nachprüfen.“
Zusatzfrage: „Sind bei der Bw-Fuhrpark GmbH noch weiter B9-Stellen und höher frei?“ Vermutliche Antwort: „Das müßte ich ebenfalls nachprüfen, meies Erachtens wissen das aber nur die Ministerin und ihre neue Staatssekrtärin.“
@Thomas Melber, Stuttgart
„Davon ab kann man auch eine bewaffnete Drohne zur Konvoi- / Patrouillensicherung einsetzen (Überwachung und ggf. CAS).“
Klar kann man beobachten, die Frage ist, -wo- (Geographie, Wetter, Flughöhe, Entfernung zur Bodenstation, Entfernung Luftlinie zum Gegner, -gegen wen- Gegner (mit oder ohne Fähigkeit zum Counter RPA/ECM), -mit welcher Bewaffnung- (Laserguided, Videoguidet, GPS, RPA hat keine BK), -wie lange- Munitionsvorrat, -mit Rover- vor Ort.
Zur Beobachtung durchaus sinnvoll, wenn möglich. Einen Konvoi können sie in keinem Fall mit einem UAV sichern. Der erste Fall auf den man sich auf ein bew UAV zur Sicherung verlässt, wird ein Fest für die Presse und ein Trauerfall für uns.
Unverantwortlich wer mit Angriffen rechnet und sich nur auf ein RPA verlässt, man muss Munition, Reaktionszeit und Schwerpunktbildung vorhalten.
Wie soll das mit zwei RPA (Motorseglern) gehen?
Danke Elaban!
Ich sag‘ ‚mal so: besser als nix. Und die Drohne ist schon vor Ort, somit quasi keine „notice to move“, „Feuer und Bewegung“ ist gleich umsetzbar.
@Thomas Melber, Stuttgart
Vor Ort, ist das was man entsendet und man sollte das entsenden, was benötigt wird und nicht das was man politisch möchte. Genau darin liegt die Gefahr für die nächsten Einsätze, man hält keinen robusten CAS bereit, weil die Drohnen es schon richten werden.
Leider hat sich auch die Ministerin wohl von gefakten Bildern oder Videos, welche unter ganz anderen Bedingungen entstanden als sie für unsere Truppen wahrscheinlich sein werden (Gaza – line of site, top Wetter, klare Trennung Freund Feind, uvm) verleiten lassen.
Die Vorstellung, man könne mit einer bewaffneten Drohne Close-Air-Support liefern und damit deutsche Bodentruppen schützen, ist grober Unfug. Dafür hätten wir eigentlich den UH Tiger vor Ort haben müssen, der ist nämlich auf diese Aufgabe ausgelegt, aber bislang nicht verfügbar gewesen, Es geht vielmehr darum, einen defensiven, und somit aus deutscher politischer Sicht vertretbaren, Einsatzbereich herbei zu konstruieren, der eine Beschaffung bewaffneter Drohnen in Deutschland rechtfertigen könnte. Beispiele für einen CAS durch bewaffnete Drohnen zu finden wird schwierig sein, denn dazu sind diese nicht gedacht und werden folglich so nicht eingesetzt, in denkbaren Einzelfällen dann eher zufällig. Bewaffnete Drohnen sind, und dass sehen alle Länder so die sie einsetzen, offensive Waffen, deren Aufgabe es ist über grosse Entfernung punktgenau kleine hochwertige Ziele zu treffen, wobei sie die Möglichkeit zum Abbruch oder Korrektur des Angriffs bieten. (T.W. nennt sie ja auch Marschflugkörper)
@es-will-merr-net-in-mei-Kopp-enei :
„Dafür hätten wir eigentlich den UH Tiger vor Ort haben müssen, der ist nämlich auf diese Aufgabe ausgelegt, aber bislang nicht verfügbar gewesen“
Verstehe ich nicht – die Tiger haben doch gerade erst den ISAF-Einsatz beendet – ohne scharfen Schuß….
@ Memoria
Ich meine mich daran zu erinnern, dass zwei UH Tiger am 04. Mai 2013 erstmals ihre Bordbewaffnung einsetzten (welche genau weiß ich auch nicht), um eine Einheit des KSK zu unterstützen, die gerade ein Waldstück nach INS durchkämmten.
@Stephan L, Memoria
Die Debatte hatten wir hier schon mal, allerdings ohne letztendliche Klarheit.
@Elahan
Das Problem bei Drehflüglern ist, daß sie zur Aufklärung nur bedingt tauglich sind – zu laut, (ggf.) zu wenige Sensoren, zu wenig Stehzeit im Raum.
@Thomas Melber, Stuttgart
„Das Problem bei Drehflüglern ist, daß sie zur Aufklärung nur bedingt tauglich sind “
Hatte nie behauptet, dass Drehflügler zur Aufklärung taugen!
Wobei es auch da Einsatzgebiete gibt (siehe Schiebel, Mikado uvm)
Man sollte grundsätzlich die Payload von der Plattform getrennt betrachten.
Dies gilt auch für die Komm-Wege und Mittel.
Es kommt eben bei luftgestützten Systemen noch mehr als bei anderen auf den Einsatzzweck an.
Siehe Mikado
@Elahan
‚meine speziell bemannte Drehflügler „über Land“ im Vergleich zu UAV. Über See (U-Boot-Jagd, u.a.) sieht das wieder anders aus.
@T.Wiegold | 28. Juli 2014 – 14:22:
Schon klar, mir ging es eigentrlich um den angeblichen Nichteinsatz des Tiger.
@Thomas Melber, Stuttgart
Können sie haben, für 150 USD pro Flugstunde, und Echtzeit Downlink :-)
http://www.miltechmag.com/2014/05/auvsi-2014-remotely-piloted-aircraft.html
http://www.sesarju.eu/node/1627
@Thomas Melber, Stuttgart: „Ich sag’ ‘mal so: besser als nix. Und die Drohne ist schon vor Ort, somit quasi keine “notice to move”, “Feuer und Bewegung” ist gleich umsetzbar.“
Nennen Sie doch bitte mal auch nur einen einzigen realistischen CAS-Einsatz aus AFG, der mit einem UCAV durchgeführt wurde. Vermute, daß dies Ihnen schwer fallen wird.
@Vtg-Amtmann
Ja, da muß ich passen – ich war nicht vor Ort, und zudem wäre das im RC-N auch ungewöhnlich.
Die Amerikaner z.B. haben ja immer Kräfte in stand by in der Luft, so daß CAS sehr kurzfristig möglich ist. Das ist bei der Bw aber nicht der Fall. Somit: besser UAV als gar nichts.
Zum Thema UAV und CAS:
http://www.military.com/NewContent/1,13190,NI_0705_Air-P2,00.html
Es muss ja nicht immer CAS sein – auch C-IED ist wohl ein bleibendes Thema:
http://augengeradeaus.net/2013/03/die-deutschen-und-die-killer-drohnen-in-afghanistan/
(auch wenn das BMVg auch dies für CAS hält…)
@Thomas Melber: „Die Amerikaner z.B. haben ja immer Kräfte in stand by in der Luft, so daß CAS sehr kurzfristig möglich ist. Das ist bei der Bw aber nicht der Fall.“
Woher wissen Sie das Eine und auch das Andere, oder sind das Ihre reinen persönlichen Spekulatione? Und der von Ihnen eingestellte Link ist graue Theorie.
@Vtg-Amtmann
Wurde hier nicht geschrieben, daß die Amerikaner ständig ‚was in der Luft haben? Was hätte die Bw kurzfristig als CAS aufbieten können?
Und ewig grüßt die was-nutzen-bewaffnete-Drohnen-Diskussion.
Nur leider dreht sich diese hier schon länger im Kreis – auch weil man die Argumente anderer gar nicht betrachtet, sondern durchgängig auf der eigenen Position beharrt.
Schade.
Die Systeme bieten Möglichkeiten und haben Grenzen.
Daher liegt die Wahrheit wohl in der Mitte – ist ein Allgemeinplatz gilt aber auch hier.
(wann führt T.W. ein Phrasenschein zum Crowdfunding ein?)
@Thomas Melber, Stuttgart
„Wurde hier nicht geschrieben, daß die Amerikaner ständig ‘was in der Luft haben? Was hätte die Bw kurzfristig als CAS aufbieten können?“
Ja, die USA fliegen CAS mit B52, AC130, F16, A10, F15, AH 64 uvm je nach Bedarf.
Mit Drohnen wird per GPS Koordinate oder per Rover gebombt, jedoch nicht im Szenario welches für das BMVg als Begründung kommuniziert wird, sondern wenn man den Feind überraschen will. Sind eigene Truppen auf geringer Distanz mit dem Gegner im Gefecht, hilft nur Bordkanone (exakt, skalierbar und viel Masse ins Ziel).
Wer einen vollen Werkzeugkasten hat, genug Finanzmittel aufbringt und gewillt ist sein Werkzeug auch zu verwenden, der kann sich auch Spezialwerkzeug zulegen.
Wir lassen im Moment unser Grundsortiment vergammeln oder verscherbeln es, was wollen wir mit einer in Ölpapier gewickelten Pinzette?