Bericht über Wehrpflicht-Kompromiss: Zurück zum Losverfahren, wie 1960
Im Streit über die gesetzliche Regelung des neuen Wehrdienstes und die faktische Wieder-Einführung der Wehrpflicht haben sich Union und SPD nach einem Bericht auf einen Kompromiss verständigt: Über eine verpflichtende Musterung junger Männer und die folgende Einberufung solle ein Losverfahren entscheiden, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Eine Bestätigung gibt es bislang nicht.
Die Unionsfraktion hatte die eigentlich bereits für vergangene Woche vorgesehene erste Beratung des neuen Wehrdienstgesetzes im Parlament blockiert, obwohl der Gesetzentwurf mit Zustimmung des gesamten Kabinetts und ausdrücklicher Rückendeckung von Bundeskanzler Friedrich Merz verabschiedet worden war. Die erste Lesung ist nun für kommenden Donnerstag geplant.
Der Entwurf sieht bislang vor, dass über einen freiwilligen Wehrdienst hinaus die Einführung einer Wehrpflicht von der Bundesregierung per Verordnung beschlossen und vom Bundestag gebilligt werden muss. Aus Sicht der Union ist diese Regelung nicht ausreichend, eine tatsächliche Verpflichtung durchzusetzen.
Nach dem Bericht des RND vom (heutigen) Sonntag (Link aus bekannten Gründen nicht) sollen Unterhändler der beiden Koalitionsfraktionen den Kompromiss erzielt haben, für einen Teil der jungen Männer eines Geburtsjahrgangs eine verpflichtende Einberufung einzuführen. Geregelt werden soll das mit einer Ausweitung der Pflicht für Männer, einen Fragebogen der Bundeswehr auszufüllen:
Der Kompromiss sieht demnach vor, aus all jenen jungen Männern, die einen verpflichtenden Fragebogen ausgefüllt haben, einen Teil auszulosen, der anschließend gemustert und zu einem Gespräch gebeten werden soll.
Falls die Streitkräfte nicht genügend Freiwillige fänden, Männer wie Frauen, sollten aus den Ausgelosten weitere Wehrpflichtige eingezogen werden, berichtet das Medium.
Laut RND orientiert sich diese Regelung unter anderem an Dänemark, wo es bereits seit längerer Zeit ein solches Losverfahren gibt, das im März auf Frauen ausgeweitet wurde. Tatsächlich aber greift die Truppe damit mehr als 60 Jahre zurück in ihre Frühzeit. Bereits 1960 wurde im damaligen Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes ein Losverfahren auch für die Bundeswehr eingeführt, das bis 1965 galt:
In den Einberufungslisten sind die Wehrpflichtigen je nach ihrem
Aufruf jahrgangsweise oder nach Jahrgangsabschnitten zusammenzufassen. Die Reihenfolge in den Einberufungslisten wird durch das Los bestimmt.
Ob es in den deutschen Streitkräften wieder so kommt, ist offen. Denn wie Verteidigungsminister Boris Pistorius zu dem Vorschlag stehe, sei unklar, heißt es in dem RND-Bericht.
(Archivbild September 2025: Soldaten in einem Convoy Support Center auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz – Florian Gärtner/photothek.de)
Da hier einige Beiträge nah an der Schnappatmung sind:
Losverfahren sind in den Sozialwissenschaften ein viel diskutiertes (und völlig akzeptiertes) Instrument – und in der Praxis seit Jahrhunderten weit verbreitet.
Zum Einstieg bietet sich Wikipedia an: „Das Losverfahren wird dort angewandt, wo andere Auswahlverfahren willkürlich oder ungerecht erscheinen, oder das Aufwand-Nutzen-Verhältnis für die Beteiligten besser ist.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Losverfahren
Ich kenne das noch aus Dänemark. Alle wurden gemustert, danach wurde gelost. „Han træk frinummer“ – er zog eine Nummer mit der er nicht musste war damals ein geflügeltes Wort.
Ein Lesetipp für uns, da uns dieser sehr viel zur Kommunikation des BMVG, aber auch den im Umlauf befindlichen Zahlen zum Wehrdienst sagt:
WELT „Die große Wehrdienstlotterie“.
Darin überführt der Herr Jungholt das BMVg dahingehend, dass Minister Pistorius u.a. bei Tagesthemen falsche Zahlen genannt hat. Ebenso, dass die kommunizierte freie Verpflegung, freie Unterkunft eben nicht kostenfrei sind etc.. Wer diesen Artikel liest, erkennt die Ursache für das Kommunikationschaos.
Bin gespannt, wann der Hausherr die Übersicht zur Personallage mit Stichtag Ende August erhält. Dann wird sicher klar, weshalb die Personalgewinnung und -bindung DIE strategische Herausforderung ist.
@Küstengang01 sagt: 13.10.2025 um 22:38 Uhr
„Muss man nicht! Ersatzdienst im Zivil- & Katastrophenschutz ist Ehrenamt… dafür gibt es null Cent… naja beim THW gibt’s noch Fahrtgeld aber das war’s.“
Sie müssten mal Ihren Grundgesetzkompass eichen. Artikel 12a Abs 2 GG trifft eine ganz klare Aussage zum Ersatzdienst.
Wer also ausgelost wird und tauglich ist, dann aber den Wehrdienst verweigert, der kann zum Ersatzdienst verpflichtet werden. Das bedingt aber eine adäquate Vergütung. Bereits in der alten Wehrpflicht war es so, das Zivildienstleistende mehr bekamen als die Wehrflichtigen beim Bund. das lag dann an der Unterbringung oder bekleidungszuschlag usw.
@ Pio-Fritz 14.10.2025, 9:37 Uhr
„…Sie machen den gleichen Denkfehler wie einige andere Foristen hier. Sie sehen die ausgelosten Wehrdienstleistenden als „Losverlierer“. Das ist der falsche Ansatz. Das muss während der Wehrdienstzeit und auch danach so ausgestaltet sein, das die Wehrdienstleistenden die „Losgewinner“ sind.“
Mit dem Mindset haben Sie a.m.S. vollkommen Recht, aber Ihre Logik hat einen Bruch.
Wenn der ausgeloste kein „Losverlierer“ ist, sondern ein „Losgewinner“, warum wird denn überhaupt gelost? Wenn das so toll ist, dass er „Losgewinner“ ist, dann hätte er sich gleich freiwillig melden können.
Nein, es wird ausgelost, wenn sich nicht genügend Freiwillige gefunden haben!
Wenn ich also per Los verpflichtet werde etwas zu tun, was ich freiwillig nie getan hätte, macht mich das zum Gewinner. Hmmm.
Es gibt sie wieder, diese typisch deutsche Diskussion über die Zumutbarkeit von Pflichtdiensten, die Wehrgerechtigkeit, die „Gerechtigkeit“ gegenüber jedem Einzelnen und jeder möglichen persönlichen Konstellation.
Dabei gibt es wahrscheinlich einen Denkfehler: nicht nur die Wehrdienstleistenden, ausgelost oder freiwillig, werden im Verteidigungsfall das Land zu verteidigen haben, sondern es können grundsätzlich alle deutschen Männer bis 60 Jahre in die Bundeswehr einberufen werden.
So distanziert, wie einige über dieses Thema zu schreiben (notwendige Kompensation der gesundheitlichen Gefährdung im Verteidigungsfall etc. für die Freiwilligen) trifft es die gesetzliche Lage nicht.
Natürlich ist mir klar, dass hoffentlich kein „Volkssturm“ gebraucht wird und dass die tatsächliche Einberufung Älterer wahrscheinlich nicht kommt.
Die Wehrüberwachung und im Bedarfsfall die Wehrpflicht sind jedoch nur ausgesetzt.
Offensichtlich meinen einige hier, wir sollten ab sofort ganze Jahrgänge zum Wehrdienst einziehen. Selbst wenn man wollte, kann man m.E. nicht innerhalb von ein paar Jahren die Kapazitäten schaffen, um hunderttausende von Wehrpflichtigen unterzubringen und auch auszubilden.
Wir werden es weder schaffen, die Kapazitäten zu schaffen um tausende von Unterkunftsgebäuden neu zu bauen, bzw. zu sanieren (Fachkräftemangel). Noch werden wir es schaffen kurzfristig ausreichend Ausbilder zu generieren, ohne die aktiven Truppenteile zu kannibalisieren.
Und auch das Einziehen von Wehpflichtigen mittels eines Losverfahrens halte ich immer noch für die fairste Art und Weise mit dem Thema umzugehen.
Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag lassen derzeit keine Grundgesetzänderung zu (zumindest wenn man den Aussagen der Oppositionsparteien Glauben schenkt). Und ohne Grundgesetzänderung lässt sich halt keine allgemeine Dienstpflicht für alle Geschlechter durchsetzen.
Wie der Ersatzdienst ausgestaltet und bezahlt werden soll/ muss, da bin ich auch noch neugierig. Bei der Bezahlung müsste man m.E. sich in der Nähe der Wehrdienstleistenden bewegen. Alles andere hätte vor Gerichten wahrscheinlich keinen Bestand (Verweigerung als Grundrecht kann ja nicht schlechter gestellt werden). Allenfalls bei der Zeit des Ersatzdienstes hätte man noch Spielraum (hatten wir ja schon).
Ich verstehe nicht, warum das Losverfahren von so vielen als Problem gesehen wird. Es ist eine gerechte Art, diejenigen auszuwählen, die verpflichtet werden, wenn Freiwilligkeit nicht ausreicht und ALLE eines Jahrganges heranzuziehen nicht realistisch und auch nicht gewollt ist.
Oder alle dienen, jeder einen Monat, das ist natürlich auch gerecht. Allerdings ist es nicht sinnvoll im Sinne der Zielsetzung.
@Küstengang01, ich tue mich ein wenig schwer damit den gelosten WDL wie einen freiwilligen SaZ zu bezahlen und dem gelosten der verweigert nur ein Taschengeld wie einem freiwilligen BufDi zu zahlen.
Die Gewissensentscheidung zu einer Geldentscheidung machen, wäre mir nicht sicher das sowas vor Gericht standhält.
@Florian Staudte:
Wenn Sie gar nicht jeden Gewehrträger einziehen und ausbilden können, hilft es nichts.
Haben ist besser als brauchen. Im Augenblick brauchen wir, was wir nicht haben.
@Robert Pfeffer:
Das ist nicht „meine Logik“ sondern lediglich mein Versuch, es Ihnen zu erklären. Manche Abgaben funktionieren auf der Grundlage von Möglichkeiten. Nämlich Beiträge. Die zahlt man nämlich aufgrund der Möglichkeit, eine Leistung abzurufen oder eine öffentliche Einrichtung zu nutzen. Davon unterscheiden sie sich von allgemeinen Steuern und für konkrete Amtshandlung anfallenden Gebühren.
Ob ein Losverfahren für die Steuererhebung zulässig wäre, ist hier nicht zu entscheiden. Für die Wehrpflicht gibt es einerseits den Präzedenzfall aus der Historie und andererseits hat bei den Wehrpflichtigen der Bedarf die Jahrgangsstärken fast immer unterschritten, sodass man hier schon als Frage der Gerechtigkeit ein Verfahren braucht, um möglichst gerecht eine Auswahl zu treffen. Bei höherem Steueraufkommen erhöht sich das Haushaltsvolumen. Eine Bedarfsdeckelung gibt es in dieser Form dort nicht.
Ihr Vorwurf geht also ins Leere, da Sie – denken Sie an den Gleichheitsgrundsatz – wesentlich Ungleiches miteinander gleichsetzen.
Die Bundesregierung sollte besser klären, ob es quasi um die Infanterie oder um Drohnenkriege geht. Und besser macht sie sich auch Gedanken, wogegen sich der Wehrdienst wehrt. Egal wie die Menschen sich bekriegen, ein Schlamassel macht instinktiv keiner mit.
Was mir noch einfällt, wie auf welcher Basis wird eigentlich ermittelt wie viele Personen aus der Lostrommel gezogen werden? Am Stichtag unterschrieben als SaZ kurz oder doch die die ihren Dienst als SaZ kurz durchgezogen haben?
Dann, wer kommt wann in die Lostrommel? Muss es der Jahrgang 2011 „ausbaden“ wenn sich aus dem Jahrgang 2010 nicht genug Freiwillige gefunden haben? Was wird aus ausgelosten die dann doch nicht verfügbar sind? ( Im Abi durchgefallen und wiederholen ein Jahr?) Muss man dann trotzdem ran auch wenn es genug freiwillige gibt? Hat man Glück weil der Jahrgang schon „dran“ war?
Der Kompromiss ist…geplatzt!
Wir können…nix!
Ob ein Losverfahren für die Einhaltung der Wehrgerechtigkeit ausreicht?
Dann müsste das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung abändern, denn:
„In seinem Urteil vom 19. Januar 2005 – BVerwG 6 C 9.04 – (BVerwGE 122, 331) hat der Senat entschieden, dass die Einberufung von Wehrpflichtigen im Jahre 2004 den Anforderungen der Wehrgerechtigkeit entsprach, welche die umfassende und gleichmäßige Heranziehung der Wehrpflichtigen zu einer Dienstleistung gebietet und welche nur gewährleistet ist, wenn die Zahl derjenigen, die tatsächlich Wehrdienst leisten, der Zahl derjenigen, die nach Maßgabe der Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes für den Wehrdienst zur Verfügung stehen, zumindest nahe kommt (a.a.O. S. 337 ff.). “
https://www.bverwg.de/de/260606B6B9.06.0
Entweder richtigen Wehr- und Ersatzdienst für min. 75% der männlichen Bevölkerung einführen und damit den Fehler von 2011 korrigieren ohne einsehen, dass ein Losverfahren vor dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit unvereinbar ist und bleibt.
https://www.greenpeace.de/publikationen/Rechtsgutachten_zum_neuen_Wehrpflichtgesetz.pdf
@Pio-Fritz sagt:
14.10.2025 um 12:17 Uhr
…Wer also ausgelost wird und tauglich ist, dann aber den Wehrdienst verweigert, der kann zum Ersatzdienst verpflichtet werden. Das bedingt aber eine adäquate Vergütung. Bereits in der alten Wehrpflicht war es so,…
Nein, war es nicht! Wer KatSchutz Verpflichtung unterschrieben hat, bekam nix! Man bekam die möglichkeit den Dienst mit ein oder zwei Ausbildungsdiensten pro Monat abzuleisten und sein Leben ungesört weiter zu leben.
Wenn sie auf den Zivildienst anspielen… da gab es eine Vergütung und evtl. noch Unterhaltssicherung durch die Kommune. Der aktuelle BuFDi ist der Nachfolger des Zivis und der bekommt ein „Taschengeld“ als Aufwandsentschädigung, man hat die ganz bewusst vom Mindestlohn ausgenommen.
Wir müssen uns mal frei machen das man jemanden der die Härten und Gefahren des Soldaten nicht tragen will genauso entlohnen müssen wie jemanden der an der Waffe dient.
Ein 18. Jähriger hat noch keinen eigenen Hausstand und wird in der Regel noch von Mutti und Vati durchgefüttert… wenn das Taschengeld nicht reichen würde wär der BFD nicht so erfolgreich. Das machen nämlich knapp 100.000 Menschen in diesem Land wenn man BFD, FSJ, FÖJ zusammenrechnen tut.
Wahrscheinlich wird die Wehrpflicht das wieder auf über eine ¼ Million pushen, sei es drum! Ich freu mich auch wenn die Wehrpflicht den Mangel der Freiwilligen Feuerwehren beendet, auch willkommen. Denn eins glaube ich fest… die Bundeswehr wird vom Los kaum Gebrauch machen müssen. In den letzten Jahren der Wehrpflicht wurde auch kein einziger GWDL’er von den Feldjägern in der Kaserne vorgeführt… da musste man schon sehr deutlich Hier und Ja brüllen um gezogen zu werden. Und trotzdem waren in jedem Jahr die zuletzt 50.000 Dienstposten für GDWL’er restlos besetzt. Und jetzt sprechen wir über 40.000 die obendrein ohne eine Qualifikation 2000€ netto bekommen sollen plus Gutschein für den Führerschein.
[Hm, die Debatte können wir gerne auch noch führen und die Behauptung „Wir müssen uns mal frei machen das man jemanden der die Härten und Gefahren des Soldaten nicht tragen will genauso entlohnen müssen wie jemanden der an der Waffe dient“ mal den Rettern nach Luftangriffen in Kiew, Odessa, Kharkiv um die Ohren hauen… T.W.]
…Hm, die Debatte können wir gerne auch noch führen und die Behauptung „Wir müssen uns mal frei machen das man jemanden der die Härten und Gefahren des Soldaten nicht tragen will genauso entlohnen müssen wie jemanden der an der Waffe dient“ mal den Rettern nach Luftangriffen in Kiew, Odessa, Kharkiv um die Ohren hauen… T.W…..
Tun wir ja die Helfer des THW’s bekommen für ihren Dienst wenn es hochkommt eine Warme Mahlzeit und manchmal einen Händedruck, nicht immer. Im Aartal hab ich zwei Wochen lang jeden Tag 18 Stunden gemacht und hab dafür meinen Erholungsurlaub her gegeben weil mein Chef es mit Freistellung nicht so hatte.
Die Retter des Ukrainischen Zivilschutzes leisten großartiges, ohne Frage aber sie stehen nicht an der Front und sie haben mehr oder weniger das selbe Risiko wie die Zivilisten in diesen Städten. Zu keinem Zeitpunkt seit Bestehen der Bundeswehr bekommen Ehrenamtliche Einsatzkräfte egal welcher Einsatzorganisation eine Vergütung für den Dienst… will auch keiner weil es ein EHRENAMT ist!
Wer früher wie heute eine Vergütung bekommen muss ist der Zivildienstleistende oder BuFdi wie man heute sagt… das ist kein Ehrenamt! Diesen Leuten muss die Gesellschaft aber bei Leibe nicht das selbe zahlen wie jemand der mit der Waffe im Winter im Biwak lebt und im Arlarmposten langsam ein schneit.
Das kriegen hier irgendwie einige Leute alles in den falschen Hals.
Mal eine Überlegung über den Tellerrand: Warum verlangen wir den „Nichtgelosten“ nicht eine Wehrersatzabgabe ab, wie es zB die Schweiz tut? Das würde dann zumindest einen gewissen Lastenausgleich bewirken…
https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflichtersatzabgabe
@RWU:
Ich vermute mal, schon allein weil es eine GG-Änderung bräuchte. Wenns unmöglich ist beim GG Männer und Frauen gleichzubehandeln, weil die Mehrheit dazu fehlt, wird das bei einer Ersatzabgabe ebenso der Fall sein.
Und über die Gerechtigkeit, Ethik usw. einer solchen Abgabe wäre auch erstmal zu debattieren.
@Flo 14.10. 18:01:
Da 2027 eh nicht der gesamt 2008er Jahrgang gezogen wird, können die kurzfristigen KDVler auch 2028 noch aus 2008er Jahrgang ersetzt werden.
Im dänischen Modell bekommt jeder Mann eine Nummer zugelost. Und wenn von den ersten 10.000 251 KDV machen, sind dann die Nr. 10,001 – 10.251 Mode.
ich hatte 1964 in die lostrommel gegriffen und die nummer 0000029 gezogen.kurz danach 18 monate ab nach stade und altenwalde. 2x monat 34,,00 dm sold.
@aussenstehender, sicher das das klappen wird? Ja es gibt, gerade in den ersten Jahren, genug Auswahl innerhalb eines Jahrgangs. Aber, ich muss ja damit rechnen daß ich die ausgelosten Wehrpflichtigen nicht gleichmäßig über das Jahr einberufen bekomme und auch da wird es dann Fristen geben die einzuhalten sind. Und je kurzfristiger KDV beantragt wird, desto größer die Wahrscheinlichkeit das der Platz zu dem Termin frei bleibt.
wurde 1961 gemustert, jahrgang 1941, tauglichkeitsgrad 1, losnummer 101,
Also eindrücken.. bin dann nach Abschluss meiner Lehre zum 1. April 1962
Als Soldat auf Zeit 4 Jahre zum „Bund“. War richtige Entscheidung.
Hätte meine Gesamtabfindung von rund 7.000DM noch erhöhen können,
Da 1965 eine Weiterverpflichtungsprämie wg. Mangel an Unterführern
eingeführt wurde. Die Wehrpflichtdauer wurde wegen politischer Krisen
1962/63 von 12 auf 18 Monate verlängert..
Das war alles 6 Jahre nach Gründung der Bundeswehr, eine Ewigkeit her.
.
@Flo:
1. Früher konnte man bis 27 gezogen werden. So schnell erfällt die Nummer also nicht.
2. Im Laufe der Jahre wird man Erfahrungen sammeln bzgl. Tauglichkeits- und KDV- Quoten sowie freiwillige Bewerbungen und die bei der Anzahl der angeschriebenen Personen mit einkalkulieren.