Nach Munitionsfund im Garten: Bewährungsstrafe für KSK-Kommandofeldwebel
Ein Oberstabsfeldwebel des Kommandos Spezialkräfte (KSK), auf dessen Privatgrundstück in Sachsen Munition und Sprengstoff gefunden worden waren, ist vom Landgericht Leipzig zu zwei Jahren Haft wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verurteilt worden. Das Gericht setzte allerdings diese Haftstrafe zur Bewährung aus.
Bei dem damals 45-jährigen Kommandofeldwebel aus dem Eliteverband waren im vergangenen Jahr bei einer polizeilichen Durchsuchung unter anderem zwei Kilogramm PETN-Sprengstoff, drei Stück PETN-Sprengfolie, zehn Shocktube-Sprengzünder, neun so genannte Irritationskörper, also Blendgranaten, eine Kalaschnikow, eine Schreckschusswaffe , Signalpatronen und vor allem mehrere Tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition gefunden worden. Gegen den Soldaten hatte der Militärische Abschirmdienst (MAD) bereits seit 2017 ermittelt, die Durchsuchung ging auf dessen Hinweise zurück.
Bei der Verkündung des Urteils am (heutigen) Freitag in Leipzig war ich selbst nicht dabei; eine Mitteilung des Landgerichts gibt es (vorerst) nicht, deshalb zunächst der Hinweis auf die Agenturmeldungen
Das Landgericht Leipzig verurteilte den 46-Jährigen am Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz. Das Gericht setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus. (…)
Bei der Durchsuchung des Hauses hatten die Ermittler im Mai 2020 zudem Schriften mit rechtsextremen Inhalten entdeckt. Umfangreiche Ermittlungen konnten den Verdacht eines extremistischen Motivs aber nicht erhärten.
Der 46-Jährige sagte, er habe die Waffen und die Munition für seine Ausbildung benötigt.
Im Prozess gegen einen KSK-Soldaten hat das Landgericht Leipzig den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den suspendierten Soldaten am Freitag wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz schuldig. (…)
Der Soldat der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) räumte zum Prozessauftakt im Januar ein, ein Waffenlager angelegt zu haben. Der 46-jährige Philipp S. begründete dies unter anderem damit, dass er die Waffen und die Munition zur Ausbildung der Soldaten benötigt habe, weil es bei der Bundeswehr oft Engpässe bei der Ausrüstung gegeben habe.
Mit der Verurteilung zu zwei Jahren Haftstrafe endet, so bald das Urteil rechtskräftig wird, unabhängig von der Strafaussetzung zur Bewährung die Dienstzeit des Berufssoldaten. Paragraph 48 des Soldatengesetzes sieht das für eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Tat vor.
Der Munitionsfund bei dem Kommandosoldaten hatte im Mai vergangenen Jahres eine umfassende Überprüfung des Kommandos Spezialkräfte ausgelöst. Dabei waren vor allem rechtsextremistische Vorfälle in der Eliteeinheit der ausschlaggebende Punkt, die allerdings beim aktuellen Urteil offensichtlich keine Rolle spielten.
Den Fall des Oberstabsfeldwebels hatte zudem KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr zum Anlass für einen Brandbrief an die Angehörigen der Einheit genommen. Darin bezeichnete er den Vorfall um den festgenommenen Oberstabsfeldwebel als schockierenden Höhepunkt. Der Fall stelle eine neue alarmierende Qualität dar, schrieb Kreitmayr. Zugleich appellierte er an die Soldaten des Verbandes, gegen Rechtsextremisten in den eigenen Reihen anzugehen:
Wir müssen uns dieser Realität stellen, denn unser aller Ruf, die Reputation unseres Verbands und das Ansehen der Bundeswehr stehen auf dem Spiel. Gerade an uns, als dem Kern der Spezialkräfte der Bundeswehr, müssen die höchsten Ansprüche an Haltung, Pflichterfüllung und treues Dienen gestellt werden. Ein tadelloser Charakter, eine gereifte und stabile Persönlichkeit sowie ein unerschütterliches Wertefundament, basierend auf den Werten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, müssen der Anspruch an uns selbst, also an jede und jeden in unserem Team, sein. Denn die Werte unseres Grundgesetztes verleihen unserem Dienen erst Sinn, Wirkung und damit Wert.
Durch das Verfahren gegen den Kommandofeldwebel war aber auch im Januar öffentlich bekannt geworden, dass der KSK-Kommandeur im vergangenen Jahr eine Sammelaktion gestartet hatte, um von Soldaten gehortete Munition einzusammeln. Neben den Rechtsextremismus-Vorwürfen hat sich damit der Vorwurf des mangelhaften Umgangs mit Munition in der Eliteeinheit zu einem weiteren großen Problem für das KSK entwickelt.
In zwei Wochen will Generalinspekteur Eberhard Zorn einen weiteren Zwischenbericht zum KSK vorlegen. Nach wie vor steht die Frage im Raum, ob der Verband in seiner bisherigen Struktur bestehen bleibt; erste Veränderungen waren bereits im vergangenen Jahr eingeleitet worden.
(wird ggf. ergänzt)
Das Urteil ist zu respektieren. Keine Frage.
Es bestehen meinerseits jedoch erhebliche Zweifel, ob eine Bewährungsstrafe wirklich angemessen ist.
Das folgerichtige Ausscheiden des Kameraden aus der Bundeswehr ist ärgerlich aber notwendig.
@T. Wiegold
Ob der Soldat wirklich automatisch entlassen word, hängt vom Urteilstext (Vorsatz) ab.
2 Jahre sind heftig, vor allem wenn man von einem tadellosen Leumund ausgehen kann.
Aber andererseits sind die Begründungsversuche „Der 46-Jährige sagte, er habe die Waffen und die Munition für seine Ausbildung benötigt.“ halt allein dadurch nicht glaubwürdig, dass man sie nicht in seinem Zugkeller fand, sondern vergraben bei sich zu Hause.
Von daher wäre vermutlich Reue und umfassendes Eingeständnis die bessere (und aufrechtere) Wahl gewesen…
Der Dienstherr und das deutsche Volk muss der charakterlichen Eignung eines Soldaten, erst Recht in einer solchen Vertrauensstellung halt auch vertrauen können… Ja, ich weiß, dass das eigentlich bei der Strafbemessung keine Rolle spielen sollte, dafür gibt es ja das Disziplinarrecht, aber dennoch kann man diesen Faktor nicht ganz vernachlässigen.
Wie bekomme ich ohne weiteres Munition? Wenn ich in der AGA auch nur 1 Schritt über der roten Linie mache, bei Waffenausgabe, bekommst aber nen Anschluss.
Was nutzen die deutliche Worte gegen Rechts und skandalösen Umgang mit Munition, diese vor dem Hintergrund rechtsradikaler Vorkommnisse im KSK. Gesellschaftliche Eliten, welche sonst klare Kante gegen Rechts beteuern, freuen sich über ein verharmlosendes Urteil:
Das Landgericht Leipzig hat heute den KSK-Soldaten Philipp S. wegen Verstoß gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung (!!) ausgesetzt.Zur Bewährung(!!). Jeder Kleinkriminelle bekommt gefühlt mehr!
Nun haben die gesellschaftlichen Eliten alle Möglichkeiten genutzt! Im Klartext: Nur große Worte und nun so etwas. Da werden die Rechten in der Bundeswehr aber aufatmen. Ja, ich höre schon die Verharmloser- der Rechtsstaat.
Prima, ich bin gespannt, wie Partein des rechten Spektrums und deren Prediger im Netz das Urteil feiern. In der Bundeswehr wird diese Steilvorlage auch genutzt werden. Rechtsradikal und Munition entwenden ist im Grunde wie Falschparken. Was für ein Land, was für Streitkräfte. Ich vermute, auf lange Sicht hat das erhebliche Nachwirkungen. Ob Wahlzettel oder Nachwuchsgewinnung. Der sogennante „kleine“ Bürger „da draußen“ könnte denken, das sind sie, die Eliten, Generäle, Richter und Politiker, wenn es dann drauf ankommt, halten sie zusammen. Warum fällt mir jetzt Bereicherung bei Masken, Steuergeldverschwendung und KSK Skandal in einem Zusammenhang ein? Ich warte schon auf Hinweise, dass ich dies „nicht darf“.
@Norbert Schüttel sagt: 12.03.2021 um 18:19 Uhr
„Das Landgericht Leipzig hat heute den KSK-Soldaten Philipp S. wegen Verstoß gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung (!!) ausgesetzt.Zur Bewährung(!!). Jeder Kleinkriminelle bekommt gefühlt mehr!“
Ich bin ziemlich sprachlos angesichts solcher Aussagen. 2 Jahre für einen nicht-vorbestraften, mit tadellosem Leumund versehen nicht-Gewalttäter sind nicht keine Kleinigkeit. Noch kommt hinzu, dass damit sehr wahrscheinlich der Verlust des BS einhergeht, inkl. des Verlustes aller Pensionsansprüche. Es kommen also noch zehntausende an Euro „Sekundärstrafe“ hinzu.
Ich denke Sie haben wenig Einblick in Rechtssprechung.
Außerdem empfinde ich Ihre hetzen gegen die „gesellschaftlichen Eliten“ ehrlich gesagt etwas auffällig.
@Jas: Ist „Vorsatz“ nicht zwingend Teil eines Straftatbestands?
@Norbert Schüttel: Das Gericht hat betont, dass es die Tatsache honorieren würde, dass er der BRD bisher tadellos gedient hat. Wenn das seine Bedeutung verlöre, würde es zappenduster.
@allexm78: Und wenn sie dann Gefreiter sind, schützt selbst Unwissen vor Strafe nicht.
Auch meinen Glückwunsch zum Urteil an Phillipp Sch. (Ich ergänze ja innerlich immer zu Scheidemann*kicher).
Willkommen im Club der „Zweijährigen“! Es geht doch nichts über das Jugendstrafrecht.
Aber ehrlich, Landgericht Sachsen? Heimspiel, oder?
Etwas enttäuscht bin ich über den Namen des Anwalts. Dabei hat er doch Großes erreicht.
Persönlich fand ich aber Heer, Stahl und Sturm besser.
Ich hab dann auch den Thread von @ChSchweppe gelesen. Daher möchte ich variieren: Das Signal dieses Urteils scheint ein Fanal zu sein.
Und ich hoffe, dass die Stimme des Richters bei der Aussage: „Sie hätten damit erhebliches Unheil anrichten können“, wenigstens vowurfsvoll war.
@all
Es zeichnet sich (wieder) ab, dass bei diesem Thema die Emotionen etwas hochgehen. Ich bitte dringend darum, bei einem Minimum an Sachlichkeit zu bleiben.
Jetzt fehlt nur noch die Feststellung der BMVg Ermittler, dass zwar Fehler im KSK passiert sind, aber alles gute Jungs waren, ja, alle prima beurteilt waren/sind. Man liest sich gegenseitig alte Beurteilungen vor, wie im Prozess gegen den Oberstabsfeldwebel des Kommandos Spezialkräfte auf dessen Grundstück Munition + Sprengstoff gefunden worden waren.
Sein damaliger Chef der 2./- (Feier mit Hitlergruß) hat ihn ja so prima beurteilt. Das wird durch das Gericht mildernd herangezogen. Übrigens Kdr KSK Gen K. hat diese Beurteilung bestätigt. Na, für mich ein merkwürdiger Zufall!
Ich denke, dass solche Urteile, bei aller Selbstständigkeit der Justiz, schlimme Folgen haben können. Es wirkt wie Verharmlosung durch die Justiz. Für mich ist es Verharmlosung!
Wenn jetzt das BMVg/Bundeswehr auch so verharmlosend reagieren, hat das bestimmt schlimme Auswirkungen. Feierstunde bei den Rechten, das ist kurzfristig. Bild der Bundeswehr, Bild der Gesellschaft, das ist langfristig. Wollten wir nicht weg vom Bild, dass in der BW Nazis informell toleriert werden, dass man mal halt die Waffen SS verehrt und zufällig „Mein Kampf“ im Schrank hat, also so „ein kerniger deutscher Typ“ ist?
@AoR sagt: 12.03.2021 um 18:54 Uhr
„@Jas: Ist „Vorsatz“ nicht zwingend Teil eines Straftatbestands?“
Nein. Siehe alleine z.B. „fahrlässige Körperverletzung“.
Dieser Oberstabsfeldwebel hat seinem Land treu gedient. Alle die sich mit künstlicher Aufregung über ihn in Szene setzten, haben nun die Quittung. In diesem Land gilt halt Recht und Gesetz.
Dem Gericht Verharmlosung zu unterstellen, wie es bereits wieder manche tun, ist schon ein starkes Stück. Warten Sie die Urteilsbegründung ab, liebe Leser. Und bedenken Sie, dass unser Rechtssystem generell angehalten ist, nach Möglichkeiten zu suchen, geständigen Ersttätern eine Haftstrafe zu ersparen. Das ist beileibe nichts Neues.
@Florian Staudte sagt:
12.03.2021 um 17:51 Uhr
„Das Urteil ist zu respektieren. Keine Frage.“
Eben.
„Es bestehen meinerseits jedoch erhebliche Zweifel, ob eine Bewährungsstrafe wirklich angemessen ist.“
Sie hätten Ihre vollkommen korrekte Einlassung zu Beginn des Posts bitte nicht relativieren sollen. Sie dürften weder Prozessakten noch Urteil erschöpfend studiert haben.
Natürlich können Sie sich auch jetzt bereits eine Meinung bilden und diese auch sagen.
Aber bedenken Sie bitte den Grundsatz: Meinungen sind nicht rechtsrelevant.
Ich finde einige Kommentare schon sehr merkwürdig oder bedenklich.
Das Gericht, befindet grundsätzlich über die Anklagepunkte, die die Staatsanwaltschaft zur Last legt.
Es hat hier auch nicht „der Richter“ geurteilt, sondern es waren sicherlich 3 oder 5 mit gleichen Stimmrecht.
Und natürlich wurden zur Urteilsfindung, sicherlich auch die Beurteilungen des Soldaten herangezogen. Auch für solche Fälle, werden Sie ja geschrieben.
Wer jetzt meint, „2 Jahre auf Bewährung“ wäre ein lasches Urteil, der verkennt die Folgen; die ja nicht nur der Soldat, sondern auch seine Familie zu tragen hat. Diese werden finanziell erheblich sein und für das berufliche Fortkommen für den Verurteilten, außerhalb der Bundeswehr, sehe ich schwarz.
Ich empfinde dieses Urteil als maßvoll und sicher auch als gerecht.
@ Tmahi sagt:
12.03.2021 um 19:01 Uhr
Ihre Einlassungen sind der beste Beleg dafür, warum man solcherlei Angelegenheiten Gerichten übergibt.
@ Scharlatan sagt:
12.03.2021 um 18:57 Uhr
Ihre Ausführungen sind sowohl inhaltlich als auch abzulehnen. Sie sind eine verbale Entgleisung.
Vielleicht hilft das Urteil ja, das ein oder andere wieder grade zu rücken. Diebstahl von Munition ist kein Kavaliersdelikt. Aber auch kein Putschversuch.
Endlich eine Prise Realität in diesem politisierten Vorgang.
Wenn das BMVg nach diesen Urteil nicht konsequent gegen Rechts vorgeht, werden die Wähler dies quittieren.
Exekutive und Judikative sind getrennt. Schon klar. Urteil und Vorgehen BMVg formal auch.
Das Eine hat mit dem Anderen formal nichts zu tun.
Aber genau so unabhängig ist der Wähler. Er kann politische Verantwortung und politische Meinung nicht immer genau auseinander halten. Hier im Blog können dies viele.
Doch politische Meinung, so ungerechtfertigt bzw. ungenau dies für einige Blogger erscheinen mag, z.B. die Empörung über das Urteil (Skandal) , verkennt möglicherweise die Auswirkungen.
Vertrauen in Exekutive, Judikative und Legislative bündelt sich in Vertrauen in die Gesellschaft. Gemeinsam gegen Rechts!
Ich unterstreiche die hier geäußerte Auffassung, dass sich für die aktuell politisch Verantwortlichen die Skandale potenzieren. (KSK Skandal, Maskenskandal, etc.)
Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren werden bei nicht vorbestraften Verurteilten meines Wissens in aller Regel zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung ist hier also keine besondere Milde des Gerichts, sondern der Normalfall. Gleichzeitig ist das Gericht an die Obergrenze dessen gegangen, was dem Verurteilten gerade noch den Strafantritt erspart.
Das Kriegswaffenkontrollgesetz sieht grundsätzlich Mindeststrafen von einem Jahr vor.
Ich persönlich halte eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung auch für recht milde; allerdings kann die verschärfte – und gerichtlich als überzogen gerügte – Art der U-Haft hier mildernd gewirkt haben:
„Die JVA Dresden, wo Philipp Sch. in Untersuchungshaft saß, hielt ihn für gefährlich. Über Monate galten höchste Sicherheitsstandards, inklusive Einzelhaft und ständiger Beobachtung.“ (TAZ) – Darunter Zellenbeleuchtung 24/7 und beim Verlassen der Zelle Begleitung von drei Schließern, wie in einem anderen Artikel zu lesen war.
Ausführlicher Bericht unter:
Alles völlig normal – Ein KSK-Soldat wurde verurteilt, weil er Bundeswehr-Munition in seinem Garten vergraben hat. Nur: Was hatte er damit vor? auf taz.de
Zudem: als Leitender bei Schießen soll es für ihn einfach gewesen sein, Munition zu unterschlagen.
[Die taz verlinken geht hier:
https://taz.de/Urteil-im-Prozess-gegen-KSK-Soldaten/!5754620/
T.W.]
Das Urteil ist eindeutig: Schuldig.
Die Motivation ( Mun- Mangel im KSK !!!!) des nun Verurteilten bezweifle ich hingegen. Hinweise, wonach ein rechtslastiger Bezug des „Vergrabens“ ausgeschlossen werden kann, fehlen bislang. Ich halte den Verweis auf Mangelbestand Munition für geschickt, aber herbeigeredet. Aber gut-)
Was bedeutet das Urteil für das ausstehende Junktim über den Fortbestand des KSK insgesamt? Wie wird die Rolle und das zwischenzeitliche Wirken des Kdr‘s beurteilt? Was richten die inneren Kündigungen von ca. 80 KdoSoldaten an? Hat die IBuK ausreichend Vertrauen in die Selbsterziehungskräfte des Kdo‘s und/oder der übergeordneten Ebenen?-
Sollte sie den Daumen senken, wird dies für die Bw ein schwarzer Tag.
Unsere inzwischen vielfältig nachgewiesene Unfähigkeit im Beschaffungswesen, bedingte Solidarbereitschaft bei gleichzeitiger Besserwisserei sollte nicht ergänzt werden durch eine Unfähigkeit SpezKr zu bilden, zu erziehen, einzusetzen und wertzuschätzen. Dass es Konsequenzen geben muss, steht für mich indes ausser Frage. Korrekturen sind überfällig.
Eine Auflösung des KSK wäre jedoch ein Armutszeugnis, – für DEU, die Bw, für alle, die sich selbstverständlich in den Dienst von Volk und Staat stellen lassen und dafür Opfer und Entbehrung hinnehmen. Für den Auftrag, für die Kameraden, und, auch für Deutschland.
Klingt pathetisch?- Richtig.
In der Beantwortung liegt EIN Schlüssel, um die gegenwärtige Krise des KSK und viele seiner Angehörigen verstehen zu können.
Abseits aller Vorschriften, Trendwenden und prozessualen Managmentoptimierungen.
(Dafür leisten wir uns aber ein Heer von militärkundigen Berater*innen.)
Es werden in Deutschland bei tatsächlich geschehenen Tötungsdelikten massenhaft Bewährungsstrafen gegeben. Keiner regt sich darüber auf, Hier hat es kein Tötungsdelikt gegeben. Also, so what?
Was können wir nachdem Urteil erwarten? Welche Lehren kann man als Rechter in der Bundeswehr ziehen?
Zunächst, wenn die Kiste verfahren ist, besorge dir einen guten Rechtsanwalt, am besten eine Kanzlei, welch mehr Potential als eine übermüdete Staatsanwaltschaft hat.
Im Weiteren, führe ein vorbildliches Leben nach Außen. Gute Beurteilung. Sei in der Politischen Bildung aktiv, bringe ich in die Dorfgemeinschaft ein. Verstecke die Naziideologie hinter einer einen glaubwürdigen bürgerlichen Fassade.
Verstecke deine Munition nicht im Garten, gib sie besser in Eimern im KSK ab. Da wirst du nicht verfolgt und schon gar nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Was glauben wir, geht noch von diesem Urteil aber auch den zum Teil unzureichenden Aufklärungsbemühungen der Bundeswehr aus?
Die Nazis werden sich noch besser organisieren und noch mehr Tarnung auflegen. Glaubt hier jemand, clevere Nazis nutzen noch whatsApp oder Facebook? Die arbeiten jetzt schon an der Fassade für die Ü3+.
Wenn Nazis doch erwischt werden, dann ziehen sie ihre bürgerliche Fassade vor. Das Gericht berücksichtigt das schon. Nicht zu vergessen, der gute Anwalt. Die Finanzierung sollte vorher klar sein, ansonsten hilft die „Gemeinschaft“
Bei allem Verständnis für Kritik an dem Urteil, es lohnt sich m.E. doch auch ein Blick auf das vom Anklagevertreter geforderte Strafmaß. Wenn die Berichte stimmen, die ich gelesen habe, so wurden 2 1/2 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Wenn das Gericht nun 2 Jahre verhängt und dies entsprechend begründet, so ist das nicht „weltfremd“. Es gilt darüber hinaus zu beachten: Der Soldat wurde zu 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, nicht zu 2 Jahren „Bewährung“; die Strafe wird lediglich zur Bewährung ausgesetzt.
Und ja, ein jeder kann ein Urteil kritisieren. Dem einen ist die Strafe zu mild, dem anderen ist sie zu hart – je nach Blickwinkel des Betrachters. Das aber ist nichts ungewöhnliches in unserem Land und hat auch nichts mit der Bewertung des Gesamtkomplex KSK zu tun.
Liebe Hobbyjuristen und Schreibbtischgeneräle, lasst uns in Ruhe unseren Dienst verrichten. Wenn ihr uns braucht und wir sind nicht da, heulen alle rum. Ob unsere Kamerad die politische Orientierung hat, die einige subsumieren, ist gar nicht bewiesen.
Es reicht schon, wenn uns die höheren Kommandeure im Regen stehen lassen. Wenn es wieder mal ein Konsulat oder eine Botschaft freizukämpfen gilt, da ist das KSK gut genug.
KSK hat genug Selbstreinungskräfte. Disziplin und Ordnung, das können wir, vor allem, wenn es darauf ankommt, das ist im Kampf!
Schade, dass die Verbindungen des OStFw in das rechtsextreme Mileu nicht in diesem Gerichtsprozess aufgearbeitet wurden!
So war Philip Sch. mit gerichtsbekannten Rechtsextremen in Meck-Pom vernetzt. Auch war er mit dem verurteilten Betreiber eines Schießplatzes in Rostock oder Wismar auf dem alle Spezialkräfte der deutschen Sicherheitsorgane gerne geschossen haben, vernetzt (lt. TAZ war die Telefonnummer des Schießplatzbetreibers im Handy von Philip Sch. gespeichert).
Und zu guter Letzt sind bei den bayrischen SEK-Kräften der Polizei, wovon einzelne Mitglieder auch auf diesen Schießplatz trainiert haben, ca. 1000 Schuss panzerwestenbrechende Spezialmunition (Losnummern) bei der Beschlagnahmung in Rostock aufgetaucht.
Also die Vernetzung von gleichgesinnten Rechtsextremisten in deutschen Sicherheitsbehörden hätte man bei diesem Gerichtsprozess schon etwas näher beleuchten könnnen – wenn dies in die sächsische Staatsräson gepasst hätte !
Sitte und Moral haben einen Punkt gemeinsam, beide bestehen unter anderem aus Normen und Werten.
Wie diese im KSK zum Teil aussehen, liest man in der TAZ. Link steht schon im Faden, mit Erlaubnis des Hausherren.
So fängt es an:
„Und auch beim sogenannten Teichfest, das […] von der 2. Kompanie für das gesamte KSK ausgerichtet wurde, gab es […] leicht bekleidete Frauen[…] „ Ehefrauen bleiben besser zu Hause, oh, Mann, was für eine Männerwelt des Mittelalters! Was für Frauen, welche sich da anbiedern oder gar bezahlt wurden, für „Dienste“ halt.
So geht es weiter:
„Hitlergrüße auf diesen jährlichen Kasernenfeiern wurden der taz geschildert, Hitlergrüße beim Tanzen.“ Ja, da tanzen alle gut Beurteilten, mit „leicht bekleidete Frauen“, woher auch immer die angeheuert wurden.
Wie es endet weiß man nun. Man sammelt Munition in Eimern. Wofür es diese gab, ist noch nicht geklärt. Klar, für Ausbildung und Übung, weil es sonst nichts gab. Aha, sonst nichts?
Warum darauf verzichtet wurde, disziplinär oder gar strafrechtlich vorzugehen, wird hinter dem „Motiv“ des Kdr KSK versteckt.
Hat der eigentlich das BAMAD informiert? Na sicher nicht, war für ihn ja kein Sicherheitsvorkommnis!
Das glaubt man im Gericht, dass glaubt man in der militärischen Führung und Leitung? All die klugen Führungspersönlichkeiten?
Drücken wir alle die Daumen, dass sich getarnte Rechtsradikale zukünftig nicht zum Anwenden von Gewalt entscheiden. Wenn dies so wäre, würde man dann hinterher fragen, ob das niemand hat kommen sehen?
Nein, werden Juristen und Generäle antworten, wir haben gedacht, dass…. […]. Es sind doch alle so gute Jungs, im Grunde nur ein bisschen ausgeflippt. Keiner hat etwas böse gemeint.
Das bisschen Schweinekopfwerfen, hat man dem KpChef „zwote“ halt eine Dame zum Abschied ins Zelt bestellt, dass bisschen Hitlergruß, war ja bloß „Mein Kampf“ – ist halt ein „deutsches Buch“, das bisschen Munition im Garten. Ach so Liederbuch der Waffen SS, konnte man Texte lernen- zum gemeinsamen Singen beim Teichfest. Wer da wohl alles mitgesungen hat?
Ich höre schon, die permanenten Verteidiger dieser Dinge beim KSK, Die „Zwote“ ist ja aufgelöst, damit hat man alles ausgemerzt. Das KSK als Genzes war und ist nicht betroffen. Das will man gerne glauben machen, warum wohl?
Sitte und Moral, das muß man dem KSK nicht erklären, ist halt Elite.
Ach, auftrag (13.03.2021 um 8:29 Uhr)…
Wer brav gemaess Pflicht und Schuldigkeit seinen AUFTRAG erfuellt, darf nicht nach Hause kommen und sagen: „Mama, jetzt darf ich aber alles, sonst…!“
Dieser transaktionale, selbstbeweihraeuchernde Infantilismus hat uns doch erst in die Lage gebracht, in der wir sind.
Vielleicht einfach mal Kommunikation in eigener Sache einstellen, die offenbar geeignet ist, vermeintliche Klischees als Tatsachen zu bestaetigen. Aktuell kommt da in Wort und Bild nur Mist. Vielleicht will das Land gar keine „Kaempfer“, die ihre Gehorsampflicht einseitig an Bedingungen knuepfen? Vielleicht reicht „Einsatzbereiter Soldat – Pflichtbewusster Staatsbuerger – Freier Mensch“? Die Antworten duerften auf der Hand liegen, so einem „Innere Fuehrung“ was sagt. Mehr sein als scheinen wuerde mir fuer den Anfang schon reichen.
@ddz.10 sagt: 13.03.2021 um 0:19 Uhr
Aha. Na dann. Darf’s a bisl‘ Stammtischniveau mehr sein???
@auftrag sagt: 13.03.2021 um 8:29 Uhr
Ich bin ja auch der Meinung, dass der Sh*tstorm der letzten Wochen deutlich unsachlich und unkameradschaftlich war, aber Ihren Post kann ich dennoch nicht unkommentiert stehen lassen.
„Es reicht schon, wenn uns die höheren Kommandeure im Regen stehen lassen.“
Ich sehe nicht, dass das KSK derzeit von höheren Kommandeuren (was auch immer das genau sein mag) im Regen stehen gelassen wird. Wenn man sich den Bockmist anschaut, der offensichtlich im KSK in den letzten Jahren gelaufen ist, dann sind hier gerade alle vorgesetzten Ebenen sehr geduldig und versuchen goldene Brücken zu bauen!
„Wenn es wieder mal ein Konsulat oder eine Botschaft freizukämpfen gilt, da ist das KSK gut genug.“
Vielleicht weil es genau dafür da ist und genau dafür auch die außergewöhnlichen Rahmenbedingungen, inkl. Ausrüstung, Besoldung sowie Sonderbestimmungen in der Personalführung und Personl(be)förderung geschaffen wurden?
Das KSK ist Elite, ohne Zweifel, deswegen stehen ihm besondere „perks“ zu, aber dafür hat es dann auch klaglos seine Aufgaben für die es diese „perks“ bekommt zu erfüllen.
„KSK hat genug Selbstreinungskräfte.“
Hoffentlich.
„Disziplin und Ordnung, das können wir, vor allem, wenn es darauf ankommt, das ist im Kampf!“
Dieser Satz ist mißversteht Disziplin und Ordnung auf eine Art und Weise, dass ich hoffe, dass Sie nicht Teil des Kommandos sind!
Disziplin und Ordnung beweist man nicht im Kampf, sondern im täglichen Leben. Auch und vor allem, wenn die Dienstaufsicht nicht präsent ist, auch und vor allem wenn nicht die Gefahr besteht bei einem Fehltritt ertappt zu werden, auch und vor allem, wenn es nicht um die großen Dinge geht, sondern um die vielen klein, täglichen, drögen Dinge des Bundeswehralltags.
Streiche
„Dieser Satz ist mißversteht Disziplin und Ordnung auf eine Art und Weise, dass ich hoffe, dass Sie nicht Teil des Kommandos sind!“
Setze
Dieser Satz ist mißversteht Disziplin und Ordnung auf eine Art und Weise, dass ich hoffe, dass Sie nicht aktiver Soldat sind!
Aus der Berichterstattung zum Urteil in Sachen Oberstaber S. bereitet mir die Aussage des Richters, in den Reihen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr seien wohl kaum Unterstuetzer von DIE LINKE oder B90/GRUENE zu finden, am meisten Sorgen:
Hier bestaetigt sich mein Eindruck, dass weite Teile der tonangebenden deutschen Mittelschicht davon ausgehen: Wehrwillige Teile des Volkes sind eher nationalistisch+.
Eine gefaehrliche, weil falsche Einschaetzung, die aber zur selbsterfuellenden Prophezeiung wird, denn die Folge ist die schon oft gehoerte Mitteilung: „Ich wuerde schon zur Bundeswehr gehen, aber da sind ja nur rechte Spinner“.
Ich bin also unfroh, dass der Richter sich nicht bewusst zu sein scheint, wie selbstentlarvend so ein Satz ist: Es erscheint ihm also durchaus milieutypisch bei UmP des deutschen Feldheeres zu sein, dass jene revisionistische WWII-Literatur und DIE Nazi-Programmschrift Nr. 1, „Mein Kampf“, lesen und weiterempfehlen.
Das geht so nicht. So wird den falschen Kreisen suggeriert, dass in den Streitkraeften latent immer Heimspiel ist, und politisch Mittige oder Progressive denken: Das ist hier wohl so, muss ich mit leben, obwohl ich anderer Meinung bin, um dazugehoeren zu koennen.
Die staatstragende, buergerliche Mittelschicht muss hier umdenken und in Wort und Tat das Verhalten aendern, nur so kriegen wir den Umstand ausgemerzt, dass einige Irre in Polizei und Militaer denken, sie koennten mit Anrecht auf Schonung durch Vorgesetzte und Kameraden in und ausser Dienst das Land und seine Gesetze verhoehnen, also genau das, was sie geschworen haben zu verteidigen.
@auftrag sagt: 13.03.2021 um 8:29 Uhr
„Liebe Hobbyjuristen und Schreibbtischgeneräle, lasst uns in Ruhe unseren Dienst verrichten. Wenn ihr uns braucht und wir sind nicht da, heulen alle rum. Ob unsere Kamerad die politische Orientierung hat, die einige subsumieren, ist gar nicht bewiesen.“
Sie bestätigen gerade einen Teil des Problems – überbordendes Selbstbewusstsein, auch Arroganz genannt. Und die Selbstreinigungskräfte des KSK funktionieren schon seit mindestens 10 Jahren nicht mehr. Würden sie funktionieren, hätten es einige Kameraden gar nicht in ihre Funktionen geschafft, sondern wären vorher erkannt worden.
Das ist schon alles in Ordnung so, ob man dabei allerdings ein glückliches Händchen beweist und ob das reicht, das KSK zuerhalten, wird sich zeigen.
@auftrag
Dann lieber auflösen, als sich nochmal so weinerlich-selbstüberhöhenden-selbstgerechten Schmalz durchlesen zu müssen.
Die Selbstreinigung hat völlig versagt und das kann man auch nicht schön reden. Wenn selbst der Kommandeur so viel Schoss vor rechtsextremen Vorfällen mit der gestohlenen Munition hat, dass er das Risiko einer rückgabeamnestie auf sich nimmt, dann liegt doch was im Argen.
Diejenigen Kommentatoren hier, die etwas von tadellosem Leumund faseln, geben ganz schön viel über sich selbst Preis. Hitlergrüße und die Vernetzung mit kriminellen und mutmaßlichen rechtsterroristen sind tadellos? Sollte jeder machen oder was? Wer bei sowas parallelen zum eigenen leben findet, sollte vielleicht auch mal Besuch vom ortsansässigen LKA5 bekommen.
Ich werd bei geisellagen im Ausland lieber von Franzosen, Briten oder Amis befreit, als Menschen in Deutschland dem Risiko auszusetzen, von selbstglorifizierenden Kommandosoldaten mit geklauter Munition erschossen zu werden, weil die mit Freunden Hitler geil finden und vom Tag x fantasieren. Da kann das militärische Handwerk „im Einsatz, wenn es drauf ankommt“ noch so toll beherrscht werden, wer es hin bekommt, dass 20% der Truppe wegen Zweifeln an deren Eid (u.a.) auf Treue und das Recht aufgelöst wird, der hat die Grundlagen nicht drauf.
Das KSK und insbesondere der hier Verurteilte bringt nicht das mit, was dee Souverän zu Recht von ihnen erwartet. Eine besondere milde zu erwarten, weil man ja tapferer Soldat ist, wäre zu erwarten, dass der Schwanz im dem Hund wedelt.
Und dass jetzt noch einige rumjammern, macht das Bild in meinen Augen komplett.
Ich find selbst raus.
@sanjäger sagt: 13.03.2021 um 10:21 Uhr
„Wenn selbst der Kommandeur so viel Schoss vor rechtsextremen Vorfällen mit der gestohlenen Munition hat, dass er das Risiko einer rückgabeamnestie auf sich nimmt, dann liegt doch was im Argen.“
Sorry, aber das lässt sich nur mit einem Wort zusammenfassen: Quatsch.
Das ist noch nicht einmal annähernd das was bisher über die Motivation BG K. bekannt wurde.
Sie mißverstehen (bewusst?!) den Begriff Gefahrenabwehr.
„Diejenigen Kommentatoren hier, die etwas von tadellosem Leumund faseln, geben ganz schön viel über sich selbst Preis. Hitlergrüße und die Vernetzung mit kriminellen und mutmaßlichen rechtsterroristen sind tadellos?“
Auch hier wieder eine (bewußte) Verdrehung der Tatsachen!
Das ein tadelloser Leumund bestand erkennen Sie schon am Urteil. Dass eine Verbindung zu mutmaßlichen Rechtsterroristen etc. besteht ist eine üble Spekulation und Unterstellung. Man könnte sogar fast schon von einer üblen Nachrede im rechtlichen Sinne sprechen.
Genau solche unsachlichen Äußerungen führen die Diskussion in die dunklen Abgründe…
Vollkommen überflüssig.
Orientieren Sie sich doch lieber am Urteil und an den Fakten. Statt ihre eigene Welt darum herum zu kreieren…
[Moment. Wer austeilt muss auch einstecken können… Nur weil jemand anderer Meinung ist als Sie, ist das noch nicht „Quatsch“. Sie würden es auch nicht lustig finden, wenn Sie dauern die Rückmeldung bekämen, dass Ihre Ansichten Quatsch sind… Also akzeptieren Sie bitte auch das, was Sie nicht mögen. Die Schwelle zum Abstrusen ist bisweilen überschritten, hier sehe ich das nicht. T.W.]
Der Antrag der Staatsanwaltschaft lag in der Mitte des Strafrahmens.
Fahrlässiges Mitnehmen aus der Kaserne könnte man sich mit Mühe noch vorstellen, fahrlässiges Vergraben im Garten sicher nicht.
Für das KSK viel wichtiger ist, daß die Staatsanwaltschaft offenbar keine Hinweise für ein bandenmäßiges Vorgehen (die behaupteten rechtsextremistischen Netzwerke) gesehen hat.
Was haben wie uns da herangezogen! Ein KSK, welches, gefühlt, seit Jahren freischwebend und unkontrolliert im Kosmos der Bundeswehr herumflog. Der schlichte PzGen, Fallschirmjäger im Heer alle durch KdoSold belächelt. Vorgesetzte außerhalb des KSK, welche mangels Ahnung, das KSK weiter umherfliegen ließen. Vorgesetzte innerhalb des KSK, welche sich im Spagat von Daniel K. und Teichfest bewegten, entweder Teilhabe waren oder es nicht verhindern konnten (wollten?). Schlussendlich der aktuelle Kommandeur, welcher sich mit markigen Worten und Munitions“sammel“ aktionen hervortut, immer dann, wenn das Kind, in den bereits Brunnen gefallen ist. Auch oder gerade in seiner bisherigen Verantwortung. Ich finde Ausrichtung am Einsatz wichtig, gerade bei den Bedrohungen der letzten Jahre. Ich hatte auch immer eine gewisse Affinität zu den coolen Typen des KSK. Doch das ist offensichtlich eine Trümmerwüste, getragen von wohl schlechter Führung. Schade um die motivierten Frauen und Männer, welche gute Soldaten waren und sind. Die müssen Versagen auf allen Ebenen und natürlich auch unverzeihliche Verfehlungen der Kameraden ausbaden.
@T.W.
„Moment. Wer austeilt muss auch einstecken können… Nur weil jemand anderer Meinung ist als Sie, ist das noch nicht „Quatsch“. Sie würden es auch nicht lustig finden, wenn Sie dauern die Rückmeldung bekämen, dass Ihre Ansichten Quatsch sind… Also akzeptieren Sie bitte auch das, was Sie nicht mögen. Die Schwelle zum Abstrusen ist bisweilen überschritten, hier sehe ich das nicht.“
An meinen zahlreichen, teilweise über lange Tage gehenden (und ich bin mir sicher Sie mehr als einmal auch nervenden) Diskussionen mit Mitkommentatoren anderer Meinung können Sie doch erkennen, dass ich durchaus bereits bin den inhaltlichen Diskurs mit Menschen anderer Meinung aufzunehmen.
Aber es gibt keinen einzigen Anhaltspunkts (noch weniger eine Aussage) das der KdrKSK die Rücknahmeaktion eingeleitet hat wegen „rechtsextremen Vorfällen mit Munition“.
Wenn General K. wirklich befürchtet hätte, dass rechtsterroristische oder sonstige Aktionen mit dieser Munition anstehen, dann glauben Sie doch nicht wirklich, dass er ein mildes, administratives Mittel der freiwilligen Rücknahme genutzt hätte?
Wer wirklich glaube, dass General K. angesichts einer solche akuten und drastischen Gefahr für Leib und Leben von Zivilisten den Vorgang nur auf der kleinen Flamme und das auch nur über Wochen und Monate gekocht hätte, den kann ich nicht ernst nehmen.
Dabei ist an dieser Stelle es auch nicht wichtig, dass ich persönlich die Aktion für klug und richtig halte, es geht mir einzig und allein um die die bekannten Tatsachen verdrehende Aussage!
Und nebenbei, nur mal so mit Blick auf die Logik: wenn die Munition für solche Zwecken zurückgehalten worden wäre, wer glaubt dann ernsthaft, dass solche (behaupteten!) Missetäter sie so einfach zurückgeben?
Das passt doch alles hinten und vorne nicht.
Echt jetzt, rechter Terrorverein zieht nicht, weil das Gericht einem ein unpassendes Urteil geliefert hat, also wird jetzt die Anwesenheit von Stripperinnen etc. als Beweis für die Notwendigkeit der Auflösung eines Verbandes ins Feld gebracht.
1. Neben fast jeder Kaserne in Deutschland gibt es einen Puff/eine Stripteasebar oder Wohnmobile mit roten/grünen Knicklichtern.
2. Wenn der Staat für eine Dienstleistung Steuern eintreiben kann und das Angebot dieser Dienstleistung keine Straftat/Ordnungswidrigkeit darstellt, dann ist der Konsum dieser Dienstleistung ebenfalls nicht verboten.
3. Soldaten die der Meinung sind jetzt mit dem Finger auf KSK/Infanterie etc. bezüglich dieses „infantilen Männerverhaltens“ zeigen zu müssen, sollten sich mal in Erinnerung rufen welchen Namen bspw. die Sanitätsakademie in der Truppe hat.
Ich frage mich teilweise wirklich in welcher Welt wir leben, wenn es gleichzeitig OK sein sollte wenn in Berlin oder Hamburg Fetischparties/Clubs oder ganze Straßenzüge als Industrie angesehen/toleriert werden, ganze Wirtschaftzweige damit Geld verdienen Junggeselenabschiede quer durch Europa zu organisieren und gleichzeitig Soldaten gesteinigt werden wenn sie sich eine Stripperin zu einer Feier bestellen.
Und bevor es losgeht und mir etwas vorgeworfen wird, was ich nicht mache. Ich habe nie Geld für Sex ausgegeben. Trotzdem werde ich das Recht von Kameraden verteidigen die nichts verbotenes getan haben. Wer nicht will das sowas durch Soldaten gemacht wird soll es auch für die komplette Gesellschaft verbieten.
@ Sachlicher:
Ich habe mit gebotener Zurückhaltung meine Zweifel artikuliert. Dies ist meine persönliche Meinung.
Mir liegen ganz selbstverständlich nicht alle Informationen zum gesamten Sachverhalt vor.
Der Kamerad sollte aber froh und dankbar sein, dass es eine Bewährungsstrafe geworden ist. Schon in einem anderen Bundesland hätte das anders aussehen können.
@ sanjäger; 13.03.2021 um 10:21 Uhr
„Wer bei sowas parallelen zum eigenen leben findet, sollte vielleicht auch mal Besuch vom ortsansässigen LKA5 bekommen.“ incl Text vorab!
Polemik der ersten Garde!
„Ich werd bei geisellagen im Ausland lieber von Franzosen, Briten oder Amis befreit, als Menschen in Deutschland dem Risiko auszusetzen, von selbstglorifizierenden Kommandosoldaten mit geklauter Munition erschossen zu werden, weil die mit Freunden Hitler geil finden und vom Tag x fantasieren. “
Kleiner Beitrag dazu: Sie werden ohnehin keinen Einfluß darauf haben wer Sie, mit welchem Ausbildungsstand wo befreien wird. Das nur nebenbei bemerkt.
„Ami“, Franzose, Brite, auch hier ist eine gewisse Polemik und Mißachtung erkennbar.
Auch hier klingt ein gewisser Beigeschmack. Zu ihrer Beruhigung…Sie werden es nicht beeinflußen wer Sie befreien wird. Beten Sie, dass es nicht die Nationalgarde von „Taka-Tuka“ -Land ist und sie dabei im Kugelhagel sterben werden.
Und wenn ich nun weitermachen würde, könnte ich ihnen auch etwas ferne zur FDGO, der Bundesrepublikk Deutschland und der NATO unterstellen ;-)
Ich mache es aber nicht. Weil ich absichtlich ihre (klar zu verstehenden Worte) einfach nur falsch verstanden haben möchte!
Ich gehe also davon aus, daß Sie selbst auf dem Boden der FDGO stehen, anderen aber IHRE Meinung lassen, solange diese, nicht gegen die FDGO verstößt!
Solange Sie selber keinen Besuch vom LKA, BKA oder sonstigen Einheiten bekommen ist doch alles in Ordnung.
So in Ordnung wie bei vmtl. mehr als 90% der Soldaten der Bundeswehr, Beamten der Polizei oder dem Zoll.
Ich stelle fest, dass sich hier neben einigen, gelinde gesagt, befremdlichen Kommentatoren auch so einige recht ‚linientreue‘ Blogger befinden.
So teile ich überwiegend nicht die Auffassungen von @Koffer, für mich gefühlt zu nah an der offiziellen Meinung.
Jedoch:
Ich teile seinen Ansatz, zum Thema KSK zu mehr Bodenhaftung aber auch Faktenhärte zurückzukehren.
Gelingt uns das nicht, spielt man möglicherweise den Falschen in die Hände.
Ich bin ziemlich sicher, dass sich beim Thema KSK es sich niemand mehr leicht machen kann. Weder militärische Führung noch politische Leitung. Auch nicht unsere Justiz.
@ Koffer
Zitat:“Sie mißverstehen (bewusst?!) den Begriff Gefahrenabwehr.“
Was gibt es da zu missverstehen ?
Der Kdr hat alle seinen Soldaten aufgefordert verschwundene Munition freiwillig abzugeben (nach der ersten echten Inventur Ende 2019). Das hat nicht funktioniert, dann hat er (mündlich !) eine Einsammelaktion in den Kompanien befohlen, bei der die Abgebenden anonym bleiben konnten. Danach hat er seinen Brandbrief im Mai 2020 an seine Soldaten geschrieben. Der Kdr DSK hat zu einem bestimmten Termin befohlen, dass die Einsammelaktion zu unterbleiben hat und nachdem der GI die Ministerin und die Öffentlichkeit ein halbes Jahr über dieses unwichtige Detail (anonyme Munitionseinsammelaktion) nicht informiert hat und die Tatsache nur über den Gerichtsprozess gegen den OStFw ans Licht der Öffentlichkeit gekommen ist, rechtfertigt er sein handeln mit „Gefahrenabwehr“.
Ja welche Gefahr wollte er denn abwehren ? Das die Munition weiter in den Händen von rechtsextremen Kdo-Soldaten verbleibt oder das ein Kind beim Spielen im Wald plötzlich ein Munitionsversteck entdeckt ?
Zitat:
„Das ein tadelloser Leumund bestand erkennen Sie schon am Urteil. Dass eine Verbindung zu mutmaßlichen Rechtsterroristen etc. besteht ist eine üble Spekulation und Unterstellung. Man könnte sogar fast schon von einer üblen Nachrede im rechtlichen Sinne sprechen.
Genau solche unsachlichen Äußerungen führen die Diskussion in die dunklen Abgründe…
Vollkommen überflüssig.“
Ist es eine Spekulation wenn nach Gerichtsbeschluss die TAZ berichtet :
Zitat:
„Philipp Sch. sei „sehr deutsch“, heißt es in seinem Umfeld. Sein Interesse am Zweiten Weltkrieg sei groß, in seinem Regal hätten Bücher zur Waffen-SS und das Buch „Der Krieg, der viele Väter hatte“ gestanden. Dieser Klassiker der geschichtsrevisionistischen Literatur ist bei mehreren KSK-Soldaten beliebte Lektüre. Und vor ein paar Jahren erst soll sich Philipp Sch. „Mein Kampf“ bestellt und seinem Sohn, der damals kaum im Teeanger-Alter war, die Lektüre nahegelegt haben.“
Außerdem wurde lt. Gericht rechtsextremistisches Propagandamaterial bei ihm gefunden. Was ist daran also Spekulation ?
Werter Herr Koffer, allmählich machen Sie Donald mit ihren „Alternativen Fakten“ Konkurrenz !
@Fischer
Ein fahrlässiges Vergraben sicher nicht, trotzdem besteht für mich kein Grund zur Verwunderung. Denken Sie nur an all die Postboten, in deren Spinden und Mülltonnen zehntausende nicht zugestellte Briefe wieder auftauchten. Rechtswidrige Verhaltensweisen verstetigen sich auch aus Furcht vor Strafe.
@Florian Staudte sagt: 13.03.2021 um 11:25 Uhr
„Der Kamerad sollte aber froh und dankbar sein, dass es eine Bewährungsstrafe geworden ist. Schon in einem anderen Bundesland hätte das anders aussehen können.“
Das darf bezweifelt werden. Bei bestimmten Bagatelldelikten gibt es zwar durchaus eine gewissen Ablage zwischen bestimmten Bundesländern. Bei den Straftaten um die es hier geht ist mir das aber nicht bekannt und bei der öffentlichen Aufmerksamkeit die diesem Fall zukam auch eher unwahrscheinlich.
@Georg sagt: 13.03.2021 um 11:31 Uhr
„Ja welche Gefahr wollte er denn abwehren ? Das die Munition weiter in den Händen von rechtsextremen Kdo-Soldaten verbleibt oder das ein Kind beim Spielen im Wald plötzlich ein Munitionsversteck entdeckt ?“
Gefahrenabwehr ist ein „terminus technicus“ der keine akut vorhandene Gefahr bedingen muss. Sehr häufig auch gar nicht tut. In solchen Fällen formuliert man z.B. „wegen einer gegenwärtigen Gefahr“ o.ä.
„Außerdem wurde lt. Gericht rechtsextremistisches Propagandamaterial bei ihm gefunden. Was ist daran also Spekulation ?“
Nichts. Aber darum geht es auch gar nicht. Lesen Sie bitte um was es eigentlich geht.
@ Wa-Ge 13.03.2021 um 11:22 Uhr
„3. Soldaten die der Meinung sind jetzt mit dem Finger auf KSK/Infanterie etc. bezüglich dieses „infantilen Männerverhaltens“ zeigen zu müssen, sollten sich mal in Erinnerung rufen welchen Namen bspw. die Sanitätsakademie in der Truppe hat.“
Welchen Namen? Sprechen Sie es mal bitte aus. Da haben wir für die Mitleser des BMVg gleich mal einen neunen Untersuchungsauftrag generiert. Wissen Sie, WEM sie mit Ihrem Beitrag in Hände spielen.? Was sagen Sie der Kommandeurin der SanAk, Hier anonym so etwas in die Welt setzen, was an Beleidigung nicht zu überbieten ist, ist über alle Maßen grenzwärtig! /Herr T.W. da haben Sie schon andere Beiträge angemahnt.
Glauben Sie, dass ihr Beitrag von den Frauen und Männern des KSK gewollt ist?
Wenn das die Frau BM liest, dann fragt sie Zorn, was ist das den für eine Truppe?
Übrigens: Vor der Kaserne ist nicht in der Kaserne. Unterschied erkannt?
Man könnte vermuten, dass dies ein Trollbeitrag ist, um die Bundeswehr in Verruf zu bringen. Oder gar das KSK.
@Koffer:
Das passt in der Tat alles hinten und vorne nicht – das ist ja das Problem.
Sie hatten in den anderen Fäden noch darauf verwiesen was für eine tolle pragmatische Aktion das Sammeln der Munition war im Angesicht der Gefahrenabwehr. Letzteres haben sie natürlich weniger betont aber ich hatte sie in dem entsprechenden Faden noch darauf hingewiesen dass die Aktion wirklich nur pragmatisch ist, wenn sie größeren Schaden abwendet. Nur wo soll die größere Gefahr gewesen sein wenn man von der Elite der Elite in der BW ausgeht. Eine Gefahr gibt es da nur wenn man davon ausgehen muss dass die Munition eben von jemanden gehortet wurde der damit etwas anderes als Übung oder Einsatz macht. Soweit mir bekannt hat weiß man mittlerweile auch aus durchgesickerten Erkenntnissen der Befragen des General K dass er im wesentlichen den selben Gedankengang hatte (laut Spiegel: „Ziel sei gewesen, so Kreitmayr, »die Gefahr abzuwenden, dass unsachgemäß gelagerte Munition in falsche Hände gerät«.“ https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-ksk-kommandeur-rechtfertigt-anonyme-munitionssammlung-a-4d38d5ad-3414-48fe-84bf-32a680b2c593, @TW SPON war in Ordnung zur Verlinkung soweit mir erinnerlich?)
In welche falsche Hände hätte die Munition den fallen sollen? In den anderen Fäden gab es ja auch genug andere Kommentatoren die meinten dass sei alles nicht so wild weil im Zugkeller, Rucksack/Geraffel, Spind bleibt gerne mal was liegen aber das ist überall so. Warum sollte es dann ausgerechnet beim KSK – den Eliten die mit Munition und Sprengmitteln umgehen können – ein Problem sein? In Calw kann auch nicht jeder Hans und sein dummer Köter ein- und ausgehen wie er will und mal schnell die Box Munition die rumsteht eben mitnehmen.
Schon seit geraumer Zeit gab es immer wieder Meldungen ob vermuteter rechtsextremer Umtriebe beim KSK. Seit Monaten. Sie waren da auch immer mit von der Partie und haben immer ihr Mantra von den Fakten die man immer noch nicht habe und überhaupt gibt es überhaupt nichts zu sehen. Jetzt hat General K. zur Gefahrenabwehr eine Sammelaktion angeordnet damit Munition nicht in falsche Hände fällt, aber dass kann natürlich um Gotteswillen nichts damit zu tun haben dass man das KSK zu dem Zeitpunkt schon durchleuchtet hat.
Dann hat man Munition gefunden bei einem KSK Soldaten hunderte Kilometer von Calw im Garten vergraben. Man hat auch nationalsozialistische Devotionalien gefunden. Aber nein, der Herr hat ein tadellosen Leumund (bis auf besagte Munition im Garten und diverser rechtsextremer Medien und Devotionalien) und deswegen ist es ein tragischer Verlust für die Truppe. Vielleicht hätte man ihn ja mit Sozialstunden davon kommen lassen können? Irgendwo helfen Erdlöcher zu buddeln. Man hätte ihn ja danach noch irgendwo weiter verwenden können – wie man Munition vom Feind versteckt weiß er ja. Bloß der Feind war für ihn augenscheinlich Befehlshaber im Verband und die Gesetzesgewalt in Deutschland.
Nein das Urteil war nicht zu hart. Die Aussetzung zur Bewährung ist nicht unbedingt besonders wenn es 24 Monate oder weniger sind. Allerdings sollte jedem klar sein dass die Konsequenzen bei Nichtbewährung bei jemanden wie Herrn Sch. doch mitunter sehr viel größer sein können. Ich hätte gehofft man wäre der Staatsanwaltschaft gefolgt – 30 Monate – und hätte es nicht zur Bewährung ausgesetzt. Auch dieses Strafmaß wäre noch im Rahmen und nicht mal am oberen Ende gewesen. Herr Kamann hat hier gesagt man soll auch bedenken dass die Familie die Strafe auch mitzutragen habe und sie deswegen sehr hart sei. Dem würde ich gerne mit der Frage entgegnen ob Sie glauben Herr Sch. hat einen Gedanken auf Familie (und Kinder?) verschwendet als er Munition widerrechtlich gestohlen und im Garten vergraben hat? Die Verantwortung für die Konsequenzen für die Familie obliegen Herrn Sch. und nicht dem Gericht. Von zu hart kann keine Rede sein.
@ Georg:
„Ja welche Gefahr wollte er denn abwehren ? Das die Munition weiter in den Händen von rechtsextremen Kdo-Soldaten verbleibt oder das ein Kind beim Spielen im Wald plötzlich ein Munitionsversteck entdeckt ?“
Abhanden gekommene Munition stellt IMMER eine Gefahr dar und man hat stets alles daran zu setzen, sie wieder zu erhalten. Konsequent zu Ende gedacht behaupten Sie, dass diese Sammelaktion nicht gestartet worden wäre, wenn es nicht den Verdacht des strukturellen Rechtsextremismus im KSK gegeben hätte. Das halte ich für absurd. Abhanden gekommene Munition ist nicht nur in den Händen von Rechtsextremen gefährlich:
– Was ist mit Selbsttötung, Stichwort PTBS?
– Was ist mit Kriminellen?
– Was ist mir Proliferation?
Zählt das für Sie nicht? Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir wäre es ziemlich egal, ob derjenige, der Anstalten macht, mich mit gestohlener Munition zu erschießen, „nur“ geistesgestört, „nur“ kriminell oder rechtsextrem ist.
Und ja natürlich, man kann den Verdacht haben, dass beim KSK in toto etwas strukturell im Argen liegt. Das ist recht und billig. Allerdings sollte es einen nicht daran hindern, zumindest zur Kenntnis zu nehmen, dass es hierfür zumindest im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte gab. Es sei denn, man hängt der Vorstellung nach, in Sachsen machten Staatsanwaltschaften und Gerichte keine korrekte Arbeit.
@ Florian Staudte
Es ist tendenziös zu behaupten, das Urteil hätte in einem anderen Bundesland ausgesehen. Weshalb sollte das so sein? Es gibt also Bundesländer, in denen die Gewaltenteilung abgeschafft wurde und in denen Richter politische Weisungen erhalten? Sie sind offenbar einem handfesten Skandal auf der Spur und sollten sich nicht scheuen, diesen publik zu machen! Wer Ironie findet…
@dieandereMeinung sagt: 13.03.2021 um 12:24 Uhr
„Man könnte vermuten, dass dies ein Trollbeitrag ist, um die Bundeswehr in Verruf zu bringen. Oder gar das KSK.“
Ehrlich gesagt finde ich nicht, dass @Wa-Ge in seinem Kommentar viel strittiges behauptet hat.
Der Spitzname der SanAk ist allgemein bekannt (und wenn auch sicherlich etwas ungerecht, so doch nicht ohne jegliche Basis). Ich habe selbst schon einen Lehrgang an dieser Institution machen dürfen und die sexuelle Freizügigkeit dort liegt in der Tat häufig oberhalb dessen was in anderen Kasernen üblich ist. Wobei sich durch den zunehmen Frauenanteil auch in „normalen“ Kasernen diese Ausnahmestellung der SanAk vielleicht auch in der Zwischenzeit egalisiert hat.
Und auch ansonsten erkenne ich nicht viel ehrenrühriges.
Natürlich gehört Prostitution zu den moralisch umstrittenen Gewerben. Aber in DEU ist sie nun einmal schon seit Jahrzehnten legal und Soldaten sind nun einmal überwiegend Männer und durchschnittlich auch noch jünger und aktiver.
Also ich finde in @Wa-Ges Kommentar nichts übertrieben ungewöhnliches. Vielleicht etwas pointiert, aber doch nicht unvertraut…
@tt.kreischwurst sagt: 13.03.2021 um 12:26 Uhr
Ich wiederhole „Gefahrenabwehr“ bedingt keine akute Gefahr, sondern ist ein terminus technicus.
„Jetzt hat General K. zur Gefahrenabwehr eine Sammelaktion angeordnet damit Munition nicht in falsche Hände fällt, aber dass kann natürlich um Gotteswillen nichts damit zu tun haben dass man das KSK zu dem Zeitpunkt schon durchleuchtet hat.“
Was für eine wilde Spekulation. Vielleicht hat es ja auch einfach damit etwas zu tun, dass der (damals) neue Kommandeur KSK ein seit Jahren aufgewachsenes Problem in der Munitionsbewirtschaftung erkannt hat und es lösen will und alle anderen Mittel sich als ungeeignet erweisen??? … ich sage dazu nur Ockhams Rasiermesser…
„Aber nein, der Herr hat ein tadellosen Leumund (bis auf besagte Munition im Garten und diverser rechtsextremer Medien und Devotionalien) und deswegen ist es ein tragischer Verlust für die Truppe. Vielleicht hätte man ihn ja mit Sozialstunden davon kommen lassen können?“
Wo bitte habe ich so einen Quatsch geschrieben? Ich habe doch klar deutlich gemacht, dass das es für dieses harte Urteil gute Gründe gibt. Und damit sollte auch meine Position zum Thema „tragischer Verlust für die Truppe deutlich sein! Nicht? Dann zitiere ich mich gerne nochmals selbst
[Koffer 12.03.2021 um 17:56 Uhr]“Der Dienstherr und das deutsche Volk muss der charakterlichen Eignung eines Soldaten, erst Recht in einer solchen Vertrauensstellung halt auch vertrauen können…“
Es wäre hilfreich, wenn Sie meine Kommentare so lesen würden, wie ich Sie schreibe und nicht nur selektiv etwas herauslesen weil Sie meine Position glauben sowieso schon zu kennen.
@ Wa-Ge (am 13.03.2021 um 11:22 Uhr)
Ich bin seit einigen Jahren Soldatin der Bundeswehr. Unter anderem an der Sanitätsakademie der Bundeswehr verwendet. Dazu Verwendungen in LLBrig, dabei habe ich die Berechtigung zum Fallschirmsprung erworben, war im Einsatz, habe mich der inf. Ausbildung, so denke ich, gut gestellt.
Ich fühle mich sehr verletzt und wage fast zu bezweifeln, dass sie jemals den Mut hatten, dies einer Soldatin in das Gesicht zu sagen.
Im Einsatz habe ich KSK Soldaten kennengelernt und behandeln dürfen. Diese waren meilenweit von ihrem Frauenbild entfernt. Höflich, beste Umgangsformen, witzig. Offensichlich aus innerer Stärke heraus.
@ Koffer
Wenn ein hochgradig spezialisierter Kommandosoldat Sprengstoff entwendet, der im Umgang damit geschult ist, und diesen dann konspirativ im Garten vergräbt, dann ist bei mir das Ende der Fahnenstange erreicht. Sorry.
Dass die Gesellschaft in Sachsen auf dem rechten Auge wenigstens eine Sehschwäche hat ist bundesweit bekannt. In anderen Bundesländern wäre vermutlich keine Bewährungsstrafe herausgekommen.
Noch einmal: Die von der Staatsanwaltschaft geforderten 30 Monate halte ich für keinesfalls abwegig.