Brandbrief des KSK-Kommandeurs gegen Rechtsextremisten: „Sie gehören nicht zu uns!“ (Neufassung)
Nach dem jüngsten bekanntgewordenen Fall eines mutmaßlichen Rechtsextremisten im Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr hat sich dessen Kommandeur in einem Brandbrief an seine Soldaten gewandt. Wer nicht für die Verfassung eintrete, verdiene die Kameradschaft der Einheit nicht, schrieb Brigadegeneral Markus Kreitmayr in einem Rundbrief an das Kommando. Das KSK werde die Aufklärung der Vorfälle mit aller Kraft vorantreiben.
In den vergangenen Jahren waren bei der Eliteinheit wiederholt Rechtsextremisten enttarnt worden. Im jüngsten Fall war Mitte Mai gegen einen Oberstabsfeldwebel der Einheit Haftbefehl erlassen worden, nachdem auf seinem Privatgrundstück in Sachsen Waffen und Munition gefunden worden waren. Außerdem wurden dabei nationalsozialistische Devotionalien sichergestellt. Bereits zuvor hatte der Militärische Abschirmdienst (MAD nach Enttarnung von Rechtsextremisten im Kommando das KSK zu einem Arbeitsschwerpunkt erklärt.
Der KSK-Kommandeur bezeichnete in seinem vergangene Woche versandten Schreiben den Vorfall um den festgenommenen Oberstabsfeldwebel als schockierenden Höhepunkt. Der Fall stelle eine neue alarmierende Qualität dar, schrieb Kreitmayr. Zugleich appellierte er an die Soldaten des Verbandes, gegen Rechtsextremisten in den eigenen Reihen anzugehen:
Wir müssen uns dieser Realität stellen, denn unser aller Ruf, die Reputation unseres Verbands und das Ansehen der Bundeswehr stehen auf dem Spiel. Gerade an uns, als dem Kern der Spezialkräfte der Bundeswehr, müssen die höchsten Ansprüche an Haltung, Pflichterfüllung und treues Dienen gestellt werden. Ein tadelloser Charakter, eine gereifte und stabile Persönlichkeit sowie ein unerschütterliches Wertefundament, basierend auf den Werten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, müssen der Anspruch an uns selbst, also an jede und jeden in unserem Team, sein. Denn die Werte unseres Grundgesetztes verleihen unserem Dienen erst Sinn, Wirkung und damit Wert. (…)
Wir haben geschworen, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Das heißt, Verfassungstreue ist unsere Pflicht und Mäßigungsgebot sowie Wohlverhaltenspflicht gehören untrennbar dazu. So haben wir unsere Verfassung nicht nur anzuerkennen, sondern müssen aus innerer Überzeugung und Pflichtbewusstsein innerhalb und außerhalb des Dienstes, ob in oder ohne Uniform, aktiv für sie eintreten und sie verteidigen. Der Präsident des BAMAD [Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst] bringt es in seinem Vorwort zum MAD-Report 2019 auf den Punkt:
„Verfassungspatriotismus ist unser Beruf“
Damit rufe ich all diejenigen, die sich möglicherweise noch in unseren Reihen befinden und genau wissen, dass sie diesen verbindlichen Ansprüchen und Anforderungen nicht gerecht werden oder gar mit dem rechten Spektrum sympathisieren, klar, unmissverständlich und entschlossen zu:
Sie verdienen unsere Kameradschaft nicht!
Sie gehören nicht zu uns!
Sie sollten aus eigenem Antrieb unseren Verband und die Bundeswehr verlassen!
Tun Sie es nicht, werden Sie feststellen, dass wir Sie finden und entfernen werden!
Kreitmayr sicherte zugleich zu, dass bei jedem Verdachtsfall die rechtsstaatlichen Grundsätze und Regelungen der Wehrdisziplinarordnung gewahrt würden. Vorverurteilungn oder Verallgemeinerungen, von denen das ganze KSK betroffen wäre, müssten unterbleiben. Die weit überwiegende Mehrheit der Soldaten des Verbandes diene tadellos, vorbildlich verfassungstreu und hoch motiviert und habe das Recht, nicht unter Generalverdacht gestellt zuwerden.
Doch um dieser berechtigten Forderung Nachdruck zu verleihen, müssen wir als Gemeinschaft auch unseren Beitrag zur Veränderung entschlossen und wahrhaftig leisten, betonte der Kommandeur. Er rief die Verfassungspatrioten des Kommandos Spezialkräfte auf: Gemeinsam werden wir das Kommando Spezialkräfte der Zukunft gestalten.
Nachtrag: Angesichts des erkennbaren Interesses (und da der Brief nicht eingestuft ist) hier komplett zum Nachlesen:
20200518_KSK-Brief_Kreitmayr
(Archivbild Juni 2018: KSK-Vorführung am Tag der Bundeswehr am Militärhistorischen Museum in Dresden – Christian Thiel/Bundeswehr)
@ Fehlbesetzung, @ Pascal
Zitat:
„Der Vorwurf konnte bisher nicht nachgewiesen werden, so ist dies eine unbewiesene Behauptung. Aber in der absurden Logik des Autors diskreditiert das natürlich einfach die unwilligen Zeugen, die einfach nichts gesehen haben wollen.
Wahrscheinlich lässt sich nicht sicher herausfinden was dort geschehen ist, auch dafür gibt es ein rechtsstaatliches Prinzip:
„Im Zweifel für den Angeklagten“.“
In meiner (absurden ?) Logik komme ich zu dem Schluss, dass ein OStFw, dem momentan das Tragen der Uniform verboten ist und wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft sitzt, bei dem neben Sprengstoff, Waffen und Munition auch „nationalsozialistische Devotionalien“ gefunden wurden, wohl kaum eine Aussage machen wird, dass sein ehemaliger Chef, oder der ensprechend zu verabschiedende OTL den Hitlergruß gegeben hat.
So wir er haben dies auch bis zu 30 andere Soldaten ausgesagt. Bei verschiedenen Vorfällen im KSK wurde der Verdacht der Absprache der Zeugen geäußert.
Ein Freispruch mangels Beweisen ist kein Freispruch wegen erwiesener Unschuld !
@ CRM-Moderator
Grundsätzliche Zustimmung, dass Aufklärer nicht diejenigen sein können, die jahrelang dem Treiben zugeschaut haben. Das „Haltet den Dieb“-Prínzip kann man schon erkennen, aber sollte der Brief nach innen an die Mitglieder des KSK ehrlich gemeint sein, ist dieser Brief auch der Vorwegfreispruch zum „Kameraden hinhängen“, sofern an den erhobenen Vorwürfen was dran ist.
Sehr geehrter Herr Wiegold,
ich erlaube mir, Sie darauf hinzuweisen, dass mittels eines einfachen PDF Editiors die (von Ihnen?) geschwärzte Passage im Briefkopf leicht zu entfernen ist, und die Klardaten für den Kontakt zu BG Kreitmayr sichtbar werden. Im Hinblick auf die Reichweite Ihres Blogs, welches leider auch von linksextremistischen Elementen freqeuntiert wird, würde ich nahe legen, das Dokument elektronisch so zu bearbeiten, dass die Schwärzung nicht rückgängig gemacht werden kann.
Eine unnötige Belästigung des Kommandeurs sollte vermieden werden.
Dies sollte einem online affinen Journalisten ein Leichtes sein.
[Danke – Problem erkannt und, so weit ich sehe, gefixt. Übrigens ist in diesem Fall die größere Gefahr, dass rechtsextremistische Elemente die „unnötige Belästigung des Kommandeurs“ betreiben. T.W.]
@George
Es mag stimmen was sie behaupten, muss es aber nicht. Und noch dazu wäre es einer von dreizig, den sie (vielleicht) zurecht jetzt in seiner Aussage anzweifeln, verbleiben 29 Weitere. Weiterhin könnte sicherlich angeführt werden, dass diese 29 Weiteren allein schon aus Eigenschutz nicht aussagen. Allerdings sind diese Aussagen nur durch eine andere Aussage widersprochen, und da es keine Tatsachenbeweise gibt, oder keine ans Licht gekommen sind, wurde eben das Verfahren nicht weiterverfolgt.
Ihre Logik ist folgende: Sie sehen ein schwarzes Schaf und behaupten, alle Schafe seien schwarz. Das ist absurde Logik.
Es gibt keinen Freispruch zweiter Klasse. Auch wenn ihnen das scheint’s gefallen würde.
Es ist im Übrigen kaum möglich eine nicht durchgeführte Handlung zu beweisen, was häufig zu Schwierigkeiten vor Gericht führt. Beispiele gibt es dafür genug, fragen sie mal Herrn Kachelmann. Sie dürfen gerne ihre Meinung vertreten, nur sollten sie diese auch als solche verfassen. Und nicht einfach irgendwelche Behauptungen aufstellen und damit ihre Ideen untermauern.
Nur um ihnen meine Gedanken einmal zu erläutern, ich möchte unterschieden wissen, zwischen einer Anschuldigung und einer Verurteilung. Überlassen wir Beides doch den zuständigen Stellen und akzeptieren anschließend das Ergebnis als Tatsache. Bitte nicht umdeuten und einfach etwas Anderes behaupten. Das ist im Übrigen ebenfalls strafbewährt, nennt sich Verleumdung.
Die Art der Debatte wird langsam ein bisschen merkwürdig. Zumal die Verfechter der Ansicht „nix ist bewiesen, nun mal ruhig“ seltsamerweise die anderen genannten Fälle, die zu Entfernung aus dem Dienst, Disziplinarverfahren usw. führten, schlicht ignorieren. Es wäre gut, wenn die oben aufgelisteten Ergebnisse über den Fall des Oberstabsfeldwebels hinaus auch als Tatsache akzeptiert würden.
@ T.Wiegold
Vielleicht würden sie verstehen, warum ich gerne auf Beweise hinweise, wenn sie erlebt hätten, wie unbescholtene Kameraden nur aufgrund von Vorwürfen diskreditiert wurden. Der Schaden an diesen Menschen ist nicht wieder gut zu machen. Das macht Angst. Nichts ist davon übrig geblieben, aber ihr Leben und ihre Karriere haben darunter gelitten.
Ich akzeptiere Tatsachen und wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann ist es für mich als solche zu akzeptieren. Ich weise darauf lediglich hin, dass man bitte solange auch von einer Unschuld ausgeht. Das ist nicht merkwürdig im Sinne von komisch, das ist würdig sich zu merken.
[Es ging nicht um den einen Fall, den Sie immer in den Vordergrund stellen – es ging um die Auflistung der anderen Fälle, die Sie offensichtlich ausblenden. Und das ist merkwürdig. T.W.]
„Er rief die Verfassungspatrioten des Kommandos Spezialkräfte auf: Gemeinsam werden wir das Kommando Spezialkräfte der Zukunft gestalten.“
Anmerkung zu dem obigen Zitat des Generals:
– Ich selbst weiß nicht so genau was ein „Verfassungspatriot“ ist. „Verfassung“ und „Patriot“ als alleinstehende Begriffe sagen mir etwas, aber „Verfassungspatriot“ eigentlich nichts.
– Auch ich bin absolut überzeugt davon, dass jegliche exekutive Gewalt und deren Mitglieder sich unbedingt an die Verfassung halten müssen.
– Nun haben ja einige Einsätze der Bundeswehr (z.B. der Kosovokrieg, aber auch der Syrieneinsatz) zumindest in der Grauzone der Verfassung stattgefunden.
– Ein „verfassungstreuer“ Soldat müßte bei Zweifeln an der Verfassungskonformität eines Einsatzes seine Zweifel gegenüber der Führung äußern und verfassungsrechtliche Klarstellung von der Führung fordern, bevor er in den Einsatz geht. Ich hoffe, dass der Kommandeur KSK auch in so einer Situation die „Verfassungspatrioten“ in seinem Verband unterstützt.
[Das ist jetzt der nächste Versuch, das Thema abzubiegen? Die Debatte über die Verfassungsmäßigkeit einzelner Auslandseinsätze am gegebenen Ort sicherlich. Das hier einzuführen, sieht schon sehr nach Ablenkungsmanöver aus. T.W.]
@T.W.
„Das ist jetzt der nächste Versuch, das Thema abzubiegen? Die Debatte über die Verfassungsmäßigkeit einzelner Auslandseinsätze am gegebenen Ort sicherlich. Das hier einzuführen, sieht schon sehr nach Ablenkungsmanöver aus. T.W.]“
– Moin Herr Wiegold, ich widerspreche. Dieser Aspekt gehört in meinen Augen absolut zum Thema, geht sogar zum eigentlichen Kern der Debatte.
– Das Thema lautet „Verfassungstreue“ in all seinen Facetten, zumindest wenn ich den Brief des Kommandeurs richtig verstanden habe.
– Nicht ich habe den, in meinen Augen gewaltigen, Begriff „Verfassungspatriot“ verwendet, sondern der Kommandeur KSK in seinem öffentlichen Brief. Ich habe mit meinem Beitrag darauf hingewiesen, dass eine solche Forderung nach „Verfassungspatrioten“ nicht selektiv, sondern nur umfassend verstanden werden kann und natürlich dann auch alle Bereiche des Dienstes im KSK zukünftig durchdringen wird.
– Wie gesagt, die Ansage des Kommandeurs mit „…Verfassungspatrioten… das Kommando Spezialkräfte der Zukunft (zu) gestalten…“ geht weit über den konkreten Einzelfall und nur einen einzigen Aspekt des Dienstes hinaus. Daher wollte ich kein „Ablenkungsmanöver“ betreiben, sondern zum Kern der Debatte einen Beitrag leisten.
– Zu dem konkreten Einzelfall weswegen der Brief geschrieben wurde, habe ich bereits meine persönliche Ansicht geäußert: Ermittlungsergebnisse abwarten, (insbesondere bezüglich der Teilnahme anderer Mitgieder des KSK an den Straftaten), diese Ergebnisse nüchtern bewerten, zielgerichtet Konsequenzen daraus ziehen.
Georg sagt:
28.05.2020 um 17:22 Uhr
„[…]Ein Freispruch mangels Beweisen ist kein Freispruch wegen erwiesener Unschuld !“
Da gehe ich grundsätzlich mit. Daher interessiert mich ja auch das Urteil dazu. Es macht für mich schon einen Unterschied, ob die Urteilsbegründung nun lautet „Die Aussagen der Zeugin wurden im Laufe des Verfahrens als widersprüchlich und inkonsistent erachtet“ oder „Trotz der glaubwürdigen Aussagen der Zeugin muss aus Mangel an Beweisen das Verfahren eingestellt werden“. (Man verzeihe mir hier die mangelnde Kenntnis ordentlichen Juristendeutschs)
Mache wir uns nichts vor – ich halte es natürlich für sehr gut vorstellbar, dass FALLS es zu jurisitsch relevanten Entgleisungen kam, die anwesenden Soldaten aus falschverstandenem Korpsgeist nicht gegen ihren scheidenden KpChef aussagen würden. Aber das heißt halt noch nicht, dass er schuldig ist.
Und – da möchte ich meine Meinung mal den subjektiv wahrgenommenen Meinungen anderer Kommentatoren entgegenstellen – das Bestellen einer Escortdame und das Werfen von Schweineköpfen auf einer privaten Feier halte ich für weder straf- noch disziplinarrechtlich in irgendeiner Weise bedenklich und habe kein Verständnis, dass es hier Gegenstand der Diskussion sein muss.
Nicht gerade die Art, wie ich meinen Geburtstag feiern würde, aber es geht mich (und die Öffentlichkeit) nichts an.
T.Wiegold sagt:
28.05.2020 um 21:32 Uhr
„Die Art der Debatte wird langsam ein bisschen merkwürdig. Zumal die Verfechter der Ansicht „nix ist bewiesen, nun mal ruhig“ seltsamerweise die anderen genannten Fälle, die zu Entfernung aus dem Dienst, Disziplinarverfahren usw. führten, schlicht ignorieren. Es wäre gut, wenn die oben aufgelisteten Ergebnisse über den Fall des Oberstabsfeldwebels hinaus auch als Tatsache akzeptiert würden.“
„Es ging nicht um den einen Fall, den Sie immer in den Vordergrund stellen – es ging um die Auflistung der anderen Fälle, die Sie offensichtlich ausblenden. Und das ist merkwürdig. T.W“
Mit Verlaub Herr Wiegold, das weise ich zurück!
Ich habe mir den einen Fall herausgegriffen, der medial verfolgt wurde und bei dem man überhaupt Ansatz zur Diskussion hat.
Gerne diskutiere ich auch die anderen Fälle, allerdings sehe ich dann eine erhöhte Gefahr, als Relativierer dazustehen.
Insbesondere gibt es, wenn ich mir die beschriebenen Fälle ansehe, „nur“ 4 Fälle, bei denen bereits eine Entfernung aus dem Dienst und damit eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Alle anderen Fälle sind, so weit ich das sehe, noch gar nicht abschließend bearbeitet. Denn es steht dort ja nur „Aus dem KSK versetzt, gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet“. (Das „nur“ in Anführungszeichen, weil es eben doch einen Unterschied macht, ob es 4 oder 14 Fälle von Rechtsextremismus sind – unbenommen der Tatsache, dass 4 bereits 4 zu viel sind.)
Um noch mal die Kurve zum aktuellen Fall zu machen:
Der Beschuldigte massiv gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. Waffengesetz verstoßen und durch das Entwenden von Munition gezeigt, dass der Dienstherr ihm nicht vertrauen kann. Das gehört sanktioniert! (Ich unterlasse es bewusst, hier die „Härte der Strafe“ festlegen zu wollen, keine Ahnung was darauf steht. Entlassung und Haftstrafe erscheinen mir durchaus angemessen.)
Weiterhin hat er zuhause „Nationalsozialistische Devotionalien“ gesammelt – und hier bin ich auf Seiten einiger meiner Vorposter: Was für Devotionalien?
Eine Büste eines böse blickenden Österreichers auf dem Nachttisch? Das macht man nicht aus militärhistorischem Interesse, das lässt auf eine rechte Gesinnung schließen. Einen entmilitarisierten K98? Davon auf eine rechte Gesinnung zu schließen halte ich für fragwürdig.
Ich möchte an dieser Stelle an die Liste der „400 Funde von Devotionalien“ in Kasernen erinnern. Was da für ne Sau durchs Dorf getrieben wurde, wegen u.A. russischen Waffen, Zitaten von Friedrich Nietzsche und Fettpressen aus dem II Wk, lässt mich hier einfach erst mal vorsichtig sein.
Ich stelle die Frage: Was wäre, wenn am Schluss neben den Waffenfunden nur ein alter Stahlhelm zu finden war?
Haben wir dann einen Straftäter, der aus der Bw entfernt gehört, oder einen Rechtsextremisten, der aus der Bw entfernt gehört?
@T.Wiegold
Bitte helfen sie mir, welchen Fall habe ich konkret „immer in den Vordergrund gestellt“? Meiner Ansicht nach habe ich allgemein gesprochen. Beispiele hätte ich mehr als Eins.
Mein Einwand richtete sich gegen die Behauptung von @George, dass es einen „Hitlergruß“ gab, und 30 Zeugen dass nicht gesehen haben wollen. Ich habe darauf hingewiesen, dass es dann vielleicht gar nicht stattfand und auch von ermittelnder Seite kein Nachweis geführt werden konnte. Aus welchem Grunde auch immer.
Auch ein Prinzip des Rechtsstaates besagt im Übrigen: „Freiheit ist immer die Freiheit des Anderen.“ oder „Lieber zehn Schuldige laufen gelassen, als einen Unschuldigen verurteilt.“
Auch das gilt es auszuhalten …
Hier werden jetzt gerne mit selektiver Argumentation Dinge vermischt.
Ein Oberstabsfeldwebel, bei dem nach offiziellen Angaben kiloweise Plastiksprengstoff vermutlich aus Bundeswehrbeständen im Garten gefunden wurde, gilt bis zu einem Urteil als unschuldig.
Diverse Soldaten des Kommandos, darunter Stabsoffiziere, wurden rechtskräftig aus dem Dienst oder dem KSK entfernt.
Die Vorgänge bei der „Abschiedsfeier“ sind – bislang? – nicht gerichtsfest geklärt.
Nun so zu tun, als würden hier ausschließlich Vorverurteilungen vorgebracht, ist nicht hilfreich. Und auch die von einigen ausgesprochen oder indirekt erhobene Behauptung, es gehe nur um nicht bewiesene Vorgänge, ist nicht zutreffend.
Es wäre gut, wenn wir die Debatte auf dieser Grundlage führen könnten.
@ T.Wiegold
„Ein Oberstabsfeldwebel, bei dem nach offiziellen Angaben kiloweise Plastiksprengstoff vermutlich aus Bundeswehrbeständen im Garten gefunden wurde, gilt bis zu einem Urteil als unschuldig.“
Ja, der OStFw muss wohl generell erst mal als unschuldig gelten. Allerdings bezweifelt oder verharmlost hier ja keiner die Anschuldigung bzgl. der Waffenfunde. Meine klare Meinung dazu habe ich im letzten Post genannt. Den Kram wird ihm wohl nicht der Nachbar heimlich dort verbuddelt haben.
„Diverse Soldaten des Kommandos, darunter Stabsoffiziere, wurden rechtskräftig aus dem Dienst oder dem KSK entfernt.“
4 Soldaten wurden aus dem Dienst entfernt. In welchem Zeitraum eigentlich? Nur 2019? Dann empfinde ich die Zahl auch als ziemlich hoch.
Sonst ist es meines Empfindens nach zwar immer noch relevant, aber „zu wenig“, um von einem generellen Extremismusproblem im KSK zu sprechen (insbesondere eigentlich, weil es Soldaten aller Dienstgradgruppen betrifft und somit eher weniger auf eine „Zelle“ schließen lässt)
„Die Vorgänge bei der „Abschiedsfeier“ sind – bislang? – nicht gerichtsfest geklärt. “
Wie definieren Sie gerichtsfest geklärt? In meinem ersten Kommentar erwähnte ich die Einstellung des Gerichts- und Disziplinarverfahrens. Reicht das nicht?
Natürlich kann hier ein Restzweifel bestehen bleiben, aber welche Mittel würde es denn geben, den Beschuldigten vollständig zu entlasten?
„Nun so zu tun, als würden hier ausschließlich Vorverurteilungen vorgebracht, ist nicht hilfreich. Und auch die von einigen ausgesprochen oder indirekt erhobene Behauptung, es gehe nur um nicht bewiesene Vorgänge, ist nicht zutreffend.“
Ich spiele den Ball zurück und sage: Die ausgesprochene oder indirekt erhobene Behauptung, es gehe nur um bewiesene Vorgänge, ist nicht zutreffend.
Zumindest nehme ich das an. Mir fehlt es an den nötigen Hintergrundinfos zu den einzelnen Fällen.
Ich interpretiere, dass wenn jemand aus dem KSK entfernt wurde, aber weder disziplinar, noch strafrechtlich geahndet wurde, noch kein bewiesener Vorgang vorliegt. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren (Und habe auch kein Interesse daran, Menschen in Schutz zu nehmen, die es nicht verdient haben)
Ich habe die Berichte des WB der letzten Jahre durchstöbert und dabei bei den extremistischen Entgleisungen keinen Bezug zu den Fällen im KSK gefunden. Hat irgendjemand weiterführende Info’s zu den aufgelisteten Fällen hier im Faden?
Der Fall des OSF bestürzt mich nicht minder als den Großteil der Kommentatoren hier. Es stehen schwere Vorwürfe im Raum, diese sind mit empfindlichen Sanktionen bedroht und als Folge dessen wurden das Tragen der Uniform und Ausüben des Dienstes untersagt. Ich halte, aufgrund der bisherigen Erkenntnisse, auch die Untersuchungshaft für gerechtfertigt.
Und, das ist nun mal tatsächlich so, bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt der Delinquent als unschuldig.
In keinem Fall möchte ich es als Verharmlosung oder Relativierung verstanden wissen. Lediglich gefällt mir nicht, wenn anders lautende Urteile oder gar nicht mal zur Verhandlung gekommene Vorgänge einfach umgedeutet werden. Und genau das habe ich bei @George festgestellt und bemängelt.
Zum aktuellen Fall des OSF. Sollten allein die bisherigen Vorwürfe zutreffen, ist eine unbedingte Freiheitsstrafe wohl angezeigt. Sollten weitere Vorhaltungen im Motiv relevant werden, dann wird es ganz sicher eine Ausweitung der Ermittlungen geben. Und ganz sicher wird das Dienstverhältnis aufgelöst.
@Fehlbesetzung
Untersuchungshaft bei Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr.
Ich bin 1990 mit Erreichen der Altersgrenze als GM und BefH Territorialkommando Süd aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Wenn die Meinung eines alten Soldaten interessiert – hier ist sie:
Der Brief des Kommandeurs macht deutlich, dass wieder einmal die Stunde der Disziplinarvorgesetzten schlägt. 1990 hatte das Institut Disziplinarvorgesetzter angefangen zu zerbröckeln; 2020 hat es sich offenbar wieder gefangen. Das entnehme ich aus der gestrigen Fassung dieses Vorgangs einer Bemerkung von “Pete”, wenn er schreibt: “Die Erwähnung dieser Selbstverständlichkeit [dass rechtsstaatliche Grundsätze und Regelungen der WDO gewahrt bleiben] mutet schon recht seltsam an.” Als ich in dem Brief des Kommandeurs gelesen hatte, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze der WDO in jedem Fall gewahrt bleiben sollten, hatte ich zunächst gedacht: Oha! Muss man das immer noch sagen?
Was ist das Problem? Für manchen Minister gilt die WDO offenbar nicht. Mancher IBuK hat sich über sie hinweggesetzt, wenn er gesetzlich zuständige Disziplinarvorgesetze übergangen hat. Ob der IBuK sich dabei strafbar gemacht hat, ist leider nie gerichtlich festgestellt worden. In den 90er Jahren ließ ein InspH einen General, der nicht einleiten wollte, durch seinen Rb wissen, die Anweisung einzuleiten sei zwar rechtswidrig aber ein Befehl mit Anspruch auf Gehorsam. Ich will ein positives Beispiel bringen aus der Zeit als die quasi-richterliche Unabhängigkeit des Disziplinarvorgesetzten allgemein noch eingehalten wurde:
Ende der 60er Jahre übernahm ich das Kommando über eine Brigade. Ein paar Tage später wurden in der Stadt Handzettel verteilt mit der Überschrift: “Panzergrenadierbrigade … – Nazis in Oliv.” Was war passiert? Die Unteroffiziere einer Kompanie eines meiner Bataillone hatten “Führers Geburtstag” gefeiert. Ruft mich der Divisionskommandeur an: Der Minister will disziplinare Würdigung gemeldet haben. Der Bataillonskommandeur mit seiner Disziplinargewalt und ich mit der eines Regimentskommandeurs und als Einleitungsbehörde räumten auf. Ich meldete das Ergebnis. Der Fall war erledigt. 20 Jahre später wurde mir klar, dass, wäre der Fall zu späterer Zeit erfolgt, ein Minister als Erstes wohl mich an allen Zwischenvorgesetzten vorbei geschasst hätte, ohne Rücksicht auf die Kürze meines Kommandos über die Brigade.
Was will ich sagen? Die Missachtung der quasi-richterlichen Unabhängigkeit des Disziplinarvorgesetzten nimmt dem Offizier eine wichtige Grundlage seines Berufes, er verliert sein Verantwortungsbewusstsein und die Selbständigkeit, zu der er erzogen werden sollte. Dazu: HDv 100/1, Truppenführung, von 1962, Nr 48: “Verantwortungsfreudigkeit ist die vornehmste Führereigenschaft.”
Ansonsten: Ich bin überrascht, dass man heute Briefe schreibt und keine Tagesbefehle. Aber der Inhalt ist trotz seiner Langatmigkeit gut und richtig.
Gerhard Brugmann
[Hinweis: In solchen Fällen prüfe ich gern nach, ob der Absender tatsächlich der Genannte ist. In diesem Fall habe ich das verifiziert. T.W.]
@
Pascal sagt:
29.05.2020 um 11:37 Uhr
“
Und – da möchte ich meine Meinung mal den subjektiv wahrgenommenen Meinungen anderer Kommentatoren entgegenstellen – das Bestellen einer Escortdame und das Werfen von Schweineköpfen auf einer privaten Feier halte ich für weder straf- noch disziplinarrechtlich in irgendeiner Weise bedenklich und habe kein Verständnis, dass es hier Gegenstand der Diskussion sein muss.
Nicht gerade die Art, wie ich meinen Geburtstag feiern würde, aber es geht mich (und die Öffentlichkeit) nichts an.
“
Also da bin ich ja rein von der Sache her ganz bei Ihnen – jeder wie er mag. Aber wenn man Beamter ist (oder auch Angestellter im ÖD usw. u.ä.), dann sind da irgendwo die Grenzen dessen erreicht, wo ‚komisches‘ Verhalten so merkwürdig wird, dass es auf das Ansehen als ‚Funktionsträger/Amtsinhaber‘ usw. negativ abfärbt (und dem Dienstherren schadet). Von daher gäbe es da vermutlich sehr wohl Handlungsbedarf auch bei Privathandlungen außerhalb des Dienstes und Möglichkeiten der Handhabe. Dies jedenfalls könnte so ein Fall sein!? Das sind aber sicher eher Disziplinargeschichten u.ä., denn Strafsachen, das ist auch klar.
@ Gerhard Brugmann GM a.D. sagt:
29.05.2020 um 16:44 Uhr
Danke für Ihre Ausführungen Herr Generalmajor, aber wie Sie indem Zusammenhang zu den Schlussfolgerungen
„ Was ist das Problem? Für manchen Minister gilt die WDO offenbar nicht.“
und
„ dass, wäre der Fall zu späterer Zeit erfolgt, ein Minister als Erstes wohl mich an allen Zwischenvorgesetzten vorbei geschasst hätte“
kommen, verstehe ich nicht so ganz.
Grundsätzlich dazu einverstanden, dass die Handlungsfreiheit der Disziplinarvorgesetzen in den letzten Jahren immer weniger wurde und dass das nicht zielführend ist/war und geändert gehört. Aber im konkreten Fall ist doch nicht dies das primäre Problem, sondern die fehlende Verfassungstreue und das illegale Verhalten von Soldaten, was sich aus meiner Sicht nicht mit WDO-Prozessabläufen erklären, begründen oder entschuldigen lässt?
Lieber „Landmatrose 3000“,
dass Minister zunehmend ab etwa 1990 sich über die Zuständigkeit von Disziplinarvorgesetzten (§ 31 WDO) hinweggesetzt haben, ist eine bedauerliche Tatsache. Ein solcher Rechtsverstoß erfolgte zudem häufig in Verbindung mit weiteren Rechtsverstößen und Verstößen gegen Grundsätze der Inneren Führung (z.B. ohne den Betroffenen anzuhören oder anhören zu lassen). Ein solches Vorgehen von Seiten der IBuKs färbt ab und wirkt sich auf die Handhabung der Disziplinargewalt im Ganzen aus. Es ist nicht gesagt, dass die vom Minister rechtswidrig getroffenen Maßnahmen stets ungeeignet waren, schlimmer als der Gesetzesverstoß ist, dass das Ansichziehen von Disziplinargewalt die Eigeninitiative der Disziplinarvorgesetzten lähmt und sich allgemein negativ auf das Führungsverhalten in der Armee auswirkt.
Wenn ich vermute, dass „20 Jahe später“ ein Minister als erste Maßnahme ohne weiteres mich belangt hätte, beziehe ich mich auf eine Reihe derartiger Fälle, die Zwischenvorgesetzte nicht hätten hinnehmen dürfen.
@ Gerhard Brugmann GM a.D. sagt:
31.05.2020 um 2:03 Uhr
Gab (und gibt) es denn keine Möglichkeit dagegen als eigentlicher Disziplinarvorgesetzter gegen so etwas vorzugehen? ODer ist es als unklug zu bezeichnen, wenn man sich dennoch wieder dazwischen drängt und z.B. die Einhaltung des Rechtsweges z.B. auch im Sinne der Wahrung der Rechte des untergebenen Beschuldigten einfordert?