Nach Munitionsfund im Garten: Bewährungsstrafe für KSK-Kommandofeldwebel
Ein Oberstabsfeldwebel des Kommandos Spezialkräfte (KSK), auf dessen Privatgrundstück in Sachsen Munition und Sprengstoff gefunden worden waren, ist vom Landgericht Leipzig zu zwei Jahren Haft wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verurteilt worden. Das Gericht setzte allerdings diese Haftstrafe zur Bewährung aus.
Bei dem damals 45-jährigen Kommandofeldwebel aus dem Eliteverband waren im vergangenen Jahr bei einer polizeilichen Durchsuchung unter anderem zwei Kilogramm PETN-Sprengstoff, drei Stück PETN-Sprengfolie, zehn Shocktube-Sprengzünder, neun so genannte Irritationskörper, also Blendgranaten, eine Kalaschnikow, eine Schreckschusswaffe , Signalpatronen und vor allem mehrere Tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition gefunden worden. Gegen den Soldaten hatte der Militärische Abschirmdienst (MAD) bereits seit 2017 ermittelt, die Durchsuchung ging auf dessen Hinweise zurück.
Bei der Verkündung des Urteils am (heutigen) Freitag in Leipzig war ich selbst nicht dabei; eine Mitteilung des Landgerichts gibt es (vorerst) nicht, deshalb zunächst der Hinweis auf die Agenturmeldungen
Das Landgericht Leipzig verurteilte den 46-Jährigen am Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz. Das Gericht setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus. (…)
Bei der Durchsuchung des Hauses hatten die Ermittler im Mai 2020 zudem Schriften mit rechtsextremen Inhalten entdeckt. Umfangreiche Ermittlungen konnten den Verdacht eines extremistischen Motivs aber nicht erhärten.
Der 46-Jährige sagte, er habe die Waffen und die Munition für seine Ausbildung benötigt.
Im Prozess gegen einen KSK-Soldaten hat das Landgericht Leipzig den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den suspendierten Soldaten am Freitag wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz schuldig. (…)
Der Soldat der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) räumte zum Prozessauftakt im Januar ein, ein Waffenlager angelegt zu haben. Der 46-jährige Philipp S. begründete dies unter anderem damit, dass er die Waffen und die Munition zur Ausbildung der Soldaten benötigt habe, weil es bei der Bundeswehr oft Engpässe bei der Ausrüstung gegeben habe.
Mit der Verurteilung zu zwei Jahren Haftstrafe endet, so bald das Urteil rechtskräftig wird, unabhängig von der Strafaussetzung zur Bewährung die Dienstzeit des Berufssoldaten. Paragraph 48 des Soldatengesetzes sieht das für eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Tat vor.
Der Munitionsfund bei dem Kommandosoldaten hatte im Mai vergangenen Jahres eine umfassende Überprüfung des Kommandos Spezialkräfte ausgelöst. Dabei waren vor allem rechtsextremistische Vorfälle in der Eliteeinheit der ausschlaggebende Punkt, die allerdings beim aktuellen Urteil offensichtlich keine Rolle spielten.
Den Fall des Oberstabsfeldwebels hatte zudem KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr zum Anlass für einen Brandbrief an die Angehörigen der Einheit genommen. Darin bezeichnete er den Vorfall um den festgenommenen Oberstabsfeldwebel als schockierenden Höhepunkt. Der Fall stelle eine neue alarmierende Qualität dar, schrieb Kreitmayr. Zugleich appellierte er an die Soldaten des Verbandes, gegen Rechtsextremisten in den eigenen Reihen anzugehen:
Wir müssen uns dieser Realität stellen, denn unser aller Ruf, die Reputation unseres Verbands und das Ansehen der Bundeswehr stehen auf dem Spiel. Gerade an uns, als dem Kern der Spezialkräfte der Bundeswehr, müssen die höchsten Ansprüche an Haltung, Pflichterfüllung und treues Dienen gestellt werden. Ein tadelloser Charakter, eine gereifte und stabile Persönlichkeit sowie ein unerschütterliches Wertefundament, basierend auf den Werten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, müssen der Anspruch an uns selbst, also an jede und jeden in unserem Team, sein. Denn die Werte unseres Grundgesetztes verleihen unserem Dienen erst Sinn, Wirkung und damit Wert.
Durch das Verfahren gegen den Kommandofeldwebel war aber auch im Januar öffentlich bekannt geworden, dass der KSK-Kommandeur im vergangenen Jahr eine Sammelaktion gestartet hatte, um von Soldaten gehortete Munition einzusammeln. Neben den Rechtsextremismus-Vorwürfen hat sich damit der Vorwurf des mangelhaften Umgangs mit Munition in der Eliteeinheit zu einem weiteren großen Problem für das KSK entwickelt.
In zwei Wochen will Generalinspekteur Eberhard Zorn einen weiteren Zwischenbericht zum KSK vorlegen. Nach wie vor steht die Frage im Raum, ob der Verband in seiner bisherigen Struktur bestehen bleibt; erste Veränderungen waren bereits im vergangenen Jahr eingeleitet worden.
(wird ggf. ergänzt)
@ Koffer
Tadelloser Leumund? Nee, sorry.
Der wohl hoffentlich bald Ex-Oberstaber stand schon länger unter Beobachtung des MAD wegen Rechtsextremismusverdacht, stellt sich NS-Devotionalien ins Regal, schwurbelt absurde Begründungen für seine Handlungen (Seine Erklärung dazu sei „in allen Punkten seltsam“, sagte der Richter in der Urteilsbegündung), gibt an, dass er das „Vertrauen in seine Führung verloren (!) habe, vergräbt als zuständiger für die Schiessausbildungen der KP 2kg Sprengstoff Waffen inkl. AK47 und Armbrust und Mun mit tatkräfter Hilfe seines minderjährigen Sohnes, und auch der Richter sprach in der Urteilsbegründung davon, dass es „genügend Anhaltspunkte für eine rechtsnationale Einstellung“ gebe?
Wollen Sie da ernsthaft von tadellosem Leumund sprechen??
Ich mache mir arge Sorgen zu denjenigen der, die dann die ganze Zeit seine militärhandwerklichen Fähigkeiten so lobend betonen. Auch hins @Auftrag: Da ist der Kompass wohl etwas verstellt. Wenigstens wissen wir jetzt, dass man Klagen überhohe Scheidungsraten beim KSK dann ein jährliches offenbar kommandokräfteweites von der glorreichen 2. Kp ausgerichtetes Stripgirl-Teichfest mitdenken muss. Ach je. Gründe für Auflösung und Wahrnehmung als Augiasstall liefert KSK und Führung derzeit hochfrequent selbst.
@ J10, Sanjäger: Zustimmung.
Sehr unterhaltsamer Schlagabtausch hier. Ich hoffe allerdings sehr, dass ‚Auftrag‘ nur ein fischiger Troll ist und nicht Angehöriger der Streitkräfte. So ein Aushängeschild würde ich nichtmal an ein Dixiklo nageln.
Jetzt mal einen Blick in die Zukunft:
Die Unehrenhafte hat sich der Verurteilte ja redlich verdient. Mist gebaut, Strafe kassiert, abgesessen oder wenigstens unauffällige Bewährungszeit… danach hoffentlich wieder redlicher Bürger. So sieht das unser Rechtssystem ja vor. An die Nörgler: Die zehntausenden (eher in die Hunderttausende gehenden) Euros, die da mit dran hängen und die Entlassung wirken sicherlich stärker, als die zur Bewährung ausgesetzte Strafe.
Meine Fragen jetzt:
Wie sieht das Gericht wohl seine Sozialprognose? Was hat der ‚Kommandofeldwebel‘ denn in seiner Bw-Zeit so gelernt, das er jetzt zivil gebrauchen kann, um sich ehrlich seine Brötchen zu verdienen?
Mit dieser Vorstrafe wird er nichtmal mehr Rausschmeißer in der örtlichen Disko werden können; Sicherheits- und Wachdienste sind auch versagt. (Oder irre ich da?)
Wenn er außer gezielter Gewaltanwendung oder ‚Gib mir Hightech, dann setze ich seine IT außer Kraft‘ nichts anbieten kann, bleibt ja eigentlich nur noch eine Tournee der sächsischen alternativen Stammtische.
Tausche Kriegsgeschichten gegen Speis‘ und Trank. Gelegenheitsjobs und Tipps zu Gartenarbeiten inklusive?
Ich hoffe, da hat noch jemand ein Auge drauf. Solcherlei Märtyrer/Helden kann man nicht gebrauchen. Wäre mir lieber, wenn er ab jetzt unauffällig und von dieser Szene abgekoppelt bliebe.
@ Wa-Ge sagt:
13.03.2021 um 11:22 Uhr
Die Soldat*Inmen können sich soviel privat vergnügen, wie sie wollen. Auch gegen Geld. Auch in der SanAk oder sonstwo. solange es den Dienstbezrieb nicht beeinträchtigt. Eine de-facto von einer Kompanie organisierte regelmässige Veranstaltung doch aber etwas anderes als das Privatvergnügen.
Viele Seelords der Marine waren über lange Jahre sicher Besuche in den einschlägigen Hafengegenden auch nicht abgeneigt. Join the Navy, see the World…;-) aber eine komplette Einheit, die sowas für den Rest geschlossen organisiert hat, ist mir so nicht geläufig. Das wäre eine deutlich andere Hausnummer, da sie geeignet ist, das Ansehen der BW als solche negativ zu beeinflussen – und geeignet ist, Probleme in Zusammenarbeit und Zusammenleben mit weiblichen Kameradinnen zu schaffen. Wenn das Offiziere oder PUOs am Beispiel KSK nicht checken, sollte deren Kompass nachjustiert werden.
@ dieandereMeinung sagt: 13.03.2021 um 12:24 Uhr
„ Welchen Namen? Sprechen Sie es mal bitte aus. Da haben wir für die Mitleser des BMVg gleich mal einen neunen Untersuchungsauftrag generiert. Wissen Sie, WEM sie mit Ihrem Beitrag in Hände spielen.? Was sagen Sie der Kommandeurin der SanAk, Hier anonym so etwas in die Welt setzen, was an Beleidigung nicht zu überbieten ist, ist über alle Maßen grenzwärtig!“
Sie können Ihre Empörung zurückschrauben. Hier ein Zitat aus einem FAZ Artikel von 2014: „ Und die Sanitätsakademie des Bundes in München, an der hauptsächlich Soldatinnen ausgebildet werden, nennen sie despektierlich den größten Puff Deutschlands.“
Ich bin mir absolut sicher, dass sowohl das BMVg als auch die Führung der SanAk den „Spitznamen“ schon seit längerem kennt.
So, Schicht im Schacht. Die Männer, die hier einem verurteilten Straftäter krampfhaft einen „tadellosen Leumund“ bescheinigen, haben gleichzeitig kein Problem damit, schenkelklopfend zu kolportieren, dass die Sanitätsakademie der Bundeswehr doch der größte Puff Deutschlands sei, nicht ohne scheinheilig hinzuzufügen, dass dagegen ja nix einzuwenden sein.
Dieses Stammtischniveau nach der vierten Runde Billig-Korn beenden wir auf der Stelle.
@Florian Staudte sagt: 13.03.2021 um 13:40 Uhr
„Wenn ein hochgradig spezialisierter Kommandosoldat Sprengstoff entwendet, der im Umgang damit geschult ist, und diesen dann konspirativ im Garten vergräbt, dann ist bei mir das Ende der Fahnenstange erreicht. Sorry.“
Dafür müssen Sie sich nicht entschuldigen. Bei mir auch. Das habe ich ja aber doch auch schon gesagt.
„Dass die Gesellschaft in Sachsen auf dem rechten Auge wenigstens eine Sehschwäche hat ist bundesweit bekannt.“
Solche Absolutismen sind immer falsch. Ohne Ausnahme.
„In anderen Bundesländern wäre vermutlich keine Bewährungsstrafe herausgekommen.“
Ihre laienhafte Aussage wäre vielleicht etwas glaubwürdiger, wenn Sie einige beleghafte Beispiele von vergleichbar (!) gelagerten Fällen anführen könnten.
„Noch einmal: Die von der Staatsanwaltschaft geforderten 30 Monate halte ich für keinesfalls abwegig.“
Ich auch nicht. Aber weder Sie noch ich kennen die Fakten des Falls. Das Gericht sehr wohl.
@Landmatrose3000 sagt: 13.03.2021 um 14:22 Uhr
„Tadelloser Leumund? Nee, sorry.“
Sie scheinen sich nicht bewusst darüber zu sein, was Leumund bedeutet.
Alles was sie beschreiben ist in dem Verfahren mit behandelt worden. Und floss offensichtlich auch in das Urteil mit ein.
Aber vor diesem Verfahren wahr halt nix. Es handelte sich bis dato um einen unbescholtenen Ersttäter, der Deutschland lange Jahre (eben bis zu diesem Vorfall) treu und tapfer gedient hat.
Diese Pro-Argumente muss man genauso abwägen wie die Straftaten von erheblicher Tragweite, die begangen wurden.
Dann kommt ein gerechtes Urteil dabei raus.
Nicht in einem Sh*tstorm. Sondern vor einem ordentlichen Gericht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist es ein hartes Urteil?
Ja.
Ist es ein gerechtes Urteil?
Ich hoffe es. Ich denke ja.
@Soldatin:
1+* und danke.
@Koffer
Ihre Bemühungen in Ehren! Der Drops ist gelutscht. Egal wie unbescholten er vorher war, das ist nun Geschichte. Seine tadellose Pflichterfüllung ist , nach Bekanntgabe des Urteils aus der Akte gestrichen.
Auch wenn es einigen zu milde erscheint, Strafe genug…46 Jahre, BS, Entlassung ohne Ansprüche auf Pension. Frau und Kind am Nagel und die ggfs. offenen Kredite für ein nettes Haus im grünen.
@Soldatin
Ihre Ausbildung und Erfahrung in allen Ehren. Beruhigen Sie sich. Sie waren ja nicht persönlich angesprochen…
Wie Sie sicherlich wissen gibt es überall „Solche und Solche“! Auch unter Frauen ;-)
@ Koffer sagt:
13.03.2021 um 15:27 Uhr
Sie meinen Leumund also nur und rein in strafrechtlicher Auslegung des Wortes als ein aktuell von Vorstrafeneinträgen freies Bundeszentralregister?? Wäre hilfreich, wenn Sie das so schreiben. Die Schwelle ist ja dann recht niedrig. Das der Herr bislang nicht vorbestraft war steht ausser Frage. Das wird für ziemlich alle solche Fälle in der BW gelten. Gemeinhin wird aber unter Leumund etwas anderes verstanden, siehe Duden. Und alle OWis und Diszis oder mit der Zeit aus dem BZR gestrichenen Straftaten würden dann ja bei dieser engen Definition auch ausser Betracht bleiben.
Wir wollen jetzt aber doch nicht über alle BW-Angehörigen oder sonstwen, der bei solchen Dingen auffällt bzw. auch rechtskräftig verurteilten, und aktuell keinen BZR-Eintrag hatte, den Ausspruch tätigen „Aber er hatte ja einen tadellosen Leumund“? Sie merken, wie das wirkt?
@Georg
Das Buch habe ich glaube ich auch im Schrank stehen(Wo hat der Generalmajor a.D. studiert?), Mein Kampf wurde in der kommentierten Ausgabe für den Schulgebrauch empfohlen von Johanna Wanka.
@Koffer
Ignorieren sie dabei nicht die Thor Steinaar Kleidung?
Trennung
Ich wüsste nicht das kleinbürgerliche Kleingeistigkeit ein Argument wäre oder irgendeinen Anspruch auf Berücksichtigung hat, außer das Recht zur freien Meinungsäußerung,
Nebenbei kenne ich nennen wir es mal höflich Aussagen zu ähnlichem Verhalten von dem einen oder anderen Marinierten
Der eigentliche Sinn eines Richterspruchs ist es doch, dass der Verurteilte den Spruch verstehen und annehmen lernt, dass er sich im Verlauf mit dem Rechtsstaat und der Gesellschaft wieder ausreichend versöhnt, und sich so in Zukunft wieder freiwillig an Recht und Gesetz hält (= Rehabilitation). Manchmal ist dazu eine längere Auszeit sinnvoll, und manchmal Gnade vor Recht.
Was hier im Einzelfall die bessere Wahl wäre, wage ich nicht zu beurteilen, aber die Signalwirkung an Dritte ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Meines Erachtens gälte es immer, eine weitere ideologische Radikalisierung und Verhärtung zu vermeiden, solange noch berechtigte Hoffnung besteht, den Angeklagten und das Umfeld geistig wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückzuführen.
Die angestrebte politische „Lektion“ für die Rechtsextremisten wäre doch (analog zum Umgang mit der RAF und den Schlüssen, die die das Linksextreme Spektrum danach zog), dass der Staat jedem Versuch einer gewaltsamen Einflussnahme auf die Politik widersteht, dass aber ein politisches Engagement (und ein Marsch durch die Institutionen) prinzipiell möglich und rechtmässig ist, solange das Grundgesetz nicht in Frage gestellt wird (Gewaltenteilung, Föderalismus, Sozialer Rechtsstaat etc.), und eben der Gewalt abgeschworen wird.
Die Frage ist nun, was noch alles geschehen muss, bis die Lektion ankommt. (Nebenbemerkung: m Umgang mit dem „NSU“ hat sich der Staat jedenfalls nicht mit Ruhm bekleckert.)
Ob im hier berichteten Fall der „Schuss vor den Bug“ nun ausreicht, um ihn wieder in mittleres Fahrwasser zu bringen, oder ihn zumindest von der potentiell militanten Schiene auf die eher politische Schiene zu bekehren, muss sich erst noch erweisen. – Ihm seine „Festungshaft“ zu ersparen, um politisches „Märtyrertum“ zu vermeiden, mag mit Hinblick auf die Aussenwirkung auf das Umfeld einen Versuch wert sein.
Wichtig scheint mir, dass die „Bewährung“ trotzdem als Signal im Umfeld ankommt.
Wenn nicht, wird der Staat nicht umhin kommen, die ganzen „Einzelfälle“ mal als Organisation zu betrachten, und die Sache auf der grossen Bühne komplett durchzuexerzieren: was allerdings voraussetzte, dass nicht die grössten Schurken wieder selber V-Männer sind… – aber ich schweife ab…
@Florian Staudte sagt:
13.03.2021 um 11:25 Uhr
„Mir liegen ganz selbstverständlich nicht alle Informationen zum gesamten Sachverhalt vor.“
Und eine Meinung haben Sie sich dann auf welcher Grundlage gebildet?
„Schon in einem anderen Bundesland hätte das anders aussehen können.“
Ihre Suggestion, ein sächsisches Landgericht wäre in solchen Angelegenheiten milder als die anderer Bundesländer, ist dann wieder eine Meinung. Oder haben Sie hier eine tragfähige Herleitung anzubieten?
@all
Ich lege jetzt gerne noch mal nach: Weitere aufgelaufene Kommentare zum Thema Frauen in diesem Zusammenhang, sei es zur SanAk oder zum Frauenbild von Rechtsextremen, haben zwar irgendwie und doch und ja und schon mit dem ursprünglichen Thema zu tun, führen aber hinreichend davon weg. Darauf jetzt weiter zu bestehen ist nicht besonders sinnvoll.
@koffer
Denken….drücken…sprechen….
Permanent alle Anderen zu belehren man möge bitte bei den Fakten bleiben und bei den eigenen Äußerungen in Bezug auf die SanAk so hinzulangen und dem wirren Gefasel von WaGe nicht energisch entgegen zutreten…… Respekt…. hätte nicht gedacht dass sie es schaffen, dass ich mich für einen StOffz-Kameraden schämen muss…..Trennung
Ich bleibe dabei, die Trooper haben sich verselbständigt und die Munition in der Regel für „Hobby-Schiessen“ mit anderen Spezialos „zurückgelegt“. Leider ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass sich da in Gruppen getroffen wurde, deren Gesinnung sich mit der FDGO nicht wirklich verträgt. Wenn ich also als Verband permanent im Scheinwerferlicht (der Presse, der Ministerin, der Staatsanwaltschaft,aber leider nicht der Vorgesetzten) stehe, wann kommt denn der Punkt der Selbstreflexion. Wann entsteht dieses „Rückgrat“ zeigen als Offizier und Teilnehmer komischer interner Veranstaltungen, wann fragt man sich selbst (speziell unter dem permanenten Scheinwerferlicht seit 10 Jahren) ob es nicht ein wenig sonderbar ist dienstliche Waffen, mit unterschlagener Munition, im privaten Kfz mit zum gemeinsamen Event beim SEK zu nehmen. Und falls @koffer Sie mir jetzt wieder erzählen, dass wäre nicht erwiesen nur HörenSagen und somit unlauter…..dann bemühen sie bitte Mal ihre Infanterie-Verbindungen
[Ich hatte dringend darum gebeten, den Aspekt SanAk und diese merkwürdige Debatte nicht weiterzuführen. Ihren Kommentar habe ich nur wegen des längeren Rests freigeschaltet, bei den nächsten Kommentaren werde ich etwas rigoroser moderieren. Noch mal: Diesen OT nicht mehr. T.W.]
@0815 sagt: 13.03.2021 um 16:49 Uhr
„Ihre Bemühungen in Ehren! Der Drops ist gelutscht. Egal wie unbescholten er vorher war, das ist nun Geschichte. Seine tadellose Pflichterfüllung ist , nach Bekanntgabe des Urteils aus der Akte gestrichen.“
Jepp. Und das mit Recht.
Er war unbescholten. Jetzt ist er es nicht mehr. Er hatte einen tadellosen Leumund. Jetzt hat er den nicht mehr.
Das ist ja der Unterschied zwischen einem Ersttäter mit zuvor tadelloser, treuer und tapferer Pflichterfüllung im Dienste Deutschlands und einem jetzt verurteilten, bald vermutlich unehrenhaft entlassenen, ehemaligen Soldaten.
Er hat Deutschland treu gedient.
Bis er fehlte. Und das dramatisch.
Deswegen war ein deutlicher Spruch notwendig. Aber offensichtlich hat das Gericht dabei auch berücksichtigt, dass er sich bis dato nichts zu Schulde hat kommen lassen.
Fair. Deutliches Strafmaß, aber mit Anerkennung seiner Lebensgeschichte.
Dieser gerechte Mittelweg unterscheidet ein deutsches Landgericht halt von einem Sh*tstorm.
@Landmatrose3000 sagt: 13.03.2021 um 16:50 Uhr
„Sie meinen Leumund also nur und rein in strafrechtlicher Auslegung des Wortes als ein aktuell von Vorstrafeneinträgen freies Bundeszentralregister?? Wäre hilfreich, wenn Sie das so schreiben.“
Nein, ich meine es auch mit Blick auf seinen treue und tapfere Diensterfüllung und in einem weiteren, umfassenden Sinne.
Er war ja nicht nur nicht vorbestraft, er war ja auch vorbildhaft in Haltung und Pflichterfüllung. Bis zu seinem Sündenfall.
@ThoDan sagt: 13.03.2021 um 17:24 Uhr
Wie so häufig habe ich keine Ahnung, was Sie mir sagen wollen.
@ Sachlicher
Als ehemaliger Fachkundiger für Munition finde ich es immer im besonderen Maße alarmierend, wenn unsachgemäß mit Sprengmitteln umgegangen wird.
Als ehemaliger Angehöriger der Justiz sage ich Ihnen ganz ehrlich, dass es statistische Untersuchungen gibt, aus denen regionale Unterschiede hervorgehen. Im Süden wird tendenziell mit einem härteren Strafmaß ausgeurteilt.
@Mentor sagt: 13.03.2021 um 19:00 Uhr
„hätte nicht gedacht dass sie es schaffen, dass ich mich für einen StOffz-Kameraden schämen muss…“
Dann tun Sie es einfach nicht. Offensichtlich haben Sie und ich einfach eine andere Perspektive und eine andere Truppe erlebt. Meine Meinung ist durch meine Erfahrungen der letzten 20+ Jahre geprägt (überwiegend Infanterie, aber auch einige definitiv nicht-Infanterie Verbände). Meine Sicht auf die Armee mag Ihnen nicht schmecken und Sie mögen sich eine andere Armee wünschen und haben vielleicht auch selbst eine andere erlebt, aber vielleicht gerade deswegen sollten Sie meine und anderer Kommentatoren Erfahrung ernster nehmen und akzeptieren, dass unsere Armee diverser und heterogener ist als Ihre eigene Truppenerfahrung.
„Und falls @koffer Sie mir jetzt wieder erzählen, dass wäre nicht erwiesen nur HörenSagen und somit unlauter…..dann bemühen sie bitte Mal ihre Infanterie-Verbindungen“
Genau das sagen ich Ihnen. Ich muss keine Infanterie-Verbindungen bedienen um mir die dollsten (und illegalen) Konstruktionen vorzustellen. Aber solange Sie und ich keinen Zugang zu Ermittlungsakten haben, die solche Ideen belegen, sind sie nun mal wilde Spekulation und wahrscheinlicher unwahr, denn wahr. Natürlich können Sie mit Ihren Spekulationen auch Recht haben. Aber als Offizier halte ich mich lieber an Fakten, als an Spekulationen.
Das der Verurteilte als rechtsextrem eingestufte Kleidung besaß
https://de.wikipedia.org/wiki/Thor_Steinar
http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/VS-Bericht 2007 Webdatei.pdf
https://www.bundestag.de/resource/blob/421434/9d984be82729ee62e057229b3f4ed5d5/wd-3-151-13-pdf-data.pdf
https://archive.ph/20120917170431/http://www.lgneuruppin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=190155&template=seite_lgnp_1
[Stopp. Das war für den aktuellen Prozess, so weit bekannt, nicht maßgeblich – ob zu Recht oder nicht, darüber kann man lange streiten. Auch diesen OT bitte ich jetzt aber in diesem Thread nicht auszuwalzen. T.W.]
@ Koffer
„ Er …. war ja auch vorbildhaft in Haltung und Pflichterfüllung.“
Das wissen Sie belegt woher? Oder muss es nicht heissen, er wurde so-und-so von KSK-Vorgesetzten bezeichnet und beurteilt?
Ihnen ist dabei nicht entgangen, dass er lt. vielen gleichlautenden Presseberichten von der zur originellen „Schweinskopfparty“ geladenen Dame – deren Aussagen bisher sich wohl grundsätzlich als zutreffend herausgestellt haben – als „Nazi-Opa“ identifiziert war und des Zeigens des Hitlergrusses bezichtigt wurde?
Zu der Frage Vorsatz/Fahrlässigkeit:
Die fahrlässige Begehung einer Straftat ist nur dann strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht (§ 15 StGB).
Der Verweis auf die fahrlässige Körperverletzung ist deshalb für Verfahren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz ohne Bedeutung. Allerdings sieht auch das Kriegswaffenkontrollgesetz eine Strafbarkeit von fahrlässigen Handlungen vor (§§ 19 IV, V, 20 III, 20a IV, 22a IV KrWaffKontrG).
Wenn sich zuhause mit der Zeit ein bürgerkriegstaugliches Arsenal ansammelt, wird es allerdings schwer, zu behaupten, dass man beim Ausleeren der Taschen nach dem Schießtraining etwas übersehen hat.
Bei der fahrlässigen Begehung des „normalen“ KrWaffKontrG-Tatbestands (also keine Atomwaffen oder so) wären 2 Jahre sogar die gesetzliche Höchststrafe (§ 22a IV KrWaffKontrG).
Dass hier die Emotionen hochkochen, war absehbar. Selbst mit so absurden und unverschämten Tangenten wie der SanAk habe ich gerechnet. Was mich aber tatsächlich beunruhigt: Immer wenn sich eine Stimme aus dem KSK zu Wort meldet, hat diese bestenfalls den Charakter „beleidigt“, häufiger aber kam mir das Wort „Gekläffe“ in den Sinn. Möglicherweise ist also die verfassungstreue, schweigende Mehrheit des KSK mit dem Streisand-Effekt vertraut und schweigt deswegen. Ich kann nur hoffen, dass das stimmt.
@Landmatrose3000 sagt: 13.03.2021 um 20:53 Uhr
„Das wissen Sie belegt woher? Oder muss es nicht heissen, er wurde so-und-so von KSK-Vorgesetzten bezeichnet und beurteilt?“
Das erkennen Sie u.a. aus dem Urteil und in der Tat aus den zitierten Beurteilungen.
„Ihnen ist dabei nicht entgangen, dass er lt. vielen gleichlautenden Presseberichten von der zur originellen „Schweinskopfparty“ geladenen Dame – deren Aussagen bisher sich wohl grundsätzlich als zutreffend herausgestellt haben – als „Nazi-Opa“ identifiziert war und des Zeigens des Hitlergrusses bezichtigt wurde?“
Solange das nicht bewiesen wurde, stellt es für den Strafprozess keine relevante Größte dar.
Der Maßstab, der in einem Strafverfahren anzuwenden ist, ist nun einmal ein anderer, als für eine Presseberichterstattung.
Übrigens nicht, dass ich behaupte das diese falsch war. Da ich nicht dabei war und nicht die Ermittlungsakten kenne, kann ich es nur nicht gesichert sagen. Aber ich kann gesichert sagen, dass es zu keiner Verurteilung kam und deswegen rechtlich gesehen in dubio pro reo gilt.
Nochmals. Die ganze Diskussion dreht sich doch hier um das Strafmaß des Landgerichts.
Wenn Sie also das Landgericht kritisieren wollen, dann müssen Sie es schon fundierter tun, als mit solchen Argumenten.
@Florian Staudte sagt: 13.03.2021 um 20:06 Uhr
„Als ehemaliger Angehöriger der Justiz sage ich Ihnen ganz ehrlich, dass es statistische Untersuchungen gibt, aus denen regionale Unterschiede hervorgehen. Im Süden wird tendenziell mit einem härteren Strafmaß ausgeurteilt.“
Bei bestimmten Vergehen in der Tat. z.B. bei Drogenvergehen.
Aber hier geht es um einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz.
Bitte belegen Sie schlüssig, dass hierfür in Sachsen milder geurteilt wird, als in Bayern.
@Andreas Moser sagt: 13.03.2021 um 21:05 Uhr
„Der Verweis auf die fahrlässige Körperverletzung ist deshalb für Verfahren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz ohne Bedeutung. Allerdings sieht auch das Kriegswaffenkontrollgesetz eine Strafbarkeit von fahrlässigen Handlungen vor (§§ 19 IV, V, 20 III, 20a IV, 22a IV KrWaffKontrG).“
Nie wurde etwas anderes behauptet. Bitte lesen Sie warum hier die fahrlässige Körperverletzung überhaupt als Beispiel erwähnt wurde. Nämlich um der geäußerten Ansicht zu widersprechen, dass jede Straftat automatisch vorsätzlich begangen wird. Es war ein Beispiel. Das stand übrigens auch in dem Kommentar.
@Landmatrose
Vielleicht hätte @Koffer früher auf das ihm entgegen geschlagene Unverständnis eingehen sollen; freilich kennt das deutsche Strafrecht kein Leumundszeugnis im eigentlichen Sinne, worunter der Versuch zu verstehen ist, die Anklage durch die Behauptung zu erschüttern, der Angeklagte komme aufgrund seiner Charaktereigenschaften als Täter nicht infrage.
Das Gericht darf sowohl bei der Erörterung der Schuldfrage als auch bei der Strafzumessung nur solche Erkenntnisse über den Charakter des Angeklagten berücksichtigen, die mit der Anklage in hinreichendem Zusammenhang stehen. Rechtliche Relevanz per se besitzt allein die Frage, ob der Angeklagte vorbestraft ist, und auch nur, wenn auf charakterliche Defizite zu schließen ist.
Wenn die bei dem Angeklagten vorgefundenen Devotionalien und Schriften nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen und auch kein hinreichender Sinnzusammenhang zum Tatvorwurf besteht (wäre z.B. bei einer Anklage wegen Volksverhetzung zu bejahen), durfte das Gericht sie für die Strafzumessung nicht berücksichtigen.
Mit dem Gerichtsort, wie hier manche munkeln, hat das nichts zu tun.
@ Koffer, Muck:
Das Urteil kritisiere ich in keiner Weise. Gewisse Äusserungen des Richters finde ich kritikwürdig, siehe Kommentar von @J10. Es geht mir aktuell aber darum, dass hier ein „tadelloser Leumund“ behauptet wird bei einer Person, die wohl niemand der hier kommentierenden näher kannte, die der MAD schon länger im Rechtssextrmismusverdacht hatte, die offenbar in wahrnehmbarer Stelle dieser legendären Schweinskopfparty teilnahm, die dabei als Nazi-Opa identifiziert war, die Hitlergruss gemacht haben soll, die das LG Leipzig der mindestens deutschnationalen Ecke zuordnet etc.
Leumund. Lt. @Koffer im weiteren Sinne. Also Ruf.
Ich bleibe dabei, @Koffer: Nee,sorry.
@ muck
Zitat:
„Wenn die bei dem Angeklagten vorgefundenen Devotionalien und Schriften nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen und auch kein hinreichender Sinnzusammenhang zum Tatvorwurf besteht (wäre z.B. bei einer Anklage wegen Volksverhetzung zu bejahen), durfte das Gericht sie für die Strafzumessung nicht berücksichtigen.“
Wenn der Angeklagte in Verbindung stand zu einem in Meck-Pom vor Gericht angeklagten Rechtextremisten (Polizist der Wasserschutzpolizei) und er die Telefondaten des Schießplatzbetreibers in Rostock auf seinem Handy hatte, wo die „Nordkreuz-Verbündeten“ sich zum Schießen trafen und in dessen Umfeld 13000 Schuss illegaler gehorteter Munition gefunden wurde, was ist das dann ? Inklusive der 1000 Schuss einer bayrischen SEK-Einheit über deren Verbleib bzw. dessen Verlust das bayrische Innenministerium bis heute keine Auskunft erteilt.
Also für mich ist das die Situation, dass Gerichte aus Staatsräsongründen nicht die Verfolgung von Rechtsextremen in Polizei und anderen Sicherheitsbehörden aufnehmen, bzw. Staatsanwälte gar nicht bis zum Kern der Sache ermitteln wollen.
Für den Fall OStFw Philip Sch. heißt das, man hat Hinweise auf seine rechtsextremistische Einstellung gefunden (Schriftentum in seinem Haus, Beschulidung des Hitlergrußes auf der Schweinskopfparty), des weiteren Verbindungsdaten zur bekannten Rechtsextremisten der Nordkreuz-Vereinigung auf dem Handy gefunden. Diese Hinweise hat man nicht ausermitteln und wurden in Sachsen nicht in die Anklageschrift aufgenommen ?
Warum ?
Vielleicht weil es in Teilen der sächsischen Polizei ein Problem mit rechtsradikalen Polizisten gibt und man dieses Umfeld nicht ausleuchten wollte ?
@ Koffer
Es ist natürlich überhaupt nicht möglich, den erbetenen Beweis zu führen.
Wenn 30 Monate von der Staatsanwalt gefordert worden sind und am Ende genau 2 Jahre mit Bewährung stehen, dann war es schon eine enge Kiste.
@ Georg sagt: 14.03.2021 um 8:56 Uhr
Ich fasse also die Kommentare der letzten Wochen und Monate zusammen:
Nicht nur das gesamte KSK, der MAD sowie die Heeresgeneralität sind auf dem rechten Auge blind, sondern auch der Strafverfolgungs- und Justizapparat des Bundes (mindestens aber des Landes Sachsen).
Ist das tatsächlich Ihr ernst?
@Koffer, @Andreas Moser:
So hatte ich es in Erinnerung. Fahrlässigkeit nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Ansonst ist Vorsatz ein zwingender Bestandteil des Straftatbestands. Daher Danke für die prazisierung.
Um die Tragweite der Strafe zu verdeutlichen. Der UmP hat etliche Einsatztage, welche sich auf den Tag der Pension auswirken. Ich meine ein Tag im Einsatz, nach altem Recht, bedeuten zwo oder drei Tage früher in Pension.
Der Verlust all dieser Ansprüche ist wirklich brutal. Vor allem wenn man bedenkt, wie sehr der Dienst in den SoF seelisch wie körperlich zehrt.
Ich meine gerade in diesen Bereichen zählt die Fürsorgepflichtddes Vorgesetzten doch doppelt und dreifach, damit keiner auf die schiefe Bahn gerät.
Koffer beruft sich immer wieder auf die Sachebene, meint dabei aber die justiziable Ebene.
Ein Strafprozess soll die Frage der Schuld klären. Er ist nur ungenügend dazu geeignet umfangreiche Sachverhalte aufzuklären, alleine schon, weil Menschen idR keine Straftaten zugeben möchten.
Auch wenn ein Gericht also Nazi-Fantum für die Rechtssprechung in dieser Frage nicht bewertet, kann ein denkender Mensch darauf kommen, dass der Kamerad möglicherweise eine gewisse zur rechten Ideologie hat. Auch wenn ein Gericht das nicht feststellt, ist das damit nicht ausgeschlossen.
Also Koffer, mal zur viel zitierten Sachebene:
Wie erklärt man die Gesamtheit der bekannten Fakten über den Kamerad, wenn nicht mit rechtsradikslem Gedankengut?
Bitte nicht wieder ausweichen und Nebelgranaten…
AoR
Sie meinen, glaube ich, etwas anderes. Wenn ein Berufssoldat, aus welchen Gründen auch immer, nicht auf ein Ruhegehalt in Höhe 71,75% des letzten Gehaltes kommt, kann er den Antrag stellen, dass Einsatztage für die Berechnung des Ruhegehaltes doppelt gezählt werden. Für die Masse der BS dürfte das eine theoretische Möglichkeit darstellen, da sie die 71,75% ohnehin erreichen und diese nicht überschritten werden können.h
Im Übrigen ist mit dem AVZ alles abgegolten.
Aber so oder so, der wirtschaftliche Schaden für den bald Ex-OStFw ist beachtlich, es ist aber ja kein Geheimnis, dass BS/Beamte/Richter entlassen werden, wenn eine Strafe von einem Jahr/365 Tagessätzen ausgesprochen wird.
@Soldatin
Vielen Dank für Ihren gestrigen Kommentar. Sie haben meinen vollen Respekt.
@ Stiller Mitleser, Georg et al.
Es mag nach einer Korinthe klingen, aber die Begriffe „rechts“, „rechtsradikal“ und „rechtsextrem“ werden in den Medien und sozialen Netzwerken gerne unterschiedslos genutzt, aber es ist nicht dasselbe.
„Rechts“ beschreibt die Orientierung im Parteienspektrum, das von Links bis Rechts reicht. Rechts in diesem Sinne ist eine legitime Verordnung, auch wen dem gern ein negativer Touch verliehen wird.
„Rechtsradikal“ heisst, man ist am rechten Rand, aber INNERHALB des Rahmens der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung.
„Rechtsextrem“ ist eine politische Einstellung AUSSERHALB des Rahmens der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung.
Es wäre zielführend, dies nicht andauernd zu vermengen, denn danach bemisst es sich auch, was der Verfassungsschutz darf und was nicht.
@ Wa-Ge
Deutschlandfunk, 2015
„Polizisten mit Kontakten in die rechtsradikale Szene?“
https://www.deutschlandfunk.de/sachsen-polizisten-mit-kontakten-in-die-rechtsradikale-szene.2852.de.html?dram:article_id=320266
Deutsche Welle
„Polizei in Sachsen: im rechten Sumpf?
Versorgen sächsische Polizisten rechte Kreise mit Informationen? Überlassen sie Randalierern das Feld – oder stehen Beamte sogar selbst rechts außen? Nach den Ausschreitungen in Chemnitz steht die Polizei in der Kritik. “
https://www.dw.com/de/polizei-in-sachsen-im-rechten-sumpf/a-45265917
Die „ZEIT“, 2020
„Sächsischer Polizeipräsident: „Die Polizei kann für rechte Tendenzen anfällig sein“
……Und bei dem mutmaßlich rechtsextremistischen Netzwerk Nordkreuz tauchte Polizeimunition aus Sachsen auf. ….
MDR, Dezember 2020
Anfrage im Landtag
„Mehr rechtsextremistische Verdachtsfälle bei Sachsens Polizei als angenommen“
https://www.mdr.de/sachsen/anfrage-rechtsextremismus-polizei-sachsen-100.html
MDR. 08.Januar 2021
„Polizisten sollen Extremisten in eigenen Reihen melden“
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/sachsen-polizisten-sollen-extremisten-melden-100.html
Klingt irgendwie wie der Brandbrief des Kdr KSK vom Mai 2020, oder ?
Süddeutsche Zeitung 2018
„Halbherzig gegen Extremisten“
„Die sächsischen Behörden produzieren im Umgang mit Neonazis immer wieder Skandale und Blamagen. Das hat seit den 90er Jahren fast schon Tradition.“
https://www.sueddeutsche.de/politik/polizei-und-justiz-halbherzig-gegen-extremisten-1.4152548
(Link ist älter als ein Jahr)
Wer ernsthaft bestreitet, dass die Sächsische Polizei und Justiz ein Problem mit Rechtsradikalen und Rechtsextremisten in ihren Reihen hat, der bestreitet auch, dass das KSK ein ernsthaftes Problem mit rechtsextremen Soldaten hat !
[Ich bestreite allerdings, dass wir hier die Gesamtdebatte über „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden, Polizei und Bundeswehr – ja, nein, weiß nicht?“ führen. Das sprengt den Rahmen dieses Threads bei weitem, deshalb führen wir das hier nicht weiter fort. T.W.]
@Georg
Selbst wenn es in Sachsen (und gewiss auch anderswo) rechtsextreme Polizisten gibt, ist der Ermittlungsschwerpunkt der Polizei für den Ausgang des Verfahrens nachrangig. Die Staatsanwaltschaft stellt eigene Ermittlungen an, und es steht der Kammer frei, eigene Erkenntnisse zu erheben.
Wenn das Gericht überhaupt einen „Nachlass“ gewährte, wie viele hier behaupten – obwohl Ersttäter in Deutschland leider generell mit Samthandschuhen angefasst werden –, so wohl eher aus Gründen der Prozessökonomie.
Niemand hat Lust, von der nächsthöheren Instanz zum Nachsitzen verdonnert zu werden. Also beschränkt man sich in Anklage, Prozessführung und Strafzumessung auf das „Wasserdichte“.
Ich würde einen dubiosen Charakter wie Philipp S. nicht gerade als Babysitter engagieren und bin beruhigt zu hören, dass er in der Bundeswehr keine Zukunft hat; aber es ist gut und richtig, dass das Gericht nicht solche Aspekte berücksichtigte, die zum Tatvorwurf in keinem hinreichenden Sinnzusammenhang standen.
In Rechtssystemen, wo dies anders gehandhabt wird, haben Sympathie und Antipathie des Gerichts (bzw. häufig der Geschworenen) einen allzu großen Anteil an Schuldspruch und Strafzumessung, mit der Folge, das gleichwertiges Unrecht oft krass unterschiedlich beurteilt wird.
Das deutsche Strafrecht hingegen denkt von der Tat her, nicht vom Täter.
Wenn Sie heute wegen Betruges vor Gericht stehen, wird man nicht strafverschärfend werten, dass Sie vor fünf Jahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurden – solange Sie nicht betrügen wollten, um Ihren Betäubungsmittelmissbrauch zu finanzieren o.Ä.
Es dürfte klar sein, worauf ich hinaus will. Im vorliegenden Fall konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er aus politischen Gründen Munition unterschlug. Die Anklage lautete daher auf Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, nicht auf eine den demokratischen Rechtsstaat gefährdende Handlung.
Das Gericht konnte dementsprechend zur Strafzumessung nur solche Handlungen und Äußerungen aus dem Vorleben des Angeklagten heranziehen, die in einem hinreichenden Sinnzusammenhang zu seinen Waffenrechtsverstößen standen.
Denkbar wäre bspw. ein früherer leichtfertiger Umgang mit Waffen oder Munition. Oder es könnten Worte und Taten darunter fallen, die eine Bereitschaft nahelegen, sich über Verbote und Erlaubnispflichten hinwegzusetzen (z.B. ein entsprechendes Dienstvergehen). Und so weiter.
Es genügt vor einem deutschen Gericht nicht, dass jemand krude Ansichten hegt oder einen schlechten Charakter hat. Es muss auch gezeigt werden, dass die Ansichten oder die Charakterschwäche zu der Tat beigetragen haben.
Für die Strafzumessung war es folglich irrelevant, ob sich der Verurteilte mit Rechtsextremen traf oder geistigen Dünnpfiff in seinem Bücherregal stehen hatte, weil offenbar weder durch das eine noch das andere ein Straftatbestand verwirklicht wurde.
@Landmatrose3000 sagt: 14.03.2021 um 0:48 Uhr
„Leumund. Lt. @Koffer im weiteren Sinne. Also Ruf.
Ich bleibe dabei, @Koffer: Nee,sorry.“
Sie haben (erneut) wohl nicht das gelesen oder wollen nicht zur Kenntnis nehmen was ich geschrieben haben.
Ich sprach nicht vom Ruf, sondern von der aktenkundigen Vorgeschichte des Angeklagten (bzw. jetzt ja verurteilten). Also Vorstrafen, Diszplinarstrafen, bisherige Pflichterfüllung, Einsätze etc.
Und zwar das was nachgewiesen (positiv wie negativ), die von Ihnen angeführten negativen Punkte sind Indizien oder Vermutungen. Das es zu Maßnahmen nicht reichte, erkennen Sie z.B. daran, dass er vor der Festnahme seine Sicherheit nicht verloren hat (sonst hätte er nicht mehr in Calw dienen dürfen).
Wir leben in einem Rechtsstaat, da dürfen solche von Ihnen angeführten Punkte, Spekulationen, bloße Indizien etc. nicht als Tatsachen angenommen werden. Rechtlich gesehen war er also (bis zu seiner Verurteilung) unbescholten. Und nicht nur das. Aufgrund seiner treuen und tapferen Dienst für Deutschland sogar mehr als nur unbescholten.
Das floss offensichtlich zu seinen Gunsten in das Strafmass mit ein.
Seine zweifelhafte Gesinnung vermutlich auch.
Die faz berichtete dazu „Der Richter konstatierte eine rechtsnationale Geisteshaltung bei S., aber keine gefestigte rechtsextreme Haltung.“
Insgesamt war er also nicht nur nicht vorbestraft, er war sogar bis dato vorbildhaft in Haltung und Pflichterfüllung (was den nachweisbaren Teil betrifft). Bis zu seinem Sündenfall.
@Florian Staudte sagt: 14.03.2021 um 9:33 Uhr
„Es ist natürlich überhaupt nicht möglich, den erbetenen Beweis zu führen.“
Mir würden sogar schon Indizien reichen. Vielleicht ein oder zwei vergleichbare Verfahren und entsprechende Urteile?
Mal ganz ehrlich: Sie haben weitreichende und in einem Rechtsstaat wie dem unsrigen heftige Vorwürfe gegen die sächsische Justiz erhoben und Sie können noch nicht mal mit ein oder zwei beispielhafte Belege für Ihre These aufwarten?!
OK, kann man machen.
„Wenn 30 Monate von der Staatsanwalt gefordert worden sind und am Ende genau 2 Jahre mit Bewährung stehen, dann war es schon eine enge Kiste.“
Stimmt. Zwischen 24 Monaten und 30 Monaten ist es in der Tat eine enge Kiste.
Deswegen gibt es qualifizierte Richter.
@ Wa-Ge sagt: 14.03.2021 um 10:28 Uhr
„Ich fasse also die Kommentare der letzten Wochen und Monate zusammen:
Nicht nur das gesamte KSK, der MAD sowie die Heeresgeneralität sind auf dem rechten Auge blind, sondern auch der Strafverfolgungs- und Justizapparat des Bundes (mindestens aber des Landes Sachsen).
Ist das tatsächlich Ihr ernst?“
LOL. Treffer.
@AoR sagt: 14.03.2021 um 11:44 Uhr
„Der Verlust all dieser Ansprüche ist wirklich brutal. Vor allem wenn man bedenkt, wie sehr der Dienst in den SoF seelisch wie körperlich zehrt.“
Stimmt. Aber andererseits sind halt auch die Taten heftig. Wenn ein gereifter Berufssoldat solche Straftaten begeht, verletzt er halt auch die Treuepflicht auf eine Art und Weise, dass ihm der Dienstherr das nicht durchgehen lassen kann, sollte und darf. Das deutsche Volk muss seinen Soldaten vertrauen können und das geht wohl bei diesen (noch) Soldaten leider nicht mehr.
@stiller Mitflieger sagt: 14.03.2021 um 12:01 Uhr
„Koffer beruft sich immer wieder auf die Sachebene, meint dabei aber die justiziable Ebene.“
Nicht nur. Auf die Faktenebene. Vieles davon ist „justiziabel“. Aber auch ohne straf- oder diszplinar- oder verwaltungsrechtliche Relevanz können Fakten zum Aufklärungsinteresse und hier im Blog zum Informations- und Meinungsaustausch beitragen.
Aber ich lehne Spekulation ab in Bereichen, die sich der „Zuständigkeit“ der Kommentarspalten eines sicherheitspolitischen Blogs entziehen.
Disziplinare Ermittlungen gehören dem Chef. Strafrechtliche Ermittlungen dem Staatsanwalt. FDGO/Verfassungstreue dem MAD/Verfassungsschutz i.V.m. dem Chef und der Personalführung.
Aber ein faktenfreier Sh*tstorm mag sich für einige Kommentatoren emotional „gut anfühlen“, aber ist nicht nur unsachlich und unkameradschaftlich, sondern in den allermeisten Fällen auch inhaltlich falsch.
„Also Koffer, mal zur viel zitierten Sachebene:
Wie erklärt man die Gesamtheit der bekannten Fakten über den Kamerad, wenn nicht mit rechtsradikslem Gedankengut?
Bitte nicht wieder ausweichen und Nebelgranaten…“
Ich weiche berechtigten Fragen nicht aus. Ich weigere mich nur mich auf Sh*tstorm-Niveau herunterziehen zu lassen.Und Ihre Provokation können Sie sich sparen.
Der Vorsitzende Richter hat dazu wohl alles notwendige gesagt (und im Gegensatz zu Ihnen und mir hatte er Zugang zu allen Akten): „Der Richter konstatierte eine rechtsnationale Geisteshaltung bei S., aber keine gefestigte rechtsextreme Haltung.“ (So berichtet die FAZ).
@ Hans Dampf sagt:
14.03.2021 um 13:02 Uhr
Das stimmt gemäss der juristisch einschlägigen Definition des Verfassungsschutzes bzw. BAMAD.
Gemäss dem, was bisher zum Urteil zu lesen ist, ist mir bislang nicht klar, wo der Verurteilte in diesem Spektrum einzuordnen ist. Klar Position hat das Gericht, soweit ich das lese, wohl nur dazu bezogen, dass es Anhaltspunkte gibt, dass er dem “rechtsnationalen” Spektrum zuzuordnen ist – ein Begriff, der in dem von Ihnen benannten Spektrum weit ausgelegt werden kann, siehe zB. Duden, aber er nicht als rechtsextremistischer Gefährder (noch eine Stufe weiter als “bloss” rechtsextremist) eingeschätzt wird.
@Hans Dampf:
Gute Klarstellung der Begriffe. Man sollte allerdings nicht vergessen, dass für Soldaten in Fällen politisch-weltanschaulicher Positionierung engere Grenzen gesetzt werden.
Was also Otto Durchschnittsbürger gerade noch von sich geben darf, ohne strafrechtlich belangt zu werden, sollte bei Personen im Staatsdienst schon lange nicht mehr zum akzeptablen Ton zählen.
Insofern ist es auch nur bedingt hilfreich, hier immer nur die justiziable Position zur Diskussionsgrundlage zu erklären. (Insbesondere, wenn man von „Leumund“ schreibt, welcher vor Gericht gar nix zu sagen hat.)
Die interessanten Fragen stellen sich jenseits des Urteils. Da sollte man Kopf und Bauch benutzen und auch mal Puzzleteile plausibel zusammensetzen, auch wenn es die Juristen noch nicht ultimativ ausgearbeitet haben.
@Landmatrose3000 sagt: 14.03.2021 um 15:30 Uhr
„Gemäss dem, was bisher zum Urteil zu lesen ist, ist mir bislang nicht klar, wo der Verurteilte in diesem Spektrum einzuordnen ist.“
Die FAZ schrieb dazu: „Der Richter konstatierte eine rechtsnationale Geisteshaltung bei S., aber keine gefestigte rechtsextreme Haltung.“
„Keine gefestigte rechtsextreme Haltung“ ist allerdings auch nicht „keine rechtsextreme Haltung“. Nun weiß natürlich niemand, was das Gericht unter gefestigt verstehen würde, aber bei jemandem der in der Bundeswehr (oder auch in irgendeiner Behörde generell) arbeitet, wünschte ich mir eigentlich, dass er oder sie nicht in einem solchen Graubereich zu verorten ist, sondern ganz klar außerhalb davon.
„Wir brauchen mehr politische Bildung in der Bundeswehr“
Die Wehrbeauftragte des Bundestags, Eva Högl , fordert mehr Personal, um gegen Rechtsextremismus, insbesondere im KSK vorzugehen. (auf fast allen Tickern zu lesen)
Politische Bildung muss Teil der Ausbildung sein.
Unbestritten!
Doch kein Aktionismus.
Schauen wir bitte in die Stäbe, dort sitzt genug Personal, beschäftigt mit InFü und PolBil.
Übrigens auch und gerade im KSK,
Doch diese Frauen und Männer schreiben LoNo, verfassen Statistiken uvm, diese Frauen und Männer sieht man so gut wie nie in den Einheiten. Keine Zeit. Papier! Besprechungen!
Gute PolBil erfordert in keinem Fall noch mehr Personal.
Ach, am Rande, die Referate und Referenten im BMVg und in den Kdo’s, welche sich mit InFü und PolBil und verwandten Themen beschäftigen, wurden mehr und mehr. Papier und ppt wurde produziert, ohne Ende. ZInFü wurde größer und größer und unter das BMVg gehängt? Output für Truppe?
Kaum!
Was hat das mit KSK zu tun? Sehr viel, mehr Stabspersonal hilft nicht, das haben die schon. In den Einheiten hängt es vom Willen und Können der Chefs ab. PolBil erfordert auch nicht immer (nur) perfekte Planung von Reisen nach Berlin und Koblenz. Ein gutes Gespräch vor Ort bringt es oft auch. Gute Chefs, mit Interesse für PolBil, konnten das auch schon in der ‚alten‘ Bundeswehr.
[Wie üblich…. der Hinweis auf die Originalquelle, was ja immer ein bisschen besser ist als „in allen Tickern zu lesen“: Die Wehrbeauftragte hat das im Interview der Woche des Deutschlandfunks gesagt, und das gibt es hier zum Nachlesen:
https://www.deutschlandfunk.de/wehrbeauftragte-hoegl-zum-rechtsextremismus-wir-brauchen.868.de.html?dram:article_id=494012
T.W.]
@Stöber sagt: 14.03.2021 um 16:30 Uhr
„Was also Otto Durchschnittsbürger gerade noch von sich geben darf, ohne strafrechtlich belangt zu werden, sollte bei Personen im Staatsdienst schon lange nicht mehr zum akzeptablen Ton zählen.“
Tut es ja auch gar nicht. Deswegen gibt es ja die Vorgaben u.a. des §§ 7 und 8 SG.
„Insofern ist es auch nur bedingt hilfreich, hier immer nur die justiziable Position zur Diskussionsgrundlage zu erklären.“
Doch, denn auch die §§ 7 und 8 SG haben ja eine rechtliche Reichweite und wer außerhalb der Parameter der FDGO liegt wird geahndet. Wer innerhalb der FDGO liegt, bei dem gehört die Meinung und Meinungsäußerung zu seinen Grundrechten.
Ziemlich einfach.
Und Achtung ich zünde: Von der FDGO geschützt.
„(Insbesondere, wenn man von „Leumund“ schreibt, welcher vor Gericht gar nix zu sagen hat.)“
Doch natürlich tut es das @muck hat Ihnen doch erklärt in welchem Sinne es etwas mit der strafrechtlichen Bewertung zu tun hat und ich habe ergänzend etwas über die Einschlägigkeit für das Strafmaß erläutert.
@sakrileg sagt: 14.03.2021 um 17:03 Uhr
„„Keine gefestigte rechtsextreme Haltung“ ist allerdings auch nicht „keine rechtsextreme Haltung“. Nun weiß natürlich niemand, was das Gericht unter gefestigt verstehen würde, aber bei jemandem der in der Bundeswehr (oder auch in irgendeiner Behörde generell) arbeitet, wünschte ich mir eigentlich, dass er oder sie nicht in einem solchen Graubereich zu verorten ist, sondern ganz klar außerhalb davon.“
Ist es ja auch. Deswegen gibt es ja neben den strafrechtlichen auch noch diszplinarrechtliche und personalrechtliche Maßstäbe.
Aber auch die sind halt rechtsstaatlich gebunden und faktengeleitet.
@Hans Dampf:
Auch das geht, aber da bin ich zu wenig in der Materie drin. Zu verdeutlichen, als BS ist man alimentiert und enthgegen der oft gängigen öffentlichen Wahrnehmung sogar sehr gut. Allgemein geht es uns Soldaten recht gut.
Und danke für die Korinte mit der Begriffszuordnung. Ich meine man kann den Richter so übersetzen, dass der UmP rechtsradikal aber nicht rechtsextrem eingestellt ist.
@Koffer: Eben, und ich deke da braucht keiner zu glauben, dass sich bei dem Urteil irgendwelche am rechten Rand (oder drüber rauß) auf die Schenkel klopfen. Die Strafe sitzt.
Koffer sagt:
14.03.2021 um 17:27 Uhr
Zustimmung zu Ihren Repliken!
dieandereMeinung sagt:
14.03.2021 um 17:07 Uhr
„Gute Chefs, mit Interesse für PolBil, konnten das auch schon in der ‚alten‘ Bundeswehr.“
Ja, genau. Die Ebene der Chefs ist wichtig!
@ Koffer
Die Untersuchungen zu unterschiedlichen Strafzumessungen gibt es tatsächlich vom Deutschen Richterbund, werden aber nicht im besonderen Maße publiziert.
Mir ist nicht so klar, warum Sie der Meinung sind, ich hätte Vorwürfe gegenüber der sächsischen Justiz vorgebracht.
Es ist offenkundig, dass insbesondere die sächsische Gesellschaft grundsätzlich eine Sehschwäche auf dem rechten Auge hat.
Das Landgericht hat im gesetzlichen Rahmen gehandelt. Punkt. In anderen Bundesländern wäre es vielleicht keine Bewährungsstrafe geworden. Möglicherweise.
Eine Signalwirkung geht von dem Urteil nach meiner Bewertung leider nicht aus.
…. wir sollten es damit bewenden lassen.
@ Letzter Post zu diesem Aspekt, aber @ Koffer: Sie schreiben von “tadellosem Leumund”. Dann deuten Sie den Begriff aber, warum auch immer, um. So haben Sie zwischendurch angegeben, den Begriff nicht nur im strafrechtlichen Sinne auf das Leumundszeugnis (=BZR) zu meinen, sondern in einem “einem weiteren, umfassenden Sinne.”
Dazu gibt dann der Duden die Definition: “Leumund:
Guter oder schlechter Ruf, in dem jemand aufgrund seines Lebenswandels bei seiner Umgebung steht”.
Mit reiner Aktenkundigkeit hins. Vorstrafen, Diszplinarstrafen etc hat das dann eben nichts zu tun.
Auch bleiben Sie bei folgendem:
“Er war…. ja auch vorbildhaft in Haltung und Pflichterfüllung.”
Das, was über ihn hins. 2017er Schweinskopfparty und nachfolgenden BAMAD-Ermittlungen berichtet wurde, weckt bei mir zumindest hins. der vorbildhaften Haltung ärgste Zweifel. Ihnen steht es natürlich frei, das anders zu sehen. Aber eine Feststellung mit Absoltuheitsanspruch in dem Sinne “Er war…” als Tatsachenfeststellung hat für mich keine plausible Grundlage. Daher weiter: Nee, sorry. Wir kommen hier nicht zusammen.
Trennung:
@TW: Es wurde ja in der Presse von einer recht „prägnanten“ Rolle einer KSK-Presseoffizierin berichtet, die während der Verhandlung bis zu einem Rüffel der Richter wohl Aussagen mit dem Handy aufgenommen haben soll, Blickkontakt mit Aussagenden hielt und vor deren Aussagen Kopfschütteln gezeigt haben soll, nach der Urteilsverkündung sehr vertraut wirkend sich mit dem Verurteilten unterhalten haben soll und bei Nachfragen dazu geantwortet hat, dass man sich schon lange kenne. Sie kennen sicher so einige Presseoffiziere – ist das nicht etwas…seltsam?
@Koffer:
Jetzt muss schon „keine gefestigte rechtsextreme Haltung“ die von einem Gericht attestiert wir beim relativieren herhalten. Bei einem Soldaten. Bei einem Elitesoldaten. Bei dem man rechtsextremes Schriftgut und nationalsozialistische Devotionalien gefunden hat. Schon heftig dass das für sie augenscheinlich kein Problem ist. Anders kann man sich nicht erklären warum sie so sehr darauf rumreiten hier herauszustellen dass das Gericht eben keine „gefestigte rechtsextreme Haltung“ festgestellt hat. Wenn es für sie ein Problem darstellen würde – und das sollte es bei einem Berufssoldaten, Staatsdiener und Bürger in Uniform – dann wäre ihnen der Unterschied wohl kaum so wichtig.
Ihre Erklärung sich immer nur auf die Fakten beziehen zu wollen – und es wurde ja schon richtigerweise behandelt dass die juristische Berücksichtigung von Sachverhalten in einem Verfahren mitnichten eine komplette Faktenlage darstellt – ist schon mehr als durchsichtig wenn man sieht in welchen Zusammenhängen sie diese Begründung immer wieder vor schieben.
Sie sagten auch schon mehrmal dass der Herr Sch. Deutschland treu gedient hat – woran machen sie das fest? Sie reden doch immer von der Sachebene. Und kommen sie mir jetzt nicht mit Akteneinträgen und Bewertungen die von den selben Leuten angelegt worden sind die nicht wussten was in ihrem eigenen Verband passiert ist – da kann man nicht nur sondern muss in Zweifel ziehen wieviel sie eigentlich von der entsprechenden Person wussten, i.e. wie wenig Aussagegehalt Aktenvermerke haben. Vielmehr deutet einiges darauf hin dass er Deutschland eben nicht mehr treu gedient hat im Sinne der FDGO, bzw. dass das Deutschland dem er dienen wollte eher einem dunkleren Kapitel angehört.
@ Georg sagt: 14.03.2021 um 14:36 Uhr
Was wollen Sie mir mit dieser für meinen Vorwurf unerheblichen Linksammlung sagen?
Weil 5 oder 50 Polizisten rechtsextreme Tendenzen nachgewiesen wurden müssen Staatsanwaltschaften und Gerichte in Sachsen automatisch rechts sein?
Sie sind echt ein Meister der „Sippenhaftvorwürfe“.
Fallschirmjäger, Kommandosoldaten, Heeresgenrale und jetzt die Sachsen.
@Florian Staudte sagt: 14.03.2021 um 18:49 Uhr
„Es ist offenkundig, dass insbesondere die sächsische Gesellschaft grundsätzlich eine Sehschwäche auf dem rechten Auge hat.“
Offenkundig? „DIE“ sächsische Gesellschaft?
Absolutismen sind fast immer falsch. Und mit Blick auf gerade solche Aussagen sogar noch die Gesellschaft spaltend.
@Landmatrose3000 sagt: 14.03.2021 um 18:58 Uhr
„Mit reiner Aktenkundigkeit hins. Vorstrafen, Diszplinarstrafen etc hat das dann eben nichts zu tun.“
Wenn Ihnen eine solche Definition nicht schmeckt, dann müssen Sie das mit der deutschen Justiz austragen ;)
„Das, was über ihn hins. 2017er Schweinskopfparty und nachfolgenden BAMAD-Ermittlungen berichtet wurde, weckt bei mir zumindest hins. der vorbildhaften Haltung ärgste Zweifel. Ihnen steht es natürlich frei, das anders zu sehen.“
Da ich weder der zuständige Staatsanwalt (keine Anklage) noch der zuständige Disziplinarvorgesetzte (kein Diszi) noch die zuständige MAD Dienststelle (keine aufgehobene Ü) bin, muss ich das nicht. Ich halte mich an die Fakten. Und wenn diese fehlen, dann hat eine Person in DEU ein Anrecht auf Auslegung des Rechts im Sinne der Unschuld.
Wenn Ihnen das nicht schmeckt, müssen Sie unser Rechtssystem ändern.
@tt.kreischwurst sagt: 14.03.2021 um 19:04 Uhr
„Bei dem man rechtsextremes Schriftgut und nationalsozialistische Devotionalien gefunden hat. Schon heftig dass das für sie augenscheinlich kein Problem ist.“
??? Natürlich ist das ein Problem. Sie müssen meine Kommentare schon richtig lesen und nicht nur mit der Brille mit der Sie glauben meine Position verorten zu können unabhängig davon was ich tatsächlich schreibe.
@ Georg
Klasse! Weil Ihnen das Ergebnis des Prozesses nicht gefällt schreiben Sie also ohne Sachkenntnis und mit flüchtiger Sachverhaltskenntnis, dass in diesem konkreten Fall die sächsische Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Leipzig Strafvereitelung betrieben haben und begründen es damit, dass in Leipzig Polizei und Justiz ja allgemein rechtsradikal, bzw. rechtsextremistisch sind. Besser kann man sich wohl kaum ins Abseits stellen.
Vielleicht sollten Sie einmal reflektieren was Sie hier schreiben und hoffen, dass kein Betroffener über Ihre Beiträge stolpert.
[Jetzt wird’s persönlich, und Sie sollten reflektieren, warum Sie behaupten, dass ein anderer Kommentator im Hinblick auf dieses Urteil was von Strafvereitelung der sächsischen Justiz geschrieben hätte. Ich bin ja auch für eine harte Debatte, aber (korrigiert) mit Unterstellungen arbeiten wir hier nicht. T.W.]