Verteidigungshaushalt 2025 folgende: die Zahlen
Das Bundeskabinett will am kommenden Mittwoch den Entwurf des Bundeshaushalts für das kommende Jahr und den Finanzplan für die Jahre bis 2028 beschließen. Die Vorlage dazu kursiert seit dem (heutigen) Montag im politischen Berlin – deshalb ein Blick auf die hier interessierenden Zahlen.
Einige Eckdaten hatten Bundeskanzler Olaf Scholz und Finanzminister Christian Lindner bereits nach der Verständigung der Koalitionsspitzen Anfang Juli genannt. Die Zahlen sind also nicht grundsätzlich neu oder überraschend; zur Dokumentation:
• Bundeshaushalt 2025 – Einzelplan 14, Bundesministerium der Verteidigung
Soll 2024: 51,952 Mrd Euro
Entwurf 2025: 53,25 Mrd Euro
+ 2,5 Prozent
• Bundeshaushalt 2025 und Finanzplan 2024 bis 2028 – Einzelplan 14, Bundesministerium der Verteidigung
2025: 53,25 Mrd Euro
2026: 53,25 Mrd Euro
2027: 53,5 Mrd Euro
2028: 80 Mrd Euro
Wie bereits vom Kanzler angekündigt, soll es also den massiven Sprung mit der Erhöhung des Verteidigungshaushalts um dann fast 30 Milliarden Euro im Jahr 2028 geben.
Aus der Übersicht über die wesentlichen Politikbereiche zu Verteidigung und Sondervermögen Bundeswehr:
Die für den Verteidigungshaushalt vorgesehenen Ausgaben im Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 steigen gegenüber dem Finanzplan um rd. 1,25 Mrd. € auf 53,25 Mrd. €.
Mit dem Sondervermögen Bundeswehr wurden insgesamt Mittel in Höhe von 100 Mrd. € bereitgestellt, von denen rd. 22 Mrd. € im Jahr 2025 vorgesehen sind. Die Mittel sollen zur Finanzierung von Ausrüstungsvorhaben unter anderem für Rüstungsinvestitionen nebst mit diesen zusammenhängender Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte sowie Projekte auf den Gebieten der Informationstechnologie, zum Schutz von und Sicherstellung des Zugangs zu Schlüsseltechnologie und Logistik für die Bundeswehr eingesetzt werden. Damit sollen Fähigkeitslücken reduziert und die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr gestärkt werden. Mit den Mitteln des Einzelplans 14 sowie des Sondervermögens Bundeswehr wird es möglich sein, einige wichtige Beschaffungen für die Bundeswehr auf den Weg zu bringen. Für weitere wichtige Beschaffungen zur zusätzlichen Stärkung der Fähigkeiten der Bundeswehr werden auch zukünftig ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen.
Unter Einbezug der relevanten Anteile anderer Einzelpläne wird die Zielgröße für die NATO- Quote von dauerhaft mindestens 2 % des BIP (Vilnius Defence Investment Pledge) im Jahr 2025 erreicht. Im Jahr 2028 plant die Bundesregierung nach dem Auslaufen des Sonderver- mögens Bundeswehr 80 Mrd. € im Einzelplan 14 für die Bundeswehr bereitzustellen, um so die begonnenen Projekte zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands weiterführen zu können. In den Folgejahren wird, abgeleitet aus der verschärften Bedrohungslage, ein weiterer Anstieg des Einzelplan 14 notwendig sein.
Die Ukraine soll weiterhin gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern unterstützt werden. Darüber hinaus bekennt sich die Bundesregierung zu ihren internationalen Verpflichtungen aus der Bündnisfähigkeit in der NATO sowie innerhalb der Europäischen Union.
Zur Vorlage gehört auch der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen Bundeswehr – das bedarf dann noch eines genaueren Blicks (aber nicht heute).
@T.W., ja formal ist eine Erhöhung des Wehretats akutell geplant, wobei ich nicht glaube das es da noch zu größeren Verschiebungen durch den Bundetag kommen wird. 2toTrucker hat schon weiter oben die Größenordnung von 1 Mrd genannt die die im Herbst kommende Lohnrunde im Bund kosten wird und der sich auch die Bundeswehr nicht wird entziehen können. Und schon ist die Etaterhöhung ausgegeben.
Die vermutete Erhöhung der Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten durfte noch nie im Haushaltsentwurf veranschlagt werden. Damit die Gegenseite den Spielraum des BMI als Tarifpartner (Bund, Kommunen) nicht abschätzen kann.
Das muss entweder erwirtschaftet werden, oder per Nachtragshaushalt finanziert, oder per Übernahme in den Einzelplan 60.
Hat es alles schon gegeben. Und betrifft ja nicht nur den BMVg, sondern alle Häuser mit ihrem nachgeordneten Bereich, der ist bei BMI (Bundespolizei inkl BKA) und BMF (Zollverwaltung) ja auch nicht völlig zu vernachlässigen.
Auch wurde in der Vergangenheit eine kleine Einsparung dadurch erzielt, dass die Gehaltserhöhung die Verdi für die Angestellten herausgehandelt hat, erst mit einigen Monaten Verzögerung auf Beamte, Richter und Soldaten übertragen wurde…
@ Thomas Becker
Dieser Etatansatz ist den herrschenden Realitäten geschuldet. Wie Sie zutreffend geschildert haben, hat das Parlament so seine eigene Priorätenliste.
Ganz abgesehen von einer Aufweichung der Schuldenbremse oder gar eines weiteren Sondervemögens:
Wo sehen Sie denn bloß die Mehrheiten im gegenwärtigen und künftigen Parlament für eine Änderung der Prioritäten?
Da hilft auch kein Verweis auf Trump.
Also bitte den Ball flach halten, den Realitäten furchtlos ins Auge blicken und einen Blick in die Glaskugel bezüglich künftiger Wahlen werfen. Ob das erhellend sein wird, bezweifle ich allerdings schon heute.
@max meister: Und? Wenn man ordentliche Leistung erwartet, muss man ordentlichen Sold zahlen. Afghanistan tat das nicht, hatte aber bis zum Schluss fancy Hubschrauber und ihre „KSK“ während Wachdienst an wichtigen Straßenkreuzungen nicht nur auf seinen Sold warten musste, sondern sogar seine Lebensmittel anbauen musste.
„Max Meister sagt:
18.07.2024 um 21:01 Uhr
…oder per Übernahme in den Einzelplan 60.“
Dies ist ja auch für die Bundesbesoldung gängige Praxis,
da dem BBesG diverse Gruppen von Personen zugeordnet sind.
Beispiel:
„Ebenfalls auf Basis der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde in der Titelgruppe 01 – Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor – der Ansatz „Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4“ zur Sicherstellung
einer anteiligen Deckung von Mehrausgaben in den Einzelplänen aufgrund des für 2024 vorgesehenen Inkrafttretens des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) aufgestockt“.
Aus: Drucksache 20/8663 , Seite 65
ergänzt durch
Drucksache 20/8660
„Tit. 461 71 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 3 750 000 (in 1.000 €)“
D.h. das Kapitel Personalausgaben 2024 wurde auf 3,75 Mrd Euro erhöht.
@someone: Sie missverstehen mich, es geht nicht darum die kommende Besoldungserhöhung zu stornieren oder zu verringern, sondern sie möglichst flexibel unter Nutzung aller Möglichkeiten des Haushaltsrechts zu finanzieren, und zwar ohne dass es vorher im EPl 14 festgelegt ist.
@Felix2 Danke für die Ergänzung, genau so hatte ich es ja im Rahmen der aufgezählten Alternativen angedeutet.
Die Erhöhung des Etats der Bundeswehr hat ihren Preis. Die Hilfe für die Ukraine wird 2025 wohl so um 3,4 Milliarden geringer ausfallen. Könnte es sein, dass die Ampel langsam damit beginnt, die richtigen Prioritäten zu setzen?
Wie verhält es sich, dass 58 Mrd € gefordert waren und 53,25 Mrd € vorgesehen sind.
Welche Vorhaben/ Anschaffungen werden gekürzt?
Wie verhält sich mit der Stationierung Litauen Brigade?
Wird zum Beispiel ein Jägerbataillon 291 in Frankreich auf kurz oder lang in Deutschland stationiert werden um Kosten zu sparen?