Nach Munitionsfund im Garten: Bewährungsstrafe für KSK-Kommandofeldwebel

Ein Oberstabsfeldwebel des Kommandos Spezialkräfte (KSK), auf dessen Privatgrundstück in Sachsen Munition und Sprengstoff gefunden worden waren, ist vom Landgericht Leipzig zu zwei Jahren Haft wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verurteilt worden. Das Gericht setzte allerdings diese Haftstrafe zur Bewährung aus.

Bei dem damals 45-jährigen Kommandofeldwebel aus dem Eliteverband waren im vergangenen Jahr bei einer polizeilichen Durchsuchung unter anderem zwei Kilogramm PETN-Sprengstoff, drei Stück PETN-Sprengfolie, zehn Shocktube-Sprengzünder, neun so genannte Irritationskörper, also Blendgranaten, eine Kalaschnikow, eine Schreckschusswaffe , Signalpatronen und vor allem mehrere Tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition gefunden worden. Gegen den Soldaten hatte der Militärische Abschirmdienst (MAD) bereits seit 2017 ermittelt, die Durchsuchung ging auf dessen Hinweise zurück.

Bei der Verkündung des Urteils am (heutigen) Freitag in Leipzig war ich selbst nicht dabei; eine Mitteilung des Landgerichts gibt es (vorerst) nicht, deshalb zunächst der Hinweis auf die Agenturmeldungen

von dpa:

Das Landgericht Leipzig verurteilte den 46-Jährigen am Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz. Das Gericht setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus. (…)
Bei der Durchsuchung des Hauses hatten die Ermittler im Mai 2020 zudem Schriften mit rechtsextremen Inhalten entdeckt. Umfangreiche Ermittlungen konnten den Verdacht eines extremistischen Motivs aber nicht erhärten.
Der 46-Jährige sagte, er habe die Waffen und die Munition für seine Ausbildung benötigt.

und AFP:

Im Prozess gegen einen KSK-Soldaten hat das Landgericht Leipzig den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den suspendierten Soldaten am Freitag wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz schuldig.  (…)
Der Soldat der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) räumte zum Prozessauftakt im Januar ein, ein Waffenlager angelegt zu haben. Der 46-jährige Philipp S. begründete dies unter anderem damit, dass er die Waffen und die Munition zur Ausbildung der Soldaten benötigt habe, weil es bei der Bundeswehr oft Engpässe bei der Ausrüstung gegeben habe.

Mit der Verurteilung zu zwei Jahren Haftstrafe endet, so bald das Urteil rechtskräftig wird, unabhängig von der Strafaussetzung zur Bewährung die Dienstzeit des Berufssoldaten. Paragraph 48 des Soldatengesetzes sieht das für eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Tat vor.

Der Munitionsfund bei dem Kommandosoldaten hatte im Mai vergangenen Jahres eine umfassende Überprüfung des Kommandos Spezialkräfte ausgelöst. Dabei waren vor allem rechtsextremistische Vorfälle in der Eliteeinheit der ausschlaggebende Punkt, die allerdings beim aktuellen Urteil offensichtlich keine Rolle spielten.

Den Fall des Oberstabsfeldwebels hatte zudem KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr zum Anlass für einen Brandbrief an die Angehörigen der Einheit genommen. Darin bezeichnete er den Vorfall um den festgenommenen Oberstabsfeldwebel als schockierenden Höhepunkt. Der Fall stelle eine neue alarmierende Qualität dar, schrieb Kreitmayr. Zugleich appellierte er an die Soldaten des Verbandes, gegen Rechtsextremisten in den eigenen Reihen anzugehen:

Wir müssen uns dieser Realität stellen, denn unser aller Ruf, die Reputation unseres Verbands und das Ansehen der Bundeswehr stehen auf dem Spiel. Gerade an uns, als dem Kern der Spezialkräfte der Bundeswehr, müssen die höchsten Ansprüche an Haltung, Pflichterfüllung und treues Dienen gestellt werden. Ein tadelloser Charakter, eine gereifte und stabile Persönlichkeit sowie ein unerschütterliches Wertefundament, basierend auf den Werten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, müssen der Anspruch an uns selbst, also an jede und jeden in unserem Team, sein. Denn die Werte unseres Grundgesetztes verleihen unserem Dienen erst Sinn, Wirkung und damit Wert.

Durch das Verfahren gegen den Kommandofeldwebel war aber auch im Januar öffentlich bekannt geworden, dass der KSK-Kommandeur im vergangenen Jahr eine Sammelaktion gestartet hatte, um von Soldaten gehortete Munition einzusammeln. Neben den Rechtsextremismus-Vorwürfen hat sich damit der Vorwurf des mangelhaften Umgangs mit Munition in der Eliteeinheit zu einem weiteren großen Problem für das KSK entwickelt.

In zwei Wochen will Generalinspekteur Eberhard Zorn einen weiteren Zwischenbericht zum  KSK vorlegen. Nach wie vor steht die Frage im Raum, ob der Verband in seiner bisherigen Struktur bestehen bleibt; erste Veränderungen waren bereits im vergangenen Jahr eingeleitet worden.

(wird ggf. ergänzt)