Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr: Öffentliche Anhörung im Verteidigungsausschuss am 5. Oktober (Nachtrag)
Die Debatte über die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr geht nach der Sommerpause des Bundestages weiter. In einer öffentlichen Anhörung will sich der Verteidigungsausschus am 5. Oktober mit dem Thema befassen – eingeladen sind dazu vor allem Wissenschaftler.
Seit mehr als sieben Jahren debattieren das Verteidigungsministerium und Parlamentarier, teilweise unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, über die Frage, ob die Bundeswehr ihre unbemannten fliegenden Systeme auch bewaffnen soll. Bereits 2013 hatte der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière dazu eine Diskussion mit den beiden christlichen Kirchen geführt, 2014 hatte es eine Anhörung im Bundestag dazu gegeben.
In diesem Jahr veranstaltete das Verteidigungsministerium dazu eine Podiumsdiskussion, außerdem wurden die Abgeordneten aus dem Verteidigungsausschuss von Experten des Ministeriums zu den Plänen für eine Bewaffnung der israelischen Heron TP-Drohnen gebrieft. Kurz vor der Sommerpause legte erst der Koalitionspartner SPD seine Kriterien für eine mögliche Bewaffnung vor, kurz danach das Wehrressort einen Bericht mit geplanten Regeln für den Einsatz bewaffneter Drohnen.
Nach der Sommerpause wird die Debatte nun mit der Anhörung des Verteidigungsausschusses fortgesetzt. Völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Bewertung einer möglichen Bewaffnung ferngeführter, unbemannter Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr hat der Ausschuss diese öffentliche Anhörung überschrieben und für den Nachmittag des 5. Oktober eingeladen:
• einen Vertreter des Bundeswehrverbandes (namentlich noch nicht benannt)
• den Völkerrechtler Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam
• den Politikwissenschaftler Carlo Masala von der Bundeswehr-Universität München
• den Völkerrechtler Christian Marxsen vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
• den Rechtsanwalt Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights e.V.
• sowie Generalleutnant a.D Joachim Wundrak, den früheren Kommandeur des Zentrums Luftoperationen und des NATO Combined Air Operations Center in Kalkar am Niederrhein.
Die Debatte in dieser Legislaturperiode geht auf den Koalitionsvertrag und Vorgaben des Parlaments zurück: Vor der Entscheidung über die Beschaffung der Bewaffnung von unbemannten Flugzeugen der Bundeswehr, so steht es zum Beispiel im Beschluss des Haushaltsausschusses von 2018, müsse eine ausführliche völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Debatte darüber geführt werden. Nun läuft die Ausbildung deutscher Piloten und Payload-Operatoren an den geleasten Drohnen des Typs Heron TP in Israel seit dem vergangenen Jahr, im kommenden Jahr sollen die Maschinen zunächst in Afghanistan eingesetzt werden – damit rückt auch die Frage näher, ob es zeitnah eine Bewaffnung für diese Systeme geben wird.
Die Linksfraktion im Bundestag legte unterdessen den Antrag vor, die Beschaffung sowohl von bewaffneten Drohnen als auch von Waffen für die bereits geleasten Heron TP-Drohnen abzulehnen. Zur Begründung erklärte die Fraktion:
Im Frühjahr 2020 begann das Bundesministerium der Verteidigung damit, zu einer Reihe von Veranstaltungen einzuladen, in denen die Frage einer Bewaffnung der geleasten HERON TP-Drohnen thematisiert wurde. Die in der bundesweiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommene Debatte wurde nun für abgeschlossen erklärt. Auf der Grundlage dieses Prozesses hat der Bundestag eine Entscheidung zur Bewaffnung von Drohnen zu treffen und lehnt diese ab.
Nachtrag: Die deutsche Sektion der Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW Germany) hat bereits am vergangenen Mittwoch dazu eine Alternativ-Anhörung gemacht. Beteiligt waren daran Reiner Braun (International Peace Bureau), Susanne Grabenhorst (IPPNW), Claudia Haydt (IMI), Hans-Jörg Kreowski (Forum InformatikerInnen für Frieden), Elsa Rassbach (Drohnenkampagne), Andreas Schüller (European Center for Constitutional and Human Rights), Faisal bin Ali Jaber (Augenzeuge), Karl-Heinz Brunner, MdB (SPD), Andrej Hunko, MdB (Die Linke), Katja Keul, MdB (Grüne). Von den Beiträgen dazu gibt es ein Video:
(Grafik: Befehlsstruktur und Kontrolle zum bewaffneten Einsatz eines UAS – aus dem Bericht des Verteidigungsministeriums zur Beschaffung bewaffneter Drohnen vom 3. Juli 2020)
In diesem Zusammenhang (auch vor dem Hintergrund der vergangenen Zulassungsproblematik Eurohawk/Global Hawk/ Triton für Flüge im kontrollierten Luftraum) vielleicht ganz interessant, hier eine Meldung aus Israel zu einer erstmaligen Landung und Start einer Heron-Drohne auf dem internationalen Flughafen in Tel Aviv, gesteuert via Strom von der Airbase Ein Shemer.
Hier zielt IAI zwar hauptsächlich auf die zukünftige Integration von Frachtdrohnen in den kontrollierten Luftraum ab, die Verfahren sind aber auch für militärische Drohnen-Nutzer insbesondere für die Transfer-Flüge in/aus dem Einsatzraum durchaus bedeutsam.
@TW: Link bitte entfernen, falls nicht zulässig als „Verlagswebseite“
https://aerobuzz.de/luftverkehr-news/iai-landet-heron-drohne-auf-internationalem-flughafen/
Die EuroHawk Drohne betrachte ich als problematisch – zu groß, zu störanfällig und in Europa ein zu dichter Luftraum (ist in USA ähnlich, glaube ich). Diese ist dann auch nur für die strategische Aufklärung interessant. Die Frage ist: WO will man diese einsetzen? (Wo setzen die Amis diese eigentlich ein?
Viel wichtiger wären bewaffnete taktische Drohnen, um die Truppe im Einsatz zu unterstützen. Aber wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, daß man (mal wieder) jahrelang den Anschluß versäumt und dann irgendwann in hektischem Aktionismus die schnelle Beschaffungen ankurbelt. Vielleicht sollte man der Truppe weiße Friedestauben besser mitgeben (/sarc)
Doktern wir inzwischen nicht bereits 10 Jahre an der Thematik erfolglos rum?
Die Peripheriesysteme etc. sind wackere 10 (+) Jahre alt, also, state of the art sicher nicht!
Ist die Weiterführung mit derzeitigem Ansatz überhaupt noch zielführend?
Vielleicht wird dieses Mal der Rechtsrahmen mal richtig erklärt und nicht drohnenspezifische Grundlagen bewaffneter Konflikte nicht mit allem anderen vermischt.
Vielleicht findet ja auch das BMVg dabei noch eine stringentere Argumentation (Einsatz nur zum Selbstschutz oder doch zur Auftragserfüllung).
(https://augengeradeaus.net/2020/07/dronewatch-verteidigungsministerium-legt-regeln-fuer-bewaffnete-deutsche-drohnen-vor/#comment-347654).
Ob es danach wirklich noch bis zur Wahl eine Beschaffung gibt bleibt abzuwarten.
Zu diesem Thema wurde bereits alles gesagt. Mehrfach. Ausführlich. Aber noch nicht von Jedem.
Also lasst uns weiter diskutieren. Über diese Legislaturperiode hinaus und vielleicht noch ein bisschen länger. Dann brauchen wir nicht über reale Einsätze reden und sind immer fein raus.
Eine klasse Lösung.
Interessant! Nachdem die Kandidatur für das Bürgermeisteramt in Hannover nicht geklappt hat, darf sich AfD Kandidat GLaD Wundrak als Drohnenspezialist versuchen. Werden hier etwa Ambitionen für den künftigen Verteidigungsausschuss sichtbar? Das könnte unangenehm für die „etablierten“ Parteien und das BMVg werden, wenn endlich mal ein Kenner der Materie diesem Gremium angehören sollte.
[Och nö, jetzt keine Parteipropaganda hier. Die Meinung, dass im Verteidigungsausschuss Militärs und keine Parlamentarier sitzen sollten, ist schon sehr speziell – und damit haben wir diesen OT auch abgehandelt. T.W.]
Irgendwie sind Drohnendebatten immer besonders seltsam.
Es geht um die Bewaffnung der HERON TP (die neue Peripherie bekommt) und nicht um EuroHawk oder sonstwas.
Sachverständige werden von den Fraktionen benannt.
Interessant ist lediglich, dass es keinen Sachverständigen des BMVg gibt, aber des DBwV.
Wie ideologisch die Debatten geführt wird, zeigen die Aussagen von Frau Keul in der nachgetragenen Debatte.
Beschuss auf das Feldlager Kunduz und „kein Kampfeinsatz“.
Da wird die andauernde verdruckste Kommunikation des BMVg zum Bumerang.
Nach der Anhörung kann die GroKo ja mal entscheiden oder es weiter hinauszögern.
Die Regierungsmehrheit kann ohne Probleme den Massgabebeschluss des Haushaltsausschusses aufheben.
Wenn die Union mal wirklich dafür kämpfen würde und die SPD politisch stellt. Sogar der Abg. Brunner war ja in der Debatte überraschend konstruktiv.
Die Grünen, die Kommunisten und andere dürfen ja dann gern ihre Meinung haben.
So funktioniert eigentlich Demokratie.
Vorallem die Union hat das Thema jedoch sehr lange weg geschoben.
Wenn man will kann man das ganz ordentlich in den Haushaltsberatungen einbringen.
AKK hat das Thema wieder aufgebracht, vielleicht im Rückblick einer der grössten
Nachtrag:
… größten Verdienste ihrer Amtszeit.
Solange jedoch Politik, Bundeswehr, Presse und besonders laute Teile der Öffentlichkeit einfachste Grundlagen des humanitären Völkerrechts – in sich immer wieder wiederholenden unsachlichen Debatten – schlichtweg ignorieren, da es in die jeweilige Opportunitätsrechnung passt, wird sich am Grundproblem nichts ändern:
Man will sich mit den Realitäten nicht wirklich beschäftigen, sondern sein jeweiliges Publikum bespielen.
Es bleibt zu hoffen, dass dies für alle Redner und Macher ohne negative Folgen bleibt.
Wer etwas realiistisch auf die Einsätze schaut müsste merken, dass die Fähigkeitslücke sehr schnell sehr gravierende Folgen haben kann.
Im Kern keine Frage der Technik, sondern des Grundverständnisses von bewaffneten Konflikten.
Ignorieren von Fakten kann sehr lange gut gehen, aber irgendwann wird es dann sehr ungemütlich.
Trevor Faith schrieb heute um 13:45: „Vielleicht sollte man der Truppe weiße Friedenstauben besser mitgeben”. Obwohl Herr Faith betonte, dass seine Bemerkung sarkastisch war, ist es m. E. tatsächlich so, dass Friedenstauben vielleicht den allerbesten Schutz den Bundeswehrsoldat*innen bieten.
Es wird immer wieder gesagt und geschrieben, dass dringend bewaffnete Drohnen zum Schutz gebraucht werden. Nicht weitgehend bekannt ist die Tatsache, dass seit 2014 KEINE Bundeswehrsoldat*innen durch Feindangriff getötet worden sind! Siehe: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/077/1907778.pdf
Wieso? Könnte es sein, dass die Bundeswehrsoldat*innen deswegen nicht getötet werden, weil die gegenwärtigen Auslandsmissionen der Bundeswehr mit der NATO in Afghanistan und mit der UNO in Mali nicht als Kriegseinsätze definiert worden sind? Stattdessen sind sie als Ausbildungs- und Stabilisierungsmissionen definiert. Im Kontrast sind beim ISAF-Kriegseinsatz in Afghanistan sehr viele Bundeswehrsoldat*innen durch Feindangriff getötet worden — zuletzt häufig durch Selbstmordattentate.
Bewaffnete Drohnen bieten keinen Schutz gegen Selbstmordattentate. Die bewaffnete Drohnen sind bei den Bevölkerungen in den Einsatzgebieten mehr als alle andere Waffensysteme verhasst, und zwar berechtigterweise wegen den Einsätzen von bewaffneten „Killer-Drohnen“ durch die USA, Israel, und andere Verbündete von Deutschland. Sobald die Bundeswehr bewaffnete Drohnen einsetzt, wird dieser Hass auch auf Deutschland gerichtet. Keine/r vor Ort wird verstehen, dass die Bundeswehr eigentlich “nettere” Einsatzregeln für den Einsatz dieser verrufenen Waffe hat.
Zudem wird die Anschaffung dieser “Schutzwunderwaffe“ möglicherweise eine falsche Einschätzung der eigentlichen Lebensgefahr für Bundeswehrsoldat*innen bei den offensichtlich schon jetzt geplanten “robusteren” Einsätzen erzeugen. Die Tatsache ist, dass die bewaffneten Heron TP Drohnen, auch wenn sie in dieser Legislaturperiode bewilligt werden, frühestens in etwa zwei Jahren im Einsatz sein können. Eine neue Bundesregierung mit neuen Mehrheiten im Bundestag könnte in der Zukunft die jetzt beschlossenen Einsatzregeln für bewaffnete Drohnen ändern.
Warum sollte die SPD Bundestagsfraktion, gerade in einem Pandemie-Jahr mit so vielen sozialen Bedürfnissen, den Kauf dieses teuren und zurecht anrüchigen Waffensystems zustimmen? Statt Schutz den Bundeswehrsoldat*innen zu bieten könnte der Einsatz der bewaffneten Drohnen wohl neue Gefahren auf sie ziehen.
Ein weiteres Beispiel für die etwas seltsame Argumentation des BMVg:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/-die-bundeswehr-ist-eine-armee-in-der-demokratie–1789002
Die sich selbst schützende Armee mit den wesentlichen Kompetenzen in den Bereichen Sanität und Logistik – natürlich ist diese Arbeitsteilung sogar international gewünscht.
Alles eine Frage der Perspektive…
Was deutsches Recht und bewaffnete Drohnen mit einander zu tun haben wird auch erneut nicht erklärt, sondern von PSts Tauber seit Monaten als Beruhigungspille verwendet.
Dazu natürlich wieder die lange Entscheidungskette und die Einbindung der Rechtsberater.
Wenig gelernt aus den Debatten der letzten Monate.
@T.W.: völlig falsch verstanden! Niemand behauptet im Verteidigungsausschuss sollten keine Parlamentarier sitzen! Wie kommen sie auf solch eine Aussage? Ein (Ex-)Militär im Verteidigungsausschuss wäre de facto zwar auch ein Parlamentarier aber das wissen sie natürlich…. Staatsbürger in Uniform… da war doch was…. Trotzdem hilft es grundsätzlich Ahnung von seiner Aufgabe zu haben.!
[Ok, damit lassen wir aber bitte diesen OT. Übrigens, es ist ja nicht so, als säßen nur Ahnungslose im Verteidigungsausschuss. Auch nicht aus der von Ihnen genannten Fraktion. T.W.]
@Elsa Rassbch:
Von einer Aktivistin im Umfeld der DFG wäre ich ja für etwas mehr Ehrlichkeit und weniger scheinbare Sachargumente dankbar:
Als Pazifist (m/w/d) muss man sich doch nicht andauernd an verschiedenen Waffensystemen und deren Einsatzarten (https://youtu.be/KE5_QtLonQk) abarbeiten, sondern den Gedanken mit der Friedenstaube konsequent zu Ende denken:
Wir schaffen unsere Streitkräfte einfach ab und hoffen, dass es alle anderen auch machen. Drohnen hin oder her.
„Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin…“
Ich denke sie wissen wie das Brecht-Zitat weiter geht.
Zu ihren obigen Argumenten:
Rein nach der Logik wären sie für bewaffnete Drohnen nachdem (!) erneut ein Soldat im Einsatz durch Feindeinwirkung gestorben ist?
Die These von den hauptsächlichen Opfern durch Selbstmordattentate stimmt leider so auch nicht.
Es waren seit ca. 2011 vorallem Sprengfallen und Hinterhalte.
In beiden Fällen sind bewaffnete Drohnen hilfreich (ja auch bei Sprengfallen: https://augengeradeaus.net/2013/03/die-deutschen-und-die-killer-drohnen-in-afghanistan/).
Man kann diese Dinge aus guten Gründen grundlegend ablehnen, man kann aber auch zu einer anderen Meinung kommen.
Eigentlich der alte Grundstreit vom gerechten Krieg seit vielen Jahrhunderten.
Es an Drohnen aufzuhängen ist sicher emotional und medial plakativ, aber etwas mehr Ehrlichkeit von beiden Seiten der Debatte wäre hilfreich:
Entweder man ist bereit Gewalt für seine politischen Ziele (sei es Landesverteidigung, Auslandseinsätze oder bspw. Rettung von Staatsbürgern in Notlagen) einzusetzen oder eben nicht.
Die politischen Mehrheiten in Deutschland spätestens seit 1955 sehen eine militärische Verteidigung vor.
Mehr ehrliche Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Einsätzen und deren Durchführung ist sicher notwendig.
Aber vielleicht – von beiden Seiten – mit besseren Argumenten?
Wenn wir in ca. zehn Jahren gedanklich so seit weit sind Drohnen zu bewaffnen werden wir für die zehn dazu befähigte Drohnen fünf Lenkflugkörper kaufen. Das spiegelt die moderne Arbeitswelt wieder, Menschen teilen sich Schreibtische, Plattformen die Munition. SCNR, war ne lange Woche.
Na toll, am wichtigsten ist mal wieder die Ethik und das Internationale Recht. Wann versteht man im Parlament dass nur weil wir uns an internationales Recht und Moral halten wollen kein anderer Staat aus der Drohnentechnologie aussteigen wird. Somit setzen wir uns selber nur ins Abseits und riskieren bei einem wichtigen Ausrüstungsgegenstand ins Hintertreffen zu geraten.
@ Elsa Rassbach. Bewaffnete Drohnen sind nicht mehr vom Schlachtfeld wegzudenken. Sie haben hohe Ausdauer, können lange im Gebiet verweilen und riskieren nicht unnütz das Leben unserer Piloten.
Selbstmordattentäter kann man nicht stoppen, aber das können die meisten Waffensysteme nicht.
@T.W; Mir wird eine Fehlermeldung angezeigt dass ich Kommentare zu schnell schreibe. Was bezweckt das?
Was die Bevölkerung im Kriegsgebiet angeht, tut mir leid, mir ist das Leben unserer Soldaten wichtiger als die Befindlichkeiten einer Bevölkerung die in weiten Teilen die Taliban unterstützt.
Weil diese Einsätze ja auch so sicher sind…… Wenn sich die Bundeswehr auch kaum aus den Stützpunkten bewegt.
Corona ist eine Angelegenheit die ein zwei Jahre auf der Agenda stehen wird. Wir müssen mal wieder langfristig planen und genau das tun wir bei der Drohnendebatte. Die werden ja nicht heute bezahlt oder morgen sondern bis da überhaupt was kommt dauert es noch Jahre.
[Klar kann man sagen, internationales Recht interessiert nicht. Aber Kriegsverbrecher mag auch keiner. T.W.]