DroneWatch: Verteidigungsministerium legt Regeln für bewaffnete deutsche Drohnen vor
Pünktlich zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause hat das Verteidigungsministerium dem Bundestag seinen Bericht zur Debatte über die Beschaffung der Bewaffnung für Drohnen der Bundeswehr vorgelegt. Dazu gehören auch Grundsätze für den Einsatz von deutschen bewaffneten Unmanned Aircraft Systems (UAS), wie sie der Koalitionspartner SPD verlangt hatte. Der Bericht soll nach den Worten des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber als Grundlage für eine parlamentarische Befassung dienen.
Das Verteidigungsministerium hatte in den vergangenen Wochen eine auch öffentlich sichtbare Debatte vor allem mit Abgeordneten über das Vorhaben geführt, die bereits beschafften israelischen Heron TP-Drohnen der Bundeswehr zu bewaffnen. Hintergrund ist die Vorgabe des Bundestages, über die Bewaffnung der unbemannten Systeme gesondert zu entscheiden. Die Sozialdemokraten hatten dafür am (gestrigen) Donnerstag einen Kriterienkatalog festgelegt, in dem unter anderem die Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für Drohnen verlangt wird.
Tauber übermittelte den Bericht am (heutigen) Freitagabend an den Verteidigungsausschuss und verband das mit der recht deutlichen Aufforderung: Nun ist es an den Abgeordneten, die Debatte fortzuführen. Unsere Soldatinnen und Soldaten warten auf diese Entscheidung.
Wenig überraschend sprechen sich in dem Bericht zur bisherigen Debatte sowohl das Ministerium als auch die Bundeswehr für die Beschaffung bewaffneter UAS aus. Die völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Einsatz bewaffneter Drohnen seien die gleichen wie für den Einsatz anderer Waffensysteme, zudem werde ein Einsatz der Drohnen vom jeweiligen Bundestagsmandat für einen Einsatz bestimmt. Mit bewaffneten Drohnen könne zudem das so genannte Exzessverbot des Völkerrechts, das unverhältnismäßige Schäden unter Zivilisten verbiete, wegen der skalierbaren, präziseren und geringeren Waffenwirkung besser beachtet werden und Schäden in komplexen und urbanen Gefechtssituationen vermieden werden.
Das Verfahren für die Freigabe des Waffeneinsatzes sei zudem bei Drohnen nicht anders als bei bisherigen Einsätzen von Kampfflugzeugen, heißt es in dem Bericht. Dazu gehöre auch in multinationalen Einsätzen die Beschränkung auf nationale Vorgaben für den Waffeneinsatz, die von deutschen Offizieren im Befehlsprozess überwacht werde.
In dem Bericht werden auch Forderungen der SPD in ihrem Kriterienkatalog angesprochen: Die Stationierung der Kontrollstation für die Drohnen im Einsatzland selbst sei ebenso selbstverständlich wie die psychologische Begleitung der Operateure. Allerdings sei bei ihnen eine post-traumatische Belastungsstörung (PTBS) eher selten und kommt bei Drohnenbesatzungen weniger häufig vor , als bei Piloten im Einsatzgebiet.
Das Ministerium legte den Abgeordneten mit dem Bericht zwar Grundsätze für den Einsatz von deutschen bewaffneten Unmanned Aircraft Systems vor, warnte aber auch: Da die Einsatzregeln von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängen und nicht nur rechtliche Vorgaben umsetzen, lassen sich losgelöst von einem konkreten Einsatzkontext keine abstrakten Einsatzregeln z.B. für UAS-Pilotinnen und Piloten festlegen. Dennoch sind UAS-Pilotinnen und Piloten selbstverständlich an die im Rahmen eines konkreten Einsatzes geltenden Einsatzregeln gebunden. Allerdings bereite die Bundesregierung eine Initiative für internationale Einsatzprinzipien vor, mit der international verbindliche Regeln für den Einsatz bewaffneter Drohnen geschaffen werden sollten.
Die dem Bericht beigefügten Grundsätze enthalten, wenig überraschend, sehr allgemeine Regeln für den Einsatz, die an die Regeln für alle militärischen Waffensysteme angelehnt sind. Der Bundestag soll grundsätzlich vorher in einem Mandat den Einsatz bewaffneter Drohnen genehmigen und in Einsatzauftrag und -gebiet sowie den vorgesehenen Fähigkeiten die Grenzen dafür festlegen.
(Das scheint eine Erweiterung gegenüber der bislang geltenden Praxis – der Einsatz zum Beispiel von Artillerie im ISAF-Einsatz in Afghanistan war eine Entscheidung des Ministeriums, keine vorherige Mandatsentscheidung des Bundestages.)
Für den Waffeneinsatz selbst werden ebenfalls Regeln genannt:
Der Waffeneinsatz mittels eines UAS bedarf außer in Selbstverteidigungssituationen grundsätzlich der ebenengerechten Freigabe durch einen militärischen Entscheidungsträger (in der Regel Stabsoffizier aufwärts) unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters. Es gilt der Grundsatz, je wahrscheinlicher zivile Kollateralschäden sind, desto höher die Entscheidungsebene.
Auch das ist prinzipiell angelehnt an die Waffenwirkung vor allem von Kampfflugzeugen.
Das Verteidigungsministerium plant die Veröffentlichung dieses Berichts und der Grundsätze für die kommende Woche; aber das ist ja auch schon mal Lesestoff für dieses Wochenende:
20200703 BMVg_Bericht_bewaffnete_Drohnen
(Archivbild: Heron TP auf der ILA 2018 in Berlin)
Bzgl. des Personaleinsatzes sollte in der Debatte nicht außer Acht gelassen werden, dass zum Personalumfang, welcher für den Einsatz der UAS bzw. deren Bewaffnung verantwortlich zeichnet, ebenso Luftbildauswerter gehören. Diese beschäftigen sich umso intensiver mit den Situationen am Boden, tragen maßgeblich zum
Sensoreinsatz bei und werden künftig im Falle von Waffeneinsätzen das entscheidende Assessment für den Entscheidungsträger liefern, sowie die anschließende Wirkung im Rahmen des battle damage assessments beurteilen.
Den Waffeneinsatz entscheidet … der Rechtsberater.
Der Rechtsberater entscheidet gar nichts. Er berät, was ja schon die Funktionsbezeichnung nahe legt.
@Klaus-Peter Kaikowsky (KPK) sagt: 03.07.2020 um 20:06 Uhr
„Den Waffeneinsatz entscheidet … der Rechtsberater.“
Dann wäre es ein schwacher örtlicher Kommandeur.
Beides nicht ganz ausgeschlossen, aber ich hoffe nicht die Regel ;)
@KPK:
Die Rolle des Rechtsberaters ist auch kein drohnenspezifisches Thema.
Grundsätzlich interessiert an dem Bericht ist aus meiner Sicht:
„Außerhalb bewaffneter Konflikte kann der Einsatz bewaffneter UAS in Betracht kommen,
sofern und soweit die völkerrechtlichen Grundlagen (z.B. eine VN-Sicherheitsratsresolution nach Kapitel VII) die Anwendung bewaffneter Gewalt erlauben. Der Einsatz bewaffneter UAS ist in diesen Situationen etwa zur Selbstverteidigung sowie, unter Einhaltung des im jeweiligen Einzelfall einschlägigen Rechtsrahmens und der operativen Vorgaben, zum Schutz oder zur Auftragserfüllung denkbar.“
Wenn ich die Lage in den aktuell nach Kapitel VII VN-Charta mandatierten Einsätzen der Bundeswehr richtig verstehe (Afghanistan, Mali, Irak), dann befinden sich diese Länder zumindest regional begrenzt in einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt.
Genau deswegen ist es ja ein Mandat nach Kapitel VII („robustes Peacekeeping“).
Eine Begrenzung auf Selbstverteidigung ist Kapitel VI und aus den Lehren der 90er Jahre (!) – Ruanda und Srebrenica – hat die UN verstärkt Kapitel VII erlaubt. Seitdem wird darüber intensiv diskutiert wie dies ausgestaltet werden soll (Peacekeeping without Peace).
Die Abgrenzung des BMVg zwischen bewaffnetem Konflikt und Selbstverteidigung bei Kapitel VII ist da schon recht merkwürdig.
Aber politisch nachvollziehbar, da man dann ja wirklich über Gewaltanwendung zur Auftragserfüllung reden müsste.
Die spätere Erwähnung von hostile intent und hostile act in Szenarien zur Selbstverteidigung (= unmittelbar bevorstehender Angriff) sind da weiterhin nicht stringent.
Im Ergebnis ist alldas aber nur eine Fußnote, da es in der Koalition vorallem darum geht bis zur nächsten Wahl nichts zu entscheiden.
Die Genehmigung durch den Bundestag ist vermutlich eher ein Lolli. Im Ministerum ist man es ja gewohnt, dicke Bretter zu bohren und denkt in Jahrzehnten.
Irgendwann – bei der Stabilisierungsmission Nr.17 oder so – ist der Drohneneinsatz dann nur ein Unterkapitel bei der Mandatsvorlage kurz vor den Bestimmungen zur Abwasserentsorgung und wird nichts Besonderes mehr sein – aber dazu muss man halt auch mal den ersten Schritt hinkriegen.
Die rasche Vorlage der gefordertern Grundsätze zeigt, dass man jetzt zugebissen hat. Mal sehen, ob Tauber diesen positiven Drive beibehalten kann!