Dokumentation: Kriterien der SPD für Entscheidung über Drohnen-Bewaffnung (m. Nachtrag)
Nach dem grundsätzlichen Signal, einer Beschaffung von Waffen für Drohnen der Bundeswehr zuzustimmen, hat die Spitze der SPD-Bundestagsfraktion ihren Kriterienkatalog für eine Zustimmung vorgelegt. Nach einem entsprechenden Konzept für die Bewaffnung, das das Verteidigungsministerium vorlegen will, soll eine weitere politische und öffentliche Debatte folgen.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gabriela Heinrich hatte bereits am vergangenen Sonntag in einem Zeitungsinterview unter Bedingungen eine Zustimmung ihrer Fraktion zur Beschaffung von Waffen für die unbemannten Systeme vom Typ Heron TP angekündigt, die die Bundeswehr ab dem kommenden Jahr einsetzen will. In einem Brief an die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten am (heutigen) Donnerstag nannten Heinrich, der verteidigungspolitische Sprecher Fritz Felgentreu und der abrüstungspolitische Sprecher Karl-Heinz Brunner die Kriterien im Detail.
Aus dem Schreiben (Liebe-Freunde-Brief) die wesentliche Passage:
Wir fordern harte und verbindliche Kriterien
Die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker unserer Fraktion aus den Bereichen Außen, Sicherheit und Verteidigung, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben den Prozess von Beginn an kritisch und konstruktiv begleitet. Wir haben uns intern sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und uns auch in den Veranstaltungen des Bundesverteidigungsministeriums eingebracht. Im Ergebnis haben wir einen strikten Forderungskatalog erstellt, den wir im Rahmen einer Entscheidung über die Bewaffnung von Drohnen umgesetzt wissen wollen. Unsere klaren Forderungen gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium sind:
• Ausdrückliches Verbot von extralegalen Tötungen, um die strikte Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten und uns ausdrücklich von der Praxis einzelner anderer Staaten abzugrenzen.
• Kategorische Ablehnung von vollautomatisierten Drohnen und anderen Waffensystemen, um die finale Entscheidung über den Einsatz von Waffengewalt stets auf einem menschlichen Urteil begründen zu können.
• Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für Drohnen, um ein Höchstmaß an Transparenz beim Einsatz von Drohnen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu erzeugen. Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass das Parlament bei Veränderungen der allgemeinen Einsatzregeln informiert wird.
• Einsatz von Drohnen nur dann, wenn dieser explizit im jeweiligen Bundeswehrmandat vorgesehen ist, um auch hier ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle zu erzielen.
• Verortung des operativen Hauptquartiers mit den Kontroll- und Steuereinheiten für Drohnen im Einsatzland, um mögliche völkerrechtliche Verwerfungen beim Einsatz von Drohnen auszuschließen.
• Größtmögliche Fürsorge und psychologische Begleitung für das Bediener- und Kontrollpersonal, um mögliche psychische Belastungen auszugleichen.
Mit diesem Forderungskatalog setzen wir einen strengen Maßstab für eine Bewaffnung von Drohnen. An diesem wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Entscheidungsfindung messen lassen müssen. Eine Entscheidung für die Bewaffnung von Drohnen kann nur mitgetragen werden, wenn unsere Forderungen erfüllt werden.
Die weitere Einbindung der Fraktion
Das Bundesverteidigungsministerium wird einen Entwurf eines sogenannten Fachkonzeptes erstellen, in dem sich unsere Forderungen wiederfinden müssen. Sobald das Konzept vorliegt, wird die politische und öffentliche Debatte über die Bewaffnung von Drohnen in die entscheidende Phase gehen.
Das Papier werden wir intensiv prüfen und uns kritisch damit auseinandersetzen. Dazu beabsichtigen wir, eine öffentliche Anhörung mit Expertinnen und Experten im Deutschen Bundestag durchzuführen und das Fachkonzept auf Herz und Nieren zu prüfen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Anhörung wesentlich dazu beitragen wird, die öffentliche Diskussion zu fördern und unseren Entscheidungsfindungsprozess zu unterstützen.
Die Entscheidung für oder gegen die Bewaffnung von Drohnen kann nur auf einer soliden fachlichen und politischen Grundlage getroffen werden. Wir sind davon überzeugt, dass wir einen transparenten und ausgewogenen Prozess eingeleitet haben, der eine sorgfältige und gewissenhafte Entscheidung für uns ermöglicht.
Neben den Bedingungen, die Heinrich im Wesentlichen bereits in ihrem Interview genannt hatte (und die zum Teil bereits im Koalitionsvertrag stehen), fällt auf: Aus Sicht der Sozialdemokraten ist die öffentliche Diskussion über bewaffnete Drohnen nicht abgeschlossen, sondern wird nach dem vom Verteidigungsministerium vorzulegenden Konzept erst recht fortgesetzt. Und dazu soll auch eine öffentliche Anhörung im Bundestag gehören.
Was das für den Zeitplan bedeutet, ist noch offen. Und unklar ist damit, ob die zwar nicht öffentlich kommunizierte, aber wohl vorhandene Absicht des Ministeriums bestehen bleiben kann, eine formale Beschaffungsentscheidung noch in diesem Jahr herbeizuführen.
Nachtrag: Die israelische Luftwaffe hat einen Bericht zur Ausbildung der deutschen Drohnen-Bediener veröffentlicht:
The IAF Squadron that trains German Crews
(Archivbild: Heron TP bei der israelischen Luftwaffe – Israeli Air Force)
„Sobald das Konzept vorliegt, wird die politische und öffentliche Debatte über die Bewaffnung von Drohnen in die entscheidende Phase gehen.“
Offensichtlich will die Fraktionsspitze das Thema bis zum Ende der Legislaturperiode weiter hinauszögern. Also dann im Herbst erneut eine Anhörung im Bundestag.
Auch die explizite Erwähnung im Mandat ist weiterhin systematisch fragwürdig, da die Parlamentsbeteiligung bisher so nicht funktioniert. Gleiches gilt weiterhin für die geforderten allgemeinen Einsatzregeln.
Dann mal abwarten wann das BMVg ihren Beitrag in Form des angekündigten Einsatzkonzeptes abliefert.
Dazu passend auch der jüngste Beitrag der Fundamentalopposition der LINKEN:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920502.pdf
Zur allseitigen Vorbereitung der geplanten Anhörung im Bundestag noch ein Lesetipp:
https://augengeradeaus.net/2014/07/dronewatch-wortprotokoll-der-bundestags-anhoerung/
Eine niveauvollere Anhörung erwarte ich nicht wirklich. Dafür gab die #drohnendebatte2020 von keiner Seite einen Anlass.
„… soll eine weitere politische und öffentliche Debatte folgen“.
Noch ne Debatte, die wievielte in einer Dekade?
Der Kriterienkatalog umfasst Binsen.
Es reicht.
Okay, wenn man ein Konzept vorlegt und es hagelt Kritik aus allen Rohren, die aber in sich widersprüchlich ist, dann weiß man, dass man etwas richtig gemacht hat.
Alles Binsen? Wirklich? Dann gibt’s ja global kein Problem mit dem Einsatz von Drohnen, nehme ich an. Alles easy im Völkerrecht, chill mal alter.
Und dass die SPD sich bewegt zählt gar nicht? Ist dann auch kein Unterschied zur „Totalopposition“ der Linken? Na dann kann man ja auch wieder „nein“ sagen, recht so?
Und wenn die Debatte bisher nicht qualifiziert war, dann sind auch alle Versuche sinnlos eine qualifizierte Debatte zu organisieren nehme ich an? Ich nehme an es gibt auch keinerlei offene Fragen mehr, z. B. ab wann im Kontext autonomer Systeme von einer „kill“ Entscheidung zu sprechen ist? Denken wir an Schwärme von vernetzen Flugkörpern, die auf pop up threats reagieren.
Meine Herren!
Eine sehr geschickte politische Position.
Die eigenen Fachpolitiker werden nicht blamiert. Man lehnt nicht endgültig ab, stimmt aber auch nicht voreilig zu. Die geforderte öffentliche Debatte rettet die SPD über die Legislaturperiode. Wenn es dann eine linke Mehrheit gibt, hat sich das Thema von selbst erledigt. Wenn schwarzgrün oder Schwarzgelb an die Regierung kommen, dann haben andere das Problem der Öffentlichkeit zu erklären. Es darf nur nicht die Höchststrafe eintreten und das Wahlergebnis wieder schwarzrot erzwingen. Dann wird die SPD doch noch endgültig Farbe bekennen müssen.
….. das Problem löst in dieser Legislaturperiode keiner mehr.
Erst wenn Esken & Borians die SPD vollends an die Wand gefahren haben wird’s eine, für die Bundeswehr, positive Lösung geben.
Mit einer schier endlosen Debatte, immer neuen Prüfungen und aus meiner Sicht absurden Forderungen, wie der Verordnung der Leitstelle im Einsatzland, versucht die SPD die Ausrüstung der Bundeswehr mit dem Einsatzmittel Drohne aufzuhalten. Das schafft weder Vertrauen, noch vermittelt es den Eindruck, die Politiker dieser Partei wollen eine gutausgerüstete „Parlamentsarmee“. Es ist einfach nur peinlich. Leider scheint der eindeutige militärische Ratschlag wenig zu zählen. Bedauerlich und kurzsichtig, auch Soldaten sind Wähler und daran mangelt es dieser Partei offensichtlich.
[Tja, dumm gelaufen, dass die Bundeswehr die aus Ihrer Sicht „absurde Forderung“, die Drohnen aus dem Einsatzland zu steuern, schon seit Jahren so praktiziert. Ein bisschen Realitätscheck wäre bisweilen ganz gut. T.W.]
Wie von Felix angesprochen sollte in diesem Kontext auch von zunehmender Autonomie in Waffensystemen gesprochen werden. Dazu gibt es leider keine ausdrücklichere Position. (Die SPD-Fraktion hatte Anfang 2019 ein Positionspapier beschlossen, die Position aber nicht mit Druck weiterverfolgt; zu finden auf ihrer Fraktionsseite.) (Bei der Union ist mir entsprechendes gar nicht bekannt.)
Allerdings ist jetzt, nicht in 5-10 Jahren, zu klären, was „finale Entscheidung über den Einsatz von Waffengewalt“ bedeutet. Bloßes Abfeuern einer Waffe, die Zielauswahl, und wie eng erfolgt die Auswahl? Noel Sharkey hatte vor Jahren fünf Stufen definiert (https://www.law.upenn.edu/live/files/3948-sharkey—human-control-of-weapons-pf-draftpdf):
(1) Der Mensch erwägt selbst die Zielauswahl, bevor er das Ziel angreift; (2) Ein Computerprogramm stellt eine Liste mit Zielen zur Verfügung, der Mensch wählt anschließend das Ziel aus, das er dann selbst angreift; (3) Das Programm wählt das Ziel aus, der Mensch muss diese Auswahl vor dem Angriff aber aktiv bestätigen; (4) Das Programm wählt das Ziel aus, der Mensch hat eine bestimmte Zeit zur Verfügung, um gegen diese Wahl sein Veto einzulegen; (5) Das Programm wählt das Ziel aus und greift es ohne weitere menschliche Einflussnahme selbständig an.
Problematisch wird es, wenn der Mensch unter Zeitdruck das vom Programm ausgewählte Ziel angreift (3); menschliche Kontrolle wäre nur scheinbar gegeben.
Würden bei „Autonomen“ entsprechende Stoppsignale eingezogen (z.B. bei (2)), sollte eine Zustimmung zur Bewaffnung jedenfalls erreichbar sein. Bisher ist auf politischer und militärischer Ebene die Positionierung dazu ziemlich dürr…
Wer zum Thema Autonomie – welches bekanntlich nichts mit der hier zur Diskussion stehenden Bewaffnung der Heron TP zu tun hat – und menschlicher Kontrolle etwas tiefer einsteigen möchte, sei ein ganz neuer Report von SIPRI und dem ICRC empholen, zu finden hier: https://www.sipri.org/sites/default/files/2020-06/2006_limits_of_autonomy.pdf
Außerdem beschäftigt iPRAW sich damit, z.B. hier: https://www.ipraw.org/human-control/
Und, wenngleich schon etwas länger her, mit Blick auf den deutschen Kontext gibt es auch (an Sharkey angelehnte Empfehlungen), hier: https://www.boell.de/de/2018/05/23/autonomy-weapon-systems?dimension1=startseite
Schönes Wochenende allerseits, FS
@kevo Wenn man nach Ihren verschiedenen Problemstellungen geht könnte man das genauso auf Marschflugkörper anwenden. Da gab es meines erinners weniger Bedenken.
@ Kevo
Was Sie beschreiben ist in anderen Bereichen der Militärtechnik schon längst realisiert und damit kalter Kaffee !
Jedes FÜWES (Führungs- Waffen- Einsatz- System) von unseren Marineschiffen, wählt selbstständig die größte momentane Bedrohung für das Schiff aus und diese Bedrohuhg wird dann durch den Soldaten am Abschussknopf bekämpft. Das gleiche gilt für die Missionsavionik von modernen Kampfflugzeugen. Auch hier wählt der Computer die momentan größte Bedrohung für das Lfz aus und dies wird dann vom Piloten im Selbstschutzverfahren bekämpft.
Also warum sollte bei dem Drohneneinsatz nicht ein Computer wählt das aus, die Kamera der Drohne bringt es optisch auf den Bildschirm, der Pilot oder Operatuer bestätigt das Ziel und drückt den Auslöseknopf der Waffe ?
Zitat:
„Problematisch wird es, wenn der Mensch unter Zeitdruck das vom Programm ausgewählte Ziel angreift (3); menschliche Kontrolle wäre nur scheinbar gegeben.“
Das Gegenteil ist der Fall. Im Normalfall macht der Computer bei der Zielauswahl weniger Fehler als der Mensch !
@Wetzelsgruen
Von 1990 bis 2009 versah die CL-289 als Aufklärungsdrohne ihren Dienst u.a. auf dem Balkan, bei SFOR und der Kosovo Verification Mission (KVM) im OSZE Auftrag. Start und Steuerung erfolgten von MOSTAR (BOH), bzw. von TETOVO (MAZ) aus. Mazedonien war Stationierungsort, da dies AoR/SFOR war und musste genutzt werden, da die OSZE ALBANIEN 1999 unter serbischem Druck verlassen musste. Es wurden dabei auch Aufklärungsaufträge für COMSFOR/SARAJEVO, U.S. Dreisterner abgeflogen.
Im November 2005 übergab Rheinmetall Defence Electronics das System Kleinfluggerät für Zielortung (KZO) offiziell an die Bundeswehr, das unverändert zur Zielaufklärung bei der ArtTr in Verwendung steht, derzeit auch noch in der Heeresaufklärungstruppe.
Beide Systeme wurden von Beginn an aus dem Einsatzland über die jeweilige Bodenkontrollstation (BKS) gestartet/gesteuert. Gleiches trifft auf die meist taktische aber auch operativ ausgerichtete Einsatzplanung zu.
Im Fall TETOVO könnte spitzfindig argumentiert werden, dass die Aufklärungsräume in ALBANIEN lagen, nicht in MAZEDONIEN. Dies träfe rein geografisch zu, ließe aber den Westbalkan als AoR für SFOR außer Betracht, womit das Einsatzland wieder erfasst ist.
Jedenfalls lag die Missionsdurchführung nie auf deutschem Staatsgebiet. Eine derartige Vorgehensweise widerspricht auch deutschem taktischen Verständnis nach Einheitlichkeit von Führung und Durchführung eines Gefechtsauftrages. Der taktische oder operative Führer kann das Aufklärungsergebnis gründlicher zuordnen, sofern er den Raum kennt und dort auch verfügbar ist. Nur nette Bilder/Videos bilden dies allein nicht ab.
Eine Steuerung analog zum U.S. Verständnis war nie beabsichtigt. Insofern betrachte ich die diesbezügliche Diskussion im politischen Raum auch mehrheitlich als Argument zur Beruhigung der eigenen Anhängerschaft. Es wird dargestellt, wie „streng man doch die Bw reglementiert“, zur Absicherung einer eigenen zustimmenden Mehrheit. Alles nur vorgeschobene Argumentation, denke fast an Bilderschieberei.
So ein „Unsinn“.
Wo ist denn der Unterschied zwischen: Drohne-Jagdbomber, Drohne-Artilleriegeschütz, Drohne-Scharfschütze.
Teile der Politik sind anscheinend noch nicht in der heutigen Zeit angekommen.