BGH wird entscheiden: Bundeswehr-Lagemeldung urheberrechtlich geschützt?
Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 9. Februar kommenden Jahres darüber verhandeln, ob die Lagemeldungen der Bundeswehr für das Parlament urheberrechtlich geschützt sind und deshalb nicht veröffentlicht werden dürfen. Die BGH-Pressestelle bestätigte am (heutigen) Donnerstag auf Anfrage von Augen geradeaus!, dass das Gericht die so genannte Nichtzulassungsbeschwerde der Funke-Mediengruppe zur Entscheidung angenommen hat. Damit ist die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zulässig, das vor zwei Jahren entschieden hatte, dass die Papiere den Schutz des Urheberrechts genießen und deshalb nicht
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