Litauen setzt Kauf weiterer G36-Gewehre vorerst aus (Neufassung)
Die Debatte über Präzisionsprobleme beim Sturmgewehr G36 der Bundeswehr hat erstmals zu einer Reaktion von Nutzern dieser Waffe außerhalb Deutschlands geführt. Litauen setzte den Kauf von 8.000 weiteren G36 vorerst aus und will den Abschluss der Untersuchungen in Deutschland abwarten, sagte der litauische Verteidigungsminister Juozas Olekas am (heutigen) Dienstag dem litauischen Nachrichtenportal 15min.
Das baltische Land hat bisher für 12,8 Millionen Euro Sturmgewehre dieses Typs sowie Zubehör und Werkzeug zur Instandsetzung erworben, berichtete 15min unter Berufung auf das litauische Verteidigungsministerium. Die Streitkräfte hätten bei ihren Missionen in Afghanistan und im Irak keinerlei Probleme gehabt, betonte Olekas: Die Einschätzung unserer Soldaten ist, dass es eine gute Waffe ist.
Nach Angaben des Ministers will sein Land den Kauf der zusätzlichen G36 wie geplant fortführen, falls nicht bei den deutschen Untersuchungen erhebliche Mängel gefunden würden: Aber da die da die Deutschen einige Zweifel haben, haben wir die Beschaffung angehalten und wartet auf eine endgültige Antwort.
Litauens Streitkräfte sind ebenso wie die spanische Armee und Einheiten anderer Länder mit dem G36 ausgerüstet. Bislang hatte es von diesen Nutzern keine Beschwerden über Präzisionsprobleme mit diesem Gewehr gegeben, wie sie von der Bundeswehr festgestellt worden waren.
Die Originalmeldung von 15min findet sich hier; eine Google-Übersetzung aus dem Litauischen hier.
Unterdessen meldete der Südwestrundfunk ebenfalls am Dienstag, dass das Verteidigungsministerium grünes Licht für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Bekanntwerdens von internen Informationen über das G36 gegeben habe:
Nach Informationen des Südwestrundfunks hat das Bundesverteidigungsministerium die Staatsanwaltschaft Bonn formell zu Ermittlungen ermächtigt. Die Staatsanwaltschaft soll herausfinden, ob vertrauliche Unterlagen aus den Behörden unerlaubt an Journalisten weitergegeben wurden. (…) Das Bundesverteidigungsministerium unterstütze entsprechende Ermittlungen „uneingeschränkt“, so ein Sprecher.
(Angesichts des Gewichts der Informationen habe ich die Geschichte mal umgedreht.)
(Foto: Ehrenwache mit G36 an Bord der Fregatte Schleswig-Holstein beim Besuch von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen am 4. Juli 2015)
M.E. ein „Nebenkriegsschauplatz“, der aber aus vielerlei Gründen auch zu durchpflügen ist.
vor allem uralter kaffee: die sta-ermittlungen wegen geheimnisverrat (eine routine-veranstaltung, wenn VS-V akten in der presse auftauchen) sind doch schon vor monaten begonnen und vom bmvg „freigegeben“ worden – genau wie 2013 als der WTD bericht im SPIEGEL zitiert wurde.
Der SWR im Sommerloch mit altem Käse und kaltem Kaffee:
„Anzeige erstattet hatte der Hersteller Heckler & Koch am 28. November 2014, nachdem Berichte bekannt wurden, ….. Das Verteidigungsministerium erteilte im Frühjahr 2015 der Staatsanwaltschaft Bonn die erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung……hat der zuständige Referatsleiter des Ministeriums im Januar 2015 Staatssekretär Gerd Hoofe angeschrieben …………es bestehe „ein erhebliches Interesse daran, einen möglichen Geheimnisverrat im eigenen Haus bzw. nachgeordneten Bereich aufzuklären, um mögliche Sicherheitslecks zu schließen und künftige Taten durch Abschreckung zu verhindern.“……. „Darüber hinaus dürfte die Versagung der Ermächtigung bei der Fa. Heckler & Koch zu Irritationen führen, die als Vertragspartnerin der Bundeswehr durch Veröffentlichung der Vorlage ebenfalls ………REPORT MAINZ hatte im September 2013 ein vertrauliches Dokument des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung zitiert, in dem das Amt 2011 nach Tests zu der Einschätzung kam, dass am G36 ….. In einem zweiten Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Bonn gegen Unbekannt wegen der Herausgabe vertraulicher Dokumente des Bundesrechnungshofes….Auch diese Ermittlungen wurden durch eine Anzeige der Firma Heckler & Koch ausgelöst. Auf die Frage, ob Heckler & Koch mit den Anzeigen eine kritische Berichterstattung über das G36 unterbinden wollte, antwortete das Unternehmen nicht gegenüber dem SWR.“
Tja, der Blickzaun ist dicht ;-)
Das BWI Infotool informiert seit ein paar Tagen, das die dienstlichen Rechner einem „Sondersicherheitsscan“ unterzogen werden, welcher nicht abgebrochen werden kann.
Aber da geht es sicher um irgendwas anderes Belangloses.
Formaljuristisch und materiell-rechtlich ist das ja alles in Ordnung und so ohne weiteres können und dürfen auch keine eingestuften Unterlagen des BAAINBw und des BRH „informell“ an die Medien gehen (falls das denn überhaupt der Fall war, siehe Beitrag von @gebauerspon)
Aber langt denn nicht schon die bisherige „Schmutzwäsche ums G36“?
Egal ob die Staatsanwaltschaft fündig wird (wurde) und anklagt, oder auch nicht, der SWR scheint im Sommerloch mit seinem kalten Kaffee nur darauf zu bauen, daß jetzt automatisch wieder aufschwimmt, daß „das BMVg (bis Ende 2013 TdM & SB) alles wußte und außer Vertuschen und Ignorieren nichts unternommen hat.“.
Das Thema G36-U-Ausschuß ist durch und der Rest ist erst einmal durch BMVg und H&K „juristisch eingedost“! Daran wird auch der SWR nichts ändern. Unser Innenminister kann also ungestört weiter agieren.
Das erinnert mich wieder daran, daß wir immer noch kein vernünftiges Anti-Korruptionsgesetz und kein Whistleblower-Schutzgesetz haben.
Die Ergebnisse könnten dann natürlich auch als Ablenkung dienen… Tarnen und täuschen.
Eigentlich nicht mehr zu ertragen,G36 und kein Ende. Da hilft nur “ defensive look away“. Irgendwann ist’s vorbei, hoffentlich. Ich schaue nicht mehr hin.
Jetzt gehen HK wegen dem BmVg auch noch Exportaufträge durch de Lappen….
Einen Herrn Gabriel wird es wohl freuen, sinkt doch so die Quote für den Export von Kleinwaffen. ….. Ziel erreicht.
Ich, weiß, die Hitze… Aber auch die ist keine wirkliche Entschuldigung für unsinnige Kommentare.
(Zurück zu den letzten Meldungen hier über den Rüstungsexportbericht und mal nachlesen: Strittig sind immer die Waffenexporte in Drittländer; von Kleinwaffenexporten in NATO-Länder ist da eigentlich nicht die Rede.)
@Hans Schommer zu Ihrem Beitrag http://augengeradeaus.net/2015/07/g36-hecklerkoch-geht-vor-gericht-in-die-offensive/#comment-203356:
Ein neues Gehäusematerial des G36 könnte ja auch für Litauen von Bedeutung und im fall sehr klärend sein.
Ferner führte Marco Seliger in seinem Bericht „Streitobjekt G36: Warum es nur Verlierer gibt“ vom 27. April 2015 (https://www.reservistenverband.de/Archiv?menu=0299&newsid=30517), dort drittletzter und vorletzter Absatz, unmißverständlich aus, daß bei einem Wechsel auf ein wärmeresistenteres Spritzgussmaterial von Mehrkosten i.H.v. ca. 5 € pro Gewehr auszugehen ist und daß unter Hinweis auf die lfd. Ermittlungen das BMVg und H&K auf diesbezügliche Fragen „blocken“.
Nun muß aber mit meinem offiziellen KVP-Vorschlag eine Bescheidung meines seinerzeitigen Verbesserungsvorschlags vom November 2013 erfolgen und es ist mittlerweile nahezu egal, ob diese negativ oder positiv ausfällt, denn in beiden Fällen haben das BMVg bzw. die Bw und auch H&K stets den „schwarzen Peter“. Es geht ja unmittelbar um den G36-Gehäuse-Werkstoff bzw. das PolyAmid Nylon P6.6 und dessen Substitution, also um dessen sehr fragliche werkstofftechnische und waffentechnische Eignung.
Für ehemalige Angehörige des HFlgKdo 3 wurde übrigens noch heute um 17:00 Uhr (!) vom BAIUDBw die Zuständigkeit des KVP-Beauftragten der DSK in Stadt Allendorf bestätigt und mein Antrag an DSK-Controlling per Lotus Notes auch schon avisiert.
Bei aller Bescheidenheit meines Vorschlags, aber dessen möglicherweise ganz erheblicher funktionaler und wirtschaftlicher Nutzen, wäre es vielleicht in der Tat klüger gewesen, wenn die angeschriebenen Herren aus Koblenz, Bonn und Berlin seinerzeit auf meinen Brief reagiert hätten. Ausserdem hätte man bei einem Halbzeugwechsel ein eingefärbtes Spritzgussgranulat einsetzen und sich die m.M.n. absolut lächerliche „Schlämmkreidenummer“ des Team Infanterie unter Brigadegeneral Gert-Johannes Hagemann (Kdr der Infanterieschule in Hammelburg und General der Infanterie), eine der zahlreichen G36-Arbeitsgruppen/Kommissionen zum G36 ersparen, können.
Nachtrag: @T.W. Zu „Ich, weiß, die Hitze… Aber auch die ist keine wirkliche Entschuldigung für unsinnige Kommentare:
Ironiemod an: Das kostet je unsinnigen Kommentar mindestens 10 € bei Straßenmusik oder bei der Hitze einen Gutschein für 3 Berliner Weiße (Waldmeister bitte, weil von Farbe und Geschmack infantrienah).
Ironiemod halb off: Jedes Medium das hier abschreibt, sollte bitte auch an Straßenmusik denken: Headlines in so Medien wie ANDREA DORIA oder in CORRIERE NOVO TEDESCO wie z.B. „Heeresbelüfterveteran setzt BMVg beim G36 mit Plaste und Elaste systematisch unter Druck“, wie in AUGEN GERADEAUS berichtet, kosten mindestens 500 € Plagiatsgebühr extra.
Ironiemod ganz off: Sorry, das Thema G36 samt dazugehöriger Fehlerkultur des BMVg und auch H&K ko..en einen so langsam an und es gibt wirklich Wichtigeres zu tun!
Nein, es ist nicht die Hitze ;) Es ist das Vorgehen des BMVg, was mich dazu zu einer Spekulation über die Beweggründe der systematischen Zerstörung der Reputation einer deutschen Waffenschmiede grübeln läßt. Diese Frage als Unsinnig zu bezeichnen, ist mE etwas oberflächlich.
Nachtrag: Wenn zu den nicht genehmigten Exporten, die genehmigten annulliert werden, bleiben unterm Strich keinerlei Ausfuhren/Geschäfte mehr.
@ Thomas Bernhardt | 07. Juli 2015 – 14:21
Das erinnert mich wieder daran, daß wir immer noch kein vernünftiges Anti-Korruptionsgesetz …
Das empfinde ich als verständliche Überlegung, allein bei genauem hinsehen: hierzu gibt es ausreichend Rechtsnormen.
…und kein Whistleblower-Schutzgesetz haben.
mMn benötigen „wir“ das auch nicht.
Es wird wohl noch etwas dauern, bis dieser Themenkomplex Gewehr G36 aufgelöst sein wird.Ich hoffe, und setze darauf, dass H&K und das BMVg den Disput ordentlich zu Ende bringen und man zu konstruktiver Dialogführung zurückkehrt. Es gibt schon genug Verlierer in dem Spiel.
@audio001: Ihr Kommentar gemäß http://augengeradeaus.net/2015/07/g36-hecklerkoch-geht-vor-gericht-in-die-offensive/#comment-203368 darf hier rübergezogen und beantwortet werden, da letztendlich auch für den Fall Litauen von vehementen Interesse.
Gemäß Drucksache 18/4921 Deutscher Bundestag vom 18.05.2015 (siehe den von Ihnen eingstellten Link) soll beim G36-Gehäuse ein Bond aus PA6–GF35 wie Ultramid B3WG7 mit angeblich nicht signifikanten Polyethylen-Anteilen eingesetzt werden. Andere und frühere Quellen berichteten dagegen von dem Einsatz des höherwertigen Polyamids P 6.6.
Da ich schon sehr früh bzw. bereits in 2013 in die „Werkstoff-Diskussion“ eingestiegen bin und dies auch sehr heftig und konsequent sowie durchaus fundiert (vgl. http://augengeradeaus.net/2013/11/g36-das-baainbw-protokoll/#comments ff.), unterstellte ich stets im Sinne von „in dubio pro reo“ (d.h. das BMVg, das BWB und H&K betreffend) das höherwertigere, aber ebenfalls waffentechnisch defizitäre P 6.6.
Wenn jetzt denn tatsächlich mit der von Ihnen zitierten Bundestagsdrucksache das klassische Zahn-, Haar und Klosettbürsten-. Kochlöffel-, Küchenmaschinen- sowie Paint-Ball-Waffen- und Wasser-Druck-Pistolen-Material, nämlich das gegenüber P6.6 noch minderwertigere P6 eingesetzt und dies bewiesen wurde, desto schlimmer!
In der Tat sollte man deswegen auch noch die Unterschiede zwischen P6 und PA6.6 gemäß der Materialkennblätter tunlichst und hinsichtlich der thermischen und klimatologischen Grenzwerte beachten.(… dies gilt auch für die Staatsanwaltschaft am LG Koblenz und das Landgericht selber)
re: Vtg-Amtmann
Es hatten sich ja mehrere Kommentatoren bereits mit dem Thema „Werkstoff“ beschäftigt und ob und inwieweit der Werkstoffmix möglicherweise einer besonderen Würdigung bei bestimmten Handwaffentypen, wie z.B. eines Sturmgewehrs bei bestimmten Einsatzszenarien und bestimmten Umwelt- und Umfeldbedingungen, bedarf!?
Ganz allgemein lege ich dem an dem Thema „Thermoplast“ interessierten Mitleser noch die Lektüre eines Aufsatzes von von Prof. Dr. Samuel Affolter „Langzeitverhalten von Thermoplasten“, siehe unter http://www.bosy-online.de/Korrosion/Alterung_SA.pdf ) ans Herz!
Ohne mich von Thema entfernen zu wollen, darf ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf aufmerksam machen, das z.B. der Bundesrechnungshof im Zusammenhang „mit der Lagerung“ (hier konkret von 7,62 mm Munition) auf eine Lagerungsproblematik aufmerksam gemacht hatte! (siehe unter: Deutscher Bundestag Drucksache 17/7600 vom 14. 11. 2011 Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof „Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2010“, Seite 252ff „Bundeswehr lässt Gewehrmunition im Wert von mindestens 46 Mio. Euro verrotten“; der link hierzu http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/076/1707600.pdf )
Was für mich zu der Frage führt (zu der man/frau sich sicher auch im BMVg frühzeitig Gedanken gemacht haben könnte!?), wie denn über einen Nutzungszeitraum von 20 Jahren eine sachgerechte Lagerung von z.B. aus Polyamid gefertigten Handwaffen aussehen müßte, um den definierten Zustand des Materials (zu einem bestimmten Zeitpunkt) über den Nutzungszeitraum zu erhalten?
Mir persönlich sind keine konkreten Vorgaben der Bw im Fall des G36 zur Lagerung bekannt, die auf den Werkstoff Polyamid, unter der Maßgabe einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, bezug nehmen!?- Möglicherweise gibt es aus dem Kreis der Mitleser hierzu aber konkrete Hinweise!
@mwk | 07. Juli 2015 – 20:35mwk | 07. Juli 2015 – 20:35
Haben Sie irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass das BMWi irgend etwas mit der G-36-Story zu tun hat? Wenn nein, was wollen Sie uns dann sagen?
@audio001 zu http://augengeradeaus.net/2015/07/g36-hecklerkoch-geht-vor-gericht-in-die-offensive/comment-page-1/#comment-203381 und auch zu Ihrem jüngsten Kommentar. Ich glaube nicht, daß das LG Koblenz überhaupt in voller Tiefe in den Komplex Sachmängel einsteigen wird. Deshalb sollte man sich in https://openjur.de/u/692355.html die Urteilsbegründung des LG Köln – Urteil vom 11. Dezember 2013, Az. 28 O 252/13, Absätze 20 bis 54 – einmal exakt durchlesen. Entsprechend wurde die Unterlassungsklage von H&K [Klägerin] gegen das Handelsblatt [Beklagte] vollumfänglich abgewiesen.
Allerdings hat das LG Köln hierbei den § 434 BGB „Sachmangel“ elegant umschifft. Es spricht meines Erachtens vieles dafür, daß das LG Koblenz ähnlich verfahren wird, in dem es für den Fall eines Sachmangels auf die „Aufklärungspflicht“ (H&K) und ein „Mit- bzw. Eigenverschulden“ (BMVg/BAAINBw) abstellt und derart den Parteien einen Vergleich abbedingt. Damit könnte sich das Gericht auch einen Gerichtsgutachter nebst den Parteigutachtern sowie ein Einarbeiten in die komplexen Materien Werkstoffkunde und Konstruktionslehre ersparen.
Als eigentlicher „Prozessverlierer“ ist im Verfahren vor dem LG Köln neben H&K bereits das BMVg zu sehen, denn „ex officio“ hat dieses gleich ein ganzes Konvolut an „juristische Ohrfeigen“ erhalten.
Wie gesagt, es erscheint bereits ein Vergleich zwischen dem BMVg und H&K vor dem LG Koblenz als derart sicher „vorprogrammiert“, daß sich das BMVg und auch H&K schleunigst um einen außergerichtlichen Vergleich intensiv bemühen sollten, um sich beide nicht noch mehr vor der Öffentlichkeit zu blamieren.
Deshalb auszugsweise aus den Gründen des Urteils des LG Köln (Hervorhebungen sund nachträglich):
(20) Die Klage ist unbegründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagte kein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB bzw. §§ 1004, 824 BGB zu. Bei der angegriffenen Äußerung „Bundeswehr kaufte Tausende untaugliche Waffen“ handelt es sich im konkreten Berichterstattungszusammenhang um eine zulässige Meinungsäußerung. …..
(33) _ ee) Die hiernach gebotene Unabweislichkeit eines Eindrucks, die Klägerin habe den vertraglichen Vereinbarungen mit der Bundeswehr nicht entsprechende und damit im Sinne des § 434 BGB mangelhafte Gewehre geliefert, vermag die Kammer nicht zu erkennen. Vielmehr bezieht sich die Äußerung „Bundeswehr kauft Tausende untaugliche Waffen“ in ihrem Gesamtzusammenhang nicht auf eine etwaige Mangelhaftigkeit der Gewehre der Klägerin, sondern auf eine unzureichende Beschaffungspraxis der Bundeswehr, die dazu führe, dass Waffen an den tatsächlichen Einsatzbedürfnissen der Bundeswehr vorbei bestellt werden.
(35) _ Ein Prüfbericht der Bundeswehr kommt zu alarmierenden Schlussfolgerungen. Demnach hat die Bundeswehr jahrelang neue Waffen gekauft, die aber im Einsatz erhebliche Mängel aufwiesen. Nachbesserung gab es nicht.
(36) _ Der Bundesrechnungshof hat die Bundeswehr nach „Spiegel“-Informationen für ihre Praxis beim Einkauf von Handfeuerwaffen massiv kritisiert. In einem Bericht, der dem Verteidigungsministerium Ende Juli übergeben wurde, bemängelten die Experten, dass die Truppe seit vielen Jahren ohne Gesamtkonzept neue Waffen einführe. Bei Nachbestellungen würden zudem „alarmierende Einsatzerfahrungen“ ignoriert… Besonders in der Kritik ist hier das Sturmgewehr G36. ,
(46) _ Daraus ergibt sich für den durchschnittlichen Leser, dass das Gewehr der Klägerin die Anforderung erfüllt, die die Bundeswehr vertraglich gefordert hat, dass aber die Bundeswehr ihrerseits – und dagegen richtet sich die Kritik – die Anforderungen nicht entsprechend ihren Einsatzbedürfnissen definiert hat, weil sie vor dem Kauf keine „sorgsame Einsatzprüfung“ durchgeführt hat. Die Bundeswehr hat mithin von der Klägerin erhalten, was sie bestellt hat; doch das, was sie bestellt hat, eignet sich nicht (in Gänze) für ihre tatsächlichen Bedürfnisse und ist insofern für die Einsatzzwecke der Bundeswehr „untauglich“.
Damit könnte die Konkurenz zwischen „Aufklärungspflicht“ (H&K) und „Mit- bzw. Eigenverschulden“ (BMVg/BAAINBw) die schärfste Waffe des LG Koblenz werden, speziell wenn beim Vergabeverfahren gemeinsam von beiden Parteien „gedreht“ wurde, was nicht gerade als unwahrscheinlich erscheint. Dann steht nämlich sofort für das Gericht eine Abgabe von „amtswegen“ an die Staatsanwaltschaft im Raum und das ist etwas gänzlich anderes, als das „Anzeigen-Geplänkel“ von H&K und vom BMVg! Dies würde nur noch zu weiteren Peinlichkeiten führen und genau das werden die Parteien wohl hoffentlich vermeiden und sich tunlichst einigen.
Klarer Fakt ist auch, laut BRH berichteten Sonderermittler des Verteidigungsministeriums bereits Ende Januar 2011 dem damaligen Staatssekretär Rüdiger Wolf über anonyme Vorwürfe und einen möglichen Konstruktionsmangel des G36 sowie darüber, daß die Mängel von Anfang an bekannt gewesen seien, die Tests jedoch manipuliert worden sein sollen. Zudem traf der damalige Wehrbeauftragte, Hellmut Königshaus (FDP), den heutigen Innenminister de Maizière am 8. März 2012 und sprach mit ihm über Hinweise auf eine mangelnde Treffgenauigkeit des Gewehrs in heißgeschossenem Zustand. Zufällig wurde auch kurz vor der Sitzung des VA am 22.04.2015 ein interner Vermerk des Verteidigungsministeriums aus dem März 2012 öffentlich. Ein Ministerialrat warnte darin vor erheblichen Mängeln des G36 mit „Einsatzrelevanz“. Der Vermerk trug die Handzeichen und Notizen de Maizières und seiner Staatsekretäre Beemelmans und Wolf. Man vgl. auch @T.W.: „Kein Aprilscherz: Wenn das Gewehr heißläuft“ vom 01.04.2012 nebst Folgethreads.
re: Vtg-Amtmann
Danke!- Das Urteil hatte ich schon ganz vergessen!- Sicherlich wird es auch im Interesse des Gerichtes liegen, dass sich die Parteien vergleichen!
Andrerseits haben wir hier es mit einer „negative Feststellungsklage“ zu tun!- Mithin ist die Feststellungsbeklagte gefordert den Beweis zu erbringen, dass ihre „Behauptungen“ stimmen! (Wobei,- was sind eigentlich diese „Behauptungen“ auf die sich die negative Feststellungsklage beziehen könnte?)
Das hat sicherlich den Weg zu einem Vergleich für die Beklagte Partei eher „verkompliziert“!- Meiner Ansicht nach u. a. auch weil möglicherweise für die Beklagte (in Abhängigkeit eines möglichen Urteils in der Sache) noch mehr auf dem Spiel stehen könnte!
Ich persönlich glaube, dass das Gericht sich intensiv mit dem § 434 BGB auseinandersetzen muss!- Aber wir sind ja ohnehin nur „Beobachter des Geschehens“ …
@audio001: Das LG Koblenz wird von dem Urteil des LG Köln, „Die Bundeswehr hat mithin von der Klägerin erhalten, was sie bestellt hat; doch das, was sie bestellt hat, eignet sich nicht (in Gänze) für ihre tatsächlichen Bedürfnisse und ist insofern für die Einsatzzwecke der Bundeswehr „untauglich““, zu BGB § 343 (1) 1. um kein Jota abweichen (Begründung: Cornix cornici numquam oculos effod(er)it. Eine Krähe hackt ….)!
Bei BGB § 434 (1) 2. kommt dann das Mitverschuden des BMVg sowie die Aufklärungspflicht von H&K mit ins Spiel, denn die Beweise dafür sind mit den veschiedensten und sich gegenseitig widersprechenden Gutachten, wie von BMVg beauftragt und dessen stets neuen Aussagen und Stellungnahmen (Era TdM bis UvdL) zum G36, ebenso wie mit den zig PM von H&K längst urkundsevident und der „Kittel ist für das LG Koblenz geflickt“.
Die Parteien haben also sehr schlechte prozessuale Karten und sollten sich besser vorher einigen.
Lt. SWR vom 11.07.2015 beträgt der vom Landgericht Koblenz festgelegte vorläufige Streitwert des Verfahrens 5,6 Millionen Euro …
https://www.full30.com/video/5d10f13f343a8e55630c4b10626e7e99
AK 47 Putin verklagt Kalashnikov.
@Michael Huep
Applaus, genau mit diesem Video wird diese ganze G36 Geschichte endlich mal ins richtige Licht gerückt.
Die Stuttgarter Zeitung vom 14.07.2015 weist darauf hin, dass („Akten belegen: Kauder kämpfte für G36“), Zitat: „Der Tuttlinger CDU-Bundestagsabgeordnete und heutige Unionsfraktionschef Volker Kauder hat sich einst dafür eingesetzt, dass für die Bundeswehr das – heute umstrittene – Sturmgewehr G 36 des Oberndorfer Waffenherstellers Heckler & Koch beschafft wurde. Dies geht nach einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ (Mittwochausgabe) aus einem internen Vermerk des Verteidigungsministeriums von Anfang 1995 hervor. Darin berichtet der damalige Staatssekretär Jörg Schönbohm (CDU) dem Minister, dass die Entscheidung zugunsten von Heckler & Koch fallen solle. „Aufgrund der Diskussion im politischen Bereich, u. a. auch in der Landesgruppe der CDU Baden-Württemberg“, werde er darüber verschiedene Beteiligte informieren. So werde er „die Abgeordneten Hauser und Kauder unterrichten, die beide für Heckler & Koch votieren“. Volker Kauder erklärte dazu gegenüber der Zeitung: „Nach 20 Jahren kann ich mich an Details des Vorgang, der Sie interessiert, nicht mehr erinnern.“ Der frühere Bundestagsabgeordnete Otto Hauser sagte, er habe die Vorgänge „nicht mehr präsent“.“
Dazu kann sich jetzt jeder seine eigenen Gedanken machen …
@audio001
Ist als Zitat ein bisschen sehr lang…
(Und gab’s die Meldung vor paar Wochen nicht schon mal?)
@audi001. Meine eigenen Gedanken sind, daß man diese Schmutzwäsche, samt damit einhergehender Dummheiten und Ignoranzen (z.B. der Material-Datenblätter) sowie den von Wahlkreispolitik getragenen Lobbyismus einzelner MdB längst nicht mehr hören kann. Wann werden bitte unsere Parlamentarier voll wach?
Halb O.T.: Ausgerechnet Schönboom soll wie berichtet auch hier seine Finger mit im Spiel gehabt haben. Erinnert an die 1te Schulungshubschrauber-Ausschreibung, welche von der Schweizer Aircraft Corp. und der RUAG-Deutschland GmbH mit S 333 (vgl. hddps://en.wikipedia.org/wiki/Sikorsky_S-434 gewonnen und dann „5 vor 12“ vor Unterzeichnung der unterschriftsreifen Verträge in den 90ern „gekippt“ wurde. Es folgte Ende der 90er eine neue „EC135-affine“ Ausschreibung, bei welcher es nur einen einzigen Bieter gab und 15 der für die HGA Teil 1 ungeeigneten – weil nicht voll autorotationsfähigen – SHS EC 135 T1 mit extrem viel „Geburtswehen“, samt einem Crash eingeführt wurden, ansonsten würde man seit 2002 und bis heute (2015!) keine neun neuen BSHS benötigen!
(Quellen: Div. BRH-Jahresberichte aus den 2000ern bis 2010, u.a. aus 2004 (Zusammenfassungen ab S. 24 bzw. ab S. 26, Volltext ab S. 136 bzw. ab S. 142, https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2004/2004-bemerkungen-gesamtbericht-pdf/at_download/file, vom 12.12.2005 http://www.focus.de/politik/deutschland/behoerden-zerberusse-des-geldes_aid_212643.html, BSHS-Vergabeunterlagen ab 2004 bis ende 2010 und Berichte von Kameraden aus 2004, welche Ende der 90er bei Schweizer in HORSEHEADS / Flughafen ELMIRA / USA vor Ort waren)
@Michael Huep, @Buche: Praxisbezug interessiert bei diesem Thema leider schon lange keinen mehr…
@Nur 2 Cent: War jemals beim G36 überhaupt ein echter Praxisbezug vorhanden?
@Vtg-Amtmann
Die Truppe hatte die ganze Zeit diesen Praxisbezug. Und die Waffe mit Masse auch so behandelt.
Vor allem die belegbaren Vorfälle sind immer mit Waffenmissbrauch in Einklang zu bringen. Beispiel Video oben, wurde in der Truppe ein paarmal mit G36 gemacht.
Und ich wiederhole mich: wo sind die Beschwerden aus der Truppe?
Ach ja, vor drei Wochen nSak Schießen bei ziemlich warmen Temperaturen. Keine Probleme
@Buche:
Vielleicht kennst Du zu wenige bzw. die falschen Leute in der Truppe?!
Ich kenne die, welche Auffälligkeiten am G36 beobachtet haben und deren Beschwerden, genauer deren Meldungen eines Vorkommnisses gem. ZDv 44/10 (oder wie das Ding jetzt neuerdings heißt).
Die Frage „wo sind die Beschwerden“ sollte daher vorallem ans BMVg gehen, vielleicht findet man bei genauerem Hinsehen ja dort und in den unterstellten KdoBehörden die „toten Briefkästen“, die dazu führten, dass man mit Brustton jahrelang im Pressestab des Ministeriums erklärt hat, dass Meldungen aus der Truppe unbekannt seien.
Betreffend Praxisbezug,
ich habe mit dem Ding 15 Jahre gearbeitet und das besondere H&K-Feature auch nie bemerkt. Zufall? Aufbau unserer Schießausbildung? Egal…
Als man mich drauf aufmerksam machte wann was passiert, war es leicht zu reproduzieren (unter anderem Dank einer Afghanischen Schießbahn und 45 Grad Hitze, aber auch in DEU).
Mit Praxisbezug nach „Gefechtserfahrung“ zu fragen, wird niemanden weiterbringen. Dort, im wahrsten Wortsinne „in der Hitze des Gefechts“, ist die Präzision des Gesamtsystems Schütze/Waffe/Mun nunmal am geringsten, auch ohne H&K-Feature, und dort soll Dir das Problem, das dann eindeutig nicht auf den Schützen zurückgeht, früher/deutlicher auffallen? Nee.. (weshalb auch die zugehörige Kommission imho nichts handfestes hervorbringen kann/wird)
Betreffende nSAK und keine Probleme:
Wie hast Du den dort geschossen? Auf 25m oder 100m vom Sandsack 500m auf Mannscheibe oder 5m aus der Kontaktstellung auf T-Scheibe?
Hast Du die Waffen mal auf 25m angeschossen (Ermitteln Treffpunkt/Justieren) vor und nach einem intensiven Warmschießen (alternativ die Waffe 3 Stunden die Waffe einfach in die pralle Sommersonne legen)?
Die meisten, die ich bisher getroffen habe, die keine Problem hatten, haben von Ihren guten Treffergebnissen beim Schulschießen im Nahbereich bis 20m oder Klappfallscheiben auf 70 bis 170m, die auch den ganzen Tag gut blieben, gefolgert, dass es keine Probleme gibt. Leider nicht zielführend, weil das Problem so schwer bis garnicht sichtbar wird.