Reserve hat keine Ruh, schneller bauen für die Truppe: Kabinett bringt neue Gesetze für die Bundeswehr auf den Weg
Das Bundeskabinett hat für den geplanten Personalaufwuchs der Bundeswehr ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die bisherige Freiwilligkeit für Reservisten weitgehend beenden soll. Darüber hinaus soll die Truppe künftig auch schneller bauen können und für die Erweiterung ihrer Infrastraktur an bestimmte Einschränkungen nicht mehr gebunden sein. Die Ministerrunde tagte im Verteidigungsministerium in Berlin, nach einer solchen Sitzung im vergangenen Jahr die zweite in dieser Legislaturperiode.
Im Unterschied zur Kabinettssitzung 2025, versicherte allerdings der stellvertretende Regierungssprecher Stefan Hille nach der Runde im Bendlerblock am (heutigen) Mittwoch, werde diesmal wohl das Ergebns von allen Beteiligten mitgetragen. Im vergangenen Jahr hatte das Kabinett ebenfalls im Verteidigungsministerium einen Gesetzentwurf zum Neuen Wehrdienst und einer möglichen Wehrpflicht verabschiedet – der anschließend aber dann doch nicht mehr Konsens war, so dass sich die Koalitionspartner Union und SPD in langwierigen Verhandlungen auf eine Neufassung einigen mussten.
Ein wesentlicher Beschluss der Ministerrunde, an der auch NATO-Generalsekretär Mark Rutte teilnahm, war die Billigung eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Reserve. Hintergrund ist das Ziel, in den nächsten Jahren nicht nur die aktive Truppe zu vergrößern, sondern auch die Zahl der Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr auf am Ende 200.000 aufwachsen zu lassen.
Künftig sollen dafür alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, gestaffelt nach Dienstzeit und bis zu einer Altersgrenze, zu so genannten Reservistendienstleistungen einberufen werden können – und zwar, das wird das neue im Reservestärkungsgesetz, auch ohne ihre Zustimmung. Das bedeutet faktisch das Ende der so genannten doppelten Freiwilligkeit, bei der bisher sowohl der Reservist als auch der Arbeitgeber zustimmen mussten. Auch bisherige gesetzliche Regelungen hatten unter Umständen eine Heranziehung der Reserve ohne freiwillige Meldung vorgesehen, das aber im wesentlichen auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt.
Künftig sollen Reservisten auch ohne die Ausrufung einer gesetzlich definierten Krisensituation herangezogen werden, zunächst vor allem zu dem, was früher Wehrübung hieß: Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, so das Ziel, sollen Soldaten und Soldatinnen ihre bisherigen Fähigkeiten nicht nur nicht verlernen, sondern nach Möglichkeit auch ausweiten.
Dieser Abschied von der Freiwilligkeit wirft natürlich Fragen auf – zum einen die, ob ein Soldat hinnehmen muss, dass er auch außerhalb einer Konfliktsituation wie dem Verteidigungsfall möglicherweise auf Jahre unfreiwillig Reservistendienst leisten muss. Die damit verbundene rechtliche – nicht inhaltliche – Fragestellung hat der Anwalt Patrick Heinemann bereits bei Veröffentlichung des Gesetzentwurfs vor einigen Wochen in einem Fachblatt genauer betrachtet: Am Ende wird es möglicherweise vor Gericht entschieden werden. Das Bundesjustizministerium wollte sich zu der Frage nicht äußern, hatte aber dem Verteidigungsministerium die so genannte Rechtsförmigkeit des Gesetzes bescheinigt.
(Nun gut, diese Rechtsförmigkeitsprüfung durch das Justizministerium hatte es auch für das Wehrdienstgesetz mit der enthaltenen Meldepflicht für Auslandsaufenthalte gegeben… Der Punkt wird übrigens mit dem Reservestärkungsgesetz quasi nebenbei abgeräumt, indem diese Bestimmung außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls außer Kraft gesetzt wird.)
Der andere Punkt ist natürlich, dass die Abschaffung der Freiwilligkeit auch die Arbeitgeber betrifft: sie müssen künftig oft einen Reservisten freistellen, während sie das bisher einfacher verweigern konnten (und vor allem als öffentlicher Dienst davon gerne Gebrauch gemacht haben). Es werden war zahlreiche Ausgleichsmöglichkeiten und -zahlungen im Gesetz festgeschrieben, dennoch bemängelt die Deutsche Industrie- und Handelskammer: Die im Gesetz stehende Pflicht zum Reservedienst ist nicht der richtige Ansatz für eine konstruktive Zusammenarbeit. Aus Sicht der Unternehmen wäre es besser, die doppelte Freiwilligkeit von Reservisten/innen und ihren Arbeitgebenden beizubehalten.
Das sieht, wenig erstaunlich, das Verteidigungsministerium ganz anders:
Darüber hinaus haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weitere Vorteile. Ihre Reservistinnen und Reservisten bilden sich in den Streitkräften weiter, erhalten ihre Qualifikationen oder erwerben neue hinzu. Sie werden an modernsten Großgeräten und IT-Systemen weitergebildet und profitieren am Erfahrungsaustausch mit der Truppe und mit den aktiven Soldatinnen und Soldaten.
Die Detail-Debatte wird dann im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren eine Rolle spielen. Da gehört dann auch die Frage hin, warum das Verteidigungsministerium beim Neuen Wehrdienst zwar die neu geschaffenen Möglichkeiten des Datenaustauschs mit den Meldebehörden nutzt, dennoch von ihren Reservisten künftig erwartet, dass sie einen Umzug innerhalb von zwei Wochen sowohl dem Einwohnermeldeamt als auch der Bundeswehr melden.
Neben dem Entwurf des Gesetzes für die Reserve und dem Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (mehr Details dazu in der BMVg-Mitteilung*) beschloss das Kabinett auch eine Anpassung der Notstandsgesetze – oder, weniger martialisch, Eckpunkte zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze. Die Eckpunkte selbst habe ich noch nicht gefunden, mal sehen, ob die überhaupt veröffentlicht werden – spätestens die Gesetze selbst müssen ja öffentlich werden.
Außerhalb dieses Gesetzespaket scheint ein wesentliches Vorhaben bei der Krisenbewältigung zu stehen: Das so genannte Gesundheitssicherstellungsgesetz. Die Bundeswehr (und die nicht alleine) drängt schon seit Jahren darauf, dass Vorsorge für einen Kriegsfall getroffen wird, die Behandlung verwundeter Soldaten ist dabei nur ein Punkt. Das Gesetz gehe seinen Weg, sagte dazu sinngemäß Ministeriumssprecherin Kerstin Schraff. Aber die heutigen Kabinettsbeschlüsse hätten damit nichts zu tun.
Zum Nachhören aus der heutigen Bundespressekonferenz zu dem Thema der stellvertretende Regierungssprecher Stefan Hille, Oberst Mitko Müller vom Verteidigungsministerium, Franziska Valdés Cifuentes vom Bundesjustiz- und Kerstin Schraff vom Bundesgesundheitsministerium:
… und der Vollständigkeit halber die Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung von Bundeskanzler Friedrich Merz, Verteidigungsminister Boris Pistorius und NATO-Generalsekretär Mark Rutte:
(Hinweis dazu, auch wenn’s ein anderes Thema ist: Pistorius kündigte dabei an, die für einen möglichen Minenräum-Einsatz in der Straße von Hormus entsandten Marineeinheiten Fulda und Mosel würden wohl bald heimgeholt – es sehe derzeit nicht danach aus, dass der Einsatz zustande komme, und dann sollten die Besatzungen lieber bei 40 Grad in Deutschland schwitzen als bei 50 Grad in Djibouti.)
*Die Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums als Sicherungskopie:
20260701_Verteidigungskabinett
(Foto oben: Sitzung des Bundeskabinetts im Verteidigungsministerium, v.l. Kanzleramtsminister Thorsten Frei, NATO-Generalsekretär Mark Rutte, Bundeskanzler Friedrich Merz, Verteidigungsminister Boris Pistorius – Steve Eibe/Bundeswehr; Foto unten: Das Bundeskabinett im zweiten Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung im Berliner Bendlerblog – Jana Neumann/Bundeswehr. Wer alle Personen auf dem Bild bennennen kann bekommt ein Extra-Like…)

Sind denn schon Vorstellungen davon ventiliert worden, wie umfangreich das Beüben von bis zu 200.000 Mann und Frau ausgestaltet werden soll? Für einen wirklichen Erhalt und gar Ausbau von Fähigkeiten müssten dabei ja deutlich mehr als 1 Tag/Person/Jahr bei herumgekommen (so wie das aktuell läuft reicht das nicht einmal für’s Ausfüllen der üblichen Formulare/Anträge, geschweige denn Abenteuer wie Kleiderkammer …).
Bei einer bescheidenen Woche im Jahr wären wir dann also bei über einer Million(!) Arbeitstage, die einer schrumpfenden Arbeitsbevölkerung entzogen werden … Da fügen sich dann u.a. steigende Wochenarbeitszeiten und nach hinten verschobene Renteneintritte in ein „strategisches“ Gesamtbild ein.
Wenn wirkliche alle Ex-Soldat:innen, bis zur Altersgrenze, unter die neue Lage fallen: Wie sieht da das Potential nach Zahlen aus? Das sollten ja alleine die ehemaligen SAZ (zu ihrer großen Freude?) stellen können.
„Auch bisherige gesetzliche Regelungen hatten unter Umständen eine Heranziehung der Reserve ohne freiwillige Meldung vorgesehen, das aber im wesentlichen auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt.“
Na ja.. Dieses „bisher“ bezieht sich auf die jüngere Vergangenheit. Im kalten Krieg gab es auch Einberufungs-Briefe. Da hat keiner gefragt ob man wollte. Nur aus trifftigen Gründen gab es Freistellungen. Wurde dann aber i.d.R. auch bewilligt.
Irgendwie müsste das alles in alten, noch geltenden Gesetzen stehen…
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„Pistorius kündigte dabei an, die für einen möglichen Minenräum-Einsatz in der Straße von Hormus entsandten Marineeinheiten Fulda und Mosel würden wohl bald heimgeholt.“
Sinnvoll.
Das diplomatische „Geschick“ zwischen USA & Iran erinnert ja eher an Kindergeburtstag und nicht an ernsthafte Gespräche unter Erwachsenen…
Wie soll man sich da auf irgendetwas verlassen können…
Nachtrag:
„…zu sogenannten Übungen von maximal drei Monaten Dauer (§ 61 SG)…“
(Zustand früher)
„…Die jetzt vorgesehenen Reservedienstleistungen sollen dagegen bis zu zehn Monate im Kalenderjahr dauern können (§ 6 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs) und unterscheiden dem ausdrücklichen Wortlaut nach nicht zwischen Männern und Frauen…“
(Geplanter Zustand)
Das ist schon harter Tobak. 10 Monate im Jahr OHNE Freiwilligkeit und in einem Zustand OHNE Wehrpflicht…
Zumindest die Formulierung ist fieser als im kalten Krieg…
„…So gesehen offenbart sich, was das Reservestärkungsgesetz in Wirklichkeit ist: der verkrampfte Versuch des Gesetzgebers, jede noch denkbare Personalreserve mobilisieren zu können, ohne zur allgemeinen Wehrpflicht zurückzukehren…“
Das könnte auf eine neue kommende Gesetzes-Panne hindeuten, Stichwort Abmeldung bei Auslandsaufenthalt.
Die Regierung versucht alles um eine Wehrpflicht nicht schon in der laufenden Legislaturperiode einführen zu müssen.
Das würde wohl ( viele ? ) Wählerstimmen kosten.
Aus diesem Grunde irgendwie verständlich…
ich halte es nicht für verfassungsmäßig die alten SAZ, welche vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ihren Dienst begonnen haben, zu weiteren Übungen im Frieden zu verpflichten. Denn unter diesen Umständen hätten sie sich vielleicht nie einstellen lassen. Bestandsschutz gilt auch hier.
Zudem sollte Arbeitgebern per Gesetz verboten werden den Reservistenstatus abzufragen und Bewerber sollten entsprechende Fragen mit Nein beantworten dürfen. sonst droht Ablehnung oder weniger Gehalt
Was ist mit Reservisten die mal Grundwehrdienst geleistet haben aber danach die Ausbildung zum (Reserve-)Feldwebel oder Offizier durchlaufen haben? Die können ja dann nicht zwangsweise, also auch gegen den Willen des Arbeitgebers, eingezogen werden, da sie nicht unter die Bestimmungen des Gesetzes fallen richtig? Wieso hat man dieses Personenpotenzial mutwillig ausgeschlossen?