Reserve hat keine Ruh, schneller bauen für die Truppe: Kabinett bringt neue Gesetze für die Bundeswehr auf den Weg

Das Bundeskabinett hat für den geplanten Personalaufwuchs der Bundeswehr ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die bisherige Freiwilligkeit für Reservisten weitgehend beenden soll. Darüber hinaus soll die Truppe künftig auch schneller bauen können und für die Erweiterung ihrer Infrastraktur an bestimmte Einschränkungen nicht mehr gebunden sein. Die Ministerrunde tagte im Verteidigungsministerium in Berlin, nach einer solchen Sitzung im vergangenen Jahr die zweite in dieser Legislaturperiode.

Im Unterschied zur Kabinettssitzung 2025, versicherte allerdings der stellvertretende Regierungssprecher Stefan Hille nach der Runde im Bendlerblock am (heutigen) Mittwoch, werde diesmal wohl das Ergebns von allen Beteiligten mitgetragen. Im vergangenen Jahr hatte das Kabinett ebenfalls im Verteidigungsministerium einen Gesetzentwurf zum Neuen Wehrdienst und einer möglichen Wehrpflicht verabschiedet – der anschließend aber dann doch nicht mehr Konsens war, so dass sich die Koalitionspartner Union und SPD in langwierigen Verhandlungen auf eine Neufassung einigen mussten.

Im Bundesministerium der Verteidigung fand heute 1.7.2026 die Kabinettssitzung statt. Für ein Gruppenbild kamen alle Teilnehmer in der Säulenhalle zusammen.<br /> © Bundeswehr / Jana Neumann

Ein wesentlicher Beschluss der Ministerrunde, an der auch NATO-Generalsekretär Mark Rutte teilnahm, war die Billigung eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Reserve. Hintergrund ist das Ziel, in den nächsten Jahren nicht nur die aktive Truppe zu vergrößern, sondern auch die Zahl der Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr auf am Ende 200.000 aufwachsen zu lassen.

Künftig sollen dafür alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, gestaffelt nach Dienstzeit und bis zu einer Altersgrenze, zu so genannten Reservistendienstleistungen einberufen werden können – und zwar, das wird das neue im Reservestärkungsgesetz, auch ohne ihre Zustimmung. Das bedeutet faktisch das Ende der so genannten doppelten Freiwilligkeit, bei der bisher sowohl der Reservist als auch der Arbeitgeber zustimmen mussten. Auch bisherige gesetzliche Regelungen hatten unter Umständen eine Heranziehung der Reserve ohne freiwillige Meldung vorgesehen, das aber im wesentlichen auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt.

Künftig sollen Reservisten auch ohne die Ausrufung einer gesetzlich definierten Krisensituation herangezogen werden, zunächst vor allem zu dem, was früher Wehrübung hieß: Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, so das Ziel, sollen Soldaten und Soldatinnen ihre bisherigen Fähigkeiten nicht nur nicht verlernen, sondern nach Möglichkeit auch ausweiten.

Dieser Abschied von der Freiwilligkeit wirft natürlich Fragen auf – zum einen die, ob ein Soldat hinnehmen muss, dass er auch außerhalb einer Konfliktsituation wie dem Verteidigungsfall möglicherweise auf Jahre unfreiwillig Reservistendienst leisten muss. Die damit verbundene rechtliche – nicht inhaltliche – Fragestellung hat der Anwalt Patrick Heinemann bereits bei Veröffentlichung des Gesetzentwurfs vor einigen Wochen in einem Fachblatt genauer betrachtet: Am Ende wird es möglicherweise vor Gericht entschieden werden. Das Bundesjustizministerium wollte sich zu der Frage nicht äußern, hatte aber dem Verteidigungsministerium die so genannte Rechtsförmigkeit des Gesetzes bescheinigt.

(Nun gut, diese Rechtsförmigkeitsprüfung durch das Justizministerium hatte es auch für das Wehrdienstgesetz mit der enthaltenen Meldepflicht für Auslandsaufenthalte gegeben… Der Punkt wird übrigens mit dem Reservestärkungsgesetz quasi nebenbei abgeräumt, indem diese Bestimmung außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls außer Kraft gesetzt wird.)

Der andere Punkt ist natürlich, dass die Abschaffung der Freiwilligkeit auch die Arbeitgeber betrifft: sie müssen künftig oft einen Reservisten freistellen, während sie das bisher einfacher verweigern konnten (und vor allem als öffentlicher Dienst davon gerne Gebrauch gemacht haben). Es werden war zahlreiche Ausgleichsmöglichkeiten und -zahlungen im Gesetz festgeschrieben, dennoch bemängelt die Deutsche Industrie- und Handelskammer: Die im Gesetz stehende Pflicht zum Reservedienst ist nicht der richtige Ansatz für eine konstruktive Zusammenarbeit. Aus Sicht der Unternehmen wäre es besser, die doppelte Freiwilligkeit von Reservisten/innen und ihren Arbeitgebenden beizubehalten. 

Das sieht, wenig erstaunlich, das Verteidigungsministerium ganz anders:

Darüber hinaus haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weitere Vorteile. Ihre Reservistinnen und Reservisten bilden sich in den Streitkräften weiter, erhalten ihre Qualifikationen oder erwerben neue hinzu. Sie werden an modernsten Großgeräten und IT-Systemen weitergebildet und profitieren am Erfahrungsaustausch mit der Truppe und mit den aktiven Soldatinnen und Soldaten.

Die Detail-Debatte wird dann im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren eine Rolle spielen. Da gehört dann auch die Frage hin, warum das Verteidigungsministerium beim Neuen Wehrdienst zwar die neu geschaffenen Möglichkeiten des Datenaustauschs mit den Meldebehörden nutzt, dennoch von ihren Reservisten künftig erwartet, dass sie einen Umzug innerhalb von zwei Wochen sowohl dem Einwohnermeldeamt als auch der Bundeswehr melden.

Neben dem Entwurf des Gesetzes für die Reserve und dem Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (mehr Details dazu in der BMVg-Mitteilung*) beschloss das Kabinett auch eine Anpassung der Notstandsgesetze – oder, weniger martialisch, Eckpunkte zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze. Die Eckpunkte selbst habe ich noch nicht gefunden, mal sehen, ob die überhaupt veröffentlicht werden – spätestens die Gesetze selbst müssen ja öffentlich werden.

Außerhalb dieses Gesetzespaket scheint ein wesentliches Vorhaben bei der Krisenbewältigung zu stehen: Das so genannte Gesundheitssicherstellungsgesetz. Die Bundeswehr (und die nicht alleine) drängt schon seit Jahren darauf, dass Vorsorge für einen Kriegsfall getroffen wird, die Behandlung verwundeter Soldaten ist dabei nur ein Punkt. Das Gesetz gehe seinen Weg, sagte dazu sinngemäß Ministeriumssprecherin Kerstin Schraff. Aber die heutigen Kabinettsbeschlüsse hätten damit nichts zu tun.

Zum Nachhören aus der heutigen Bundespressekonferenz zu dem Thema der stellvertretende Regierungssprecher Stefan Hille, Oberst Mitko Müller vom Verteidigungsministerium, Franziska Valdés Cifuentes vom Bundesjustiz- und Kerstin Schraff vom Bundesgesundheitsministerium:

BPK_Kabinett_Sicherheitspolitik_01jul2026     

 

… und der Vollständigkeit halber die Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung von Bundeskanzler Friedrich Merz, Verteidigungsminister Boris Pistorius und NATO-Generalsekretär Mark Rutte:

260701 Verteidigungskabinett PK u Q&A BK, BM, GS     

 

(Hinweis dazu, auch wenn’s ein anderes Thema ist: Pistorius kündigte dabei an, die für einen möglichen Minenräum-Einsatz in der Straße von Hormus entsandten Marineeinheiten Fulda und Mosel würden wohl bald heimgeholt – es sehe derzeit nicht danach aus, dass der Einsatz zustande komme, und dann sollten die Besatzungen lieber bei 40 Grad in Deutschland schwitzen als bei 50 Grad in Djibouti.)

*Die Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums als Sicherungskopie:
20260701_Verteidigungskabinett

(Foto oben: Sitzung des Bundeskabinetts im Verteidigungsministerium, v.l. Kanzleramtsminister Thorsten Frei, NATO-Generalsekretär Mark Rutte, Bundeskanzler Friedrich Merz, Verteidigungsminister Boris Pistorius – Steve Eibe/Bundeswehr; Foto unten: Das Bundeskabinett im zweiten Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung im Berliner Bendlerblog – Jana Neumann/Bundeswehr. Wer alle Personen auf dem Bild bennennen kann bekommt ein Extra-Like…)