Reserve hat keine Ruh, schneller bauen für die Truppe: Kabinett bringt neue Gesetze für die Bundeswehr auf den Weg
Das Bundeskabinett hat für den geplanten Personalaufwuchs der Bundeswehr ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die bisherige Freiwilligkeit für Reservisten weitgehend beenden soll. Darüber hinaus soll die Truppe künftig auch schneller bauen können und für die Erweiterung ihrer Infrastraktur an bestimmte Einschränkungen nicht mehr gebunden sein. Die Ministerrunde tagte im Verteidigungsministerium in Berlin, nach einer solchen Sitzung im vergangenen Jahr die zweite in dieser Legislaturperiode.
Im Unterschied zur Kabinettssitzung 2025, versicherte allerdings der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian (KORREKTUR, nicht Stefan) Hille nach der Runde im Bendlerblock am (heutigen) Mittwoch, werde diesmal wohl das Ergebns von allen Beteiligten mitgetragen. Im vergangenen Jahr hatte das Kabinett ebenfalls im Verteidigungsministerium einen Gesetzentwurf zum Neuen Wehrdienst und einer möglichen Wehrpflicht verabschiedet – der anschließend aber dann doch nicht mehr Konsens war, so dass sich die Koalitionspartner Union und SPD in langwierigen Verhandlungen auf eine Neufassung einigen mussten.
Ein wesentlicher Beschluss der Ministerrunde, an der auch NATO-Generalsekretär Mark Rutte teilnahm, war die Billigung eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Reserve. Hintergrund ist das Ziel, in den nächsten Jahren nicht nur die aktive Truppe zu vergrößern, sondern auch die Zahl der Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr auf am Ende 200.000 aufwachsen zu lassen.
Künftig sollen dafür alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, gestaffelt nach Dienstzeit und bis zu einer Altersgrenze, zu so genannten Reservistendienstleistungen einberufen werden können – und zwar, das wird das neue im Reservestärkungsgesetz, auch ohne ihre Zustimmung. Das bedeutet faktisch das Ende der so genannten doppelten Freiwilligkeit, bei der bisher sowohl der Reservist als auch der Arbeitgeber zustimmen mussten. Auch bisherige gesetzliche Regelungen hatten unter Umständen eine Heranziehung der Reserve ohne freiwillige Meldung vorgesehen, das aber im wesentlichen auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt.
Künftig sollen Reservisten auch ohne die Ausrufung einer gesetzlich definierten Krisensituation herangezogen werden, zunächst vor allem zu dem, was früher Wehrübung hieß: Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, so das Ziel, sollen Soldaten und Soldatinnen ihre bisherigen Fähigkeiten nicht nur nicht verlernen, sondern nach Möglichkeit auch ausweiten.
Dieser Abschied von der Freiwilligkeit wirft natürlich Fragen auf – zum einen die, ob ein Soldat hinnehmen muss, dass er auch außerhalb einer Konfliktsituation wie dem Verteidigungsfall möglicherweise auf Jahre unfreiwillig Reservistendienst leisten muss. Die damit verbundene rechtliche – nicht inhaltliche – Fragestellung hat der Anwalt Patrick Heinemann bereits bei Veröffentlichung des Gesetzentwurfs vor einigen Wochen in einem Fachblatt genauer betrachtet: Am Ende wird es möglicherweise vor Gericht entschieden werden. Das Bundesjustizministerium wollte sich zu der Frage nicht äußern, hatte aber dem Verteidigungsministerium die so genannte Rechtsförmigkeit des Gesetzes bescheinigt.
(Nun gut, diese Rechtsförmigkeitsprüfung durch das Justizministerium hatte es auch für das Wehrdienstgesetz mit der enthaltenen Meldepflicht für Auslandsaufenthalte gegeben… Der Punkt wird übrigens mit dem Reservestärkungsgesetz quasi nebenbei abgeräumt, indem diese Bestimmung außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls außer Kraft gesetzt wird.)
Der andere Punkt ist natürlich, dass die Abschaffung der Freiwilligkeit auch die Arbeitgeber betrifft: sie müssen künftig oft einen Reservisten freistellen, während sie das bisher einfacher verweigern konnten (und vor allem als öffentlicher Dienst davon gerne Gebrauch gemacht haben). Es werden war zahlreiche Ausgleichsmöglichkeiten und -zahlungen im Gesetz festgeschrieben, dennoch bemängelt die Deutsche Industrie- und Handelskammer: Die im Gesetz stehende Pflicht zum Reservedienst ist nicht der richtige Ansatz für eine konstruktive Zusammenarbeit. Aus Sicht der Unternehmen wäre es besser, die doppelte Freiwilligkeit von Reservisten/innen und ihren Arbeitgebenden beizubehalten.
Das sieht, wenig erstaunlich, das Verteidigungsministerium ganz anders:
Darüber hinaus haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weitere Vorteile. Ihre Reservistinnen und Reservisten bilden sich in den Streitkräften weiter, erhalten ihre Qualifikationen oder erwerben neue hinzu. Sie werden an modernsten Großgeräten und IT-Systemen weitergebildet und profitieren am Erfahrungsaustausch mit der Truppe und mit den aktiven Soldatinnen und Soldaten.
Die Detail-Debatte wird dann im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren eine Rolle spielen. Da gehört dann auch die Frage hin, warum das Verteidigungsministerium beim Neuen Wehrdienst zwar die neu geschaffenen Möglichkeiten des Datenaustauschs mit den Meldebehörden nutzt, dennoch von ihren Reservisten künftig erwartet, dass sie einen Umzug innerhalb von zwei Wochen sowohl dem Einwohnermeldeamt als auch der Bundeswehr melden.
Neben dem Entwurf des Gesetzes für die Reserve und dem Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (mehr Details dazu in der BMVg-Mitteilung*) beschloss das Kabinett auch eine Anpassung der Notstandsgesetze – oder, weniger martialisch, Eckpunkte zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze. Die Eckpunkte selbst habe ich noch nicht gefunden, mal sehen, ob die überhaupt veröffentlicht werden – spätestens die Gesetze selbst müssen ja öffentlich werden.NACHTRAG: Die Eckpunkte wurden inzwischen veröffentlicht; hier und als Sicherungskopie:
20260701_Kabinett_Eckpunkte_Notstandsgesetze
Außerhalb dieses Gesetzespakets scheint ein wesentliches Vorhaben bei der Krisenbewältigung zu stehen: Das so genannte Gesundheitssicherstellungsgesetz. Die Bundeswehr (und die nicht alleine) drängt schon seit Jahren darauf, dass Vorsorge für einen Kriegsfall getroffen wird, die Behandlung verwundeter Soldaten ist dabei nur ein Punkt. Das Gesetz gehe seinen Weg, sagte dazu sinngemäß Ministeriumssprecherin Kerstin Schraff. Aber die heutigen Kabinettsbeschlüsse hätten damit nichts zu tun.
Zum Nachhören aus der heutigen Bundespressekonferenz zu dem Thema der stellvertretende Regierungssprecher Stefan Hille, Oberst Mitko Müller vom Verteidigungsministerium, Franziska Valdés Cifuentes vom Bundesjustiz- und Kerstin Schraff vom Bundesgesundheitsministerium:
… und der Vollständigkeit halber die Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung von Bundeskanzler Friedrich Merz, Verteidigungsminister Boris Pistorius und NATO-Generalsekretär Mark Rutte:
(Hinweis dazu, auch wenn’s ein anderes Thema ist: Pistorius kündigte dabei an, die für einen möglichen Minenräum-Einsatz in der Straße von Hormus entsandten Marineeinheiten Fulda und Mosel würden wohl bald heimgeholt – es sehe derzeit nicht danach aus, dass der Einsatz zustande komme, und dann sollten die Besatzungen lieber bei 40 Grad in Deutschland schwitzen als bei 50 Grad in Djibouti.)
*Die Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums als Sicherungskopie:
20260701_Verteidigungskabinett
(Foto oben: Sitzung des Bundeskabinetts im Verteidigungsministerium, v.l. Kanzleramtsminister Thorsten Frei, NATO-Generalsekretär Mark Rutte, Bundeskanzler Friedrich Merz, Verteidigungsminister Boris Pistorius – Steve Eibe/Bundeswehr; Foto unten: Das Bundeskabinett im zweiten Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung im Berliner Bendlerblog – Jana Neumann/Bundeswehr. Wer alle Personen auf dem Bild bennennen kann bekommt ein Extra-Like…)

@Metallkopf
Und heute bei CPM kommt General a.D. Mais um die Ecke und erklärt, dass er keine Ahnung habe, wie es zu den 460000 PX gekommen ist. Außer einer Aussage vom Generalinspekteur kenne er keine schlüssige Berechnung. Seine berechnete Anzahl liegt bei 700000 bis 800000 Soldaten. Realistisch betrachtet wird das ohne allgemeine Wehrpflicht nicht gehen.
@Metallkopf 03.07.2026 um 6:29 Uhr
> Die Bevölkerung ist weder dumm noch bösartig. Wenn man sie ernsthaft und aufrichtig behandelt, …
Im Prinzip ja, aber das ist eine Vereinfachung, die zwar Ihre „nette“ Sicht auf die Welt erkennen lässt, aber die gegenwärtig schon weit fortgeschrittene Verdummung in Teilen der Bevölkerung ausblendet, wie auch deren Verrohung.
Diese (Milieu?)-Cluster können Sie so ernsthaft und aufrichtig „behandeln“ wie Sie nur wollen, allein das aber ändert nichts an deren Disposition zur einer verblendeten Wahrnehmung, die jeglichem Entertainment den Vorzug gibt. Diese sind aber auch empfänglich für „klare Ansagen“, insofern besteht Hoffnung, dass sie lieber noch dem eigenen Herren folgen, als jenem, der aus der Ferne das Fell glättet.
Ich weis ehrlich gesagt nicht ob man sich mit so einer Regelung nicht lang- bis mittelfristig selbst in den Fuß schießt was die Attraktivität des Dienstes betrifft. Es ist eine Sache sich für einen fest definierten Zeitraum zu verpflichten. Aber darüberhinaus, unabhängig von Spannung- bzw. Verteidigungsfall, „einfach so“ wieder herangezogen werden zu können, ist dann doch noch einmal etwas ganz anderes. Zudem könnte das möglicherweise ehemalige Sodaten für Arbeitgeber auch zu „Bewerbern zweiter Wahl“ werden lassen bei Einstellungen. Wen stelle ich eher ein, den Bewerber der durchgehend arbeiten kann oder den der mir einfach so „abberufen“ werden kann?
Zu Bernhard Kreisel’s Beitrag am 03.07.2026 um 15:34 Uhr:
Meine Empfehlung für potenzielle Arbeitgeber, die hier mitlesen: Gelassen bleiben und einfach mal den § 6 (2) des Gesetzentwurfes lesen und verstehen – das ist weder viel Aufwand noch schwierig. Dann mal eine Wahrscheinlichkeits- und Risikoabschätzung, bezogen auf den zu betrachtenden Einzelfall, durchführen. Wenn Sie dann zu dem Schluss kommen, dass dieser Bewerber Ihnen während seiner Lebensarbeitszeit durch seine theoretisch denkbare maximale Abwesenheit zur Wehrdienstleistung (Einzelfallbetrachtung nach § 6 (2) ist dazu notwendig!) den Betrieb stilllegen könnte – lassen Sie die Finger weg. Dann suchen Sie sich besser jemanden, der Ihnen glaubhaft versichert, dass sie oder er während des Beschäftigungsverhältnisses weder schwanger, noch elter, noch schwer krank wird.
Sofern Ihnen schlussendlich die Wahrscheinlichkeits- und Risikoabschätzung zu unsicher ist und/oder die einzig geeigneten Bewerber den Schwangerschafts-, Mutterschutz-, Elternzeit- und Krankheitsverzicht nicht garantieren können, dürfen oder wollen, dann machen Sie den Job halt selbst. Damit sind Sie allerdings auch nur dann auf der ganz sicheren Seite, wenn Sie ungedient oder Ihr einziger Angestellter sind.
Am Ende – oder besser noch grundsätzlich – muss man eben verstehen, dass selbst auf unserer Zivilisationsstufe noch Probleme „aufpoppen“ können, für die es schlichtweg keine alle Erwartungen befriedigende Lösung gibt. Isso.
Aktuellstes Statement der BW zum neu geplanten Reserve-Gesetz:
https://youtu.be/9KsyxF6Mlg4?is=7xwMt4EqTljTMjFU
Tendenziell ist das ( natürlich auf zahlenmässig weit niedrigerem Niveau ) heftiger als im kalten Krieg.
Als persönlich damals von Einberufungen betroffener Wehrpflichtiger ( mit Klamotten zuhause und mit Passwort via TV/Radio im V-Fall ) waren wir in einer Funkeinheit eher die Ausnahme.
Die allermeisten gaben ihre Klamotten ab und waren so ganz raus. Nicht aus der Reserve, aber eben aus Reserveübungen. Das waren bei uns drei Mal jeweils ca. eineinhalb Wochen innerhalb von 10 Jahren.
In dem BW-Beitrag oben hört sich das heftiger an…
Entscheidend wird in Zukunft auch sein wie genau die BW dann mit Härtefällen umgeht. Eher weniger privat, sondern mehr auf Arbeitgeberseite, gerade wenn es nicht eine grosse Firma oder öffentl. Dienst ist…
@ Hans Schommer sagt: 03.07.2026 um 23:21 Uhr: „ Dann suchen Sie sich besser jemanden, der Ihnen glaubhaft versichert, dass sie oder er während des Beschäftigungsverhältnisses weder schwanger, noch elter, noch schwer krank wird.“
Das kann man genauso gut anderes lesen. Die von Ihnen angeführten Abwesenheitsgründe sind allesamt normativ fixiert und das aus gutem Grund! Das das BMVg jetzt noch einen weiteren kreieren möchte, stärkt die Stellung von Reservisten am Arbeitsmarkt somit keineswegs. Zumal die von Ihnen angeführten Gründe für jeden und jede gelten und das Reservistenstärkungsgesetz nur für Reservisten.
Hans Schommer sagt: 02.07.2026 um 22:50 Uhr:“ Ich hab jetzt den Gesetzesentwurf mal komplett durchgeackert und komme zu dem Schluss, dass das der beste Wurf seit Jahren ist, der von der „staatlichen Sicherheitsbranche“ getätigt wurde.“
Ihre Meinung in allen Ehren. Aber das ändert nichts an der Kritik die der Jurist Patrick Heinemann am Gesetzentwurf zu Ausdruck gebracht hat. Ich bitte Sie…das Zitiergebot aus Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG missachten?! Das lernen Juristen schon im zweiten Semester das das nicht nur ein Formfehler ist, sondern eben verfassungswidrig.
@Apollo 11
Interessante Aussagen in diesem Video, z.B. auch zur Verwendung bzw. dann eines Einsatzes der Heimatschützer am scharfen Ende im Baltikum. Das wäre sogar jetzt bereits möglich.
Und das Credo: Freiwilligkeit ist nicht mehr die Prio, Kameraden mit benötigten Fähigkeiten (Inst, IT, andere Mangel-ATN) werden auch gezogen, ggf. bis 10 Wochen / Jahr. Und: Einspruch grundsätzlich zwecklos.
Thomas Melber sagt am 04.07.2026 um 11:56 Uhr
“ … ggf. bis 10 Wochen / Jahr. Und: Einspruch grundsätzlich zwecklos.“
Genau genommen sind es bis zu zwölf Wochen im Jahr, bei maximal 12 Monaten während des Reservistendaseins – es sei denn, der Friede wackelt.
Und mit der These „Einspruch grundsätzlich zwecklos“ bekritzeln Sie – wie nicht wenige Kritiker – nur die Klowand (was dort sicher auch nicht lang Bestand hat). Sorry – aber isso.
Sie haben Post ! In den nächsten Tagen, denn der sog. R1 Bestand (Perser-Sprech) soll ebenfalls angeschrieben werden:
„Wer früher Soldatin oder Soldat war und nicht ausschließlich Grundwehrdienst geleistet hat, kann in den kommenden Monaten Post von der Bundeswehr bekommen.“
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/fragebogen-reserve
Sicher eine sinnvolle Maßnahme, aber für Unruhe wird das dennoch sorgen. In wie weit die sog. „Altfälle“, die nicht in GBO sind, dann eingeplant werden bzw. ob dies überhaupt rechtlich möglich ist, weiß ich nicht. Aber nicht jeder ausgeschiedene SaZ oder BS ist beordert.
Hier noch ein Verweis zur Meldung des VdRBw zum Reservestärkungsgesetz:
https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/kabinett-bringt-reservestaerkungsgesetz-auf-den-weg/
Ehemaliger SaZ mit 9 Jahren Dienstzeit, letzter DG OStGefr. Bin mittlerweile Bundesbeamter, da stellt sich eh die Frage ob mein Dienstherr sich da nicht wehren wüede, nichtsdestotrotz – ich habe mich jetzt da eingelesen und komme zu dem Schluss, das wohl nur R1 infrage kommen die derzeit der Dienstleistungsüberwachung unterliegen. Nach derzeitiger Rechtslage falle ich mit meinem 45. raus, was im Dezember der Fall wäre. Ich lese das jetzt so, das ich ich bei Inkrafttreten des Gesetzes aus der Überwachung rausgefallen bin und mich das nicht mehr tangiert. Sehe ich das richtig?
Vertigo81
Ich kann keine rechtliche Bewertung abgeben, nehme aber an, daß nach Auslaufen der Wehrüberwachung es keinen Grund mehr gibt, die persönlichen (Adreß-) Daten vorzuhalten (DSGVO).
Vertigo81 sagt:
„Nach derzeitiger Rechtslage falle ich mit meinem 45. raus, was im Dezember der Fall wäre. Ich lese das jetzt so, das ich ich bei Inkrafttreten des Gesetzes aus der Überwachung rausgefallen bin und mich das nicht mehr tangiert. Sehe ich das richtig?“
Wenn das Gesetz zu einem Zeitpunkt Inkrafttreten wird, nach dem nach bisheriger Rechtslage (hier etwa §§ 77, 59 Soldatengesetz) die Überwachung bereits abgelaufen wäre, würde es sich jedenfalls um eine „unechte Rückwirkung“ eines Gesetzes handeln, wenn ab dem Zeitpunkt des neuen Gesetzes (der Entwurf) einfach die neue Rechtslage der längeren Diensleistungsüberwachung gelten würde. Eine kürzere Frist der Dienstleistungsüberwachung für Mannschaftsdienstgrade sieht der Entwurf in § 22 Abs. 1 Entwurf i. V. m. § 4 Abs. 4 Nr. 2 Entwurf ja nicht vor. Wenn das Gesetz dazu schweigt, gehe ich davon aus, dass nach Inkrafttreten des Entwurfs die neue Rechtslage auch auf Personen Anwendung findet, die zu diesem Zeitpunkt der Überwachung nicht mehr unterlagen. Das ist grundsätzlich zulässig, könnte aber im konkreten Fall unverhältnismäßig sein.
Kein OffTopic: Ich musste neuerdings lernen, dass der moderne Soldat seine Verpflegung selbst bezahlen muss (siehe Bundeswehr-YT Serie über die neuen Rekruten). Das kann man jetzt natürlich hin und her beschönigen, mit allerlei Dingen wie „besserer“ Sold als Früher etc. pp. Aber da finde ich einfach den Grundsatz, dass du als SOLDAT in der Kantine den Mampf selbst bezahlen maximal befremdlich – und dann kommt als Kommentar vom Bund, dass ja immerhin die Stube kostenfrei ist.
Wahnsinn. Und dann wundert man sich wirklich ERNSTHAFT, warum diesen Job keiner mehr machen will? Wie lächerlich ist das?
Grüße HG a.D. 2004-2006
@JungerTräumer
Sehr geehrter Herr HG a.D. von vor 20 Jahren… auch in 2004-2006 mussten Zeit- und Berufssoldaten das Essen bezahlen. Unentgeldlich wird es für Fwdl und Res (und Gwdl) bereit gestellt. Zivile Angehörige der Bundeswehr müssen alle bezahlen.
„Grüße HG a.D. 2004-2006“
Wenn das HG nicht für „Hipper General“ steht, wäre es wohl HG der Reserve bzw. HG d. R. (vgl. § 2 Reservistengesetz).
Viele der Kommentare hier sind für mich unverständlich:
In so ziemlich jedem Gespräch unter Reservisten in der Vergangenheit bezüglich des Themas „Arbeitgeberzustimmung“ wurde diese negativ bewertet, weil man damit den Arbeitgeber erst auf dumme Gedanken bringt eine Zustimmung zu verweigern. Manchmal wurde das Formular „Arbeitgeberzustimmung“ auch gerne für jede einzelne Übung von den BW Dienststellen gefordert. (Mein Verdacht ist, dass keiner wirklich eine Ahnung hat für welche Arten von RDLs dieses Formular wirklich gedacht war).
Jetzt kommt es anders und wieder ist es Vielen nicht recht.
Schaut man sich die Zeiten an, die maximal gefordert werden, dann sind diese doch gut über mehrere Jahrzehnte leistbar. Manch einer ist schon aus seiner Verpflichtung raus, wenn er sich sein Studium durch RDLs finanziert hat.
@JungerTräumer:
HG a.D? jetzt echt?
In welcher Firma ist denn bitte die Verpflegung kostenfrei?
Wenn ich die Attraktivität eines Unternehmens bewerte und dabei nur finanzielle Maßstäbe anwende, dann ist wichtige was unterm Strich dabei raus kommt. Die meisten Soldaten nehmen lieber das zusätzliche Geld und entscheiden selbständig von Fall zu Fall darüber, ob und welche Mahlzeit sie in der Truppenküche einnehmen wollen. Nicht jeder will am Morgen 30 Minuten früher von der Familie los fahren, nur um mit Kollegen, die man eh den ganzen Tag sieht, zu frühstücken?
Persönlich empfinde ich die Abendverpflegung bei der Truppe meist als wenig attraktiv und mache lieber Sport in dieser Zeit und esse später eine Kleinigkeit.
@JungerTräumer
Gar nicht befremdlich heutzutage bei der BW. Ich habe einen Kameraden, SaZ, der hat eine Zöliakie (Glutenalergie) bekommen. Der kann garnicht in die Kantine, weil die darauf nicht eingestellt sind.
Hat auch eine Bescheinigung vom San. Aber gehen lässt ihn die Bundeswehr nicht, obwohl die Ärzte meinen, dass er so keine Zukunft mehr als Soldat hat. Vorgesetzter hatte ihm nur gesagt „er hätte ja einen Rucksack, wo er was zu Essen mitnehmen kann.“ Und ein DU-Verfahren muss ja vom Vorgesetzten kommen.
Mich wundert garnichts mehr. Der hängt jetzt hier rum in der Einheit mit einem selbstgebauten epa im Schrank. Glutenfrei. Aus Sachen, die er selber im Supermarkt gekauft hat. Und bringt sein eigenes Essen mit jeden Tag.
Garnichts wundert mich mehr.
Als persönlich Betroffener habe ich mich gefragt wie dieser Gesetzentwurf mit der Bildungsförderung durch den BFD übereinkommen soll. Also wie soll jemand der nach der Dienstzeit bspw. seinen Techniker, Meister, Sudienabschluss nachholt gleichzeitig für mehrere Wochen im Jahr Wehrübung machen? Bis zu 12 Wochen verpflichtende jährliche Abwesenheit während des ebenso verpflichtenden Betriebspraktikums in der Technikerausbildung?! Sollte man dann die Ausbildung nicht bestehen können, dann entfällt natürlich auch die Ausbildungsförderung durch den BFD (also wieder 75% statt 100%). Ob das so beachtet wurde konnte mir mein MdB auch nicht beantworten.
Zum Thema schneller Bauen / Unterkünfte gab es heute eine Info bzgl. der ggf. zu reaktivierenden Liegenschaften, allerdings ohne Angabe der Primärquelle (über Bundesvereinigung Kameradschaft Deutsche Artillerie e.V.):
1 – Ranzau-Kaserne in Boostedt (SH)
2 – Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne in Cuxhaven (NI)
3 – Kurpfalz-Kaserne in Speyer (RP)
4 – Unteroffizier-Krüger-Kaserne in Kusel (RP)
5 – Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest (NW)
6 – NATO-Hauptquartier in Mönchengladbach (NW)
7 – Graf-Stauffenberg-Kaserne in Sigmaringen (BW)
8 – Ray Barracks in Friedberg (HE)
Diese sin insbesondere für den neuen Wehrdienst, ggf. auch für den HSch vorgesehen. In trockenen Tüchern ist das aber wohl noch nicht, es handelt sich um eine Vorauswahl.
[Hatte die Info schon gesehen, kam aber noch nicht dazu sie aufzugreifen. Kommt noch. T.W.]