Gesetz für „Neuen Wehrdienst“ steht: Parlament gibt „Aufwuchspfad“ vor, Pflicht-Musterung bereits 2026, Losverfahren kommt
Das Gesetz für einen Neuen Wehrdienst auf vorerst freiwilliger Basis und die Regelungen für eine mögliche Wehrpflicht stehen: Nach vorherigem öffentlichen Streit haben sich die Koalitionsparteien Union und SPD auf die Details der gesetzlichen Neuregelung verständigt. Das Gesetz, das am kommenden Freitag vom Parlament verabschiedet werden soll, sieht unter anderem Vorgaben für die Vergrößerung der Bundeswehr vor. Eine Wehrpflicht soll gegebenenfalls per Gesetz wieder eingeführt werden und wird dann bei Bedarf mit einem Losverfahren verbunden. Junge Männer ab 18 Jahren können bereits kommendes Jahr zur Musterung verpflichtet werden.
Der Verteidigungsausschuss des Bundestages billigte am (heutigen) Mittwoch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett im August verabschiedet hatte. Trotz der Zustimmung aller Regierungsmitglieder und der Befürwortung durch Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die Union dagegen Vorbehalte, insbesondere für die Regelungen im Wieder-Inkraftsetzen einer Wehrpflicht. Mit dem jetzt vereinbarten Verfahren wurde dafür ein Kompromiss erreicht, der der Bundeswehr Spielraum lässt.
Die wesentlichen Punkte des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes:
• Die Ziele für die Vergrößerung der Bundeswehr werden im Gesetz festgeschrieben. Damit soll schrittweise der geplante und der NATO zugesagte Umfang von mindestens 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie mindestens 200.000 Reservisten erreicht werden.
Die Details werden im §91 des neuen Gesetzes definiert:
Aufwuchs des aktiven militärischen Personals und der Reserve
(1) Bis 2035 ist der Aufwuchs der Streitkräfte auf 460 000 Soldatinnen und Soldaten, davon bis zu 260 000 aktive Soldatinnen und Sol-
daten und mindestens 200 000 Reservistinnen und Reservisten zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele, vorgesehen. Dem liegt folgender
Aufwuchspfad zugrunde:
• Vorkehrung für eine Bedarfswehrpflicht
Im neu gefassten §2a des Gesetzes nimmt das Parlament Abstand von der ursprünglich vom Verteidigungsministerium vorgesehenen Regelung, eine mögliche Wehrpflicht per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages anordnen zu können. Statt dessen ist ein Gesetz vorgesehen – und dann auch ein Losverfahren:
Der Bundestag entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht. Dabei soll sich die Einberufung … am Bedarf der Streitkräfte orientieren. Übersteigt die Zahl der für den Grundwehrdienst zur Verfügung stehenden geeigneten Wehrpflichtigen den Bedarf, kann für die Auswahl der einzuberufenden Wehrpflichtigen ein Zufallsverfahren
vorgesehen werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die Ausgestaltung dieses Verfahrens bleibt einer weiteren gesetzlichen Regelung vorbehalten.
Mit anderen Worten: Die Wehrpflicht kommt, wenn der festgelegte Bedarf an Soldaten und auch Reservisten, s. obige Tabelle, mit Freiwilligen nicht gedeckt werden kann. Da es dann aber durchaus passieren kann, dass mehr wehrpflichtige junge Männer – denn weiterhin können nur die verpflichtet werden – zur Verfügung stehen als die Bundeswehr braucht, wird ausgelost. Die von Generalinspekteur Carsten Breuer ins Gespräch gebrachte Überlegung für eine Auswahlwehrpflicht wollte die Koalition nicht weiterverfolgen.
• Fragebogen für alle, verpflichtende Musterung für Männer
Wie bereits im ersten Entwurf vorgesehen, sollen ab dem kommenden Jahr alle jungen Deutschen ab dem Geburtsjahrgang 2008 einen Fragebogen erhalten, in dem ihre Bereitschaft zum Dienst in den Streitkräften ebenso abgefragt wird wird Ausbildung und körperliche Fitness. Männer müssen ihn ausfüllen, abgeleitet aus der Vorgabe des Grundgesetzes, dass eine Pflicht zum Dienst an der Waffe eben nur für Männer gilt. Wenn sie das nicht tun, ist das eine Ordnungswidrigkeit – die Konsequenzen sind aber im Gesetz recht schwammig definiert: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Mit dem Fragebogen, im Gesetz als Bereitschaftserklärung bezeichnet, will die Bundeswehr Auskunft über
1. Angaben zur Person, zum Geschlecht, zum Familienstand und zu weiteren Staatsangehörigkeiten, soweit diesbezüglich durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr vorausgefüllte Angaben nicht zutreffen oder nicht vollständig sind,
2. Interesse an einem Wehrdienst in der Bundeswehr,
3. Körpergröße und Gewicht,
4. Schwerbehinderung oder eine entsprechende Gleichstellung,
5. Bildungsabschlüsse sowie sonstige Befähigungen und Qualifikationen,
6. Selbsteinschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit,
7. Wehrdienst in fremden Streitkräften.
Für Männer soll neben der Pflicht zu den Antworten auf diese Fragen auch eine Musterung verpflichtend eingeführt werden – und zwar bereits mit dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2026. Allerdings, so heißt es aus dem Verteidigungsministerium, werde die Bundeswehr zunächst vorrangig diejenigen mustern, die sich freiwillig für den Dienst in der Truppe melden – also faktisch eine Einstellungsuntersuchung. Je nach verfügbaren Kapazitäten, die erst aufgebaut werden müssen, sollen dann Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 auch ohne Interesse an einem Wehrdienst in der Bundeswehr die Musterung durchlaufen.
Das Verteidigungsministerium hatte ursprünglich den Beginn einer verpflichtenden Musterung auf Mitte 2028 festlegen wollen und im Gesetzentwurf auf Mitte 2027 vorgezogen. Das erneute Vorziehen bereits auf 2026 dürfte sowohl dem Wunsch der Union entsprochen haben als auch dem Bedürfnis des Ministerums, möglichst schnell einen Überblick zu bekommen, wer im Ernstfall zur Verfügung stünde. Denn nach wie vor würde eine Wehrpflicht in einem Verteidigungs- oder Spannungsfall sofort wieder in Kraft gesetzt.
• Freiwilliger Wehrdienst statt Soldat auf Zeit
Wer sich als Freiwillige(r) für mindestens sechs und maximal elf Monate zur Bundeswehr verpflichtet, wird nicht – wie vom Ministerium zunächst geplant – bereits Soldat auf Zeit (SaZ), sondern Freiwilligen Wehrdienst Leistender. Das hat Auswirkungen auf den rechtlichen Status, wenn auch nicht direkt auf die Besoldung. Ab zwölf Monaten Verpflichtungsdauer können die Soldaten und Soldatinnen dann auf Zeit angestellt werden– die Mindestdauer für eine SaZ-Verpflichtung wird also herabgesetzt.
Die Regelung in §58b:
Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
(1) Freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement kann leisten, wer sich verpflichtet, mindestens sechs und längstens elf Monate Wehrdienst zu leisten.
(2) Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit.
Damit setzte sich die Union durch, die einen einheitlichen Rechtsstatus für alle als Zeitsoldaten unabhängig von der Verpflichtungsdauer abgelehnt hatte.
• Wehrsoldgrundbetrag von 2.600 Euro
Wie bereits bekannt, soll der Wehrsold bereits ab dem ersten Tag 2.600 Euro monatlich betragen. Für den Dienstgrad Gefreiter wird er auf 2.630 und für Obergefreite auf 2.650 erhöht. Hinzu kommt ein Kinderzuschlag von 115 Euro je Kind. Für Auslandseinsätze kommt eine Auslandsvergütung von 495 Euro hinzu (interessanterweise deutlich weniger als der so genannte Auslandsverwendungszuschlag – und zudem ist nach dem bisher bekannten Vorgehen nicht vorgesehen, dass Freiwilligen Wehrdienst Leistende ins Ausland gehen. Ab zwölf Monaten Verpflichtungszeit sind sie aber Soldaten auf Zeit, haben also Anspruch auf den Auslandsverwendungszuschlag? Mal sehen was da rauskommt.)
• Zuschuss zum Führerschein
Ein Zuschuss zum Führerschein für Pkw war bereits im Entwurf vorgesehen – nach der endgültigen Fassung soll es nun zudem einen höheren Zuschuss für den Lkw-Führerschein geben: Vorgesehen sind bis zu 3.500 Euro für die Pkw- und bis zu 5.000 Euro für die Lkw-Fahrerlaubnis.
Allerdings gibt’s diesen Zuschuss erst nach mindestens zwölf Monaten durchgehendem Wehrdienst. Da stellt sich doch die Laienfrage, ob es nicht sinnvoller wäre, diese Fahrerlaubnisse in der Dienstzeit zu erwerben und dann zum Beispiel auch gleich als Lkw-Kraftfahrer eingesetzt werden zu können.
(Das als erster Überblick, sicherlich wird es noch zu Details Anmerkungen und Hinweise geben)
(Archivbild 2021: Grundausbildung in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin – Tom Twardy/Bundeswehr)

Wie die Bundeswehr allein in 2026 Reservisten kommen will ist mir ein absolutes Rätsel. Zur Zeit gibt es um die 50000 beorderte Reservisten – alle anderen sind „Karteileichen“.
Wie soll das funktionieren?
Belege : 70000 – 80000 Reservisten in 2026
Uff…
1. Weiter keine Angaben zum Zivildienst. Weder Dauer noch Bezahlung. Zum Wehrdienst aber sehr wohl. Was soll das ?
2. Losverfahren: Kommt also doch. Die Frage wer denn NICHT in den Lostopf kommt bleibt aber unbeantwortet.
Auch Familienväter ? Diejenigen die nach oder vor der Musterung einen Verweigerungsantrag gestellt haben ?
Menschen mit Änderung des Geschlechtseintrags ?
Anhänger / Mitglieder von vom Verfassungsschutz beobachteten Parteien ?
Etc…
Die müsste man sinnvollerweise alle vom Losverfahren ausschliessen.
Vor allem aber die mit bereits genehmigten oder laufenden Verweigerungsanträgen, die wohl grösste Gruppe. Ich vermute mal dtl. über 50 %.
Im Gegensatz zum kalten Krieg mit dieser „Gewissensprüfung“ ( bis 1983, die wohl ethisch grösste Verfehlung der Regierungen damals ) werden die Anträge auf Verweigerung ja im Grunde alle durchgehen.
Jeder Regierungspartei ist klar das es bei tatsächlicher Einführung einer Wehrpflicht massivste Kampagnen bestimmter Parteien geben wird. Selbst Neugründungen werden da ihre Chance bekommen.
Dazu:
3. Interessant ist diese Tabelle mit den Zielpersonaldaten in den einzelnen Jahren.
Relevant vor allem die Zahlen von 2028. Das ist das letzte komplette Jahr der aktuellen Regierungsparteien im Wahlkampf.
Das wird mit dem neuen Sold und weiteren Goodies wohl recht sicher reichen.
Und voila, schon liegt die echte Einführung einer Wehrpflicht nicht mehr bei den Regierungspateien von heute…
Zitat Apollo 11 :
„Und voila, schon liegt die echte Einführung einer Wehrpflicht nicht mehr bei den Regierungspateien von heute…“
Bei den für die Regierungsparteien relevanten Wählergruppen (alt und nicht von der Wehrpflicht in persona betroffen) gibt es doch eine Mehrheit für die Wehrpflicht. Ich sehe da nicht wirklich große Sprengkraft. Etwas Zulauf für die Linke vielleicht aber sonst? Zumal bis 2028 die Lage bereits völlig anders liegen könnte. Entweder “ Frieden“ in Europa oder die Kacke brennt noch mehr. In beiden Fällen könnte es aus unterschiedlichen Gründen genug Freiwillige geben.
Michael Schur sagt…“““Zur Zeit gibt es um die 50000 beorderte Reservisten – alle anderen sind „Karteileichen“.“““
Die 50.000 sind nur die auf Papier. Aktiv ständig dienend sind vielleicht 30000-34000
Es ist schon krass, wie man sich mit Rücksicht auf die SPD-Parteilinken vor allen klaren Entscheidungen in dieser Schlüsselfrage drückt und das Thema Wehrpflicht einfach auf die nächste Legislatur verschiebt.
Was wiederum zu einem jahrenlangen Zeitverlust führen wird, wenn die Personalstärke (erwartbar) weiter unterschritten wird – und dann erst eine gesetzliche Regelung gefunden und konkretisiert werden muss…
Die tollsten neuen Waffensysteme nützen ja nichts, wenn kein geeignetes Personal da ist.
(Schon jetzt sind die Personalzahlen ja eine irreführtende Mogelpackungen. Ich möchte gar nicht wissen wieviel „echte Truppe“ sich noch aus den ganzen Ü55 Berufssoldaten in Ämtern, Stäben und Ministerium generieren ließe.)
Angesichts der sicherheitspolitischen Lage ist das schwer nachvollziehbar und grob fahrlässig.
Diese Führungsschwäche fällt nicht nur auf den Verteidigungsminister, sondern auch auf den Kanzler zurück.
Das passt zum Tempo bei der Beschaffung von Grossgeraet und Munition. Wir haben gaaaaanz viel Zeit.
12.000 zusaetzliche Soldaten bis Ende 2029 … also irgendwie will das nicht zu den Zahlen passen, die etwa der ehemalige Inspekteur des Heeres allein fuer Heer und mil. Grundorganisation bis 2029 gefordert hatte (das waren naemlich 45.000 zusaetzlich bis 2029).
Aber wie gesagt – so wie es derzeit aussieht, ist das, was ehemals als Bundeswehr bekannt war, in den kommenden Jahren ohnehin nur Attrappe. Keine ausreichenden Munitionsvorraete und kein kriegstuechtiges MatErhalt – Konzept. Funken geht auch nicht so wirklich … Da ist es vielleicht ganz gut, nicht so viele Soldaten in den Einheiten zu haben. Gibt weniger Kriegsgefangene, die Putin spaeter versorgen muss.
Falls hier jemand auf der Ebene B9+ mitliest; oder zumindest jemand der diese Ebene „steuernd beeinflusst“:
Bitte geben sie der Truppe die notwendigen Handlungsgrundlagen, um noch vor Weihnachten aktiv zu werden.
Alles was sie nach dem 08.12.25 in etwaigen Vorschriften, Anweisungen, Fernschreiben, Schnellbriefen, Telefaxen, etc. veröffentlichen, kostet uns unnötig Zeit.
Danke (aus der Truppe)
Verstehe ich das richtig?
Wenn der Bedarf nicht gedeckt werden kann, ziehen wir keineswegs jemanden ein, der dem gesuchten Profil möglichst nahe kommt.
Wir losen stattdessen eine beliebige Person aus, völlig unabhängig von der Eignung für die zu besetzende Tätigkeit.
Ist das zielführend?
„Der Bundestag entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht. Dabei soll sich die Einberufung … am Bedarf der Streitkräfte orientieren. Übersteigt die Zahl der für den Grundwehrdienst zur Verfügung stehenden geeigneten Wehrpflichtigen den Bedarf, kann für die Auswahl der einzuberufenden Wehrpflichtigen ein Zufallsverfahren
vorgesehen werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die Ausgestaltung dieses Verfahrens bleibt einer weiteren gesetzlichen Regelung vorbehalten.“
Mal ganz ehrlich, was muss man bitte nehmen, um so einen Text in ein Gesetz (!) formulieren zu wollen?
Was hat denn bitte eine Feststellung von Dingen, die man aktuell gesetzlich nicht regeln will mit dem gleichzeitigen Verweis darauf, dass man sie später gesetzlich regeln könnte, wenn man den – wie vorgeschlagen – wollte in einem zudem auch noch so aufgeblasenen Satzgebilde in einem Gesetz zu suchen?
Dass in Deutschland das Parlament die Gesetze macht steht im Grundgesetz.
Warum schaffen es mittlerweile seit Jahren weder die Ministerien, noch der Bundestag mehr adäquate juristisch annähernd einwandfreie und beherrschbare Gesetzestexte zu formulieren?
Wo sollen denn die zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten untergebracht werden?
In Munster hat man mehr als 6 Jahre an einem Unterkunftsblock mit 78 Einzelstuben gebaut. Selbst ein gigantisches Bauprogramm würde vermutlich frühestens in 5 Jahren wirksam werden.
In den meisten Kasernen belegen nicht-unterkunftspflichtige Zeit- und Berufssoldaten die Stuben. Die müssen sich dann eine Unterkunft außerhalb der Kaserne suchen. Das wird noch viel Freude bereiten.
Ein klein wenig OT, aber dennoch zum Thema gehörend. Vielleicht kommt hier auf AG ja noch ein gesonderter Bericht dazu:
In NRW sind für den morgigen Freitag (5.12.) „Schulstreiks“ angekündigt, um gegen die neue Wehrpflicht zu demonstrieren.
https://www1.wdr.de/nachrichten/schule-streik-wehrpflicht-nrw-100.html
@Thomas Becker:
Exakt, das ist die Lage. Und nicht nur die „Aktiven“ wachsen viel zu langsam auf, die Reservistenzahlen sind ja komplett hypothetisch. Wenigstens einer muss sich da keine Sorgen machen. Großartige NATO: Die Franzosen haben Soldaten und keine Panzer, wir haben ein paar Panzer aber eher keine Soldaten.
Für einen ehemaligen W15 10.PzDiv und späteren BS sieht die Situation einfach nur katastrophal aus.
@A.W.: Sie haben recht, das Gesetz ist inhaltlich schlecht. Die ganzen Aussagen zu ggf. zukünftigen Gesetzen haben da nichts zu suchen.
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Ich gehe davon aus, daß die Verweigerungsquote maximal doppelt so hoch sein wird wie 1990. 50% werden nie und nimmer erreicht.
@Aus der Truppe sagt:
„03.12.2025 um 22:21 Uhr
Bitte geben sie der Truppe die notwendigen Handlungsgrundlagen, um noch vor Weihnachten aktiv zu werden.
Alles was sie nach dem 08.12.25 in etwaigen Vorschriften, Anweisungen, Fernschreiben, Schnellbriefen, Telefaxen, etc. veröffentlichen, kostet uns unnötig Zeit.“
Bin kein B9+ … aber aus Erfahrungen mit Stichtagsregelungen zum 31.12. …
Beachte in der BT-Drucksache 21/3076 , Seite 36, den kommenden § 101 Absatz 2:
„(2) Soldaten, die am 31. Dezember 2025 freiwilligen Wehrdienst nach § 58b in der bis einschließlich 31. Dezember 2025 geltenden Fassung mit einer Restdienstzeit von mindestens zwölf Monaten leisten, werden auf Antrag unter Beibehaltung der festgesetzten Dienstzeit nach Maßgabe des § 4 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit übernommen.“
D.h. FWDL die am 31.12.2025 bereits Dienst leisten, können nur dann vereinfacht in das Dienstverhältnis
eines SaZ-Mannschaften wechseln, wenn ihre Dienstzeit bereits IN 2025 so festgesetzt wird, dass sie
ab dem 01.01.2026 eine Restdienstzeit von mindestens 12 Monaten haben.
Also Dienstzeitende frühestens am 31.12.2026.
Auswirkung: z.B. ab Ernennung zum SaZ höhere Besoldung gemäß BBesG.
FWDL > OGefr gem. WDmodG = 2650 € / Brutto
SaZ > OGefr gem. BBesG (ab 01.05.2026) = 2921 € / Brutto
Alle aktuellen FWDL, die diesen Weg gehen wollen und noch nicht die geforderte Bedingung zur
Restdienstzeit erfüllen, MÜSSEN also bis (!) 31.12.2025 formal bis mindestens 31.12.2026 verlängert sein (!),
da der Stichtag zählt !
@JPeelen, die Frage ist doch, was ist mein echter Bedarf und wen brauche ich?
Auch eine reaktivierte Wehrpflicht mit Losverfahren wird nur einen Teil des nötigen Personal generieren. Ausgelost werden Wehrpflichtige die sich dann als Schütze Meier im Boxer fahren lassen, da dürfte das Thema Eignung nachrangig sein. Zum aufwachsen brauche ich aber auch Gruppenführer, Logistiker und andere Spezialisten zur Unterstützung. Das werden aber keine Wehrpflichtigen sein sondern SaZ und BS und die werden nicht per Los gewonnen.
@ T.W.
„Da stellt sich doch die Laienfrage, ob es nicht sinnvoller wäre, diese Fahrerlaubnisse in der Dienstzeit zu erwerben und dann zum Beispiel auch gleich als Lkw-Kraftfahrer eingesetzt werden zu können.“
Da es die Truppe derzeit schon nicht schafft, SaZ, die auf KraftfahrerDP sitzen alle zur Fahrschule zu schicken, da schlichtweg keine Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, erübrigt sich der Vorschlag
Der Zuschuss zum Führerschein muss dringend geregelt werden. Nach derzzeitiger Vorschriftenlage darf der BFD den Führerschein B nur in ganz engen Ausnahmen bezahlen, den Führerschein BCE nur hei Vorlage einer Einstellungszusage einer Firma, die die Einstellung vom Führerschein zwingend abhängig macht.
Dabei entsprechen die aufgerufen 5000 Euro für den SaZ 1 dem derzeitigen Förderanspruch eines SaZ 4 nach dem SVG. Da wird mal wieder ohne Kenntnis der Rechtsmaterie einfach verfügt. Prima gemacht … NICHT!
@Florian Staudte
„In den meisten Kasernen belegen nicht-unterkunftspflichtige Zeit- und Berufssoldaten die Stuben. Die müssen sich dann eine Unterkunft außerhalb der Kaserne suchen. Das wird noch viel Freude bereiten.“
Der Wohnungsmarkt ist sowieso schon sehr problematisch, wenn dort auf Einmal Tausende bis Zehntausende in denselben Gegenden suchen, wird das die Hölle auf Rädern.
@ Florian Staudte: Man könnte sich an das Unterbringungskonzept des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) anlehnen, bei welchem 5.000 Personen (ca. eine Brigade) untergebracht werden kann.
Wenn ein Betrieb mit freiwilligen Angehörigen der BOS möglich ist, sollte das auch mit Reservisten möglich sein.
https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Gesundheitlicher-Bevoelkerungsschutz/Betreuungsdienst/Pilotprojekt-Labor-Betreuung-5000/Ziel-Labor-Betreuung-5000/ziel-anforderungen-vorgehensweisen_node.html