Reserve hat keine Ruh, schneller bauen für die Truppe: Kabinett bringt neue Gesetze für die Bundeswehr auf den Weg
Das Bundeskabinett hat für den geplanten Personalaufwuchs der Bundeswehr ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die bisherige Freiwilligkeit für Reservisten weitgehend beenden soll. Darüber hinaus soll die Truppe künftig auch schneller bauen können und für die Erweiterung ihrer Infrastraktur an bestimmte Einschränkungen nicht mehr gebunden sein. Die Ministerrunde tagte im Verteidigungsministerium in Berlin, nach einer solchen Sitzung im vergangenen Jahr die zweite in dieser Legislaturperiode.
Im Unterschied zur Kabinettssitzung 2025, versicherte allerdings der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian (KORREKTUR, nicht Stefan) Hille nach der Runde im Bendlerblock am (heutigen) Mittwoch, werde diesmal wohl das Ergebns von allen Beteiligten mitgetragen. Im vergangenen Jahr hatte das Kabinett ebenfalls im Verteidigungsministerium einen Gesetzentwurf zum Neuen Wehrdienst und einer möglichen Wehrpflicht verabschiedet – der anschließend aber dann doch nicht mehr Konsens war, so dass sich die Koalitionspartner Union und SPD in langwierigen Verhandlungen auf eine Neufassung einigen mussten.
Ein wesentlicher Beschluss der Ministerrunde, an der auch NATO-Generalsekretär Mark Rutte teilnahm, war die Billigung eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Reserve. Hintergrund ist das Ziel, in den nächsten Jahren nicht nur die aktive Truppe zu vergrößern, sondern auch die Zahl der Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr auf am Ende 200.000 aufwachsen zu lassen.
Künftig sollen dafür alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, gestaffelt nach Dienstzeit und bis zu einer Altersgrenze, zu so genannten Reservistendienstleistungen einberufen werden können – und zwar, das wird das neue im Reservestärkungsgesetz, auch ohne ihre Zustimmung. Das bedeutet faktisch das Ende der so genannten doppelten Freiwilligkeit, bei der bisher sowohl der Reservist als auch der Arbeitgeber zustimmen mussten. Auch bisherige gesetzliche Regelungen hatten unter Umständen eine Heranziehung der Reserve ohne freiwillige Meldung vorgesehen, das aber im wesentlichen auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt.
Künftig sollen Reservisten auch ohne die Ausrufung einer gesetzlich definierten Krisensituation herangezogen werden, zunächst vor allem zu dem, was früher Wehrübung hieß: Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, so das Ziel, sollen Soldaten und Soldatinnen ihre bisherigen Fähigkeiten nicht nur nicht verlernen, sondern nach Möglichkeit auch ausweiten.
Dieser Abschied von der Freiwilligkeit wirft natürlich Fragen auf – zum einen die, ob ein Soldat hinnehmen muss, dass er auch außerhalb einer Konfliktsituation wie dem Verteidigungsfall möglicherweise auf Jahre unfreiwillig Reservistendienst leisten muss. Die damit verbundene rechtliche – nicht inhaltliche – Fragestellung hat der Anwalt Patrick Heinemann bereits bei Veröffentlichung des Gesetzentwurfs vor einigen Wochen in einem Fachblatt genauer betrachtet: Am Ende wird es möglicherweise vor Gericht entschieden werden. Das Bundesjustizministerium wollte sich zu der Frage nicht äußern, hatte aber dem Verteidigungsministerium die so genannte Rechtsförmigkeit des Gesetzes bescheinigt.
(Nun gut, diese Rechtsförmigkeitsprüfung durch das Justizministerium hatte es auch für das Wehrdienstgesetz mit der enthaltenen Meldepflicht für Auslandsaufenthalte gegeben… Der Punkt wird übrigens mit dem Reservestärkungsgesetz quasi nebenbei abgeräumt, indem diese Bestimmung außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls außer Kraft gesetzt wird.)
Der andere Punkt ist natürlich, dass die Abschaffung der Freiwilligkeit auch die Arbeitgeber betrifft: sie müssen künftig oft einen Reservisten freistellen, während sie das bisher einfacher verweigern konnten (und vor allem als öffentlicher Dienst davon gerne Gebrauch gemacht haben). Es werden war zahlreiche Ausgleichsmöglichkeiten und -zahlungen im Gesetz festgeschrieben, dennoch bemängelt die Deutsche Industrie- und Handelskammer: Die im Gesetz stehende Pflicht zum Reservedienst ist nicht der richtige Ansatz für eine konstruktive Zusammenarbeit. Aus Sicht der Unternehmen wäre es besser, die doppelte Freiwilligkeit von Reservisten/innen und ihren Arbeitgebenden beizubehalten.
Das sieht, wenig erstaunlich, das Verteidigungsministerium ganz anders:
Darüber hinaus haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weitere Vorteile. Ihre Reservistinnen und Reservisten bilden sich in den Streitkräften weiter, erhalten ihre Qualifikationen oder erwerben neue hinzu. Sie werden an modernsten Großgeräten und IT-Systemen weitergebildet und profitieren am Erfahrungsaustausch mit der Truppe und mit den aktiven Soldatinnen und Soldaten.
Die Detail-Debatte wird dann im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren eine Rolle spielen. Da gehört dann auch die Frage hin, warum das Verteidigungsministerium beim Neuen Wehrdienst zwar die neu geschaffenen Möglichkeiten des Datenaustauschs mit den Meldebehörden nutzt, dennoch von ihren Reservisten künftig erwartet, dass sie einen Umzug innerhalb von zwei Wochen sowohl dem Einwohnermeldeamt als auch der Bundeswehr melden.
Neben dem Entwurf des Gesetzes für die Reserve und dem Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (mehr Details dazu in der BMVg-Mitteilung*) beschloss das Kabinett auch eine Anpassung der Notstandsgesetze – oder, weniger martialisch, Eckpunkte zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze. Die Eckpunkte selbst habe ich noch nicht gefunden, mal sehen, ob die überhaupt veröffentlicht werden – spätestens die Gesetze selbst müssen ja öffentlich werden.NACHTRAG: Die Eckpunkte wurden inzwischen veröffentlicht; hier und als Sicherungskopie:
20260701_Kabinett_Eckpunkte_Notstandsgesetze
Außerhalb dieses Gesetzespakets scheint ein wesentliches Vorhaben bei der Krisenbewältigung zu stehen: Das so genannte Gesundheitssicherstellungsgesetz. Die Bundeswehr (und die nicht alleine) drängt schon seit Jahren darauf, dass Vorsorge für einen Kriegsfall getroffen wird, die Behandlung verwundeter Soldaten ist dabei nur ein Punkt. Das Gesetz gehe seinen Weg, sagte dazu sinngemäß Ministeriumssprecherin Kerstin Schraff. Aber die heutigen Kabinettsbeschlüsse hätten damit nichts zu tun.
Zum Nachhören aus der heutigen Bundespressekonferenz zu dem Thema der stellvertretende Regierungssprecher Stefan Hille, Oberst Mitko Müller vom Verteidigungsministerium, Franziska Valdés Cifuentes vom Bundesjustiz- und Kerstin Schraff vom Bundesgesundheitsministerium:
… und der Vollständigkeit halber die Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung von Bundeskanzler Friedrich Merz, Verteidigungsminister Boris Pistorius und NATO-Generalsekretär Mark Rutte:
(Hinweis dazu, auch wenn’s ein anderes Thema ist: Pistorius kündigte dabei an, die für einen möglichen Minenräum-Einsatz in der Straße von Hormus entsandten Marineeinheiten Fulda und Mosel würden wohl bald heimgeholt – es sehe derzeit nicht danach aus, dass der Einsatz zustande komme, und dann sollten die Besatzungen lieber bei 40 Grad in Deutschland schwitzen als bei 50 Grad in Djibouti.)
*Die Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums als Sicherungskopie:
20260701_Verteidigungskabinett
(Foto oben: Sitzung des Bundeskabinetts im Verteidigungsministerium, v.l. Kanzleramtsminister Thorsten Frei, NATO-Generalsekretär Mark Rutte, Bundeskanzler Friedrich Merz, Verteidigungsminister Boris Pistorius – Steve Eibe/Bundeswehr; Foto unten: Das Bundeskabinett im zweiten Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung im Berliner Bendlerblog – Jana Neumann/Bundeswehr. Wer alle Personen auf dem Bild bennennen kann bekommt ein Extra-Like…)

Sind denn schon Vorstellungen davon ventiliert worden, wie umfangreich das Beüben von bis zu 200.000 Mann und Frau ausgestaltet werden soll? Für einen wirklichen Erhalt und gar Ausbau von Fähigkeiten müssten dabei ja deutlich mehr als 1 Tag/Person/Jahr bei herumgekommen (so wie das aktuell läuft reicht das nicht einmal für’s Ausfüllen der üblichen Formulare/Anträge, geschweige denn Abenteuer wie Kleiderkammer …).
Bei einer bescheidenen Woche im Jahr wären wir dann also bei über einer Million(!) Arbeitstage, die einer schrumpfenden Arbeitsbevölkerung entzogen werden … Da fügen sich dann u.a. steigende Wochenarbeitszeiten und nach hinten verschobene Renteneintritte in ein „strategisches“ Gesamtbild ein.
Wenn wirkliche alle Ex-Soldat:innen, bis zur Altersgrenze, unter die neue Lage fallen: Wie sieht da das Potential nach Zahlen aus? Das sollten ja alleine die ehemaligen SAZ (zu ihrer großen Freude?) stellen können.
„Auch bisherige gesetzliche Regelungen hatten unter Umständen eine Heranziehung der Reserve ohne freiwillige Meldung vorgesehen, das aber im wesentlichen auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt.“
Na ja.. Dieses „bisher“ bezieht sich auf die jüngere Vergangenheit. Im kalten Krieg gab es auch Einberufungs-Briefe. Da hat keiner gefragt ob man wollte. Nur aus trifftigen Gründen gab es Freistellungen. Wurde dann aber i.d.R. auch bewilligt.
Irgendwie müsste das alles in alten, noch geltenden Gesetzen stehen…
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„Pistorius kündigte dabei an, die für einen möglichen Minenräum-Einsatz in der Straße von Hormus entsandten Marineeinheiten Fulda und Mosel würden wohl bald heimgeholt.“
Sinnvoll.
Das diplomatische „Geschick“ zwischen USA & Iran erinnert ja eher an Kindergeburtstag und nicht an ernsthafte Gespräche unter Erwachsenen…
Wie soll man sich da auf irgendetwas verlassen können…
Nachtrag:
„…zu sogenannten Übungen von maximal drei Monaten Dauer (§ 61 SG)…“
(Zustand früher)
„…Die jetzt vorgesehenen Reservedienstleistungen sollen dagegen bis zu zehn Monate im Kalenderjahr dauern können (§ 6 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs) und unterscheiden dem ausdrücklichen Wortlaut nach nicht zwischen Männern und Frauen…“
(Geplanter Zustand)
Das ist schon harter Tobak. 10 Monate im Jahr OHNE Freiwilligkeit und in einem Zustand OHNE Wehrpflicht…
Zumindest die Formulierung ist fieser als im kalten Krieg…
„…So gesehen offenbart sich, was das Reservestärkungsgesetz in Wirklichkeit ist: der verkrampfte Versuch des Gesetzgebers, jede noch denkbare Personalreserve mobilisieren zu können, ohne zur allgemeinen Wehrpflicht zurückzukehren…“
Das könnte auf eine neue kommende Gesetzes-Panne hindeuten, Stichwort Abmeldung bei Auslandsaufenthalt.
Die Regierung versucht alles um eine Wehrpflicht nicht schon in der laufenden Legislaturperiode einführen zu müssen.
Das würde wohl ( viele ? ) Wählerstimmen kosten.
Aus diesem Grunde irgendwie verständlich…
ich halte es nicht für verfassungsmäßig die alten SAZ, welche vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ihren Dienst begonnen haben, zu weiteren Übungen im Frieden zu verpflichten. Denn unter diesen Umständen hätten sie sich vielleicht nie einstellen lassen. Bestandsschutz gilt auch hier.
Zudem sollte Arbeitgebern per Gesetz verboten werden den Reservistenstatus abzufragen und Bewerber sollten entsprechende Fragen mit Nein beantworten dürfen. sonst droht Ablehnung oder weniger Gehalt
Was ist mit Reservisten die mal Grundwehrdienst geleistet haben aber danach die Ausbildung zum (Reserve-)Feldwebel oder Offizier durchlaufen haben? Die können ja dann nicht zwangsweise, also auch gegen den Willen des Arbeitgebers, eingezogen werden, da sie nicht unter die Bestimmungen des Gesetzes fallen richtig? Wieso hat man dieses Personenpotenzial mutwillig ausgeschlossen?
@T.W. Sehr guter Beitrag mit allen relevanten Kritikpunkten.
Eine zusätzliche Dimension all dieser tollen neuen Ideen möchte ich hier jedoch noch anfügen – nämlich eine politische:
Etwas besseres wie diese Regierung konnte der AFD nicht passieren. Selbst wenn man es nur auf verteidigungspolitische Inhalte begrenzt. Beachten wir das die AFD schon heute überwiegend die junge, männliche und bildungsschwächere Bevölkerung besonders überzeugt – also auch die Adressaten des Neuen Wehrdiensts- dann muss ich doch kein Genie sein um den nächsten Schritt vorauszusehen. Einfach via Social Media versprechen den ganzen Gesetzen von Pistorius und Co. den Wind aus den Segeln zu nehmen, kaum werde man gewählt sein. Mit Zwangsdienst dieser Art stößt man bei der Gen Z nur auf Ablehnung und wenn der Druck von einer Seite wächst, dann weicht man auf die andere Seite aus. Notfalls auf die Rechtsextreme.
@Bewerbung sagt: 01.07.2026 um 17:58 Uhr:“ Zudem sollte Arbeitgebern per Gesetz verboten werden den Reservistenstatus abzufragen und Bewerber sollten entsprechende Fragen mit Nein beantworten dürfen. sonst droht Ablehnung oder weniger Gehalt„
Nice Idee. Aber wie erklärt man dann dem Wunscharbeitgeber eine Lücke von bspw. 12 Jahren im Lebenslauf?
Der Schaden ist bereits angerichtet. Schon ohne das das Gesetz verabschiedet ist. Man hat hier schlafende Hunde geweckt und zivile Arbeitgeber auf eine Möglichkeit aufmerksam gemacht, die man lange Zeit begraben hatte. (nämlich die der verpflichtenden Heranziehung). Ab heute tragen zukünftige Reservisten ein dickes L auf der Stirn.
Verzicht auf Freiwilligkeit ist ein Karrierekiller und schränkt die Planbarkeit Personal in Unternehmen ein. Das ist keine Vermutung sondern harte Realität, wer nicht dient verdient besser, genau das hat noch gefehlt!
Gilt das auch rückwirkend ? Das wäre dann ein massiver Vertrauensschaden. Beispiel FWDL 12 Monate, hier die Entwicklung im Zeitablauf:
– nach dem Ausscheiden keine weiteren Verpflichtungen; dann:
– nach dem Ausscheiden GBO sechs Jahre, aber Dienste freiwillig; dann
– nach dem Ausscheiden GBO bis Erreichen der Altersgrenze, aber Dienste freiwillig
jetzt:
– GBO bis Erreichen der Altersgrenze und Einberufung ohne Einwilligung möglich
„ Zudem sollte Arbeitgebern per Gesetz verboten werden den Reservistenstatus abzufragen und Bewerber sollten entsprechende Fragen mit Nein beantworten dürfen. sonst droht Ablehnung oder weniger Gehalt“
Und was schreiben ehemalige SaZ 4 bis SaZ max dann für die entsprechenden Zeiträume in den Lebenslauf, wenn diese sich bewerben?
@ResOffz:
Warum meinen Sie?
Ehemalige Wehrpflichtige sind doch unter §4 Absatz 4 Nr. 1 und 2 mannigfaltig „erschlagen“. An welcher Stelle sehen Sie die Ausnahme für den genannten Fall?
Streiche „Ehemalige Wehrpflichtige“, setze „Ehemalige Wehrdienstleistende“
Na toll man ist dich zu fein eine echte Wehr-/Dienstpflicht einzuführen. Umgarnt neue Rekruten mit Jahrsgehältern von ~40.000€ plus einem fetten Zuschuss zum PKW Führerschein und der abgediente ehemalige SaZ wird dann durch die „Hintertür Wehrpflicht“ zur Reserveübung gezwungen.
Ich. Habe. Fertig.
zum Nachtrag von @Apollo 11
mal was Ökonomisches.
In der Berechnung des „Erfüllungsaufwands“ wird im Gesetzentwurf Folgendes angegeben
„E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Den Bürgerinnen und Bürgern entsteht kein Erfüllungsaufwand.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft reduziert sich geringfügig.“
Kann mir das jemand erklären? Da werden ehemalige Soldaten über Wochen aus Betrieben herausgezogen – das macht doch erhebliche Kosten. Oder?
Wenn aber weder die „Bürger'“, sprich die Verpflichteten, noch die Wirtschaft, sprich die Betriebe, doch zweifelsfrei entstehenden Kosten tragen, wer trägt die denn dann? Der Staat offenkundig auch nicht, der „Erfüllungsaufwand der Verwaltung“ ist auch nur peanuts.
@ Brainstormer
Jedenfalls reine Grundwehrdienstleistende sind nach § 27 Abs. 2 des Gesetzesentwurfes von der Pflichtigkeit ausgenommen.
@Alfred @Halbblutprinz
habt natürlich Recht. es wird immer schlimmer 😉
Sebastian Hille heißt der Vizeregierungssprecher..
mfG
Stefan Hille
[Sorry und danke. T.W.]
Ich spekuliere, daß dies in erster Linie die Kameraden im HSch betrifft. Dort sind die Antrittsstärken – bei Freiwilligkeit – i.d.R. sehr gering, so daß man in größerem Rahmen (z.B. 5-6 Kp’n) gar nicht üben kann.
Jetzt kann die DivFü oder die RgtFü „einfach“ eine Übung mit ausreichendem Vorlauf ansetzen und sich, zumindest dann nach geltender Rechtslage, sicher sein, daß die Kameraden dann auch auf dem Hof stehen.
In der Personalreserve oder auf Einzel-DP beorderte Kameraden in der Verstärkungsreserve werden davon wohl weniger betroffen sein. Diese melden sich eher proaktiv beim BeordTrT und wollen meist auch üben.
Eine Zwischenstellung nehmen Kameraden in der GBO ein, die für ihren Fähigkeitserhalt regelmäßig üben sollten. bzw. müßten. Wenn das entsprechend nachgehalten wird kann es schon sein, daß man diese dann verpflichtend einzieht wenn es auf freiwilliger Basis nicht funktioniert.
In einem Artikel der WELT wurde beschrieben, dass sich die neue Pflicht zum Reservedienst negativ auf die Freiwilligenmeldung zum Wehrdienst auswirken könnte. Bin gespannt.
Aus eigenem Erleben und Beobachten: Mit diesen neuen Regelungen und ihrer Anwendung (!) würden viele gut qualifizierte und leistungsstarke ResOffz/ResFw einfach nicht mehr weitermachen können, weil sie ihre zivilberufliche Karriere massiv gefährden. Zum Vergleich: Der Reservist soll „herangezogen“ werden und sein Zivilberuf eventuell zerstört werden, während der SAZ/BS noch nicht einmal nach Litauen befohlen werden soll? Immer wieder begegnet man diesem schrägen Denken im BMVg, dass Reservisten schlechter behandelt werden können, als Aktive… Geprägt wurde und wird dieses Denken durch „Dauerwehrübende“, die keinen echten Zivilberuf mehr haben… Der zivil gescheiterte StOffz und Minderleister mit zehn Monaten RDL im Jahr ist halt einfach da, während der Manager oder leitende Beamte maximal wenige Wochen pro Jahr dienen kann… unter Einsatz seines Urlaubs…Oder ausgeschiedene Berufssoldaten können viele Monate dienen…. Die allgemeine Akzeptanz von Reservedienst kann nur durch eine allgemeine Wehrpflicht/Dienstpflicht geschaffen werden… Bis dahin lügt sich die Spitze BMVg selbst etwas vor.
Moin,
auf jeden Fall muss da ganz dringend entbürokratisiert werden. Ich rate dazu, zum Test einmal einen Reservisten einzuberufen und hierbei sämtliche Bearbeitungsschritte, Laufzeiten und Formulare zu dokumentieren.
Das heißt: Wenn man einen Reservisten überhaupt beordert bekommt. Eine erhebliche Zahl „prallt von Gummiwänden ab“, da keiner für Freiwilligenmeldungen zuständig ist. Hier wäre eine zentrale Freiwilligenmeldestelle sinnvoll. Eine.
Ambition und Lage klaffen hier um Dimensionen auseinander.
Mal ganz ehrlich. Glaubt wirklich jemand das das ohne Freiwilligkeit und Eigenmotivation funktioniert? Das z.B. der kleine Handwerksbetrieb im Dorf einen seiner beiden noch vorhandenen Elektriker für ein paar Wochen zur Bundeswehr abstellt und deswegen seine Aufträge nicht mehr bearbeiten kann? Oder das der selbstständige KFZ Sachverständige seinen Laden zu macht, nur weil er vor 25 Jahren mal Schrauber beim Bund war, um jetzt wieder Schanzen und Alarmposten zu üben?
Ich spreche den eingeteilten Ausbildern heute bereits mein Beileid für diese undankbare Aufgabe aus. Für mich ist das eine weitere Luftnummer aus dem Hause BMVg.
Das ist wahrlich erstaunlich.
Wenn man überlegt, wie viele vorschriftsmäßige Hürden einem willigen(!) Reservisten in den Weg gelegt werden, um vernünftig Dienst tun zu können, und dann so etwas…
Da hat anscheinend wieder jemand mit dem Körperteil am anderen Rumpfende gedacht. Oder die Situation ist noch erheblich ärger, als man öffentlich eingestehen mag.
„When they poured across the border,
I was cautioned to surrender.
This I could not do.
I took my gun and vanished…“
Das wird doch wieder ein zahnloser Papiertiger. Bei dem derzeitigen Bürokratieaufwand und Vorlaufzeiten des Personalamts und der Verwaltung für eine Einberufung sehe ich schwarz. Und dann möchte noch jemand beordert werden, da sollte man mal 1-2 Jahre Zeit einplanen Und verwendungsfähig mit entsprechenden Tauglichkeitsgrad müssen die auch noch sein.
@AoR sagt: 01.07.2026 um 19:13 Uhr
„Verzicht auf Freiwilligkeit ist ein Karrierekiller und schränkt die Planbarkeit Personal in Unternehmen ein. Das ist keine Vermutung sondern harte Realität, wer nicht dient verdient besser, genau das hat noch gefehlt!“
Dafür hat man doch seit 2017 das Entgelttransparenzgesetz eingeführt. Man muss es nur ziehen und sein Auskunftsverlangen dem Arbeitgeber mitteilen.
@Küstengang01 sagt: 01.07.2026 um 20:03 Uhr
Zustimmung, das habe ich auch gedacht. Diese Diskrepanz, einerseits den aktiven Soldaten massiv monetär „Honig ums Maul zu schmieren“ und der Zwang zu Reservedienstleistungen andererseits passen überhaupt nicht zusammen.
@Windlicht @Insider: Jop, nur kleine Korrektur, da geht es um Manager mit Mannschaftsdienstgraden deren Kartieren gefährdet werden. Ohne Not, denn wäre Not wäre die Wehrpflicht reaktiviert.
Ich glaube dieses Mal sollten die Abgeordneten das Gesetz lesen bevor abgestimmt wird. Meldepflicht Ausland war GAU, das wäre der SGAU.
Na großartig. Man hat sich wohl entschieden, immer die gleichen Leute zu melken, bis nichts mehr geht, anstatt die Last zu verteilen, wie es eine Wehrpflicht tun würde.
Nun gut, das zynische politische Kalkül kann ich nachvollziehen: Man zwingt einfach die gleichen Leute immer weiter und opfert diesen kleineren Teil der Gesellschaft, damit man kein unangenehmes Gespräch mit dem größeren Teil der Gesellschaft haben muss.
Und ich bin auf der Opferseite.
Ehem. SaZ13, Hptm hier.
Sollen die mich ruhig einziehen. Hab eh noch ne Rechnung offen mit diesem Saftladen.
Illiberale Demokratie ahoi.
Wird dann 87 b zu 87 a auch „zwangsabgeordnet“. Oder dürfen die zukünftig überhaupt üben? Bislang war das ja nicht der Fall …
@ all (-): Ich hielte es für angebracht, wenn einige Foristen hier sich mal den § 6 des Gesetzentwurfes zu Gemüte führen würden. Der ist überschrieben mit „Dauer der Reservedienstleistung“. Das könnte ganz erheblich zur Erhellung beitragen. Da findet sich auch der Verweis auf Art 80a GG, den hier einige wohl schon per se für angewandt halten. Nur mal so.
@ PioFritz: „Und verwendungsfähig mit entsprechenden Tauglichkeitsgrad müssen die auch noch sein.“
… nein müssen sie nicht, weil man gleichzeitig über so schicke Sachen nachdenkt, wie die Entlassungsuntersuchung einfach nicht mehr zu machen. Denn wenn man nicht nachschaut, dann weiß man ja nicht, dass der, der mal T1 war bei Einstellung jetzt vielleicht gar nicht mehr T1 ist. Damit hat man plötzlich zumindest auf dem Papier jede Menge wehrfähiger Menschen in der Pflichtreserve, die man dann (wahrscheinlich auch nur auf dem Papier) jederzeit unfreiwillig ohne Freigabe heranziehen könnte (also ohne dass LV/BV ist).
Das wird spannend …
Was für eine Lachnummer. Als Betroffener werde ich jetzt schonmal vorsorglich Termine bei Fachärzten machen und mir einen Dachschaden bescheinigen lassen. Dann bin ich (falls ich eingezogen werde und im Ministerium Dienst leiste) in guter Gesellschaft. Es trifft, wie immer, das Bestandspersonal. Attraktiv geht wirklich anders.
Kleine Notiz am Rande: als guter Demokrat und Betroffener habe ich selbstverständlich die Fachpolitiker angeschrieben. Von manchen habe ich bis heute keine Antwort. Andere haben mit eindeutig KI-generierten Schreiben geantwortet. Nur vom Mitglied einer einzigen Fraktion habe ich eine persönlich verfasste Antwort erhalten.
Da empfinde ich doch glatt so richtig Wertschätzung.
Ach, und ich vergaß noch…. Eine Sicherheitsüberprüfung brauchen die dann auch alle noch. Der MAD hängt derzeit gut 15 Monate zurück, das funktioniert mit der alten Art niemals.
@ACE sagt: 02.07.2026 um 13:08 Uhr
Spätestens mit Beorderung dürfen dann aber alle beim Truppenarzt zur Wehrtauglichkeitsuntersuchung vorstellig werden. Zumindest jetzt noch…
@Pio-Fritz
Die BeoHSÜ wurde abgelöst durch die unterstützende Verfassungstreueprüfung (uVTP), diese läuft weitgehend automatisiert ab (Abfragen bei den einschlägigen Stellen).
Das sollte kein großes Problem sein, die SiBe muß sie halt einleiten. Davon abgesehen sollten die beorderten Reservisten ja sicherheitsüberprüft sein, das Ergebnis verfällt ja nicht automatisch, selbst bei Überschreiten der Zeiträume / Fristen für Aktualisierungs- und Wiederholungsüberprüfung.
WB sagt am 02.07.2026 um 13:20 Uhr:
„ … Als Betroffener werde ich jetzt schonmal vorsorglich Termine bei Fachärzten machen und mir einen Dachschaden bescheinigen lassen. …“
Dann aber hurtig – Personen mit dieser Einstellung sind sicher nicht nur m.E. durch die Lücke in der Wehrstammrolle besser ersetzt als durch ihre Präsenz und das damit verbundene Destabilisierungspotenzial für die militärische Abschreckung. Und nö, Chef, das ist nix persönliches. Ich hoffe aber im Sinne meiner Einschätzung, dass WB und Gleichgesinnte sich jetzt auch konsequent selbst abräumen.
Moin,
vielleicht sollten wir uns eingestehen, dass die Zeitenwende auch für die Reserve eine grundlegende Lageänderung darstellt und dass wir diese komplett neu ohne den über Jahrzehnten angehäuften Vorschriften- und Regulierungsballast neu konzipieren und aufstellen müssen.
Und ja, ein Wort der Entschuldigung an die zahlreichen, aus eigenem Versagen verlorenen Reservisten, verbunden mit der Bitte, es noch einmal zu versuchen kann nicht schaden…
Diese Gesetzesgebung vernachlässigt ein wesentlichen Augenmerk:
Das in der Truppe bisher keine Kultur zur Wertschätzung der Reserve besteht, weil lästig bindet Kapazität, usw.
Solange diese Haltung in Kasernen sich nicht ändert ist das alles ein frommer Wunsch und in erster Linie die Feigheit vor der eigenen Partei die längst fällige Wehrpflicht durchzusetzen. Sagt ein beorderter Reservist .
Fun Fact am Rande aus Hartpunkt.de :
„Hexonia mit der Lieferung von bis zu 1,4 Millionen neuen Gefechtshelmen an die Bundeswehr beauftragt“
Wird da im Hintergrund doch etwas größer gedacht? Erinnert mich doch stark an die V- Stärke in den 80ern.
Ehemaliger SaZ hier. OL d.R.
Ich arbeite in einer Behörde, bin A14 mit der Möglichkeit in die A15 (Leitungsposition) befördert zu werden. Heute fand ein vertrauliches Gespräch mit meinen Vorgesetzten statt. Ergebnis: die Hausspitze favorisiert dauerhafte Verfügbarkeit. Wenn das Gesetz zur Stärkung der Reserve kommt, wird wohl ein anderer die Stelle bekommen. Offizielle Begründung wird natürlich anders lauten. Bevor jemand da was rein interpretiert: ich halte viel von meinen Vorgesetzten. Es herrscht ein absolutes Vertrauensverhältnis. Ich glaube den beiden, dass man in den Behörden schon die Möglichkeiten auslotet, was man mit den Reservisten macht, wenn man selbst intern wohlmöglich auf dieser Gesetzesbasis schlechter planen kann. Ich habe bisher geglaubt, hier definitiv aufsteigen zu können. Man wollte es mir bisher auch ermöglichen. Seit Mai ist Unruhe drin, seit gestern werden Pläne für den worst-case geschmiedet.
Ich laufe nun also Gefahr, mir jahrelang den Arsch aufgerissen zu haben, um kurz vor Zieleinlauf zu scheitern.
Bleibt mir da nur noch die Möglichkeit, obwohl es mir zuwider läuft,
nicht kurzerhand meine religiös pazifistische Seite an mir zu entdecken?
Am Ende gewinnt ansonsten doch wieder der Zivi.
@Stubenviech: Zeitenwende steht außer Frage, die bedarf der Wehrpflicht, oder auch nicht. Reservisten Zwangszuverpflichten ohne dass eine Notwendigkeit zur Wiedereinsetzung Wehrpflicht gesehen wird spricht derart Bände, wo soll ich anfangen? Attraktiver wird Truppe so nicht, da wurde ein Teufelskreis losgetreten.
@Pio-Fritz: Um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen bedarf es erst der Arbeit. Da sind sie als Ehemaliger jetzt schon auf verdacht rauß. Ungediente nutzen das schamlos aus (Kaffeeküche und so).
@ResOffz
Besorgen Sie sich doch eine Bescheinigung Ihres Dienstherrn daß Sie UK sind, sofern Sie tatsächlich eine unentbehrliche Führungs- oder Schlüsselkraft sind. In wie weit das ggü. der Wehrersatzbehörde tragfähig ist wird sich zeigen müssen.
Je nach Ihrer Verwendung in der Bw würde Ihnen das im Fall des Falles allerdings ggf. nicht viel helfen, aktuell aber vielleicht schon.
Im übrigen müßte dann der Dienstherr auch fordern, daß der Kandidat / die Kandidatin auf Elternzeit (bzw. auch Schwangerschaft) verzichtet was natürlich quasi sittenwidrig wäre.
@ResOffz vielen Dank für den persönlichen Einblick. Ihr zuständiges MdB wäre sicherlich von dieser Geschichte auch sehr bereichert.
Nach einer ganzen Reihe von Gesprächen mit „Führungspersonal“ (BMVg) bin ich von einer äußerst verärgerten und frustierten Meinung zum Thema Zeitenwende und „Personalaufwuchs“ [warum wurde die Wehrpflicht nicht unmittelbar wieder aktiviert] inzwischen deutlich „positiver“ gestimmt (worden).
Selbst aus der Leitung BMVg wurde klargestellt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Wehrpflicht reaktiviert wird, sehr hoch ist – wenn auch nicht gewünscht. Sollte es wirklich so sein, dass das Ziel der BwPlanung prioritär ist und eben nicht der (derzeit) eingeschlagene Weg, dann kann man sich später über den Zeitverlust ärgern.
Andererseits sind wir KEIN Frontstaat im klassischen Sinne mehr; unsere Außengrenzen werden nicht (!) von den Heeresdivisionen geschützt, sondern von Luftwaffe und Marine, deren Anteil an den Wehrpflichtigen immer schon eher geringer war..Das Heer kommt zum Schluss (was aber hier auch Sinn macht), dann kommen weitere Heeresdivisionen und dazu braucht es eben auch Tausende an Mannschaftern, die auf dem Arbeitsmarkt nicht einzuwerben sind.
Stefan Hille
Es erscheint mir logisch, dass bevor ich ungediente mühsam anfange auszubilden, schonmal auf bereits teuer ausgebildetes Personal zurückgreife, entweder um dieses wieder auf aktuellen Stand zu bringen, Gerät sicher zu bedienen, oder zu befähigen eben jene noch kommenden ungedienten, auszubilden.
Wer soll denn aktives Personal ergänzen/ersetzen und neues Personal ausbilden, Schütze Hans Müller, dem erstmal die Grundfertigkeiten beizubringen sind, oder Fw d. Res. Meier, der nur noch „runderneuert“ werden muss?
Wenn es „knallt“ müssen, die ungedienten noch früh genug ran, keine Sorge.
Hat man sich die kolportierten Beschaffungs-Stückzahlen, Finanz-Mittel und Maßnahmen angeschaut, dürfte eigentlich klar sein, dass die Erkenntnislage der Dienste bezüglich der Sicherheitslage in Europa wenig erfreulich sein muss.
Dafür ist der Umfang zu groß, als das es nur darum ginge, Pappberger und Co. einen schönen Lebensabend zu finanzieren.
Darüber hinaus haben AFD und Linke aktuell mehr als ein Drittel der Stimmen im Bundestag. Evtl. will man sich also nicht auf das daher fraglich zeitgerechte feststellen des Spannungsfalls verlassen, um agieren zu können.
Mir scheint mancher sieht das Ganze ausschließlich durch die persönliche Brille.
ResOffz sagt am 02.07.2026 um 19:12 Uhr:
„ … Heute fand ein vertrauliches Gespräch mit meinen Vorgesetzten statt. Ergebnis: die Hausspitze favorisiert dauerhafte Verfügbarkeit. Wenn das Gesetz zur Stärkung der Reserve kommt, wird wohl ein anderer die Stelle bekommen. …“ und
„ …Bleibt mir da nur noch die Möglichkeit, obwohl es mir zuwider läuft, nicht kurzerhand meine religiös pazifistische Seite an mir zu entdecken?“
Tja, wenn Ihre Vorgesetzten nicht zu den Dummen und Faulen gehören (die soll’s ja auch in Behörden geben), dann lesen die erst mal das Gesetz. Hier also den § 10 (6) 2. . Wenn Sie also ein geschätzter Mitarbeiter sind, der für höhere Weihen betrachtet wird und Ihre Vorgesetzten Ihnen nicht „die Taschen vollhauen“, weil die Sie gar nicht wollen, dann brauchen Sie auch Ihre Würde nicht über Bord zu schmeißen. Wenn aber doch, weil die halt den eigenen Dienstbetrieb über die Belange der Republik stellen, dann ist das leider so. Gehört zu den Problemen im Gesamtzusammenhang, für die es schlichtweg keine Lösung gibt. Das liegt aber nicht an der hier durch den Gesetzgeber getroffenen Regelung, sondern an der Unvollkommenheit der Akteure, die damit umgehen müssen. Isso. Im Übrigen bleibt nur zu hoffen, dass Ihre Mitbewerberin nicht schwanger wird – oder sowas.
Zu dem, was ich eigentlich „loswerden“ wollte: Ich hab jetzt den Gesetzesentwurf mal komplett durchgeackert und komme zu dem Schluss, dass das der beste Wurf seit Jahren ist, der von der „staatlichen Sicherheitsbranche“ getätigt wurde. Der veränderten Sicherheitslage angepasst, bezüglich der aufgegriffenen Probleme den Lückenschluss versuchend und bei den Lösungsangeboten m.E. absolut zielgerichtet. Ich hoffe, das Gesetz kommt so ohne eine politisch wie auch immer motivierte Verwässerung. Meine Anerkennung für die Arbeit all derer, die an dem Werk mitgearbeitet haben!
Hm, ich frage mich nun ernsthaft, wie destabilisierend ein engagierter Demokrat für eine Parlamentsarmee sein kann. Bin nun doppelt froh, von Personen, die Probleme mit anderen Ansichten und eigenem Denken haben, möglichst weit weg zu sein. Diene lieber an anderer Stelle und bin dort unabkömmlich. Machen Sie es gut. Tschüss an den Hausherrn.
@zulu1975:
Das mit den Helmen ist natürlich ein Signal. Warum sich die Politik da nicht einfach ehrlich macht und den Menschen sagt, was Sache ist, verstehe ich nicht. Gerade Helme sind aber auch Sachen, die wieder nur unfreiwillig peinlich sein würden, wenn die Rekruten dann einberufen werden und bei der Einkleidung keine Helme bekommen, weil jemand vergessen hat die rechtzeitig zu bestellen.
Natürlich ist eine Reaktivierung der Wehrpflicht unbeliebt und kein Urnenschlager. Aber der Versuch, so etwas weitgehend stikum aufzudröseln (soweit das angesichts der heutigen Transparenz- und Informationsgesellschaft überhaupt funktioniert) ist ganz sicher ein Wahlkamphilfsprogramm für gewisse Parteien.
Unbeliebt und immerhin ehrlich ist allemal besser als unbeliebt und noch dazu unehrlich. Die Bevölkerung ist weder dumm noch bösartig. Wenn man sie ernsthaft und aufrichtig behandelt, gehe ich nach wie vor davon aus, dass es signifikante Teile gibt, die zwar nicht in Freudentaumel ausbrechen, aber doch zumindest den Ernst der Lage begreifen werden.
Aktuell komme ich mir als Bürger eher verschaukelt vor, weil die entsprechende Kommunikation praktisch absent ist.
Es wird nichts werden.
Ehemalige und aktuelle Verwendungen decken sich nicht mehr (der ehemalige „Marder“-Fahrer, der CH-53 Fluggerätmechaniker u.ä.), d.h. es bedarf eines immensen zeitlichen und personellen Aufwands, um die Reservisten wieder sinnvoll zu platzieren.
Natürlich gibt es Ausnahmen (Sanität, Administration), wo es unkomplizierter gehen könnte. Ich könnte mit wenigen Tagen Einarbeitung in einem Lazarett arbeiten, aber das dürfte so nicht der Regelfall sein.
Andere sind in kriegswichtigen Wirtschaftsbereichen untergekommen, da hat man nämlich gerne Ex-Soldaten eingestellt, damit sind sie UK.
Insofern: Belastbare Zahlen gibt es mit Sicherheit nicht, unrealistische Hoffnungen schon.
@ResOffz sagt: 02.07.2026 um 19:12 Uhr
„Ich arbeite in einer Behörde, bin A14 mit der Möglichkeit in die A15 (Leitungsposition) befördert zu werden. Heute fand ein vertrauliches Gespräch mit meinen Vorgesetzten statt.“
Ich habe zwei beorderte Reservisten-Kameraden aus der Verwaltung, die beide dort als Beamte A16 Stellen haben. Das läuft problem- und geräuschlos, beide üben regelmäßig, z.T. auch mehrere Wochen am Stück.
Der eine ist Oberst d.R., der andere Oberstleutnant d.R., beide sagen, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es hat den Karrieren nicht geschadet.
Wenn Sie jetzt Oberleutnant d.R. sind, dann hatten Sie wohl auch in den letzten Jahren wenig Reservedienstleistungen und Ihre Vorgesetzten sind das nicht gewohnt. Das ist wie mit den Kameraden, die Urlaub für ihre RDL genommen haben und jetzt soll das anders werden. Das gibt natürlich große Augen bei allen Arbeitgebern