Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Angriff auf Iran völkerrechtswidrig – zum Nachlesen

Seit dem (heutigen) Sonntagmittag macht die Meldung die Runde, die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hätten den Angriffskrieg der USA und Israels auf Iran als völkerrechtswidrig eingeordnet. Damit die Debatte darüber nicht auf Informationen aus zweiter Hand beruht: Die Ausarbeitung steht auf der Webseite des Bundestages; wesentliche Aussage: Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Sicherheitsrat gem. Art. 42
VN-Charta autorisiert wurden.

Die Stellungnahme ist insgesamt nur drei Seiten lang, einschließlich Fußnoten, und hier auf der Bundestags-Seite zu finden.

Interessant ist auch die Verbindung, die darin zu einer früheren, wesentlich umfangreicheren  Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste gezogen wird, nämlich zu einer Untersuchung der Angriffe der USA und Israels auf Iran im vergangenen Jahr. Die damalige Behauptung von US-Präsident Donald Trump, die iranischen Atomanlagen seien zerstört worden, stehe wiederum im Gegensatz zu einer der Begründungen für die aktuellen Angriffe.

Deshalb sei bezüglich möglicher Rechtfertigungsversuche der Militärangriffe mit den atomaren Ambitionen Irans darauf hinzuweisen, dass diese Argumentationslinie angesichts der Militäroperationen Rising Lion und Midnight Hammer im Sommer 2025 neue Tatsachenfragen aufwirft. US-Präsident Trump hatte nach den Operationen 2025 erklärt, dass die iranischen Nuklearanlagen hierdurch „vollständig zerstört“ worden seien, heißt es in der Ausarbeitung.