Stimmung im Karton: Beförderungsstopp nach Urteil 2025, Mitteilung via Instagram
In Teilen der Bundeswehr, genauer gesagt: bei den Feldwebeln und Bootsleuten, herrscht seit dem Wochenende dicke Luft. Denn für etliche von ihnen gilt bis Anfang kommenden Jahres ein Beförderungsstopp: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster das Kriterium Mindestdienstzeiten für die Beförderung zum Stabsfeldwebel oder Stabsbootsmann aufgehoben hatte, ordnete das Verteidigungsministerium einen, wie es hieß, Ordnungshalt an – den Generalinspekteur Carsten Breuer am vergangenen Samstag via Instagram verkündete.
Das ganze Problem ist für Außenstehende schwer zu durchdringen; ich habe auch eine Weile gebraucht. Auslöser war bereits im Juli 2025, also vor bald einem Jahr, der Beschluss mit dem Aktenzeichen 1 A 842/23 des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Danach steht die vorgesehene Mindestdienstzeit von 16 Jahren für die Beförderung zum Stabsfeldwebel seit der Ernennung zum Feldwebel nicht mit Art. 33 Abs. 2 GG in Einklang – also der Verfassungsvorschrift, das öffentliche Ämter nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden.
Mit anderen Worten: Das Oberverwaltungsgericht urteilte in letzter Instanz – eine Berufung wurde nicht zugelassen – über die Voraussetzungen für die Beförderung von Hauptfeldwebeln zu Stabsfeldwebeln und legte dabei fest, dass Eigung, Leistung und Befähigung ausschlaggebend sind. Und eben nicht die bislang vorgesehene Mindestdienstzeit: Es ist schon nicht nachvollziehbar dargelegt und im Übrigen auch sonst nicht erkennbar, dass diese von der maßgeblichen ZDv vorgesehene Mindestdienstzeit jedenfalls in der vorgesehenen Länge von 16 Jahren sachlich und verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Nun dürfte dieses Problem spätestens seit dem 25. Juli 2025 auch im Verteidigungsministerium bekannt gewesen sein – zumal auch das Ressort selber einräumt, dass ein zu Grunde liegendes Grundsatzurteil bereits 2004 erging und im vergangenen Jahr eigentlich nur noch mal bestätigt wurde.
Eine Reaktion gab es jedoch erst am vergangenen Samstagnachmittag, da meldete sich der Generalinspekteur über social media-Kanäle zu Wort. Das sah auf Instagram dann so aus:
Es soll dann, so die Aussage, eine Anpassung der betreffenden Dienstposten geben. Und bis dahin einen Ordnungshalt. Jetzt wird gehandelt, erklären Ministerium und GI.
Etwas knapper als Text auf der Facebook-Seite von Radio Andernach:
Beförderungen in der Bundeswehr: Mehr Rechtssicherheit, mehr Planungssicherheit
📌 Worum geht’s?
Gerichte haben Regelungen gekippt, die Beförderungen an Mindestdienstzeiten geknüpft haben. Betroffen sind aktuell insbesondere die Beförderungen zum Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann.
⚖️ Was ist der Hintergrund?
Eine Grundsatzentscheidung von 2004, dass Beförderungen allein aufgrund des Dienstalters rechtswidrig sind, wurde im letzten Jahr im Kontext der Beförderungen zu Stabsfeldwebeln/-bootsleuten erneut bestätigt.
🏛️ Was bedeutet das für das BMVg?
Die Entscheidungen der Gerichte werden vom Bundesministerium der Verteidigung **nicht kommentiert** und **nicht kritisiert** das BMVg ist verpflichtet, sie umzusetzen.
👉 Der Bedarf, die Beförderungssystematik anzupassen, besteht seit Jahren – jetzt wird gehandelt.
✅ Was ist das Ziel?
Das BMVg beendet damit einen Zustand der Rechtsunsicherheit, den die handelnden Personen nicht zu verantworten haben und schafft Planungssicherheit für die Truppe.
🗣️ Wie geht es weiter?
Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat sich dazu direkt an die Truppe gewandt. Es gibt einen Überblick:
🔹 welche Änderungen bevorstehen
🔹 welche Maßnahmen geplant sind
Ich hätte mir das gerne vom Ministerium erläutern lassen, denn den Teil mit dem Jetzt wird gehandelt habe ich noch nicht verstanden. Das habe ich an diesem Wochenende leider nicht bekommen. Und einen Tagesbefehl dazu, so höre ich, wird es wohl erst am (morgigen) Montag geben.
Der Deutsche Bundeswehrverband als Interessenvertretung der Betroffenen hat da schon eine Einschätzung:
Mal sehen, wie das weitergeht. Und ja, ich bin mir bewusst, dass es zwar nur einen Teil der Truppe betrifft. Aber es wirkt sich natürlich auf die Stimmung insgesamt aus – denn die Bestandskunden, also die, die bereits Soldat sind, fühlen sich ohnehin recht oft hintangestellt.








Es stellt sich manchmal schon die Frage, was sich der Staat, bzw. das BMVg als Dienstherr so bei seinen Entscheidungen denkt.
Eine jahrelang nicht verfassungskonforme Besoldung bedarf einer Klage gegen den Dienstherrn, damit (nach jahrelangem Stillstand) etwas passiert. Wow, wie attraktiv.
Eine jahrelange nicht verfassungskonforme Beförderugspraxis bedarf einer Klage gegen den Dienstherrn, damit (nach jahrelangem Stillstand) etwas passiert. Und es beginnt mit einem Einschnitt (Beförderungsstopp) für alle. Wow, wie attraktiv.
Das Bestandspersonal (Ehda-Personal) ist mal wieder gekniffen.
Das muß man sich auf der „Zunge zergehen lassen“: der „Bestandskunde“ muß gegen seinen Dienstherren, das BMVg bzw. Den Staat klagen, damit dieser Verfassungskonformität herstellt (und das dauert dann noch Jahre).
Die „Neukunden“ oder Wiedereinsteller oder „Langzeitreservisten“ oder wer sonst noch nicht beim Bund unterschrieben hat, bekommt eine „Sahneschnitte“ nach der anderen und das Bestandspersonal schaut (ein wenig übertrieben dargestellt) in die Röhre.
Ein solches Gebahren kennt man eigentlich nur von Telekommunikations- oder Energiekonzernen.
Kein Wunder, dass sich hier im Blog so viele aktive Soldaten negativ über die Bw äußern.
GUT. WARS. FRÜHER.
Es ist doch kein Geheimnis, dass das Laufbahnsystem der BW total kaputt ist. Das betrifft sowohl Beförderungen, wie auch Besoldungen.
Ich kenne Menschen die haben früher als SU einen Zug geführt, und Züge die heute von einem Hauptmann geführt werden. Auch bei uns Mannschaften ist da einiges anders als es sein sollte. Durch das MilVo System kann man jetzt in der vierten AGA Woche Gefreiter Werden, wenn man diese wiederholen muss sogar OG ohne abgeschlossene AGA. (meinen DG habe ich übrigens auch ohne erkennbaren Grund bekommen)
Ich frage mich auch warum man lang verdiente Kameraden zum KP macht, anstatt den Truppenstuffz wieder ein zu führen (und seine Besoldung auf die des KP an zu heben).
Auch verstehe ich nicht warum Kameraden zwingend 13 Jahre Restdienstzeit brauchen um FA zu werden, ich kenne mindestens einen Kameraden der bereits 8 Jahre dabei war und die Aufgaben aus dem Stegreif hätten übernehmen können, der deshalb den Antrag nicht stellen wollte.
Das Thema Neckermann wollen wir hier gar nicht erst aufmachen.
Fazit: alles einstampfen und komplett neu Auflegen wäre wohl das beste.
Es tut mir übrigens leid, für alle die sich jahrelang abgemüht haben und nun nicht befördert werden. Und es erschließt sich mir nicht im Ansatz, warum man erst die Beförderungen aussetzt bevor man die Lösungen für das Problem fertig ausgearbeitet hat.
Aber da die BW ja für Logik bekannt ist, werden bestimmt auch bald die Zeitbeförderungen der Offiziere ausgesetzt werden.22 Jahre pure Ignoranz.
Ist das überhaupt ein spezifisches Problem der Feldwebel oder kocht das nur gerade bei denen hoch weil es ein „aktuelles“ Urteil für diese Gruppe gibt?
Dafür dass der Soldsprung von A8z zu A9 nicht gigantisch ist, werden da schon wieder Weltuntergänge an die Wand gemalt.
Die Bündlung aufzuheben ist der einzig sinnvolle Schritt zurück zu Zeiten, in denen Dienstgrade noch irgendeine Ableitung auf Funktion und Leistung zuließen. Das hätte man bei den Mannschaften auch nie ändern sollen, wofür es auch keines Korporals bedurft hätte.
Die Hauptleute sollte man ebenso entbündeln, da gerade dort mit Beförderung zu A11 sogar mehr Befehlsbefugnisse entstehen. Fehlende finanzielle Attraktivität gerne mit Zulagen kompensieren, aber nicht weiter alle Dienstgradstrukturen ad absurdum führen.
Im Grundsatz macht das BMVg alles richtig, einzig die Tatsache, dass es so lange (20+ Jahre) gedauert hat, um einen rechtswidrigen Zustand (Verfassungswidrig) zu korrigieren, macht mich schon wieder traurig. Das ist hier der wahre Aufreger der Attraktivität verhindert.
Der individuelle Frust ist im Übrigen unvermeidbar, wenn auch nachvollziehbar. Wäre auch so, wenn wir nicht mehr jeden Offz zum Oberstleutnant machen würden, sobald er Berufssoldat ist. Auch das leisten wir uns entgegen anderer Vollzugsbehörden, ohne erkennbaren Mehrwert (Wasserkopf).
Finde die Art und Weise wie dies jetzt öffentlich gemacht wurde nicht so passend. Die Information an die Truppe hätte aus meiner Sicht im Vorfeld laufen müssen und nicht per Instagram.
Bin gespannt wie sie das Problem lösen wollen für alle die an Juli die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt haben und auch entsprechend gut beurteilt sind. Bin zum Glück schon Stabsfeldwebel und weiß wie lange man auf diese Beförderung wartet und dann kommt sie jetzt einfach nicht. Das kann zu Frust bis zur innerlichen Kündigung führen.
Zitat meines Dozenten: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung“ .
In den 00er Jahren hat diese Rechtsprechung für viele Anpassungen z.B. auch bei der Polizei geführt.
Mindestdienstzeiten zur Beförderungen sollen kurz und rechtlich sauber begründbar sein. Nachteilig für den Einzelnen wird halt die zunehmende Nicht-Planbarkeit sein und die Gewerkschaften/Verbände werden (zu recht) die „Beförderung nach Kassenlage“ bemängeln.
Und warum stolpert das Ministerium erst nach über 20 Jahren darüber? Meine These: Irgendjemand hat erst jetzt dagegen vor einem Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen.
Oh fast vergessen: ein beachtliches Problem wird dadurch sicher noch mehr gute Stabsunteroffiziere zum Wechsel zum Feldwebel zu motivieren, da diese selbst bei A8z erst nach etlichen Jahren rund 250€ netto mehr haben werden, dafür dann aber Meister statt Geselle sind.
Das ist auch alles ein weit größeres Problem als eine Beförderung weniger. Das ganze Gefüge passt nicht mehr.
Betrifft das Urteil dann nicht auch andere Laufbahnen ? Und: bedeutet dies dann nicht, daß manche Kameraden auch als BS überhaupt nicht zum StFw befördert werden wenn andere, jüngere an ihnen leistungsmäig vorbei ziehen ?
Eine Mindeststehzeit im Dienstgrad sehe ich überhaupt nicht als kritisch an, man muß dann eben klar sagen, daß dann eine Beförderung möglich aber nicht zwingend ist bzw. automatisch erfolgt (die Stehzeit also eine notwendige Bedingung ist).
Dann gibt es eben eine Stellenbündelung Fw – HptFw und für StFw benötigt man eine förderliche Verwendung, ggf. an einem anderen StO so wie bisher regelmäßig bei den OStFw.
Betrifft es wirklich nur einen Teil der Truppe? Theoretisch gibt es die gleiche Herausforderung auch bei den Offizieren, bei denen die Dienstposten genau so gebuendelt (A9-A11 und A13-A14) sind und sich die Befoerderungen, zumindest in Teilen, ebenfalls ab der Befoerderung zum Leutnant festgemacht wird. Ja die Unteroffiziere trifft es in der Regel haerter und laenger, aber das Problem ist fast gleich.
Tja was soll man sagen, nach über 30 Dienstjahren werde ich als erstes den DBwV verlassen. Die Pseudopolemik unserer Soldatenvertretung, die jahrelang von diesem Missstand wussten ist einfach nur noch heulerisch und widerwärtig. Da wird vor über 20 Jahren mit der Einführung der neuen Fw Laufbahn der DG des Fw auf GrpFhr abgesenkt, UoP keine Führer mehr. Ich Fw alter Art gehe mit und sage „Okay hilft ja der Bw“. Dann schießen genau diese OFw an einem bei der HFw Beförderung vorbei. Gehe ich mit…. aber die Versäumnisse und zwar die Besodungsgerechte Bezahlung und die Anpassung der Beförderungszeiten, Jahre/Jahrzehntelang zu verschleppen und das dann an einem Wochenende über Social Media zu kommunizieren, erzeugt bei mir so viele Schimpfworte unterster Kategorie die strafrechtliche Folgen hätten würde ich diese kundtun! Ganz wichtig sind die A11/A12, die A14/A15 sow die A16/B3 Besoldungen und am besten noch mehr Generäle…. Dieser Geniestreich des BMVg ist einfach das schlechteste was in meiner Dienstzeit passiert ist. Schade dass das Rückgrat der Bw nicht in den Streik treten darf! Noch 3 Jahre und 5 Monate, habe fertig
Tja es gilt nur noch die Beurteilung, Beim wievielten Beurteilungssystem ist die Bundewehr jetzt ?
Zitat
„wenige würden schnell befördert werden, für viele würde das Zeil Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann in Gefahr geraten“
Ich kann den Kameraden aus eigner Erfahrung sagen, in den zivilen Verwaltungen aller Ebenen in Bund, Ländern und Kommunen, geht es für den mittleren Dienst nicht anders zu..
Diejenigen die das Spitzenamt in der kürzesten möglichen Ziel erreicht haben, Wehklagen dann das Sie auf Jahrzehnte nicht mehr befördert werden können.
Es gilt was ich 1992 beim AusbFwLw in Appen/Pinneberg nach ein paar Bier gehört habe
wer das Spitzenamt mit Lichtgeschwindigkeit erreicht hat
Hält den Lauf der Elbe auf, und kann ohne Hilfe über Wasser wandeln
Das Geschmäckle dabei ist doch, dass es im BMVG seit Jahren eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema gab und mal nichts bei rum kam. Das Problem war also mehr als bekannt und es wurde mal wieder ohne Konsequenzen ausgesessen. Köpfe rollen da keine da wird höchstens weg gelobt oder Befördert. Es ist so Deprimierend. Hauptsache das Mindest stimmt!
Die Truppe wartet seit heute morgen auf den Tagesbefehl und das weitere Vorgehen des BMVg. Insbesondere auch auf die vom GI mit seiner Beratergruppe Spieße angekündigten Ideen inklusive das weitere Vorgehen. Oder war man etwa gar nicht auf Nachfragen vorbereitet? Hat man keinen Arbeits- und Zeitplan trotz OVG Entscheidung aus dem Juli (!) letzten Jahres?
Es scheint, als hat man im BMVg den Bezugsrahmen verloren. Es geht nuńmal nicht darum, wie ich das für mich als Nichtbetroffener bewerte, wie es Abgeordnete oder Reservisten mit Blick auf „früher war alles besser“ bewerten, sondern wie es vom Beförderungsstopp betroffene Hauptfeldwebel und Hauptbootsmänner sehen. Dort schlug die Nachricht vom Wochenende ein wie eine Bombe.
Nach heutigem Anruf im BAPersBw wurde mir klar, dass man dort ebenso noch im Dunkeln tappt. Wirklich eingebunden schien man in der Entscheidungsfindung nicht gewesen zu sein und nun folgen Unmengen an Umsetzungsfragen.
Gut, dass der Hausherr das Thema hier gesetzt hat. Gut, dass der DBwV mit einigen Artikeln auch am Wochenende reagiert hat. Grundsätzlich unter https://shortlink.uk/1pOe7 und zu den aufgekommenen Fragen unter https://shortlink.uk/1vabC
Das BMVg verfügt zwar über den größten Presse-Info-Stab aller Zeiten und dennoch passieren solche Stockfehler (Kopfschütteln). Aber vielleicht werden wir vom Tagesbefehl des Ministers mit seinem GI doch noch positiv überrascht? Wir werden sehen. #Hoffnung
@Thomas Melber, so wie ich das verstehe spricht gegen eine mindest Wartezeit zwischen 2 Beförderungen nichts. Da gehen wohl die Gerichte mit wenn der Dienstherr sagt ich brauche eine Zeit x um prüfen zu können ob jemand ggf für höhere Aufgaben geeignet ist.
Das Problem für den Dienstherrn ist dabei das er aktuell damit wirbt „Verpflichtungen für x Jahre in der Laufbahn y = gesicherte Beförderungen bis z“. Nur das die Rechnung halt nur aufgeht wenn ich heute schon weiß wer im Jahre a die Vorraussetzungen zur Beförderung nach xy erfüllt und nicht von jemandem aus den Jahr a+x überholt wird.
@UmP BS: Ihren Frust kann ich nachvollziehen, aber bezogen auf den Berufsverband sehe ich das anders. Mit Blick auf das besagte Problem hat dieser jahrelang an einer Lösung gearbeitet, mit vielen im BMVg und Parlament gesprochen und dazu online sowie im Magazin informiert. Ein Berufsverband hat eben keinen Zauberstab und stellt nunmal nicht die Bundesregierung. Nun warten wir, wie das BMVg weiter agiert. Ich hoffe, dass man die Fragen aus der Bundeswehr, teilweise veröffentlicht im letzten Artikel des DBwV https://shortlink.uk/1vabC schnell beantworten kann. Denn es geht ja nicht um den DBwV, sondern um die Folgen der Rechtssprechung und des Beförderungsstopps. Habe eben nochmals auf die Homepage des BMVg geschaut. Noch immer gibt es keinen Tagesbefehl inklusive weiterer Informationen, seufz.
@ORR 17.05.2026 um 23:01 Uhr
> Es stellt sich manchmal schon die Frage, was sich der Staat, bzw. das BMVg als Dienstherr so bei seinen Entscheidungen denkt.
„Der Staat“ kann nicht denken. Es sind immer einzelne Personen, die zu Vernunft und Denken begabt sind.
Entscheidungen werden in relevanten Kreisen ausgehandelt. Am Ende stehen Kompromisse. Manchmal bessere, manchmal schlechtere.
> Das muß man sich auf der „Zunge zergehen lassen“: der „Bestandskunde“ muß gegen seinen Dienstherren, das BMVg bzw. Den Staat klagen, damit dieser Verfassungskonformität herstellt (und das dauert dann noch Jahre).
Das ist nun mal so in einem Rechtsstaat. Selbst über Verfassungskonformität kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Und das ist gut so. War in der DDR anders, trauern Sie dem nach?
Was bedauerlich ist, da stimme ich Ihnen völlig zu, sind Prozesse, die sich über Jahre hin ziehen. Die Justiz wurde kaputt gespart, und ist völlig überlastet.
@Innendienstler
Niemand ist „jetzt“ gestolpert – man hat ein Grundsatzurteil über zwanzig(!) Jahre lang ignoriert und wurde jetzt vom Karma eingeholt. Soviel Ignoranz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen…
Fun fact: 2010 wurden beispielsweise BS-Anträge noch immer mit dem Hinweis auf das Lebensalter abgelehnt, obwohl das rechtswidrig mit Grundsatzurteil war… Es scheint da ein Muster an Aussitzen erkennbar zu sein.
Die jahrelange Begrenzung des Grundgehalts ohne die Möglichkeit tatsächliche Auswahlentscheidungen auch finanziell sichtbar zu machen und das Setzen auf „Zulagen“, statt die Bezahlung nach den ausgefüllten Dienstposten hat zur jetzigen Situation geführt. Der Hauptfeldwebel und Zugführer war ein sichtbarer Garant für Auftragserfüllung und Fachwissen, man hat sich für die Aufgabe des gesamten Werdegangsmodells entschieden, um eine geringe finanzielle Verbesserung umzusetzen. Das mag in gutem Glauben geschehen sein, aber welchen Grund sollte ein Oberfeldwebel für eine deutschlandweite Versetzung haben, wenn er nicht auf diesem begehrten Posten Hauptfeldwebel und Zugführer wird? Spätestens bei der Entscheidung, auch Fachdienstoffiziere als Stellenbündelung A9 Oberfähnrich bis Hptm A11 auszubringen, war es mit dem gesunden Menschenverstand dann vorbei. Diese Praxis und die schnelle Einführung des Stabsoffiziers als Kompaniechef wegen der „Vergleichbarkeit“ hat eine Vielzahl von Dienstposten in höheren Stäben erzeugt, die den Wasserkopf noch weiter anschwellen lies. Die Folgen sind sichtbar, da die Vorgesetzten immer noch mit uralten, antiquierten Vorschriften nach der Besoldungshöhe ihrer Untergebenen bezahlt werden, ist keinerlei Flexibilität im System. Das ist kaum noch modern…Die Trennung der Bezahlung nach Dienstgrad und Dienstposten, in der NVA „Dienststellung“ genannt, war vergleichweise fair. So wurde sichergestellt, dass „Kommandeure“, die tatsächlich als Truppenführer ihren täglichen Dienst geleistet haben, auch finanziell von dieser Verwendung profitieren konnten. Die Auswahlentscheidungen brachten übrigens relativ junge, manchmal auch im Dienstgrad „sparsam“ ausgestattete Truppenführer hervor, die sich im Gegensatz zu den älteren in unterstützender Funktion bereits als leistungsfähig und förderungswürdig aufgestellt, Karriere machen konnten. Offenbar war in der „sozialistischen Armee“ der Leistungsgedanke zumindest bei der Besoldung stärker ausgeprägt…Ich kann den Unmut der Feldwebel verstehen, es führt jedoch kein Weg zurück, auch das gehört zur Wahrheit. Grundsätzlich ist jedoch das System Besoldung unbedingt im Zusammenhang mit der Personalführung zu überprüfen, Einzelmaßnahmen helfen da nicht weiter. Die Dienstgradinflation war übrigens einer der Unterschiede, die von den Kameraden West, an dem System NVA völlig zu Recht kritisiert haben… „das macht bei uns ein Feldwebel, aber kein Offizier“. Nach 36 Jahren Armee der Einheit sollte man vielleicht mal darüber nachdenken, ob sich in der Bundeswehr 2026 nicht doch eher grundlegender Reformbedarf findet…
Personelle Schnellschuesse haben meist den Charakter von Rohrkrepierern.
Sehr geehrter @Holzi
mit Verlaub, ich bin Fw alter Art (Uffz/Stuffz mit GrpFhr Ausb) und verfolge den Bums ja nun auch schon eine Weile. Für mich hat es schon mit der Abwertung des Fw DG einher gegangen, davon aber abgesehen habe ich auf Grund von fehlenden HHM auch 18 Fw Dienstjahre benötigt um SF zu werden, so what. Das man aber von seiner Interessenvertretung der Soldaten erwarten kann solche Dinge wie, Verfassungskonforme Besoldung, Fristgerechte Beförderungen an das zivile System angepasst, deutlich aggressiver fordert ist mir ein Schleier. Und bin eigentlich ein sehr ausgeglichener und immer positiv denkender Mensch. Aber das Ding von Samstag und dass das alles schon hinter verschlossenen Türen bekannt war, ist für mich persönlich die größte Frechheit meiner kleinen mickrigen Karriere bei der Bundeswehr. Und Frust ist es nicht mehr sondern Wut, wütend da drauf das Bestandspersonal des mittleren Dienstes erst die Dinge einklagen müssen und was passiert dann? NICHTS, stillschweigen, irgendwelche elitären Grüppchen die im Stuhlkreis sitzen mit der Rose des Schweigens! Das BMVg UND der DBwV haben versagt.
Was in den letzten Jahren an Stabsoffizieren herangezogen wurden um KpChefs zu werden ging auf keine Kuhhaut, aber ganz wichtig, alle Spieße (ausser 1./-) wieder zum Staber machen.
Und ich könnte noch unzählige Beispiele aufführen die jetzt wieder bei mir aufploppen . Ich lasse es aber!
Last Point DBwV: was eigentlich mit dem angedachten Zuschlag für Soldaten geworden, die in Ballungsräumen wohnen wo die Mieten so unerschwinglich sind, das man sich Arbeitsnah keine Wohnung leisten kann….. ich schreibe mich in rage (schießt noch) und hoffe das irgend ein Vogel dafür mal Konsequenzen erhält von mir aus auch mehrere.
STRUNZ HABEN FERTIG! (Zitat)
Ich bin entsetzt, personalrelevante Entscheidungen für ganze Dienstgradgruppen auf Instagram zu veröffentlichen. das ist wie Truppenführung im Feld per Whatsapp. Unterirdisch und wird der Relevanz und Wichtigkeit der Thematik nicht gerecht.
Und wer sich über die lange Umsetzungszeit wundert, der muss nur auf die Verteidigungsminister seit der Entscheidung 2004 schauen. dann weiß man, warum.
Wenn eben Mindeststehzeiten nicht verfasungskonform sind, dann muss man die Stellenbündelung wieder aufheben oder enger fassen. Dann bekommt der Dienstgrad auch wieder eine Aussagekraft. Dieser wird dann an gewisse Vorverwendungen geknüpft, die man eben braucht, um einen entsprechenden Dienstposten besetzen zu können. Das bisherige Gießkannenprinzip für Beförderungen muss aufhören. Es hat auch nicht zu mehr Attraktivität geführt, nur zu mehr Anspruchsdenken.
[Vorsorglich stelle ich den Hinweis voran: Ich bitte dringend dazu, das Thema und die Kommentarfunktion hier nicht zu Ausarbeitungen dieses Umfangs zu nutzen. Danke. T.W.]
Eine strategische Gefahr – ein gewollter Unfall der Streitkräfte in Zeitlupe
Es gibt Entscheidungen in Streitkräften, die administrativ wirken, auf dem Papier nüchtern erscheinen und dennoch das Fundament einer Armee erschüttern können. Der geplante Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute gehört genau in diese Kategorie. Was von außen wie eine technische Folge juristischer Probleme aussieht, ist in Wahrheit ein Einschnitt mit potenziell strategischer Tragweite – personell, moralisch und sicherheitspolitisch.
Denn diese Entscheidung trifft nicht irgendeine Randgruppe der Bundeswehr. Sie trifft das Rückgrat der Streitkräfte.
Die öffentliche Debatte über die Bundeswehr kreist oft um Großprojekte, Flugzeuge, Panzer, Milliardenetats und politische Sonntagsreden. Doch wer den Alltag der Truppe kennt, weiß: Die eigentliche Funktionsfähigkeit der Bundeswehr steht und fällt nicht allein mit Material oder Generalsentscheidungen. Sie steht und fällt mit den Portepeeunteroffizieren – insbesondere mit den Hauptfeldwebeln. Mit denjenigen, die seit Jahren und Jahrzehnten Dienst leisten, ausbilden, führen, improvisieren, auffangen und die Last einer chronisch überforderten Armee tragen.
Es sind diese Soldaten, die Dienstpläne retten, wenn Personal fehlt. Die Übungen am Laufen halten, wenn Material ausfällt. Die junge Mannschaften formen, disziplinieren und motivieren. Die nachts erreichbar sind, wenn Probleme eskalieren. Die Verantwortung übernehmen, obwohl sie oft selbst längst an Belastungsgrenzen arbeiten.
Und ausgerechnet dieser Gruppe sendet der Dienstherr nun ein Signal, das viele nur noch als Schlag ins Gesicht empfinden.
Über Jahre – teilweise über Jahrzehnte – wurde innerhalb der Bundeswehr eine klare Erwartungshaltung erzeugt: Wer Leistung bringt, wer Verantwortung übernimmt, wer sich bewährt und durchhält, kann perspektivisch den Dienstgrad des Stabsfeldwebels erreichen. Diese Erwartung war kein Gerücht in Fluren. Sie war Teil gelebter Personalrealität. Sie prägte Lebensentscheidungen. Familienentscheidungen. Verpflichtungszeiten. Standorttreue. Loyalität.
Nun wird plötzlich der Eindruck vermittelt, als sei ein erheblicher Teil dieser Soldaten lediglich „Dienstzeitabsitzer“, die automatisch auf Beförderungen warten würden. Genau darin liegt eine der gefährlichsten Entwicklungen dieser Debatte: die schleichende Entwertung einer gesamten Generation erfahrener Unteroffiziere.
Diese Darstellung ist nicht nur unfair. Sie ist brandgefährlich.
Denn sie verkennt vollständig, wie Streitkräfte tatsächlich funktionieren. Armeen leben nicht allein von Vorschriften und Organigrammen. Sie leben von Vertrauen, Erfahrung und innerer Bindung. Wer glaubt, man könne das Feldwebelkorps wie einen Verwaltungsapparat behandeln, versteht weder militärische Führung noch die Realität der Truppe.
Natürlich muss sich eine moderne Armee am Leistungsprinzip orientieren. Natürlich sind starre Mindestdienstzeiten rechtlich problematisch. Doch genau darin liegt das eigentliche Versagen: Dieses Problem war seit Jahren bekannt. Die juristischen Risiken kamen nicht überraschend. Warnungen existierten lange genug. Trotzdem wurde das System weitergeführt, bis man nun offenbar zu einer abrupten Vollbremsung greift.
Deshalb wirkt die aktuelle Krise wie ein gewollter Unfall in Zeitlupe.
Man ließ Entwicklungen laufen, obwohl ihre Folgen absehbar waren. Man nutzte die Stabilität und Loyalität der Feldwebellaufbahn über Jahre als Selbstverständlichkeit – und reagiert jetzt mit Maßnahmen, deren Folgen offenbar unterschätzt werden.
Denn innerhalb militärischer Organisationen ist Vertrauen kein Nebenaspekt. Vertrauen ist ein strategischer Faktor.
Wenn erfahrene Hauptfeldwebel beginnen, innerlich zu kündigen, verliert die Bundeswehr nicht nur Personalstunden. Sie verliert Führungsqualität, Erfahrungswissen und die informelle Stabilität der Truppe. Die gefährlichsten Schäden entstehen dabei nicht sichtbar. Sie entstehen leise.
Dann werden junge Soldaten nicht mehr mit derselben Hingabe ausgebildet. Zusätzliche Verantwortung wird nur noch formal übernommen. Engagement reduziert sich auf das absolute Minimum. Hochqualifizierte Spezialisten orientieren sich Richtung Wirtschaft. Berufssoldatenanträge werden zurückgezogen. Gute Leute verlassen nicht lautstark die Streitkräfte – sie verschwinden langsam.
Und genau darin liegt der sicherheitspolitische Ernst dieser Entwicklung.
Deutschland befindet sich in einer Zeit wachsender geopolitischer Unsicherheit. Der Krieg in Europa hat die Bedeutung glaubwürdiger Streitkräfte brutal offengelegt. Gleichzeitig kämpft die Bundeswehr bereits heute mit massiven Personalproblemen, Überalterung, Materialengpässen und Nachwuchssorgen. In genau dieser Lage beschädigt man ausgerechnet jene Dienstgradgruppe, die den täglichen Betrieb der Truppe überhaupt erst ermöglicht.
Das ist mehr als ein Personalproblem. Es ist ein strategisches Risiko.
Denn moderne Streitkräfte können verlorenes Vertrauen nicht einfach durch neue Vorschriften ersetzen. Moral lässt sich nicht befehlen. Loyalität kann man nicht erzwingen. Und Erfahrung entsteht nicht durch politische Absichtserklärungen.
Besonders fatal ist dabei die psychologische Wirkung innerhalb der Truppe. Viele Hauptfeldwebel erleben die aktuelle Entwicklung nicht nur als organisatorische Veränderung, sondern als fundamentalen Bruch des gegenseitigen Vertrauens zwischen Soldat und Dienstherrn. Wer jahrzehntelang Belastungen akzeptiert, Versetzungen hinnimmt, Familienleben dem Dienst unterordnet und dennoch das Gefühl bekommt, am Ende austauschbar zu sein, wird sich zwangsläufig fragen, welchen Wert Loyalität in dieser Organisation überhaupt noch besitzt.
Diese Frage betrifft nicht nur die heutige Generation der Portepeeunteroffiziere. Sie betrifft auch alle jungen Soldaten, die diese Entwicklung genau beobachten.
Denn Motivation entsteht nicht allein durch Besoldung. Motivation entsteht durch Anerkennung, Fairness und Verlässlichkeit. Wenn jedoch der Eindruck entsteht, dass jahrzehntelanger Einsatz politisch und administrativ beliebig relativiert werden kann, verliert die Bundeswehr ihre wichtigste Ressource: glaubwürdige Bindung.
Gerade deshalb ist diese Debatte von hohem öffentlichen Interesse.
Nicht weil es um einzelne Dienstgrade geht. Sondern weil sich hier entscheidet, wie ernst Deutschland seine eigenen Streitkräfte tatsächlich nimmt. Eine Armee kann Milliarden in Ausrüstung investieren – wenn jedoch das Vertrauen ihres erfahrensten Führungskerns zerbricht, hilft das modernste Material nur begrenzt weiter.
Der eigentliche Supergau wäre daher nicht der Beförderungsstopp allein.
Der eigentliche Supergau wäre eine Bundeswehr, in der diejenigen resignieren, die seit Jahren verhindern, dass der Laden trotz aller strukturellen Probleme auseinanderfällt.
Ich möchte der Vollständigkeit darauf hinweisen, dass der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbericht 2025 diesen Umstand, dass die Gerichte (nicht nur das genannte Gericht) immer mehr die Beförderungspraxis mit den Stehzeiten bis zur x-ten Beförderung anzweifeln, angesprochen hat. Er schließt diesen Absatz so sinngemäß mit den Worten „Es ist davon auszugehen, dass sich hier für die Bundeswehr ein gewaltiges Problem aufbauen wird“. Der WB hat in seinem Bericht dann weiter moniert, dass hier vom Ministerium keinerlei Stellungnahme zu bekommen war, außer „wir warten mal ab“.
Heißt ja aber im Umkehrschluss auch, dass da jemand geklagt hat…
Bevor die Empörung über die Veröffentlichung (auch) auf Instagram ausufert. Die Meldung stand auch am Samstag auf Ynside, also Bw intern, bereit. Da gucken vermutlich aber nur die wenigsten am Wochenende rein. ;-)
@TW
„Mal sehen, wie das weitergeht. Und ja, ich bin mir bewusst, dass es zwar nur einen Teil der Truppe betrifft.“
Ja, der aktuell festgelegte Halt bei den Beförderungen betrifft „nur“ die HptFw zum StFw.
ABER… die grundsätzliche Verkürzung der Mindestdienstzeiten betrifft alle Laufbahnen.
Das BVerwG und die ihm in den Jahren gefolgten Gerichte, haben zwar jeweils den Einzelfall
betrachtet, aber ihre Entscheidungen an grundsätzlichen Erwägungen ausgerichtet.
Und diese sind – aus dem Urteil des OVG NRW – :
„Ausgehend von der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts leite sich
aus dem gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SLV (a. F.) geltenden Regelbeurteilungszeitraum für die Beförderung
zum Stabsfeldwebel eine maximal zulässige Mindeststandzeit seit der Beförderung zum
Hauptfeldwebel von zwei Jahren und seit der Ernennung zum Feldwebel von sechs Jahren ab.“
D.h. schon das BVerwG hat auf den Regelbeurteilungszeitraum (!) als Maßstab abgestellt.
Und nichts anderes gilt adäquat z.B. für die Laufbahn der Offiziere, da für diese ebenfalls ein
Regelbeurteilungszeitraum von 2 Jahren gilt.
Denn hier gilt aktuell z.B. bei der Beförderung zum Major „Mindestens 4 1/2 (!) Jahre seit Ernennung zum Hauptmann“
Und dies sind mehr als 2 Jahre…
Es ist zu erwarten das das BMVg diese 2 Jahre Mindeststandzeit übernimmt… für alle.
Wenn nicht 2, werden es m.E. aber max. 3 Jahre Mindeststandzeit (in der Hoffnung das dies nicht auch wieder von Gerichten kassiert wird…)
Folge wäre, dass im Rahmen der jetzt zu treffenden Maßnahmen auch die entsprechende
Regelung A-1340/49 vollständig zu überarbeiten sein wird.
Ich kann mit persönlich nicht vorstellen, dass man hier eine Trennung zwischen den Laufbahnen macht…
Und dann wieder vor Gericht landet…
Aber möglich ist natürlich alles …
Der GI schreibt ja auch :
„…Das heißt, das BMVg beendet einen Zustand der Rechtsunsicherheit, den die Handelnden NICHT zu vertreten haben…“
So viel Dreistigkeit muss man erst mal haben!
Seit dem Urteil des BVerwG haben diverse Gerichte klagenden Soldaten Recht gegeben.
Und diese Gerichte haben sich alle auf die grundsätzlichen Vorgaben des BVerwG berufen.
Diese Urteile haben aber keinen im BMVg zum Handeln bewogen…
Seit 2015 gibt es im BMVg eine entsprechende Arbeitsgruppe zum Thema…
Seit 2023 ist der Minister im Amt… (aber natürlich hat ihm keiner von diesem Problem erzählt…)
Ich wollte das Thema Neckermann zwar nicht aufmachen, aber wenn wir uns alle schonmal so schön in rage geredet habe folgende Frage:
Wie wollen wir künftig Leute als HFw einstellen, wenn der DG wieder an einen DP gebunden wird?
PS: Entschuldigt bitte meinen Formatierungsfehler weiter oben, ich wollte nur einen Satz, nicht den ganzen Text fett machen.
@DE80, natürlich hat jemand geklagt und gewonnen weil er nicht zum Stabsfeldwebel befördert wurde. Sonst hätte das Oberverwaltungsgericht kaum den Antrag auf Zulassung der Berufung verwerfen können.
Frage ist jetzt nur, warum trifft es nur Beförderung zum Stabsfeldwebel? Das Problem der Dienstzeit innerhalb der Laufbahn ist ja nix spezielles bei den Feldwebeln. Da sind doch quasi weitere Klagen vorprogrammiert, überall dort wo ich länger als eine Beurteilungsperiode warten muss.
@SGschirr, warum sollte das grundsätzlich nicht mehr gehen jemandem von extern mit der passenden Qualifikation mit einem höheren Dienstgrad einstellen? Das dürfte auch weiterhin nur gehen wenn entsprechende Posten und Stellen im Haushalt frei sind.
Einzige Änderung dürfte sein das es der Bedarf an externen Neueinstellungen sinkt weil es intern einen größeren Pool an potenziellen Nachrückern gibt wenn ich nicht mehr sagen kann „sorry du kannst nicht auf den Posten befördert werden weil dir die nötigen Dienstjahre für die Beförderung fehlen“
Das Problem ist doch, dass der Dienstgrad hauptsächlich für Besoldungszwecke herhalten muss. Aber nur noch wenig mit den Aufgaben und Verantwortungen zu tun hat.
Ich finde es schon bemerkenswert, dass es Stellenbündelungen gab, vom Fw bis zum StabsFw. Die Personen machen dann 16 Jahre dasselbe, aber weil sie es schon länger machen, erhalten sie für die gleichen Aufgaben mehr Geld. Was ist denn das für ein Anreizsystem. Dienstgrade sollten nach militärischer Verantwortung verteilt werden. Daneben kann es gerne noch eine zusätzliche Kennzeichnung für Dienstjahre geben.
Die Besoldung wiederum setzt sich aus der militärischen Verantwortung und dem benötigten fachlichen Können zusammen.
Ich verstehe auch nicht woher der Anspruch kommt, dass jede Person immer weiter aufsteigen können muss. Der Großteil wird es nicht können und behält die Eingruppierung, für die er/sie schon immer die Tätigkeit erfüllt hat. In Bundesministerien gibt es ja auch Bündelstellen A9 bis A12/A13. Da machen Personen dieselbe Arbeit und mal bekommen sie dafür eine A9 und mal eine A12/A13. Für mich völlig unverständlich eine solche Spreizung auf demselben Dienstposten.
Seit dreißig Jahren kann ich zivile Beamtenlaufbahn und militärische Soldatenlaufbahn beobachten, erleben und vergleichen. Fazit: Aus panischer Angst vor wirklich funktions- und leistungsbezogenen Dienstgraden/Amtsbezeichnungen hat man eine Inflation der Höhergruppierungen vorgenommen. Ehrlich und funktional wäre es gewesen, ein transparentes klares Gefüge, dann kombiniert mit ehrlichen Besoldungsgruppen und RUHEGEHALTSFÄHIGEN Zulagen auszuplanen. Wenn in einer FACH-laufbahn bei A8Z Ende sein muss, dann kann man das ja durch eine gestufte „Zulage Kompetenz+Erfahrung“ ausgleichen. Also z.B. A8 Z5 als höchste Erfahrungs- und Expertenstufe. Damit hätte man zum Beispiel einen Anreiz, sich in echte Fachverwendungen zu qualifizieren oder sich weiterzubilden. Wer halt seine letzten zehn Jahre als „Geschäftszimmerfeldwebel im Beamtenmodus“ dienen will, bekommt auch weniger gezahlt als andere. Mehr Geld halt für Führungsverantwortung, Materialverantwortung und Fachkompetenz.
@Felix2
Man kann aber auch (mindestens) zwei Beurteilungen im Dienstgrad für eine Beförderung vorsehen, dann wäre man schon bei vier Jahren. Zur möglichen Übernahme eines DP A15 bedarf es auch zwei einschlägige Beurteilungen.
Markus sagt: 18.05.2026 um 11:54 Uhr
Danke, ein sehr gelungener Beitrag, der auch der Linie vieler Kommentatoren und des DBwV folgt. Ob man sich im BMVg dessen bewusst ist? Vermute nicht. Noch immer gibt es keinen Tagesbefehl, keine Einordnung auf der Homepage BMVg oder eine Rahmeninformation für und vom BAPersBw.
Felix2 sagt: 18.05.2026 um 13:24
„So viel Dreistigkeit muss man erst mal haben! Seit dem Urteil des BVerwG haben diverse Gerichte klagenden Soldaten Recht gegeben. Und diese Gerichte haben sich alle auf die grundsätzlichen Vorgaben des BVerwG berufen. Diese Urteile haben aber keinen im BMVg zum Handeln bewogen…“
Das ist auch mir dazu eingefallen. Als wurde man überrascht und hätte es nicht kommen sehen. Nicht nur der DBwV, auch das BAPersBw hatte bereits im August letzten Jahres Alarm geschlagen und Lösungsoptionen aufgezeigt. Passiert ist leider nicht viel.
Vielleicht bekommt der Hausherr raus, was nun genau, bis wann passieren soll. Wer macht was, bis wann, wo, wie und wozu? Warum kommen der Tagesbefehl und die Rahmeninformationen nicht in der Truppe an?
Ich weiß gar nicht wo alle diese 2 Jahre hernehmen. Das Urteil reden von einer Beförderung nach Leistung, Eignung und Befähigung sprich von Beurteilungen.
Aktuell ist der Beurteilungszeitraum für Soldatinnen und Soldaten aller 2 Jahre. Mir ist keine rechtliche Regelung bekannt die 2 Jahre vorschreibt, so könnte man es auch z.B. auf aller 3 Jahre ausdehnen. Zu dem müssten eh die Vergleichsgruppen angepasst werden.
Was rechtlich wohl auch standhalten würde wäre folgender Ablauf: Beförderung – BU – x Jahre später erneute BU zur Bestätigung der Leistungen der ersten BU im DG. Somit hat man mindestens 2 BU Zeiträume (=aktuell 4 Jahre) bevor man befördert werden kann bzw. in die Auswahl für einen entsprechenden DP kommt.
Wie es genau ablaufen wird, wird die Zeit zeigen. Alles andere ist Spekulation.
@Holzi
Zunächst muß natürlich ein neues Beurteilungssystem kommen. Daraufhin wird es dann zu vielen Gesprächen des Beurteilten mit dem Erstbeurteiler (i.d.R. KpChef) und ggf. zu Klagen kommen.
„Hr. Hptm. (oder Maj), warum wurde ich nicht positiv auf HptFw beurteilt ?“ – „Hr OFw, Ihre Eignung sehe ich dazu jetzt nicht, aber bis zur nächsten BU haben Sie ja wieder zwei Jahre Zeit zu beweisen, was in Ihnen steckt.“
Davon ab wäre ggf. auch der Beurteilungszeitraum zu hinterfragen bzw. die BU verstärkt anlaßbezogen durchzuführen. Eine Herausforderung ist auch, daß sich – insb. zu Zeiten der Auslandseinsätze – Beurteilte und Beurteiler teilw. gar nicht ausreichend gesehen haben um zu einem qualifizierten Urteil zu gelangen.
Grundsätzlich begrüße ich ein Umschwenken auf das Leistungsprinzip und hoffe, dass nun auch endlich nicht mehr alle Mannschaften und Offiziere einfach nur aufgrund abgesessener Zeit ohne irgendeine Leistung gebracht zu haben bis zum allgemeinen Laufbahnziel durchbefördert werden. So schafft man dann wieder Attraktivität und macht Leistung durch einen höheren Dienstgrad sichtbar. Dass man bis fast ein Jahr nach diesem absehbaren Urteil keine Regelung erarbeitet hat, die einen nahtlosen Übergang ermöglicht und nun zu einem Stop greift löst in mir nur Kopfschütteln aus.
Die Art und Weise der Umsetzung entsetzt mich jedoch nachhaltig. Ohne Vorabinformation an die Truppe davon am Wochenende aus der Presse zu erfahren ist nicht nur schlechter Stil, das macht man einfach nicht. Es nähert sich nun der Dienstschluss und es gibt immer noch keinen Tagesbefehl oder irgendeine klärende Handlungsanweisung aus dem Ministerium, Kommando Heer oder BAPersBw. So kann ich als Chef zusammen mit meinem Spieß bei den vielen Nachfragen die heute nachvollziehbarerweise kamen nur hilflos auf Presseartikel verweisen. So kann man Vertrauen in die Führung auch nachhaltig zerstören. Auch mit Gold auf der Schulter sollte sich der ein oder andere mal wieder auf den Grundsatz Denken – Drücken – Sprechen besinnen. So könnte man derartige PR-Katastrophen verhindern.
@Thomas Melber:
Danke, das wird dann anspruchsvoller als vermutet. Ich hoffe, dass das BMVg auch das seit Juli letzten Jahres vorgedacht sowie einen Plan dafür entwickelt hat und bald kommuniziert.
@DD:
Bezüglich der Kommunikation ist das wirklich bodenlos. Auch bei uns nur offene Fragen. Unser S1 sagte, dass das BAPers noch immer keinen Schimmer habe, wohin die Reise seitens BMVg gehen soll. Es gäbe unterschiedlichste Möglichkeiten anstehende Beförderungen ab 1. Juli auszusetzen. Es muss aber entschieden werden, welche man nutzt und wer sodann was zu tun hat.
Leistungsprinzip gerne. Wobei, wenn es das bisher nur bedingt gab, wie ist dann der ein oder andere Berufssoldat bzw. ge- und befördert worden? Bin gespannt, welche Ideen dazu im BMVg erarbeitet wurden.
Was viele an diesem Beförderungsstopp so wütend macht, ist nicht nur die Entscheidung selbst, sondern auch die Art und Weise. Über Jahre wurde uns vermittelt: Leistung, Erfahrung, Verantwortung und Durchhaltevermögen zahlen sich aus. Jetzt wird am Wochenende über Social Media quasi nebenbei kommuniziert, dass sich die Laufbahnperspektiven für unzählige Portepees massiv verändern könnten.
Für viele Hauptfeldwebel geht es dabei nicht um „mehr Winkel fürs Ego“, sondern um Vertrauen in den Dienstherrn. Vertrauen darauf, dass Regeln und Perspektiven nicht mitten im Spiel grundlegend geändert werden. Wer jahrelang Verantwortung getragen, Personal geführt und Belastungen und Entbehrungen geschultert hat, erwartet zu Recht Transparenz, Ehrlichkeit und eine vernünftige Kommunikation — und keinen gefühlten Beförderungs-Kahlschlag per Instagram.
Und genau hier verkennt die Bundeswehr möglicherweise die Realität des Arbeitsmarktes. Die Bundeswehr konkurriert längst nicht mehr nur mit sich selbst, sondern direkt mit der zivilen Wirtschaft um qualifiziertes Fachpersonal und erfahrene Führungskräfte. In vielen Unternehmen würde niemand auf die Idee kommen, langjährigen Mitarbeitern plötzlich mitzuteilen, dass etablierte Karrierewege künftig massiv eingeschränkt werden — und das dann noch über soziale Medien. Wer Verantwortung übernehmen, Personal führen und dauerhaft Leistung bringen soll, braucht auch eine verlässliche Perspektive. Vertrauen und Planbarkeit sind heute ein Standortfaktor — auch für die Bundeswehr.
Und all das kommt zusätzlich zu Problemen hinzu, die viele Soldaten seit Jahren ansprechen: Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst existiert in der Realität oft weit weniger, als es Werbekampagnen versprechen. Gleichzeitig werden für neues Personal immer höhere finanzielle Anreize geschaffen, während sich viele Bestandssoldaten fragen, wo eigentlich ihre Wertschätzung bleibt. Wer jahrelang den Laden mitgetragen hat, erwartet nicht Sonderbehandlung — aber zumindest das Gefühl, dass Erfahrung, Loyalität und Durchhaltevermögen noch etwas wert sind.
Eigentlich ist es einfach… der Hauptfeldwebel/-bootsmann wird der reguläre Enddienstgrad und Stabs-, Oberstabsfeldwebel wird nur noch durch Auswahlkommission vergeben als spitzen und Eliten Förderung… bei der Polizei ist im Mittleren Dienst auch beim Hauptmeister Schluss und danach muss in den Gehobenen Dienst gewechselt werden…
@Thomas Melber sagt:
18.05.2026 um 15:12 Uhr
„@Felix2
Man kann aber auch (mindestens) zwei Beurteilungen im Dienstgrad für eine Beförderung vorsehen, dann wäre man schon bei vier Jahren. Zur möglichen Übernahme eines DP A15 bedarf es auch zwei einschlägige Beurteilungen.“
Das BMVg kann sich Vieles überlegen…
Es muss am „Ende des Tages“ nur den
Vorgaben des BVerwG entsprechen:
Art. 33 Abs. 2 GG sowie die einfach-rechtlichen Konkretisierungen in den Beamtengesetzen gewährleisten jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt im statusrechtlichen Sinne nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Der Grundsatz der Bestenauswahl ist demnach von der Verfassung verbindlich und vorbehaltlos vorgeschrieben.
Andere Kriterien können bei der Vergabe öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn sie ebenfalls Verfassungsrang haben“
BVerwG 2 C 11.14 …
Fortschreibung der Rechtsprechung aus 2 C 23.03
Wir werden ja sehen was das BMVg tut…
@Küstengang01
Analog müßte dann beim HptGefr auch EDEKA sein – und die DG Korporal und Stabskorporal wären wieder zu streichen – diese sind übrigens tatsächlich aufgaben- / DP-bezogen und hier steht den Vorgesetzten auch nur eine beschränkte Anzahl von Haushaltskarten zur Verfügung.
Und bei den StOffz war vor einiger Zeit tatsächlich einmal angedacht, daß beim Maj auch Schluß sein könnte.
Ich fühle mich nach vielen Jahren Dienstzeit, mit sehr vielen Einsätzen, sehr vielen Versetzungen, sehr vielen Abwesenheiten, vielen Stunden extra um das Rad am laufen zu halten, vielen Entbehrungen der Familie, einfach verraten und verkauft.
Jetzt muss man wieder zittern, wo man hin versetzt wird oder sich versetzen lassen muss(Familienfreundlich??? Falls es je da gewesen war) am besten von Nord nach Süddeutschland. Sollte man dann sagen „Nö“ dann kommt die nette Erpressung aus Köln wieder, „sie möchten nicht, ja dann wird es wohl mit dem Staber nichts“ egal was man in 20 Jahren Dienstzeit geleistet hat oder entbehrt hatte.
Vielleicht lesen mal diese ganzen Kommentare die richtigen Leute und denken mal über ihre Verantwortung gegenüber ihren unterstellten Personal nach.
Welch ein Vertrauensbruch.
Sie sind halt nicht der Personenkreis der Betroffen ist und das ist das Problem.
Wir sind das Rückgrat dieser Armee und sonst niemand, das wurde oft bewiesen und wieder wird es nicht wertgeschätzt.
Vielen Dank an unsere Führung in Berlin
@Ich weiß von nichts, wo die 2 Jahre herkommen? Ganz einfach, genau aus den von Ihnen genannten Beurteilungszeiträumen. Die Rechtssprechung gesteht den jeweiligen Dienstherren ja zu das er über einen definierten Zeitraum erst die Leistungen von jemanden auf einem Dienstposten beobachten will um dann entscheiden zu können ob jemand auch für höhere Aufgaben geeignet ist. Halt nur mit der Einschränkung das die Rechtssprechung sich auf den Standpunkt stellt das ein Beurteilungszeitraum reichen muss.
Aber ja, die Länge des Beurteilungszeitraumes ist nicht mit 2 Jahren auf alle Ewigkeiten fixiert. Die könnte man anpassen auf z.B. 3 Jahre.
Die Standardausrede der Disziplinarvorgesetzten bei der Beurteilung von HptFw ist damit wohl auch vorbei:
„Sie stehen erstmal für nichts an – Sie haben noch Zeit bis zum StFw – ich reihe Sie erstmal nach hinten“…..
Heißt das, wir werden mehr SAZ verlieren aufgrund der Tatsache das sie es nicht zum BS schaffen weil HptFw zum Stabsfeldwebel befördert werden?….
@Fragezeichen
Man wird es vielleicht so drehen, daß eine Beförderung zum HptFw im aktiven Dienstverhältnis nur noch als BS möglich ist.
Zeitnah zur Ernennung zum BS die Beförderung und dann sieht man was natürlich dazu führen kann, daß man seine gesamte restliche Dienstzeit im gleichen Dienstgrad verbringt. Aber genau das besagt ja das Urteil.
Für die betroffenen Kameraden tut mir das sehr leid. Hierzu wurde bereits einiges kommentiert. Ich mache mir große Sorgen über die geplante Aufgabe der Stellenbündelung, insbesondere dort, wo richtige Spezialisten gefordert sind. Ich kann für den IT-Bereich sprechen. In einer Betriebseinrichtung mit komplexer IT-Infrastruktur ist nahezu jeder IT-Administrator ein Spezialist. Es ist daher auch ungerecht zu argumentieren, dass er vom Feldwebel bis zum Stabsfeldwebel immer das gleiche macht. Die Masse seiner Leistungen leiten sich aus Erfahrungen ab und die ergeben sich eben aus zeitlicher Stehzeit. Zerschlägt man die Stellenbündelung ohne Sinn und Verstand, dann muss sich Expertenwissen versetzen lassen. Dann geht aber Expertise verloren, die man nicht innerhalb von 10 Jahren wieder aufbauen kann. Das fängt auch ein ziviler Dienstleister nicht auf und ich dachte, wir wollen kriegstüchtig werden?
Man sollte dem GI hier nicht zu „negativ“ sein. Er hat schnell und ruhig auf die Lage verwiesen. Auch wenn der Zeitpunkt nicht glücklich war. Aber, er hat sofort kommuniziert. Das ist löblich. So sollte es auch sein, egal wann….
Ansonsten, (ich finde es scheisse), ist es eine sehr gute Sache für den Dienstherren hier um Geld zu sparen. Die DP werden gebündelt von Fw bis zum HFw. Wer mehr werden will, der wird versetzt. SF, oder OStF,, dann aber ca. 500km entfernt.
Die „alteingesessen“ haben keine Lust, Ok, dann gehen sie als HFw in Pension. Der Dienstherr spart.
Ist irgendwie „krass“,….aber so wird es evtl laufen…
Ich habe am 01.07. meine 16 Jahre als Feldwebel vollgemacht und wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit befördert worden. Seit dem ersten Tag bei der Bundeswehr wurde einem vermittelt, dass der reguläre Laufbahnabschluss der Stabsfeldwebel ist und diejenigen, die sich darüber hinaus besonders hervortun, später noch Oberstabsfeldwebel werden können. Genau so wurde es über Jahre kommuniziert und auch gelebt.
Und jetzt wird ständig argumentiert, dass das früher auch nicht anders gewesen sei oder dass selbstverständlich nur besonders herausragende Feldwebel überhaupt Stabsfeldwebel werden dürften. Dazu kommen dann noch die üblichen Vergleiche mit Beamtenlaufbahnen und das Gerede darüber, dass schließlich auch niemand automatisch A9 bekomme.
Das alles ist für mich aber vollkommen irrelevant. Entscheidend ist doch, mit welchen Voraussetzungen und Erwartungen die Leute damals eingestellt wurden. Und zu meiner Einstellungszeit hieß es eben ganz klar: Nach 16 Feldwebeljahren wird man grundsätzlich Stabsfeldwebel. Genau mit dieser Perspektive haben viele ihre Laufbahn begonnen, ihre Lebensplanung darauf aufgebaut und über Jahre ihren Dienst geleistet.
Und jetzt erzählt man Soldaten, die teilweise seit 20 Jahren oder länger bei der Bundeswehr dienen, plötzlich ganz trocken, dass sie eben Pech gehabt haben. Das ist einfach ein Schlag ins Gesicht und es braucht sich keiner wundern, wenn die Leute dann irgendwann einfach keinen Bock mehr haben. Vom Bild was das Chaos in der Presse abgibt und was es für die Nachwuchswerbung bedeutet, brauche ich hier gar nicht anfangen.
Auch dieses ständige Argument mit „Eignung, Leistung und Befähigung“ wirkt vorgeschoben, wenn die Spielregeln mitten im laufenden Betrieb geändert werden. Würde man Beamten morgen mitteilen, dass künftig bei A7 Schluss ist, würde dort garantiert auch niemand applaudieren und sagen: „Ja klar, völlig logisch und gerecht.“
@Thomas Melber sagt:
18.05.2026 um 20:20 Uhr
….Analog müßte dann beim HptGefr auch EDEKA sein – und die DG Korporal und Stabskorporal wären wieder zu streichen –…
Klar reicht bei den Mannschaften der HG als Ende aus… dann aber auch Beförderung zum Gefr. erst nach der Basisausbildung (6monate) und OG nach mindestens einem weiteren Beurteilungszeitraum (~2½ Jahre) und HG dann als EDEKA.
Korporale zum Fachdienst machen und den Uffz wieder zu einem vernüftigen Führungsgehilfen in der Truppe machen.
…bei den StOffz war vor einiger Zeit tatsächlich einmal angedacht, daß beim Maj auch Schluß sein könnte….
Klar, wer Oberstleutnant oder Oberst werden will stellt sich einer neuen Auslese. Beim Zeitsoldat ist auch Hauptmann Ende.
Um das zu machen muss man eben ans Besoldungsrecht heran und eine Eigene Besoldungsordnung S für Soldaten schaffen.
Dann kann man auch weiterhin einen gestandenen Betonbaumeister einstellen, bezahlt den wie einen Hauptfeldwebel aber trotzdem hat der seinen Dienstantritt im Dienstgrad „Pionier FA“. Dann schmilzt die „Einstellungsprämie“ eben mit jedem Dienstgrad ab bis der Mann eben Hauptfeldwebel geworden ist.
Sind wir ehrlich langen zwei/drei Dienstgrade pro Dienstgradgruppe ja auch aus.
Und nochmal der Polizist, Feuerwehrmann, Zöllner hat in seinem gesamten Berufsleben so er denn im mittleren Dienst bleibt nur eine oder zwei Beförderungen… da geht’s als *-meister / Regierungssekretär los und dann kommt noch Ober- & Haupt- Ende! Wer weiter will muss die Laufbahn wechseln.