Stimmung im Karton: Beförderungsstopp nach Urteil 2025, Mitteilung via Instagram
In Teilen der Bundeswehr, genauer gesagt: bei den Feldwebeln und Bootsleuten, herrscht seit dem Wochenende dicke Luft. Denn für etliche von ihnen gilt bis Anfang kommenden Jahres ein Beförderungsstopp: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster das Kriterium Mindestdienstzeiten für die Beförderung zum Stabsfeldwebel oder Stabsbootsmann aufgehoben hatte, ordnete das Verteidigungsministerium einen, wie es hieß, Ordnungshalt an – den Generalinspekteur Carsten Breuer am vergangenen Samstag via Instagram verkündete.
Das ganze Problem ist für Außenstehende schwer zu durchdringen; ich habe auch eine Weile gebraucht. Auslöser war bereits im Juli 2025, also vor bald einem Jahr, der Beschluss mit dem Aktenzeichen 1 A 842/23 des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Danach steht die vorgesehene Mindestdienstzeit von 16 Jahren für die Beförderung zum Stabsfeldwebel seit der Ernennung zum Feldwebel nicht mit Art. 33 Abs. 2 GG in Einklang – also der Verfassungsvorschrift, das öffentliche Ämter nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden.
Mit anderen Worten: Das Oberverwaltungsgericht urteilte in letzter Instanz – eine Berufung wurde nicht zugelassen – über die Voraussetzungen für die Beförderung von Hauptfeldwebeln zu Stabsfeldwebeln und legte dabei fest, dass Eigung, Leistung und Befähigung ausschlaggebend sind. Und eben nicht die bislang vorgesehene Mindestdienstzeit: Es ist schon nicht nachvollziehbar dargelegt und im Übrigen auch sonst nicht erkennbar, dass diese von der maßgeblichen ZDv vorgesehene Mindestdienstzeit jedenfalls in der vorgesehenen Länge von 16 Jahren sachlich und verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Nun dürfte dieses Problem spätestens seit dem 25. Juli 2025 auch im Verteidigungsministerium bekannt gewesen sein – zumal auch das Ressort selber einräumt, dass ein zu Grunde liegendes Grundsatzurteil bereits 2004 erging und im vergangenen Jahr eigentlich nur noch mal bestätigt wurde.
Eine Reaktion gab es jedoch erst am vergangenen Samstagnachmittag, da meldete sich der Generalinspekteur über social media-Kanäle zu Wort. Das sah auf Instagram dann so aus:
Es soll dann, so die Aussage, eine Anpassung der betreffenden Dienstposten geben. Und bis dahin einen Ordnungshalt. Jetzt wird gehandelt, erklären Ministerium und GI.
Etwas knapper als Text auf der Facebook-Seite von Radio Andernach:
Beförderungen in der Bundeswehr: Mehr Rechtssicherheit, mehr Planungssicherheit
📌 Worum geht’s?
Gerichte haben Regelungen gekippt, die Beförderungen an Mindestdienstzeiten geknüpft haben. Betroffen sind aktuell insbesondere die Beförderungen zum Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann.
⚖️ Was ist der Hintergrund?
Eine Grundsatzentscheidung von 2004, dass Beförderungen allein aufgrund des Dienstalters rechtswidrig sind, wurde im letzten Jahr im Kontext der Beförderungen zu Stabsfeldwebeln/-bootsleuten erneut bestätigt.
🏛️ Was bedeutet das für das BMVg?
Die Entscheidungen der Gerichte werden vom Bundesministerium der Verteidigung **nicht kommentiert** und **nicht kritisiert** das BMVg ist verpflichtet, sie umzusetzen.
👉 Der Bedarf, die Beförderungssystematik anzupassen, besteht seit Jahren – jetzt wird gehandelt.
✅ Was ist das Ziel?
Das BMVg beendet damit einen Zustand der Rechtsunsicherheit, den die handelnden Personen nicht zu verantworten haben und schafft Planungssicherheit für die Truppe.
🗣️ Wie geht es weiter?
Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat sich dazu direkt an die Truppe gewandt. Es gibt einen Überblick:
🔹 welche Änderungen bevorstehen
🔹 welche Maßnahmen geplant sind
Ich hätte mir das gerne vom Ministerium erläutern lassen, denn den Teil mit dem Jetzt wird gehandelt habe ich noch nicht verstanden. Das habe ich an diesem Wochenende leider nicht bekommen. Und einen Tagesbefehl dazu, so höre ich, wird es wohl erst am (morgigen) Montag geben.
Der Deutsche Bundeswehrverband als Interessenvertretung der Betroffenen hat da schon eine Einschätzung:
Mal sehen, wie das weitergeht. Und ja, ich bin mir bewusst, dass es zwar nur einen Teil der Truppe betrifft. Aber es wirkt sich natürlich auf die Stimmung insgesamt aus – denn die Bestandskunden, also die, die bereits Soldat sind, fühlen sich ohnehin recht oft hintangestellt.







