Neues Sturmgewehr für die Bundeswehr: Nächste Runde absehbar

Im juristischen Streit über die Beschaffung des neuen Sturmgewehrs für die Bundeswehr hat das Verteidigungsministerium einen Zwischensieg errungen: Die Vergabekammer des Bundeskartellamtes billigte nach Angaben des Ministeriums die Absicht, das HK 416 von Heckler&Koch zu beschaffen, und wies einen gegen diese Entscheidung gerichteten Nachprüfungsantrag der unterlegenen Firma C.G.Haenel zurück. Allerdings kann Haenel dagegen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in die nächste Instanz gehen.

Die Mitteilung des Ministeriums vom (heutigen) Donnerstagabend im Wortlaut:

Die Vergabekammer des Bundes hat heute, am 10. Juni 2021, den Nachprüfungsantrag der Firma C. G. Haenel GmbH gegen den Bund im Verfahren über die Vergabe der „Herstellung  und Lieferung von Sturmgewehren mit Zubehör für die Bundeswehr“ (Projekt System Sturmgewehr) zurückgewiesen.
Dabei hat die Vergabekammer ausdrücklich festgestellt, dass das Bundesministerium der Verteidigung zu Recht beabsichtige, den Zuschlag in diesem Vergabeverfahren der Firma Heckler & Koch GmbH zu erteilen.
Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig. Die Firma C. G. Haenel GmbH ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen hiergegen sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.

Die Entscheidung ist ein weiterer Zwischenschritt auf dem Weg, das Sturmgewehr G36 von Heckler&Koch durch eine neue Standardwaffe für die Bundeswehr abzulösen. Im September 2020 hatte die Vergabestelle des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) als Ergebnis einer 2017 begonnenen Ausschreibung den Maschinenkarabiner 556 (MK556) von Haenel als künftiges Sturmgewehr ausgewählt; ein entscheidendes Kriterium war dabei die höchste Wirtschaftlichkeit aller Angebote.

Allerdings wurde das Verfahren bereits im Oktober 2020 wieder gestoppt: Der unterlegene Konkurrent Heckler&Koch hatte bemängelt, bei der Waffe von Haenel werde eines seiner Patente verletzt; dazu ist auch eine Klage von Heckler&Koch beim Landgericht Düsseldorf anhängig. Das Verteidigungsministerium beauftragte daraufhin einen Patentanwalt mit der Bewertung des Sachverhalts. Der kam zu dem Ergebnis, dass Haenel vom Verfahren auszuschließen sei; darauf wurde eine Vergabe des Auftrags an Heckler&Koch angekündigt.

Dagegen wiederum wehrte sich Haenel mit juristischen Mitteln, rügte beim BAAINBw den Ausschluss – und ging danach auch in die nächste Instanz vor die Vergabekammer. Nach der Entscheidung der Kammer gegen die Firma aus Suhl dürfte der Gang zum OLG Düsseldorf der nächste Schritt sein. Das Vergabeverfahren für das neue Sturmgewehr wird damit noch eine Weile dauern.

(Grafik: Das vor Gericht streitige Patent von Heckler&Koch; Zeichnung aus der Patentschrift, ebenso wie die Zitate dem vom Deutschen Patent- und Markenamt wortgleich zur Europäischen Patentschrift unter der Nummer DE202006007925U1 veröffentlichten Dokument entnommen. Als amtliche Veröffentlichung ist die Nutzung der Zeichnung urheberrechtlich zulässig. )