Vergabeverfahren für neues Sturmgewehr: Neuer Anlauf mit Patentanwalt
Im umstrittenen Vergabeverfahren für das neue Sturmgewehr sollen die vorliegenden Angebote der beiden Konkurrenten C.G. Haenel und Heckler&Koch neu bewertet werden – mit Hilfe eines unabhängigen Patentanwalts. Das kündigte das Verteidigungsministerium an und wies zugleich den Vorwurf zurück, die Vergabestelle der Bundeswehr habe sich im Vergabeprozess fehlerhaft verhalten. Allerdings sollen künftig Unterlagen neu formuliert werden, um „Misverständnisse auf Seiten des Bieters“ zu vermeiden.
Das Ministerium und die Vergabestelle beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hatten am 9. Oktober das Verfahren für die Beschaffung der neuen Standardwaffe der Streitkräfte vorerst gestoppt. Als Grund wurde eine mögliche Patenrechtsverletzung genannt, mit der das siegreiche Unternehmen C.G.Haenel unter Umständen Rechte des Konkurrenten Heckler&Koch verletzt haben könnte. Zuvor war Mitte September die geplante Vergabe des Auftrags für die 120.000 Sturmgewehre, die das bislang genutzte G36 ablösen sollen, überraschend zugunsten des Thüringer Unternehmens bekanntgegeben worden.
Das Verteidigungsministerium erläuterte am (heutigen) Montagabend in einem Bericht für den Verteidigungsausschuss des Bundestages seine bereits am 9. Oktober getroffene Entscheidung, das Vergabeverfahren wieder in den Stand vor der Entscheidung zu setzen: Jetzt solle die Wertung der bereits vorliegenden Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte wiederholt werden. Neu ist dabei die Hinzuziehung eines externen Gutachters:
Wie sich die aufgeworfene patentrechtliche Problematik im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens auswirkt, wird derzeit geprüft. Um eine belastbare Entscheidung treffen zu können, hat das BMVg einen unabhängigen Patentanwalt für die Erstellung eines Gutachtens eingeschaltet. Im Lichte dieses Gutachtens wird zu bewerten sein, welche Konsequenzen im Vergabeverfahren zu ziehen sind.
Bei dieser Frage des Patentrechts geht es um eine Erfindung, die sich Heckler&Koch bereits 2007 hatte schützen lassen und jetzt per Klage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sichern lassen will: Die technischen Vorkehrungen, mit denen die Waffe auch nach Auftauchen aus dem Wasser möglichst schnell wieder schussbereit sein kann. Der Oberndorfer Waffenhersteller hatte in seiner Rüge der Vergabeentscheidung der Firma Haenel vorgeworfen, dieses Patent auch für ihr Sturmgewehr MK556 zu nutzen, das der Bundeswehr angeboten wurde.
Allerdings ist diese Frage rechtlich umstritten – denn auch die Klage von Heckler&Koch gegen die monierte Patentverletzung richtet sich zunächst nicht gegen das MK556 von Haenel, sondern gegen dessen halbautomatische Variante CR223. Davon habe auch das Beschaffungsamt ausgehen müssen, heißt es in dem Bericht des Verteidigungsministeriums:
Am Rande der Vergleichserprobungen erhielt das BAAINBW informell Kenntnis darüber, dass die Waffe der Firma Haenel angeblich ein Patent der Firma Heckler & Koch im Zusammenhang mit der „Over-the-Beach“-Fähigkeit verletzen würde. Dabei geht es vereinfacht ausgedrückt darum, dass die Waffe auch nach einem Untertauchen im Wasser schussfähig bleibt. Auf Nachfrage erklärte die Firma Haenel, dass sich dies allenfalls auf das zivile, halbautomatische Gewehr CR 223 und nicht auf das angebotene vollautomatische Gewehr beziehen würde. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, ob und in welcher genauen Ausführung der Gewehre die beteiligten Bieter schließlich ein finales Angebot abgeben würden. Das BAAINBw verfolgte die Hinweise nicht unmittelbar weiter, dazu bestand zudem keine rechtliche Verpflichtung.
und zur Erläuterung heißt es:
Ob und inwieweit tatsächlich die Konstruktion der Waffe von Haenel in den Schutzbereich eines Patents von Heckler & Koch eingreift oder ob die behauptete Patentverletzung hinsichtlich des Magazins vorliegt, war durch das BMVg und das BAAINBw zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend zu klären. Die Bieter hatten im Rahmen ihrer Angebote angegeben, dass ihnen keine den Gegenstand des Angebots berührenden Schutzrechte Dritter bekannt seien.
Das Ministerium verwies darauf, dass alle dem BAAINBw letztendlich angebotenen Sturmgewehre – neben dem MKK556 von Haenel das HK416 und das HK433 von Heckler&Koch – die technischen Forderungen an die neue Standardwaffe der Bundeswehr erfüllt hätten. Damit stünden grundsätzlich drei marktverfügbare Gewehre zur Auswahl, die die sehr hohen technischen Präzisionskriterien für die Nachfolge des G 36 erfüllen.
Zugleich wies das Ministerium in seinem Bericht den – auch öffentlich bekannt gewordenen – Vorwurf zurück, das Beschaffungsamt habe noch nach dem letztverbindlichen Angebot der beiden Unternehmen, dem so genannten Best and final offer (BAFO), verbotene Nachverhandlungen geführt:
Nach der Abgabe des letztverbindlichen Angebots (BAFO) gilt grundsätzlich ein Verhandlungsverbot. Eine Aufklärung, die sich darauf beschränkt, widersprüchliche Angaben in den Angeboten aufzuklären, die eine Wertung des Angebots unmöglich machen, ist jedoch zulässig und geboten. Bei Widersprüchen in den Angaben eines Bieters im Angebot darf dieser nicht sofort ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss eines Angebots aus rein formalen Gründen ist nach der Rechtsprechung möglichst zu vermeiden. Dem Bieter ist daher Gelegenheit zu geben, den festgestellten Widerspruch aufzuklären.
Deshalb richtete das BAAINBw mehrere Aufklärungsschreiben jeweils an beide Bieter, um Rechenfehler und Ungenauigkeiten sowie Widersprüche auszuräumen.
Dabei sei es unter anderem um die genormten Standardschienen für Anbauteile und über die Definition der Preise gegangen, die auf dem Stand vom Dezember 2019 hätten angegeben werden sollen. Nach Auswertung aller Unterlagen kam das BAAINBw zu dem Ergebnis, dass die Firma Haenel das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte.
Unterm Strich: Aus Sicht des Ministeriums ist der einzige berechtigte Punkt, den die unterlegene Firma Heckler&Koch zu Recht bei der Vergabe moniert hatte, der laufende Patentstreit. Und ob und wie der Bedeutung für die Bewertung der angebotenen Waffen hat, soll ein externer Gutachter klären.
Allerdings kommt auch das BAAINBw nicht völlig unbelastet aus diesem Vergabeverfahren heraus – bei künftigen Ausschreibungen soll es Änderungen geben:
Aus den internen Nachprüfungen des bisherigen Verfahrens durch das BMVg und das BAAINBw lassen sich gleichzeitig für zukünftige Projekte Ableitungen treffen, die sich auf die Qualitätssicherung in technischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beziehen. Auch wenn keine rechtlichen Verpflichtungen zu Patentrecherchen im Rahmen des Vergabeverfahrens bestehen, ist es zweckmäßig, zu jeder Zeit in einem laufenden Vergabeverfahren die größtmögliche Klarheit zu schaffen. (…)
In der Prüfung wurde auch deutlich, dass die Unterlagen, die die Vergabestelle für die Einleitung des BAFO verwendet hatte, nicht so klar den erwarteten Gegenstand der Befüllung fassten, wie dies zur Vermeidung von Missverständnissen auf Seiten des Bieters notwendig gewesen wäre. Nach dem BAFO waren daher mehrfach Entscheidungen zu Nachfragen zu treffen, ohne deren Klärung eine technisch und rechtlich abschließend tragfähige Entscheidungsbasis nicht gegeben wäre. Um Risiken im Vergabeverfahren weitestgehend zu vermeiden, ist alles daran zu setzen, derartige Nachfragebedarfe zu minimieren. Dazu gehört auch die Anpassung der amtlichen Unterlagen zum Vergabeverfahren, mit denen Preise und Leistungen abgefordert werden.
Um ein Debakel dieser Art künftig zu vermeiden, sollen zudem neue Prüfungsmechanismen im BAAINBw eingeführt werden:
Dazu wird in Zukunft in der Auswertung von Vergabeverfahren von mehr als 25 Mio. Euro, die im Wettbewerb vergeben werden, eine unabhängige Bewertungskommission im BAAINBw gebildet. Sie besteht aus technischen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Experten, die in dem jeweiligen Vergabeverfahren bislang nicht involviert waren. Sollte sich bei der Überprüfung eindeutig ergeben, dass aufgrund von Unklarheiten der von den Bietern als BAFO eingereichten Unterlagen kein Angebot zuschlagsfähig ist, besteht die Möglichkeit, das Vergabeverfahren wieder in den Zustand vor Eingang des BAFO zurückzuversetzen und damit risikobehaftete Nachfragen zu vermeiden.
Meine laienhafte Einschätzung: Beschleunigen wird das Beschaffungsverfahren nicht unbedingt.
Zum Nachlesen der vom Ministerium veröffentlichte nicht eingestufte Teil des Berichts zum Vergabeverfahren:
2020-10-26 Anlage zur PM Nr 38
(Foto: Katalogfoto des MK556 bei der Vorstellung 2017 – Werksfoto C.G. Haenel)
Entscheidend ist doch nicht, was der durch das BMVg hinzugezogene Patentanwalt befindet sondern was die Gerichte entscheiden.
Davon ab wäre zu klären, ob Haenel überhaupt gem. der Ausschreibung angeboten hat:
– ITAR free
– klappbare Schulterstütze
– Produktion in Deutschland und Kapazität hierzu
Wie soll dass der Anwalt bewerten wenn er nicht noch nebenbei Maschinen bau Ing. Ist?
@ T.W.
„Allerdings kommt auch das BAAINBw nicht völlig unbelastet aus diesem Vergabeverfahren heraus – bei künftigen Ausschreibungen soll es Änderungen geben:“
Hmm, die Conclusio könnte aber auch sein, da die Unternehmen nicht in der Lage sind bestimmte Punkte einzuhalten, legt das BMVg diese Aufgaben nun auch noch ins Lastenheft des BAAINBw. Damit am Ende nicht noch längere Verzögerungen entstehen. Denn wäre ein Fehler im Prozess festgestellt worden, hätte man die Änderungen nicht nur für die 25 Mio Ausschreibungen implementiert, sondern für alle. Denn auch dort müssen Angebote abgegeben und Patentrechtsverletzungen etc berücksichtigt werden.
„.. ‚unabhängige Bewertungskommission‘ im BAAINBw gebildet. Sie besteht aus technischen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Experten“.
Frage, dies Personal rekrutiert sich aus Personal von innerhalb des Amtes?
Wenn ja, reduziert sich die fragliche Anzahl geeigneter Experten wegen der Qualität erforderlicher Kompetenz. Im Ergebnis dürfte daher wiederholt der stets gleiche Personenkreis beauftragt werden, was Auswirkung auf deren Unabhängigkeit haben kann und die Auswahl dadurch erschwert, dass das Kriterium „bislang nicht involviert“ das entscheidende wird.
Der Trend zu einer amtsinternen, ablauforganisatorischen Sonderprüfgruppe, fast schon institutionalisiert, zeichnet sich ab.
Keine beruhigende Aussicht.
(Dante 26.10.2020 um 20:15 Uhr)
PatentanwältInnen sind immer IngenieurInnen, NaturwissenschaftlerInnen oder Mediziner. Die Ausbildung zur Patentanwältin dauert dann nochmal drei Jahre und schließt mit einer umfangreichen Prüfung ab.
Meine Damen und Herren, sie sind hier live dabei, wie das BAAINBw einen weiteren Schritt in die vollkommene Blockade reguliert wird.
„Vor allem fürchte ich eine Ressorteitelkeit, die nicht zuläßt, dass mir die neue Form eines Hufnagels vorgeschlagen wird, ehe nicht T1, 2, 3, 4, V.A., J.W.G., In 1 – 7, Rechtsabteilung und Friedenskommission ihr schriftliches Votum abgegeben haben und Meinungsverschiedenheiten durch eine Besprechung der Referenten ausgeglichen sind.“
Zeitlos.
Die Idee, dem BAAIN die Prüfung der Patentsituation aufzubürden, ist an Weltfremdheit schwer zu überbieten. Patentrecht ist nicht gerade ein triviales Rechtsgebiet. Es erfordert Spezialisten, die sowohl Juristen als auch Ingenieure (oder Informatiker usw.) sind. Um wieviele Jahre will man die Regeldauer von Trivialbeschaffungen damit noch verlängern?
Der Anbieter muss -wie bisher- erklären, dass sein Angebot von Rechten Dritter frei ist. Dazu gibt es keine vernünftige Alternative.
Alles andere bürdet dem BAAIN eine Aufgabe auf, die nur mit der Einstellung einer großen Zahl hochspezialisierter Fachjuristen zu bewältigen wäre. Diese gesuchten Spezialisten kann man im Rahmen des Öffentlichen Dienstes schlicht nicht bezahlen. Der gewöhnliche Einser-Jurist im Öffentlichen Dienst, der -wie geschehen- Heckler & Koch auf die Einhaltung von Eigenschaften des G36 verklagt, die vertraglich nie vereinbart waren, ist jedenfalls nicht Teil der Lösung.
@ JPeelen sagt:
27.10.2020 um 0:27 Uhr
+1 besonders zu dem Schmankerl: „Der gewöhnliche Einser-Jurist im Öffentlichen Dienst, der -wie geschehen- Heckler & Koch auf die Einhaltung von Eigenschaften des G36 verklagt, die vertraglich nie vereinbart waren, ist jedenfalls nicht Teil der Lösung.“
Wie ich schon schrieb: die Bewertung eines Amtsjuristen ist für eine Gerichtsentscheidung unerheblich. Man stelle sich vor, das BAAIN sieht keine Patentrechtsverletzung und gibt den Auftrag an Haenel frei. Und einige Zeit später (das kann dauern!) entscheidet ein Gericht zugunsten von HK, als „worst case“ wenn die ersten Gewehre bereits in de Truppe sind.
Zur causa G36 – die Hausjuristen sind sicher hierzu angewiesen worden.
Der gewöhnliche 1er Jurist arbeitet nicht für das BMVg. Wer zwei Prädikatsexamen hat lässt sich, es sei denn es handelt sich um einen Überzeugungstäter, nicht mit A13 locken.
Frage: ist ein externer Gutachter wie ein externer Berater zu betrachten oder eher wie der „Hinzukauf“ fehlenden Sachverstandes? Wird diese Person hinzugezogen, weil personelle Kapazitäten fehlen oder ist es fehlender fachlicher Sachverstand oder mangelnde Neutralität in der Prüfung von Angeboten?
@JPeelen: Wissen Sie denn sicher, ob dieser „Einser Jurist“ seinem Dienstherrn nicht von der Klage abgeraten hat? Am Ende macht ein abhängig Beschäftigter das, was sein Vorgesetzter von ihm verlangt.
Nein, ich bin kein Jurist. Ich weiß allerdings auch, dass technische Unterlagen rechtlich einer Prüfung standhalten sollten, weil es ansonsten teuer werden kann.
Nur, weil in einer Behörde jetzt ein paar Beamte enger zusammenarbeiten sollen, bricht in Zukunft weder eine Personal- noch eine Beschaffungskrise aus. Neudeutsch „Frontloading“ gilt auch hier.
Alleine aus politischen Gründen hätte man hier frühzeitig den Stecker ziehen müssen.
Ein Land, als Eigentümer von Haenel, das aktiv im Jemen Krieg involviert ist, sollte nicht das neue Sturmgewehr liefern sollen.
Jetzt verzettelt man sich in juristischen Fragen und eine schnelle Entscheidung ist nicht in Sicht.
Frankreich schafft das HK 416 an, für unsere Soldaten ungeeignet, da ein signifikant anderen Anspruch besteht.
Sorry, aber das ist lächerlich.
Als Privatunternehmen wäre der Laden (Beschaffungsamt) längst abgewickelt worden.
Wenn ich mir die Ausrüstung insgesamt anschaue, vom Rucksack bis zum Turnschuh, frage ich mich, wer so ein Zeug guten Gewissens an die Truppe gibt.
Aber das passt ja zum desolaten Bild der Truppe.
Leider.
@Thomas Lenschen
Angesichts der seit mindestens 5-6 Jahren nicht abreißenden Berichte über den Personalnotstand im Baainbw schätze ich, dass sowohl Personalmangel als auch mangelnder Sachverstand eine Rolle spielen. Je nach Jahr und Meldung sind dort zwischen einem Sechstel und einem Drittel der Stellen unbesetzt. Vor allem fehlen wohl Ingenieure und Juristen.
Dass sich dann Verfahren ständig verzögern und nicht sorgfältig genug gearbeitet wird, sollte eigentlich keinen wundern. Externe Gutachter verstehe ich in dem Zusammenhang tatsächlich i. S. v. Sachverständigen, da keine eigenen Spezialisten zur Verfügung stehen.
@Ingo Laufenbergs
Das HK 416 ist nicht ungeeignet für die BW, es gab nur ein anderes Gewehr, dass Günstiger angeboten wurde.
@Stefan-BAD
Wenn ich nur auf den Preis schaue vielleicht.
Wenn ich mir die Umstände anschaue, dann eher nicht.
Mein persönlicher Wunsch wäre, dass HK das Gewehr der Bw liefert.
Ingo Laufenbergs sagt:
27.10.2020 um 15:14 Uhr
… Wenn ich mir die Ausrüstung insgesamt anschaue, vom Rucksack bis zum Turnschuh, frage ich mich, wer so ein Zeug guten Gewissens an die Truppe gibt.
————————————
Es wird übrigens nur das beschafft, was gefordert wird. Jeder, der sich etwas mit der Beschaffung beschäftigt hat, kommt zu der Erkenntnis, daß mit dem CPM eine Fähigkeitslücke geschlossen wird. Diese Fähigkeitslücke wird gezielt in einer funktionalen Forderung und einem Lösungsvorschlag angesprochen. Nur das wird ausgeschrieben und beschafft. Kurzum: Die Soldaten stellen den Forderungskatalog auf, das Amt erfüllt diese mit der Industrie zusammen bestmöglich.
@ Stefan-BAD
So war auch mein Verständnis. Beides ist geeignet, nur daß CGH um einen zweistelligen Millionenbetrag günstiger war als HK (wie StS Tauber es ausdrückte).
Die FAZ berichtet heute dass der Patentstreit zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bekannt war. Das spricht weder für die Beratungskompetenz der „Einserjuristen“ noch für den taktischen coup d ´oeul der Entscheidungsebene.
Schade und eine Chance zur Vereinheitlichung der Sturmgewehre mit unserem westlichen Nachbarn wurde vertan. Wenn man das bei der Ausschreibung berücksichtigt hätte, wäre es zu dieser Situation nicht gekommen.
[Ich sag’s gerne, aber nur einmal: Wer den Text oben gelesen hat, vorgestern, der wusste das auch… Nur weil es jetzt auch eine Zeitung meldet, ist es ja keine neue Information. Zitat:
Am Rande der Vergleichserprobungen erhielt das BAAINBW informell Kenntnis darüber, dass die Waffe der Firma Haenel angeblich ein Patent der Firma Heckler & Koch im Zusammenhang mit der „Over-the-Beach“-Fähigkeit verletzen würde.
/edit: Interessanter ist eine andere Meldung, die unter Berufung auf den eingestuften Teil des BMVg-Berichts besagt, H&K habe die technisch bessere Waffe abgeliefert… Greife das noch auf.
T.W.]
@HGButte
Dann sollte der Forderungskatalog dringend überarbeitet werden.
Jeder Outdoor/ Army Store bietet besseres Material.
Warum wird denn soviel privat beschafft?
Wohl kaum, weil das dienstlich gelieferte Material so gut ist.
Hier stimmt das System an sich nicht.
Soldaten haben das beste, verfügbare Material verdient, vom Schuhwerk bis zum Sturmgewehr.
Wer jemals mit den dienstlich gelieferten Handschuhen geschossen hat, weiss was ich meine.
Grausam.
Die Pressemitteilung des BMVg ist sehr beachtenswert und stellt eine neue Art der Kommunikation dieser Behörde dar. Die Vorgänge im Beschaffungsverfahren werden sehr genau beschrieben und das Vorgehen des BAAINBw sowohl in Schutz genommen (Thema Anfragen bei den Bietern nach Abgabe des BAFO) aber gleichzeitig auch konstruktive Selbstkritik geübt (missverständliche Vergabeunterlagen).
Das ist schon ein großer Unterschied zur Zeit unserer vorherigen Verteidigungsministerin. Da hatte ich eher den Eindruck, dass die nachgeordneten Bereiche sofort von der Führung geblamed wurden sobald in der Presse nur der kleinste Hauch von einem möglichen Skandal zu hören war.
Ich finde es jedenfalls gut, wenn die neue Führung sich vor ihre Mitarbeiter stellt und ganz klar darstellt, dass im BAAINBw eben nicht alles falsch läuft. Die MA brauchen dieses Vertrauen, sonst hat irgendwann niemand mehr den Mut irgendwelche Entscheidungen zu treffen.