Drohnen-Steuerung über US-Basis Ramstein: Verfassungsgericht sieht keine Schutzpflicht (Nachtrag)
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, mit der Menschen aus dem Jemen Konsequenzen von tödlichen US-Drohnenangriffen in ihrem Land erreichen wollten. Das komplexe Verfahren zielte darauf ab, aus der Steuerung von Drohneneinsätzen über die US-Basis Ramstein in Deutschland eine Schutzpflicht der Bundesregierung abzuleiten. Das Karlsruher Gericht verneinte jedoch aus juristischen Gründen eine solche Schutzpflicht.
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