Luftangriff von Kundus: BGH-Richter beklagen „Propagandaerfolg der Taliban“
Fast zwölf Jahre nach dem Luftangriff bei Kunduz in Afghanistan, den der damalige Bundeswehr-Kommandeur vor Ort befohlen hatte, haben sich Richter des (deutschen) Bundesgerichtshofs zu dem Geschehen öffentlich zu Wort gemeldet. Die Zahl der zivilen Opfer bei der Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklaster im am 4. September 2009 sei in der öffentlichen Darstellung übertrieben und ein Propagandaerfolg der Taliban, erklärten die Juristen.
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