Oberst Georg Klein zum Brigadegeneral befördert
Das Verteidigungsministerium hat die Nachricht gut versteckt, aber aufgefallen ist sie dennoch: Der Kommandeur des umstrittenen Luftschlags bei Kundus im September 2009, Georg Klein (Foto oben rechts), ist am Mittwoch vergangener Woche zum Brigadegeneral befördert worden. Die Nachricht steckte in einer unauffälligen Meldung auf der dritten Seite der Bundeswehr-Zeitung aktuell, Ausgabe Nr. 12 vom heutigen Dienstag. Unter der Überschrift Befördert durch den Staatssekretär heißt es im letzten Satz: Die Oberste Georg Klein, Wolfgang Renner, Stefan Perschke und Stefan Fix wurden zu Brigadegeneralen ernannt.
Dass Klein zur Beförderung zum General ansteht, war bereits seit dem vergangenen Jahr klar. Im August hatte das Ministerium mitgeteilt, dass der Oberst zum Abteilungsleiter im Amt für Personalmanagement der Bundeswehr ernannt wurde; diese Stelle war für einen Brigadegeneral vorgesehen.
Klein hatte als Kommandeur des Provincial Reconstruction Teams (PRT) Kundus den Luftschlag angefordert, mit dem zwei von Taliban entführte Tanklaster auf einer Sandbank im Kundus-Fluss zerstört werden sollten. Dabei kamen zahlreiche Menschen ums Leben, unter ihnen auch Zivilisten – die genaue Zahl wird vermutlich nie feststehen. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Klein, die wegen es möglichen Verstoßes gegen das humanitäre Völkerrecht von der Bundesanwaltschaft geführt wurden, wurden eingestellt, ebenso ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Die juristische Aufarbeitung des Luftangriffs ist allerdings noch nicht abgeschlossen: Vor dem Landgericht Bonn klagen Hinterbliebene der Getöteten auf Schadenersatz.
(Foto: Oberst Georg Klein (r.) mit Generalarzt Stephan Schoeps im Mai 2012 bei der 54. Internationalen Soldatenwallfahrt nach Lourdes (Foto via flickr mit freundlicher Genehmigung von Lourdes 2012)
Auf jedem Mist der bei uns produziert wird, steht VS-NfD, da macht sich doch keiner echte Gedanken drüber. Genau wie im Einsatz Informationen die wir über „GreenReporting“, also z.B. von der ANA erhalten dann als „NATO secret“ klassifiziert werden. Damit darf die Info, die von den Afghanen kommt, nicht mehr an diese gegeben werden … noch Fragen??
Natürlich könnten die TaKa auch unklassifiziert sein, steht nichts drin, was man nicht googlen kann. 2er Wahn eben …, wie die Diskussion, ob man aus „Schutzgründen“ keine Geocaches in Kasernen legen darf. Schon mal bei Google Earth das Lager Camp Mike Spann z.B. angesehen? Da sieht man genau, wo die Dingos etc stehen und kann die Koordinaten der Container raussuchen, dazu brauchts kein Geocache. Das hat alles nichts mit Sicherheit uns Schutz zu tun sondern nur mit „das steht aber so in der SOP / Vorschrift xyz“, die teilweise aus den 60ern sind.
@ZDL a.D.
Sagen wir mal so: Jeder Journalist, der seinen Beruf ernst nimmt, bemüht sich möglichst um Originalquellen…
Und noch eine Anekdote: Als ich in den 1990-er Jahren, damals noch in Bonn, etwas über den Großen Zapfenstreich schreiben wollte und nach der entsprechenden Dienstvorschrift fragte, wurde sie mir zunächst verweigert, weil sie VS-NfD eingestuft war…
@ZDL a.D.:
Hier ein Beispiel für eine Taschenkarte:
http://www.pionierkameradschaft-holzminden.de/pdf/karte_waffe.pdf
In den Kernaussagen deckungsgleich mit der früheren (!) Taschenkarte ISAF (bis Juli 2009). Zur aktuellen Karte möhte ich aus den hier diskutierten Gründen nichts weiter sagen.
@T.Wiegold
..verstehe…ich sehs ein, gut dass Sie wissen wo man suchen muss ;-)
@Memoria
Danke, sehr informativ und eigentich klar strukturiert. Für die Hosentasche sicher gut. Das Army-Dokument ist je deutlich umfangreicher – also wohl eher für eine Schulung geeignet. Allerdings wird dort alles an Fallbeispielen aufgezogen, so dass man Geist und Absicht der Regeln IMHO besser verstehen kann.
Ohne jetzt hinsichtlich der ROE ins Detail gehen zu wollen – wer sich in diese Materie einlesen will, findet unter http://www.deutsches-wehrrecht.de hinreichend Literatur hierzu.
Nur soviel, die NATO hat ein Set mit ROE, die MC 362/1. Dort sind quasi die Standardeinsatzregeln festgelegt. Wenn jetzt ein konkreter Einsatz geplant wird, nehmen sich die Operateure dieses Set, suchen sich die Regeln aus, die sie für den geplanten Einsatz zu brauchen glauben, passen die Formulierungen ggf. noch an oder ergänzen sie und lassen sie dann zusammen mit dem OPLAN genehmigen.
Es ist daher unkritisch, etwa zu Ausbildungszwecken, Standard-ROE aus der MC 362/1 zunehmen und auf fiktive Fälle, die natürlich realen Gegebenheiten nachempfunden sind, anzuwenden.
Der Soldat im Einsatz hat letztendlich auch gar kein großes juristisches Problem. Die Rechtslage, gerade im Hinblick auf die Befugnis zur Anwendung von Gewalt, ist verhältnismäßig einfach. Und zumindest bei ISAF auch ausgesprochen solide. Problematisch ist die Feststellung, wer in einen solchen asymmetrischen Konfiktszenario das zulässige Ziel ist. Das ist aber weniger eine juristische Frage, sondern vor allem abhängig von der Kenntnis der Fakten. Sprich, ich muss erst mal wissen, auf wen oder was ich schieße bevor ich mir darüber Gedanken machen kann, ob ich darauf auch schießen darf. Wenn der erste Teil geklärt ist, ist die Beantwortung der zweiten Frage, meistens leicht. Kampfführung in AFG wird nicht durch eine komplizierte Rechtslage erschwert, sondern durch den Umstand, dass die militärischen Ziele nur sehr schwer von den geschützten Zivilisten zu Unterscheiden sind.
Weil das so schwer zu Unterscheiden ist und weil die Schädigung von geschützten Zivilisten absolut kontraproduktiv ist, gibt es eine Vielzahl von Auflagen, um dies zu vermeiden. Diese Auflagen in Einklang zu bringen mit der notwendigen Operationsführung, ist letztlich ein ständiges Abwägen von Risiken. Operationführung bedeutet aus meiner Sicht, in dem Bewusstsein eines unvollständigen Lagebildes, die Risiken/Vor- und Nachteile möglicher Handlungsalternatven unter Berücksichtigung des Auftrages abzuwägen, eine Entscheidung zu treffen und für diese letztlich die Verantwortung zu tragen.
@ZDL a.D.:
zur klaerung deiner frage, wie es zum (scheinbaren) widerspruch zwischen meiner aussage, dass die moeglichen vorgehensweisen grundsaetzlich klar waren, aber die Taschenkarten deutlich falsches mindset gefoerdert haben:
Diese beiden aussagen widersprechen sich nicht, denn es ist richtig dass die Taschenkarten (und die Haltung mancher Fuehrer – auch im Einsatz!) Ende 2009 sich geaendert hat. Aber ich fuer meinen teil habe die taschenkarte gelesen, diese mit den tatsaechlichen ROEs (inkl. deutscher CAVEATs im wesentlichen 2 entscheidende: kein targeted kill, sowie keine counter-narcotics ops) verglichen (und die originalen ROEs sind garnicht so schwer zu verstehen und gut organisiert, so dass man sich schnell thematisch zu den nummern durchfuxen kann die gewaltanwendung betreffen), und nachdem ich laut gelacht hab ueber die Taschenkarte, habe ich stringent nach den gueltigen ROEs geplant und gehandelt.
IMHO haette jeder gewissenhafte fuehrer vort ort, der davon aussgehen musste gefecht, feuerunterstuetzung usw. durchfuehren zu muessen und der englischen sprache maechtig war/ist, sich damit genauso befassen muessen – vor allem wenn er als PRT Kdr raumverantwortlicher ist (oder auch sein CdS, J3, J5, J2), oder das TACP, die vstkKr, usw. . Ich gehe auch davon aus, dass zumindest mancher in der Mannschaft Klein diese ROEs kannte und anzuwenden wusste (hoffentlich!) – in der Aufarbeitung waere dann wiederrum interessant rauszufinden warum sich diese nicht gehoert gemacht haben, oder nicht gehoert wurden, und wie man solchen „groupthink“ organisatorisch in zukunft besser in unseren Verbaenden vermeiden kann.
@ZDL a.D.
Nachbrenner: die Taschenkarten sind auch NICHT fuer den Truppenfuehrer im Einsatz oder seinen beratenden stab gedacht, sondern als handlungshilfe fuer den schuetzen an der waffe.
Im zweifelsfalle haette man als TrFhr ja noch rat von oben oder vom eigenen Rechtsberater einfordern koennen (zeit hatte man ja zu genuege), aber das hat man in diesem falle ja auch unterlassen.
@ StFwdR | 10. April 2013 – 15:53
Ja das ist Richtig und war mir auch Bekannt, habe ich weggelassen da ich es anfangs für Irrelevant gehalten habe. Jetzt habe ich mir Betreffende Passage auf Seite 48 noch mal durch gelesen und muß sagen wir hätten die Tankwagen schon ab ca.22:50 beobachten / zerstören können. Den die gekaperten Tankwagen waren nur Flugsekunden vom Ursprünglichen Ziel, ein ausgefallenes deutsches Fahrzeug entfernt.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/074/1707400.pdf
Das belegt auch eine Aussage: Zitat auf Seite 48
habe mir noch etwa zehn Minu-ten angeschaut, wie der Bomber abdrehte von Archi Richtung Süden nach Kunduz, habe gese-hen, wie er noch über dem Kunduz-Fluss kreiste….
Wieso die B-1B die Tankwagen angeblich erst gegen 00:00 gefunden hat und warum die Tankwagen letztendlich bombardiert wurden könne wir hier nicht klären.
Den der Untersuchungsausschuss des Deutscher Bundestags ist bereits an diesen Fragen gescheitert !
– Ergebnis der Vorermittlungen des Heeresinspekteur:
Hinweise auf ein Dienstvergehen seien nicht erkennbar, hieß es in einer Pressemitteilung lapidar
Mehr den Je bin ich der Meinung das wir eine Militärgerichtsbarkeit, ähnlich des Amerikanischen JAG brauchen.
JAG ist nicht nur eine amerikanische Fernsehserie sondern ist dem bestehenden Judge Advocate General’s Corps nachempfunden.
@ ElDuderinho
wie schaffen wir es nun diese erkenntnis (dass wir dieses prominente beispiel entsprechend aufarbeiten und die lehren draus ziehen müssen) bottom-up in unserer organisation zu erzwingen???
Gegenöffentlichkeit.
Und wem das jetzt erstmal zu 68er und Öko klingt: Um 1800 gab es da schonmal einen Ein-Personen-Thinktank, der gegen eine Maulkörbe verteilende, verknöcherte Führung anschrieb. ;)
Und bei den Amis ist die jetztige Inkarnation von COIN ja auch nicht vom Himmel gefallen, sondern ab 2006 aus den Notwendigkeiten der EInsatzrealität heraus langsam wiederentdeckt worden. (Und der Meinungskampf zwischen COINdinistas und Big Army hält ja immer noch an, mit der Big Army am längeren Hebel.)
Wobei ich ehrlich gesagt nicht glaube, dass die Bundeswehrbeschäftigten dazu allein stark genug sind. Zur Meinungsmacht fehlt es da imho schlicht an Wille/Freiraum und Masse. Noch so ein Grund, warum sich Gesellschaft und Soldaten zusammenraufen müssen, damit am Ende was rauskommt das der Realität standhalten kann. (Das ist auch einer der Gründe, warum ich die Seitenhiebe der Marke „Wer nicht bei der BW war soll nicht über Krieg reden“ für grundfalsch halte. Die Ergebnisse dieses Wir-sind-uns-selbst-genug sieht man ja.)
Ein möglicher Anfang wäre, dass jemand mit „Ansehen“/“Gewicht“ die hier über 200 Posts verteilte Sachkritik mal bündelt und gut erreichbar und wiederfindbar veröffentlicht. Denn die lange und unübersichtliche Diskussion hier wird bald wieder von den Suchseiten verschwunden sein. Und als Diskussiongrundlage und Faktencheck läßt sie sich auch kaum weiterreichen.
Graswurzel-Meinungsmache ist halt langwierige Fleißarbeit. Aber wenn sich schon die Mülltrennung durchsetzen ließ, dann klappt das vielleicht auch bei Transparenz und COIN. ;)
@J.R.
Du kannst meine gedanken lesen…
und oekos und 68er sind da kein schlechtes beispiel, denn wenn man eins von denen lernen kann, ist es wie man erfolgreich informelle netzwerke bildet um soziale/organisatorisache veraenderungen zu erwirken…nuff said…
Und das beispiel mit dem prominenten herren von 1800 ist auch sehr gut – allerdings bin ich auch hier der meinung, dass wir die realitaet verklaeren wurden wenn wir glauben er waere es im alleingang gewesen: auch er hat mit anderen zusammen ein netzwerk gebildet, wewlches entscheidende innovationen, trotz massiven widerstandes des damaligen establishments, bewerkstelligt hat…im uebringen sind viele der innovationen dieser innovatorengruppe von dem establishment (nachdemm es sich angepasst und neuformiert hatte) in der sog. „Biedermeierzeit“ leider auch wieder rueckgaengig gemacht worden (motto: das imperium schlaegt zurueck…)..
Und da bist du auch, richtiger weise, noch einen schritt weiter gegangen: ein erfolgreiches netzwerk muss teilhaber/interessensgruppen auch ausserhalb der betroffenen organisation haben…
Zum schluss: gute analogie mit der muelltrennung – bei der narrative immer einen praezedenzfall aufzeigen der die realisierbarkeit der benoetigten innovation greifbar macht (trotz aller systemischen widerstaende)! Profi! Respekt!