Schlagwort: Luftangriff

Bundesgerichtshof: Keine Entschädigung für den Luftschlag von Kundus (Neufassung)

Nach dem Luftangriff bei Kundus in Nordafghanistan am 4. September 2009, bei dem vermutlich mehr als 100 Menschen ums Leben kamen, muss die Bundesrepublik Deutschland keine Entschädigung an die Angehörigen der Opfer zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am (heutigen) Donnerstag vorherige Entscheidungen des Landgerichts Bonn und des Oberlandsgerichts Köln. Entscheidend war nach Ansicht des III. Zivilsenats des Karlsruher Gerichts, dass das so genannte Amtshaftungsrecht auf militärische Handlungen der Bundeswehr im Rahmen von Auslandseinsätzen nicht anwendbar ist.

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USA untersuchen Luftangriff auf Hospital in Kundus mit Personal ‚außerhalb der Befehlskette‘ (Update)

Den Luftangriff auf ein Krankenhaus der Organisation Ärzte ohne Grenzen in der nordafghanischen Stadt Kundus, bei der nach den neuesten Angaben 23 Menschen ums Leben kamen, wollen die USA von Soldaten außerhalb der normalen Befehlskette in Afghanistan untersuchen lassen. Eine vorläufige Einschätzung des Luftschlags von einem US-Flugzeug habe bestätigt, dass Zivilisten Opfer des Angriffs wurden. Das teilte das Kommando der NATO-geführten Mission Resolute Support am (heutigen) Samstag in Kabul mit. Update: Die Mitteilung von Resolute Support: The NATO Resolute Support

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Bonner Landgericht: Keine Amtspflichtverletzung von Oberst Klein bei Kundus-Luftangriff

Der ehemalige Bundeswehr-Kommandeur in Afghanistan, der damalige Oberst Georg Klein, hat mit seinem Befehl zum Luftangriff bei Kundus am 4. September 2009 seine Amtspflichten als militärischer Befehlshaber nicht verletzt. Mit dieser Begründung lehnte das Landgericht Bonn am (heutigen) Mittwoch die Klagen von Hinterbliebenen der bei dem Luftangriff Getöteten ab. Klein, der inzwischen zum Brigadegeneral befördert wurde, habe nicht schuldhaft gegen Normen des Völkerrechts zum Schutz der Zivilbevölkerung verstoßen, entschied die 1. Zivilkammer. Zuvor hatte bereits die Bundesanwaltschaft erklärt, dass sich

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Der Kundus-Film ‚Eine mörderische Entscheidung‘: Themenabend in der ARD

Der Film Eine mörderische Entscheidung, eine DokuFiction über den Luftangriff bei Kundus am 4. September 2009, läuft am (heutigen) vierten Jahrestag noch mal in der ARD – bereits in der vergangenen Woch war er auf Arte ausgestrahlt worden. Heute dürfte er deutlich mehr Zuschauer im Ersten finden, zumal die ARD anschließend Anne Will in einer Talkrunde darüber diskutieren lässt: Gäste sind unter anderem die Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU, Präsident des Reservistenverbandes) und Omid Nouripour (Grüne) – und Jürgen Todenhöfer Nach

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Und noch mal der Kundus-Luftangriff: heute Abend bei Arte

Vier Jahre nach dem umstrittenen Luftangriff bei Kundus am 4. September 2009 dürfte das Thema noch mal für Stimmung sorgen: Der Film Eine mörderische Entscheidung, in dem Matthias Brand den damaligen PRT-Kommandeur Oberst Georg Klein spielt, wird am heutigen Freitagabend  (20.15) bei Arte ausgestrahlt; am 4. September selbst dann in der ARD. Mehr Informationen dazu gibt’s auf der ARD-Webseite. Ich habe den Film noch nicht gesehen, aber einiges drüber gelesen (zum Beispiel die Rezension bei Spiegel Online). Und wahrgenommen, dass

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Oberst Georg Klein zum Brigadegeneral befördert

Das Verteidigungsministerium hat die Nachricht gut versteckt, aber aufgefallen ist sie dennoch: Der Kommandeur des umstrittenen Luftschlags bei Kundus im September 2009, Georg Klein (Foto oben rechts), ist am Mittwoch vergangener Woche zum Brigadegeneral befördert worden. Die Nachricht steckte in einer unauffälligen Meldung auf der dritten Seite der Bundeswehr-Zeitung aktuell, Ausgabe Nr. 12 vom heutigen Dienstag. Unter der Überschrift Befördert durch den Staatssekretär heißt es im letzten Satz: Die Oberste Georg Klein, Wolfgang Renner, Stefan Perschke und Stefan Fix wurden

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Achtung, G2

Die SPD und die Grünen haben heute ihre Bewertung der Untersuchungsausschuss-Arbeit zum Luftschlag von Kundus am 4. September 2009 vorgelegt, und wenig überraschend sehen sie zahlreiche Fehler sowohl bei der Bundeswehr und dem Kommandeur Oberst Georg Klein als auch bei der Bundesregierung. Über die Voten der beiden Oppositionsparteien haben die Kollegen heute schon so viel geschrieben (zum Beispiel hier und hier und hier), dass ich das Ganze nicht noch mal neu aufdröseln will… und mich auf einen Aspekt beschränke: Bei

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RC N Watch: Vier Taliban-Kommandeure bei Luftangriff getötet

Bei einem Luftangriff der ISAF-Truppen in der nordafghanischen Provinz Jowzan sollen vier Taliban-Kommandeure getötet worden sein. Insgesamt seien bei dem Luftschlag am (gestrigen) Dienstagnachmittag neun Menschen ums Leben gekommen, berichtete die afghanische Nachrichtenagentur Pajhwok. Der Angriff wird bislang in den Meldungen der ISAF nicht erwähnt. Und noch ein Nachtrag zur gestrigen Meldung, der Taliban-Schattengouverneur der Provinz Kundus habe auf die Seite der afghanischen Regierung gewechselt: Der Kommandeur der Aufständischen war zwar schon lange bei den Insurgents aktiv; nach einer Reuters-Meldung

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Strafverfahren gegen Oberst Klein abgelehnt

Heute ist genug los, das sollte aber nicht untergehen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Klageerzwingungsverfahren wegen des Kundus-Luftangriffs am 4. September 2009 abgelehnt. Mit der rechtskräftigen Entscheidung ist damit zumindest die strafrechtliche Aufarbeitung des Luftschlags beendet; ein Strafverfahren gegen den damaligen PRT-Kommandeur Georg Klein und gegen Hauptfeldwebel Wilhelm (nach meiner Erinnerung der JTAC, also der Fliegerleitoffizier) wird es damit nicht geben. Die Mitteilung des Gerichts mit den Ablehnungsgründen hier.

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