Bundesgerichtshof: Keine Entschädigung für den Luftschlag von Kundus (Neufassung)
Nach dem Luftangriff bei Kundus in Nordafghanistan am 4. September 2009, bei dem vermutlich mehr als 100 Menschen ums Leben kamen, muss die Bundesrepublik Deutschland keine Entschädigung an die Angehörigen der Opfer zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am (heutigen) Donnerstag vorherige Entscheidungen des Landgerichts Bonn und des Oberlandsgerichts Köln. Entscheidend war nach Ansicht des III. Zivilsenats des Karlsruher Gerichts, dass das so genannte Amtshaftungsrecht auf militärische Handlungen der Bundeswehr im Rahmen von Auslandseinsätzen nicht anwendbar ist.
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