Oberst Klein für Beförderung zum General vorgesehen
Nachdem die Meldung raus ist, dürfte die öffentliche Diskussion nicht lange auf sich warten lassen: Oberst Georg Klein, der im September 2009 den tödlichen Luftschlag auf zwei Tanklaster bei Kundus anordnete, soll Abteilungsleiter im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr werden und ist damit für die Beförderung zum Brigadegeneral vorgesehen. Ein entsprechender Bericht der Deutschen Presse-Agentur wurde vom Verteidigungsministerium bestätigt:
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr wird die Personalführung ziviler Beschäftigter und Soldaten im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in Köln gebündelt.
Für die Personalführung der Soldaten werden die Stammdienststelle der Bundeswehr (zuständig für Unteroffiziere und Mannschaften) und das Personalamt der Bundeswehr (zuständig für Offiziere) aufgelöst. Deren Aufgaben werden in das neue Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr überführt. Dieses wird zum Dezember diesen Jahres aufgestellt und im Frühjahr 2013 (voraussichtlich Mai) voll arbeitsfähig sein.
Mit Blick auf eine verlässliche und kontinuierliche Personalführung der Soldaten, ist es zweckmäßig, Erfahrungsträger aus den bisherigen Dienststellen mitzunehmen. Das heißt, dass erfahrenes und geeignetes Personal aus den bisherigen Dienststellen im neuen Bundesamt zusammengeführt wird.
Beispielhaft wird der bisherige Chef des Stabes und Stellvertretende Leiter der Stammdienststelle der Bundeswehr neuer Abteilungsleiter Personalführung Unteroffiziere im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Es handelt sich dabei um Oberst i.G. Georg Klein, der bisher an zentraler Stelle für die Personalführung der Unteroffiziere und Mannschaften in der Stammdienststelle zuständig ist.
Die Funktion eines Abteilungsleiters im Bundesamt für Personalmanagement liegt auf der Dotierungshöhe eines Brigadegenerals (Besoldungsstufe B6).
Für Oberst i.G. Georg Klein handelt es sich damit um eine förderliche Verwendung.
Damit ist klar, dass Klein im BAPersBw Abteilungsleiter IV wird.
Die verschiedenen Diskussionsstränge und -ansichten sind absehbar; deshalb der sehr formale Hinweis: Nachdem gegen Oberst Klein wegen des Luftschlags weder ein Strafverfahren noch ein Disziplinarverfahren laufen, gibt es keinen Grund, von einer möglichen Beförderung abzusehen.
Oberst Georg Klein (r.) mit Generalarzt Stephan Schoeps im Mai dieses Jahres bei der 54. Internationalen Soldatenwallfahrt nach Lourdes (Foto via flickr mit freundlicher Genehmigung von Lourdes 2012)
Und das ist gut so. (Wowereit)
Oberst Klein wird General, und der Shitstorm bricht los. In den Kommentarspalten der Nachrichtenportale rasselt es nur so vor Empörung. Auch bald 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sind die Deutschen sensibel, wenn ihre Soldaten Menschen töten. Das hat sein Gutes.
Dennoch: Die Beförderung ist richtig. Georg Klein wurde freigesprochen und gilt als umsichtiger militärischer Führer. Weder juristisch noch aufgrund seiner Person gibt es einen Grund, ihn nicht zu befördern. Zweitens: Soldaten töten – und machen Fehler. Das führt immer wieder zu unschuldigen Opfern, vor allem in einem Bürgerkrieg, wo Unschuldige und Aufständische kaum zu unterscheiden sind. Das macht die die Entscheidung zum Luftangriff nicht besser. Sie war tragisch und bleibt deshalb bedauerlich. Kleins Motive aber sind militärisch nachvollziehbar.
Andersherum wird ein Schuh draus: Wenn ein militärischer Führer im Krieg weiß, dass Fehlentscheidungen seinen Kopf kosten können, wird er jegliches Risiko vermeiden. Und es gibt viele Offiziere, die das für die gängige Kultur in der Bundeswehr halten. Hätte Oberst Klein sich an diese Kultur gehalten… das Szenario ist bekannt. Und die Überschrift eine Bildergalerie in Deutschlands auflagenstärkster Tageszeitung hätte geheißen: „Sie starben wegen dem Zauderoberst“.
Die Perspektive hatte er ja schon länger – angeblich hat sich BM Jung noch an seinem letzten Tag dafür eingesetzt, dass Klein für B6 betrachtet wird.
Mal sehen, ob nun weiterhin Klein als Opfer der „Kunduz“-Affäre dargestellt wird.
Der „Klein-Effekt“ im Einsatz war ja in letzter Zeit erheblich („besser nichts tun, sonst geht es mir wie Klein“).
Wobei die disziplinarrechtliche (Nicht-)Würdigung der Angelegenheit weiterhin Fragen aufwirft (TIC-Meldung und Wahrheitspflicht).
Aber das Lied ist ja gesungen, daher Deckel zu und Blick nach vorne.
Nun ja, „Shitstorm“ hin oder her, Tatsache ist nun einmal, dass Oberst Klein die Einsatzrichtlinien verletzt hat, um den Luftangriff auf die Tanklaster zu ermöglichen (TIC gemeldet, obwohl es keinen gab).
Dass ein solcher Fehler, der in diesem Fall mehr als 100 Zivilisten das Leben gekostet hat, in der Bundeswehr keine dienstrechtlichen Konsequenzen hat, sollte nicht nur ausgewiesene Bundeswehr-Kritiker nachdenklich stimmen.
Die mutige Entscheidung von Oberst Klein hatte nachweislich positive Wirkung auf die Sicherheitslage im Raum Kunduz. Oberst Klein musste auf Grundlage begrenzter Informationen rasch handeln, bewegte sich bei seiner Entscheidung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, und seine Entscheidung hatte überwiegend positive Folgen. Wenn überhaupt, dann sollte der immer wieder im Zusammenhang mit seinem Namen genannte Vorfall daher m.E. eher für eine Beförderung sprechen als dagegen. Die meisten Oberste hätten so eine Situation wohl einfach passiv ausgesessen. Im Einsatz tauchen aber immer wieder Situationen auf, in denen entschieden werden muß, und ein Risiko dass die Wirkung nicht so ist wie man erwartet, ist immer gegeben. Eine zivilistische Einstellung, die jedes Risiko scheut und Passivität fordert, wäre im Einsatz unangemessen. Es überrascht mich nicht, dass der Vorfall viele zivile Kommentatoren verunsichert hat und es ihnen sichtbar schwer fällt zu begreifen was dort geschehen ist und warum, aber solche sachfremden Einwände sollten auf Personalentscheidungen in der Bundeswehr keinen Einfluss haben.
@Orontes:
Nur leider befödert doch das „System Bw“ immer mehr Opportunismus und Passivität – leider auch im Einsatz. Insbesondere die Generalstabsausbildung befödert die Bedenkenträger (Moltke d.Ä. würde sich an der FüAkBw heute doch sehr wundern).
Die Beföderung von Klein ist daher aus meiner Sicht auch nicht als Signal zur Eigeninitiative in die Truppe hinein zu verstehen – es bleibt nur hoffen, dass es so jedoch verstanden wird.
Andere die im Einsatz Passivität über jedes vertretbare Maß hinaus befohlen haben werden bald DivKdr. Was ist die Ausnahme und was die Regel? Gibt es überhaupt eine entsprechende charakterliche Betrachtung B3 aufwärts?? Ich habe dn Eindruck hier sind andere Dinge ausschlaggebend.
Die Kriterien für die Förderung jenseits der A16 sind so greifbar wie „der Dienstherr“. Sehr viel Servilität, sehr viel Nasenfaktor, sehr viel Subjektivität.
Man sieht bei den unterschiedlichen Verwendungslinien, dass da viele hochgeschoben wurden. Und zwar auf einem Kurs, wo viele Stationen ein Versagen oder negatives Auffallen kaum möglich machten. Andere haben eine ganze Reihe von Druckposten durchgestanden und auch überzeugt. Meiner Meinung nach sollte man also trennen zwischen „Goldbürokraten“ und „Führern“. Klein ist auf der ersten Schiene aufgegleist.
Da finde ich die Luftwaffe noch stringenter als die Grauberockten. Und bei der Marine geht sowieso vieles nur noch über die internationalen Dienstposten.
Natürlich ist B6 für Klein förderlich. Ob eine Verwendung in dem Personalmoloch aber eine Freude oder gar eine Erfüllung sein kann, stelle ich mal ernsthaft in Abrede.
Auch ich bin gespannt über die jetzt todsicher auflaufenden Kommentare aus dem politischen Raum und aus den Medien. Nicht vergessen: es ist Sommerloch!
Im Grunde peinlich, was da jetzt für ein Aufriss gemacht wird. Aber Hexenjagd ist dieser Tage ja wieder groß im Kommen, wie wir aktuell an anderer Stelle schon bemerken mussten. Ach Herr Wiegold, wenn sie nicht wären, würde ich jetzt glatt versucht sein, ins Journalisten-Bashing einzusteigen… :-)
Die juristische Entscheidung ist sicher die richtige gewesen – militärisch halte ich aber die Vorgehensweise und die Entscheidung, die Oberst Klein gewählt hat, nicht für beispielgebend und daher bin ich auch nicht gerade ein Unterstützer für die Beförderung.
Andererseits mag er ja ein guter deutscher General sein – da ist Klappe halten bis man im Ruhestand oder bei der NATO ist und immer eine passende Meinung für den Zeitgeist parat haben ja Primärtugend.
Insofern betrachte ich ihn einfach als einen weiteren Ministerialdirigenten in Uniform und hoffe darauf, dass die nächste Generation an GenStOffz ihre Testikelt nicht mehr im BMVg als politische Geisel abgeben muss.
Dass hier die Medienmaschinerie angeworfen wird war abzusehen. Ich glaube, es gibt keinen, welcher hier regelmäßig schreibt und/ oder sich mit deutscher Militär- und Sicherheitspolitik beschäftigt, den das überrascht.
Ich beziehe klar Stellung: Offensichtlich war/ ist Oberst Kleins Karriereperspektive B3+ und diese wird nun umgesetzt. Minister de Maiziere scheut weder erwartbare Hexenjagd noch Untererddiskussion, das lässt ihn in meinem Ansehen steigen.
Ob Oberst Klein nun aus fachlichen Gründen berechtigt oder unberechtigt B6 wird, entzieht sich mir sowohl aus Ermangelung seiner Personalakte als auch meiner fehlenden Expertise diese einordnen zu können-läge sie mir denn vor- meiner Kenntnis, folglich werde ich mich eines Kommentars in diese Richtung selbstverständlich enthalten.
Ich wünsche Oberst Klein für seine neue Verwendung viel Soldatenglück.
@ der_mike | 08. August 2012 – 14:25- –
Kennen Sie Oberst Klein persönlich? Sind Sie ihm gegenüber in Vorgesetzter Funktion eingesetzt/ eingesetzt gewesen? Resultieren Kenntnisse der Person Oberst Kleins und die Bewertung der in AFG befohlenen Operation aus Ihrer Dienstaufsicht heraus?
Die Linke meldet sich natürlich zu Wort:
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=109427&sektor=pm&detail=1&r=503996&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0
Darin beharrt die Linke darauf der Angriff sei ein Verstoß gegen das Völkerrecht gewesen.
Die ganze Diskussion um den Luftangriff wird von zwei beinah dogmatischen Lagern geprägt:
1. Oberst Klein hat alles richtig gemacht, ansonsten wären die Tanklaster ins PRT gesteuert worden (=Kriegsheld, endlich entscheidet einer mal!)
2. Oberst Klein hat bewußt den Tod von Ziviisten in Kauf genommen (=Kriegsverbrecher!)
Differenziertere Überlegungen werden zwischen diesen beiden Lagern meist zerieben. Schade. Wie auch bei den anderen Skandalen der letzten Zeit (z.B.Gorch Fock) wird dadurch versäumt systemisch aus diesen Vorfällen zu lernen.
@ Sachlicher | 08. August 2012 – 14:52
Kennen wäre zu viel gesagt.
Nein, ich war nicht sein Vorgesetzter – das war ich aber auch nicht von Scipio und trotzdem kann ich eine sachliche, wenngleich ex post facto, Beurteilung seiner Entscheidung durchführen und zu einem belastbaren Ergebnis kommen.
Ich wüsste auch nicht, was eine persönliche Bekanntschaft a la „Er war immer so freundlich und hat nett gegrüßt“ mit der Bewertung seiner Entscheidung zu tun hat, die ich für fachlich suboptimal halte.
Schön das mal wieder Paul Schäfer bzw Die Linke, eine schön populistische Presseerklärung abgibt.
„dass er für den völkerrechtswidrigen Befehl zum Bombenangriff von Kunduz am 4. September 2009 verantwortlich ist“
„Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Fall „Kunduz“ hat eindeutig gezeigt, dass der damalige Oberst Klein gegen Regeln des Völkerrechts verstoßen hat“
keine juristischen Argumente auf Basis des Völkerrechts, aber so ist das eben.
Hier einmal die Beurteilung der Bundesanwaltschaft zu dem Vorgehen von Oberst Klein.
http://www.generalbundesanwalt.de/docs/einstellungsvermerk20100416offen.pdf
@ Memoria | 08. August 2012 – 15:18
Genauso sehe ich es auch.
Die Bundeswehr hat es bisher einfach nicht geschafft, solche und andere Vorfälle (z.B. die Checkpoint-Zwischenfälle in AFG) angemessen aufzuarbeiten.
Man sieht die Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen scheinbar als Bestätigung, alles richtig gemacht zu haben. Bisher habe ich noch keine Diskussion vernommen, wie man so etwas in Zukunft z.B. mit veränderten Verfahrensweisen verhindern könnte.
@der_mike | 08. August 2012 – 15:29–Gut. Ich hatte nichts anderes erwartet.
@: Eric Feeble | 08. August 2012 – 15:47 – – Auch das Wort „scheinbar“ in Ihrem Post verhindert bei mir nicht, Ihnen gegenüber ein paar kritische, wenngleich nicht persönlich gemeinte, Worte entgegenzustellen.
Die juristische Aufarbeitung liegt nicht bei der Bundeswehr, sofern man die für den Rechtsunterricht leitgebende Kommentierung/ Entscheidungshoheit der Gerichte mal ausklammert. Denn natürlich gilt die aktuelle Rechtssprechung in den Rechtsunterricht umgesetzt. Haben Sie konrete Kenntnisse, dass dies nicht erfolgt?
Die politische Aufarbeitung ist durch die Legislative zu leisten, die Exekutive sich mit Fachabteilungen beteiligen sollte-dies in DEU nicht immer sehr auffällig tut. Hier teile ich also im Ansatz Ihr Begehr. Die Aufarbeitung dieser Geschehnisse gehört in die vorgeschriebenen politische Bildung. Haben Sie konkrete Kenntnisse, dass dies nicht erfolgt?
Die militärische Aufarbeitung gehört nun zweifelsohne in die Bw und in die Ausbildung-ebenen gerecht, aber konsequent in alle Ebenen. Haben Sie konkrete Kenntnisse, dass dies nicht erfolgt?
@ Sachlicher | 08. August 2012 – 16:10
Die juristische Aufarbeitung des Luftangriffs ist zweifellos erfolgt. Der User „Delta“ hatte ja bereits den Link hier gepostet. Das Ergebnis war, dass die Entscheidungen von Oberst Klein kein Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht sind, was ich vorbehaltlos teile.
Die politische Aufarbeitung möchte ich nicht weiter kommentieren. Darauf einzugehen, würde der Qualität der Diskussion hier nicht gut tun. Die Pressemitteilung der Linkspartei reicht schon.
Die militärische Aufarbeitung ist das, worum es mir eigentlich geht. Hier kann ich natürlich teilweise nur spekulieren, da mir der nötige Einblick in Details fehlt.
Was ich jedoch kommentieren und kritisieren kann, ist das, was die Bundeswehr in dieser Hinsicht nach außen trägt. Und da ist nichts zu erkennen. Die Bundeswehr hat nie die Frage beantwortet, was sie aus dem Kunduz-Luftangriff eigentlich gelernt hat. Und da wirken Meldungen wie diejenige, dass der verantwortliche Oberst nun befördert wird, medial natürlich besonders verheerend. Das hat sich die Bundeswehr in diesem Fall jedoch wirklich selbst zuzuschreiben.
Von außen ist nur zu erkennen, dass Oberst Klein, dessen Befehl zum Tod von mehr als 100 Zivilisten geführt hat, in der Bundeswehr weiterhin Karriere macht, und sein Verstoß gegen die Einsatzrichtlinien dienstrechtlich nicht gewürdigt wurde.
@Eric Feeble
„…dessen Befehl zum Tod von mehr als 100 Zivilisten geführt hat…“
Hier hatten weder Politik noch Militär den Mut, die entscheidende Information zu kommunizieren: Alle getöteten und verwundeten Personen beteiligten sich zu diesem Zeitpunkt an einem Angriff gegen ISAF gemäß Definition des humanitären Völkerrechts (Angriff auf Nachschub gehört dazu), waren somit an direkt an Kampfhandlungen beteiligt und hatten dadurch ihren Zivilistenstatus gemäß humanitärem Völkerrecht verloren und waren somit legitimes militärisches Ziel. Leider haben diejenigen, deren Pflicht als Abgeordnete es wäre Soldaten (die sie als in den Einsatz geschickt haben) gegen unfaire Angriffe zu verteidigen, allesamt nicht den Mut, sich den Zorn sentimentaler Medien und Aktivisten auf sich zu ziehen und denen die Wahrheit deutlich ins Gesicht zu sagen. Oberst Klein ist für den Tod keines einzigen Zivilisten verantwortlich.
@Eric Feeble, @der_mike (Zitat) „… kann ich eine sachliche, wenngleich ex post facto, Beurteilung seiner Entscheidung durchführen und zu einem belastbaren Ergebnis kommen. …“.
Na, dann nennen Sie doch bitte einmal Ihr „belastbares Ergebnis“?
Eine „ex post facto Beurteilung“ bezieht nur korrelative Aussagen in die Ergebnisfindung ein, kann also keine Kausalzusammenhänge bzw. Ursache-Wirkungs-Beziehungen erfassen! Nicht nur in den Medien werden Korrelationen oft in einer Weise berichtet, welche eine direkte Kausalität suggerieren sollen, sondern auch hier in AUGENGERADEAUS von manchen Usern.
Ein Beispiel für einen solchen typischen „Cum hoc ergo propter hoc“ – Fehler“ aus der Doktorarbeit eines in Dresden und Bautzen – auch in MFS-Kreisen – ehemals sehr bekannten Mediziners: „… die Zahl der schweren Verkehrsunfälle im unmittelbarem Einzugsgebiet des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden nimmt in den Sommermonaten signifikant ab, den das Verkehrsaufkommen der Bevölkerung verlagert sich insbesondere an den Wochenenden in die Wald- und Wandergebiete um Moritzburg, die Dresdner Heide und ……“.
Was ich damit sagen will – und dies wohl auch im Sinne von „Memoria“, „Orontes“ und „Sachlicher“ -, man sollte eine ‚Causa’ nicht verurteilen, bevor man diese nicht beurteilen kann, also die Sachverhalte und deren Kausalitäten nicht kennt bzw. wie @ „Eric Feeble“ selber sagt, der „nötige Einblick in Details fehlt“ und sich in „einem unprofessionellen“Zusammenbasteln von Korrelationen verlieren“ !
Es darf deshalb u.a. @Eric Feeble, @der_mike empfohlen werden, das Buch „Unter Beschuss“ (von „Prolog“ bis „Quo vadis“) zu lesen bzw. zumindest dessen im Net derart veröffentlichten Auszüge. Der Autor, der Politologe Marc Lindemann war als Nachrichtenoffizier (… nicht zu verwechseln mit Fernmeldeoffizier) für die Bundeswehr in Afghanistan. In seinem Buch zeigt er schonungslos die dort begangenen Fehler auf, anhand von detaillierten und auch wissenschaftlich präzisen Analysen der jeweiligen Fälle und der zugrunde liegenden Wechselbeziehungen von Ursachen und Wirkungen.
P.S. Die von mir geschilderte Beschreibung der völkerrechtlichen Fakten war auch Minister Guttenberg bekannt, der die Entscheidung daher zunächst korrekt als „militärisch angemessen“ bezeichnete. Erst unter dem Druck von Medien und Aktivisten duckte er sich feige weg und ließ die Soldaten im Stich, v.a. Oberst Klein, der damit zur Hetzjagd freigegeben war. Spätestens da war mir klar, dass Guttenberg nur ein eitler Blender war, dem Karriere vor Pflicht ging.
@ Orontes | 08. August 2012 – 16:40
Das ist nicht richtig.
Die entführten Tanklaster blieben in der Furt im Kunduz-Fluss stecken. Daraufhin wurde der Treibstoff durch die Aufständischen an die Bevölkerung ausgegeben, wobei nicht ganz klar ist, ob dies unter Androhung von Gewalt (quasi als menschliche Schutzschilde) geschah. All das ist in den Untersuchungsberichten nachzulesen (auch im Link, den „Delta“ bereits hier gepostet hatte).
Auch wenn die Unterscheidung zwischen „Taliban“ und „Zivilist“ in der Tat nicht ganz unkompliziert ist, ist Ihre Aussage über den „verlorenen Zivilistenstatus“ auch juristisch falsch.
@Orontes: die Aufassung des Generalbundesanwalts weicht von der Ihren durchaus ab, wenn auch im Endeffekt nicht zulasten des Herrn Oberst Klein. Lesen Sie den von Delta geposteten Link mal – als Jurist finde ich das sehr lohnenswert.
@Vtg-Amtmann
Eine ex-post-facto Untersuchung kommt seriöserweise nur zu korrelativen Aussagen – ihr „Eine „ex post facto Beurteilung“ _bezieht nur korrelative Aussagen in die Ergebnisfindung ein_, kann also keine Kausalzusammenhänge bzw. Ursache-Wirkungs-Beziehungen erfassen!“ ist also schonmal nicht so ganz richtig.
Mein – umgangssprachliches – ex post facto Ergebnis ist in dem Fall: Nicht alle angemessenen Schritte wurden unternommen, um ein solides Lagebild zu generieren. Es wurde von einem HQ geführt, dass nicht zur Lagebearbeitung für den Entscheidungsträger bestimmt war. Nicht alle notwendigen Schritte im Rahmen der militärischen und politischen Prozeduren wurden unternommen. Ein denkbarer, wenngleich militärisch nicht zwingend notwendiger und politisch nicht angemessener Entschluss wurde – auf anraten von nicht Stabspersonal – wurde getroffen. Im Nachgang stellte sich der Entschluss als für die politische Zielsetzung des Gesamteinsatzes nachteilig heraus.
Mein Ergebnis: Wenn Oberst Klein in seiner Funktion von seinem HQ unter Beachtung aller Prozeduren gehandelt hätte, dann wäre sein Entschluß besser verankert gewesen und meiner Meinung nach auch ein anderer.
Anmerkung: Jemand, der ein Buch als „Ich war Nachrichtenoffizier in AFG.“ promotet hat die Idee im MilNW zu arbeiten irgendwie nicht mitgenommen. „Ein Soldat klagt an“ ist auch nicht gerade qualifizierend und als Hauptmann ist er in der Nahrungskette auch nicht gerade dort, wo MilNW zu solch einem Pauschalurteil befähigt.
@Eric Feeble
Auch wer sich unter Zwang an einer direkten Kampfhandlung beteiligt, erfüllt die entsprechenden Anforderungen des humanitären Völkerrechts für den Verlust des Schutzstatus. Man vermutet, dass ein Großteil der Aufständischen nicht freiwillig kämpft, sondern aufgrund familiärem Zwang oder sozialem Druck etc. Daran, dass es sich um legitime Ziele handelt, ändert das nichts.
Die von mir geschilderten völkerrechtlichen Fakten werden übrigens auch im Beitrag des Rechtsberaters im „Feldjäger-Bericht“ so widergegeben, inklusive Nennung der eigentlich eingestuften ISAF-ROE, die die Plünderung von Nachschub als Angriff auf ISAF definieren.
Im Dokument der Bundesanwaltschaft werden interessanterweise Begriffe verwendet, die nicht denen im humanitären Völkerrecht entsprechen, z.B. die Gegenüberstellung von „Taliban“ und „Zivilist“. Ich war bei den Verhandlungen nicht dabei, habe aber den Eindruck, dass die Begriffe hier eher umgangssprachlich verwendet werden. Schon die Kategorie „Taliban“ ist völkerrechtlich fragwürdig, weil es sich nicht um eine feststehende Organisation mit formaler Mitgliedschaft handelt.
Im Dokument wird dies selbst so gesagt:
Auf S. 47 und 48 im Bericht werden die entsprechenden völkerrechtlichen Regelungen zum Verlust des Schutzstatus angesprochen, inklusive des Satzes:
Warum die weitgehend analogen Regelungen bzgl. des Verlust des Zivilstatus bei Personen nicht genannt werden, erschließt sich mir nicht, aber am Ergebnis für Oberst Klein ändert dies ja nichts.
Verdammt richtig so.
Der ein oder andere (blog-externe) Diskutant sollte versuchen zu verstehen, dass es im Krieg eben kein schwarz oder weiß gibt. Es gibt Entscheidungen und Nebeneffekte, die zugegebenermaßen oftmals erschreckend sind, aber eben kaum vermeidbar.
Im Übrigen bin ich der Meinung (welche aus der Sichtung des öffentlich gemachten Bildmaterials bestärkt sah), dass der Oberst durchaus weitergehende Aufklärungsergebnisse zur Hand hatte, als gemeinhin diskutiert. Ich bin mir fast schon sicher, dass es eyes on target gab.
Wie auch immer, ich will nicht den Fall als solchen neu aufrollen. Der Oberst hat versucht eine richtige Entscheidung zu treffen (ich halte sie für richtig) und nicht, sich möglichst gründlich den Rücken freizuhalten, was, wie manche Menschen eben noch lernen müssen, in einer Echtzeit-Situation im Kampf, nicht möglich ist.
Deshalb zeigt er wichtige Eigenschaften eines guten Offiziers.
In Württemberg behält man eben noch kühlen Kopf und den Überblick bei den grundlegenden Erfordernissen an eine Armee (auch wenn Oberst Klein nicht das beste Beispiel ist):
http://www.presseportal.de/pm/39937/2303366/stuttgarter_nachrichten
[Dann doch bitte direkt die OTS-Meldung verlinken und nicht ein zwischengeschaltetes Portal. T.W.]
Hier noch die – wenig überraschende – Gegenmeinung von Ströbele:
http://www.presseportal.de/pm/59019/2303248/neues_deutschland
[Auch hier den direkten OTS-Link eingefügt. T.W.]
“ Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele sprach gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland« (Donnerstag) von einem »fatalen Signal gegenüber der afghanischen Bevölkerung«. Der Linke-Bundestagsabgeordnete Harald Koch sagte, es sei »für die Hinterbliebenen ein Hohn«, wenn nach dem Tod so vieler Menschen der Verantwortliche »wie geschmiert Karriere« mache.“
Es war zu erwarten, dass jetzt die Stunde der Demagogen anbricht. Fakt ist aber:
a) Die nichtpaschtunische Bevölkerung jubelte Bundeswehrsoldaten in den Tagen nach dem Luftangriff zu, weil man sich freute, dass endlich gegen die Aufständischen vorgegangen wird und sich herumgesprochen hatte, dass viele Aufständische unter den Toten waren. Für Menschen, die täglich unter deren Anschlägen zu leiden hatten, war das eine sehr gute Nachricht.
Ströbele interessieren die realen Sorgen der afghanischen Bevölkerung nicht. Ihn interessieren Afghanen nur, wenn er sie für Vorwürfe gegen die Bundeswehr instrumentalisieren kann.
b): Die Hinterbliebenen der Toten schämten sich mit Masse so sehr für das, was die Getöteten zuvor getan hatten, dass sie z.T. noch nicht einmal die Leichen abholen wollten. Anders als dem zitierten Abgeordneten war diesen Menschen mehrheitlich klar, dass die Getöteten falsch gehandelt haben und die logischen Folgen ihres Fehlers zu tragen hatten. Es liegen einige Hinweise darauf vor, dass die Menschen in den umliegenden Dörfern sehr wohl eine Wahl hatten und viele sich bewusst nicht an der Plünderung bzw. dem Angriff gegen ISAF beteiligen wollten.
@Eric Feeble
„Von außen ist nur zu erkennen, dass Oberst Klein, dessen Befehl zum Tod von mehr als 100 Zivilisten geführt hat, in der Bundeswehr weiterhin Karriere macht, und sein Verstoß gegen die Einsatzrichtlinien dienstrechtlich nicht gewürdigt wurde.“
1. Die Bundesanwaltschaft (nicht der Herr Oberst, nicht die Bw, nein die Bundesanwaltschaft!!!) bestreitet in Ihren Ermittlungen eine Zahl von 100 und geht von DEUTLICH weniger aus. Der immer und immer wiederkehrende hetzende Behauptung insbesondere von Linken und bestimmten Teilen der Presse macht es dennoch nicht wahrer.
2. Was sagt denn der Begriff „Zivilist“ in einem asymetrischen Konflikt aus? Das sie deswegen „unschuldig“ sind?!?! Zu einem war das hier ja wohl mehrheitlich gar nicht der Fall und zum zweiten ist das völkerrechtlich in diesem Fall auch vollkommen unerheblich.
3. NATÜRLICH macht der Herr Oberst weiterhin Karriere. Wäre ja auch schlimm wenn nicht! Der Mann ist offensichtlich ein ausgezeichneter Offizier nach allem was man von ihm hält…
3a. Kleine Anmerkung am Rande, wenn man ihn jetzt nicht befördern würde (selbst wenn er es nicht verdient haben WÜRDE), könnten wir unsere Armee dicht machen, weil dann NIE NIE wieder ein Oberstlt oder Oberst eine Entscheidung in einer „brenzligen“ Situation treffen würde.
4. Jeder Offizier weiß, dass ein Führer nicht immer alle Vorschriften und Einsatzregeln wörtlich befolgen kann und deswegen gilt ja auch im Heer seit Preußens Zeiten (eigentlich) das Prinzip dass der Gehorsams gegenüber dem Auftrag wichtiger ist als der Gehorsam gegenüber formalen Regeln.
4a. Außerdem weiß jeder, der mal in einem internationalen/ NATO Umfeld gearbeitet hat, dass alle örtlichen Befehlshaber auf dieser Klaviatur spielen. Jeder weiß es und jeder akzeptiert das auch…
5. Herr Oberst Klein hat nach meiner Bewertung als junger Stabsoffizier in einer schwierigen Situation nach bestem Wissen und Gewissen entschieden und das ist per definitionem für einen Offizier immer das richtige. Darüber hinaus hat er außerdem noch geFÜHRT und sich nicht hinter LoNo und Telephonaten nach Potsdam versteckt. Für mich (und da weiß ich, dass ich unter den jüngeren Offizieren nicht der einzige bin, der so denkt) hat er unserem Offizierkorps die Seele gerettet kurz bevor wir sie ganz an die Bürokratie zu verloren glaubten.
6. Und von außen?!?! Das die Bundeswehr- und ISAF-Gegner jetzt unsachlich aufheulen zeigt doch nur, dass es mit dieser Beförderung den richtigen getroffen hat :))
@ die meisten Vorredner:
Sie sehen also in der Entscheidung von Oberst Klein und dem Luftangriff im Grunde gar kein Problem, da es dort letztlich sowieso nur die Richtigen getroffen hat?
@Eric
Nein, kein Problem, denn: Was wäre denn die Alternative?
Daß er gelogen hat (TIC gemeldet)? Musste er, denn sonst hätte er keine Luftunterstützung bekommen.
Die Tankwagen waren 6km vom Lager entfernt. Ein ungeschütztes Lager ohne Artillerie oder Kampftruppen in der Reserve.
Die Bundeswehr baut ja brunnen und bringt das Frauenwahlrecht!
Eine andere Eskalationsstufe sehe ich da nicht.
Daß er um 2 uhr morgens nicht seinen Vorgesetzten in Deu angerufen hat?
Hmm.. was will der denn sagen? Wenn ich Sie in der Nacht aus dem Bett klingel, treffen Sie dann qualifizierte Entscheidungen?
Und andersrum gefragt: Wenn wir für jede Entscheidung zuhause anrufen, wozu dann Offiziere vor Ort haben? Dann können wir doch gleich besagten General runterschicken und uns das mittlere Management einsparen.
Der Verursacher des ganzen sind die Presseoffiziere der Bundeswehr.
Die Bundeswehr hat es in all den Jahren nicht geschafft der Öffentlichkeit die Realität in Afg. zu vermitteln.
Und wannimmer Politiker Euphemismen bemühen und von „kriegsähnlich“ oder „brunnenbohren unter besonderen Umständen“ sprechen, hat kein einziger Offizier dem öffentlich widersprochen.
Jahrelang spielte man dort „Kelch, geh an mir vorrüber“, und Oberst Klein musste ihn austrinken. Da ist nichts spektakuläres dran.
Durchwachsene Kommentarklage:
http://www.presseportal.de/mobil/story.htx?mobil&nr=2303383&firmaid=47069
(@T.W.: nun mit richtigem Link – sorry).
Find ich interessant, die Meldung. Ebenso die Diskussion. Verwunderlich finde ich, dass nun reichlich Leute sehr gute Erläuterungen gebracht haben, zwei/drei Bedenkenträger lassen sich davon weiterhin nicht beeindrucken lassen und sich mit provozierende Statements positionieren.
@Eric Feeble
„Sie sehen also in der Entscheidung von Oberst Klein und dem Luftangriff im Grunde gar kein Problem, da es dort letztlich sowieso nur die Richtigen getroffen hat?“
Es hat m.E. insofern „die Richtigen getroffen“, als dass viele der getöteten Aufständische waren und der Rest die Aufständischen in direkten Kampfhandlungen unterstützte. Völkerrechtlich waren es „die Richtigen“, und militärisch auch, wie der deutliche Rückgang der „enemy initiated attacks“ in der Zeit danach zeigte. Während ein u.a. ein Ströbele damals noch prophezeite, dass sich die afghanische Bevölkerung jetzt gegen die Bundeswehr erheben würde, trat (mal wieder) genau das Gegenteil ein: Der Luftangriff hatte offenbar die Fähigkeiten der Aufständischen deutlich reduziert, sie auch auf psychologischer Ebene getroffen und zur Zurückhaltung ermahnt und auf eigener Seite bzw. auf Seiten der kooperierenden afghanischen Bevölkerung die Motivation wieder etwas gestärkt. Der Luftangriff vom 04.09.2009 markierte eine dauerhafte Wende zum Positiven, was die Sicherheitslage im Raum Kunduz anging. Zur Erinnerung: Im Raum Kunduz gab es in den Tagen vor dem Luftangriff noch die intensivsten Gefechte in der Geschichte der Bundeswehr, die in der Berichterstattung wegen der Ereignisse am 04.09. untergingen. Bei einzelnen Gefechten wurden damals teilweise Aufständische im zweistelligen Bereich getötet, und die Bundeswehr verlor regelmäßig Soldaten und Fahrzeuge, die z.T: zurückgelassen werden mussten. Nach dem Luftangriff war damit erstmal Schluss, und dann kamen die Amerikaner und erledigten u.a. mit hunderten die deutsche Öffentlichkeit empörenden aber wirksamen „gezielten Tötungen“, Festnahmen und Präsenz in der Fläche den Rest.
@magnus
Das könnte daran liegen, dass man aus der sicheren Nachbetrachtung immer alles besser zu wissen meint. Ich bin der Meinung, fachlich war das eine Drei Minus bis Vier. Ich kann aber auch gut eingestehen, dass ich nicht weiß, wie ich in der Lage und unter dem Lagebild operiert hätte. Ich weiß nicht, ob ich nicht auch Prozeduren außer Acht gelassen hätte und lieber „auf der (für deutsche Soldaten) sicheren Seite“ geirrt hätte. Ich kann im Nachhinein in Ruhe und in Sicherheit ohne die Fürsorge für das Camp auf den Schultern zu haben schlau daherreden – aber dabei bleiben: Der Mann hat nicht das Gesamtbild betrachtet und hat einen unzweckmäßigen – im Gesamtbild – Entschluß gefällt.
Das die Kommunikation des Vorgangs absolut untauglich seitens des Dienstherren war kann wohl kaum jemand bestreiten. Hier möchte ich aber weniger auf die Presseoffiziere als auf das Hohe Haus und eventuell auch mal einen General in verantwortlicher Position hinweisen, von dem ich mir eine Aussage erwartet hätte.
Nur nochmal zur Verdeutlichung: Wenn er den Entschluß so in einer SIRA-Lage getroffen hätte, dann wäre das wohl sehr intensiv besprochen worden. Ich glaube, er ist eventuell ein guter Stabsmanager, eventuell bewährt er sich auf dem Dienstposten, eventuell wäre er ohne den Einsatz über die StAL-Schiene ein guter Verwalter geworden – nur General, dass ist dann doch – in der Theorie – etwas mehr.
@Eric Feeble von Ihrem (Zitat) „@ die meisten Vorredner ….“ fühle auch ich mich angesprochen und darf in Ihrer Logik Ihnen und den wenigen weiteren Bedenkenträgern erwidern:
Sie sehen also in der Entscheidung von Oberst Klein und dem Luftangriff im Grunde das Problem darin, dass es Oberst Klein erfolgreich verhindert hat, dass die Falschen getroffen wurden?
Und dies bei einer eindeutigen G2/S2-Lage zu den von den erbeuteten Tankfahrzeugen im Falle einer Bergung durch die Taliban ausgehenden Gefahren, wie aktenevident. Nämlich dass seine Soldaten nicht getroffen werden, unsere Jungs und Mädels, welche auch für einen Herrn Ströbele, einen Herrn Koch und andere Herren Bedenkenträger, in Afghanistan ihren Kopf hinhalten.
Zumindest hat auch Herr Ströbele gemäß SPON „Deutschlands Anti-Terror-Einsatz“ vom 22.12.2001 für diesen Einsatz gestimmt!
Ex coloranti und @ Oberst Klein: Glückwunsch zu Ihrer Beförderung zum Brigadegeneral, Herr Oberst. Leider erfolgt diese erst jetzt; wohl eine rational denkende Mehrheit In Deutschland und auch in Afghanistan, hätte Sie gerne noch vor Ablauf des Jahres 2014 wieder in Afghanistan gesehen, als Generalmajor.
Ich gratuliere Oberst i.G. Klein zum neuen Dienstposten als Abteilungsleiter im Bundesamt für Personalmanagement.
Zu dem heutigen Mediensturm-im-Wasserglas: Das war erwartbar, das ist ist nicht von Substanz und das ändert nichts an der herausragenden persönlichen Befähigung von Oberst i.G. Klein.
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der Soldat ist für seine Truppe verantwordlich , die Trupppe seinem Zug der zug seiner Kp die Kp seinem Btl das Btl seinem reg , das reg seiner Div und die Div seiner Armee
und der gernrall ist für alle vernatwordlich um seine Soldaten zu Unterstützen mit allem was er kann so oder ählich steht im seinem Buch
Heute ist das alles Natzitum wohl das alles schon aus dem Kaisereich oder noch älter ist , es ist eine Zeit heute wo man immer schön gleiten kan und rechtzeitig dem Niedrigen alles in schuhe zu schieben , oder rechtzeitig sein Freud abschuß Frei zu geben
So Leute wie obers Klein Passen nicht mehr hinein der hinter den Soldaten , und alles tun um sie zu schützen
Er war der Held danach war es Kurz wenniger Anschläge los es wahren mehr Taliban dabei wie es in den Zeitungen stand , damit hat er so vielle Leute beschützt die nicht mehr Sterben mußen aber die wo nicht sterben mußten werden ja nie gezählt
Godwin’s law…
@Dominik
Noch nicht ganz. Aber haarscharf.
Es gibt Schlimmeres, als ein „haarscharf an Godwin’s law“ vorbei.
Man lese dazu mal die heutige Titelseite „junge Welt / 09.08.2012“, dort „Karriere statt Knast“ von Ulrich Schwemin. Dessen Aussage „befehligte er das größte Kriegsverbrechen der deutschen Truppen in Afghanistan“, erscheint mir als Straftatsbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 StGB), der Beleidigung (§ 185 StGB) und der Falschen Verdächtigung (StGB § 164) gegenüber Oberst i.G. Klein und auch der Bundeswehr, eine völlig neue Qualität gegenüber der Aussage des Journalisten („Junge Welt“) und Linke-Politiker Thies Gleiss zu haben.
Gleiss hatte bereits in einem Kommentar in der „junge Welt“, auf den von Oberst i.G. Georg Klein befohlenen Luftangriff bei Kunduz anspielend, geschrieben:
„An der Berliner Mauer starben 136 Menschen eines gewaltsamen Todes, das ist unmenschlich und verbrecherisch, aber in Afghanistan haben von SPD und Grüne geschickte Mördersoldaten schon deutlich mehr Menschen umgebracht.“ (junge Welt, 20. Mai 2010) Ergebnis: Verurteilung in erster Instanz, Freispruch in der zweiten Instanz, „frei nach Tucholsky“.
Da darf man nur konstatieren: Hätte „Dunkelrot-Grün“ schon in 1977 regieren können, säße GSG 9-Oberst Ulrich Wegener für den “Mord an 4 Palästinensern” im Knast und die „Buback-Mörder wären Minister“ geworden! Aber auch heute hat unser Land noch (k)eine Zukunft. Die „Junge Welt“ würde nach wie vor lieber Oberst i.G. Klein verurteilt und im Knast sehen und der RAF Aufbauhelfer“ Ströbele wird Alterspräsident eines neuen Bundestages! (1980 sah die 2. Große Strafkammer beim Landgericht Berlin Ströbele als RAF-Aufbauhelfer an und verurteilte diesen wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung). Hoffentlich greift nunmehr unsere Justiz auch derart durch, gegenüber der „junge Welt“ und Ulrich Schwemin, welcher Gleiches ja offensichtlich will, ja sogar mit Vorsatz provoziert!?
Hamm wa zufällig aktive oder ehemalige Strahlflugzeugführer hier? Hab selbst mehrfach auf der „Tankersandbank“ gestanden und frage mich seither, ob der Einsatz der Bordkanone zum Zerstreuen der Menschenmenge bzw. zum Bekämpfen der ungepanzerten Blechlaster nicht ausgereicht hätte? So in Richtung Kanonen, Spatzen, usw. Bin aber n Stoppelhopser un so kenn ich mich im Bereich Luft-Boden-Kampf net aus… Grüne Grüße!
Oberst Klein wurde mutmaßlich lediglich aus politischen Gründen juristisch nicht belangt. Die Straffreiheit der im Krieg eingesetzten Soldaten sollte gewährleistet bleiben.
Er hat mit der Lüge vom angeblichen Feindkontakt erst die US-Bomber zu ihrem mörderischen Handeln treiben können. Auf die Frage Laster oder Menschen zu bombardieren, hat er sich für die Menschen, darunter Frauen und Kinder entschieden.
Das militärische Ziel, die eh nicht mehr fahrtüchtigen Laster endgültig an der Weiterfahrt zu hindern, wäre auch damit erreicht worden. -mit deutlich weniger zivilen Opfern.
Dass viele Schreiber hier Kinder als berechtigte Ziele definieren, erstaunt mich schon und zeigt, dass hier wohl noch einige Schulungen nötig sind. Beim Lesen dieser Zeilen erkennt man gut, dass die BW offensichtlich eine Parallelwelt zur Zivilgesellschaft darstellt. Ein General einer südamerikanischen Diktatur hat mal gesagt, dass er 10 Guerillakämpfer töte und die Politiker ihm durch ihre Sozial-&Wirtschaftspolitik 20 neue schicken. Der selbe Effekt dürfte sich in Afghanistan eingestellt haben. Wer meine Frau oder meine Kinder ermordet hat, auch wenn sie gestohlen haben sollten, wird kaum noch auf meine Hilfe hoffen können. Vermutlich würde ich selber zu den Waffen greifen. Dann kann auch der Feind meines Feindes, hier die Taliban, schnell mein Freund (auf Zeit) werden.
Offensichtlich war der Befehl militärisch nicht notwendig und politisch verheerend.
Dass Klein nun im Innendienst Karriere macht ist ja auch schon ein Vorteil. Dann kann er seinen mörderischen Fehler im Feld wenigstens so nicht mehr wiederholen.
Und die hier weinerlich beklagte Kampagne gegen Herrn Klein in den Medien, die fast zu 100% den Afghanistankrieg unterstützen, kann ich nun freilich gar nicht erkennen.
Recht so!
Hut ab vor Oberst Klein. Die Bw bräuchte mehr „Entscheidungsträger“ wie ihn.
Taten statt Worte. Das ist Krieg.
Ich freue mich für Herrn Klein, dass seine Karriere nicht der genannten Entscheidung zum Opfer gefallen ist.
Zu dem Fall selbst denke ich, dass Bombe oder nicht Bombe als Entscheidung möglich und vertretbar gewesen wäre.
Er hat eine Entscheidung getroffen, die unter den damailigen Erkenntnissen sicher richtig war.