Oberst Klein für Beförderung zum General vorgesehen

Nachdem die Meldung raus ist, dürfte die öffentliche Diskussion nicht lange auf sich warten lassen: Oberst Georg Klein, der im September 2009 den tödlichen Luftschlag auf zwei Tanklaster bei Kundus anordnete, soll Abteilungsleiter im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr werden und ist damit für die Beförderung zum Brigadegeneral vorgesehen. Ein entsprechender Bericht der Deutschen Presse-Agentur wurde vom Verteidigungsministerium bestätigt:

Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr wird die Personalführung ziviler Beschäftigter und Soldaten im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in Köln gebündelt.
Für die Personalführung der Soldaten werden die Stammdienststelle der Bundeswehr (zuständig für Unteroffiziere und Mannschaften) und das Personalamt der Bundeswehr (zuständig für Offiziere) aufgelöst. Deren Aufgaben werden in das neue Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr überführt. Dieses wird zum Dezember diesen Jahres aufgestellt und im Frühjahr 2013 (voraussichtlich Mai) voll arbeitsfähig sein.
Mit Blick auf eine verlässliche und kontinuierliche Personalführung der Soldaten, ist es zweckmäßig, Erfahrungsträger aus den bisherigen Dienststellen mitzunehmen. Das heißt, dass erfahrenes und geeignetes Personal aus den bisherigen Dienststellen im neuen Bundesamt zusammengeführt wird.
Beispielhaft wird der bisherige Chef des Stabes und Stellvertretende Leiter der Stammdienststelle der Bundeswehr neuer Abteilungsleiter Personalführung Unteroffiziere im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Es handelt sich dabei um Oberst i.G. Georg Klein, der bisher an zentraler Stelle für die Personalführung der Unteroffiziere und Mannschaften in der Stammdienststelle zuständig ist.
Die Funktion eines Abteilungsleiters im Bundesamt für Personalmanagement liegt auf der Dotierungshöhe eines Brigadegenerals (Besoldungsstufe B6).
Für Oberst i.G. Georg Klein handelt es sich damit um eine förderliche Verwendung.

Damit ist klar, dass Klein im BAPersBw Abteilungsleiter IV wird.

Die verschiedenen Diskussionsstränge und -ansichten sind absehbar; deshalb der sehr formale Hinweis: Nachdem gegen Oberst Klein wegen des Luftschlags weder ein Strafverfahren noch ein Disziplinarverfahren laufen, gibt es keinen Grund, von einer möglichen Beförderung abzusehen.

Oberst Georg Klein (r.) mit Generalarzt Stephan Schoeps im Mai dieses Jahres bei der 54. Internationalen Soldatenwallfahrt nach Lourdes (Foto via flickr mit freundlicher Genehmigung von Lourdes 2012)