Aufgedröselt: Kein Flugzeugabschuss, aber militärische Mittel im Inland
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren ist, wie juristische Texte so oft, dröger Stoff. Und, auch das liegt in der Natur der Sache, Interpretationen und Fehl-Interpretationen jeder Art leicht zugänglich. An Fakten scheint festzustehen: den Abschuss eines entführten Flugzeugs darf es auch künftig nicht geben; bei Bundeswehreinsätzen im Inland im Rahmen der Amtshilfe sind auch militärische Mittel künftig nicht mehr ausgeschlossen, und der Bund und damit die Bundeswehr hat in
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