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Auch die Ausführungsbestimmungen der SDBw sind schon raus. Also können fleißig Anträge geschrieben werden.
Schön ! Aber auch überfällig(!)
Solange allerdings die SBL ´s nicht abschließend Vorliegen und Haushälterisch genehmigt sind bringt es dem einzelnen Soldaten wieder wenig!
@ Aktiver
Wo finden wir „noch aktive Soldaten“ denn die Ausführungsbestimmungen?
Nun ja. Anträge mag jeder schreiben wie er will. Die Personal führenden Stellen werden aber auf potentielle Kandidaten zugehen. Don’t call us, we call you. Und nein, SBL wird es nicht geben und schon gar nicht werden SBL haushalterisch genehmigt.
@securityfreak65
Korrekt!
Sie werden nicht genehmigt! Wenn die SBL genehmigt ist, ist dass bereits geschehen und „die Kohle“ für die entsprechende Stelle (Dotierung) auch im Haushalt veranschlagt !
Für Angehörige von aufzulösenden Einheiten bleibt ebend nur: Die Sonne genießen, nix wirklich neues…
Die Bestimmungen sind auf der Startseite Intranet Aktuell zu finden.
Wer ein bisschen rechnen will: der Bundeswehr-Verband rechnet vor, wie man seine Versorgungsbezüge feststellt.
Lese ich das richtig? Wenn sich ein BS zurückstufen lässt auf den Status SaZ dann kriegt er den BFD und dazu noch 10.000€ pro komplett geleistetem Dienstjahr?
Wo muss ich unterschreiben? Oder war eher der Wunsch Vater meines Gedanken?
Die Klatsche ins Gesicht der Soldaten mit Auslandseinsätzen:
Die doppelte Anrechnung der Einsatzdienstzeit gilt nicht für das Altersband II (also ab 40), der entsprechende §25 Soldatenversorgungsgesetz ist im Text des Gesetzes einfach mal so unter den Tisch gefallen.
Zudem scheint es so zu sein, das auch die Erhöhung des Ruhegehalts um 12,55% im Altersband II wegfällt. Das ist eine große Einbuße, die wohl kaum einer hinnehmen wird. Bin gespannt, ob da flott nachgebessert wird.
Also mal abgesehen von dem Papier und dem wirklich interessanten Inhalt, aber mal ehrlich, hier fällt mir mal wieder auf wie verdammt lächerlich dieses
– Reservistinnen und Reservisten
– Soldatinnen und Soldaten
– Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamte
– Beamtinnen und Beamten
– Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
ist und wie schwer sich daher auch so ein Text lesen lässt.
@O.G.:
Dafür zu sorgen, dass das auch in den neuen Vorschriften so geschrieben wird, das hat die militärische Gleichstellungsbeauftragte bei einem Vortrag mal als eine ihrer Hauptaufgaben skizziert. Sie hatte nach wenigen Minuten bereits die volle „Sympathie“ aller anwesenden männlichen und weiblichen Soldaten…
@O.G.
Solche Schreibweisen zeugen v.a. von mangelnder Bildung, da in der deutschen Sprache das biologische und das grammatikalische Geschlecht nicht identisch sind, d.h. sowohl maskuline als auch feminine Wörter können biologisch neutrale Dinge beschreiben (Der Tisch, die Tür etc.). Wer so etwas verfasst wie das von Ihnen zitierte demonstriert aber nicht nur mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache, sondern auch Unkenntnis der Bundeswehr, wo auch ein „Hauptmann“ seit jeher beiden Geschlechts sein kann. Möglicherweise aber haben sogar die Gleichstellungs-Sprachpanscher erkannt, dass eine „Hauptmännin“ albern wäre.
Daher plädiere ich für die Frau Hauptfrau.
Antragsberechtigt ist generell jeder Soldat. Und dass die PersBearb Stellen auf die Betroffenen zugehen und alle anderen keine Anträge zu schreiben brauchen ist schlichtweg falsch.
Das „Zugehen“ behalten sie sich zwar ausdrücklich vor, jedoch ist dies nicht der einzige Weg vom Gesetz zu profitieren.
Im welchen AVR und welchen Altersgruppen wieviel abgebaut wird, kann ich allerdings auch nicht sagen.
Aber hier ist eben nicht alles schwarz/weiß und am Ende ist es sogar durchaus möglich, dass wenn das Planabbausoll nicht erfüllt würde, auch Soldaten / Beamte Erfolg mit ihrem Antrag haben, von denen man es nicht erwartet hätte.
@TomTom
„Lese ich das richtig? Wenn sich ein BS zurückstufen lässt auf den Status SaZ dann kriegt er den BFD und dazu noch 10.000€ pro komplett geleistetem Dienstjahr?“
Steuerpflichtige Zahlung und nur anwendbar für BS unter dem 40. Lebensjahr mit einer Rückstufung bis max. 20Jahre SaZ-Zeit.
Für den Dienstherren durchaus lohnenswert (Pension, Gehalt usw….)
so long…
René
Es gibt übrigens schon die ersten Stimmen, die redundante Phrasen wie „Soldatinnen und Soldaten“ als besonders diskriminierend entlarvt haben, weil sie „heteronormativ“ seien, d.h. Zweigeschlechtlichkeit als Norm propagieren und damit Pansexuelle, Bisexuelle, Hermaphroditen etc. aufs Übelste ausgrenzen. Das ist keine Satire:
http://de.wikipedia.org/wiki/Heteronormativit%C3%A4t
Gleichstellungsbeauftrag*innen (das gilt unter Fachleuten gegenwärtig als die politisch korrekteste, am wenigsten diskriminierende Schreibweise) wird also niemals die Arbeit ausgehen.
@René:
Kommt immer drauf an, in welcher Verwendung man ist.
Es gibt sicherlich einige Spezialisten, für die es attraktiv sein kann. Sofern ein Job draußen sicher ist.
Allerdings sind das wohl auch oft Mangelverwendungen, aus denen einen der Dienstherr sowieso nicht gehen lassen wird.
Jeder der mag kann nicht nur einen Antrag stellen, sondern sollte es auch. Nachdem völlig nebulös ist, wie die Bearbeitungskriterien solcher Anträge sind, wird es spannend sein festzustellen, wie die Verwaltungsgerichte das Planungschaos im BMVg rechtlich bewerten. Die Personalführungsstellen hätten natürlich gern die freie und ungestörte Auswahl, denn damit müssten sie auch im Einzelnen keine tragfähigen Begründungen liefern. Und gerade diese Begründungen dürften spannend zu lesen sein, wenn z.B. fast 500 Luftfahrzeugführer aus der Verwendung genommen werden, aber nicht das Reformbegleitgesetz in Anspruch nehmen können.
Mittlerweile gibt es auch immer mehr Ärzte, die dem Reformbegleitgesetz zuvor kommen und schlicht kündigen. Dabei benötigt die Bw zukünftig in Afghanistan für die amerikanischen Blackhawk und auch für die NH 90 ( :-)) Rettungsärzte, die wehrfliegerverwendungsfähig sind. Begrenzt durchhaltefähig. Alles wird besser!
Ich bin ja fast in der Versuchung demnächst Ja zusagen und tags drauf „die Scheidung“ zu beantragen.
Endlich ist auch die Bundeswehr auf einem guten Weg.
Wurde ja auch Zeit :))
@Aktiver: Danke!
Hoffentlich ist nicht das Ergebnis dieser Reform, das sich ein undurchsichtiges Zulagensystem entwickelt. Viele die gehen wollen, aber die Bw nicht entbehren kann, werden mit Zulagen zum Verbleib bewogen. Andere will die Bw gerne los werden, die machen aber mit den Angeboten einen zu großen Verlust, und bleiben daher. Damit das Angebot attraktiv ist, müsste man in den meisten fällen eine passende Stelle in der freien Wirtschaft oder in der öffentliche Verwaltung in Aussicht haben.
Die Masse der Unteroffiziere, die gerne gehen wollen, kommen aus den Jahrgängen 1960 – 63. Was nützt das denn, wenn ein Gesetz heraus kommt, aber die personalbearbeitende Stelle (SDBw) ihre eigenen Richtlinien veröffentlicht. „Grundsätzliche Absicht ist es daher, vorrangig die Geburtsjahrgänge aufzurufen und zu betrachten, deren Dienstzeitende nach dem 01.01.2018 liegt. Bis zur Herausgabe der GAIP (Grundsätzliche Anweisungen und Informationen der Personalführung) wird gebeten, von Interessenbekundungen auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand abzusehen.“ Was soll das?
Gut in diesem Zusammenhang, dass die Verfahrensabläufe klar geregelt werden und jedem erst einmal eine schriftliche Antwort, auch auf Interessenbekundung, gegeben werden muss. Ich empfehle das jedem, der durch das intransparente Szstem schon gar nicht mehr weiß, ob er gebraucht wird. Zwischen der Empfindung „nicht gebraucht“ zu werden und der tatsächlichen Personallage liegen allerdings Welten. Da müssen auch in Zukunft, wie in meinem Fall Stabsoffiziere Stellen – z.T. auch nur theoretisch füllen – obwohl die Färderung schon lange abgelaufen ist. Auch muss man erkennen, dass die Personalstelle natürlich immer noch etwas hinter verschlossener Tür regeln kann, ohne dass auch nur der Betroffene oder Vorgesetzte davon Wind bekommt. Die Generation „habe fertig“ wird leider noch weiter verbleiben und damit einiges an Neuaufbau stören, zumal die Bw nicht ein Risiko eingehen will, ggf. doch mehr gehen zu lassen als auf dem Papier benötigt. Der Satz „Lieber eine offene Stelle als einen totalen Ausfall auf der Position“ wird leider nicht erkannt.
@Rene
Ich denke die Rückstufung geht auch für über 20 Jahre Dienstzeit, die Vergütung ist auf 20 Jahre Wehrdienst gedeckelt. Im PSM gibt es doch auch 25 Jahre SaZ?
Insgesamt muss ich feststellen, dass ich auch ohne ein Studium und dergleichen, es wagen werde, wenn doch noch so viele Jahre auf einem „Verschiebebahnhof“ (gem Peter Prinzip seitliche Arabesque) auf mich warten. Gegen Arbeit bis 70 plus habe ich schliesslich nichts
Auszug aus den jüngsten Ausführungsbestimmungen der SDBw :
Im Rahmen der Umsetzung der einzelnen Masznahmen geht die SDBw wie folgt vor:
1. Vorzeitige Versetzung von BS in den Ruhestand nach Vollendung des 40. Lebensjahres zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten (PARA 2 Abs. 1 Satz 1 SKPersStruktAnpG)
Die Entscheidung erfolgt mit Blick auf den beantragten Termin einzelfallbezogen. Interessenbekundungen koennen ab sofort vorgelegt werden.
2. Vorzeitige Versetzung von BS in den Ruhestand nach Vollendung des 50. Lebensjahres zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten sowie zur Verjuengung des Personalkoerpers (PARA 2 Abs. 1 Satz 2 SKPersStruktAnpG)
Die SDBw wird im Rahmen einer GAIP zeitnah bekanntgeben, ueber welche Geburtsjahrgaenge und AVR, VR oder WKL in den Kalenderjahren 2012 / 2013 entschieden werden soll. Im Dialog mit den Streitkraeften wird hierzu aktuell der strukturelle Bedarf an Masznahmen zum Personalabbau in den AVR, WKLW oder VR festgestellt. Bis zur Herausgabe der GAIP wird gebeten, von Interessenbekundungen auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand abzusehen. Bei Anwendung des PARA 2 Abs. 1 Satz 2 SKPersStruktAnpG priorisiert die SDBw den Abbau des fuer Ende 2017 prognostizierten Ueberhangs an BS. Grundsaetzliche Absicht ist es daher, vorrangig die Geburtsjahrgaenge aufzurufen und zu betrachten, deren Dienstzeitende nach dem 01.01.2018 (Geburtsdatum August 1963 und juenger) liegt.
Erstmal danke fuer die guten Nachrichten! Momentan befinde ich mich im Urlaub auf einem anderen Kontinent. Daher ist es schwierig an Neuigkeiten zu kommen. Bisher wurden hier nur die BS-relevanten Themen diskutiert. Kennt jemand die Ausfuehrungsbestimmungen bzgl. dem Paragraph 10?
Ich moechte meine 12 Jahre Dienstzeit gerne um neun Monate verkuerzen. Gibt es da schon etwas aus der Truppe?
Ich werde es auch versuchen.
Ich mache mir zwar mit einer Verwendung im Bereich Hubschraubertechnik nicht allzu viele Hoffnungen, will es aber wenigstens versucht haben.
Ich werde eine Umwandlung des Dienstverhältnisses beantragen.
Unsere Truppengattung wird ja schließlich massiv verkleinert…und dem möchte ich nicht im Wege stehen :)
@TomTom
Genau das gilt es herauszufinden. Mal sehen ob der Dienstherr hier flexibel ist. Ich bin gespannt.
Trotzdem gilt weiterhin…Antragsberechtigt ist jeder Soldat.
Gruß
René
@Berufssoldat
Das eigentlich Interessante ist doch nicht, welcher Jahrgang in Frage kommt ( wo ist eigentlich der Anspruch des Arbeitgebers normiert, einen bestimmten Altersaufbau zu haben? ), sondern nach welchen Kriterien- bei zahlreichen Interessenbekundungen und wenigen Stellen, die abgebaut werden sollen- entschieden wird. Ich glaube, dass es z. B. schon mehr Soldatinnen und Soldaten mit mangelnder Tropentauglichkeit gibt, als abgebaut werden sollen. Wären die Verwaltungsgerichte Aktiengesellschaften, wären sie ein klarer Kauf :-))
Ich habe den Antrag bzw die Interessensbekundung abgegeben. Ich ernte bei Vorgesetzten eigentlich nur Unverständnis und muss mir sogar Sprüche anhören wie „hier ist doch kein Wunschkonzert“. Auch wurde verkündet, dass es für Soldaten die vor 2017 in Pension gehen gar kein Sinn macht einen Antrag zu stellen da er ja sowieso abgelehnt würde. Man kann nur hoffen, dass es sich um Sprüche handelt. Es bleibt spannend. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass in der BW gar keine Reformwilligkeit besteht. Genau wie „Schleppi“ bin ich gespannt wie die Verwaltungsgericht mit unsauberen ablehnenden Bescheiden umehen.
@50undäter
Typisch, die angeblich so fürsorglichen und am Gesamtsystem Bw ausgerichteten Vorgesetzten.
„Wunschkonzert“…dass ich nicht lache!
Die Personalanpassung folgt erlassenen Bestimmungen. Und diese gelten auch und gerade für jeden Vorgesetzten!
Anträge kann jeder S stellen und entscheiden wird die personalbearbeitende Stelle!
Anscheinend ist das auch gut so! Denn mit ihren Vorgesetzten würde diese Reform definitiv scheitern!
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, gut…wenn nicht, dann auch gut. Die Entscheidung ist ein für sich zu bewertendes Element.
Der Antrag selbst ist objektiv durch den Vorgesetzten zu bearbeiten! Er kann sich ja „frei“ in dem dafür vorgesehenen Feld äußern. Dort kann er auch gerne den Begriff „Wunschkonzert“ verwenden.
Grüße
René
na ja, wer in den nächsten 4 Jahren eh zur Ruhe gelegt wird, der sollte sich keine zu großen Hoffnungen machen ohne Anwalt einen postiven Bescheid zu bekommen. Offensichtlich hat jemand auf dem ungewöhnlichen Wege des Nachdenkens festgestellt, dass in den nächsten 4 Jahren wg Neuaufstellung BW ein gewaltiger Doppel-Bedarf an Erfahrungs- und Leistungsträgern besteht: einer, der den alten Laden geordnet abwickelt und einer, der den neuen aufbaut……
Diese gesamte Reform ist doch heute eine Farce. Seit über 2 Jahren wird geredet wie toll doch alles wird. Die BW kann sich kaum vor Nachwuchs retten und alles ist paletti und so. Nun haben aber wohl ein paar Herren erkannt, dass der Nachwuchs so ungefähr das Niveau hat wie „Alarich“ der hier schön schreibt. So einen Soldaten haben wir jetzt auch seit 3 Monaten im GeZi. Ich glaube uns alte Säcke lässt man nicht gehen, weil wir das Dilemma kompensieren müssen und wenn wir Pech haben gibt‘s zum 01.01.2015 noch mal ein paar Jahre zusätzlich drauf. Armes Deutschland!
@ Berufssoldat
Ich denke nicht, dass es ein paar Jahre zusätzlich drauf geben wird. Schließlich plant man schon an der nächsten Reduzierung des Personalkörpers auf 140000 + . Schließlich muss Deutschland ja sparen. Und , wenn das, was an Material jetzt nicht gekauft wird, mit zivilen Aufträgen kompensiert wird ( siehe Rösler bei Eurocopter) und man nebenbei noch die Fähigkeit Kampfdrohnen finanzieren will, ohne Kompensation bei den anderen Waffensystemen vorzunehmen, dann wird der Bundeshaushalt nicht wirklich enlastet. Also wird weiter beim Personal gespart. Aber die, die vor einem Jahr noch ständig mahnend den Sparfinger mit dem Hinweis erhoben, dass die junge Generation die heutigen Schulden zahlen müsste, sind die Gleichen, die, nur um Zeit zu gewinnen, horrende Summen in die „Rettung“ des Euro pumpen. Die Zeche wird der gesamte Öffentliche Dienst zahlen müssen.
Zitat:“ Die Zeche wird der gesamte Öffentliche Dienst zahlen müssen.“
Die Zeche wird jeder Bürger dieses Landes zahlen müssen (praktisch tut er es bereits) únd es wird uns alles kosten was in 50 Jahren geschaffen wurde:
gesellschaftlich, moralisch, ökonomisch – danach wird jedoch eine steile Lernkurve einsetzen, welche die Fehlsteuerungen der letzten Jahrzehnte bereinigt – bis diese Lektionen wieder vergessen werden und die Degenerierung von Neuem einsetzt.
@Berufssoldat
„Diese gesamte Reform ist doch heute eine Farce“
Aha und noch differenzierter, sachlicher und präziser geht es vermutlich nicht?
„Armes Deutschland!“
Genau! (alkoholgröhlend)
@Koffer
Ich fand das eine gelungene Zusammenfassung von BERUFSSOLDAT. Wiki bietet da eine ganz nette Definition für die Verwendung des Begriffes Farce als Metapher.
@Bang 50
Ich präzisiere meine Äußerung : die Zeche wird zuerst der Öffentliche Dienst zahlen müssen.
Farce ist eine durch unangemessene Herangehensweise abgewerteter Vorgang.
1. Schritt
Ausgangspunkt für die Reform war nach Aussage von KTzG die bislang unzureichende Finanzierung der Bundeswehr.
„Wahr ist, dass die Bundeswehr seit Jahren strukturell unterfinanziert ist. Wahr ist auch, dass das Ministerium so nicht führbar ist. Es hat immer Teilreformen gegeben, jetzt müssen wir vom Grund auf ran.“
2. Schritt
Der Minister TdM stellte fest, dass Organisation und Strukturen der Bundeswehr für den jetzigen und „erst recht für den zukünftigen Auftrag“ unzureichend seien. „Es gibt gravierende Mängel.“ Neben strukturellen Führungsmängeln, zähle dazu eine strukturelle Unterfinanzierung.
Hinzu komme die demografische Entwicklung: „Sinkende Jahrgangsstärken setzen dem Gesamtumfang der Bundeswehr natürliche Grenzen.“
3. Schritt
Die Ergebnisse der Strukturkommission sind Empfehlungen für eine neue Organisationsstruktur der Bundeswehr. Ziel ist es, die Bundeswehr an die heutigen und künftigen sicherheitspolitischen Herausforderungen anzupassen. Hierzu gehört u.a., dass Musterung und Einberufung zukünftig ausgesetzt werden sollen, da die Verpflichtung zum Grundwehrdienst auf absehbare Zeit sicherheitspolitisch nicht mehr erforderlich ist. Darüber hat die Kommission umfangreiche Vorschläge erarbeitet, damit die Bundeswehr auch in Zukunft als Arbeitgeber wettbewerbsfähig und fester Bestandteil der Gesellschaft bleibt.
4. Schritt
Wesentliche Bestimmungsgrößen für die Neuausrichtung der Bundeswehr sind die sich weltweit dynamisch verändernden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen. Wir brauchen eine Bundeswehr, die der Politik ein breites Spektrum an Handlungsoptionen eröffnet. Die demografische Entwicklung in Deutschland setzt dem künftigen Umfang der Bundeswehr natürliche Grenzen. Wir werden deshalb Strukturen aufbauen, für die dauerhaft qualifiziertes militärisches und ziviles Personal gewonnen werden kann. Wir wollen sicherstellen, dass die Bundeswehr von jungen Männern und Frauen weiterhin als attraktiver und geschätzter Arbeitgeber wahrgenommen wird.
5. Schritt
Man könne die Breite der Fähigkeiten erhalten, es werde aber weniger Artillerie-Bataillone und Geschwader geben. Diese Reduzierung in der Tiefe werde sich in der Durchhaltefähigkeit der Truppe niederschlagen, also in der Zeitspanne, über die eine bestimmte Aufgabe mit dem zur Verfügung stehenden Personal und Material erfüllt werden könne.
6. Schritt
„Für die deutschen Soldaten in Afghanistan wird die Lage immer gefährlicher. Immer wieder sind sie Ziel von Attacken geworden und der Abzug hat noch nicht richtig begonnen“
Der damalige Verteidigungsminister Peter Struck brachte den neuen Verteidigungsbegriff auf die griffige Formel:
„Deutschlands Sicherheit wird auch am Hindukusch verteidigt.“
Diese Formulierung ist Jahre alt. Die nun anstehende Reform soll den Durchbruch bringen. Deutschland benötigt angeblich keine große Truppe mehr, sondern qualifizierte Kräfte für gefährliche Auslandseinsätze und das ohne Durchhaltefähigkeit!
Fragen:
Wie soll das funktionieren?
Die Kosten werden im Moment höher und wohl auch für die Zukunft, wie wird
…das finanziert?
Wurde die Reform mit NATO und EU abgesprochen?
Hopsala, eigentlich alles schon O.T.
Wird das Reformbegleitprogramm den Umbau ausreichend unterstützen?
Wenn die Reform eine falsche Richtung eingeschlagen hat, was muss dann am Refpro geändert werden?
„Diese Reform ist ein Kuckucksei“, sagt Christian Mölling von der Stiftung Wissenschaft und Politik am Deutschen Institut für Internationale Politik und Sicherheit in Berlin. Für de Maizière ist sie eine milliardenteure Erblast. Die Probleme betreffen große Teile des Reformpakets.“
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehrreform-de-maizieres-probleme-mit-dem-umbau-der-bundeswehr-a-846438.html