Faktenblatt: Die derzeitige Struktur der Bundeswehr, gesetzlich festgelegt
Neben der Billigung des Haushalts ist auch die Festlegung der Organisation der Streitkräfte ein Vorrecht des Bundestages. So ist es in Artikel 87a des Grundgesetzes festgelegt: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben. Folgerichtig wird im Bundeshaushalt, der vom Parlament gebilligt werden muss, auch die Struktur der Bundeswehr abgebildet.
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