Klage wg. G36: Das juristische Line-up
Der Streit um das Sturmgewehr G36 der Bundeswehr wird zwischen dem Verteidigungsministerium und Herstellerfirma Heckler&Koch auch vor Gericht ausgetragen. Nachdem das Ministerium im Juni wegen der Präzisionsprobleme der Waffe straf- und zivilrechtliche Schritte gegen das Oberndorfer Unternehmen eingeleitet hatte, wehrte sich die Firma mit einer negativen Feststellungsklage: Ziel ist es, gerichtlich verbindlich feststellen zu lassen, dass die behaupteten Sachmängel nicht bestehen. Das juristische Fachportal juve.de hat das juristische Line-up für diese Klage vor dem Landgericht Koblenz veröffentlicht: Für Heckler&Koch tritt
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