Neue Probleme mit Heckler&Koch-Waffen: MG5 kommt später (Update)

MG5_Erprobung 2012-12-08_JPWA

Die Bundeswehr hat erneut Probleme mit einer Waffe des Herstellers Heckler&Koch und wird das neue Maschinengewehr MG5 später als geplant erhalten. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte am (heutigen) Sonntag einen entsprechenden Bericht der Bild am Sonntag. Für die ersten Serienlose des neuen Standard-Maschinengewehrs der Truppe, die zum 30. Juni und zum 31. Juli hätten ausgeliefert werden sollen, seien neue Liefertermine erst im kommenden Jahr vereinbart worden.

Grund für die Verzögerung sind nach Angaben des Sprechers Auffälligkeiten bei der Typ- und Ablieferungsprüfung der Waffe durch das Bundesamt für Ausrüstung, Infrastruktur und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Deshalb seien erneute Prüfungen angesetzt worden. Um welche Probleme es sich im Detail handelt, war am Sonntag nicht zu erfahren. Allerdings hatte das Heer bei der Eignungsfeststellung (siehe dazu weiter unten) bemängelt, dass das Schießen mit Übungsmunition bislang nicht möglich sei.

Die Bild am Sonntag hatte einen Ministeriumssprecher mit den Worten zitiert, es sei zu Unregelmäßigkeiten gekommen, die vor einer Freigabe die erneute Durchführung bestimmter Prüfanteile erforderlich machen.

Die Bundeswehr soll bis zu 12.733 MG5 im Kaliber 7,62mm bekommen, die das bisherige Standard-Maschinengewehr MG3 ablösen sollen. Im Juni 2013 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages die Bestellung von  zunächst 65 Nachweismustern im Wert von 2,76 Millionen Euro gebilligt. Der Rahmenvertrag mit Heckler&Koch sieht als Mindestausstattung den Kauf von 7.114 Waffen zum Preis von 118,4 Millionen Euro vor.

Noch im Juli hatte das Ministerium auf eine Anfrage des Grünen-Haushälters Tobias Lindner ein überwiegend positives Bild des MG5 gezeichnet und größere Probleme nicht erwähnt – schon gar nicht die erneute Durchführung bestimmter Prüfanteile. Aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel (BT-Drucksache 18/5596):

Die Feststellung der Eignung des Maschinengewehrs MG5 ist abgeschlossen und erfolgte im Rahmen der Integrierten Nachweisführung. (…)
Durch die technischen Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass die Leistungsanforderungen der Realisierungsgenehmigung und des Vertrages, die technischen Standards der NATO sowie die Funktions- und Sicherheitsforderungen durch das MG5 erfüllt werden.
Die WTD 91 hat mit der auf Basis der Ergebnisse der amtlichen Qualifikation erstellten Sicherheitserklärung die Funktionsbereitschaft und Betriebssicherheit des MG5 erklärt und die sehr gute Zuverlässigkeit und Lebensdauer des MG5 hervorgehoben. (…)
Im Rahmen der Auswertung der Ergebnisse der Einsatzprüfung gab es Anpassungsbedarf. Die erforderlichen Änderungen sind umgesetzt. Diese Anpassungen betrafen vor allem die Bereiche Zielhilfsmittel, Ergonomie und das Verhalten der Waffe beim Schuss.
Positiv wurde festgestellt, dass
• das MG5 im Vergleich zum MG3 kompakter und besser handhabbar ist,
• die im Vergleich zum MG3 geringere Feuergeschwindigkeit und der geringe Rückstoß dem Schützen die Kontrolle des Feuerstoßes erleichtern,
• die am MG5 adaptierten Zieloptiken und adaptierbaren Nachtsichtvorsätze die Treffgenauigkeit erheblich steigern und
• waffenbedingte Störungen mit Gefechtsmunition nicht auftraten.
Negativ wurde bewertet, dass
• gegenüber dem MG3 keine spürbare Gewichtsreduzierung erreicht wurde und
• für das MG5 derzeit kein Übungsverschluss zur Verfügung steht, der für das Schießen mit Übungsmunition auf Waldkampfbahnen, in Schießhäusern, auf Standortübungsplätzen oder Fliegerabwehrschießanlagen erforderlich ist.
Alle Teilstreitkräfte haben die Bereitschaft zur Übernahme erklärt. Dabei hat das Heer die Bewertung der Truppenverwendbarkeit als „bedingt geeignet“ abgegeben und zusätzliche Forderungen aufgestellt.
Folgende zusätzlich aufgestellte Forderungen wurden anerkannt und befinden sich in der Umsetzung:
• ergonomisch optimierte Schulterstütze und
• spezieller Handschutz zur Aufnahme des Sturmgriffs mit integriertem Zweibein sowie zur Arretierung des Stahlzweibeins.
Der noch umzusetzende Änderungsbedarf, wie der Übungsverschluss sowie die zusätzlich aufgestellten Forderungen, ist im Projekt eingeplant. Dieser wird parallel zur Lieferung der Serienlose bearbeitet.
Nach Umsetzung des Änderungsbedarfs ist beabsichtigt, die Bewertung der Truppenverwendbarkeit auf „geeignet“ anzuheben.

Das klingt nicht nach Schwierigkeiten.

Allerdings hatte das Ministerium im Mai auf eine Anfrage der Linkspartei auch größere Probleme eingeräumt, die jedoch behoben worden seien. Aus der Antwort (BT-Drucksache 18/4999):

Das Maschinengewehr MG5 befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in
der Nutzungsphase. Alle bisher an der WTD 91 durchgeführten Untersuchungen
am MG5 wurden im Rahmen der Projektierungsphase bzw. der Integrierten
Nachweisführung durchgeführt. Diese Untersuchungen dienten der Eignungsfeststellung und Risikominimierung. Dabei festgestellte Mängel, Probleme oder Abweichungen wie z.B. Gehäuserisse, Beständigkeit gegenüber Salzwasser, Verschuss von Hartkernmunition, wurden mit Anpassungen des Konstruktionsstandes bzw. an den Einsatz angelehnten organisatorischen Maßnahmen (z.B. geänderte Gurtung, anderes öfter anzuwendendes Waffenfett) in Übereinstimmung mit dem Bedarfsträger beseitigt. Aufgrund der festgestellten Überschreitung des vertraglich vereinbarten Abstandes des Mittleren Treffpunktes von Wechselrohren zueinander erfolgte eine Vertragsanpassung mit Preisreduzierung.

Und ein Blick auf die Tests des MG5 – hier der heiß&trocken-Test auf dem Yuma Proving Ground in Arizona, USA, im Juli 2014:

(Direktlink: https://youtu.be/dQ8iYyHv8WI)

(Archivbild: Das MG5, unter der Firmenbezeichnung HK121, bei Erprobungen 2012 – Foto J.P.Weisswange)