Verwaltungsgericht Frankfurt stoppt (erneut) Rüstungsexport-Trick der Bundesregierung
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hat erneut den Versuch der Bundesregierung gestoppt, eine Entscheidung über den Widerruf eines genehmigten Rüstungsexports zu vermeiden und nur über befristete Ausfuhrstopps Lieferungen zu verhindern. Die 5. Kammer hob am (heutigen) Dienstag entsprechende Bescheide des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Ausfuhren nach Saudi-Arabien aus formellen Gründen auf. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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